Arbeitslosengeld für Freiberufler in der Schweiz

Ein umfassender Leitfaden zum Thema Arbeitslosenunterstützung mit Schwerpunkt auf Freiberuflern.

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Als Freiberufler in der Schweiz zu arbeiten, bietet den Reiz der Unabhängigkeit, Flexibilität und die Möglichkeit, Ihrer Leidenschaft nachzugehen. Allerdings bringt es auch seine eigenen Herausforderungen mit sich, insbesondere wenn es um finanzielle Sicherheit und das Verständnis des Sozialversicherungssystems geht. Einer der wichtigsten Aspekte ist zu wissen, wie Arbeitslosenunterstützung für Selbstständige funktioniert.

Dieser Leitfaden soll einen umfassenden Überblick über Arbeitslosenunterstützung für Freiberufler in der Schweiz geben. Wir werden uns mit dem Schweizer Sozialversicherungssystem befassen, die Anspruchskriterien untersuchen und praktische Ratschläge geben, die Ihnen helfen, sich in dieser komplexen Landschaft zurechtzufinden.

Das Schweizer Sozialversicherungssystem verstehen

Das Sozialversicherungssystem der Schweiz ist ein umfassendes Netzwerk, das den Einwohnern finanzielle Unterstützung und Sicherheit bietet. Zu den wichtigsten Komponenten gehören:

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Bietet Renten für Rentner und Hinterbliebene.

Invalidenversicherung (IV)

Bietet Leistungen für diejenigen, die aufgrund einer Behinderung nicht arbeiten können.

Erwerbsausfallentschädigung (EO/APG)

Deckt Einkommensverluste während des Militärdienstes, Mutterschaftsurlaubs oder Vaterschaftsurlaubs ab.

Arbeitslosenversicherung (ALV)

Unterstützt Personen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben.

Wie die soziale Sicherheit für Freiberufler gilt

Als Freiberufler gelten Sie als Selbständiger und sind für die Verwaltung Ihrer Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich. Im Gegensatz zu Angestellten müssen Freiberufler sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil der Beiträge für bestimmte Versicherungen übernehmen.

Wichtige Punkte:

  • Obligatorische Beiträge: Selbständige müssen Beiträge an die AHV/AVS, IV/AI und EO/EO/EOG leisten.
  • Ausnahmen: Freiberufler zahlen standardmäßig keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV/AC), was sich auf die Berechtigung zum Bezug von Arbeitslosengeld auswirkt.
  • Zusatzversicherung: Es ist ratsam, private Versicherungsoptionen in Betracht zu ziehen, um mögliche Lücken zu schließen, wie z. B. eine Erwerbsausfallversicherung.

Definition der selbständigen Erwerbstätigkeit in der Schweiz

Gesetzliche Kriterien für die Selbstständigkeit

Um von den Schweizer Behörden als Selbstständiger anerkannt zu werden, müssen Sie bestimmte Kriterien der AHV-Ausgleichskasse erfüllen:

  • Wirtschaftliches Risiko: Sie arbeiten auf Ihr eigenes wirtschaftliches Risiko, d. h. Sie tragen das Gewinn- und Verlustpotenzial.

  • Unabhängigkeit: Freiheit bei der Organisation Ihrer Arbeit und der Wahl Ihrer Kunden.

  • Infrastruktur: Verwenden Sie Ihre eigenen Ressourcen und Infrastruktur, wie z. B. Büroräume und -ausrüstung.

  • Mehrere Kunden: Bieten Sie Dienstleistungen für mehrere Kunden an, anstatt sich auf eine einzige Einnahmequelle zu verlassen.

Registrierungsprozess

So formalisieren Sie Ihren Status:

  1. Kontaktieren Sie die AHV-Ausgleichskasse: Wenden Sie sich an Ihr kantonales Amt, um die Registrierung einzuleiten.

  2. Erforderliche Dokumente einreichen: Legen Sie einen Nachweis Ihrer selbständigen Tätigkeit vor, wie z. B. Verträge, Rechnungen oder einen Geschäftsplan.

