Rechnungen schreiben ohne Selbstständigkeit?
Bis CHF 2'500 jährlich ohne formelle Anmeldung verdienen. Aber es gibt Einiges zu beachten – Fehler können zu Nachzahlungen und Bussen führen.

Sie haben CHF 1'800 mit Nachhilfe am Wochenende verdient. Ein ehemaliger Kollege möchte Sie für ein Beratungsprojekt im Wert von CHF 3'000 engagieren. Ihre Hobby-Fotografie generiert gelegentliches Einkommen.
Die Frage, die Sie nicht schlafen lässt: Muss ich mich als selbstständig anmelden?
Die kurze Antwort: Wenn Ihr nebenberufliches Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit unter CHF 2'500 pro Jahr bleibt und Sie bestimmte Bedingungen erfüllen, können Sie als Privatperson Rechnungen stellen – ohne formelle Anmeldung.
Aber die Schwellenwert-Regeln haben sich 2025 geändert. Dieser Leitfaden erklärt genau, wann Sie ohne Selbstständigkeitsstatus abrechnen können – und wann eine Anmeldung obligatorisch wird.
Die CHF 2'500-Grenze.
Was Sie wissen müssen.
Verstehen Sie, wann Sie als Privatperson Rechnungen stellen können – und wann eine Anmeldung Pflicht wird.
Kurzübersicht: Die Regeln 2025
Sie können ohne Anmeldung Rechnungen stellen, wenn:
- Ihre Selbstständigkeit eine Nebentätigkeit ist (nicht Ihre Haupteinnahmequelle)
- Das jährliche Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit bei oder unter CHF 2'500 liegt
- Sie bereits angestellt sind, Arbeitslosengeld beziehen ODER Ihr Ehepartner ausreichend AHV-Beiträge zahlt
Sie müssen sich als selbstständig anmelden, wenn:
- Das nebenberufliche Einkommen CHF 2'500 pro Jahr übersteigt
- Die Selbstständigkeit zur Haupttätigkeit wird (unabhängig vom Betrag)
- Sie mehrere Kriterien einer echten Selbstständigkeit erfüllen
Die CHF 100'000-Schwelle löst aus:
- Obligatorische MWST-Registrierung
- Handelsregisterpflicht
- Zusätzliche Compliance-Anforderungen
Wie die Schweiz Erwerbstätige klassifiziert
Das Schweizer Sozialversicherungssystem unterscheidet klar zwischen Angestellten und Selbstständigen – doch viele Personen sind gleichzeitig in beiden Kategorien tätig.
Angestellte
Der Arbeitgeber zieht automatisch AHV/IV/EO, BVG und die entsprechenden Beiträge ab. Sie sehen dieses Geld nie – es wird vor der Lohnauszahlung einbehalten.
Selbstständigerwerbende
Zahlen Beiträge direkt an die Ausgleichskasse basierend auf dem für die direkte Bundessteuer gemeldeten Einkommen. Kein Arbeitgeberanteil – Sie zahlen den vollen Betrag quartalsweise oder jährlich.
Hybrid-Status
Sie können in einer Tätigkeit angestellt und in einer anderen selbstständig sein. Sarah arbeitet Vollzeit im Marketing und freelanct am Wochenende als Grafikdesignerin – völlig legal.
Wann nebenberufliche Selbstständigkeit befreit bleibt
Die Schwelle gilt spezifisch für nebenberufliche Selbstständigkeit – nicht für Ihre Haupteinnahmequelle. Wenn Sie eine reguläre Anstellung haben, Arbeitslosengeld beziehen oder Ihr Ehepartner ausreichend AHV-Beiträge zahlt, können Sie bis CHF 2'500 ohne Anmeldung verdienen.

Praxisbeispiele: Unter der CHF 2'500-Grenze
Gelegentliche Babysitterin: Lisa arbeitet als Lehrerin und hütet am Wochenende Kinder für drei Familien. Jährliches Einkommen aus Babysitting: CHF 2'200. Da sie bereits angestellt ist und unter CHF 2'500 aus dem Babysitting verdient, muss sie sich nicht als selbstständig anmelden. Sie schreibt einfache Rechnungen als Privatperson.
