Leitfaden 2026

Buchhaltung Einzelfirma Schweiz: was Pflicht ist

Bis CHF 500'000 Umsatz reicht die einfache Buchhaltung: Einnahmen, Ausgaben, Vermögenslage, Belege 10 Jahre aufbewahren. Hier liest du, was sonst Pflicht ist und was nur Vorsicht.

Einnahmen- und Ausgabenübersicht einer Einzelfirma in Magic Heidi

Von Nathan Ganser, Gründer von Magic Heidi. Aktualisiert im September 2026.

Buchhaltungspflicht der Einzelfirma: kleiner als gedacht

Die Buchhaltung einer Einzelfirma in der Schweiz ist schlanker, als die meisten Ratgeber sie darstellen. Viele verwechseln Pflicht mit Vorsicht.

Das Gesetz ist knapp. Nach Art. 957 OR muss eine Einzelfirma mit weniger als CHF 500'000 Umsatz im letzten Geschäftsjahr nur über drei Dinge Buch führen: Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage. Das ist die einfache Buchhaltung, in der Schweiz «Milchbüechli-Rechnung» genannt. Ein bestimmtes System, eine Software oder einen Kontenplan schreibt das Gesetz nicht vor.

Der Steuererklärung legst du zudem Aufstellungen bei (Art. 125 DBG):

  • Aktiven und Passiven
  • Einnahmen und Ausgaben
  • Privatentnahmen und Privateinlagen

Halte deine Privatentnahmen deshalb vom ersten Monat an fest.

PflichtKeine Pflicht (wird aber oft verkauft)
Einnahmen und Ausgaben festhaltenDoppelte Buchhaltung mit Soll und Haben
Vermögenslage per Jahresbeginn und Jahresende kennenBilanz und Erfolgsrechnung
Belege und Bücher 10 Jahre aufbewahren (Art. 958f OR)Kontenplan KMU
Privatentnahmen und -einlagen dokumentierenEine Treuhandperson
Gewinn in der Steuererklärung deklarierenEine bestimmte Software
MWST abrechnen, sobald du pflichtig bistSeparates Geschäftskonto (aber dringend empfohlen)

Gründest du gerade erst? Dann lies zuerst Einzelfirma gründen in der Schweiz. Eine Vorlage für die einfache Buchhaltung findest du bei der Milchbüchleinrechnung.

Drei Schwellenwerte, die du kennen musst

Es sind drei Zahlen und drei getrennte Pflichten. Zwei davon greifen beim gleichen Betrag.

SchwellePflichtWas du tust
CHF 100'000 / JahrEintrag ins HandelsregisterBeim kantonalen Handelsregister anmelden
CHF 100'000 in 12 MonatenMWSTInnert 30 Tagen bei der ESTV anmelden
CHF 500'000 (Vorjahr)Doppelte Buchhaltung (Art. 957 OR)Auf Bilanz und Erfolgsrechnung umstellen

Bei CHF 100'000: zwei Pflichten, zwei Behörden

Handelsregister und MWST hängen nicht zusammen: Der Eintrag ins Handelsregister meldet dich nicht bei der ESTV an. Beides erledigst du selbst.

Für die MWST zählt dein Umsatz aus steuerbaren Leistungen im In- und Ausland. Startest du neu und rechnest schon in den ersten 12 Monaten mit CHF 100'000 oder mehr, bist du ab dem ersten Tag pflichtig. Verpasst du die Anmeldung bei der ESTV, schuldest du die MWST rückwirkend. Deinen Kunden kannst du sie dann meist nicht mehr verrechnen.

Nach der Anmeldung rechnest du quartalsweise (effektive Methode) oder halbjährlich (Saldosteuersatz) ab. Seit 2025 kannst du auf Antrag auch jährlich abrechnen und zahlst unter dem Jahr Raten. Welche Methode zu dir passt, erklärt MWST für Selbständige.

Bei CHF 500'000: seltener ein Thema, als du denkst

Die meisten Solo-Selbständigen erreichen diese Grenze nie. Wer sich ihr nähert, stellt sich ohnehin die Frage Einzelfirma oder GmbH. Rechnest du damit, die Grenze in den nächsten zwei Jahren zu erreichen, sprich spätestens ein Jahr vorher mit einer Treuhandperson.

Monatsroutine

Deine Buchhaltung in 30 Minuten pro Monat

Ein fixer Termin, zum Beispiel jeden ersten Montag im Monat. Wer ihn hält, erledigt den Jahresabschluss an einem Nachmittag statt an zwei Wochenenden.