Unseren vollständigen Leitfaden zum Registrierungsprozess für Freiberufler können Sie hier lesen

Einzelunternehmen vs. LLC/Sàrl

  • Einzelunternehmen:

    • Haftung: Privatvermögen wird nicht vom Geschäftsvermögen getrennt, d. h. persönliche Haftung für Geschäftsschulden.
    • Besteuerung: Geschäftseinkommen wird als Privateinkommen besteuert.
    • Verwaltung: Vereinfachte Buchhaltung und geringerer Verwaltungsaufwand.
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC/Sàrl):

    • Haftung: Privatvermögen ist geschützt; die Haftung ist auf das Kapital des Unternehmens beschränkt.
    • Besteuerung: Unternehmensgewinne werden getrennt vom Privateinkommen besteuert, was möglicherweise zu einer Doppelbesteuerung führt.
    • Verwaltung: Erfordert formelle Buchhaltungspraktiken und Einhaltung von Unternehmensvorschriften.

Arbeitslosenversicherung (ALV/AC) Übersicht

Zweck der Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung in der Schweiz hat folgende Ziele:

  • Personen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, finanziell zu unterstützen.

  • Die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt durch Beratung und Schulung zu erleichtern.

Finanzierung und Beiträge

  • Arbeitnehmer: Sie zahlen 1,1 % ihres Gehalts ein, der vom Arbeitgeber aufgestockt wird, sodass insgesamt 2,2 % zusammenkommen.

  • Selbstständige: Sie zahlen keine Beiträge zur ALV/AC und haben daher im Allgemeinen keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung.

Deckung und Leistungen

Für Anspruchsberechtigte:

  • Finanzielle Unterstützung: Ein Prozentsatz Ihres vorherigen Gehalts bis zu einem Höchstbetrag.

  • Dauer: Die Anzahl der vergüteten Tage variiert je nach Alter und Beitragszeitraum.

  • Unterstützungsdienste: Zugang zu Arbeitsvermittlungsdiensten und Schulungsprogrammen.

Anspruch auf Arbeitslosengeld als Freiberufler

Allgemeine Anspruchskriterien

Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie:

  • Beiträge zur ALV/AC leisten: In den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate lang Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben.
  • Wohnsitz: Rechtmäßiger Einwohner der Schweiz sein.
  • Verfügbarkeit: In der Lage und verfügbar sein, eine geeignete Beschäftigung anzunehmen.
  • Aktive Arbeitssuche: Laufende Bemühungen um eine Beschäftigung nachweisen.

Besondere Regeln für Selbstständige

  • Nichtanspruch aufgrund fehlender Beiträge: Da Freiberufler nicht in die ALV/AC einzahlen, haben sie in der Regel keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Ausnahmen:
    • Wenn Sie von einer Anstellung in eine Selbstständigkeit wechseln, können Ihre vorherigen Beiträge angerechnet werden.
    • Sie müssen Ihre selbständige Tätigkeit aufgegeben haben.

Übergang von der Anstellung zur Selbständigkeit

  • Wahrung der Rechte: Wenn Sie zuvor angestellt waren und Beiträge zur ALV/AC geleistet haben, behalten Sie möglicherweise weiterhin Anspruch.
  • Zeitliche Begrenzungen: Sie müssen Leistungen innerhalb einer bestimmten Frist nach der Aufgabe der Selbständigkeit beantragen, im Allgemeinen innerhalb von zwei Jahren.
  • Dokumentation: Nachweis der Geschäftsaufgabe und früherer Beiträge aus der Anstellung sind erforderlich.

Szenarien, in denen Freiberufler Arbeitslosengeld erhalten können

Aufgabe der Selbständigkeit nach vorheriger Anstellung

Wenn Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit aufgrund unzureichenden Einkommens oder einer Geschäftsinsolvenz aufgeben und zuvor angestellt waren:

  • Berechtigung: Sie haben möglicherweise Anspruch auf Arbeitslosengeld auf Grundlage früherer Beiträge.
  • Bedingungen:
    • Sie müssen innerhalb der letzten zwei Jahre als Angestellter Beiträge zur ALV/AC geleistet haben.
    • Legen Sie einen Nachweis der Geschäftsaufgabe vor, z. B. eine Abmeldung von der AHV/AVS.

Insolvenz und Geschäftsversagen

  • Rechtsverfahren: Die Insolvenzerklärung umfasst formelle Verfahren, einschließlich der Benachrichtigung der Gläubiger und möglicherweise der Einschaltung eines Gerichts.
  • Auswirkungen auf die Anspruchsberechtigung: Nach der Insolvenz können Sie Arbeitslosengeld beantragen, wenn bereits Beiträge gezahlt wurden.
  • Haftungsaspekte: Bei einem Einzelunternehmen können persönliche Vermögenswerte zur Begleichung von Geschäftsschulden verwendet werden.

