Steuer-Leitfaden 2025

Sind Steuern Betriebsausgaben? Was Sie als Selbständiger wissen müssen

Welche Steuern kann ich absetzen – und welche nicht? Die Antwort ist komplizierter als Sie denken. Dieser Leitfaden erklärt genau, welche Steuern Ihren steuerpflichtigen Gewinn mindern und was die wichtigsten Unterschiede zwischen der Schweiz, Deutschland und Österreich sind.

Steuern und Betriebsausgaben für Selbständige

Die Grundregel: Was macht eine Steuer zur Betriebsausgabe?

Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die betrieblich veranlasst sind – also durch Ihre unternehmerische Tätigkeit entstehen. Das klingt einfach, wird bei Steuern aber schnell kompliziert.

Die entscheidende Frage lautet: Ist die Steuer eine direkte Folge Ihrer Geschäftstätigkeit oder betrifft sie Ihre private Einkommensverwendung?

Beispiel:

  • Die Mehrwertsteuer auf ein Geschäftstelefon ist eine betriebliche Ausgabe
  • Ihre persönliche Einkommensteuer ist eine private Einkommensverwendung

Diese Unterscheidung bestimmt, ob eine Steuer Ihren Gewinn mindert oder nicht.

Übersicht: Abzugsfähige Steuern

SteuerartCHDEATAbzugsfähig
Mehrwertsteuer/UStJa, über Vorsteuer
Kfz-Steuer (geschäftlich)Ja, anteilig
Grundsteuer (Geschäftsräume)Ja, voll
VerbrauchsteuernJa, wenn betrieblich

Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer (USt/MwSt)

Status: ✅ Voll abzugsfähig

Die Mehrwertsteuer auf betriebliche Einkäufe ist eine klassische Betriebsausgabe. In der Praxis läuft dies über das Vorsteuer-System: Sie ziehen die gezahlte MwSt von der eingenommenen MwSt ab.

Wichtig für die Schweiz: Der reduzierte Satz beträgt 2,6%, der Normalsatz 8,1% (Stand 2025).

Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer)

Status: ✅ Bei betrieblicher Nutzung abzugsfähig

Wenn Sie ein Fahrzeug betrieblich nutzen, ist die Kfz-Steuer eine Betriebsausgabe. Bei gemischter Nutzung (privat und geschäftlich) müssen Sie die Steuer entsprechend dem betrieblichen Nutzungsanteil aufteilen.

Beispiel: 70% betriebliche Nutzung = 70% der Kfz-Steuer sind Betriebsausgaben.

Welche Steuern sind KEINE Betriebsausgaben?

Hier wird es kritisch – diese Steuern dürfen Sie nicht als Betriebsausgaben absetzen und mindern Ihren Gewinn nicht:

Einkommensteuer

Die wichtigste nicht abzugsfähige Steuer. Sie wird auf Ihren Gewinn berechnet – nach Abzug aller Betriebsausgaben.

Gewerbesteuer (DE)

Seit 2008 nicht mehr abzugsfähig. Kann aber auf die Einkommensteuer angerechnet werden.

Körperschaftsteuer

Für GmbHs und AGs nicht abzugsfähig. Beträgt in Deutschland 15% plus Solidaritätszuschlag.

Kirchensteuer

Personensteuer auf das Einkommen und damit private Einkommensverwendung. Nicht absetzbar.

Übersicht: Nicht abzugsfähige Steuern

SteuerartCHDEATGrund
EinkommensteuerPrivate Einkommensverwendung
Gewerbesteuern/an/aAbzugsverbot seit 2008
KörperschaftsteuerSteuer auf Gewinn
Kirchensteuern/aPersonensteuer
Solidaritätszuschlagn/an/aZuschlag auf Einkommensteuer
Erbschaft-/SchenkungsteuerVermögensübertragung

Einkommensteuer

Status: ❌ NICHT abzugsfähig

Die Einkommensteuer ist die wichtigste nicht abzugsfähige Steuer. Sie wird auf Ihren Gewinn berechnet – also nachdem alle Betriebsausgaben bereits abgezogen wurden.

Logik: Die Einkommensteuer ist keine Betriebsausgabe, sondern die Verwendung des bereits erwirtschafteten Gewinns. Sie können nicht erst den Gewinn ermitteln und dann die darauf fällige Steuer wieder abziehen.

Dies gilt für:

  • Einkommensteuer (Einkommenssteuer)
  • Lohnsteuer als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer
  • Kapitalertragsteuer

Gewerbesteuer (Deutschland)

Status: ❌ NICHT abzugsfähig (seit 2008)

Die Gewerbesteuer ist der grosse Streitpunkt. Obwohl sie eine betriebliche Steuer ist, gilt seit 2008 ein Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5b EStG.