1. Rechnungen prüfen

Alle Rechnungen des Monats: Datum, Kunde, Betrag, MWST.

2. Zahlungseingänge

Was ist bezahlt, was offen? Wo nötig eine Erinnerung schicken.

3. Belege erfassen

Quittungen und Lieferantenrechnungen mit Datum, Betrag und MWST.

4. Belege ablegen

Digital und geordnet, in zehn Jahren noch auffindbar.

5. Privatentnahmen

Überweisungen aufs Privatkonto notieren. Das Steueramt fragt danach.

Drei Gewohnheiten, die dir den Januar retten

Geschäft und privat trennen

Das Gesetz verlangt kein separates Geschäftskonto. Trotzdem ist es die wirksamste Massnahme, die du treffen kannst.

Alles Geschäftliche läuft über ein Konto bei einer beliebigen Schweizer Bank. Brauchst du Geld für dich, überweist du es als Privatentnahme aufs Privatkonto. Sonst rätselst du im Januar, ob das Restaurant am 3. Juli ein Geschäftsessen war oder ein Geburtstag.

Mit einem Bankimport werden Zahlungseingänge automatisch den offenen Rechnungen zugeordnet.

Belege fotografieren statt sammeln

Quittungen im Schuhkarton verblassen, lange bevor die zehn Jahre Aufbewahrungspflicht um sind (Art. 958f OR). Fotografiere jeden Beleg am Tag, an dem du ihn bekommst, und leg ihn digital ab.

Eine App mit KI-Belegscan liest Datum, Betrag und MWST-Satz selbst heraus.

Zu jeder Ausgabe gehören zwei Nachweise

Der Geschäftsbeleg zeigt, wofür du das Geld ausgegeben hast. Der Zahlungsnachweis zeigt, dass es geflossen ist. Beispiel Geschäftsessen über CHF 480: Die Restaurantrechnung belegt den Anlass und die MWST, die Kartenabrechnung den Geldfluss.

Heikel sind:

  • Kartenzahlungen
  • Fremdwährungen
  • Mischbelege, auf denen Privates und Geschäftliches steht

Bei gemischt genutzten Dingen wie dem Handy-Abo oder dem Arbeitszimmer erfasst du nur den geschäftlichen Anteil. Halte fest, wie du ihn berechnet hast.

Mit Magic Heidi

Die Monatsroutine, in einer App

Magic Heidi ist für Einzelfirmen gebaut: kein Kontenplan, keine Buchungssätze. Du schreibst Rechnungen und fotografierst Belege. Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung entsteht nebenbei.

3 Rechnungen und 3 Belege gratis, ohne Kreditkarte. Danach CHF 24.99/Monat, jährlich abgerechnet (CHF 299 inkl. MWST), 30 Tage Geld zurück.

Privatentnahme statt Lohn: so rechnet deine Einzelfirma

Mit einer Einzelfirma bekommst du keinen Lohn. Du nimmst Geld aus dem Geschäft, wann du willst. Das ist eine Privatentnahme. Versteuert wird am Jahresende der Gewinn, nicht das, was du entnommen hast.

  • Privatkonto: kein Bankkonto, sondern eine Position in deinen Büchern. Sie zeigt, wie viel Geld zwischen dir privat und der Firma hin- und hergeflossen ist.
  • Eigenkapital: das, was im Geschäft liegt. Der Gewinn erhöht es, Privatentnahmen senken es.

Beispiel: Lara, fiktive Übersetzerin in Basel

Lara ist im dritten Jahr selbständig und nicht MWST-pflichtig. Ihre Zahlen für 2026:

PositionBetrag
Einnahmen (bezahlte Rechnungen)CHF 92'000
Geschäftsausgaben− CHF 14'000
GewinnCHF 78'000
Privatentnahmen (12 × CHF 5'250)CHF 63'000
Im Geschäft geblieben (mehr Eigenkapital)CHF 15'000

Zu Laras Geschäftsausgaben zählen Software, Weiterbildung, Berufshaftpflicht und der Anteil fürs Arbeitszimmer. In der Steuererklärung deklariert sie die CHF 78'000 als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Die CHF 63'000 Entnahmen versteuert sie nicht zusätzlich. Es ist ihr eigenes Geld, das vom Geschäftskonto aufs Privatkonto wandert.

