Die Bedeutung des Handelsregisters für Freiberufler
Das Schweizer Handelsregister ist eine öffentliche Datenbank mit wichtigen Informationen über in der Schweiz tätige Unternehmen. Es bietet Transparenz und Rechtssicherheit für alle an Handelsgeschäften beteiligten Parteien. Für Freiberufler bietet die Eintragung ins Handelsregister mehrere Vorteile:
- Erhöhte Glaubwürdigkeit und Professionalität in den Augen von Kunden und Partnern
- Schutz Ihres Firmennamens und Ihrer Marke
- Einfacherer Zugang zu Unternehmensdienstleistungen wie Bank- und Versicherungsdienstleistungen
- Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen für Unternehmen ab einer bestimmten Umsatzschwelle
Während die Registrierung für Freiberufler, die weniger als CHF 100.000 pro Jahr verdienen, optional ist, wird dennoch empfohlen, sich freiwillig für die oben genannten Vorteile zu registrieren.
Eine kurze Geschichte des Handelsregisters
Das Handelsregister hat in der Schweiz eine lange Geschichte, die bis zur Einführung des Obligationenrechts im Jahr 1883 zurückreicht. Zunächst wurden Firmennamen in kantonalen Registern unter der Aufsicht des Eidgenössischen Handelsregisteramtes eingetragen. Dies ermöglichte eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten und Vertretungsrechte, gab jedoch keinen Einblick in die finanzielle Lage eines Unternehmens. Wichtige Änderungen und Informationen wurden im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht.
Im Laufe der Zeit entwickelte sich das Handelsregister zu seiner heutigen Form – einer umfassenden, von den Kantonen verwalteten Datenbank mit wichtigen Angaben zu verschiedenen Wirtschaftseinheiten, darunter:
- Einzelunternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als CHF 100.000
- Offene Handelsgesellschaften
- Kommanditgesellschaften
- Kapitalgesellschaften (AG/SA)
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH/Sàrl)
- Genossenschaften
- Vereine, die ein Handelsunternehmen betreiben
- Stiftungen (außer Familien- und Kirchenstiftungen)
- Niederlassungen ausländischer und schweizerischer Unternehmen
Die rechtliche Grundlage und der Zweck der Registrierung
Das Handelsregister unterliegt der Handelsregisterverordnung (HRegV) und dient der Gründung und Identifizierung juristischer Personen. Ihr Zweck besteht gemäß Artikel 1 der Verordnung in der Erfassung und Veröffentlichung rechtserheblicher Tatsachen, der Gewährleistung der Rechtssicherheit und dem Schutz Dritter im Rahmen zwingender Vorschriften des Privatrechts.
Praktisch gesehen schafft das Register Transparenz über die Rechtsverhältnisse eines Unternehmens. Journalisten in Luxemburg haben das Handelsregister ihres Landes genutzt, um Licht auf die Unternehmensführung zu werfen und die Finanzströme in dieser Steueroase zu verstehen, was die Bedeutung des Registers für die Sorgfaltspflicht demonstriert.
Wo und wie man sich registriert
Freiberufler können sich über kantonale Webportale oder das kantonale Handelsregisteramt über die Online-Plattform EasyGov anmelden. Eine postalische Anmeldung ist zwar technisch möglich, Sie werden jedoch auf das Online-Formular verwiesen. Es empfiehlt sich, ein Benutzerkonto für die Seiten der Bundesverwaltung anzulegen, sofern Sie noch keins haben, da dieses für den Zugriff auf die Online-Plattform notwendig ist.
Der Registrierungsprozess bei EasyGov umfasst zwei Hauptphasen:
- Eingabe Ihrer Firmendaten
- Bereitstellung Ihrer persönlichen Daten als Geschäftsinhaber
Die Plattform führt Sie durch den Prozess mit Informationsaufforderungen und Zusammenfassungen zur Überprüfung zwischen den einzelnen wichtigen Schritten. Achten Sie bei der Prüfung besonders auf die Wahl der Rechtsform, da diese später nicht mehr geändert werden kann.
