Leitfaden (EU/EFTA)

Freelancer in der Schweiz mit B‑Bewilligung
Praxis‑Guide für einen sauberen Start

Migrationsamt, AHV/AVS‑Anerkennung, Steuern und MWST: die wichtigsten Schritte, Nachweise und häufigsten Fehler – plus Checkliste & FAQ.

Freelancing & Rechnungen in der Schweiz

Freelancer in der Schweiz mit B‑Bewilligung (EU/EFTA): Der praxisnahe Leitfaden für einen sauberen Start

Sie leben in der Schweiz mit B‑Bewilligung und möchten als Freelancer:in arbeiten (oder von Anstellung zu Selbständigkeit wechseln)? In vielen Fällen ist das möglich – aber nicht „automatisch“. Entscheidend ist, dass Sie (1) migrationsrechtlich korrekt vorgehen, (2) bei der AHV/AVS als selbständigerwerbend anerkannt werden und (3) Steuern und MWST von Anfang an sauber organisieren.

Dieser Guide richtet sich primär an EU/EFTA‑Staatsangehörige mit B‑Bewilligung (Aufenthaltsbewilligung B EU/EFTA / Permis B UE/AELE). Er ist kantonsbewusst: Die Grundprinzipien sind national, die Umsetzung läuft aber oft über kantonale Migrationsämter und Ausgleichskassen.

Hinweis: Dieser Artikel ist eine praktische Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die Angaben Ihres Kantons und der zuständigen Behörden.

Warum der Start oft scheitert – obwohl man „darf“

Die häufigsten Stolpersteine sind nicht das Recht an sich, sondern fehlende Nachweise, falsche AHV‑Einstufung und fehlende finanzielle Planung. Mit einer sauberen Doku sparen Sie Zeit, Stress und Nachzahlungen.

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Fehlende Nachweise

Ohne Verträge/Rechnungen/Portfolio wird „selbständig“ schwer belegbar.
🧑‍⚖️

AHV/AVS falsch verstanden

Selbständig sind Sie erst, wenn die Ausgleichskasse es anerkennt.
💸

Steuern & MWST unterschätzt

Rückstellungen, Umsatztracking und saubere Buchhaltung sind entscheidend.

Kurzüberblick: Die wichtigsten Punkte in 60 Sekunden

  • Ja, EU/EFTA‑B‑Bewilligungen erlauben grundsätzlich selbständige Erwerbstätigkeit – sofern Sie die Selbständigkeit tatsächlich nachweisen. (Grundlagen & Bedingungen: Staatssekretariat für Migration, SEM)
  • Sie müssen in der Regel Ihren Status/Wechsel der Erwerbstätigkeit beim kantonalen Migrationsamt klären bzw. melden (kantonale Praxis variiert).
  • Für Sozialversicherung gilt: „Selbständig“ sind Sie erst, wenn die Ausgleichskasse (AHV/AVS) Sie als selbständigerwerbend anerkennt.
  • MWST/TVA wird relevant, wenn Ihr weltweiter steuerbarer Umsatz (aus Leistungen) die Schwelle von CHF 100’000 erreicht (mit Ausnahmen je nach Tätigkeit/Leistung). (ESTV/AFC)
  • Für die Verlängerung der Bewilligung ist entscheidend, dass Sie wirtschaftlich aktiv und selbsttragend sind. (SEM)

Was bedeutet „Freelancer“ in der Schweiz – und was zählt als „selbständig“?

Im Schweizer Kontext meint „Freelancer“ fast immer selbständige Erwerbstätigkeit (selbständigerwerbend / indépendant). Typische Beispiele:

  • IT‑Consulting, Design, Content, Marketing, Übersetzung
  • Coaching/Training (je nach Ausgestaltung auch bewilligungspflichtig)
  • Fotografie, Videoproduktion, Projektmanagement

Wichtig: Selbständig bedeutet nicht nur „Ich stelle Rechnungen“. Behörden und Ausgleichskassen schauen auf Kriterien wie:

  • Arbeiten auf eigene Rechnung und eigenes Risiko
  • Mehrere Auftraggeber oder zumindest die Möglichkeit, mehrere zu haben
  • Eigene Preisgestaltung, eigene Arbeitsorganisation
  • Keine Eingliederung in die Organisation des Kunden (anders als bei Anstellung)
  • Eigene Betriebsstruktur (z. B. Webseite, Branding, AGB, Offerten/Verträge, Buchhaltung)

Diese Unterscheidung ist zentral, weil sie bestimmt:

  • ob Sie als Angestellte:r oder Selbständigerwerbende:r sozialversichert sind,
  • welche Abzüge/Beiträge gelten,
  • welche Nachweise Sie gegenüber dem Migrationsamt erbringen müssen.

