Schweizer MWST-Sätze 2025-2026: Alles Wissenswerte

Aktuelle Steuersätze, wichtige Gesetzesänderungen 2025, Registrierungsschwellen und stressfreie Compliance.

Swiss Business Office

Wenn Sie ein Unternehmen in der Schweiz führen, ist das Verständnis der MWST-Sätze keine Option – es ist unverzichtbar. Die gute Nachricht? Wir haben alles zusammengefasst, was Sie über Schweizer Mehrwertsteuersätze, die wichtigen Gesetzesänderungen 2025 und die korrekte Abrechnung wissen müssen.

Aktuelle Schweizer MWST-Sätze (2025-2026)

Seit dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz drei MWST-Sätze, die bis 2026 in Kraft bleiben:

SatzartProzentsatzAnwendungsbereich
Normalsatz8.1%Die meisten Waren und Dienstleistungen
Reduzierter Satz2.6%Grundbedarfsgüter (Lebensmittel, Bücher, Medikamente)
Sondersatz3.8%Beherbergungsleistungen

Diese Sätze wurden von den vorherigen Werten (7.7%, 2.5% und 3.7%) angehoben, nachdem die Schweizer Stimmbevölkerung im September 2022 die Stärkung der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) angenommen hatte.

Normalsatz: 8.1% - Praxisbeispiel

Der Normalsatz gilt für die meisten gewerblichen Tätigkeiten, einschliesslich Beratungsleistungen, Elektronik, Kleidung und Restaurantbesuche.

Beispiel: Wenn Sie einem Kunden CHF 1'000 für Beratungsleistungen in Rechnung stellen, beträgt der Gesamtbetrag CHF 1'081 (CHF 1'000 + CHF 81 MWST).

Reduzierter Satz: 2.6% - Was ist inbegriffen?

Die Schweiz wendet den reduzierten Satz auf Grundbedarfsgüter wie Lebensmittel, Bücher, Medikamente und landwirtschaftliche Produkte an.

NEU ab 2025: Menstruationshygieneprodukte fallen neu unter den reduzierten Satz.

Beispiel: Ein Lebensmitteleinkauf von CHF 100 enthält nur CHF 2.60 MWST.

Sondersatz: 3.8% - Tourismusförderung

Der Beherbergungssatz gilt für Übernachtungen, einschliesslich Hotelzimmer mit Frühstück, Ferienwohnungen und Bed & Breakfasts. Dieser vorteilhafte Satz unterstützt die wichtige Schweizer Tourismusbranche.

Änderungen 2025

Neuerungen 2025:
Wichtige Updates

Der 1. Januar 2025 brachte die bedeutendsten MWST-Reformen seit Jahren. Das betrifft Ihr Unternehmen.

Müssen Sie sich für die Schweizer MWST registrieren?

Die CHF 100'000-Frage – wortwörtlich. Registrierungsschwellen und die 30-Tage-Regel verstehen.

Swiss VAT Registration

Registrierungsschwellen

Sie müssen sich registrieren, wenn Ihr Jahresumsatz übersteigt:

  • CHF 100'000 für normale Unternehmen
  • CHF 250'000 für gemeinnützige Sport-, Kulturvereine oder wohltätige Organisationen

Wichtig: Diese Schwelle ist global. Ausländische Unternehmen müssen den weltweiten Umsatz zählen, nicht nur Schweizer Verkäufe.

Die 30-Tage-Regel

Sobald Sie die Schwelle überschreiten, haben Sie 30 Tage Zeit für die Registrierung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Das Verpassen dieser Frist kann zu Strafen und rückwirkenden MWST-Verpflichtungen führen.

Freiwillige Registrierung

Sie können sich auch unter CHF 100'000 freiwillig registrieren. Das lohnt sich, wenn:

  • Sie erhebliche Vorsteuer zurückfordern können (Ausrüstung, Software, Dienstleistungen)
  • Ihre Kunden mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen sind (B2B)
  • Sie professioneller auftreten möchten

Abwägung: Der Administrationsaufwand steigt, und Sie müssen MWST auf alle Leistungen erheben.