Wochenend-Musiker: Marc tritt an Hochzeiten und Events auf und verdient CHF 1'800 jährlich. Er arbeitet Vollzeit als Buchhalter. Sein Musik-Einkommen liegt unter der Schwelle und bleibt seiner Hauptbeschäftigung untergeordnet. Keine Selbstständigkeits-Anmeldung erforderlich.
Kleine Imkerin: Anna verkauft Honig aus ihren Bienenstöcken im Garten und generiert CHF 900 jährlich. Sie ist Teilzeit in einer Apotheke angestellt. Die Honigverkäufe bleiben deutlich unter CHF 2'500, also stellt sie Rechnungen als Privatperson aus – ohne Anmeldung als Selbstständige.
Wann die Schwelle nicht gilt
Die CHF 2'500-Befreiung entfällt, wenn:
Ihre Selbstständigkeit zur Haupttätigkeit wird: Wenn Sie Ihren Job kündigen, um sich auf Ihr Nebengeschäft zu konzentrieren, müssen Sie sich sofort anmelden – auch wenn das Einkommen unter CHF 2'500 bleibt.
Sie keine andere AHV-Deckung haben: Wenn Sie nicht angestellt sind, keine Leistungen beziehen und Ihr Ehepartner keine AHV-Beiträge zahlt, gilt die Schwelle nicht. Sie müssen sich unabhängig vom Einkommen anmelden.
Sie mehrere Selbstständigkeits-Kriterien erfüllen: Ausgleichskassen schauen über die Einkommensschwelle hinaus. Wenn Sie wie ein echtes Unternehmen operieren (mehrere Kunden, Geschäftsräume, Mitarbeiter), wird die Anmeldung obligatorisch.
Rechnungen als Privatperson schreiben
Wenn Ihr Einkommen unter der Schwelle bleibt, können Sie als Privatperson Rechnungen schreiben – aber bestimmte Regeln müssen eingehalten werden.

Was Ihre Rechnung enthalten muss
Eine gültige Rechnung einer Privatperson erfordert:
- Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse
- Namen und Adresse des Kunden
- Rechnungsdatum und eindeutige Rechnungsnummer
- Klare Beschreibung der Dienstleistungen oder Produkte
- Gesamtbetrag in CHF
- Zahlungsbedingungen und Bankverbindung
Wichtig: Was NICHT enthalten sein darf:
- ❌ Keine MWST (Sie sind nicht MWST-pflichtig)
- ❌ Kein Firmenname oder Geschäftsbezeichnung
- ❌ Keine AHV-Nummer (ausser ausdrücklich verlangt)
- ❌ Kein Firmenlogo oder Branding (optional, suggeriert aber Geschäftstätigkeit)
Muster-Rechnungsvorlage
[Ihr vollständiger Name]
[Ihre Strassenadresse]
[Postleitzahl] [Ort]
Rechnung Nr. 2025-001
Datum: [Aktuelles Datum]
Rechnungsempfänger:
[Kundenname]
[Kundenadresse]
Beschreibung der Dienstleistungen:
- Private Nachhilfestunden (5 Stunden à CHF 60/Stunde)
Gesamtbetrag: CHF 300.00
Zahlungsfrist: 30 Tage
Bankverbindung: IBAN CH00 0000 0000 0000 0000 0
Aufbewahrungspflichten: Auch unter der Schwelle müssen Sie Kopien aller Rechnungen, Zahlungsbestätigungen, Spesenbelege und eine jährliche Einkommensübersicht aufbewahren. Diese Unterlagen belegen Ihr Einkommensniveau, falls die Ausgleichskasse Ihren Status hinterfragt.
Wann Sie sich als Selbstständig anmelden müssen
Sobald Sie die CHF 2'500-Grenze überschreiten oder bestimmte Kriterien erfüllen, wird die Anmeldung obligatorisch.
Der CHF 2'500+ Auslöser
Thomas verdient CHF 2'800 aus freiberuflicher Webentwicklung, während er Teilzeit arbeitet. Er hat die Schwelle überschritten und muss sich innerhalb der ersten Monate des Kalenderjahres bei seiner kantonalen Ausgleichskasse anmelden. Die Anmeldung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar.