Darf man mit B‑Bewilligung freiberuflich arbeiten? (EU/EFTA)

Für EU/EFTA‑Staatsangehörige gilt im Rahmen der Personenfreizügigkeit: Eine B‑Bewilligung EU/EFTA kann grundsätzlich auch für selbständige Erwerbstätigkeit genutzt werden, sofern die Tätigkeit real ist und Sie die Voraussetzungen erfüllen bzw. nachweisen können. Das SEM beschreibt die Logik der EU/EFTA‑Aufenthaltsrechte und die Bedingungen für B‑Bewilligungen (u. a. wirtschaftliche Aktivität und Selbstversorgung).
Quelle: SEM – EU/EFTA Themen & FAQ (Grundlagen).
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/fza_schweiz-eu-efta/eu-efta_buerger_schweiz/faq.html

EU/EFTA vs. Drittstaaten (nicht EU/EFTA): wichtiger Hinweis

Dieser Artikel fokussiert EU/EFTA. Für Nicht‑EU/EFTA sind selbständige Tätigkeiten mit „normaler“ B‑Bewilligung häufig deutlich restriktiver und oft nur in spezifischen Konstellationen möglich (z. B. besondere Bewilligungen, Unternehmensgründung mit kantonaler/föderaler Prüfung). Wenn Sie nicht EU/EFTA sind: Klären Sie unbedingt vorab mit dem Migrationsamt, welche Optionen realistisch sind.

„Nebenbei freelancen“ (Side‑Gig) – geht das?

Oft ja, aber es bleibt dieselbe Logik: Auch ein Nebenerwerb ist eine Erwerbstätigkeit. Entscheidend ist, dass Sie:

  • migrationsrechtlich korrekt handeln (Meldung/Abklärung),
  • AHV/AVS korrekt führen (Selbständigkeit oder ggf. Mischform),
  • Steuern korrekt deklarieren.

Gerade bei Nebenjobs passieren die häufigsten Fehler (z. B. fehlende AHV‑Anerkennung oder keine Rückstellungen für Steuern).

Nachweise sind der Dreh‑ und Angelpunkt

Behördenentscheidungen hängen in der Praxis oft an Dokumentation: Offerten, Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege und eine kurze, plausible Beschreibung Ihrer Tätigkeit.

Rechnungsübersicht als Nachweis der Geschäftstätigkeit

Schritt‑für‑Schritt: So starten Sie als Freelancer mit B‑Bewilligung

Schritt 1: Klären Sie Ihren Status mit dem kantonalen Migrationsamt

In der Praxis möchten viele Kantone sehen, dass Sie:

  • weiterhin die Voraussetzungen für den Aufenthalt erfüllen, und
  • tatsächlich selbständig erwerbstätig sind oder werden.

Je nach Kanton läuft das als:

  • formelle Statusänderung (von „unselbständig“ zu „selbständig“),
  • oder als Mitteilung mit Nachweisen,
  • oder als Prüfung im Rahmen der nächsten Verlängerung.

Tipp: Fragen Sie schriftlich nach, welche Unterlagen Ihr Kanton konkret verlangt, und bewahren Sie die Antwort auf.

