Schweizer MWST-Sätze 2025-2026: Alles Wissenswerte
Aktuelle Steuersätze, wichtige Gesetzesänderungen 2025, Registrierungsschwellen und stressfreie Compliance.

Wenn Sie ein Unternehmen in der Schweiz führen, ist das Verständnis der MWST-Sätze keine Option – es ist unverzichtbar. Die gute Nachricht? Wir haben alles zusammengefasst, was Sie über Schweizer Mehrwertsteuersätze, die wichtigen Gesetzesänderungen 2025 und die korrekte Abrechnung wissen müssen.
Aktuelle Schweizer MWST-Sätze (2025-2026)
Seit dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz drei MWST-Sätze, die bis 2026 in Kraft bleiben:
| Satzart | Prozentsatz | Anwendungsbereich |
|---|---|---|
| Normalsatz | 8.1% | Die meisten Waren und Dienstleistungen |
| Reduzierter Satz | 2.6% | Grundbedarfsgüter (Lebensmittel, Bücher, Medikamente) |
| Sondersatz | 3.8% | Beherbergungsleistungen |
Diese Sätze wurden von den vorherigen Werten (7.7%, 2.5% und 3.7%) angehoben, nachdem die Schweizer Stimmbevölkerung im September 2022 die Stärkung der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) angenommen hatte.
Die drei Steuersätze verstehen
Jeder Satz erfüllt eine spezifische Funktion im Schweizer Steuersystem
Normalsatz 8.1%
Gilt für die meisten Geschäftstätigkeiten: Dienstleistungen, Elektronik, Kleidung, Alkohol und Restaurantbesuche
Reduzierter Satz 2.6%
Für Grundbedarfsgüter: Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Medikamente und landwirtschaftliche Produkte
Sondersatz 3.8%
Exklusiv für Beherbergung: Hotelzimmer, Ferienwohnungen und Übernachtungen
Normalsatz: 8.1% - Praxisbeispiel
Der Normalsatz gilt für die meisten gewerblichen Tätigkeiten, einschliesslich Beratungsleistungen, Elektronik, Kleidung und Restaurantbesuche.
Beispiel: Wenn Sie einem Kunden CHF 1'000 für Beratungsleistungen in Rechnung stellen, beträgt der Gesamtbetrag CHF 1'081 (CHF 1'000 + CHF 81 MWST).
Reduzierter Satz: 2.6% - Was ist inbegriffen?
Die Schweiz wendet den reduzierten Satz auf Grundbedarfsgüter wie Lebensmittel, Bücher, Medikamente und landwirtschaftliche Produkte an.
NEU ab 2025: Menstruationshygieneprodukte fallen neu unter den reduzierten Satz.
Beispiel: Ein Lebensmitteleinkauf von CHF 100 enthält nur CHF 2.60 MWST.
Sondersatz: 3.8% - Tourismusförderung
Der Beherbergungssatz gilt für Übernachtungen, einschliesslich Hotelzimmer mit Frühstück, Ferienwohnungen und Bed & Breakfasts. Dieser vorteilhafte Satz unterstützt die wichtige Schweizer Tourismusbranche.
Neuerungen 2025:
Wichtige Updates
Der 1. Januar 2025 brachte die bedeutendsten MWST-Reformen seit Jahren. Das betrifft Ihr Unternehmen.
Jährliche Abrechnung möglich
Bisher rechneten die meisten Unternehmen quartalsweise ab. Neu können berechtigte KMU auf jährliche Abrechnung wechseln, wenn ihr Umsatz unter CHF 5'005'000 liegt und sie eine saubere Compliance-Bilanz haben.
- Steuerbarer Umsatz unter CHF 5'005'000
- Saubere Compliance-Bilanz der letzten 3 Jahre
- Bereitschaft zu Akontozahlungen
- Spart erheblich Administrationsaufwand
Plattformbesteuerung
Wenn Sie über Online-Marktplätze verkaufen, übernimmt die Plattform als Lieferant die MWST-Erhebung – eine Vereinfachung für Kleinverkäufer.
- Plattformen wie Amazon, eBay erheben MWST
- Sie führen die MWST für Sie ab
- Individuelle Registrierung oft nicht nötig
- Verantwortung liegt bei der Plattform
Obligatorische E-Portal-Registrierung
Papierbasierte MWST-Registrierung gehört der Vergangenheit an. Alle neuen Registrierungen und MWST-Abrechnungen erfolgen über das E-Portal der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
- Digitale Zugangsdaten erforderlich
- Gesamte Kommunikation online
- Schnellere Bearbeitung (ca. 4 Wochen)
- Modernes, vereinfachtes Verfahren
Neue MWST-Befreiungen
Ab 2025 sind mehrere Gesundheits- und Dienstleistungskategorien neu von der MWST befreit – relevant für Pflegeanbieter und Reisebüros.
