Freiberufler in der Schweiz mit einer B-Bewilligung

Alles, was Sie wissen müssen, um mit einer B-Bewilligung in der Schweiz freiberuflich tätig zu werden.

DALL·E 2025-03-04 11.56.39 - A clear and inviting illustration for a blog post about freelancing in Switzerland. Include iconic Swiss elements such as mountains, lakes, and tradit.webp

Freiberufliche Tätigkeit in der Schweiz mit einer EU/EFTA-Bewilligung B

EU/EFTA-Bürger mit einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung B können dank des Freizügigkeitsabkommens grundsätzlich freiberuflich tätig sein. Anders als Nicht-EU-Bürger benötigen EU-Bürger für die selbstständige Tätigkeit keine unbefristete Aufenthaltsbewilligung (C-Bewilligung) – eine B-Bewilligung (in der Regel 5 Jahre gültig) ist ausreichend (aus EU/EFTA). Tatsächlich haben EU/EFTA-Bürger das Recht, in der Schweiz frei zu leben und zu arbeiten, einschließlich des Rechts, sich selbstständig zu machen (aus EU/EFTA). Das bedeutet, wenn Sie als EU-Bürger bereits eine B-Bewilligung besitzen, sind Sie berechtigt, freiberuflich oder unabhängig zu arbeiten, sofern Sie die Grundvoraussetzungen erfüllen (hauptsächlich, dass Sie sich finanziell durch Ihr Unternehmen selbst versorgen können).

Gesetzliche Anforderungen und Teilnahmeberechtigung

Nachweis von Tätigkeit und Rentabilität

Eine wichtige gesetzliche Anforderung ist der Nachweis, dass Ihre geplante Selbstständigkeit echt und rentabel ist. Bei der Registrierung als Selbstständiger (oder bei der Beantragung der Umwandlung/Verlängerung Ihrer Genehmigung) werden die Schweizer Behörden einen Nachweis Ihrer freiberuflichen Tätigkeit verlangen. Möglicherweise müssen Sie einen Geschäftsplan, Verträge oder Kundenvereinbarungen, Rechnungen für geleistete Arbeit oder andere Nachweise vorlegen, dass Sie ein aktives Geschäft haben, das Sie finanziell unterstützen kann (aus EU/EFTA).

Beispiele für akzeptierte Nachweise sind eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, ein Eintrag in ein Berufsregister (falls zutreffend), eine Registrierung bei der Sozialversicherung als Selbstständiger, Buchhaltungsunterlagen Ihres Unternehmens oder ein Eintrag im Handelsregister (aus EU/EFTA). Die Kernidee besteht darin, die Behörden davon zu überzeugen, dass Sie keine Belastung für die Sozialhilfe darstellen – mit anderen Worten, dass Ihr freiberufliches Einkommen (oder Ihre Mittel) ausreichen werden, um sich selbst (und alle Angehörigen) zu ernähren. Wenn Sie beispielsweise zum ersten Mal eine Selbständigkeitsbewilligung beantragen, müssen Sie „Dokumente vorlegen, die nachweisen, dass Sie selbständig sind oder sein werden und sich und Ihre Familie ernähren können (z. B. Ihre Buchhaltungsunterlagen)“ (Arbeiten in der Schweiz als Ausländer).

Ausstellung und Dauer der Bewilligung

Wenn Sie speziell zur Selbständigkeit in die Schweiz kommen (oder Ihren Aufenthaltszweck auf Selbständigkeit umstellen), sollten Sie das kantonale Migrationsamt informieren und eine Selbständigkeitsbewilligung beantragen.

Für EU-/EFTA-Bürger stellen die Behörden nach der Genehmigung eine fünf Jahre gültige (verlängerbare) Aufenthaltsbewilligung B zum Zweck der Selbständigkeit (Selbständigkeit) aus. Wenn Sie bereits eine B-Bewilligung besitzen (z. B. durch eine Angestelltentätigkeit oder Familienzusammenführung), dürfen Sie sich selbständig machen, ohne eine komplett neue Bewilligung zu benötigen – Sie sollten die kantonalen Behörden jedoch über Ihren Tätigkeitswechsel informieren.

Die gute Nachricht ist, dass eine EU-B-Bewilligung volle berufliche Mobilität beinhaltet: Sie können den Arbeitgeber wechseln oder von einer abhängigen Tätigkeit in eine selbständige Tätigkeit wechseln (und umgekehrt), ohne Ihr Aufenthaltsrecht zu verlieren (aus EU/EFTA). Stellen Sie einfach sicher, dass Sie bei Ihrer nächsten Bewilligungsverlängerung einen Nachweis über eine fortlaufende Erwerbstätigkeit oder ein ausreichendes Einkommen vorlegen können. (Kantonale Migrationsämter können in Einzelfällen Beratung leisten (aus EU/EFTA).)

Ausnahmen und Sonderfälle

Beachten Sie, dass es Einschränkungen für bestimmte Berufe oder Szenarien geben kann. Einige reglementierte Berufe (z. B. Arzt, Notar, Wirtschaftsprüfer) erfordern eine spezielle Genehmigung oder Qualifikation, bevor Sie selbständig tätig sein können (selbstständige Tätigkeit).

Diese Vorschriften können bundes- oder kantonaler Natur sein. Wenn Ihre freiberufliche Tätigkeit also in einen reglementierten Bereich fällt, prüfen Sie die Anforderungen (Lizenzen, Diplome usw.) in dieser Branche. Darüber hinaus unterliegen kroatische Staatsangehörige (die vor Kurzem das volle EU-Freizügigkeitsrecht erhalten haben) ab 2023 in der Schweiz vorübergehenden Kontingenten – das heißt, ein Kroate, der eine selbständige Tätigkeit anstrebt, benötigt möglicherweise eine kontingentbeschränkte B-Bewilligung (aus der EU/EFTA). Dies ist eine besondere Schutzmaßnahme und kann in Zukunft aufgehoben werden, aber es lohnt sich, den aktuellen Status zu bestätigen, falls er auf Sie zutrifft.

Andere EU-/EFTA-Staatsangehörige unterliegen keinen Kontingentbeschränkungen für Bewilligungen. Schließlich können Nicht-EU-Staatsangehörige in der Schweiz im Allgemeinen nicht mit einer B-Bewilligung freiberuflich tätig sein, es sei denn, sie besitzen eine C-Bewilligung oder sind Ehepartner eines Schweizers/C-Bewilligungsinhabers (selbstständige Tätigkeit) – dies betrifft jedoch nicht EU-Bürger, die vom Freizügigkeitsabkommen profitieren.

Anmeldeverfahren bei Schweizer Behörden (SVA/AVS, Steueramt usw.)