Rückkehr ins Berufsleben

  • Als Arbeitssuchender registrieren: Melden Sie sich beim Regionalen Arbeitsvermittlungsamt (ORP/RAV) an.
  • Unterstützungsdienste: Zugang zu Unterstützung bei der Arbeitssuche, Beratung und Schulung.
  • Leistungsberechnung: Basierend auf Ihrem versicherten Gehalt aus einer früheren Beschäftigung, nicht auf Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit.
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Antragsverfahren für Arbeitslosenunterstützung

Nur für Angestellte – nicht für Freiberufler.

Vorbereitung Ihres Antrags

Besorgen Sie die erforderlichen Dokumente:

  • Ausweis: Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • Arbeitsunterlagen: Arbeitszeugnisse und Nachweise früherer Beschäftigungen.
  • Beitragsnachweise: AHV-/AVS-Bescheinigungen mit Angaben zu früheren Beiträgen.
  • Nachweis der Geschäftsaufgabe: Bestätigung der Abmeldung von der selbständigen Erwerbstätigkeit.

Anmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungsamt (RAV)

  • Ihre Stelle finden: Suchen Sie das RAV-Büro in Ihrem Kanton.
  • Termin vereinbaren: Eine frühzeitige Anmeldung sichert Ihnen rechtzeitige Leistungen.
  • Erstgespräch: Besprechen Sie Ihre Situation mit einem Berater und skizzieren Sie Ihren Plan zur Arbeitssuche.

Berechnung der Leistungen

  • Versicherter Lohn: In der Regel basierend auf dem Durchschnittslohn Ihrer letzten 6 oder 12 Beschäftigungsmonate.
  • Leistungshöhe: In der Regel 70-80 % des versicherten Lohns, abhängig von den persönlichen Umständen.
  • Dauer: Hängt von Alter und Beitragszeitraum ab und reicht von 200 bis 520 vergüteten Tagen.

Verpflichtungen während des Bezugs von Leistungen

  • Arbeitssuche: Sie müssen aktiv nach einer Beschäftigung suchen und Ihre Bemühungen dokumentieren.
  • Berichterstattung: Informieren Sie den ORP/RAV regelmäßig über Ihre Arbeitssuche und alle erzielten Einkünfte.
  • Anwesenheit: Nehmen Sie an obligatorischen Besprechungen und Schulungen teil.

Besondere Überlegungen für Freiberufler

Teilzeitbeschäftigung und Nebenjobs

  • Verdienst während der Arbeitslosigkeit: Sie können ein Einkommen erzielen, aber dies kann Ihre Arbeitslosenentschädigung reduzieren.
  • Erwerbstätigkeit: Jede Arbeit muss gemeldet werden und die Leistungen werden entsprechend angepasst.
  • Grenzen: Wenn Sie mehr als einen bestimmten Schwellenwert verdienen, können Ihre Leistungen ausgesetzt werden.

Selbstständigkeit während der Arbeitslosigkeit

  • Unternehmensgründung: Sie können unter bestimmten Bedingungen einer selbständigen Tätigkeit nachgehen, während Sie Leistungen beziehen.
  • Förderprogramme: Einige Kantone bieten Unterstützung bei der Unternehmensgründung an, einschließlich finanzieller Hilfe während der Planungsphase.
  • Grenzen: Darf Ihre Verfügbarkeit für eine geeignete Beschäftigung nicht behindern.

Maßnahmen zur Förderung der Selbstständigkeit

  • Unterstützung bei der Selbstständigkeit: Bis zu 90 Taggelder während der Planungsphase Ihrer Unternehmensgründung.
  • Berechtigung:
    • Sie müssen als arbeitslos gemeldet sein.
    • Sie müssen einen tragfähigen Geschäftsplan vorlegen.
    • Zustimmung des Arbeitsamtes einholen.

Alternative Einkommensschutzlösungen für Freiberufler

Da Freiberufler im Allgemeinen nicht auf Arbeitslosenunterstützung angewiesen sind, ist es wichtig, sich nach anderen Möglichkeiten umzusehen, um Ihr Einkommen zu schützen.

