Freiberufler in der Schweiz mit einer B-Bewilligung

Alles, was Sie wissen müssen, um mit einer B-Bewilligung in der Schweiz freiberuflich tätig zu werden.

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Freiberufliche Tätigkeit in der Schweiz mit einer EU/EFTA-Bewilligung B

EU/EFTA-Bürger mit einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung B können dank des Freizügigkeitsabkommens grundsätzlich freiberuflich tätig sein. Anders als Nicht-EU-Bürger benötigen EU-Bürger für die selbstständige Tätigkeit keine unbefristete Aufenthaltsbewilligung (C-Bewilligung) – eine B-Bewilligung (in der Regel 5 Jahre gültig) ist ausreichend (aus EU/EFTA). Tatsächlich haben EU/EFTA-Bürger das Recht, in der Schweiz frei zu leben und zu arbeiten, einschließlich des Rechts, sich selbstständig zu machen (aus EU/EFTA). Das bedeutet, wenn Sie als EU-Bürger bereits eine B-Bewilligung besitzen, sind Sie berechtigt, freiberuflich oder unabhängig zu arbeiten, sofern Sie die Grundvoraussetzungen erfüllen (hauptsächlich, dass Sie sich finanziell durch Ihr Unternehmen selbst versorgen können).

Gesetzliche Anforderungen und Teilnahmeberechtigung

Nachweis der Tätigkeit und Rentabilität

Eine wichtige rechtliche Voraussetzung ist der Nachweis, dass Ihre geplante selbstständige Tätigkeit echt und rentabel ist. Bei der Anmeldung als Selbständiger (oder bei der Beantragung der Umwandlung/Verlängerung Ihrer Bewilligung) verlangen die Schweizer Behörden Nachweise für Ihre freiberufliche Tätigkeit. Sie müssen möglicherweise einen Geschäftsplan, Verträge oder Kundenvereinbarungen, Rechnungen für geleistete Arbeit oder andere Nachweise vorlegen, die belegen, dass Sie ein aktives und finanziell tragfähiges Unternehmen führen (aus EU/EFTA).

Beispiele für akzeptierte Nachweise sind eine gültige gültige Mehrwertsteuernummer, ein Eintrag in einem Berufsregister (falls zutreffend), die Anmeldung bei der Sozialversicherung als Selbständiger, Buchhaltungsunterlagen Ihres Unternehmens oder ein Eintrag im Handelsregister (aus EU/EFTA). Ziel ist es, die Behörden davon zu überzeugen, dass Sie keine Sozialhilfebelastung darstellen – d. h., dass Ihr freiberufliches Einkommen (oder Ihre Mittel) ausreichen, um sich (und alle Angehörigen) zu ernähren. Wenn Sie beispielsweise zum ersten Mal eine Bewilligung zur selbstständigen Erwerbstätigkeit beantragen, müssen Sie „Dokumente vorlegen, die nachweisen, dass Sie selbstständig sind oder sein werden und Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie bestreiten können (z. B. Ihre Buchhaltungsunterlagen)“ (Arbeiten in der Schweiz als Ausländer).

Erteilung und Dauer der Bewilligung

Wenn Sie speziell zur selbstständigen Erwerbstätigkeit in die Schweiz kommen (oder Ihren Aufenthaltszweck auf eine selbstständige Erwerbstätigkeit umstellen), sollten Sie das kantonale Migrationsamt informieren und eine Bewilligung zur selbstständigen Erwerbstätigkeit beantragen.

Für EU-/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger stellt die Behörde nach der Genehmigung eine fünf Jahre gültige (verlängerbare) Aufenthaltsbewilligung B zum Zweck der selbstständigen Erwerbstätigkeit aus. Wenn Sie bereits eine B-Bewilligung besitzen (z. B. durch eine unselbständige Tätigkeit oder Familienzusammenführung), können Sie sich ohne eine neue Bewilligung selbstständig machen – Sie müssen die kantonalen Behörden jedoch über Ihren Tätigkeitswechsel informieren.

Die gute Nachricht ist, dass eine EU-B-Bewilligung volle berufliche Mobilität ermöglicht: Sie können den Arbeitgeber wechseln oder von einer abhängigen Tätigkeit in eine selbstständige Tätigkeit (und umgekehrt) wechseln, ohne Ihr Aufenthaltsrecht zu verlieren (aus EU/EFTA). Stellen Sie einfach sicher, dass Sie bei der nächsten Verlängerung Ihrer Bewilligung einen Nachweis über eine fortlaufende Erwerbstätigkeit oder ein ausreichendes Einkommen vorlegen können. (Die kantonalen Migrationsämter können im Einzelfall Auskunft geben (aus EU/EFTA).)

Ausnahmen und Sonderfälle

Beachten Sie, dass es Einschränkungen für bestimmte Berufe oder Situationen geben kann. Einige reglementierte Berufe (z. B. Arzt, Notar, Wirtschaftsprüfer) erfordern eine spezielle Genehmigung oder Qualifikation, bevor Sie eine selbstständige Tätigkeit ausüben können (selbstständige Erwerbstätigkeit).

Diese Regelungen können bundes- oder kantonaler Natur sein. Wenn Ihre freiberufliche Tätigkeit in einen reglementierten Bereich fällt, prüfen Sie daher die Anforderungen (Lizenzen, Diplome usw.) in dieser Branche. Darüber hinaus unterliegen kroatische Staatsangehörige (die seit Kurzem die volle EU-Freizügigkeit genießen) ab 2023 in der Schweiz vorübergehenden Kontingenten. Das bedeutet, dass ein Kroate, der eine selbstständige Tätigkeit anstrebt, möglicherweise eine kontingentbeschränkte B-Bewilligung (EU/EFTA) benötigt. Dies ist eine besondere Schutzmaßnahme und kann in Zukunft aufgehoben werden. Es empfiehlt sich jedoch, den aktuellen Status zu überprüfen, falls er auf Sie zutrifft.

Für andere EU/EFTA-Staatsangehörige gelten keine Kontingentbeschränkungen. Nicht-EU-Staatsangehörige können in der Schweiz grundsätzlich nicht mit einer B-Bewilligung freiberuflich tätig sein, es sei denn, sie besitzen eine C-Bewilligung oder sind Ehepartner eines Schweizers/C-Bewilligungsinhabers (Selbstständigkeit). Dies gilt jedoch nicht für EU-Bürger, die vom Freizügigkeitsabkommen profitieren.

Anmeldung bei Schweizer Behörden (SVA/AVS, Steueramt etc.)