- Koordinationsleistungen in der Pflege
- Private Spitex-Leistungen
- Alters- und Pflegeheime
- Wiederverkauf von Reiseleistungen
Müssen Sie sich für die Schweizer MWST registrieren?
Die CHF 100'000-Frage – wortwörtlich. Registrierungsschwellen und die 30-Tage-Regel verstehen.

Registrierungsschwellen
Sie müssen sich registrieren, wenn Ihr Jahresumsatz übersteigt:
- CHF 100'000 für normale Unternehmen
- CHF 250'000 für gemeinnützige Sport-, Kulturvereine oder wohltätige Organisationen
Wichtig: Diese Schwelle ist global. Ausländische Unternehmen müssen den weltweiten Umsatz zählen, nicht nur Schweizer Verkäufe.
Die 30-Tage-Regel
Sobald Sie die Schwelle überschreiten, haben Sie 30 Tage Zeit für die Registrierung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Das Verpassen dieser Frist kann zu Strafen und rückwirkenden MWST-Verpflichtungen führen.
Freiwillige Registrierung
Sie können sich auch unter CHF 100'000 freiwillig registrieren. Das lohnt sich, wenn:
- Sie erhebliche Vorsteuer zurückfordern können (Ausrüstung, Software, Dienstleistungen)
- Ihre Kunden mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen sind (B2B)
- Sie professioneller auftreten möchten
Abwägung: Der Administrationsaufwand steigt, und Sie müssen MWST auf alle Leistungen erheben.
Registrierung: Schritt für Schritt
1. Erforderliche Unterlagen zusammenstellen
- Handelsregisterauszug
- Finanzprognosen
- Bankverbindung
- Persönliche Identifikation
2. E-Portal aufrufen Besuchen Sie die Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung und erstellen Sie Zugangsdaten.
3. Antrag ausfüllen Geben Sie Geschäftsdaten, geschätzten Umsatz und Tätigkeitsbeschreibung an.
4. Fiskalvertreter bestellen (bei ausländischen Unternehmen) Nicht-Schweizer Unternehmen müssen einen Schweizer Vertreter benennen, der die Solidarhaftung übernimmt.
5. Auf MWST-Nummer warten Die Bearbeitung dauert üblicherweise 4 Wochen. Sie erhalten eine UID (Unternehmens-Identifikationsnummer) im Format CHE-XXX.XXX.XXX MWST.
Abrechnungen und wichtige Fristen
Quartals- vs. Jahresabrechnung verstehen und kostspielige Strafen vermeiden
Quartalsabrechnung (Standard)
Q1 fällig Ende Mai, Q2 Ende August, Q3 Ende November, Q4 Ende Februar (60 Tage nach Quartalsende)
Jahresabrechnung (Neu)
Einmal jährlich abrechnen mit Akontozahlungen. Fällig 60 Tage nach dem 31. Dezember. Für berechtigte KMU verfügbar.
Verspätungsstrafen
Mahngebühren CHF 20-50, Verzugszins 4.75% jährlich, bis CHF 800'000 bei schweren Verstössen
Rechnungsanforderungen: Richtig machen
Ihre Rechnungen müssen diese Elemente enthalten, um MWST-konform zu sein:
- Ihr Name und Adresse
- Ihre Schweizer MWST-Nummer (CHE-XXX.XXX.XXX MWST)
- Name und Adresse des Kunden
- Rechnungsdatum und eindeutige Nummer
- Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen
- Nettobetrag, MWST-Satz und MWST-Betrag
- Bruttobetrag
Beispiel Rechnungsfuss:
Zwischensumme: CHF 1'000.00
MWST 8.1%: CHF 81.00
Total: CHF 1'081.00
Unsere MWST-Nummer: CHE-123.456.789 MWST
Bei steuerbefreiten oder null besteuerten Leistungen die Rechtsgrundlage angeben: «Von der MWST befreit gemäss Art. 21 MWSTG.»
Vorsteuerabzug
Hier ist der Vorteil der MWST-Registrierung: Sie können die auf Geschäftsausgaben gezahlte MWST zurückfordern.
Was Sie abziehen können
- Büromaterial und Ausrüstung
- Dienstleistungen (Buchhaltung, Rechtsberatung)
- Business-Software-Abonnements
- Reisen und Übernachtungen (geschäftlich)
- Marketing und Werbung
Was Sie nicht abziehen können
- Private/persönliche Ausgaben
- Einkäufe im Zusammenhang mit steuerbefreiten Leistungen
- Repräsentationskosten (teilweise eingeschränkt)
- Geschäftsfahrzeuge (teilweise eingeschränkt)
Belege 10 Jahre aufbewahren. Das Schweizer Recht verlangt, dass Sie alle MWST-relevanten Dokumente zehn Jahre lang aufbewahren.