- Anmeldung bei kantonaler Ausgleichskasse
- Gilt rückwirkend ab 1. Januar
- Auch für Nebentätigkeit erforderlich
- Einkommen das ganze Jahr sorgfältig verfolgen
Die neun Beurteilungskriterien
Ausgleichskassen bewerten den Selbstständigkeitsstatus über Einkommensschwellen hinaus. Sie müssen nicht alle neun Kriterien erfüllen – 4-5 Indikatoren führen typischerweise zur Einstufung.
- Tätigkeit unter eigenem Namen
- Tragen von wirtschaftlichem Risiko und Investitionen
- Selbständige Organisation und Zeitplanung
- Mehrere Kunden (nicht nur ein Auftraggeber)
- Beschäftigung von Personal oder Subunternehmern
- Eigene Infrastruktur und Geschäftsräume
- Aktives Marketing und Werbung
- Fachliche Qualifikationen oder Zertifizierungen
- Dauer und Kontinuität der Tätigkeit
Anmeldung Schritt für Schritt
Die Anmeldung wird typischerweise innerhalb von 4-8 Wochen bearbeitet. Beginnen Sie früh – rückwirkende Beiträge gelten ab 1. Januar Ihres Startjahres.
- Rechnungen und Kundendokumentation sammeln
- Kantonale Ausgleichskasse kontaktieren
- Anmeldeformulare mit Schätzungen ausfüllen
- Formelle Entscheidung zur Statusbestätigung erhalten
- Quartals- oder Jahreszahlungen einrichten
Die Beitragssätze für Selbstständige verstehen
Selbstständige Beiträge unterscheiden sich erheblich von Arbeitnehmer-Abzügen. Die Schweiz verwendet eine progressive Satzstruktur.
Bis CHF 60'500
Degressive Sätze zwischen 5.371% und 9.321%. Tiefere Einkommen zahlen tiefere Prozentsätze, die schrittweise steigen.
Ab CHF 60'500
Pauschalsatz von 10% auf das gesamte Einkommen. Vereinfacht die Berechnung für höhere Einkommen.
Unter CHF 10'100
Mindestbeitrag von CHF 530 unabhängig vom tatsächlichen Einkommensniveau.
Zahlungsrhythmus
Quartals- oder halbjährliche Akontozahlungen basierend auf Schätzungen, mit jährlicher Abrechnung nach Steuererklärung.
Berechnungsbeispiele für Beiträge
Beispiel 1: Teilzeit-Selbstständigkeit
- Jährliches Einkommen: CHF 25'000
- Ungefährer Satz: ~7.5%
- Jährlicher Beitrag: ~CHF 1'875
Beispiel 2: Vollzeit unter Schwelle
- Jährliches Einkommen: CHF 55'000
- Ungefährer Satz: ~9%
- Jährlicher Beitrag: ~CHF 4'950
Beispiel 3: Vollzeit über Schwelle
- Jährliches Einkommen: CHF 80'000
- Satz: 10%
- Jährlicher Beitrag: CHF 8'000
Beispiel 4: Sehr niedriges Einkommen
- Jährliches Einkommen: CHF 8'000
- Mindestbeitrag: CHF 530
Wichtige Deadline: Schätzen Sie konservativ. Unterschätzte Einkommen führen später zu Überraschungsrechnungen – potenziell Tausende von Franken, die Sie nicht budgetiert haben.
Die CHF 100'000-Meilensteine.
MWST und Handelsregister.
Wenn der Jahresumsatz CHF 100'000 erreicht, werden zwei neue Pflichten gleichzeitig ausgelöst – und verändern, wie Sie Ihr Geschäft führen.
