Es gibt keine automatische CHF 2'300 Anmeldepflicht
Die CHF 2'300 Schwelle (CHF 2'500 ab Januar 2025) gilt für AHV-Beiträge, nicht für die Anmeldung als Selbstständiger.
- Hauptberufliche Selbstständigkeit erfordert AHV-Anerkennung
- Die Ausgleichskasse prüft Ihre Situation anhand mehrerer Kriterien
- Nebenberufliche Selbstständigkeit unter CHF 2'500/Jahr ist freiwillig bei der AHV
- Über CHF 2'500/Jahr sollten Sie sich anmelden und Beiträge zahlen