Private Arbeitslosenversicherung für Freiberufler

Private Versicherungsunternehmen in der Schweiz bieten spezielle Versicherungsprodukte für Freiberufler an. Eines davon ist die private Arbeitslosenversicherung, die ein Sicherheitsnetz bieten kann, wenn Ihre freiberufliche Arbeit versiegt.

  • Deckung: Diese Policen bieten im Falle eines Einkommensverlusts normalerweise einen Prozentsatz Ihres Einkommens als Auszahlung.
  • Kosten: Die Kosten einer privaten Arbeitslosenversicherung variieren je nach Einkommensniveau und dem jeweiligen Versicherer, aber sie kann wertvollen Schutz bieten, wenn Sie auf die freiberufliche Tätigkeit als einzige Einnahmequelle angewiesen sind.

Taggeldversicherung (Indemnité Journalière)

Die Taggeldversicherung ist ein weiteres wichtiges Instrument für Freiberufler. Diese Art der Versicherung deckt Einkommensverluste aufgrund von Krankheit oder Unfall ab. So funktioniert es:

  • Deckung: Die Versicherung zahlt Ihnen einen Tagesbetrag, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können.
  • Wartefrist: Die meisten Policen haben eine Wartefrist (oft 30 Tage), bevor die Zahlungen beginnen. Es handelt sich also nicht um eine sofortige Hilfe, aber sie hilft, die Zeit im Falle langfristiger gesundheitlicher Probleme zu überbrücken.

Beispiel

Der Inhaber eines Kleinunternehmens erkrankt auf einer Auslandsreise und ist mehrere Monate abwesend. Am Ende der 14-tägigen Wartefrist zahlt ihm der Versicherer ein Krankentaggeld in Höhe von 80 % seines üblichen Einkommens, also 75.128 CHF, für 82 Tage.
Bei Axa beispielsweise würde die Versicherung eines Gehalts von 80.000 CHF etwa 2.000 CHF pro Jahr kosten.

Pensionsplan der dritten Säule (3e Säule)

In der Schweiz können Freiberufler auch die Pensionsplan der dritten Säule (3e Säule) nutzen, um sich langfristige finanzielle Stabilität zu sichern. Dies ist ein freiwilliger Altersvorsorgeplan, der Steuervorteile bietet.

  • Sie können jedes Jahr bis zu einem bestimmten Betrag steuerabzugsfähige Beiträge leisten.

  • Diese Ersparnisse können als finanzielles Sicherheitsnetz im Ruhestand oder bei finanziellen Notfällen dienen.

Es ist ratsam, regelmäßig in die dritte Säule einzuzahlen, da Sie so im Laufe der Zeit ein Notgroschen aufbauen können.

Versicherungsoptionen zur Risikominderung

  • Zweck: Bietet Einkommen, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht arbeiten können.

  • Deckung: Kann so angepasst werden, dass ein Prozentsatz Ihres Einkommens abgedeckt wird.

  • Überlegungen:

    • Wartezeiten vor Leistungsbeginn.

    • Dauer der Deckung.

    • Prämienkosten.

Unfall- und Invaliditätsversicherung

  • Obligatorisch für Arbeitnehmer: Arbeitgeber müssen dies für ihre Mitarbeiter bereitstellen.

  • Selbstständige:

    • Müssen selbst eine Unfallversicherung abschließen.

    • Die Deckung umfasst medizinische Kosten und Tagesgelder.

  • Optionen:

    • Berufsunfallversicherung.

    • Nichtberufsunfallversicherung, wenn mehr als 8 Stunden pro Woche gearbeitet wird.

Überlegungen zur Krankenversicherung

  • Obligatorische Grundversicherung: Alle Einwohner müssen eine Grundkrankenversicherung haben.

  • Zusatzversicherung: Zusätzliche Deckung für Leistungen, die nicht im Grundplan enthalten sind.

  • Prämien: Können stark variieren; es ist wichtig, Angebote zu vergleichen.


Finanzielle Sicherheit planen

Einen Notfallfonds aufbauen

  • Wichtigkeit: Bietet ein Sicherheitsnetz in Zeiten mit niedrigem Einkommen oder unerwarteten Ausgaben.
  • Strategien:
    • Einen Prozentsatz jeder erhaltenen Zahlung beiseitelegen.
    • Streben Sie Lebenshaltungskosten für 3-6 Monate an.
  • Budgetierung: Überprüfen Sie Ihr Budget regelmäßig und passen Sie es an Einkommensschwankungen an.