Besonderheit: Die Gewerbesteuer kann stattdessen auf die Einkommensteuer angerechnet werden (Anrechnungsverfahren). Sie bekommen also eine Steuergutschrift, aber sie mindert nicht Ihren Gewinn.

Warum diese Regelung? Um Doppelbesteuerung zu vermeiden und die Steuerbelastung zwischen Einzelunternehmern und Kapitalgesellschaften anzugleichen.

Länderunterschiede

Besonderheiten nach Ländern

Die Regelungen unterscheiden sich erheblich zwischen der Schweiz, Deutschland und Österreich.

Schweiz

Die Gewinnsteuer ist teilweise abzugsfähig

In der Schweiz ist die direkte Bundessteuer auf dem Gewinn selbst als Betriebsausgabe abzugsfähig.

  • Der nominale Satz beträgt 8,5%, effektiv 7,83% (weil die Steuer selbst abzugsfähig ist)
  • Dies gilt nur für die Bundessteuer, nicht für kantonale und kommunale Steuern
  • Dreistufiges System: Bund (abzugsfähig), Kantone (nicht abzugsfähig), Gemeinden (nicht abzugsfähig)
  • Gesamtbelastung variiert stark je nach Kanton – von etwa 12% bis über 20%
Schweizer Steuersystem
Deutschland

Der Gewerbesteuer-Sonderfall

Die Gewerbesteuer ist seit 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig, kann aber angerechnet werden.

  • Einzelunternehmer können die Gewerbesteuer zu 380% des Gewerbesteuermessbetrags auf die Einkommensteuer anrechnen
  • Bei einem durchschnittlichen Hebesatz von 400% wird die Gewerbesteuer damit weitgehend neutralisiert
  • Bei höheren Hebesätzen bleibt eine Restbelastung
  • Gesamtbelastung: Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer + Solidaritätszuschlag = circa 30%
Deutsche Gewerbesteuer
Österreich

Keine Gewerbesteuer seit 1993

Österreich hat die Gewerbesteuer bereits 1993 abgeschafft – eine erhebliche Vereinfachung.

  • Selbständige zahlen nur Einkommensteuer (progressiv bis 55%)
  • Kapitalgesellschaften zahlen Körperschaftsteuer (25%)
  • Einfachere Steuerstruktur im Vergleich zu Deutschland
  • Keine komplexen Anrechnungsverfahren notwendig
Österreichisches Steuersystem

Sonderfälle: Säumniszuschläge, Zinsen und Strafen

Säumniszuschläge (Verzugszinsen)

Regel: Säumniszuschläge teilen das Schicksal der Hauptsteuer.

Konkret:

  • ✅ Säumniszuschläge auf Umsatzsteuer = abzugsfähige Betriebsausgabe
  • ❌ Säumniszuschläge auf Einkommensteuer = nicht abzugsfähig

Begründung: Wenn die Hauptsteuer eine Betriebsausgabe ist, dann auch die damit verbundenen Nebenleistungen.

Zinsen auf Steuerschulden

Unterscheidung notwendig:

  • Zinsen auf hinterzogene Steuern: ❌ Nicht abzugsfähig
  • Zinsen auf normale Steuernachzahlungen: Folgen der Hauptsteuer

Wichtig: Steuerhinterziehung führt grundsätzlich zu nicht abzugsfähigen Kosten.

Steuerstrafen und Bußgelder

Status: ❌ Grundsätzlich nicht abzugsfähig

Strafen, Bußgelder und Geldbußen sind nach § 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG nicht abzugsfähig. Dies soll verhindern, dass der Staat indirekt über die Steuerminderung an den Kosten beteiligt wird.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meine Einkommensteuer als Betriebsausgabe absetzen?

Nein. Die Einkommensteuer ist keine Betriebsausgabe, sondern die Verwendung Ihres bereits erwirtschafteten Gewinns. Sie wird auf den Gewinn nach Abzug aller Betriebsausgaben berechnet.

Ist die Gewerbesteuer in Deutschland eine Betriebsausgabe?

Nein, seit 2008 nicht mehr. Die Gewerbesteuer unterliegt einem Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5b EStG. Sie können sie aber auf die Einkommensteuer anrechnen lassen (bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften).

Kann ich die Umsatzsteuer als Betriebsausgabe absetzen?