Wenn Sie in der Schweiz eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie mehrere Anmeldungen und Meldungen bei den Behörden erledigen:

  • Gemeindeanmeldung (Aufenthaltsbewilligung): Wenn Sie neu in der Selbstständigkeit sind und gerade erst in die Schweiz eingereist sind, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei Ihrer Gemeinde (Arbeitsplatz in der Schweiz als Ausländer/in) anmelden und eine Aufenthaltsbewilligung (B) beantragen. Da Sie bereits eine B-Bewilligung besitzen, ist dieser Schritt grundsätzlich erledigt. Bei einem Kantons- oder Adresswechsel aktualisieren Sie jedoch Ihre Anmeldung. Wichtig: Informieren Sie bei einem Wechsel in die Selbstständigkeit das **kantonale Migrationsamt über Ihren neuen Arbeitsstatus (möglicherweise wird der oben beschriebene Nachweis der selbständigen Tätigkeit verlangt).

Für EU-Bürger/innen mit einer bestehenden B-Bewilligung ist diese Meldung in der Regel eine Formalität, stellt aber sicher, dass Ihre selbstständige Tätigkeit in Ihren offiziellen Unterlagen vermerkt ist. Wenn Sie zunächst eine Kurzzeitbewilligung oder einen Stellensuchendenstatus hatten, beantragen Sie eine 5-jährige B-Bewilligung, sobald Sie nachweisen können, dass Ihre freiberufliche Tätigkeit (selbstständige Erwerbstätigkeit) etabliert ist.

  • Anmeldung bei der Sozialversicherung (SVA/AVS): Die Anmeldung bei der Sozialversicherung ist ein wichtiger Schritt. Alle Selbstständigen in der Schweiz müssen sich bei einer kantonalen Ausgleichskasse (deutsch: Ausgleichskasse, französisch: Caisse de compensation) anmelden. Diese Kasse verwaltet die AHV/AVS (staatliche Altersvorsorge) und andere Sozialversicherungen der ersten Säule Sozialversicherung. Sie müssen sich an die Ausgleichskasse Ihres Kantons (oftmals Teil der kantonalen Sozialversicherungsbehörde, manchmal auch SVA genannt) wenden, um den Beginn Ihrer selbstständigen Tätigkeit zu melden und die Anerkennung Ihres Status als selbstständige Erwerbstätigkeit zu beantragen. Wichtig: Dies muss nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit erfolgen, nicht vorher! Sie müssen keine Erlaubnis zur Gründung Ihres Unternehmens einholen.
    Hierzu müssen Sie ein Anschlussformular ausfüllen (erhältlich bei der Ausgleichskasse) und Belege zu Ihrem Unternehmen einreichen (Kundennachweise, Rechnungen usw.). Die Ausgleichskasse prüft, ob Sie die Kriterien für eine selbstständige Erwerbstätigkeit erfüllen – d. h. auf eigene Rechnung und eigenes Risiko arbeiten, mit mehreren Kunden, eigener Infrastruktur usw. gemäß dem Schweizer Sozialversicherungsrecht (selbstständige Erwerbstätigkeit).
    Sobald Ihr Status anerkannt ist, werden Sie als selbstständig Erwerbstätige/r für die AHV/AVS angemeldet. Es empfiehlt sich, dies innerhalb weniger Monate nach Beginn Ihrer freiberuflichen Tätigkeit (Selbstständigkeit) zu beantragen, damit Sie von Anfang an ausreichend versichert sind und Beiträge leisten. Die Anmeldung bei der Ausgleichskasse ist nicht nur für die Versicherung wichtig, sondern dient auch als Nachweis Ihrer Selbstständigkeit gegenüber anderen Behörden (EU/EFTA).

  • Steuerliche Registrierung und Mehrwertsteuer: Im Gegensatz zu Angestellten werden bei Freiberuflern keine Steuern vom Arbeitgeber einbehalten, sodass Sie für Ihre Steuern selbst verantwortlich sind. In der Schweiz bedeutet die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in der Regel den Wechsel zum Standard-Steuererklärungssystem, wenn Sie eine B-Bewilligung besitzen und zuvor über einen Arbeitgeber an der Quelle besteuert wurden. Sie sollten Ihre Selbstständigkeit Ihrem kantonalen Steueramt melden. In der Praxis müssen Sie nach Jahresende eine Einkommenssteuererklärung einreichen, in der Sie Ihre Einkünfte deklarieren (mehr zu Steuern weiter unten). Es gibt keine spezielle „Steuerbewilligung für Freiberufler“, aber seien Sie auf die administrative Pflicht der jährlichen Steuererklärung vorbereitet.

Zusätzlich müssen Sie die Mehrwertsteuerpflicht (MWST/TVA) beachten. Wenn Ihr jährlicher Bruttoumsatz aus freiberuflicher Tätigkeit 100.000 CHF übersteigt, sind Sie verpflichtet, sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (Selbstständigkeit in der Schweiz) für die Mehrwertsteuer zu registrieren. Nach der Registrierung müssen Sie auf Ihre Dienstleistungen Mehrwertsteuer erheben (außer wenn Ihre Dienstleistungen zu den befreiten Kategorien gehören) und diese regelmäßig abführen. Liegt Ihr Einkommen unter 100.000 CHF, sind Sie von der Pflicht zur Mehrwertsteuerregistrierung befreit, können sich aber freiwillig registrieren lassen. Viele kleine Freiberufler bleiben zunächst unter der Schwelle und registrieren sich nicht für die Mehrwertsteuer, wodurch sie sich den vierteljährlichen Papierkram ersparen. Behalten Sie einfach Ihre Einnahmen im Auge, falls Sie sich der Grenze nähern. Die Mehrwertsteuerregistrierung kann online erfolgen (z. B. über das EasyGov-Portal), und auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung können Sie feststellen, ob Ihr Unternehmen registrierungspflichtig ist (Selbstständigkeit in der Schweiz).

  • Handelsregister und Geschäftsformalitäten: Die meisten Solo-Freiberufler arbeiten als Einzelfirma (keine vom Inhaber getrennte Rechtsform), da dies einfach ist und kein Mindestkapital erfordert. Eine sofortige Eintragung einer Einzelfirma ins Handelsregister ist nicht erforderlich, es sei denn, Ihr Jahresumsatz erreicht 100.000 CHF (Selbstständigkeit). NachfolgendDie Registrierung ist optional (Sie können sie jedoch freiwillig vornehmen, um Ihre Glaubwürdigkeit zu wahren). Ab einem Umsatz von 100.000 CHF ist die Registrierung für Einzelunternehmer (selbstständige Erwerbstätigkeit) obligatorisch. Die Eintragung ins Handelsregister schützt Ihren Firmennamen und bringt zudem Verpflichtungen wie eine ordnungsgemäße Buchführung und die Einhaltung der Betreibungs- und Konkursvorschriften mit sich (selbstständige Erwerbstätigkeit). Wenn Sie sich für die Gründung einer Gesellschaft (z. B. einer GmbH) entscheiden, ist die Eintragung von Anfang an erforderlich. Für einen typischen Freiberufler erfolgt der Anmeldeprozess zunächst hauptsächlich bei der Sozialversicherung (SVA) und den Steuerbehörden, nicht beim Handelsregister.