Grenzüberschreitende Geschäfte:
Internationale Regeln
Verkaufen Sie international? Für Exporte, Dienstleistungen an ausländische Kunden und das Reverse-Charge-Verfahren gelten besondere Regeln.
Warenexporte ausserhalb der Schweiz mit 0% MWST und Vorsteuerabzug
Besteuerung am Kundenstandort mittels Reverse-Charge-Verfahren
Grundsätzlich am Leistungserbringerstandort besteuert, mit Ausnahmen
Selbstveranlagung der MWST bei Bezug von Leistungen ausländischer Anbieter
Zukünftige Änderungen: Was kommt
Die Schweiz hat MWST-Erhöhungen beschlossen, deren Umsetzung jedoch auf 2028 verschoben wurde:
- Normalsatz: 8.1% → 8.8%
- Beherbergungssatz: 3.8% → 4.2%
- Reduzierter Satz: 2.6% → 2.8%
Diese Änderungen betreffen Sie zwar nicht sofort, aber beginnen Sie frühzeitig mit der Planung von Preisanpassungen und Kundenkommunikation.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich MWST erheben, bevor ich registriert bin?
Nein. Erheben Sie MWST erst nach Erhalt Ihrer offiziellen MWST-Nummer. MWST ohne Registrierung zu erheben ist illegal und kann zu Strafen führen.
Was passiert, wenn ich CHF 100'000 mitten im Jahr überschreite?
Registrieren Sie sich innerhalb von 30 Tagen nach Überschreitung der Schwelle. Ihre MWST-Pflicht beginnt ab dem Zeitpunkt der Überschreitung, nicht ab der Registrierung.
Brauche ich verschiedene MWST-Nummern für mehrere Unternehmen?
Jede juristische Person benötigt eine eigene MWST-Nummer. Ein Einzelunternehmer mit mehreren Tätigkeiten verwendet eine Nummer.
Kann ich von Quartals- auf Jahresabrechnung wechseln?
Ja, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen (Umsatz unter CHF 5'005'000 und saubere Compliance-Bilanz). Beantragen Sie den Wechsel über das E-Portal vor Beginn des neuen Geschäftsjahres.
Was passiert bei einem Fehler in meiner Abrechnung?
Sie können Fehler innerhalb von 240 Tagen nach der ursprünglichen Frist ohne Strafe korrigieren. Danach können Zinsen und Gebühren anfallen.
Wie lange muss ich MWST-Unterlagen aufbewahren?
Das Schweizer Recht verlangt, dass Sie alle MWST-relevanten Dokumente 10 Jahre aufbewahren. Dies umfasst Rechnungen, Belege und Abrechnungskopien.
Schweizer MWST-Compliance vereinfachen
MWST-Verwaltung muss nicht Ihre wertvolle Zeit verschlingen. Magic Heidi automatisiert die komplexen Teile, damit Sie sich auf Ihr Geschäftswachstum konzentrieren können.
- ✓Automatische Satzberechnung
Immer den korrekten Satz von 8.1%, 2.6% oder 3.8% anwenden
- 🧾Konforme Rechnungsstellung
Rechnungen mit allen erforderlichen MWST-Informationen erstellen
- 📸Ausgabenerfassung
Vorsteuer für maximale Abzüge erfassen
- 📊Abrechnungsvorbereitung
MWST-Daten für Quartals- oder Jahresabrechnung exportieren
- 🌐Mehrsprachige Unterstützung
Arbeiten Sie auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch
- 💻E-Portal-kompatibel
Exportformate kompatibel mit ESTV-Anforderungen
- Rechnung #3
Magic Heidi
CHF 500
Jan 29
- Rechnung #2
Webbiger LTD
CHF 2000
Jan 24
- Rechnung #1
John Doe
CHF 600
Jan 20
Compliant bleiben, sicher sein
Die Schweizer MWST-Vorschriften sind umfassend, aber mit dem richtigen Wissen und den richtigen Tools beherrschbar. Denken Sie daran:
- Registrieren Sie sich innerhalb von 30 Tagen nach Überschreitung von CHF 100'000
- Verwenden Sie den korrekten Satz für jedes Produkt oder jede Dienstleistung
- Reichen Sie Abrechnungen fristgerecht ein (60-Tage-Frist)
- Bewahren Sie Unterlagen 10 Jahre auf
- Bleiben Sie über Änderungen informiert (wie die Reformen 2025)
Die Eidgenössische Steuerverwaltung bietet ausgezeichnete Ressourcen unter estv.admin.ch. Im Zweifelsfall konsultieren Sie einen Steuerexperten, der mit Schweizer Vorschriften vertraut ist.
Letzte Aktualisierung: Januar 2025 | Wir aktualisieren diesen Leitfaden regelmässig, um die neuesten Vorschriften und Sätze abzubilden.
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