Ja, indirekt. Die Umsatzsteuer funktioniert über das Vorsteuer-System: Sie ziehen die gezahlte USt (auf Ihre Einkäufe) von der eingenommenen USt (auf Ihre Verkäufe) ab. Der Saldo beeinflusst Ihren Gewinn.

Was ist mit der Gewinnsteuer in der Schweiz?

Besonderheit: Die direkte Bundessteuer in der Schweiz ist auf Bundesebene als Betriebsausgabe abzugsfähig. Der nominale Satz von 8,5% wird dadurch effektiv zu 7,83%. Kantonale und Gemeindesteuern sind jedoch nicht abzugsfähig.

Welche Steuern mindern tatsächlich meinen Gewinn?

Nur betrieblich veranlasste Steuern mindern Ihren Gewinn: ✅ Umsatzsteuer/MwSt (über Vorsteuer), ✅ Kfz-Steuer bei geschäftlicher Nutzung, ✅ Grundsteuer für Geschäftsräume, ✅ Verbrauchsteuern auf Betriebsstoffe. NICHT gewinnmindernd: ❌ Einkommensteuer, ❌ Körperschaftsteuer, ❌ Gewerbesteuer (Deutschland), ❌ Kirchensteuer.

Sind Säumniszuschläge und Verzugszinsen absetzbar?

Es kommt drauf an: Säumniszuschläge teilen das Schicksal der Hauptsteuer. Verzugszinsen auf USt-Schulden sind abzugsfähig, Verzugszinsen auf Einkommensteuerschulden nicht.

Gibt es Unterschiede zwischen Schweiz, Deutschland und Österreich?

Ja, erhebliche: Schweiz (Gewinnsteuer auf Bundesebene teilweise abzugsfähig, MwSt 8,1%), Deutschland (Gewerbesteuer nicht abzugsfähig seit 2008, komplexes Anrechnungsverfahren, ca. 30% Gesamtbelastung), Österreich (keine Gewerbesteuer seit 1993, einfachere Struktur, Körperschaftsteuer 25%).

Was passiert bei gemischt genutzten Wirtschaftsgütern?

Aufteilungspflicht: Bei gemischter privater und betrieblicher Nutzung müssen Sie die Steuern aufteilen. Beispiel Firmenwagen mit 60% betrieblicher Nutzung und 200 € Kfz-Steuer: Abzugsfähig sind 120 € (60%). Die Aufteilung muss durch ein Fahrtenbuch oder die 1%-Regelung nachgewiesen werden.

Ihre Checkliste: Ist diese Steuer eine Betriebsausgabe?

JA, wenn:

  • Es sich um Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer handelt
  • Die Steuer auf betriebliche Wirtschaftsgüter anfällt (Kfz-Steuer, Grundsteuer)
  • Es sich um Verbrauchsteuern auf Betriebsstoffe handelt

NEIN, wenn:

  • Es sich um Einkommensteuer handelt
  • Es eine Personensteuer ist (Kirchensteuer)
  • Es eine Gewinnsteuer ist (Körperschaftsteuer)
  • Es sich um Gewerbesteuer in Deutschland handelt (seit 2008)

Wann Sie einen Steuerberater hinzuziehen sollten

In diesen Situationen ist professionelle Beratung sinnvoll:

  • Bei grenzüberschreitenden Geschäften (CH/DE/AT)
  • Bei Umstrukturierungen (z.B. Wechsel von Einzelunternehmen zu GmbH)
  • Bei hohen Gewerbesteuerbelastungen in Deutschland
  • Bei gemischter Nutzung von Wirtschaftsgütern
  • Bei Unsicherheiten über die korrekte Zuordnung

Ihre nächsten Schritte

Sofortmassnahmen:

  1. Überprüfen Sie Ihre Buchführung: Sind Steuern korrekt zugeordnet?
  2. Trennen Sie klar zwischen abzugsfähigen und nicht abzugsfähigen Steuern
  3. Dokumentieren Sie bei gemischter Nutzung die betrieblichen Anteile
  4. Prüfen Sie Optimierungsmöglichkeiten (z.B. Gewerbesteuer-Anrechnung)

Langfristig:

  • Bleiben Sie über Gesetzesänderungen informiert
  • Planen Sie Steuerzahlungen in Ihrer Liquiditätsplanung ein
  • Nutzen Sie Gestaltungsspielräume legal aus
  • Lassen Sie Ihre Steuerstruktur regelmässig überprüfen

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Die Steuergesetze ändern sich regelmässig und Ihre persönliche Situation kann spezifische Regelungen erfordern. Konsultieren Sie bei konkreten Fragen einen qualifizierten Steuerberater.

Letzte Aktualisierung: Januar 2025

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