Zusammenfassend umfasst der Prozess der Freiberuflichkeit mit einer B-Bewilligung die Meldung bei den Einwanderungsbehörden, die Anmeldung bei der Ausgleichskasse der sozialen Sicherheit nach Beginn Ihrer Tätigkeit und die Erledigung aller erforderlichen Steuer-/Mehrwertsteueranmeldungen. Es ist außerdem ratsam, vom ersten Tag an ein professionelles Bankkonto einzurichten und entsprechende Unterlagen aufzubewahren, da Sie diese sowohl zum Nachweis Ihres Status als auch für die Steuererklärung benötigen. Jeder Kanton kann seine eigenen Besonderheiten haben (beispielsweise verlangen manche Kantone möglicherweise ein zusätzliches Formular zur Aktualisierung Ihrer Bewilligungsdaten). Fragen Sie daher im Zweifelsfall Ihr kantonales Einwohneramt oder konsultieren Sie die Richtlinien des KMU-Portals.

Erforderliche Dokumente

und Nachweis der finanziellen Tragfähigkeit

Um sich erfolgreich als Selbstständiger (Freiberufler) anzumelden und die Behörden zufriedenzustellen, sollten Sie eine Reihe von Dokumenten vorbereiten, die die Existenz und finanzielle Tragfähigkeit Ihres Unternehmens belegen. Wichtige Dokumente und Nachweise sind:

  • Businessplan und Beschreibung: Ein solider Businessplan kann dem Migrationsamt zeigen, wie Sie Ihren Lebensunterhalt verdienen möchten. Er sollte Ihre Dienstleistungen, Ihren Zielmarkt, Ihre Preisgestaltung und Ihre Finanzprognosen darlegen. Obwohl er nicht immer formal vorgeschrieben ist, ist ein Businessplan dringend zu empfehlen, insbesondere wenn Sie eine Bewilligung zur selbstständigen Erwerbstätigkeit beantragen oder die Behörden von Ihrer Rentabilität überzeugen möchten (aus EU/EFTA-Ländern). Er zeigt, dass Sie Ihr Vorhaben durchdacht haben und voraussichtlich Einnahmen erzielen.

  • Nachweis der beruflichen Tätigkeit: Schweizer Behörden möchten in der Regel sehen, dass Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit entweder bereits aufgenommen haben oder bereit sind, diese zu beginnen. Beispielsweise verlangt die kantonale Ausgleichskasse (AHV) bei der Beantragung eines Anschlusses einen Nachweis Ihrer selbstständigen Erwerbstätigkeit. Dazu können Kopien von Rechnungen an Kunden, von Ihnen unterzeichnete Verträge oder Dienstleistungsvereinbarungen, Angebote oder Vorschläge für potenzielle Kunden und sogar Dinge wie Ihr Geschäftspapier (Briefkopf oder Visitenkarten) mit Ihrem Namen/Firmennamen gehören (selbstständige Erwerbstätigkeit). Wenn Sie ein Büro oder einen Arbeitsplatz mieten, kann eine Kopie des Mietvertrags hilfreich sein. Auch der Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (Responsabilité Civile, falls in Ihrem Bereich relevant) ist manchmal enthalten (selbstständige Erwerbstätigkeit). Im Wesentlichen müssen Sie die Ausgleichskasse und die Einwanderungsbehörde davon überzeugen, dass Sie bereits begonnen haben, selbstständig zu arbeiten, und dies nicht nur theoretisch planen. Um Ihren Status als Selbstständige/r sozialversicherungsrechtlich anerkannt zu bekommen, müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihre Tätigkeit aufgenommen haben. Oft wird behauptet, Sie müssten bereits einige Rechnungen oder Verträge vorlegen (Selbstständigkeit). Keine Sorge, auch wenn Sie noch ganz am Anfang stehen: Selbst kleine Aufträge oder Absichtserklärungen von Kunden können als Nachweis dienen.

  • Finanzieller Nachweis der Rentabilität: Neben dem Nachweis Ihrer Tätigkeit sollten Sie nachweisen, dass diese Ihre finanzielle Existenz sichern kann. Dies kann durch den Nachweis Ihrer ersten Einkünfte oder Ihres Kapitals geschehen. Wenn Sie beispielsweise bereits Rechnungen an Kunden gerichtet haben, erstellen Sie eine Gewinn- und Verlustrechnung oder eine einfache Buchhaltung mit Ihren bisherigen Einnahmen und Ausgaben. Die Behörden möchten möglicherweise prüfen, ob Sie über ausreichende Ersparnisse oder voraussichtliche Einnahmen verfügen, um Ihren Lebensunterhalt zu decken. Wie auf dem offiziellen Schweizer Portal angegeben, müssen Sie Dokumente vorlegen, die belegen, dass Sie als Selbstständige/r (Arbeiten in der Schweiz als Ausländer/in) Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie bestreiten können. Wenn Sie über persönliche Ersparnisse oder Nebeneinkünfte verfügen, können Sie zur Untermauerung Ihrer Argumentation Kontoauszüge oder andere Finanzierungsnachweise beifügen (insbesondere, wenn Ihre freiberufliche Tätigkeit noch nicht profitabel ist). Umgekehrt kann der Nachweis Ihrer Mehrwertsteuer-Registrierung oder Ihrer Eintragung ins Handelsregister ein Indikator dafür sein, dass Ihr Unternehmen seriös ist und voraussichtlich erhebliche Einnahmen (aus der EU/EFTA) erzielen wird. Obwohl diese Nachweise erst bei höheren Einkommensstufen obligatorisch sind, ist ein frühzeitiger Nachweis ein starkes Zeichen für die Rentabilität.