Sie müssen angeben, ob Ihr Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen verkauft und Ihnen Links zu weiteren notwendigen oder optionalen Anmeldungen angeboten werden, beispielsweise zur Sozialversicherung (AHV). Dies trägt dazu bei, Ihre Verwaltungseinrichtung zu zentralisieren.
Im zweiten Schritt geben Sie persönliche Daten an, darunter Ihre Sozialversicherungsnummer, Ihren Personalausweis/Aufenthaltstitel und Ihre Firmenadresse.
Wählen Sie Ihren Firmennamen
Der Name Ihres freiberuflichen Unternehmens muss bestimmten Regeln folgen. Es sollte Ihren Nachnamen (mit oder ohne Vornamen) enthalten und kann zusätzliche Elemente wie Ihr Tätigkeitsfeld oder kreative Bezeichnungen enthalten. Der Name muss jedoch wahrheitsgetreu und nicht irreführend sein und darf kein öffentliches Interesse verletzen.
EasyGov bietet vier Tools, die Ihnen bei der Auswahl eines geeigneten Namens helfen:
- Überprüfung des Firmennamens
- Konfliktprüfung mit bestehenden Unternehmen
- Prüfung auf Markenkonflikte
- Verfügbarkeit von Domainnamen (zum Erstellen einer Website)
Geben Sie Ihren Geschäftszweck und Ihr Geschäftsjahr an
Sie müssen den Zweck Ihres Unternehmens kurz beschreiben und Ihre Aktivitäten, Produkte/Dienstleistungen und Zielkunden darlegen. Ein Sanitärunternehmen könnte beispielsweise sagen: „Er betreibt Klempnerarbeiten und bietet Unternehmen und Privatpersonen Dienstleistungen für die Planung, Konstruktion und Reparatur von Sanitärinstallationen an.“
Was das Ende Ihres Geschäftsjahres betrifft, ist das Standarddatum der 31. Dezember. Sie können jedoch strategisch zwischen einem kurzen Geschäftsjahr, das am 31. Dezember des laufenden Jahres endet, oder einem langen Geschäftsjahr, das am Ende des folgenden Steuerjahres endet, wählen. Dies ermöglicht eine erste FiskalpolitikDie Dauer beträgt zwischen 6 und 18 Monaten (in manchen Kantonen sogar 24 Monate).
Ein längerer anfänglicher Geschäftsjahreszeitraum kann von Vorteil sein, da Sie so länger arbeiten können, bevor Sie Ihre Bücher schließen, und angesammelte Mittel zur Deckung der Startkosten verwenden können. Für eine individuelle Beratung zu diesem Thema wenden Sie sich an einen Treuhänder (Treuhand).
Wann Sie sich registrieren müssen
Ab einem Jahresumsatz von mehr als 100'000 CHF ist eine Registrierung zwingend erforderlich. Für die oben genannten Leistungen empfiehlt sich jedoch auch unterhalb dieser Schwelle eine freiwillige Registrierung.
Die Registrierung erfolgt unabhängig von anderen Institutionen wie der Sozialversicherung. Der AHV-Grenzwert für die obligatorische Eintragung liegt jedoch deutlich unter den 100'000 Franken für das Handelsregister. Erkundigen Sie sich daher unbedingt gesondert über Ihre Sozialversicherungspflichten.
Kosten und Bearbeitungszeit
Die Registrierungskosten für Einzelunternehmen beginnen bei etwa 80 CHF, wobei zusätzliche Gebühren möglich sind. Budgetieren Sie sicherheitshalber etwa 150 CHF. Die Bearbeitungszeiten können variieren, dauern aber im Allgemeinen 1-2 Wochen.
Schützen Sie Ihr Unternehmen: Vermeiden Sie Betrug
Seien Sie vorsichtig bei unaufgeforderter Kontaktaufnahme aus privaten Registern, nachdem Sie Ihr Unternehmen registriert haben. Dabei handelt es sich oft um teure Betrügereien. Das offizielle Handelsregister soll Interessenkonflikten und Verwechslungen zwischen Unternehmen vorbeugen – private Register bieten nicht den gleichen Schutz.
Bezüglich des Zeitpunkts können Sie Ihr Unternehmen vor und während des Registrierungsprozesses aufnehmen oder weiterführen.