Die praktische Antwort: Zwischen 0 CHF und 600 CHF, je nachdem, wie viel du selbst machst und ob du dich ins Handelsregister einträgst.
| Variante | Was inbegriffen ist | Kosten |
|---|
| DIY ohne Handelsregister | AHV-Anmeldung, eigene Rechnungen | 0 CHF |
| DIY mit Handelsregister via EasyGov | Eintrag online, Bundesgebühr | ca. 120 CHF |
| DIY mit Notarbeglaubigung | Eintrag mit beglaubigter Unterschrift | 130-150 CHF |
| Online-Gründungsservice (Fasoon, Startups.ch, Jurata) | Komplett betreut, Beratung | 150-300 CHF |
| Mit Treuhänder oder Anwalt | Volle Begleitung, Steuerberatung | 400-1'000 CHF |
Die teureren Varianten sind selten nötig. Wenn dein Geschäftsmodell einfach ist und du keinen Vertragsmusterbedarf hast, kommst du mit dem DIY-Weg über EasyGov bestens zurecht. Spar dein Geld lieber für die Berufshaftpflicht und ein gutes Buchhaltungs-Tool.
Du musst dich anmelden, sobald du wiederholt Rechnungen an Kunden schreibst und die Tätigkeit auf Dauer angelegt ist. In der Praxis heisst das: nach den ersten zwei bis drei Rechnungen, oder wenn du planst, mehr als CHF 2'500 Nettoeinkommen pro Jahr zu erzielen. Eine einmalige Rechnung verlangt noch keine Anmeldung.
Die wichtigste Frist ist diese: Nach Erreichen des Status «selbständigerwerbend» laufen deine Sozialabgaben. Die AHV rechnet rückwirkend ab dem Datum deiner ersten Geschäftstätigkeit. Wenn du sechs Monate gewartet hast, bekommst du eine Rechnung über sechs Monate. Es spart Stress, sich nach den ersten Rechnungen rasch zu melden.
Eine fiktive Beispielrechnung: Sarah, eine fiktive Coachin aus Bern, beginnt im März, bekommt zwei Kunden, schreibt fünf Rechnungen über insgesamt CHF 8'000. Im Mai meldet sie sich bei der AHV an. Im Juli kommt die Anerkennung. Sie zahlt rückwirkend ab März AHV-Beiträge auf den effektiven Reingewinn, was bei diesem Volumen wenige hundert Franken sind. Hätte sie ein Jahr gewartet, hätte sie auf einmal eine Jahresrechnung von ca. CHF 1'200 bekommen, plus Verzugszinsen.
Schweizer Sozialversicherungen sind das Thema, das Selbständigen am meisten Angst macht. Die Realität ist überschaubar. Du zahlst weniger als ein Angestellter, hast aber auch weniger Schutz. Wer das versteht, plant entsprechend.
Sobald du anerkannt bist, zahlst du AHV/IV/EO auf deinen Reingewinn. 2026 liegt der Beitragssatz zwischen 5,371 % und 10 %, gestaffelt je nach Einkommen:
- Reingewinn unter CHF 9'800: Mindestbeitrag CHF 514 / Jahr.
- Reingewinn CHF 9'800 bis 58'800: Stufenweise ansteigend von 5,371 % bis 10 %.
- Reingewinn über CHF 58'800: Voller Satz 10 %.
Bei einem fiktiven IT-Berater wie Marco aus Zug mit CHF 120'000 Reingewinn sind das CHF 12'000 AHV pro Jahr. Bei einer fiktiven Webdesignerin Anna aus Zürich mit CHF 50'000 Reingewinn sind es etwa CHF 4'200. Diese Beiträge sind voll als Geschäftsaufwand abzugsfähig, was deine Steuerrechnung reduziert.
Sobald dein jährliches Bruttohonorar CHF 22'680 (BVG-Eintrittsschwelle 2026) übersteigt, musst du dich an eine Pensionskasse oder eine 2. Säule für Selbständige (zum Beispiel über die AHV-Ausgleichskasse oder eine private Vorsorgeeinrichtung) anschliessen. Unter dieser Schwelle ist BVG freiwillig.
Pro-Tipp: Auch wenn nicht Pflicht, lohnt sich oft die freiwillige Säule 3a. Bis zu CHF 7'258 pro Jahr (2026) sind als Privatperson abzugsfähig, bis zu 20 % des Reingewinns (max. CHF 36'288) für Selbständige ohne Pensionskasse.
Selbständige sind nicht UVG-pflichtig. Du bist über deine Krankenkasse für Unfälle abgesichert (mit Zusatz, sofern beantragt). Eine separate Unfallversicherung ist nicht zwingend, kann aber bei körperlich tätigen Selbständigen sinnvoll sein.
Es gibt keine separate Firmensteuer. Dein Geschäftsergebnis fliesst direkt in deine private Steuererklärung. Dein Reingewinn (Umsatz minus Geschäftskosten minus AHV-Beiträge) wird zu deinem übrigen Einkommen addiert und nach dem ordentlichen Tarif deines Kantons besteuert. Das ist deutlich einfacher als der GmbH-Aufbau, kann aber bei sehr hohen Einkommen steuerlich teurer werden.
