Wie viel darf man in der Schweiz in Rechnung stellen, wenn man nicht selbständig erwerbstätig ist?

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Liebe Selbständige, oder vielleicht denken Sie gerade darüber nach, sich selbstständig zu machen!

Wussten Sie, dass Ihr Selbständigenstatus vor dem Gesetz erst durch Ihren AHV-Beitrag offiziell wird? Also bitte! Ich zahle ein, also bin ich es.

In diesem Artikel werden wir uns die Unterschiede zwischen Angestellten und Selbständigen in Bezug auf die AHV ansehen, die Gründe, warum es nicht immer notwendig ist, sich selbstständig zu machen, und wann Sie sich selbstständig machen. Sie erfahren auch, wie Sie als Privatperson in der Schweiz eine Rechnung erstellen, ohne unbedingt ein Unternehmen zu besitzen.

Angestellter/Freiberufler: Was ist der Unterschied?

Auf einer Lohnabrechnung finden Sie die Sozialversicherungsbeiträge aufgeteilt auf 3 Säulen:

  1. Säule (AHV, IV, EVG), 2. Säule (BVG) und 3. Säule.

Für Angestellte werden die Beiträge vom Arbeitgeber bei jeder Lohnzahlung abgezogen. Für Selbständige werden die Beiträge auf der Grundlage des der direkten Bundessteuer unterliegenden Einkommens direkt an die Ausgleichskasse gezahlt. Die im Jahr 2023 geltenden AHV-Sätze für Einkommen von CHF 58'800 oder mehr pro Jahr betragen 10%.

Wann kann ich als Privatperson eine Rechnung einreichen, ohne selbständig zu sein?

Wenn Sie unregelmäßige Einkünfte unter einem bestimmten Betrag erzielen, müssen Sie sich nicht selbständig machen. Zum Beispiel:

  • Gelegentlicher Babysitter
  • Freiberufler mit einem einzigen Kunden
  • Musiker mit einigen Konzerten pro Jahr und geringem Einkommen
  • Imker, der weniger als 10 kg Honig verkauft

In diesen Fällen gelten Sie als „unselbstständig“ und können ohne Firma Rechnungen stellen. Eine Privatperson kann also Rechnungen stellen, ohne notwendigerweise einen Selbständigenstatus zu haben.

Wann werde ich in der Schweiz selbständig?

Die Einkommensgrenze für den Selbständigenstatus liegt derzeit bei 2.300 Franken. Unter diesem Betrag müssen die Einkünfte mit Ihren anderen Einkünften als „unselbständige“ Person deklariert werden.

Auch andere Kriterien werden berücksichtigt:

  • Firmenname und Werbematerial im eigenen Namen
  • Übernahme des wirtschaftlichen Risikos (Investitionen, Raumkosten usw.)
  • Selbstständige Arbeit (Arbeitszeit, Organisation, Subunternehmer)
  • Mehrere Kunden/Aufträge
  • Anstellung von Personal

Nicht alle dieser Kriterien müssen erfüllt sein; Ausgleichskassen beurteilen jeden Fall individuell. Das bedeutet, dass eine Person in einer Tätigkeit selbständig und in einer anderen angestellt sein kann. Der Lohn eines Selbständigen in der Schweiz hängt daher von seinem Umsatz ab.

Wie macht man sich selbstständig?

Sie müssen Ihre Tätigkeit und Ihre Zielgruppe definieren, eine geeignete Rechtsform wählen, eine Versicherung abschließen und sich an die Ausgleichskasse wenden, um AHV-Beiträge zu zahlen und Ihren Status zu erhalten. Bei einem Jahresumsatz von über 100.000 CHF ist eine Mehrwertsteuerregistrierung obligatorisch.

Der Stundensatz für einen Selbständigen in der Schweiz ist höher, da er alle seine Ausgaben decken muss. Ein Selbständiger kann in der Schweiz Rechnungen stellen, aber achten Sie auf die Bedingungen und Verpflichtungen, die von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie mehr als 2.300 CHF pro Jahr verdienen und mehrere Kunden haben müssen, um sich selbstständig zu machen. Wenn Sie weniger verdienen, können Sie Rechnungen stellen, ohne unbedingt ein Unternehmen zu besitzen. Es ist wichtig, Ihre Situation mit Ihrer Ausgleichskasse zu klären, damit Sie gemäß den Vorschriften arbeiten können.

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