Ruhestandsplanung

  • AHV/AVS-Beiträge: Obligatorisch für Freiberufler; bildet die erste Säule des Ruhestandseinkommens.
  • Berufliche Vorsorge (2. Säule):
    • Optional für Selbständige.
    • Kann einer Pensionskasse beitreten, um das Ruhestandssparen zu erhöhen.
  • Private Vorsorgepläne (3. Säule):
    • Steuerbegünstigte Sparoptionen.
    • Säule 3a: Eingeschränkter Zugriff bis zum Rentenalter.
    • Säule 3b: Flexibles Sparen mit weniger Einschränkungen.

Steuerplanung

  • Verpflichtungen verstehen: Informieren Sie sich über Ihre Steuerpflichten auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene.
  • Abzüge:
    • Geschäftsausgaben können abgezogen werden, wodurch das steuerpflichtige Einkommen reduziert wird.
    • Beiträge zur Säule 3a sind steuerlich absetzbar.
  • Zahlungsplanung: Legen Sie das ganze Jahr über Geld zurück, um Steuerrechnungen zu bezahlen.

Gesetzliche Verpflichtungen und Compliance

Anforderungen an die Buchführung

  • Buchhaltungsstandards: Führen Sie genaue Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben.
  • Dokumentation: Bewahren Sie Rechnungen, Quittungen und Verträge mindestens 10 Jahre lang auf.
  • Tools: Erwägen Sie die Verwendung einer Buchhaltungssoftware, um Prozesse zu optimieren.

Steuererklärungen

  • Fristen: Variieren je nach Kanton; stellen Sie sicher, dass Sie die Unterlagen rechtzeitig einreichen, um Strafen zu vermeiden.
  • Mehrwertsteuer-Überlegungen:
    • Obligatorische Registrierung, wenn der Jahresumsatz 100.000 CHF übersteigt.
    • Erheben Sie Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen und reichen Sie regelmäßig Steuererklärungen ein.

Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

  • Branchenvorschriften: Beachten Sie alle spezifischen Gesetze, die für Ihren Bereich gelten.

  • Datenschutz: Halten Sie beim Umgang mit Kundeninformationen das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) ein.

  • Lizenzen und Genehmigungen: Holen Sie alle erforderlichen Genehmigungen für Ihre Geschäftstätigkeiten ein.


Fallstudien und Beispiele

Erfolgsgeschichten

  • Annas Weg:
    • Wechselte von einer Anstellung zur freiberuflichen Tätigkeit im Grafikdesign.
    • Baute einen Notfallfonds auf, bevor sie den Schritt wagte.
    • Holte Rat zu Sozialabgaben und Versicherungen.
  • Lernerfahrungen:
    • Bedeutung von Planung und Verständnis von Verpflichtungen.
    • Nutzung von Netzwerken zur Gewinnung von Kunden.

Herausforderungen

  • Marks Erfahrung:
    • Geschäftsschließung aufgrund von Marktveränderungen.
    • War sich zunächst nicht bewusst, ob ein Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung besteht.
    • Nach Rücksprache mit dem ORP/RAV nahm er Unterstützungsdienste in Anspruch.

Wichtige Erkenntnisse

  • Proaktiver Ansatz: Bleiben Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert.

  • Holen Sie sich professionellen Rat: Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Rechts- oder Finanzberater.

  • Community-Support: Engagieren Sie sich in Netzwerken von Freiberuflern, um Wissen und Chancen zu teilen.


Häufig gestellte Fragen

Kann ich Arbeitslosengeld erhalten, wenn ich mein freiberufliches Unternehmen schließe?

  • Antwort: Wenn Sie in den letzten zwei Jahren als Arbeitnehmer in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, sind Sie möglicherweise nach Beendigung Ihrer selbständigen Tätigkeit anspruchsberechtigt.

Wie wirkt sich eine freiberufliche Teilzeittätigkeit auf mein Arbeitslosengeld aus?

  • Antwort: Alle erzielten Einkünfte müssen gemeldet werden. Die Leistungen können proportional gekürzt werden, aber ein Verdienst bis zu einem bestimmten Betrag kann zulässig sein, ohne dass die Leistungen erheblich beeinträchtigt werden.