Abzugsfähig sind alle Aufwendungen, die geschäftlich begründet sind: Büromiete oder Home-Office-Pauschale, Computer, Software, Reisen, Weiterbildung, Telefon, Berufshaftpflicht, AHV-Beiträge, Säule 3a (anteilig), Mahlzeiten beim Kunden. Sammle Belege für alles. Der Schweizer Steuerverwaltung reicht in der Regel ein digitales Foto oder ein PDF, solange Datum, Betrag und Aussteller erkennbar sind.
Wenn dir das ständige Belege-Sortieren zu mühsam ist: Magic Heidis KI-Belegscanner liest Datum, Betrag, MWST und Anbieter automatisch aus, du musst nur das Foto schiessen.
Viele beginnen ihre Selbständigkeit neben einem Anstellungsverhältnis. Das ist legal und steuerlich oft sinnvoll, hat aber zwei Eigenheiten. Erstens: Sobald dein Nebenerwerb mehr als CHF 2'500 / Jahr Nettoeinkommen erzielt, melden auch Nebenberufler bei der AHV-Ausgleichskasse die Selbständigkeit an. Du zahlst dann auf den Nebenerwerb separat AHV.
Zweitens: Dein Hauptarbeitgeber muss in der Regel nicht zustimmen, sofern dein Anstellungsvertrag keine Klauseln gegen Konkurrenztätigkeit enthält. Klär das vorher mit deinem Vertrag, nicht mit deinem Chef. Wenn dein Vertrag eine Treuepflicht oder Konkurrenzverbot vorsieht, kann das Probleme geben.
Eine fiktive Beispielsituation: Lukas arbeitet 80 % als Maschinenbauingenieur in Aarau und macht nebenbei Beratung für Familienunternehmen. In zwei Jahren bringt der Nebenerwerb CHF 30'000. Er meldet sich bei der AHV an, zahlt zusätzlich AHV auf diesen Betrag, kann aber alle Geschäftskosten (Laptop, Software, Reise zum Kunden) abziehen. Steuerlich profitiert er, weil seine effektive Geschäftskosten-Quote bei rund 25 % liegt. Sobald der Nebenerwerb CHF 60'000 erreicht und stabil läuft, denkt Lukas über den Wechsel zur Hauptberuflichkeit nach.
Ja, ohne Einschränkung. Eine Einzelfirma hat kein Mindestkapital. Du brauchst weder ein Sperrkonto wie bei der GmbH (CHF 20'000) noch einen Investor. Was du brauchst, sind erste Kunden und etwas Liquidität, um die ersten zwei bis drei Monate zu überbrücken, bis Rechnungen bezahlt sind.
Die Risiken sind realistisch zu betrachten. Du haftest persönlich mit deinem Privatvermögen für Geschäftsschulden. Wer ein eigenes Haus oder grössere Ersparnisse hat, sollte die Berufshaftpflicht nicht aussparen und eventuell schon früh über die Umwandlung in eine GmbH nachdenken (wenn der Reingewinn stabil über CHF 100'000 liegt).
In der Praxis sind die häufigsten Erstausgaben in den ersten 12 Monaten:
- Laptop oder Software: CHF 2'000-4'000
- Berufshaftpflicht: CHF 250-1'500
- Tools und Abos (Buchhaltung, Hosting, Adobe etc.): CHF 1'000-2'500
- AHV-Akontozahlungen (basierend auf Schätzung): CHF 2'000-8'000
- Optional: erste Webseite, Visitenkarten, Werbung CHF 500-2'000
Mehr brauchst du fürs Erste nicht. Lass dich nicht zu Krediten oder grossen Bürotouren überreden, bevor dein Geschäft stabil läuft.
Die Faustregel: ab einem stabilen Reingewinn von CHF 100'000 bis 120'000 pro Jahr lohnt sich oft die Umwandlung in eine GmbH, vor allem aus Haftungs- und Steuergründen. Eine GmbH mit CHF 20'000 Mindestkapital schützt dein Privatvermögen, erlaubt eine eigene Lohnauszahlung an dich (mit Sozialversicherungs-Vorteilen) und kann Gewinn im Unternehmen thesaurieren. Die Umwandlung kostet CHF 1'500 bis CHF 4'000 mit Notar und Treuhänder.
Bleib bei der Einzelfirma, wenn du unter CHF 80'000 Reingewinn pro Jahr bist, einfaches Geschäftsmodell hast und die Komplexität der GmbH meiden willst. Über CHF 120'000 wird die GmbH oft die bessere Lösung. Zwischen CHF 80'000 und CHF 120'000 liegt eine Grauzone, in der eine kurze Beratung mit einem Treuhänder Geld spart.
Aus den Gesprächen mit hunderten Schweizer Selbständigen kommen immer wieder dieselben Fehler: