✤ Nummer 1: Der Reingewinn entspricht dem Abzug von Umsatz und Ausgaben des Geschäftsjahres. Dieser Betrag wird am Ende der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
✤ Nummer 2: Nicht steuerlich absetzbare Ausgaben, die der Gewinn- und Verlustrechnung belastet werden, entsprechen Ausgaben, die Sie für Ihr Privatleben tätigen. Diese Ausgaben stehen in keinem Zusammenhang mit der Tätigkeit.
Beispiel: Kauf von Tierfutter für Ihr Haustier, während Ihr Unternehmen in der Informationstechnologie tätig ist.
Abzüge für die 2. Säule und 3. Säule.
Die 2. Säule ist als Geschäftsführer Ihres Unternehmens optional, die 3. Säule ist eine private Versicherung, deren Prämien nicht abgezogen werden können.
Der private Teil entspricht dem Verbrauch von Vermögenswerten wie einem Auto, das sowohl privat als auch gewerblich genutzt wird.
Beispiel: Sie besuchen einen Kunden, um Produkte auszuliefern, und holen Ihre Kinder am Ende des Tages von der Schule ab. Die erste Fahrt ist als Betriebsausgabe abzugsfähig, die zweite ist privat und somit nicht abzugsfähig.
✔ Weitere Informationen finden Sie in den Ziffern 3, 4 und 5 der folgenden Mitteilung Mitteilung N1/2007 - Sachbezüge für Selbständige.
✤ Ziffer 4: Sachbezüge sind die Nutzung von Firmenwaren für Ihren privaten Gebrauch.
Beispiel: Ein Bäcker konsumiert sein eigenes Brot. Dieser Konsum gilt als „Sachbezug“ und muss vom Ergebnis abgezogen werden.
✔ Weitere Informationen finden Sie in den Ziffern 1 und 6 der folgenden Mitteilung Mitteilung N1/2007 - Sachleistungen für Selbständige.
✤ Ziffer 5: Nicht der Erfolgsrechnung gutgeschriebene gewerbliche Einkünfte sind ausserordentliche Einkünfte wie der Verkauf abgeschriebener Maschinen, mit denen Sie einen Gewinn erzielen.
✤ Ziffer 11: Hier sind die persönlichen AHV-/IV-/EOV-Beiträge des Selbständigen einzutragen. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Ihre AHV für Selbständige am Ende dieses Artikels.
✤ Nummer 12: Die Angaben zum Warenbestand entsprechen dem Bestandswert zu Jahresbeginn und dem Bestandswert am Jahresende. Durch Subtraktion dieser beiden Werte erhält man den Saldo und damit die Bestandsveränderung. Dieser Saldo ist Teil des Firmenvermögens.
Inventare werden in der Regel im Anhang aufgeführt und dienen als Nachweis für Lagerwerte.
✤ Nummer 13: Die Abschreibungstabelle ermöglicht die Ermittlung des Gesamtwerts Ihrer Abschreibungen nach Kategorien: Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen/Werkzeuge, Anlagen, Möbel.
Beispiel: Am 1. Januar 20_1 kaufen Sie einen Computer für 1500 Franken für den beruflichen Gebrauch und entscheiden sich, ihn über 5 Jahre abzuschreiben.
Beim Kauf stellt dieser Computer für Ihr Unternehmen keine 1500-Franken-Ausgabe dar, sondern wird als Vermögenswert betrachtet.
Hier ist der Abschreibungsplan des Computers:
Datum |
Abschreibungsbetrag |
Saldo |
01.01.20_1 |
- |
1500.- |
31.12.20_1 |
300.- |
1200.- |
31.12.20_2 |
300.- |
900.- |
31.12.20_3 |
300.- |
600.- |
31.12.20_4 |
300.- |
300.- |
31.12.20_5 |
300.- |
1.- |
Pro Jahr beträgt der Aufwand für Ihr Unternehmen 300 Franken.
Es gibt noch weitere Abschreibungsmethoden.
Weitere Informationen finden Sie in der folgenden Bekanntmachung: Bekanntmachung A/1995 - Abschreibung des Anlagevermögens von Handelsunternehmen
✤ Nummer 14: Buchauszüge sind Kontostände gemäß ihren Titeln, die direkt aus dem Hauptbuch gemeldet werden.
Beispiel: Buchstabe a), Käufe von Waren und Rohstoffen (einschließlich Anschaffungskosten) sind Produkte, die Sie von Ihren Lieferanten gekauft haben, und Transportkosten (oder andere Kosten im Zusammenhang mit diesem Kauf).