Wie viel darf man in der Schweiz in Rechnung stellen, wenn man nicht selbständig erwerbstätig ist?

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Liebe Selbstständige, oder denken Sie vielleicht darüber nach, sich selbstständig zu machen?

Wussten Sie, dass Ihr AHV-Beitrag Ihren Status als Selbstständigerwerbender rechtlich bestätigt? Also bitte! Ich zahle ein, also bin ich es.

In diesem Artikel betrachten wir die Unterschiede zwischen Angestellten und Selbstständigen in Bezug auf die AHV, die Gründe, warum eine Selbstständigkeit nicht immer notwendig ist und wann man sich selbstständig macht. Außerdem erfahren Sie, wie Sie in der Schweiz als Privatperson eine Rechnung erstellen, ohne zwingend ein Unternehmen besitzen zu müssen.

Angestellter/Freiberufler: Was ist der Unterschied?

Auf der Lohnabrechnung finden Sie die Sozialversicherungsbeiträge aufgeteilt auf drei Säulen:
– 1. Säule (AHV, IV, EO): Staatliche Vorsorge
– 2. Säule (BVG): Berufliche Vorsorge
– 3. Säule: Private Vorsorge (nicht auf der Lohnabrechnung ausgewiesen)

Bei Angestellten werden die Beiträge vom Arbeitgeber mit jeder Lohnzahlung abgezogen. Bei Selbstständigen werden die Beiträge auf Basis des der direkten Bundessteuer unterliegenden Einkommens direkt an die Ausgleichskasse abgeführt. Der AHV-Sätzesatz beträgt 2023 für Einkommen ab CHF 58.800 pro Jahr 10 %.

Wann kann ich als Privatperson eine Rechnung einreichen, ohne selbstständig zu sein?

Wenn Sie unregelmäßige Einkünfte unter einem bestimmten Betrag erzielen, müssen Sie sich nicht selbstständig machen. Beispiele:

  • Gelegentliche Babysitter
  • Freiberufler mit einem einzigen Kunden
  • Musiker mit wenigen Konzerten pro Jahr und geringem Einkommen
  • Imker mit einem Verkauf von weniger als 10 kg Honig

In diesen Fällen gelten Sie als „unselbstständig“ und können ohne Unternehmen Rechnungen stellen. Eine Privatperson kann daher Rechnungen stellen, ohne zwangsläufig selbständig zu sein.

Wann werde ich in der Schweiz selbstständig?

Die Einkommensgrenze für die Selbstständigkeit liegt derzeit bei 2.300 CHF. Unter diesem Betrag müssen die Einkünfte zusammen mit Ihren anderen Einkünften als „unselbstständige“ Person deklariert werden.

Bei der Bestimmung des Status einer Selbstständigen werden weitere Kriterien berücksichtigt:

– Firmenname und Werbematerial im eigenen Namen
– Übernahme wirtschaftlicher Risiken (Investitionen, Raumkosten usw.)
– Selbstständiges Arbeiten (Arbeitszeit, Organisation, Subunternehmertätigkeit)
– Mehrere Kunden/Aufträge
– Anstellung von Mitarbeitern

Nicht alle Kriterien müssen erfüllt sein; die Ausgleichskassen prüfen jeden Fall individuell. Das bedeutet, dass eine Person in einer Tätigkeit selbstständig und in einer anderen angestellt sein kann.

Das Gehalt eines Selbstständigen in der Schweiz hängt daher von seinem Umsatz ab.

Wie macht man sich selbstständig?

Sie müssen Ihre Tätigkeit und Ihre Zielgruppe definieren, eine geeignete Rechtsform wählen, eine Versicherung abschließen und die Ausgleichskasse kontaktieren, um AHV-Beiträge zu zahlen und Ihren Status zu erhalten. Die Mehrwertsteuerregistrierung ist für Jahresumsätze über 100.000 CHF obligatorisch.

Sie können sich jedoch auch dann freiwillig für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, wenn Ihr Umsatz unter diesem Schwellenwert liegt, indem Sie einen Antrag bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESV) stellen.

Der Stundensatz für Selbstständige in der Schweiz ist höher, da alle Kosten gedeckt werden müssen. Selbstständige können in der Schweiz Rechnungen stellen, beachten Sie jedoch die von Kanton zu Kanton unterschiedlichen Bedingungen und Pflichten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie mehr als 2.300 CHF pro Jahr verdienen und mehrere Kunden haben müssen, um sich selbstständig zu machen. Bei einem geringeren Einkommen können Sie Rechnungen stellen, ohne zwingend ein Unternehmen besitzen zu müssen. Damit Sie regelkonform arbeiten können, ist eine Klärung Ihrer Situation mit Ihrer Ausgleichskasse unerlässlich.

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