  • Ausweis und Genehmigungen: Vergessen Sie nicht grundlegende Dokumente wie Ihren Reisepass oder Personalausweis (für alle offiziellen Anträge) (Arbeiten in der Schweiz als Ausländer). Wenn Sie bereits eine Schweizer Genehmigung besitzen, wird dieses Dokument für Aktualisierungen benötigt. Bei einem erneuten Antrag fügen Sie das Antragsformular für die Genehmigung zusammen mit den oben genannten Nachweisen bei.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Behörden nach Anzeichen für ein aktives, nachhaltiges Geschäft suchen: aktuelle oder anstehende Kundenaufträge, einen glaubwürdigen Einkommensplan und die Zusicherung, dass Ihnen das Geld nicht ausgeht. Es ist ratsam, ein Dossier mit all diesen Punkten an die kantonalen Behörden zu senden. Die frühzeitige Bereitstellung umfassender Unterlagen kann die Genehmigung Ihres Selbstständigkeitsstatus beschleunigen. Sollten Unterlagen fehlen, verlangen die Behörden möglicherweise zusätzliche Nachweise (z. B. weitere Verträge oder einen überarbeiteten Finanzplan). Sobald sie zufrieden sind, wird Ihr Status als Freiberufler offiziell anerkannt.

Steuer- und Sozialversicherungspflichten

Als Freiberufler in der Schweiz übernehmen Sie neue Verantwortung für Steuern und Sozialversicherungen, die normalerweise ein Arbeitgeber übernimmt. Folgendes erwartet Sie:

  • Einkommenssteuer: Freiberufler werden auf ihren Geschäftsgewinn als persönliches Einkommen besteuert. Da ein Einzelunternehmen keine eigenständige juristische Person ist, gelten alle Einkünfte aus Ihrer freiberuflichen Tätigkeit als Teil Ihres Einkommens und unterliegen der Einkommenssteuer auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Konkret bedeutet das: Sie müssen jährlich eine Steuererklärung einreichen, in der Sie Ihr gesamtes Einkommen, einschließlich Ihrer Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, angeben (Steuererklärung: Ausfüllen, Einkommen deklarieren). Sie listen Ihre Geschäftseinnahmen abzüglich der Geschäftsausgaben (abzugsfähige Abzüge) auf, um den Nettogewinn zu ermitteln, der dann zu Ihren weiteren Einkünften addiert wird. Das Schweizer Steuersystem ist progressiv, sodass höhere Einkünfte Sie in höhere Steuerklassen drängen können. Beachten Sie: Wenn Sie zuvor über einen Arbeitgeber Quellensteuer (Import à la source) gezahlt haben, bedeutet der Wechsel in die Selbstständigkeit in der Regel, dass Sie Ihre Steuern nun deklarieren müssen. Das kantonale Steueramt berechnet Ihre Steuer auf Grundlage Ihrer eingereichten Steuererklärung und stellt Ihnen eine Rechnung (oft in Raten) zu. Es ist ratsam, das ganze Jahr über einen Teil Ihres Einkommens für Steuern zurückzulegen, um Überraschungen bei der Steuerrechnung zu vermeiden. Beachten Sie außerdem, dass Selbstständige in der Regel legitime Betriebsausgaben (Geräte, Büromiete, Reisekosten usw.) von der Steuererklärung abziehen können, was das zu versteuernde Einkommen reduziert (Steuererklärung: Ausfüllen, Einkommen deklarieren). Führen Sie eine ordnungsgemäße Buchhaltung, um diese bei der Einreichung nachzuweisen.

  • Sozialversicherung (AHV/AVS – 1. Säule): Als Freiberufler sind Sie wie jeder Erwerbstätige verpflichtet, Beiträge in die Schweizer Sozialversicherung zu leisten. Der Hauptunterschied besteht darin, dass Sie ohne Arbeitgeber den gesamten Beitrag selbst zahlen müssen. Genauer gesagt zahlen Sie in die AHV/AVS (Alters- und Hinterlassenenversicherung), die IV/IV (Invalidenversicherung) und die EO/APG (Erwerbsausfall-/Mutterschaftsversicherung) ein – zusammen bekannt als 1. Säule. Der Beitragssatz für Selbstständige ist ein gestaffelter Prozentsatz Ihres Nettoeinkommens. Bei mittleren bis höheren Einkommen müssen Sie mit einem Satz von etwa 10 % rechnen (z. B. rund 10,1 % des Nettogewinns, wobei für niedrigere Einkommen reduzierte Sätze gelten) zuzüglich Verwaltungsgebühren (Selbstständigkeit) (Beitragssätze). Anders als ein Arbeitnehmer, der nur die Hälfte zahlt, während der Arbeitgeber die andere Hälfte übernimmt, trägt ein Selbstständiger den gesamten Beitrag allein (Selbstständigkeit). Nach Ihrer Anmeldung bei der Ausgleichskasse werden Ihre Beiträge berechnet. Oft zahlen Sie vierteljährlich vorläufige Beiträge auf Grundlage eines geschätzten Einkommens und eine endgültige Anpassung, sobald Ihr tatsächliches Einkommen aus Ihrer Steuererklärung bekannt ist. Es ist wichtig, diese AHV-Beiträge im Budget zu berücksichtigen. Der Mindestjahresbeitrag für Selbstständige liegt bei einigen hundert Franken, wenn Ihr Einkommen sehr gering ist. Eine fehlende Anmeldung und Zahlung kann jedoch zu Nachzahlungen oder Problemen führen. Behalten Sie dies daher im Auge.

  • Berufliche Vorsorge (BVG/LPP – 2. Säule): Der Beitritt zu einer Pensionskasse ist für Selbstständige nicht obligatorisch. Wenn Sie aus einer abhängigen Beschäftigung ausscheiden, verlassen Sie in der Regel die Pensionskasse Ihres Arbeitgebers. Sie können Ihr angespartes Vorsorgekapital auf ein Freizügigkeitskonto überweisen. Als Freiberufler können Sie sich für eine freiwillige Altersvorsorge entscheiden (entweder durch den Beitritt zu einer Vorsorgestiftung für Selbstständige oder über die private Altersvorsorge der Säule 3a). Die Schweizer Behörden empfehlen, weiterhin eine Form der Altersvorsorge zu betreiben, um langfristig abgesichert zu sein (Selbstständigkeit). Die Entscheidung darüber liegt jedoch bei Ihnen. Als Selbstständiger können (und müssen) Sie keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung leisten – Selbstständige sind gesetzlich dazu verpflichtet. Das bedeutet, dass Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wenn Ihr Einkommen aus der beruflichen Tätigkeit wegfällt. Dieser wichtige Punkt wird weiter unten behandelt.