Marias Weg: Beide Schwellen überschreiten
Jahr 1: CHF 45'000 Umsatz
- Keine MWST-Registrierung nötig
- Kein Handelsregistereintrag erforderlich
- Einfache Rechnungsstellung als Privatperson
Jahr 2: CHF 85'000 Umsatz
- Immer noch unter beiden Schwellen
- Fortsetzung der Wachstumsüberwachung
Jahr 3: CHF 115'000 Umsatz
- Registrierung bei ESTV für MWST im Januar
- Begann 8.1% MWST auf alle Rechnungen zu berechnen
- Quartals-MWST-Abrechnungen eingereicht
- Einzelunternehmen im Handelsregister eingetragen
- Preisgestaltung an MWST-Pflichten angepasst
Freiwillige frühe Registrierung: Sie können sich unter CHF 100'000 freiwillig für die MWST registrieren, wenn es vorteilhaft ist – macht Sinn bei erheblichen abzugsfähigen Geschäftsausgaben.
Häufige Fragen und Sonderfälle
Ausländische Staatsangehörige, Rentner, Studierende und Teilzeitbeschäftigte stehen vor besonderen Herausforderungen.
Ausländische Staatsangehörige
EU/EFTA-Staatsangehörige mit Ausweis B können sich als selbstständig anmelden. Nicht-EU-Bürger benötigen in der Regel Ausweis C. Grenzgänger (Ausweis G) stehen vor zusätzlichen administrativen Hürden.
Rentner nach Referenzalter
Nach Erreichen des Referenzalters sind AHV-Beiträge auf Einkommen bis CHF 16'800 pro Jahr nicht obligatorisch. Über dieser Schwelle gelten andere Solidaritätsbeitragssätze.
Studierende
Können während des Studiums selbstständig tätig sein. Einkommen unter CHF 2'500 aus Nebentätigkeit erfordert keine Anmeldung, wenn Eltern AHV zahlen oder der Studierende eine Teilzeitanstellung hat.
Teilzeitbeschäftigte
Das häufigste Hybrid-Szenario. Verfolgen Sie beide Einkommensquellen separat. Selbstständigkeits-Anmeldung erforderlich, wenn das Nebeneinkommen CHF 2'500 jährlich übersteigt.
Zusammenfassung: Einkommensstufen und Anforderungen
Eine Kurzreferenz zu Schweizer Selbstständigkeits-Schwellenwerten 2025.
| Einkommens-/Umsatzniveau | Anforderungen |
|---|---|
| Bis CHF 2'500/Jahr (nebenberuflich) | Keine AHV-Anmeldung erforderlich (wenn Bedingungen erfüllt); muss in Steuererklärung deklariert werden |
| Über CHF 2'500/Jahr | Anmeldung bei Ausgleichskasse erforderlich; AHV-Beiträge zahlen |
| CHF 10'100/Jahr | Mindest-AHV-Beitrag von CHF 530 gilt |
| CHF 60'500/Jahr | Maximaler AHV-Satz von 10% greift |
| CHF 100'000/Jahr | Obligatorische MWST-Registrierung und Handelsregistereintrag |
Häufige Fehler vermeiden
Fehler 1: Annahme, Kalenderjahr gleich Steuerjahr Der Selbstständigkeitsstatus gilt ab 1. Januar des Jahres, in dem Sie beginnen – auch wenn Sie erst im November starten. Budgetieren Sie für mögliche rückwirkende Beiträge.
Fehler 2: Warten, bis die Ausgleichskasse Sie kontaktiert Sie müssen die Anmeldung selbst initiieren. Die Kasse findet Sie nicht automatisch. Verspätete Anmeldung kann zu Bussen und rückwirkenden Beitragsforderungen führen.
Fehler 3: Vermischung privater und geschäftlicher Finanzen Auch unter der CHF 2'500-Grenze sollten Sie separate Aufzeichnungen führen. Ein dediziertes Geschäftskonto vereinfacht Buchhaltung und Steuererklärung.
Fehler 4: Vergessen der Steuerpflichten Die AHV-Schwelle beeinflusst nicht die Einkommenssteuer. Alle selbstständigen Einkommen, auch CHF 500, müssen in Ihrer Steuererklärung erscheinen.
Fehler 5: Unterschätzen des Einkommens im ersten Jahr «Ich werde wahrscheinlich CHF 2'000 verdienen» wird oft CHF 5'000 bis Jahresende. Melden Sie sich proaktiv an, wenn Sie unsicher sind – einfacher als rückwirkende Compliance.