Registrierung: Schritt für Schritt

1. Erforderliche Unterlagen zusammenstellen

  • Handelsregisterauszug
  • Finanzprognosen
  • Bankverbindung
  • Persönliche Identifikation

2. E-Portal aufrufen Besuchen Sie die Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung und erstellen Sie Zugangsdaten.

3. Antrag ausfüllen Geben Sie Geschäftsdaten, geschätzten Umsatz und Tätigkeitsbeschreibung an.

4. Fiskalvertreter bestellen (bei ausländischen Unternehmen) Nicht-Schweizer Unternehmen müssen einen Schweizer Vertreter benennen, der die Solidarhaftung übernimmt.

5. Auf MWST-Nummer warten Die Bearbeitung dauert üblicherweise 4 Wochen. Sie erhalten eine UID (Unternehmens-Identifikationsnummer) im Format CHE-XXX.XXX.XXX MWST.

Rechnungsanforderungen: Richtig machen

Ihre Rechnungen müssen diese Elemente enthalten, um MWST-konform zu sein:

  1. Ihr Name und Adresse
  2. Ihre Schweizer MWST-Nummer (CHE-XXX.XXX.XXX MWST)
  3. Name und Adresse des Kunden
  4. Rechnungsdatum und eindeutige Nummer
  5. Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen
  6. Nettobetrag, MWST-Satz und MWST-Betrag
  7. Bruttobetrag

Beispiel Rechnungsfuss:

Zwischensumme: CHF 1'000.00
MWST 8.1%: CHF 81.00
Total: CHF 1'081.00

Unsere MWST-Nummer: CHE-123.456.789 MWST

Bei steuerbefreiten oder null besteuerten Leistungen die Rechtsgrundlage angeben: «Von der MWST befreit gemäss Art. 21 MWSTG.»

Vorsteuerabzug

Hier ist der Vorteil der MWST-Registrierung: Sie können die auf Geschäftsausgaben gezahlte MWST zurückfordern.

Was Sie abziehen können

  • Büromaterial und Ausrüstung
  • Dienstleistungen (Buchhaltung, Rechtsberatung)
  • Business-Software-Abonnements
  • Reisen und Übernachtungen (geschäftlich)
  • Marketing und Werbung

Was Sie nicht abziehen können

  • Private/persönliche Ausgaben
  • Einkäufe im Zusammenhang mit steuerbefreiten Leistungen
  • Repräsentationskosten (teilweise eingeschränkt)
  • Geschäftsfahrzeuge (teilweise eingeschränkt)

Belege 10 Jahre aufbewahren. Das Schweizer Recht verlangt, dass Sie alle MWST-relevanten Dokumente zehn Jahre lang aufbewahren.

Grenzüberschreitende Geschäfte:
Internationale Regeln

Verkaufen Sie international? Für Exporte, Dienstleistungen an ausländische Kunden und das Reverse-Charge-Verfahren gelten besondere Regeln.

📄 Exportnachweis erforderlich
🏛️ Zolldokumentation
📍 Ortsregeln beachten
⚖️ Spezielle Immobilienregeln
🌍
Exporte (Nullsatz)

Warenexporte ausserhalb der Schweiz mit 0% MWST und Vorsteuerabzug

💼
B2B-Dienstleistungen im Ausland

Besteuerung am Kundenstandort mittels Reverse-Charge-Verfahren

👤
B2C-Dienstleistungen

Grundsätzlich am Leistungserbringerstandort besteuert, mit Ausnahmen

🔄
Reverse Charge

Selbstveranlagung der MWST bei Bezug von Leistungen ausländischer Anbieter

Zukünftige Änderungen: Was kommt

Die Schweiz hat MWST-Erhöhungen beschlossen, deren Umsetzung jedoch auf 2028 verschoben wurde:

  • Normalsatz: 8.1% → 8.8%
  • Beherbergungssatz: 3.8% → 4.2%
  • Reduzierter Satz: 2.6% → 2.8%

Diese Änderungen betreffen Sie zwar nicht sofort, aber beginnen Sie frühzeitig mit der Planung von Preisanpassungen und Kundenkommunikation.