Wenn Sie in der Schweiz als Freiberufler arbeiten, müssen Sie mehrere Anmeldungen und Meldungen bei den Behörden erledigen:

  • Gemeindeanmeldung (Aufenthaltsbewilligung): Wenn Sie neu in der Selbstständigkeit sind und gerade erst in der Schweiz angekommen sind, müssen Sie Ihre Ankunft anmelden und innerhalb von 14 Tagen bei Ihrer Gemeinde (örtliche Gemeinde) eine Aufenthaltsbewilligung (B) beantragen (Arbeiten in der Schweiz als Ausländer). Da Sie bereits eine B-Bewilligung haben, ist dieser Schritt im Wesentlichen erledigt, aber wenn Sie den Kanton oder die Adresse wechseln, aktualisieren Sie Ihre Anmeldung. Wichtig: Wenn Sie in die Selbstständigkeit wechseln, informieren Sie das kantonale Einwanderungsamt über Ihren neuen Arbeitsstatus (es könnte den oben beschriebenen Nachweis der selbständigen Tätigkeit verlangen).
    Für einen EU-Bürger mit einer bestehenden B-Bewilligung ist diese Meldung normalerweise eine Formalität, aber sie stellt sicher, dass Ihre offiziellen Unterlagen zeigen, dass Sie jetzt selbständig sind. Wenn Sie zunächst eine Kurzzeitbewilligung oder einen Stellensuchendenstatus hatten, beantragen Sie eine 5-jährige B-Bewilligung, sobald Sie nachweisen können, dass Ihr freiberufliches Unternehmen etabliert ist (selbstständige Erwerbstätigkeit).

  • Anmeldung bei der Sozialversicherung (SVA/AVS): Die Anmeldung bei der Sozialversicherung ist ein entscheidender Schritt. Alle Selbständigen in der Schweiz müssen sich bei einer kantonalen Ausgleichskasse (deutsch: Ausgleichskasse, französisch: Caisse de compensation) anmelden – diese Stelle verwaltet die AHV/AVS (das staatliche Renten-/Altersversicherungssystem) und andere Sozialversicherungen der ersten Säule. Sie müssen sich an die Ausgleichskasse Ihres Kantons wenden (oft Teil der kantonalen Sozialversicherungsbehörde, manchmal SVA genannt), um den Beginn Ihrer selbständigen Tätigkeit zu melden und die Anerkennung Ihres Status als selbständige Tätigkeit zu beantragen. Wichtig: Dies muss nach Beginn Ihrer Tätigkeit erfolgen, nicht vorher! Sie müssen keine Genehmigung für die Gründung Ihres Unternehmens beantragen.
    Dazu müssen Sie ein Anschlussformular ausfüllen (erhältlich bei der Ausgleichskasse) und Belege über Ihr Unternehmen einreichen (Kundennachweise, Rechnungen usw.). Die Ausgleichskasse prüft, ob Sie die Kriterien für eine selbständige Tätigkeit erfüllen – d. h. auf eigene Rechnung und eigenes Risiko arbeiten, mit mehreren Kunden, eigener Infrastruktur usw., wie im Schweizer Sozialversicherungsgesetz definiert (selbständige Tätigkeit).
    Nach Anerkennung Ihres Status werden Sie als selbständige Person für die AHV/AVS-Beiträge angemeldet. Es ist ratsam, dies innerhalb weniger Monate nach Beginn Ihrer freiberuflichen Tätigkeit (Selbstständigkeit) zu beginnen, damit Sie von Anfang an richtig versichert sind und Beiträge leisten. Die Anmeldung bei der Ausgleichskasse ist nicht nur für die Versicherung wichtig, sondern dient auch als Nachweis der Selbstständigkeit gegenüber anderen Behörden (aus der EU/EFTA).

  • Steuerliche Registrierung und Mehrwertsteuer: Anders als Angestellte werden bei Freiberuflern keine Steuern von ihrem Arbeitgeber einbehalten, sodass Sie für Ihre eigenen Steuern verantwortlich sind. Wenn Sie in der Schweiz eine B-Bewilligung besitzen und zuvor über einen Arbeitgeber an der Quelle besteuert wurden, bedeutet die Selbstständigkeit normalerweise, dass Sie zum Standard-Steuererklärungssystem wechseln. Sie sollten Ihr kantonales Steueramt darüber informieren, dass Sie eine Selbstständigkeit aufgenommen haben. In der Praxis müssen Sie nach Jahresende eine Einkommenssteuererklärung einreichen, in der Sie Ihre Einkünfte angeben (weitere Informationen zu Steuern finden Sie weiter unten). Es gibt keine spezielle „Steuerbewilligung für Freiberufler“, aber seien Sie auf die Verwaltungspflicht vorbereitet, jährlich Steuern einzureichen.

Darüber hinaus müssen Sie die Mehrwertsteuerpflicht (MWST/TVA) beachten. Wenn Ihr jährlicher Bruttoumsatz aus freiberuflicher Tätigkeit CHF 100.000 übersteigt, müssen Sie sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung für die Mehrwertsteuer (MwSt.) registrieren (Selbstständigkeit in der Schweiz). Nach der Registrierung müssen Sie auf Ihre Dienstleistungen Mehrwertsteuer erheben (außer wenn Ihre Dienstleistungen zu den befreiten Kategorien gehören) und diese regelmäßig abführen. Wenn Ihr Einkommen unter CHF 100.000 liegt, sind Sie von der obligatorischen Mehrwertsteuerregistrierung befreit, Sie können sich jedoch freiwillig registrieren lassen. Viele kleine Freiberufler bleiben zunächst unter dem Schwellenwert und registrieren sich nicht für die Mehrwertsteuer, wodurch sie sich den vierteljährlichen Papierkram ersparen; behalten Sie einfach Ihre Einnahmen im Auge, falls Sie sich dem Grenzwert nähern. Die Mehrwertsteuerregistrierung kann online erfolgen (z. B. über das EasyGov-Portal) und die Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung kann Ihnen dabei helfen, festzustellen, ob Ihr Unternehmen sich registrieren muss (Selbstständigkeit in der Schweiz).