  • Kranken- und Unfallversicherung: Die Schweizer Krankenversicherung ist für alle Einwohner obligatorisch, egal ob angestellt oder selbstständig. Sie müssen Ihren Krankenversicherungsschutz daher aufrechterhalten. Hier ändert sich nichts, außer dass Sie die volle Prämie selbst zahlen (falls Ihr Arbeitgeber zuvor einen Teil davon übernommen hat, z. B. bezuschussen manche Arbeitgeber die Krankenversicherung, endet diese, wenn Sie selbstständig sind). Achten Sie auf die Unfallversicherung: Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern in der Regel eine Unfallversicherung an (die sowohl Arbeits- als auch Nichtberufsunfälle abdeckt). Als Freiberufler sind Sie nicht mehr automatisch über die Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers abgesichert. Sie sollten sicherstellen, dass Ihre Krankenversicherung einen Unfallschutz beinhaltet (normalerweise ein Zusatz, wenn Sie keinen Arbeitgeberschutz haben) oder eine separate Unfallversicherung abschließen.icy (Selbstständigkeit). Diese Versicherung deckt die medizinischen Kosten bei Unfällen ab und kann im Falle einer Verletzung Taggeld für entgangenes Einkommen beinhalten. Es ist auch ratsam, eine Erwerbsausfallversicherung (Taggeld/indemnité journalière) in Betracht zu ziehen – eine private Versicherung, die Ihnen einen Teil Ihres Einkommens zahlt, wenn Sie krankheitsbedingt nicht arbeiten können. Obwohl nicht vorgeschrieben, wird eine solche Absicherung für Selbstständige (Selbstständigkeit) empfohlen, da Sie keinen Arbeitgeber haben, der Ihnen im Krankheitsfall Lohnfortzahlung gewährt.

  • Weitere Versicherungen und Mittel: Wenn Sie in Zukunft Mitarbeiter einstellen, sind Sie für deren obligatorische Beiträge (AHV, Unfallversicherung, ggf. Rente usw.) verantwortlich (Selbstständigkeit). Für Ihre eigenen geschäftlichen Bedürfnisse können bestimmte Versicherungen erforderlich oder ratsam sein. Beispielsweise ist eine Berufshaftpflichtversicherung (RC pro) in manchen Bereichen obligatorisch und generell sinnvoll, wenn Ihre freiberufliche Tätigkeit zu Schäden bei Kunden führen könnte. Einige Kantone verlangen je nach Tätigkeit spezielle Versicherungen (z. B. kann bei der Eröffnung eines Büros eine Feuerversicherung obligatorisch sein). Diese fallen unter die geschäftlichen Aspekte – wichtig ist, die persönlichen Sozialversicherungen (Krankenversicherung, AHV) abzudecken und zu verstehen, welche Leistungen optional sind.

  • Mehrwertsteuer und andere Steuern: Wir haben die Mehrwertsteuerregistrierung bereits erwähnt. Um es noch einmal zu wiederholen: Wenn Ihr freiberuflicher Jahresumsatz 100.000 CHF übersteigt, müssen Sie sich für die Mehrwertsteuer registrieren (Selbstständigkeit in der Schweiz) und 8,1 % Mehrwertsteuer (den Normalsatz oder niedrigere Sätze für besondere Dienstleistungen) auf Ihren Rechnungen ausweisen. Sie reichen regelmäßig (in der Regel vierteljährlich) Mehrwertsteuererklärungen ein und können die Mehrwertsteuer auf Ihre Geschäftseinkäufe zurückfordern. Bei Umsätzen unter 100.000 CHF erheben Sie keine Mehrwertsteuer, was die Sache vereinfacht (Sie können die Mehrwertsteuer auf Ausgaben jedoch auch nicht zurückfordern). Neben der Einkommenssteuer und der Mehrwertsteuer fallen für Selbstständige keine weiteren wichtigen Steuern an. Sie zahlen jedoch im Rahmen der normalen kantonalen Steuern eine Vermögenssteuer auf Ihr Nettovermögen (dies gilt auch für Ihr Betriebsvermögen, da es sich bei einer Einzelfirma grundsätzlich um Ihr Eigentum handelt). Bei einer späteren Gründung einer Aktiengesellschaft (SA oder Sàrl) ändert sich die Steuersituation (das Unternehmen zahlt Gewinnsteuer, Sie zahlen Einkommenssteuer nur auf Lohn/Dividenden). Solange Sie jedoch als Einzelunternehmer tätig sind, denken Sie bitte daran: Deklarieren Sie Ihr Einkommen aus selbständiger Tätigkeit in Ihrer Steuererklärung zusammen mit allen anderen Einkünften (Steuererklärung: Ausfüllen, Einkommen deklarieren) und planen Sie die AHV-Beiträge ein, die Sie vollständig bezahlen (Selbstständigkeit).

Zusammenfassend bedeutet die freiberufliche Tätigkeit mit einer B-Bewilligung, dass Sie die Pflichten eines Arbeitgebers in Bezug auf Sozialabgaben und Steuern übernehmen. Sie müssen Ihre AHV-Anmeldung und -Zahlungen proaktiv erledigen, Steuererklärungen einreichen (mit beigefügten Konten für Selbstständige) und gegebenenfalls die Mehrwertsteuergesetze einhalten. Das System erwartet von Selbstständigen Sorgfalt, der Prozess ist jedoch klar definiert, und es steht Unterstützung zur Verfügung (kantonale Steuerämter und Ausgleichskassen können Fragen beantworten oder Ihre Zahlungspläne bei Bedarf anpassen).

Einschränkungen oder Begrenzungen für Inhaber einer B-Bewilligung

In den meisten Fällen haben EU-Bürger mit einer B-Bewilligung umfassende Rechte, als Freiberufler zu arbeiten, es gibt jedoch einige Einschränkungen und Überlegungen, die speziell für Ihren Bewilligungsstatus gelten:

  • Aufenthaltsrechte: Die B-Bewilligung im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der EU/EFTA ist an eine wirtschaftliche Tätigkeit (angestellt oder selbstständig) oder anderweitige finanzielle Unabhängigkeit gebunden. Dies bedeutet, dass Ihre Bewilligung gültig bleibt, solange Sie arbeiten oder über Mittel verfügen, um ohne Schweizer Sozialhilfe zu leben. Wenn Ihr freiberufliches Unternehmen kein ausreichendes Einkommen erwirtschaftet, könnten Sie bei der Verlängerung auf Schwierigkeiten stoßen. Die Schweizer Behörden überwachen Ihr Einkommen möglicherweise nicht kontinuierlich, aber wenn Sie Ihre B-Bewilligung verlängern (normalerweise alle 5 Jahre für EU-Bürger), müssen Sie möglicherweise nachweisen, dass Sie erwerbstätig waren oder über genügend Mittel verfügen, um weiterhin in der Schweiz zu leben. In Armut zu geraten oder auf Sozialhilfe angewiesen zu sein, kann Ihren Aufenthalt gefährden. Daher ist die Rentabilität Ihrer selbständigen Tätigkeit entscheidend für Ihre Bewilligung – es ist sowohl eine rechtliche als auch praktische Voraussetzung, um genug zu verdienen, um sich selbst zu versorgen (Arbeiten in der Schweiz als Ausländer). Planen Sie entsprechend, damit Sie die Erneuerungskriterien erfüllen. (Wenn die Dinge schlecht laufen, haben EU-Bürger eine gewisse Schonfrist, um eine Anstellung zu suchen oder wieder auf die Beine zu kommen, aber es ist am besten, dieses Szenario zu vermeiden, indem Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit profitabel halten oder bei Bedarf eine andere Arbeit finden.)

