So melden Sie Ihr Unternehmen im Schweizer Handelsregister an

Ein umfassender Leitfaden für selbstständige Freiberufler in der Schweiz

_703be4cb-4d60-4ff5-9cb9-bba09ed75ab2.jpg

Die Schweiz verfügt über eine florierende Freelance-Wirtschaft, in der viele Selbstständige ihre Fähigkeiten und ihr Fachwissen in verschiedenen Branchen einbringen.
Als Freiberufler ist es wichtig, die rechtlichen Anforderungen und Prozesse bei der Registrierung Ihres Unternehmens zu verstehen. Ein entscheidender Schritt ist die Anmeldung beim Schweizer Handelsregister, die für rechtliche und finanzielle Transparenz Ihrer freiberuflichen Tätigkeit sorgt.

In diesem umfassenden Leitfaden erklären wir Ihnen alles, was Sie über die Anmeldung Ihres Unternehmens im Handelsregister als selbständiger Freiberufler in der Schweiz wissen müssen.

Die Bedeutung des Handelsregisters für Freiberufler

Das Schweizerische Handelsregister ist eine öffentliche Datenbank mit wichtigen Informationen über in der Schweiz tätige Unternehmen. Es bietet Transparenz und Rechtssicherheit für alle an Handelsgeschäften beteiligten Parteien. Für Freiberufler bietet die Eintragung ins Handelsregister mehrere Vorteile:

  • Erhöhte Glaubwürdigkeit und Professionalität in den Augen von Kunden und Partnern
  • Protection de votre nom commercial et de votre marque
  • Einfacherer Zugang zu Unternehmensdienstleistungen wie Bank- und Versicherungsdienstleistungen
  • Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen für Unternehmen ab einer bestimmten Umsatzschwelle

Während die Registrierung für Freiberufler, die weniger als CHF 100.000 pro Jahr verdienen, optional ist, wird dennoch empfohlen, sich freiwillig für die oben genannten Vorteile zu registrieren.

Eine kurze Geschichte des Handelsregisters

Das Handelsregister hat in der Schweiz eine lange Geschichte, die bis zur Einführung des Obligationenrechts im Jahr 1883 zurückreicht. Zunächst wurden Firmennamen in kantonalen Registern unter der Aufsicht des Eidgenössischen Handelsregisteramtes eingetragen. Dies ermöglichte zwar eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten und Vertretungsrechte, bot jedoch keinen Einblick in die finanzielle Lage eines Unternehmens. Wichtige Änderungen und Informationen wurden im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht.

Im Laufe der Zeit entwickelte sich das Handelsregister zu seiner heutigen Form – einer umfassenden, von den Kantonen verwalteten Datenbank, die wichtige Daten zu verschiedenen Unternehmensformen enthält, darunter:

– Einzelunternehmen mit einem Jahresumsatz von über 100.000 CHF
– Offene Handelsgesellschaften
– Kommanditgesellschaften
– Aktiengesellschaften (AG/SA)
– Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH/Sàrl)
– Genossenschaften
– Vereine mit gewerblichem Charakter
– Stiftungen (ausgenommen Familien- und kirchliche Stiftungen)
– Zweigniederlassungen ausländischer und schweizerischer Unternehmen

Rechtsgrundlage und Zweck der Eintragung

Das Handelsregister unterliegt der Handelsregisterverordnung (HRegV) und dient der Gründung und Identifizierung von juristischen Personen. Sein Zweck besteht gemäß Artikel 1 der Verordnung darin, rechtlich relevante Tatsachen zu erfassen und zu veröffentlichen, Rechtssicherheit zu gewährleisten und Dritte im Rahmen zwingender privatrechtlicher Bestimmungen zu schützen.

In der Praxis sorgt das Register für Transparenz über die Rechtsverhältnisse eines Unternehmens. Journalisten in Luxemburg haben das Handelsregister ihres Landes genutzt, um die Unternehmensführung zu beleuchten und die Finanzströme in dieser Steueroase zu verstehen. Dies verdeutlicht die Bedeutung des Registers für die Sorgfaltspflicht.

Wo und wie man sich registriert

Freiberufler können sich über kantonale Webportale oder das kantonale Handelsregisteramt über die Online-Plattform EasyGov registrieren. Obwohl eine postalische Registrierung technisch möglich ist, werden Sie auf das Online-Formular verwiesen. Es wird empfohlen, ein Benutzerkonto für die Websites der Bundesverwaltung zu erstellen, falls Sie noch keines haben, da dies für den Zugriff auf die Online-Plattform erforderlich ist.

Der Registrierungsprozess auf EasyGov umfasst zwei Schritte:

  1. Eingabe Ihrer Unternehmensdaten
  2. Angabe Ihrer persönlichen Daten als Unternehmer

Die Plattform führt Sie durch den Prozess und bietet Ihnen zwischen den einzelnen Schritten Informationsabfragen und Zusammenfassungen zur Überprüfung. Achten Sie bei der Überprüfung besonders auf die Wahl Ihrer Rechtsform, da diese später nicht mehr geändert werden kann.