  • Handelsregister und Geschäftsformalitäten: Die meisten Solo-Freiberufler arbeiten als Einzelunternehmen (keine vom Eigentümer getrennte juristische Person), da es einfach ist und kein Mindestkapital erfordert. Es besteht keine Notwendigkeit, ein Einzelunternehmen sofort im Handelsregister anzumelden, es sei denn, Ihr Jahresumsatz erreicht 100.000 CHF (Selbstständigkeit). Darunter ist die Anmeldung optional (abergh, Sie können es freiwillig tun, um glaubwürdiger zu sein). Sobald Ihr Umsatz 100.000 CHF überschreitet, wird die Registrierung für Einzelunternehmer (Selbstständigkeit) obligatorisch. Die Registrierung im Handelsregister schützt Ihren Firmennamen und bringt auch Verpflichtungen wie eine ordnungsgemäße Buchführung und die Unterwerfung unter die Inkasso-/Konkursvorschriften (Selbstständigkeit) mit sich. Wenn Sie sich entscheiden, ein Unternehmen zu gründen (z. B. eine Sàrl/LLC), ist die Registrierung von Anfang an erforderlich. Für einen typischen Freiberufler erfolgt der Registrierungsprozess zunächst jedoch hauptsächlich bei der Sozialversicherung (SVA) und den Steuerbehörden, nicht beim Handelsregister.

Zusammenfassend umfasst der Prozess, um mit einer B-Bewilligung freiberuflich tätig zu werden, die Benachrichtigung der Einwanderungsbehörden, die Registrierung bei der Ausgleichskasse für soziale Sicherheit nach Beginn Ihrer Tätigkeit und die Abwicklung aller erforderlichen Steuer-/Mehrwertsteuerregistrierungen. Es ist auch ratsam, ein professionelles Bankkonto einzurichten und vom ersten Tag an Aufzeichnungen zu führen, da Sie diese sowohl zum Nachweis Ihres Status als auch für die Steuererklärungen verwenden werden. Jeder Kanton hat möglicherweise seine eigenen Besonderheiten (einige Kantone verlangen beispielsweise, dass Sie zur Aktualisierung Ihrer Bewilligungsdetails ein zusätzliches Formular ausfüllen). Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrem kantonalen Bevölkerungsamt nach oder konsultieren Sie die Richtlinien des KMU-Portals.

Erforderliche Dokumente

und Nachweis der finanziellen Tragfähigkeit

Um sich erfolgreich als Selbständiger (Freiberufler) anzumelden und die Behörden zufriedenzustellen, sollten Sie ein Paket von Dokumenten vorbereiten, die belegen, dass Ihr Unternehmen real und finanziell tragfähig ist. Wichtige Dokumente und Nachweise sind:

  • Geschäftsplan und Beschreibung: Ein solider Geschäftsplan kann dem Migrationsamt zeigen, wie Sie Ihren Lebensunterhalt verdienen möchten. Darin sollten Ihre Dienstleistungen, Ihr Zielmarkt, Ihre Preisgestaltung und Ihre Finanzprognosen dargelegt werden. Obwohl ein Geschäftsplan nicht immer formell erforderlich ist, wird er dringend empfohlen, insbesondere wenn Sie eine Erlaubnis zur selbstständigen Erwerbstätigkeit beantragen oder versuchen, die Behörden von Ihrer Rentabilität zu überzeugen (aus EU/EFTA). Er zeigt, dass Sie Ihr Vorhaben durchdacht haben und erwarten, Einkommen zu erzielen.

  • Nachweis der beruflichen Tätigkeit: Die Schweizer Behörden möchten in der Regel sehen, dass Sie entweder mit Ihrer freiberuflichen Tätigkeit begonnen haben oder bereit sind, damit zu beginnen. Beispielsweise verlangt die kantonale Ausgleichskasse (für die AHV) bei der Beantragung der Mitgliedschaft Dokumentennachweise Ihrer selbstständigen Erwerbstätigkeit. Dazu können Kopien von Rechnungen an Kunden, von Ihnen unterzeichnete Verträge oder Dienstleistungsvereinbarungen, Angebote oder Vorschläge an potenzielle Kunden und sogar Dinge wie Ihr Geschäftspapier (Briefkopf oder Visitenkarten) mit Ihrem Namen/Firmennamen gehören (Selbstständigkeit). Wenn Sie ein Büro oder einen Arbeitsplatz mieten, kann eine Kopie des Mietvertrags nützlich sein. Ein weiterer Gegenstand, der manchmal enthalten ist, ist der Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (Responsabilité Civile, falls in Ihrem Bereich relevant) (Selbstständigkeit). Im Wesentlichen müssen Sie das Entschädigungsamt und die Einwanderungsbehörden davon überzeugen, dass Sie bereits begonnen haben, selbstständig zu arbeiten und dies nicht nur theoretisch planen. Um Ihren Selbstständigkeitsstatus für die Sozialversicherung anerkannt zu bekommen, müssen Sie sogar nachweisen, dass Sie Ihre Tätigkeit aufgenommen haben – oft heißt es, dass Sie bereits einige Rechnungen oder Verträge in der Hand haben müssen (Selbstständigkeit). Machen Sie sich keine Sorgen, wenn Sie noch ganz am Anfang stehen: Auch kleine Aufträge oder Absichtserklärungen von Kunden können als Nachweis dienen.

  • Finanzieller Nachweis der Rentabilität: Neben dem Nachweis Ihrer Tätigkeit sollten Sie nachweisen, dass diese Tätigkeit Sie finanziell unterstützen kann. Dies kann durch den Nachweis Ihres anfänglichen Einkommens oder Kapitals geschehen. Wenn Sie beispielsweise bereits Rechnungen an einige Kunden gerichtet haben, erstellen Sie eine Gewinn- und Verlustrechnung oder einfache Buchhaltungsunterlagen, aus denen Einnahmen und Ausgaben bis heute hervorgehen. Die Behörden möchten möglicherweise sehen, dass Sie entweder über ausreichende Ersparnisse oder erwartete Einnahmen verfügen, um Ihren Lebensunterhalt zu decken. Wie auf dem offiziellen Schweizer Portal vermerkt, müssen Sie Dokumente vorlegen, die nachweisen, dass Sie als Selbständiger (Arbeiten in der Schweiz als Ausländer) „sich und Ihre Familie ernähren“ können. Wenn Sie über persönliche Ersparnisse oder ein Nebeneinkommen verfügen, können Sie zur Untermauerung Ihrer Argumente Bankauszüge oder Finanzierungsnachweise beifügen (insbesondere, wenn Ihr freiberufliches Geschäft noch nicht rentabel ist). Umgekehrt kann der Nachweis, dass Sie sich für die Mehrwertsteuer registriert oder ins Handelsregister eingetragen haben, als Hinweis darauf dienen, dass Ihr Unternehmen seriös ist und voraussichtlich erhebliche Einnahmen (aus der EU/EFTA) erzielen wird. Diese sind zwar nur bei höheren Einkommensstufen obligatorisch, aber wenn Sie sie frühzeitig haben, ist dies ein starkes Zeichen für die Rentabilität.

  • Ausweise und Genehmigungen: Vergessen Sie nicht grundlegende Dokumente wie Ihren Reisepass oder Personalausweis (für alle offiziellen Anträge) (Arbeiten in der Schweiz als Ausländer). Wenn Sie bereits eine Schweizer Genehmigung haben, wird dieses Dokument für alle Aktualisierungen benötigt. Wenn Sie einen neuen Antrag stellen, fügen Sie das Antragsformular für die Genehmigung zusammen mit den oben genannten Nachweisen bei.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Behörden nach Anzeichen für ein aktives, nachhaltiges Geschäft suchen: aktuelle oder anstehende Kundenaufträge, einen glaubwürdigen Einkommensplan und die Zusicherung, dass Ihnen das Geld nicht ausgehen wird. Es ist eine gute Idee, ein Dossier mit all diesen Teilen zusammenzustellen, wenn Sie sich an die kantonalen Ämter wenden. Die Bereitstellung umfassender Unterlagen im Voraus kann die Genehmigung Ihres Status als Selbstständiger beschleunigen. Wenn etwas fehlt, können die Ämter zusätzliche Nachweise verlangen (zum Beispiel weitere Verträge oder einen überarbeiteten Finanzplan). Sobald sie zufrieden sind, wird Ihr Status als Freiberufler offiziell anerkannt.

Steuer- und Sozialversicherungspflichten

Als Freiberufler in der Schweiz zu arbeiten bedeutet, neue Verantwortungen in Bezug auf Steuern und Sozialversicherung zu übernehmen, die normalerweise ein Arbeitgeber übernehmen würde. Das erwartet Sie:

  • Einkommenssteuer: Freiberufler werden auf ihre Geschäftsgewinne als persönliches Einkommen besteuert. Da ein Einzelunternehmen keine separate juristische Person ist, gelten alle Einnahmen aus Ihrer freiberuflichen Tätigkeit als Teil Ihres Einkommens und unterliegen der Einkommenssteuer auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. In der Praxis müssen Sie eine jährliche Steuererklärung einreichen, in der Sie Ihr Gesamteinkommen angeben, einschließlich Ihrer Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit (Steuererklärung: Ausfüllen, Ihr Einkommen angeben). Sie listen Ihre Geschäftseinnahmen abzüglich der Geschäftsausgaben (zulässige Abzüge) auf, um den Nettogewinn zu ermitteln, der dann zu allen anderen Einkünften addiert wird, die Sie haben. Das Steuersystem der Schweiz ist progressiv, sodass höhere Einnahmen Sie in höhere Steuerklassen drängen können. Denken Sie daran, dass Sie, wenn Sie zuvor über einen Arbeitgeber an der Quelle besteuert wurden, beim Übergang zur Selbstständigkeit in der Regel Steuern per Erklärung zahlen müssen – das kantonale Steueramt berechnet Ihre Steuer auf der Grundlage der von Ihnen eingereichten Erklärung und sendet Ihnen eine Rechnung (häufig in Raten aufgeteilt). Es ist ratsam, im Laufe des Jahres einen Teil Ihres Einkommens für Steuern zurückzulegen, um Überraschungen bei der Steuerrechnung zu vermeiden. Beachten Sie auch, dass Selbstständige in der Regel legitime Geschäftsausgaben (Ausrüstung, Büromiete, Reisekosten usw.) von ihrer Steuererklärung abziehen können, was das steuerpflichtige Einkommen reduziert (Steuererklärung: Ausfüllen, Deklarieren Ihres Einkommens). Sie sollten ordnungsgemäße Konten führen, um diese bei der Einreichung zu belegen.

  • Sozialversicherung (AHV/AVS – 1. Säule): Als Freiberufler müssen Sie wie jeder Arbeitnehmer Beiträge in das Schweizer Sozialversicherungssystem einzahlen. Der Hauptunterschied besteht darin, dass Sie ohne Arbeitgeber den gesamten Beitrag selbst zahlen müssen. Konkret zahlen Sie in die AHV/AVS (Alters- und Hinterlassenenversicherung), die IV/IV (Invalidenversicherung) und die EO/APG (Erwerbsausfall-/Mutterschaftsversicherung) ein – zusammen bekannt als die 1. Säule. Der Beitragssatz für Selbständige ist ein Prozentsatz Ihres Nettoeinkommens, auf einer gleitenden Skala. Bei mittleren bis höheren Einkommen rechnen Sie mit einem Satz von ungefähr 10 % (z. B. rund 10,1 % des Nettogewinns, obwohl niedrigere Einkommen niedrigere Sätze haben) zuzüglich Verwaltungsgebühren (Selbständigkeit) (Beitragssätze). Anders als ein Arbeitnehmer, der nur die Hälfte zahlt, während der Arbeitgeber die andere Hälfte zahlt, trägt ein Selbständiger den gesamten Beitrag allein (Selbständigkeit). Nachdem Sie sich bei der Ausgleichskasse angemeldet haben, werden Ihre Beiträge berechnet – oft zahlen Sie vorläufige vierteljährliche Beiträge auf der Grundlage eines geschätzten Einkommens und dann eine endgültige Anpassung, sobald Ihr tatsächliches Einkommen aus Ihrer Steuererklärung bekannt ist. Es ist wichtig, diese AHV-Zahlungen in Ihr Budget einzuplanen. Der jährliche Mindestbeitrag zur AHV für Selbständige beträgt bei sehr geringem Einkommen einige Hundert Franken, aber wenn Sie sich nicht registrieren und bezahlen, kann das zu Zuschlägen oder Problemen führen, also behalten Sie den Überblick.

  • Berufliche Vorsorge (BVG/LPP – 2. Säule): Die Mitgliedschaft in einer Pensionskasse ist für Selbständige nicht obligatorisch. Wenn Sie aus dem Angestelltenverhältnis ausscheiden, verlassen Sie in der Regel die Pensionskasse Ihres Arbeitgebers; Sie können Ihr angespartes Pensionskapital auf ein Freizügigkeitskonto überweisen. Als Freiberufler können Sie sich dafür entscheiden, in eine freiwillige Pensionskasse einzuzahlen (entweder durch Beitritt zu einer Pensionsstiftung für Selbständige oder durch private Altersvorsorge der Säule 3a). Die Schweizer Behörden empfehlen, für die langfristige Sicherheit (Selbständigkeit) weiterhin eine Form der Altersvorsorge zu betreiben, aber das bleibt Ihnen überlassen. Als Selbständiger können Sie (und müssen) nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen – laut Gesetz dürfen unabhängige Arbeitnehmer keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung leisten (Selbständigkeit). Das bedeutet, dass Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wenn Ihr Geschäftseinkommen wegfällt; dieser wichtige Punkt wird weiter unten behandelt.