AHV: rund 10 % vom Gewinn

Als Selbständige zahlst du AHV, IV und EO selbst: 10.0 % auf dem Reingewinn, dazu die Verwaltungskosten der Ausgleichskasse. Bei tieferen Einkommen gilt ein tieferer Satz (sinkende Beitragsskala). Für Lara sind das grob CHF 7'800 im Jahr.

Die Ausgleichskasse erhebt zuerst provisorische Akontobeiträge. Definitiv abgerechnet wird später, auf Basis deiner Steuerveranlagung. Plane die Beiträge also von Anfang an ein. Mehr dazu unter AHV für Selbständige.

Jahresabschluss der Einzelfirma in 7 Schritten

  1. Einnahmen auflisten: alle Rechnungen des Jahres, getrennt nach bezahlt und offen.
  2. Ausgaben auflisten: alle Geschäftsausgaben mit Datum, Betrag und MWST.
  3. Belege prüfen: Sind alle vorhanden und auffindbar?
  4. Bank-Endsaldo festhalten: Kontostand des Geschäftskontos per 31. Dezember.
  5. MWST abschliessen: die Jahresabstimmung (Finalisierung) bei der ESTV, falls du pflichtig bist.
  6. Privatentnahmen und -einlagen zusammenzählen.
  7. Gewinn berechnen: Einnahmen minus Ausgaben. Bist du MWST-pflichtig, zählt die MWST, die an die ESTV geht, nicht zu deinen Einnahmen.

Die ausführliche Anleitung findest du unter Jahresabschluss Einzelfirma.

Selber machen oder Treuhand?

Eine Treuhandperson kostet eine kleine Einzelfirma typischerweise CHF 800 bis 2'500 pro Jahr. In den ersten Jahren brauchen viele Solo-Selbständige keine.

UmsatzEmpfehlung
Bis CHF 100'000Selber, mit einer App. Keine MWST, überschaubare Ausgaben.
CHF 100'000 bis 300'000Selber, mit punktueller Hilfe, etwa für die erste MWST-Abrechnung oder die Steuererklärung.
Über CHF 300'000Treuhand lohnt sich: Abschreibungen, Steueroptimierung, Frage nach der GmbH.

Ziehst du eine Treuhandperson bei, gibst du ihr in Magic Heidi direkt Zugang. So bringst du ihr keinen Schuhkarton voller Belege.

Bewertungen

Einzelfirmen, die es selbst machen

4.8 von 5 aus über 200 öffentlichen Bewertungen.

★★★★★
“Magic Heidi ist perfekt für meine Einzelfirma, die App ist sehr übersichtlich aufgebaut und sehr einfach, verständlich.”
Roman BärGoogle-Bewertung
★★★★★
“Als neue Selbstständige hat mir Magic Heidi den Start extrem erleichtert. Die Buchhaltung ist jetzt so viel unkomplizierter und ich verliere keine Zeit mehr mit unnötigem Stress.”
Lilien KijkoGoogle-Bewertung
★★★★★
“Habe bis jetzt immer alles mit Excel und Ablageordnern gemacht und extrem viel Zeit dafür verwendet. Dann bin ich auf Magic Heidi gestossen und muss sagen, dass dies ein Musthave ist, für alle, die selbständig sind.”
Robin SchmittGoogle-Bewertung
FAQ

Fragen zur Buchhaltung der Einzelfirma

Ist eine Einzelfirma buchführungspflichtig?

Ja. Jede Einzelfirma muss Buch führen, auch ohne Handelsregistereintrag. Für die Buchhaltung einer Einzelfirma in der Schweiz reicht unter CHF 500'000 Umsatz im letzten Geschäftsjahr aber die einfache Buchhaltung nach Art. 957 OR: Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage. Die doppelte Buchhaltung mit Bilanz und Erfolgsrechnung wird erst ab CHF 500'000 Pflicht.

Brauche ich für meine Einzelfirma einen Treuhänder?

In den ersten Jahren meist nicht. Bis CHF 100'000 Umsatz, ohne MWST und ohne grössere Anschaffungen machst du die Buchhaltung gut selbst, mit einer App. Eine Treuhandperson kostet eine kleine Einzelfirma typischerweise CHF 800 bis 2'500 pro Jahr und lohnt sich ab etwa CHF 300'000 Umsatz oder wenn die GmbH-Frage kommt. Du kannst ihr in Magic Heidi direkt Zugang geben.

Welche Belege muss ich aufbewahren, und wie lange?