Fehler 6: Ignorieren von Bewilligungsbeschränkungen Ausländische Staatsangehörige: Prüfen Sie, ob Ihre Bewilligung Selbstständigkeit erlaubt, bevor Sie Rechnungen stellen. Arbeiten ohne Berechtigung kann Ihren Aufenthaltsstatus gefährden.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als Privatperson Rechnungen stellen?
Ja, wenn Ihr nebenberufliches Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit bei oder unter CHF 2'500 jährlich bleibt und Sie bereits angestellt sind, Leistungen beziehen oder Ihr Ehepartner AHV-Beiträge zahlt. Sie müssen dieses Einkommen dennoch in Ihrer Steuererklärung angeben.
Was passiert, wenn ich CHF 2'500 während des Jahres überschreite?
Sie müssen sich innerhalb der ersten Monate nach Überschreiten der Schwelle bei Ihrer kantonalen Ausgleichskasse anmelden. Die Anmeldung gilt rückwirkend ab 1. Januar dieses Jahres, und Sie müssen Beiträge auf alle erzielten Einkommen zahlen.
Muss ich einen Firmennamen anmelden?
Nicht bis Sie CHF 100'000 Jahresumsatz erreichen, was den obligatorischen Handelsregistereintrag auslöst. Unter dieser Schwelle können Sie als Einzelunternehmer unter Ihrem Privatnamen operieren.
Wie finde ich heraus, welche Ausgleichskasse zuständig ist?
Jeder Kanton betreibt seine eigene Kasse. Finden Sie Ihre unter ahv-iv.ch. Kontaktieren Sie sie telefonisch oder persönlich, um die Anmeldung einzuleiten und situationsspezifische Beratung zu erhalten.
Kann ich mich unter CHF 100'000 freiwillig für die MWST anmelden?
Ja, eine freiwillige MWST-Registrierung macht Sinn, wenn Sie erhebliche abzugsfähige Geschäftsausgaben haben. Dies ermöglicht Ihnen, Vorsteuerabzüge geltend zu machen und potenziell Ihre gesamte Steuerlast zu senken.
Was, wenn ich sowohl angestellt als auch selbstständig bin?
Diese hybride Konstellation ist völlig legal und zunehmend verbreitet. Ihre Ausgleichskasse beurteilt jede Tätigkeit separat. Solange Ihre Selbstständigkeit nebenberuflich bleibt und unter CHF 2'500 liegt, ist keine separate Anmeldung nötig.
Ihr Aktionsplan
Ob Sie unter der Schwelle bleiben oder bereit zur Anmeldung sind – hier ist, was Sie als Nächstes tun sollten.
Unter CHF 2'500
Einkommen monatlich verfolgen, Warnungen bei CHF 2'000 einrichten, Dokumentation pflegen, Projekte ins neue Steuerjahr verschieben erwägen, wenn Sie sich der Grenze nähern.
CHF 2'500 überschritten
Woche 1: Unterlagen sammeln. Woche 2: Ausgleichskasse kontaktieren. Woche 3: Anmeldung abschliessen. Woche 4: Finanzen für Quartalszahlungen arrangieren.
Nähe zu CHF 100'000
Drei Monate vorher: MWST-Anforderungen recherchieren. Bei Schwelle: Bei ESTV und Handelsregister anmelden, Rechnungsvorlagen aktualisieren, Kunden informieren.
Professionelle Beratung suchen
Konsultieren Sie einen Treuhänder bei schwankendem Einkommen, mehreren Kantonen, internationalen Kunden oder komplexen Situationen. Kosten: CHF 150-300 für Erstberatung.
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Zuletzt aktualisiert: Januar 2025 | Nächste Überprüfung: Januar 2026
Dieser Leitfaden basiert auf den AHV-Beitragssätzen und Schwellenwerten von 2025. Obwohl wir auf Genauigkeit achten, entwickeln sich Schweizer Sozialversicherungsvorschriften regelmässig weiter. Für persönliche Beratung zu Ihrer spezifischen Situation konsultieren Sie Ihre kantonale Ausgleichskasse oder einen zugelassenen Schweizer Steuerberater.