Hilfreiches Beispiel für kantonale Anforderungen (Dokumentlisten/Prozess):
Kanton Bern – Selbständigerwerbende EU27/EFTA (Beispiel für typische Nachweise)
https://www.migration.sid.be.ch/de/start/arbeit/selbststaendigerwerbende-eu27-efta.html


Schritt 2: Bauen Sie Ihren „Proof of Self‑Employment“-Ordner (Nachweis-Paket)

Viele Verfahren stehen und fallen mit Ihrer Dokumentation. Legen Sie einen Ordner an (digital reicht), der folgende Punkte abdeckt:

A) Nachweise, dass Sie Aufträge haben (oder sehr konkret anbahnen)

  • unterschriebene Kundenverträge / Rahmenverträge
  • Offerten und Auftragsbestätigungen
  • bereits gestellte Rechnungen (mit Zahlungsnachweisen)
  • Projektbeschreibungen, Statements of Work

B) Nachweise, dass die Tätigkeit real und tragfähig ist

  • kurzer Business‑Plan (1–2 Seiten reichen oft)
  • Preisliste/Tagessatz, Positionierung, Zielmarkt
  • Webseite/Portfolio, LinkedIn, Referenzen
  • Nachweis Arbeitsmittel (Laptop/Software) und ggf. Geschäftsmiete (nicht zwingend, aber hilfreich)

C) Finanzielle Selbstständigkeit / Lebensunterhalt

  • Kontoauszüge, Rücklagen, Einkommensprognose
  • ggf. Nachweise über laufende Einnahmen (auch aus Teilzeit‑Anstellung, falls Mischmodell)

Warum das wichtig ist: Für EU/EFTA‑Aufenthaltsrechte spielt wirtschaftliche Aktivität und Selbstversorgung eine zentrale Rolle – insbesondere bei Verlängerungen. (SEM)


Schritt 3: AHV/AVS – Anerkennung als selbständigerwerbend (SVA/Ausgleichskasse)

Ein häufiger Irrtum: „Ich habe eine B‑Bewilligung, also bin ich automatisch selbständig.“
Nein – sozialversicherungsrechtlich entscheidet das die Ausgleichskasse.

Was Sie typischerweise tun:

  1. Zuständige Ausgleichskasse/SVA Ihres Kantons finden.
  2. Anmeldung als Selbständigerwerbende:r einreichen.
  3. Nachweise beilegen (Verträge, Rechnungen, Beschreibung der Tätigkeit).
  4. Entscheidung abwarten: Anerkennung als selbständig oder Einstufung als unselbständig (z. B. bei faktischer Scheinselbständigkeit).

Praxis-Tipp: Wenn Sie anfänglich nur 1 Kundenprojekt haben, legen Sie besonders sauber dar, dass Sie:

  • eigenes Unternehmerrisiko tragen,
  • nicht in die Organisation des Kunden integriert sind,
  • frei in Zeit/Ort/Methodik arbeiten,
  • mittelfristig weitere Kunden akquirieren.

Schritt 4: Steuern – planen, bevor die erste Rechnung rausgeht

Als Selbständigerwerbende:r versteuern Sie Ihren Gewinn in der Regel im Rahmen der jährlichen Steuererklärung (Einkommen/Vermögen; je nach Kanton und Situation). Wichtig ist die Planung, weil Ihre Cashflows schwanken können.

Do’s von Anfang an

  • separate Rückstellung für Steuern (z. B. monatlich einen %‑Anteil beiseitelegen)
  • Geschäftsausgaben sauber erfassen (Belege!)
  • klare Trennung privat/geschäftlich (separates Konto ist hilfreich)

Wenn Sie von Anstellung wechseln:
Klären Sie, wie Ihre Steuerbelastung im Übergang aussieht (Doppelbelastung vermeiden, Vorauszahlungen/Provisorische Rechnung einplanen).


Schritt 5: MWST/TVA – wann werden Freelancer mehrwertsteuerpflichtig?

In der Schweiz werden Sie grundsätzlich MWST‑pflichtig, wenn Ihr Umsatz die Schwelle von CHF 100’000 (in der Regel innerhalb eines Jahres) erreicht. Details hängen von Art der Leistung und Konstellation ab; maßgeblich ist die Praxis der ESTV (AFC).

Wichtig für Freelancer:innen

  • „Umsatz“ meint nicht Gewinn, sondern Einnahmen aus Leistungen.
  • Wenn Sie mit ausländischen Kunden arbeiten, ist die MWST‑Beurteilung (Ort der Leistung) komplexer. Holen Sie bei Unsicherheit frühzeitig eine Treuhand/Steuerberatung dazu – oder klären Sie mit der ESTV, ob/ab wann eine Registrierung sinnvoll oder nötig ist.

