Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn jemand als Freelancer arbeitet, aber die Beziehung tatsächlich einem Anstellungsverhältnis gleicht. Schweizer Behörden nehmen dies ernst, da es Unternehmen ermöglicht, Arbeitgeberpflichten zu umgehen: Sozialversicherungsbeiträge, Ferienentschädigung, Lohnfortzahlung bei Krankheit und Pensionskassenbeiträge.
Wenn die AHV (Schweizer Sozialversicherungsbehörde) feststellt, dass Sie tatsächlich ein als Freelancer getarnter Angestellter sind:
Nachzahlungen für 5 Jahre: Sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherungsbeiträge müssen für die letzten fünf Jahre nachgezahlt werden—potenziell Zehntausende von Franken.
Unfallversicherung: Rückwirkende Unfallversicherung muss abgeschlossen werden. Falls während dieser Zeit ein Unfall passiert ist, haftet der Arbeitgeber für alle finanziellen Folgen—potenziell Millionen von Franken.
Strafen für Kunden: Ihre Kunden erleiden erheblichen finanziellen und Reputationsschaden, weshalb viele Schweizer Unternehmen heute die Zusammenarbeit mit Einzelunternehmen ablehnen.
Die AHV bewertet jeden Fall individuell anhand dieser Kriterien:
Indikatoren für echte Selbständigkeit:
- Arbeit für mehrere Kunden (nicht nur einen)
- Bereitstellung eigener Ausrüstung und Infrastruktur
- Rechnungsstellung unter eigenem Firmennamen
- Übernahme des finanziellen Risikos für die Arbeit
- Kontrolle darüber, wie und wann Projekte abgeschlossen werden
- Aktive Vermarktung der eigenen Dienstleistungen
Indikatoren für ein Anstellungsverhältnis:
- Arbeit ausschliesslich oder hauptsächlich für einen Kunden
- Befolgung des Arbeitsplans und Standortanforderungen des Kunden
- Nutzung von kundenseitig bereitgestellter Ausrüstung und Systemen
- Regelmässige monatliche Zahlungen unabhängig von erledigter Arbeit
- Keine Möglichkeit, Arbeit an andere zu delegieren
- Kunde kontrolliert Arbeitsmethoden
Kritische Schwelle: Die Arbeit für nur einen oder zwei Kunden erhöht das Scheinselbständigkeitsrisiko erheblich. Die AHV prüft regelmässig Freelancer-Beziehungen, und Einzelkunden-Arrangements lösen Überprüfungen aus.
Diversifizieren Sie Ihren Kundenstamm: Halten Sie mindestens 3-4 aktive Kunden. Beziehen Sie nie mehr als 70% Ihres Einkommens aus einer einzigen Quelle.
Dokumentieren Sie Ihre Unabhängigkeit:
- Erstellen Sie klare Dienstleistungsverträge, die Ergebnisse spezifizieren, nicht Stunden
- Stellen Sie Projekt-Meilensteine in Rechnung, keine monatlichen Pauschalen
- Unterhalten Sie eigene Ausrüstung und Arbeitsräume
- Vermarkten Sie Ihre Dienstleistungen öffentlich (Website, Portfolio, LinkedIn)
Erwägen Sie ein Upgrade zur GmbH: Viele Schweizer Unternehmen arbeiten heute nur noch mit GmbHs anstelle von Einzelunternehmen. Eine GmbH schafft eine klare B2B-Beziehung und eliminiert das Scheinselbständigkeitsrisiko vollständig.
Führen Sie detaillierte Aufzeichnungen: Dokumentieren Sie alle Kundenbeziehungen, Verträge und Abrechnungsmuster für den Fall, dass die AHV eine Prüfung anfordert.
Dieses Risiko ist real und wächst, besonders in der Plattformökonomie und im Dienstleistungssektor. Es von Anfang an ernst zu nehmen verhindert später katastrophale finanzielle Konsequenzen.