  • Kranken- und Unfallversicherung: Die Schweizer Krankenversicherung ist für alle Einwohner obligatorisch, egal ob angestellt oder selbständig, Sie müssen also Ihren Krankenversicherungsschutz aufrecht erhalten. Hier gibt es keine Änderungen, außer dass Sie die volle Prämie selbst zahlen (wenn ein Arbeitgeber zuvor einen Teil davon bezahlt hat, z. B. subventionieren einige Arbeitgeber die Krankenversicherung, endet diese, wenn Sie auf sich allein gestellt sind). Eine Sache, die Sie überprüfen sollten, ist die Unfallversicherung: Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern normalerweise eine Unfallversicherung an (die sowohl Arbeitsunfälle als auch Nichtarbeitsunfälle abdeckt). Als Freiberufler sind Sie nicht mehr automatisch durch die Unfallversicherung eines Arbeitgebers abgedeckt. Sie sollten sicherstellen, dass Ihre Krankenversicherung einen Unfallschutz umfasst (normalerweise ein Zusatz, wenn Sie keinen Arbeitgeberschutz haben) oder eine separate Unfallversicherung abschließen (Selbständigkeit). TDies deckt die medizinischen Kosten bei Unfällen und kann auch Tagegeld für entgangenes Einkommen im Falle einer Verletzung umfassen. Es ist auch ratsam, eine Erwerbsausfallversicherung (Taggeld/indemnité journalière) in Betracht zu ziehen – eine private Versicherung, die Ihnen einen Teil Ihres Einkommens auszahlt, wenn Sie aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten können. Obwohl sie nicht vorgeschrieben ist, wird eine solche Absicherung für Selbständige (Selbstständige) empfohlen, da Sie keinen Arbeitgeber haben, der Ihnen im Krankheitsfall Lohnfortzahlung gewährt.

  • Andere Versicherungen und Mittel: Wenn Sie in Zukunft Mitarbeiter einstellen, sind Sie für deren obligatorische Beiträge (AHV, Unfallversicherung, Rente, falls zutreffend, usw.) verantwortlich (Selbstständige). Für Ihre eigenen geschäftlichen Bedürfnisse können bestimmte Versicherungen erforderlich oder ratsam sein. Beispielsweise ist eine Berufshaftpflichtversicherung** (RC pro) in einigen Bereichen obligatorisch und im Allgemeinen sinnvoll, wenn Ihre freiberufliche Arbeit zu Schäden bei Kunden führen könnte. Einige Kantone verlangen je nach Tätigkeit eine spezielle Versicherung (wenn Sie beispielsweise ein physisches Büro eröffnen, kann eine Feuerversicherung obligatorisch sein). Diese fallen unter geschäftliche Überlegungen – der wichtigste Punkt ist, persönliche Sozialversicherungen (Krankenversicherung, AHV) abzudecken und zu verstehen, was optional ist.

  • Mehrwertsteuer und andere Steuern: Wir haben die Mehrwertsteuerregistrierung oben angesprochen. Um es noch einmal zu wiederholen: Wenn Ihr freiberuflicher Jahresumsatz CHF 100.000 übersteigt, müssen Sie sich für die Mehrwertsteuer registrieren (selbstständige Tätigkeit in der Schweiz) und auf Ihren Rechnungen 8,1 % Mehrwertsteuer (den Normalsatz oder niedrigere Sätze für besondere Dienstleistungen) berechnen. Sie werden regelmäßig Mehrwertsteuererklärungen einreichen (normalerweise vierteljährlich) und können die Mehrwertsteuer auf Ihre Geschäftskäufe zurückfordern. Wenn der Umsatz unter CHF 100.000 liegt, berechnen Sie keine Mehrwertsteuer, was die Dinge einfacher macht (obwohl Sie auch keine Mehrwertsteuer auf Ausgaben zurückfordern können). Neben der Einkommenssteuer und der Mehrwertsteuer gibt es keine weiteren wichtigen Steuern, die speziell für Selbständige gelten – Sie zahlen jedoch Vermögenssteuer auf Ihr Nettovermögen als Teil der normalen kantonalen Steuern (dazu gehören alle Geschäftsvermögen, da diese bei einer Einzelfirma im Wesentlichen Ihr Eigentum sind). Wenn Sie schließlich eine Kapitalgesellschaft gründen (Gründung einer SA oder Sàrl), ändert sich die Steuersituation (das Unternehmen zahlt Gewinnsteuern und Sie zahlen Einkommenssteuern nur auf Gehalt/Dividenden), aber solange Sie als Einzelunternehmer tätig sind, denken Sie daran: Geben Sie Ihr Einkommen aus selbständiger Tätigkeit in Ihrer Steuererklärung zusammen mit allen anderen Einkünften an (Steuererklärung: Ausfüllen, Deklarieren Ihres Einkommens) und planen Sie AHV-Beiträge ein, die Sie vollständig bezahlen (Selbständige Tätigkeit).

Zusammenfassend bedeutet freiberufliche Tätigkeit mit einer B-Bewilligung, dass Sie die Pflichten eines Arbeitgebers in Bezug auf Sozialabgaben und Steuern übernehmen. Sie müssen sich aktiv um Ihre AHV-Anmeldung und -Zahlungen kümmern, Steuererklärungen einreichen (mit beigefügten Konten für selbstständige Erwerbstätigkeit) und ggf. das Mehrwertsteuergesetz einhalten. Das System erwartet von selbstständig Erwerbstätigen Sorgfalt, aber der Prozess ist klar definiert und es steht Unterstützung zur Verfügung (kantonale Steuerämter und Ausgleichskassen können Fragen beantworten oder Ihre Zahlungspläne bei Bedarf anpassen).

Einschränkungen oder Begrenzungen für Inhaber einer B-Bewilligung

In den meisten Fällen haben EU-Bürger mit einer B-Bewilligung umfassende Rechte, als Freiberufler zu arbeiten, es gibt jedoch einige Einschränkungen und Überlegungen, die speziell für Ihren Bewilligungsstatus gelten:

  • Aufenthaltsrechte: Die B-Bewilligung im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der EU/EFTA ist an eine wirtschaftliche Tätigkeit (angestellt oder selbstständig) oder anderweitige finanzielle Unabhängigkeit gebunden. Dies bedeutet, dass Ihre Bewilligung gültig bleibt, solange Sie arbeiten oder über Mittel verfügen, um ohne Schweizer Sozialhilfe zu leben. Wenn Ihr freiberufliches Unternehmen kein ausreichendes Einkommen erwirtschaftet, könnten Sie bei der Verlängerung auf Schwierigkeiten stoßen. Die Schweizer Behörden überwachen Ihr Einkommen möglicherweise nicht kontinuierlich, aber wenn Sie Ihre B-Bewilligung verlängern (normalerweise alle 5 Jahre für EU-Bürger), müssen Sie möglicherweise nachweisen, dass Sie erwerbstätig waren oder über genügend Mittel verfügen, um weiterhin in der Schweiz zu leben. In Armut zu geraten oder auf Sozialhilfe angewiesen zu sein, kann Ihren Aufenthalt gefährden. Daher ist die Rentabilität Ihrer selbständigen Tätigkeit entscheidend für Ihre Bewilligung – es ist sowohl eine rechtliche als auch praktische Voraussetzung, um genug zu verdienen, um sich selbst zu versorgen (Arbeiten in der Schweiz als Ausländer). Planen Sie entsprechend, damit Sie die Erneuerungskriterien erfüllen. (Wenn die Dinge schlecht laufen, haben EU-Bürger eine gewisse Schonfrist, um eine Anstellung zu suchen oder wieder auf die Beine zu kommen, aber es ist am besten, dieses Szenario zu vermeiden, indem Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit profitabel halten oder bei Bedarf eine andere Arbeit finden.)