Schritt 6: Optional – Einzelfirma (Sole Proprietorship) & Handelsregister

Viele Freelancer starten als Einzelunternehmung/Einzelfirma (raison individuelle). Ein Handelsregistereintrag ist nicht in jedem Fall sofort nötig; er wird ab bestimmten Umsatz-/Konstellationsschwellen relevant.

Unabhängig davon gilt: Professionelle Außenwirkung und klare Dokumente (AGB, Offerte, Rechnung) helfen Ihnen sowohl bei Kunden als auch bei Behörden.


Welche Unterlagen verlangen Behörden typischerweise?

Es gibt keine „eine“ nationale Liste, aber die verlangten Belege ähneln sich stark. Häufig gefragt sind:

  • gültiger Pass/ID, aktueller Ausweis B EU/EFTA
  • Nachweis Wohnsitz in der Schweiz (Mietvertrag, Wohnsitzbestätigung)
  • Beschreibung der selbständigen Tätigkeit (Branche, Leistungen, Zielkunden)
  • Verträge/Offerten, Rechnungen, Zahlungsnachweise
  • Nachweis, dass Sie die Tätigkeit effektiv ausüben (z. B. Website, Portfolio)
  • Nachweis der finanziellen Tragfähigkeit (Budget, Rücklagen)
  • ggf. AHV‑Korrespondenz (Anmeldung/Bestätigung der Ausgleichskasse)

Als Orientierung, wie Kantone das strukturieren, sind kantonale Seiten wie jene des Kantons Bern hilfreich (Beispielcharakter).
https://www.migration.sid.be.ch/de/start/arbeit/selbststaendigerwerbende-eu27-efta.html


Kosten & Dauer: Was Sie realistisch einplanen sollten (kantonal unterschiedlich)

Gebühren und Bearbeitungszeiten unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Ein offizielles Beispiel zeigt:

  • Gebühr (Beispiel): CHF 65 für EU/EFTA L oder B (zzgl. Versand)
  • Bearbeitungszeit (Beispiel): etwa 4–6 Wochen

Quelle (Beispiel Kanton Solothurn – Dienstleistungsseite inkl. Kosten/Zeiten):
https://so.ch/services/bewilligung-fuer-eine-selbstaendige-erwerbstaetigkeit-eu-efta/

So nutzen Sie diese Info richtig: Nutzen Sie Kosten/Zeiten als grobe Orientierung – verbindlich sind die Angaben Ihres Kantons.


Häufige Fehler (und wie Sie sie vermeiden)

1) „B‑Bewilligung = ich darf alles“ (ohne Nachweise)

Auch wenn EU/EFTA viele Rechte haben: In der Praxis möchten Behörden Belege sehen.
Lösung: Nachweis‑Ordner (Verträge, Rechnungen, Business‑Plan) von Tag 1 an.

2) AHV/AVS unterschätzen

Ohne korrekte Einstufung riskieren Sie Nachzahlungen oder falsche Versicherungsdeckung.
Lösung: Frühzeitig bei der Ausgleichskasse anmelden und Einstufung klären.

3) Keine Rückstellungen für Steuern und Sozialabgaben

Irreguläres Einkommen kann schnell zu Liquiditätsproblemen führen.
Lösung: Monatliche Rückstellung + saubere Buchhaltung (auch wenn „klein“).

4) Scheinselbständigkeit (de facto Angestelltenverhältnis)

Wenn ein Auftraggeber Sie wie eine:n Mitarbeiter:in führt, kann das Probleme auslösen.
Lösung: Vertragliche und praktische Unabhängigkeit sicherstellen (Scope, Ergebnisse, eigene Tools, kein Weisungsrecht wie bei Angestellten).

5) MWST zu spät (oder falsch) einschätzen

Die CHF‑100’000‑Schwelle wird gerne übersehen – besonders bei schnell wachsendem Remote‑Business.
Lösung: Umsatz laufend tracken und frühzeitig MWST‑Abklärung machen.

FAQ

FAQ: B‑Bewilligung & Freelancing in der Schweiz

Kann ich mit B‑Bewilligung als Freelancer arbeiten?