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen

Kann ich MWST erheben, bevor ich registriert bin?

Nein. Erheben Sie MWST erst nach Erhalt Ihrer offiziellen MWST-Nummer. MWST ohne Registrierung zu erheben ist illegal und kann zu Strafen führen.

Was passiert, wenn ich CHF 100'000 mitten im Jahr überschreite?

Registrieren Sie sich innerhalb von 30 Tagen nach Überschreitung der Schwelle. Ihre MWST-Pflicht beginnt ab dem Zeitpunkt der Überschreitung, nicht ab der Registrierung.

Brauche ich verschiedene MWST-Nummern für mehrere Unternehmen?

Jede juristische Person benötigt eine eigene MWST-Nummer. Ein Einzelunternehmer mit mehreren Tätigkeiten verwendet eine Nummer.

Kann ich von Quartals- auf Jahresabrechnung wechseln?

Ja, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen (Umsatz unter CHF 5'005'000 und saubere Compliance-Bilanz). Beantragen Sie den Wechsel über das E-Portal vor Beginn des neuen Geschäftsjahres.

Was passiert bei einem Fehler in meiner Abrechnung?

Sie können Fehler innerhalb von 240 Tagen nach der ursprünglichen Frist ohne Strafe korrigieren. Danach können Zinsen und Gebühren anfallen.

Wie lange muss ich MWST-Unterlagen aufbewahren?

Das Schweizer Recht verlangt, dass Sie alle MWST-relevanten Dokumente 10 Jahre aufbewahren. Dies umfasst Rechnungen, Belege und Abrechnungskopien.

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  • Automatische Satzberechnung

    Immer den korrekten Satz von 8.1%, 2.6% oder 3.8% anwenden

  • 🧾
    Konforme Rechnungsstellung

    Rechnungen mit allen erforderlichen MWST-Informationen erstellen

  • 📸
    Ausgabenerfassung

    Vorsteuer für maximale Abzüge erfassen

  • 📊
    Abrechnungsvorbereitung

    MWST-Daten für Quartals- oder Jahresabrechnung exportieren

  • 🌐
    Mehrsprachige Unterstützung

    Arbeiten Sie auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch

  • 💻
    E-Portal-kompatibel

    Exportformate kompatibel mit ESTV-Anforderungen

Rechnungen
  • Rechnung #3

    Magic Heidi

    CHF 500

    Jan 29

  • Rechnung #2

    Webbiger LTD

    CHF 2000

    Jan 24

  • Rechnung #1

    John Doe

    CHF 600

    Jan 20

Compliant bleiben, sicher sein

Die Schweizer MWST-Vorschriften sind umfassend, aber mit dem richtigen Wissen und den richtigen Tools beherrschbar. Denken Sie daran:

  • Registrieren Sie sich innerhalb von 30 Tagen nach Überschreitung von CHF 100'000
  • Verwenden Sie den korrekten Satz für jedes Produkt oder jede Dienstleistung
  • Reichen Sie Abrechnungen fristgerecht ein (60-Tage-Frist)
  • Bewahren Sie Unterlagen 10 Jahre auf
  • Bleiben Sie über Änderungen informiert (wie die Reformen 2025)

Die Eidgenössische Steuerverwaltung bietet ausgezeichnete Ressourcen unter estv.admin.ch. Im Zweifelsfall konsultieren Sie einen Steuerexperten, der mit Schweizer Vorschriften vertraut ist.

Letzte Aktualisierung: Januar 2025 | Wir aktualisieren diesen Leitfaden regelmässig, um die neuesten Vorschriften und Sätze abzubilden.

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