  • Geografische und berufliche Mobilität: Ein Vorteil der EU-B-Bewilligung ist Flexibilität – sie gewährt volle geografische und berufliche Mobilität innerhalb der Schweiz (aus der EU/EFTA). Das bedeutet, dass Sie nicht an einen Kanton oder einen Arbeitgeber gebunden sind. Sie können in einen neuen Kanton ziehen oder die Art Ihrer Arbeit ändern (zwischen freiberuflicher und angestellter Tätigkeit wechseln oder die Branche wechseln), ohne eine besondere Genehmigung zu benötigen, solange Sie weiterhin die allgemeinen Bewilligungsbedingungen erfüllen. Es gibt also keine rechtliche Einschränkung, die besagt, dass Sie in dem Bereich oder Job bleiben müssen, für den Sie ursprünglich gekommen sind. Ein Inhaber einer EU-B-Bewilligung kann beispielsweise von einem IT-Angestellten in Zürich zu einem freiberuflichen Berater in Waadt wechseln oder umgekehrt. Denken Sie einfach daran, Ihre Adresse bei der Gemeinde zu aktualisieren und, wenn Sie Ihren Status ändern (Anstellung <-> Selbständigkeit), die Einwanderungsbehörde zu informieren. Die Freiheit zur Selbständigkeit ist für EU-Bürger ausdrücklich durch die Abkommen zwischen der Schweiz und der EU geschützt (aus EU/EFTA).

  • Keine Arbeitsquoten (außer in einem Fall): Generell unterliegen Inhaber einer EU/EFTA-B-Bewilligung keinen Arbeitsmarktquoten oder Beschränkungen für ausländische Arbeitnehmer. Die einzige Ausnahme besteht derzeit für kroatische Staatsbürger aufgrund einer vorübergehenden Maßnahme – Kroaten benötigen eine Arbeitserlaubnis aus einer begrenzten Quote, bis diese Beschränkungen aufgehoben werden (aus EU/EFTA). Wenn Sie Inhaber einer kroatischen B-Bewilligung sind, stellen Sie sicher, dass Sie die neuesten Richtlinien befolgen, da Sie möglicherweise eine zusätzliche Genehmigung benötigen, um während des Kontingents den Arbeitsplatz zu wechseln oder ein Unternehmen zu gründen. Für alle anderen EU-/EFTA-Staatsangehörigen ist für die selbstständige Tätigkeit weder eine Quote noch ein vorheriger Arbeitsmarkttest erforderlich – dies ist ein großer Unterschied zu Nicht-EU-Bürgern, für die strenge Zulassungsquoten und -bedingungen gelten.

  • Arbeitsumfang: Mit einer B-Bewilligung können Sie in der ganzen Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sie setzt jedoch andere gesetzliche Anforderungen in Bezug auf Ihre Arbeit nicht außer Kraft. Wenn Ihre freiberufliche Tätigkeit in einem reglementierten Beruf erfolgt, müssen Sie dennoch die erforderlichen Schweizer Qualifikationen oder Genehmigungen einholen (beispielsweise können Sie ohne die Schweizer Anerkennung Ihrer Qualifikationen nicht als unabhängiger Arzt oder Architekt tätig sein, selbst wenn Ihre Genehmigung gültig ist). Für einige Tätigkeiten (wie Taxidienste, Finanzberatung, Rechtsdienstleistungen usw.) sind möglicherweise kantonale Lizenzen oder die Einhaltung bestimmter Regeln (selbstständige Tätigkeit) erforderlich. Dies sind keine Einschränkungen der B-Bewilligung an sich, sondern allgemeine gesetzliche Beschränkungen für bestimmte Berufe. Prüfen Sie unbedingt, ob für Ihren freiberuflichen Bereich in der Schweiz besondere Anforderungen gelten.

  • Arbeiten für Kunden im Ausland: Ihre Schweizer Aufenthaltserlaubnis erlaubt Ihnen, in der Schweiz zu leben und zu arbeiten, schränkt jedoch Ihre Kunden nicht ein. Als Freiberufler können Sie durchaus Kunden von außerhalb der Schweiz annehmen (viele Freiberufler arbeiten aus der Ferne für ausländische Unternehmen). Beachten Sie jedoch die steuerlichen Auswirkungen, wenn Sie Einkünfte aus dem Ausland haben, und stellen Sie sicher, dass Sie in der Schweiz ansässig bleiben (wenn Sie beginnen, überwiegend außerhalb der Schweiz zu leben, benötigen Sie möglicherweise einen anderen Status). Die B-Bewilligung erfordert, dass die Schweiz Ihr Hauptwohnsitz ist.

  • Nebengeschäft vs. Haupttätigkeit: Wenn Sie planen, neben einer regulären Beschäftigung freiberuflich zu arbeiten (d. h. Sie behalten Ihre Hauptbeschäftigung und arbeiten in Ihrer Freizeit freiberuflich), deckt Ihre B-Bewilligung bereits Ihr Recht auf Arbeit ab, aber Sie sollten ein paar Punkte überprüfen. Überprüfen Sie zunächst, ob Ihr Arbeitsvertrag Nebenbeschäftigungen nicht verbietet – viele Schweizer Arbeitsverträge erlauben sie nur mit Zustimmung des Arbeitgebers oder verbieten Nebenjobs, die mit der Hauptbeschäftigung konkurrieren oder diese beeinträchtigen. Rechtlich gesehen hat der Staat kein Problem damit, wenn Sie beides tun, solange so viel wie möglich. Stellen Sie einfach sicher, dass der Nebenjob zeitlich Ihrem Hauptjob untergeordnet bleibt und dass er keine negativen Auswirkungen auf Ihre Hauptbeschäftigung hat (Freiberufler oder Selbständiger in der Schweiz werden | Expatica). Denken Sie auch daran, dass alle Einkünfte (Hauptjob + freiberufliche Tätigkeit) für die Steuer zusammengerechnet werden (Freiberufler oder Selbständiger in der Schweiz werden | Expatica), was Sie möglicherweise in eine höhere Steuerklasse drängen könnte. Halten Sie Ihren Arbeitgeber auf dem Laufenden, wenn Ihr Vertrag dies verlangt. Wenn Ihre freiberufliche Tätigkeit zunimmt, könnten Sie sich irgendwann entscheiden, sie zu Ihrer Haupttätigkeit zu machen und den Job aufzugeben – an diesem Punkt kehren die Überlegungen zu denen eines Vollzeit-Freiberuflers zurück, wie besprochen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die B-Bewilligung selbst keine besonderen Hürden für die freiberufliche Tätigkeit von EU-Bürgern darstellt – sie gewährt viel Freiheit. Die Einschränkungen, auf die Sie achten sollten, sind, sicherzustellen, dass Sie finanziell unabhängig bleiben, alle branchenspezifischen Regeln einhalten und mehrere Verpflichtungen verantwortungsvoll handhaben. Sofern Sie diese einhalten, ist die Bewilligung EU B ein sehr flexibler Status, der es Ihnen tatsächlich erlaubt, problemlos als Freiberufler in der Schweiz tätig zu sein.