Für EU/EFTA: grundsätzlich ja, sofern die selbständige Tätigkeit real ist und Sie die nötigen Nachweise erbringen können. Grundlagen & Bedingungen: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/fzaschweiz-eu-efta/eu-eftabuerger_schweiz/faq.html

Muss ich meine Bewilligung ändern, wenn ich von Anstellung zu Selbständigkeit wechsle?

Oft müssen Sie den Wechsel zumindest melden bzw. vom Migrationsamt bestätigen lassen – die genaue Praxis ist kantonal. Klären Sie das direkt mit Ihrem Amt (und dokumentieren Sie die Antwort).

Welche Belege zählen als „Nachweis der Selbständigkeit“?

Typisch sind: Kundenverträge, Offerten/Auftragsbestätigungen, Rechnungen + Zahlungsbelege, Tätigkeitsbeschreibung, Business‑Plan/Finanzplan, Website/Portfolio, ggf. AHV‑Anmeldung. Beispiel Kanton Bern: https://www.migration.sid.be.ch/de/start/arbeit/selbststaendigerwerbende-eu27-efta.html

Was passiert bei der Verlängerung der B‑Bewilligung, wenn mein Einkommen niedrig ist?

Zentral ist, dass Sie wirtschaftlich aktiv und selbsttragend sind. Bei unregelmässigen Einnahmen helfen Auftragspipeline, Rechnungen, Rücklagen, Budget. SEM‑Grundlagen: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/aufenthalt/euefta/ausweisbeuefta.html

Darf ich für ausländische Kunden freelancen, während ich in der Schweiz wohne?

In vielen Fällen ja – aber es kann Auswirkungen auf Steuern und MWST haben (Ort der Leistung, Registrierungspflichten, etc.). Dokumentieren Sie Ihre Leistungserbringung sauber und holen Sie bei Unsicherheit fachliche Abklärung ein.

Ab wann muss ich MWST abrechnen?

In der Regel ab CHF 100’000 Umsatz (Details je nach Fall). ESTV/AFC: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/mwst-steuerpflicht/mwst-auslaendische-unternehmen.html

Gelten für Kroat:innen noch Quoten oder Einschränkungen?

Kommunikation des Bundesrats vom 14. Januar 2026: Schwellenwerte nicht erreicht, daher keine Quoten mehr (volle Personenfreizügigkeit). Quelle: https://www.vtg.admin.ch/en/newnsb/ciU7vNgDGQu6

Checkliste: In 10 Punkten sauber zur Freelancer‑Selbständigkeit (B EU/EFTA)

  1. Kantonales Migrationsamt kontaktieren: Prozess/Unterlagen für „selbständig“ klären
  2. Nachweise sammeln: Verträge/Offerten, Rechnungen, Portfolio, Business‑Kurzplan
  3. AHV/AVS‑Ausgleichskasse: Anmeldung als selbständigerwerbend einreichen
  4. Banking: separates (oder zumindest klar getrenntes) Geschäftskonto einrichten
  5. Buchhaltung: Belege digitalisieren, Kategorien definieren (Tools/Spreadsheet)
  6. Verträge: klare Leistungsbeschreibung, Zahlungsziele, Storno/Verzug
  7. Rechnungsstandard: vollständige Rechnungsangaben, konsistente Nummerierung
  8. Rückstellungen: monatlich für Steuern/Sozialabgaben zurücklegen
  9. MWST‑Monitoring: Umsatz monatlich tracken, Schwelle frühzeitig prüfen
  10. Verlängerung vorbereiten: Unterlagen/Ergebnisse laufend dokumentieren

Nächster Schritt: Professionell abrechnen – ohne Stress bei Behörden, Kunden oder MWST

Wenn Sie als Freelancer:in in der Schweiz starten, ist Ihre Rechnung mehr als nur „Zahlungsaufforderung“: Sie ist ein zentraler Teil Ihres Nachweises (Einkommen, Kundenbeziehung, Geschäftstätigkeit) und später ggf. auch Ihrer MWST‑Organisation.

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Quellen (Auswahl)

Starten Sie sauber – mit klaren Rechnungen und Doku ab Tag 1

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