Alle Belege zu Einnahmen und Ausgaben, dazu Bankauszüge und Verträge, zehn Jahre lang (Art. 958f OR). Auch kleine Quittungen zählen. Elektronisch aufbewahren ist erlaubt, solange die Belege unverändert und lesbar bleiben. Ein Foto in einer geordneten Ablage genügt.

Wann muss meine Einzelfirma ins Handelsregister?

Sobald du CHF 100'000 Umsatz im Jahr erzielst. Du meldest dich beim Handelsregisteramt deines Kantons an. Darunter ist der Eintrag freiwillig. Manche machen ihn trotzdem, weil er professioneller wirkt oder die Bank ihn verlangt.

Ab wann ist meine Einzelfirma MWST-pflichtig?

Ab CHF 100'000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen innerhalb eines Jahres, im In- und Ausland zusammengezählt. Startest du neu und rechnest schon in den ersten 12 Monaten mit CHF 100'000 oder mehr, bist du ab dem ersten Tag pflichtig. Du meldest dich innert 30 Tagen selbst bei der ESTV an, niemand erinnert dich daran. Danach rechnest du quartalsweise (effektive Methode) oder halbjährlich (Saldosteuersatz) ab, seit 2025 auf Antrag auch jährlich. Alles Weitere unter MWST für Selbständige.

Was zählt als Geschäftsausgabe, was ist privat?

Geschäftlich ist, was direkt deinen Einnahmen dient: Software, Weiterbildung, Berufshaftpflicht, Geschäftsessen mit notiertem Anlass. Bei Handy-Abo, Auto oder Arbeitszimmer erfasst du nur den geschäftlichen Anteil und hältst fest, wie du ihn berechnet hast. Grössere Anschaffungen wie ein Laptop werden über mehrere Jahre abgeschrieben.

Wie versteuere ich den Gewinn meiner Einzelfirma?

Der Gewinn sind deine Einnahmen minus deine Geschäftsausgaben. Du deklarierst ihn als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit in deiner privaten Steuererklärung. Privatentnahmen versteuerst du nicht zusätzlich. Auf den Gewinn zahlst du Einkommenssteuer und AHV/IV/EO-Beiträge von 10.0 %, bei tieferen Einkommen etwas weniger.

Was ist der Unterschied zur Buchhaltung einer GmbH?

Eine GmbH muss unabhängig vom Umsatz immer doppelt buchen, mit Bilanz und Erfolgsrechnung. Sie zahlt dir einen Lohn und allenfalls eine Dividende. Die Einzelfirma kennt beides nicht: Du machst Privatentnahmen, und am Jahresende zählt der Gewinn. Mehr im Vergleich Einzelfirma oder GmbH.

Reicht Excel, oder brauche ich eine Software wie bexio?

Am Anfang reicht Excel, solange du wenige Belege hast und nicht MWST-pflichtig bist. Danach kostet dich Excel mehr Zeit, als eine Buchhaltungs-App an Geld kostet. KMU-Software wie bexio brauchst du meist trotzdem nicht: Sie ist für Firmen mit Mitarbeitenden gebaut, mit Lohnbuchhaltung und doppelter Buchhaltung samt Kontenplan. bexio Advanced kostet CHF 42 pro Monat im Jahresabo, exkl. MWST. Magic Heidi kostet CHF 24.99 pro Monat inkl. MWST und deckt genau die einfache Buchhaltung ab. Den direkten Vergleich findest du unter Magic Heidi vs. bexio.

Kann ich die Buchhaltung meiner Einzelfirma mit Magic Heidi machen?

Ja, dafür ist Magic Heidi gebaut, und du brauchst keine Buchhaltungskenntnisse. Du bekommst QR-Rechnungen, KI-Belegscan, Bankanbindung, MWST mit allen Sätzen und den Jahresabschluss als Excel und ZIP. Du startest gratis mit 3 Rechnungen und 3 Belegen, ohne Kreditkarte. Danach kostet Pro CHF 24.99 pro Monat, jährlich abgerechnet (CHF 299/Jahr), oder CHF 39 bei monatlicher Zahlung, inkl. MWST. 30 Tage Geld-zurück-Garantie, jederzeit kündbar. Preise ansehen.

Nie mehr Excel-Wochenenden im Januar

Starte gratis mit 3 Rechnungen und 3 Belegen, ohne Kreditkarte. Fragen beantwortet Gründer Nathan oft persönlich.