Jetzt fragen Sie sich vielleicht: „Gelten diese Gesetze überhaupt für mich als Freiberufler?“
Die kurze Antwort lautet: Es kommt darauf an.
Wenn Sie als völlig unabhängiger Auftragnehmer arbeiten, unterliegen Sie nicht denselben gesetzlichen Anforderungen wie Vollzeitbeschäftigte. Wenn Sie jedoch langfristige Verträge annehmen oder direkt mit Unternehmen zusammenarbeiten, gelten möglicherweise dennoch bestimmte Schutzbestimmungen (und Verpflichtungen). Wenn Sie beispielsweise freiberuflich für ein Unternehmen tätig sind und vor Ort sein oder feste Arbeitszeiten einhalten müssen, müssen Sie möglicherweise dieselben Pausenregeln einhalten wie jeder andere Arbeitnehmer.
Es ist daher wichtig, die Art Ihrer Verträge zu verstehen und zu wissen, ob Sie das Schweizer Arbeitsrecht in Bezug auf Pausen und Arbeitszeiten einhalten müssen.
Müssen Freiberufler die Schweizer Arbeitspausengesetze einhalten?
Das Schöne an der Freiberuflichkeit ist die Flexibilität, oder?
Aber nur weil Sie der Chef sind, heißt das nicht, dass Sie Ihre Gesundheit oder Produktivität vernachlässigen sollten. Auch wenn Sie nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind, Pausen einzulegen, ist es dennoch eine gute Idee, diese in Ihren Arbeitsalltag zu integrieren.
Warum? Studien zeigen, dass regelmäßige Pausen die Konzentration, Kreativität und das allgemeine Wohlbefinden deutlich steigern. Und bei Schweizer Freiberuflern, die auf Vertragsbasis arbeiten, gibt es Fälle, in denen Unternehmen von Ihnen erwarten, dass Sie ihre internen Richtlinien bezüglich Pausen einhalten.
Wenn Sie beispielsweise ein freiberuflicher Webentwickler sind, der bei einem großen Unternehmen unter Vertrag steht, müssen Sie möglicherweise genauso Pausen einlegen wie die regulären Mitarbeiter. Wenn Sie hingegen Ihre Zeit selbst einteilen, liegt die Verantwortung bei Ihnen, sicherzustellen, dass Sie sich nicht überarbeiten.