Praktische Schritte für den Einstieg als Freiberufler

Wenn Sie sich entschieden haben, weiterzumachen, finden Sie hier eine Schritt-für-Schritt-Übersicht, wie Inhaber einer EU-B-Bewilligung in der Schweiz freiberuflich tätig werden können:

Mögliche Herausforderungen und Überlegungen

Obwohl eine freiberufliche Tätigkeit in der Schweiz als Inhaber einer B-Bewilligung durchaus möglich ist, sollten Sie einige Herausforderungen und wichtige Überlegungen beachten:

  • Finanzielle Stabilität und Verlängerung der Bewilligung: Ihr weiterer Aufenthalt hängt davon ab, dass Sie nicht zur öffentlichen Last werden. Unzureichendes Einkommen ist ein Risikofaktor – wenn Ihr freiberufliches Einkommen zu niedrig zum Leben ist und Sie Sozialhilfe beantragen, könnten die Behörden die Verlängerung Ihrer Bewilligung in Frage stellen. Planen Sie eine Anfangsphase ein, in der Ihr Einkommen niedrig sein könnte; Ersparnisse zur Deckung Ihrer Lebenshaltungskosten für ein paar Monate (oder ein Nebenjob) können ein Sicherheitsnetz bieten. Bis zum 5-Jahres-Verlängerungszeitpunkt Ihrer B-Bewilligung sollten Sie eine Erfolgsbilanz oder zumindest eine tragfähige Geschäftspipeline vorweisen können. Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht durch freiberufliche Tätigkeit bestreiten können, müssen Sie entweder auf ein Zusatzeinkommen gefasst sein oder im schlimmsten Fall Ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Kurzfristige Schwankungen sind jedoch verständlich – was zählt, ist die allgemeine Selbstständigkeit.

  • Kein Arbeitslosen-Sicherheitsnetz: Wie bereits erwähnt, können Selbstständige keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen und haben daher keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn das Unternehmen scheitert (Selbstständigkeit). Dies ist ein wesentlicher Unterschied zur Anstellung als Angestellter. Es bedeutet, dass Sie Ihr eigenes „Sicherheitsnetz“ schaffen müssen. Erwägen Sie den Aufbau eines Notfallfonds, der mehrere Monate lang Ihre Ausgaben abdecken könnte, falls Ihre freiberufliche Arbeit versiegt oder Sie sich für eine Umorientierung entscheiden. Beachten Sie auch, dass Sie, wenn Sie sich irgendwann dazu entschließen, Ihr Unternehmen zu schließen und sich einen Job zu suchen, keine Arbeitslosenunterstützung haben, um über die Runden zu kommen (es sei denn, Sie hatten zuvor lange genug eine Festanstellung und wurden vor der Freiberuflichkeit arbeitslos, in welchem ​​Fall einige Ansprüche möglicherweise bestehen bleiben, aber sobald Sie rein selbstständig sind, fallen Sie nicht mehr unter das Arbeitslosenversicherungssystem). Aufgrund dieser fehlenden Arbeitslosenversicherung ist es besonders wichtig, dass Sie über ein Polster oder eine Versicherung für Verdienstausfälle aufgrund von Krankheit/Unfall usw. verfügen.

  • Verwaltungsaufwand: Wenn Sie freiberuflich arbeiten, übernehmen Sie alle Verwaltungsaufgaben, die normalerweise ein Arbeitgeber erledigen würde – und die Schweiz ist für ihre akribische Büroarbeit bekannt. Sie müssen Buchhaltung, Rechnungsstellung, Steuererklärungen und Sozialversicherungszahlungen verwalten. Verschiedene Behörden (Steueramt, AHV-Amt, möglicherweise Mehrwertsteueramt) erwarten Formulare oder Zahlungen zu unterschiedlichen Zeiten. Dies kann eine Herausforderung sein, wenn Sie nicht organisiert sind oder sich mit der Landessprache nicht wohl fühlen. Je nach Kanton müssen Sie möglicherweise Dokumente auf Deutsch, Französisch oder Italienisch einreichen. Es ist wichtig, die Fristen im Auge zu behalten (z. B. vierteljährliche Zahlung der AHV, Einreichung der Steuern bis März/April usw.). Viele Freiberufler engagieren einen Buchhalter oder Treuhänder für ein oder zwei Stunden, insbesondere am Jahresende, um sicherzustellen, dass alles in Ordnung ist. Die Kosten können sich lohnen, um Fehler zu vermeiden. Positiv ist, dass die Schweiz Online-Dienste (in einigen Kantonen können Sie Steuern und AHV online erledigen) und klare Richtlinien bietet; seien Sie jedoch auf eine Lernkurve im ersten Jahr vorbereitet.

  • Schwankendes Einkommen und Steuern: Anders als ein festes Gehalt kann das Einkommen als Freiberufler von Monat zu Monat schwanken. Diese Unvorhersehbarkeit erfordert eine Budgetplanung. Denken Sie daran, dass Ihre Steuern auf Grundlage Ihres Jahreseinkommens berechnet werden; ein großes Projekt gegen Ende des Jahres könnte Ihre Steuerklasse unerwartet in die Höhe treiben. Um Cashflow-Probleme zu vermeiden, legen Sie von jeder erhaltenen Zahlung Geld für Steuern zurück (einige wenden die Faustregel an, ~30 % jeder Rechnung für Steuern/AHV zu sparen). Erwägen Sie auch, freiwillige Pensionsbeiträge (Säule 3a) zu leisten, wenn Sie ein gutes Jahr haben, da dies Ihr steuerpflichtiges Einkommen senken und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge stärken kann. Disziplin im Umgang mit Finanzen ist der Schlüssel zu einem nachhaltigen Leben als Freiberufler.