Gibt es Unterstützung für die Gründung eines neuen Unternehmens während der Arbeitslosigkeit?

  • Antwort: Ja, Sie können während der Planungsphase bis zu 90 Taggelder erhalten, wenn Sie einen tragfähigen Geschäftsplan vorlegen und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.

Muss ich als Freiberufler Beiträge an die AHV zahlen?

  • Antwort: Ja, Beiträge an die AHV sind für alle Selbständigerwerbenden obligatorisch.

Welche Versicherungen sollte ich als Freiberufler in Betracht ziehen?

  • Antwort: Denken Sie neben der obligatorischen Krankenversicherung an eine Unfallversicherung, eine Erwerbsausfallversicherung und eventuell an eine Pensionskasse.ion fund.

Ressourcen und Kontakte

Behörden

  • AHV/AVS Ausgleichskasse:
  • Regionales Arbeitsvermittlungsamt (RAV):
    • Hilft bei der Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenunterstützung.
  • Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO):
    • SECO-Website
    • Bietet Ressourcen für Unternehmen und Arbeitsmarktinformationen.

Berufsverbände

  • Schweizerischer Verband für Freiberufler:
    • Vernetzungsmöglichkeiten und Unterstützungsdienste.
  • Branchenspezifische Organisationen:
    • Bieten möglicherweise branchenspezifische Beratung und Ressourcen.

Rechts- und Finanzberater

  • Berater finden:

    • Holen Sie sich Empfehlungen aus vertrauenswürdigen Quellen.
    • Überprüfen Sie Referenzen und Erfahrung mit freiberuflichen Aufgaben.
  • Überlegungen:

    • Besprechen Sie die Gebühren im Voraus.

    • Sorgen Sie für eine klare Kommunikation und ein Verständnis Ihrer Bedürfnisse.


Fazit

Eine freiberufliche Karriere in der Schweiz zu beginnen, ist ein spannendes Unterfangen, das viele Belohnungen bietet. Es erfordert jedoch auch sorgfältige Planung und das Bewusstsein für Ihre finanziellen und rechtlichen Verpflichtungen. Um Ihre wirtschaftliche Sicherheit zu gewährleisten, ist es entscheidend, zu verstehen, wie Arbeitslosenunterstützung für Freiberufler funktioniert.

Indem Sie auf dem Laufenden bleiben, Ihre Sozialversicherungsbeiträge proaktiv verwalten und bei Bedarf professionellen Rat einholen, können Sie die Komplexität der Selbstständigkeit mit Zuversicht meistern. Denken Sie daran, dass Ressourcen und Unterstützung verfügbar sind, um Ihnen auf Ihrem Weg als Freiberufler zum Erfolg zu verhelfen.


Anhänge

Glossar

  • AHV/AVS: Alters- und Hinterlassenenversicherung.

  • IV/AI: Invaliditätsversicherung.

  • EO/APG: Erwerbsausfallentschädigung.

  • ALV/AC: Arbeitslosenversicherung.

  • ORP/RAV: Regionales Arbeitsvermittlungsamt.

  • Einzelfirma: Ein Unternehmen, das einer Person gehört und von ihr geführt wird.

  • LLC/Sàrl: Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Musterformulare und -dokumente

  • Antrag auf Arbeitslosenentschädigung: Erhältlich bei Ihrem örtlichen ORP/RAV-Büro oder auf dessen Website.
  • Betriebsschließungserklärung: Wenden Sie sich für die entsprechenden Formulare an die AHV/AVS-Ausgleichskasse.

Bibliographie

  • Schweizer Sozialversicherungsinformationen: www.ahv-iv.ch
  • Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO): www.seco.admin.ch
  • Bundesgesetz über die Arbeitslosenversicherung (AVIG/LACI): Zugänglich über die offiziellen Publikationen der Schweizer Regierung.
  • Freiberufler und Sozialversicherung: Verschiedene Studien und Artikel in akademischen und Fachzeitschriften.

Denken Sie daran, dass dieser Leitfaden zwar einen umfassenden Überblick bietet, die individuellen Umstände jedoch sehr unterschiedlich sein können. Es wird immer empfohlen, sich direkt an die zuständigen Behörden oder einen professionellen Berater zu wenden, um Ihre spezifische Situation zu klären.

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