Sie müssen angeben, ob Ihr Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen verkauft und Ihnen Links zu weiteren notwendigen oder optionalen Registrierungen angeboten werden, wie zum Beispiel AHV/AHV. Dies trägt zur Zentralisierung Ihrer Verwaltung bei.

Im zweiten Schritt geben Sie Ihre persönlichen Daten wie Sozialversicherungsnummer, Ausweis/Aufenthaltsbewilligung und Firmenadresse an.

Wahl Ihres Firmennamens

Ihr freiberuflicher Firmenname muss bestimmte Regeln erfüllen. Er sollte Ihren Nachnamen (mit oder ohne Vornamen) enthalten und kann zusätzliche Elemente wie Ihr Tätigkeitsfeld oder kreative Bezeichnungen enthalten. Der Name muss jedoch wahrheitsgetreu und nicht irreführend sein und darf keine öffentlichen Interessen verletzen. EasyGov bietet Ihnen vier Tools zur Namensfindung:

– Firmennamen-Checker
– Konfliktprüfung mit bestehenden Unternehmen
– Markenkonfliktprüfung
– Verfügbarkeit von Domainnamen (für die Erstellung einer Website)

Geschäftszweck und Geschäftsjahr angeben

Sie müssen Ihren Unternehmenszweck kurz beschreiben und Ihre Aktivitäten, Produkte/Dienstleistungen und Zielkunden darlegen. Ein Sanitärunternehmen könnte beispielsweise angeben: „Tätig im Sanitärbereich und bietet Unternehmen und Privatpersonen Dienstleistungen für die Planung, Gestaltung und Reparatur von Sanitärinstallationen an.“

Für das Geschäftsjahresende ist der 31. Dezember das Standarddatum. Sie können jedoch strategisch zwischen einem Rumpfgeschäftsjahr, das am 31. Dezember des laufenden Jahres endet, oder einem längeren Geschäftsjahr wählen.Ein langes Geschäftsjahr endet mit dem Ende des folgenden Steuerjahres. Dies ermöglicht eine erste Steuerperiode von 6 bis 18 Monaten (in manchen Kantonen sogar 24 Monate).

Eine längere erste Steuerperiode kann vorteilhaft sein, da Sie vor dem Abschluss Ihrer Bücher länger arbeiten und angesparte Mittel zur Deckung der Anlaufkosten verwenden können. Wenden Sie sich für eine persönliche Beratung zu diesem Thema an einen Treuhandgeber.

Wann ist eine Registrierung erforderlich?

Die Registrierung ist ab einem Jahresumsatz von 100.000 CHF obligatorisch. Eine freiwillige Registrierung wird jedoch auch unterhalb dieser Schwelle aufgrund der oben genannten Vorteile empfohlen.

Die Registrierung ist unabhängig von anderen Institutionen wie der Sozialversicherung. Der Schwellenwert für die obligatorische Registrierung bei der AHV/AVS liegt jedoch deutlich unter den 100.000 CHF für das Handelsregister. Prüfen Sie daher Ihre Sozialversicherungspflichten separat.

Kosten und Bearbeitungszeit

Die Registrierungskosten für Einzelunternehmen beginnen bei ca. 80 CHF, zusätzliche Gebühren sind möglich. Planen Sie zur Sicherheit ca. 150 CHF ein. Die Bearbeitungszeit kann variieren, beträgt aber in der Regel 1-2 Wochen.

Schutz Ihres Unternehmens: Betrug vermeiden

Seien Sie vorsichtig bei unerwünschten Kontakten aus privaten Registern nach der Unternehmensregistrierung. Dabei handelt es sich oft um teure Betrügereien. Das offizielle Handelsregister dient dazu, Interessenkonflikte und Verwechslungen zwischen Unternehmen zu vermeiden – private Register bieten nicht denselben Schutz.

Was den Zeitpunkt betrifft, können Sie Ihr Unternehmen vor und während des Registrierungsprozesses eröffnen oder weiterführen.

Zusammenfassung und Kernpunkte

  • Die Eintragung ins Handelsregister ist für Selbstständige mit einem Jahreseinkommen von über 100'000 Franken obligatorisch, wird aber allen empfohlen.
  • Melden Sie sich über die offizielle EasyGov-Plattform oder das kantonale Handelsregister an – vermeiden Sie private Register.
  • Wählen Sie Ihren Firmennamen sorgfältig und klären Sie Ihren Unternehmenszweck.
  • Legen Sie einen strategischen Zeitplan für den Abschluss Ihres ersten Geschäftsjahres fest.
  • Planen Sie ca. 150 Franken für die Eintragungsgebühren ein.
  • Die AHV-Anmeldung ist ein separates Verfahren mit einem niedrigeren obligatorischen Schwellenwert – informieren Sie sich auch darüber.
  • Erstellen Sie ein zentrales Register mit allen Ihren Firmendaten, um das Ausfüllen von Formularen und zukünftige Verwaltungsaufgaben zu vereinfachen.
  • Starten Sie Ihr Unternehmen vor und während des Eintragungsprozesses.

Mit diesem Wissen sind Sie bereit, das Handelsregister in Angriff zu nehmen und den Erfolg Ihrer Selbstständigkeit sicherzustellen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem unternehmerischen Abenteuer!