  • Geschäftsentwicklung: Als Neuling in der Freiberuflichkeit ist es offensichtlich eine Herausforderung, Kunden zu finden und Ihr Geschäft auszubauen. Dies ist kein rechtliches Hindernis, aber ein praktisches. Nehmen Sie sich Zeit, um Ihre Dienstleistungen zu vermarkten, Kontakte zu knüpfen und möglicherweise die Landessprache zu lernen, wenn Ihnen das dabei hilft, Kunden zu gewinnen. Der Beitritt zu Berufsverbänden oder die Teilnahme an lokalen Geschäftsveranstaltungen kann wertvoll sein. Die Schweiz kann teuer sein, daher kann der Aufbau eines soliden Kundenstamms (vielleicht einschließlich internationaler Kunden, die in stärkeren Währungen zahlen) den finanziellen Druck verringern. Denken Sie auch an kulturelle und rechtliche Normen: zum Beispiel, dass Sie Verträge für Ihre Arbeit haben, die Schweizer Zahlungsgewohnheiten verstehen (30-tägige Zahlungsfristen sind üblich) und alle Vorschriften in Ihrem Bereich kennen (wie erwähnt, haben einige Berufe Lizenzanforderungen).

  • Überlegungen zur parallelen Beschäftigung: Wenn Sie neben Ihrer freiberuflichen Tätigkeit einen regulären Job haben, stellen Sie sicher, dass Sie beides ausbalancieren. Lassen Sie nicht zu, dass der Nebenjob Ihre Leistung in Ihrem Hauptjob beeinträchtigt (Freiberufler oder Selbstständiger in der Schweiz werden | Expatica). Normalerweise ist es in Ordnung, abends/am Wochenende freiberuflich zu arbeiten, aber Übermüdung oder Interessenkonflikte müssen vermieden werden. gealtert. Vergewissern Sie sich auch, dass Ihr Arbeitgeber bei Bedarf informiert wurde – einige Arbeitgeber in der Schweiz sind recht offen für Nebenprojekte von Mitarbeitern, solange es keine Konkurrenz oder Terminkonflikte gibt. Es ist oft nur eine Höflichkeitsgeste, sie zu informieren. Laut Gesetz deckt Ihre B-Bewilligung bereits sowohl Beschäftigung als auch Selbstständigkeit ab, es handelt sich also um eine reine Angelegenheit zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Wenn Ihre freiberufliche Tätigkeit zunimmt, wechseln Sie möglicherweise irgendwann zur Vollzeit-Selbstständigkeit. Ab diesem Zeitpunkt gelten die von uns besprochenen Schritte und Verantwortlichkeiten in vollem Umfang.

  • Regulatorische und rechtliche Einhaltung: Achten Sie immer auf Änderungen von Gesetzen oder Vorschriften, die Freiberufler oder Ausländer betreffen könnten. Die Schweiz aktualisiert gelegentlich ihre Regeln (zum Beispiel können sich die Sozialversicherungssätze ändern oder es können neue Anforderungen für ausländische Dienstleister auftreten). Achten Sie als EU-Bürger auch auf Aktualisierungen des Freizügigkeitsabkommens, die die Genehmigungsbedingungen beeinflussen könnten (obwohl in naher Zukunft keine Änderungen der Rechte zu erwarten sind). Wenn Sie vorhaben, grenzüberschreitende Dienstleistungen anzubieten (z. B. physisch in EU-Länder zu reisen, um dort Aufträge zu erhalten), stellen Sie sicher, dass Sie auch die Vorschriften dieser Länder einhalten (unabhängig von Ihrem Schweizer Status). Stellen Sie in der Schweiz sicher, dass Sie Ihre Genehmigung rechtzeitig erneuern, Ihre Adresse bei einem Umzug aktualisieren und Steuern/Gebühren pünktlich zahlen – die Schweizer Bürokratie ist effizient, verzeiht aber keine Versäumnisse.

Trotz dieser Herausforderungen betreiben viele EU-Bürger erfolgreich freiberufliche Unternehmen in der Schweiz. Die stabile Wirtschaft des Landes, das starke Rechtssystem und der Respekt für Unternehmertum bieten ein gutes Umfeld für freiberufliche Tätigkeiten. Gehen Sie einfach mit offenen Augen in Bezug auf Ihre Verpflichtungen an die Sache heran. Holen Sie sich bei Bedarf frühzeitig professionellen Rat (von einem Steuerberater oder Anwalt), um Fallstricke zu vermeiden. Mit sorgfältiger Planung und Sorgfalt können Sie die Flexibilität der freiberuflichen Tätigkeit genießen und gleichzeitig die Schweizer Gesetze vollständig einhalten – ja, als Inhaber einer EU-B-Bewilligung können Sie in der Schweiz absolut freiberuflich tätig sein, und jetzt wissen Sie, wie Sie vorgehen müssen.

Quellen:

  • Staatssekretariat für Wirtschaft – KMU-Portal: „Staatsangehörige von EU-/EFTA-Staaten“ (Bewilligungspflicht für EU-Selbständige) (Aus EU/EFTA) (Aus EU/EFTA) (Aus EU/EFTA)
  • KMU-Portal – „Selbständige Erwerbstätigkeit: Leitfaden“ (Anmeldung bei Ausgleichskasse, erforderliche Dokumente, Sozialversicherungspflicht) (Selbständige Erwerbstätigkeit) (Selbständige Erwerbstätigkeit) (Selbständige Erwerbstätigkeit)
  • ch.ch (Portal der Schweizerischen Eidgenossenschaft) – Als Ausländer in der Schweiz tätig sein (EU-Bewilligung für selbständige Erwerbstätigkeit und Nachweis der Selbständigkeit) (Als Ausländer in der Schweiz tätig sein) (Als Ausländer in der Schweiz tätig sein)
  • ch.ch – Selbständige Erwerbstätigkeit in der Schweiz (Checkliste für Unternehmensgründung, Mehrwertsteuerregistrierung usw.) (Selbständige Erwerbstätigkeit in der Schweiz)
  • Bundesverwaltung (admin.ch) – Verschiedene Seiten zu Sozialversicherungen und Unternehmen (Handelsregister, AHV-Sätze usw.) (Selbstständigkeit) (Selbstständigkeit)
  • Expatica – Freiberufler werden in der Schweiz (praktische Einblicke in Verfahren und Überlegungen) (Selbstständigkeit) (Freiberufler oder Selbständiger werden in der Schweiz | Expatica)
  • ch.ch – Steuererklärung: Einkommen deklarieren (Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit muss in der Steuererklärung deklariert werden)