Wie unterscheidet sich die Milchbüchlein-Buchhaltung von anderen Systemen, insbesondere der doppelten Buchhaltung und den in Deutschland/Österreich üblichen Verfahren? Hier die wichtigsten Punkte im Vergleich:
Bei der einfachen Milchbüchlein-Methode wird jeder Geschäftsfall nur einmal erfasst – entweder als Einnahme oder als Ausgabe, zum Zeitpunkt des tatsächlichen Geldflusses (Cash-Prinzip, Ist-Verbuchung). Bei der doppelten Buchführung wird hingegen jeder Vorgang doppelt verbucht: zum einen auf dem Konto, das betroffen ist, und zum anderen auf dem Gegenkonto (Soll an Haben).
Die doppelte Buchhaltung arbeitet mit einem Kontenplan, Buchungssätzen und oft mit Periodenabgrenzungen (Soll-Prinzip), was deutlich mehr Fachwissen erfordert. Die Milchbüchlein-Buchhaltung verzichtet auf all diese Komplexität – kein Kontenrahmen, keine Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung, keine Abschreibungen oder Transitorien im klassischen Sinn. Dadurch ist sie für Nicht-Buchhalter viel leichter verständlich.
Ein einfaches Einnahmen-Ausgaben-Verzeichnis zeigt im Wesentlichen nur den jährlichen Gewinn oder Verlust. Es liefert nicht so detaillierte Einblicke wie eine doppelte Buchhaltung, die etwa eine vollständige Bilanz und Erfolgsrechnung mit Kontenabstimmungen ermöglicht.
Wer nur eine Milchbüchleinrechnung führt, kennt zwar seinen Überschuss, aber z.B. nicht unbedingt die genaue Vermögenssituation in Form einer Bilanz (obwohl zumindest eine Aufstellung der Aktiven/Passiven am Jahresende empfehlenswert ist).
Für interne Analysen oder gegenüber Banken/Investoren bietet die doppelte Buchführung erheblich mehr Informationen und Auswertungsmöglichkeiten.
Rechnungslegung in Deutschland und Österreich:
Die Milchbüchlein-Buchhaltung entspricht inhaltlich der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) in Deutschland bzw. der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in Österreich.
Auch dort dürfen kleine Unternehmen und Freiberufler ihre Gewinnermittlung in vereinfachter Form nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip machen. Die Schwellenwerte sind allerdings unterschiedlich: In Deutschland z.B. können Nicht-Kaufleute und Freiberufler immer eine EÜR machen, während eingetragene Kaufleute ab gewissen Umsatz-/Gewinngrenzen zur doppelten Buchführung verpflichtet werden (derzeit >600.000 € Umsatz oder >60.000 € Gewinn).
In Österreich gilt nach dem Unternehmensgesetzbuch eine Grenze von ca. 700.000 € Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, ab der eine doppelte Buchhaltung geführt werden muss. Fazit: Das Prinzip der einfachen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist im gesamten DACH-Raum bekannt, die Details der Anwendung hängen aber vom nationalen Recht ab.
Zusammengefasst ist die Milchbüchlein-Buchhaltung die einfachste legale Form der Buchführung für Kleinunternehmen. Sie steht im Kontrast zur doppischen (doppelten) Buchhaltung, die zwar umfangreicher und genauer ist, aber für sehr kleine Betriebe oft als „mit Kanonen auf Spatzen geschossen“ empfunden wird.