  • Geografische und berufliche Mobilität: Ein Vorteil der EU-B-Bewilligung ist Flexibilität – sie gewährt volle geografische und berufliche Mobilität innerhalb der Schweiz (aus der EU/EFTA). Das bedeutet, dass Sie nicht an einen Kanton oder einen Arbeitgeber gebunden sind. Sie können in einen neuen Kanton ziehen oder die Art Ihrer Arbeit ändern (zwischen freiberuflicher und angestellter Tätigkeit wechseln oder die Branche wechseln), ohne eine besondere Genehmigung zu benötigen, solange Sie weiterhin die allgemeinen Bewilligungsbedingungen erfüllen. Es gibt also keine rechtliche Einschränkung, die besagt, dass Sie in dem Bereich oder Job bleiben müssen, für den Sie ursprünglich gekommen sind. Ein Inhaber einer EU-B-Bewilligung kann beispielsweise von einem IT-Angestellten in Zürich zu einem freiberuflichen Berater in Waadt wechseln oder umgekehrt. Denken Sie einfach daran, Ihre Adresse bei der Gemeinde zu aktualisieren und, wenn Sie Ihren Status ändern (Anstellung <-> Selbständigkeit), die Einwanderungsbehörde zu informieren. Die Freiheit zur Selbständigkeit ist für EU-Bürger ausdrücklich durch die Abkommen zwischen der Schweiz und der EU geschützt (aus EU/EFTA).

  • Keine Arbeitsquoten (außer in einem Fall): Generell unterliegen Inhaber einer EU/EFTA-B-Bewilligung keinen Arbeitsmarktquoten oder Beschränkungen für ausländische Arbeitnehmer. Die einzige Ausnahme besteht derzeit für kroatische Staatsbürger aufgrund einer vorübergehenden Maßnahme – Kroaten benötigen eine Arbeitserlaubnis aus einer begrenzten Quote, bis diese Beschränkungen aufgehoben werden (aus EU/EFTA). Wenn Sie Inhaber einer kroatischen B-Bewilligung sind, stellen Sie sicher, dass Sie die neuesten Richtlinien befolgen, da Sie möglicherweise eine zusätzliche Genehmigung benötigen, um während des Kontingents den Arbeitsplatz zu wechseln oder ein Unternehmen zu gründen. Für alle anderen EU-/EFTA-Staatsangehörigen ist für die selbstständige Tätigkeit weder eine Quote noch ein vorheriger Arbeitsmarkttest erforderlich – dies ist ein großer Unterschied zu Nicht-EU-Bürgern, für die strenge Zulassungsquoten und -bedingungen gelten.

  • Arbeitsumfang: Mit einer B-Bewilligung können Sie in der ganzen Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sie setzt jedoch andere gesetzliche Anforderungen in Bezug auf Ihre Arbeit nicht außer Kraft. Wenn Ihre freiberufliche Tätigkeit in einem reglementierten Beruf erfolgt, müssen Sie dennoch die erforderlichen Schweizer Qualifikationen oder Genehmigungen einholen (beispielsweise können Sie ohne die Schweizer Anerkennung Ihrer Qualifikationen nicht als unabhängiger Arzt oder Architekt tätig sein, selbst wenn Ihre Genehmigung gültig ist). Für einige Tätigkeiten (wie Taxidienste, Finanzberatung, Rechtsdienstleistungen usw.) sind möglicherweise kantonale Lizenzen oder die Einhaltung bestimmter Regeln (selbstständige Tätigkeit) erforderlich. Dies sind keine Einschränkungen der B-Bewilligung an sich, sondern allgemeine gesetzliche Beschränkungen für bestimmte Berufe. Prüfen Sie unbedingt, ob für Ihren freiberuflichen Bereich in der Schweiz besondere Anforderungen gelten.

  • Arbeiten für Kunden im Ausland: Ihre Schweizer Aufenthaltserlaubnis erlaubt Ihnen, in der Schweiz zu leben und zu arbeiten, schränkt jedoch Ihre Kunden nicht ein. Als Freiberufler können Sie durchaus Kunden von außerhalb der Schweiz annehmen (viele Freiberufler arbeiten aus der Ferne für ausländische Unternehmen). Beachten Sie jedoch die steuerlichen Auswirkungen, wenn Sie Einkünfte aus dem Ausland haben, und stellen Sie sicher, dass Sie in der Schweiz ansässig bleiben (wenn Sie beginnen, überwiegend außerhalb der Schweiz zu leben, benötigen Sie möglicherweise einen anderen Status). Die B-Bewilligung erfordert, dass die Schweiz Ihr Hauptwohnsitz ist.

  • Nebengeschäft vs. Haupttätigkeit: Wenn Sie planen, neben einer regulären Beschäftigung freiberuflich zu arbeiten (d. h. Sie behalten Ihre Hauptbeschäftigung und arbeiten in Ihrer Freizeit freiberuflich), deckt Ihre B-Bewilligung bereits Ihr Recht auf Arbeit ab, aber Sie sollten ein paar Punkte überprüfen. Überprüfen Sie zunächst, ob Ihr Arbeitsvertrag Nebenbeschäftigungen nicht verbietet – viele Schweizer Arbeitsverträge erlauben sie nur mit Zustimmung des Arbeitgebers oder verbieten Nebenjobs, die mit der Hauptbeschäftigung konkurrieren oder diese beeinträchtigen. Rechtlich gesehen hat der Staat kein Problem damit, wenn Sie beides tun, solange so viel wie möglich. Stellen Sie einfach sicher, dass der Nebenjob zeitlich Ihrem Hauptjob untergeordnet bleibt und dass er keine negativen Auswirkungen auf Ihre Hauptbeschäftigung hat (Freiberufler oder Selbständiger in der Schweiz werden | Expatica). Denken Sie auch daran, dass alle Einkünfte (Hauptjob + freiberufliche Tätigkeit) für die Steuer zusammengerechnet werden (Freiberufler oder Selbständiger in der Schweiz werden | Expatica), was Sie möglicherweise in eine höhere Steuerklasse drängen könnte. Halten Sie Ihren Arbeitgeber auf dem Laufenden, wenn Ihr Vertrag dies verlangt. Wenn Ihre freiberufliche Tätigkeit zunimmt, könnten Sie sich irgendwann entscheiden, sie zu Ihrer Haupttätigkeit zu machen und den Job aufzugeben – an diesem Punkt kehren die Überlegungen zu denen eines Vollzeit-Freiberuflers zurück, wie besprochen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die B-Bewilligung selbst keine besonderen Hürden für die freiberufliche Tätigkeit von EU-Bürgern darstellt – sie gewährt viel Freiheit. Die Einschränkungen, auf die Sie achten sollten, sind, sicherzustellen, dass Sie finanziell unabhängig bleiben, alle branchenspezifischen Regeln einhalten und mehrere Verpflichtungen verantwortungsvoll handhaben. Sofern Sie diese einhalten, ist die Bewilligung EU B ein sehr flexibler Status, der es Ihnen tatsächlich erlaubt, problemlos als Freiberufler in der Schweiz tätig zu sein.

Praktische Schritte für den Einstieg als Freiberufler

Wenn Sie sich entschieden haben, weiterzumachen, finden Sie hier eine Schritt-für-Schritt-Übersicht, wie Inhaber einer EU-B-Bewilligung in der Schweiz freiberuflich tätig werden können:

Mögliche Herausforderungen und Überlegungen

Obwohl eine freiberufliche Tätigkeit in der Schweiz als Inhaber einer B-Bewilligung durchaus möglich ist, sollten Sie einige Herausforderungen und wichtige Überlegungen beachten:

  • Finanzielle Stabilität und Verlängerung der Bewilligung: Ihr weiterer Aufenthalt hängt davon ab, dass Sie nicht zur öffentlichen Last werden. Unzureichendes Einkommen ist ein Risikofaktor – wenn Ihr freiberufliches Einkommen zu niedrig zum Leben ist und Sie Sozialhilfe beantragen, könnten die Behörden die Verlängerung Ihrer Bewilligung in Frage stellen. Planen Sie eine Anfangsphase ein, in der Ihr Einkommen niedrig sein könnte; Ersparnisse zur Deckung Ihrer Lebenshaltungskosten für ein paar Monate (oder ein Nebenjob) können ein Sicherheitsnetz bieten. Bis zum 5-Jahres-Verlängerungszeitpunkt Ihrer B-Bewilligung sollten Sie eine Erfolgsbilanz oder zumindest eine tragfähige Geschäftspipeline vorweisen können. Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht durch freiberufliche Tätigkeit bestreiten können, müssen Sie entweder auf ein Zusatzeinkommen gefasst sein oder im schlimmsten Fall Ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Kurzfristige Schwankungen sind jedoch verständlich – was zählt, ist die allgemeine Selbstständigkeit.

  • Kein Arbeitslosen-Sicherheitsnetz: Wie bereits erwähnt, können Selbstständige keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen und haben daher keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn das Unternehmen scheitert (Selbstständigkeit). Dies ist ein wesentlicher Unterschied zur Anstellung als Angestellter. Es bedeutet, dass Sie Ihr eigenes „Sicherheitsnetz“ schaffen müssen. Erwägen Sie den Aufbau eines Notfallfonds, der mehrere Monate lang Ihre Ausgaben abdecken könnte, falls Ihre freiberufliche Arbeit versiegt oder Sie sich für eine Umorientierung entscheiden. Beachten Sie auch, dass Sie, wenn Sie sich irgendwann dazu entschließen, Ihr Unternehmen zu schließen und sich einen Job zu suchen, keine Arbeitslosenunterstützung haben, um über die Runden zu kommen (es sei denn, Sie hatten zuvor lange genug eine Festanstellung und wurden vor der Freiberuflichkeit arbeitslos, in welchem ​​Fall einige Ansprüche möglicherweise bestehen bleiben, aber sobald Sie rein selbstständig sind, fallen Sie nicht mehr unter das Arbeitslosenversicherungssystem). Aufgrund dieser fehlenden Arbeitslosenversicherung ist es besonders wichtig, dass Sie über ein Polster oder eine Versicherung für Verdienstausfälle aufgrund von Krankheit/Unfall usw. verfügen.

  • Verwaltungsaufwand: Wenn Sie freiberuflich arbeiten, übernehmen Sie alle Verwaltungsaufgaben, die normalerweise ein Arbeitgeber erledigen würde – und die Schweiz ist für ihre akribische Büroarbeit bekannt. Sie müssen Buchhaltung, Rechnungsstellung, Steuererklärungen und Sozialversicherungszahlungen verwalten. Verschiedene Behörden (Steueramt, AHV-Amt, möglicherweise Mehrwertsteueramt) erwarten Formulare oder Zahlungen zu unterschiedlichen Zeiten. Dies kann eine Herausforderung sein, wenn Sie nicht organisiert sind oder sich mit der Landessprache nicht wohl fühlen. Je nach Kanton müssen Sie möglicherweise Dokumente auf Deutsch, Französisch oder Italienisch einreichen. Es ist wichtig, die Fristen im Auge zu behalten (z. B. vierteljährliche Zahlung der AHV, Einreichung der Steuern bis März/April usw.). Viele Freiberufler engagieren einen Buchhalter oder Treuhänder für ein oder zwei Stunden, insbesondere am Jahresende, um sicherzustellen, dass alles in Ordnung ist. Die Kosten können sich lohnen, um Fehler zu vermeiden. Positiv ist, dass die Schweiz Online-Dienste (in einigen Kantonen können Sie Steuern und AHV online erledigen) und klare Richtlinien bietet; seien Sie jedoch auf eine Lernkurve im ersten Jahr vorbereitet.

  • Schwankendes Einkommen und Steuern: Anders als ein festes Gehalt kann das Einkommen als Freiberufler von Monat zu Monat schwanken. Diese Unvorhersehbarkeit erfordert eine Budgetplanung. Denken Sie daran, dass Ihre Steuern auf Grundlage Ihres Jahreseinkommens berechnet werden; ein großes Projekt gegen Ende des Jahres könnte Ihre Steuerklasse unerwartet in die Höhe treiben. Um Cashflow-Probleme zu vermeiden, legen Sie von jeder erhaltenen Zahlung Geld für Steuern zurück (einige wenden die Faustregel an, ~30 % jeder Rechnung für Steuern/AHV zu sparen). Erwägen Sie auch, freiwillige Pensionsbeiträge (Säule 3a) zu leisten, wenn Sie ein gutes Jahr haben, da dies Ihr steuerpflichtiges Einkommen senken und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge stärken kann. Disziplin im Umgang mit Finanzen ist der Schlüssel zu einem nachhaltigen Leben als Freiberufler.

  • Geschäftsentwicklung: Als Neuling in der Freiberuflichkeit ist es offensichtlich eine Herausforderung, Kunden zu finden und Ihr Geschäft auszubauen. Dies ist kein rechtliches Hindernis, aber ein praktisches. Nehmen Sie sich Zeit, um Ihre Dienstleistungen zu vermarkten, Kontakte zu knüpfen und möglicherweise die Landessprache zu lernen, wenn Ihnen das dabei hilft, Kunden zu gewinnen. Der Beitritt zu Berufsverbänden oder die Teilnahme an lokalen Geschäftsveranstaltungen kann wertvoll sein. Die Schweiz kann teuer sein, daher kann der Aufbau eines soliden Kundenstamms (vielleicht einschließlich internationaler Kunden, die in stärkeren Währungen zahlen) den finanziellen Druck verringern. Denken Sie auch an kulturelle und rechtliche Normen: zum Beispiel, dass Sie Verträge für Ihre Arbeit haben, die Schweizer Zahlungsgewohnheiten verstehen (30-tägige Zahlungsfristen sind üblich) und alle Vorschriften in Ihrem Bereich kennen (wie erwähnt, haben einige Berufe Lizenzanforderungen).

  • Überlegungen zur parallelen Beschäftigung: Wenn Sie neben Ihrer freiberuflichen Tätigkeit einen regulären Job haben, stellen Sie sicher, dass Sie beides ausbalancieren. Lassen Sie nicht zu, dass der Nebenjob Ihre Leistung in Ihrem Hauptjob beeinträchtigt (Freiberufler oder Selbstständiger in der Schweiz werden | Expatica). Normalerweise ist es in Ordnung, abends/am Wochenende freiberuflich zu arbeiten, aber Übermüdung oder Interessenkonflikte müssen vermieden werden. gealtert. Vergewissern Sie sich auch, dass Ihr Arbeitgeber bei Bedarf informiert wurde – einige Arbeitgeber in der Schweiz sind recht offen für Nebenprojekte von Mitarbeitern, solange es keine Konkurrenz oder Terminkonflikte gibt. Es ist oft nur eine Höflichkeitsgeste, sie zu informieren. Laut Gesetz deckt Ihre B-Bewilligung bereits sowohl Beschäftigung als auch Selbstständigkeit ab, es handelt sich also um eine reine Angelegenheit zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Wenn Ihre freiberufliche Tätigkeit zunimmt, wechseln Sie möglicherweise irgendwann zur Vollzeit-Selbstständigkeit. Ab diesem Zeitpunkt gelten die von uns besprochenen Schritte und Verantwortlichkeiten in vollem Umfang.

  • Regulatorische und rechtliche Einhaltung: Achten Sie immer auf Änderungen von Gesetzen oder Vorschriften, die Freiberufler oder Ausländer betreffen könnten. Die Schweiz aktualisiert gelegentlich ihre Regeln (zum Beispiel können sich die Sozialversicherungssätze ändern oder es können neue Anforderungen für ausländische Dienstleister auftreten). Achten Sie als EU-Bürger auch auf Aktualisierungen des Freizügigkeitsabkommens, die die Genehmigungsbedingungen beeinflussen könnten (obwohl in naher Zukunft keine Änderungen der Rechte zu erwarten sind). Wenn Sie vorhaben, grenzüberschreitende Dienstleistungen anzubieten (z. B. physisch in EU-Länder zu reisen, um dort Aufträge zu erhalten), stellen Sie sicher, dass Sie auch die Vorschriften dieser Länder einhalten (unabhängig von Ihrem Schweizer Status). Stellen Sie in der Schweiz sicher, dass Sie Ihre Genehmigung rechtzeitig erneuern, Ihre Adresse bei einem Umzug aktualisieren und Steuern/Gebühren pünktlich zahlen – die Schweizer Bürokratie ist effizient, verzeiht aber keine Versäumnisse.

Trotz dieser Herausforderungen betreiben viele EU-Bürger erfolgreich freiberufliche Unternehmen in der Schweiz. Die stabile Wirtschaft des Landes, das starke Rechtssystem und der Respekt für Unternehmertum bieten ein gutes Umfeld für freiberufliche Tätigkeiten. Gehen Sie einfach mit offenen Augen in Bezug auf Ihre Verpflichtungen an die Sache heran. Holen Sie sich bei Bedarf frühzeitig professionellen Rat (von einem Steuerberater oder Anwalt), um Fallstricke zu vermeiden. Mit sorgfältiger Planung und Sorgfalt können Sie die Flexibilität der freiberuflichen Tätigkeit genießen und gleichzeitig die Schweizer Gesetze vollständig einhalten – ja, als Inhaber einer EU-B-Bewilligung können Sie in der Schweiz absolut freiberuflich tätig sein, und jetzt wissen Sie, wie Sie vorgehen müssen.

Quellen:

  • Staatssekretariat für Wirtschaft – KMU-Portal: „Staatsangehörige von EU-/EFTA-Staaten“ (Bewilligungspflicht für EU-Selbständige) (Aus EU/EFTA) (Aus EU/EFTA) (Aus EU/EFTA)
  • KMU-Portal – „Selbständige Erwerbstätigkeit: Leitfaden“ (Anmeldung bei Ausgleichskasse, erforderliche Dokumente, Sozialversicherungspflicht) (Selbständige Erwerbstätigkeit) (Selbständige Erwerbstätigkeit) (Selbständige Erwerbstätigkeit)
  • ch.ch (Portal der Schweizerischen Eidgenossenschaft) – Als Ausländer in der Schweiz tätig sein (EU-Bewilligung für selbständige Erwerbstätigkeit und Nachweis der Selbständigkeit) (Als Ausländer in der Schweiz tätig sein) (Als Ausländer in der Schweiz tätig sein)
  • ch.ch – Selbständige Erwerbstätigkeit in der Schweiz (Checkliste für Unternehmensgründung, Mehrwertsteuerregistrierung usw.) (Selbständige Erwerbstätigkeit in der Schweiz)
  • Bundesverwaltung (admin.ch) – Verschiedene Seiten zu Sozialversicherungen und Unternehmen (Handelsregister, AHV-Sätze usw.) (Selbstständigkeit) (Selbstständigkeit)
  • Expatica – Freiberufler werden in der Schweiz (praktische Einblicke in Verfahren und Überlegungen) (Selbstständigkeit) (Freiberufler oder Selbständiger werden in der Schweiz | Expatica)
  • ch.ch – Steuererklärung: Einkommen deklarieren (Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit muss in der Steuererklärung deklariert werden)