Schweizer Unternehmen haben mehrere Optionen für die Abrechnungshäufigkeit – welche gilt, hängt eng mit der Abrechnungsmethode zusammen.
Die meisten Selbstständigen rechnen quartalsweise ab:
- Q1: Januar-März (fällig Ende Mai)
- Q2: April-Juni (fällig Ende August)
- Q3: Juli-September (fällig Ende November)
- Q4: Oktober-Dezember (fällig Ende Februar)
Ideal für: Selbstständige mit stabilem Umsatz zwischen CHF 100'000-5'000'000 jährlich.
Wer mit dem Saldosteuersatz abrechnet, reicht nur zweimal pro Jahr ein:
- 1. Halbjahr: Januar-Juni (fällig 31. August)
- 2. Halbjahr: Juli-Dezember (fällig 28. Februar des Folgejahres)
Beim Saldosteuersatz wenden Sie einen Branchen-Pauschalsatz (zwischen 0.1% und 6.5%) auf den Umsatz an, ohne Vorsteuerabzug. Das ist einfacher, aber selten günstiger.
Ein Rechenbeispiel: Marco, ein fiktiver IT-Berater aus Lugano, macht CHF 130'000 Jahresumsatz und hat circa CHF 5'000 Vorsteuer aus Laptop, Software und Coworking. Bei der effektiven Methode würde er rund CHF 5'500 MWST abführen (8.1% von 130'000 minus 5'000 Vorsteuer, vereinfacht). Beim Saldosteuersatz von 6.1% für IT-Dienstleistungen wären es CHF 7'930. Für Marco ist die effektive Methode klar besser. Bei einem Texter mit fast keinen Materialkosten kippt die Rechnung in die andere Richtung.
Praxis-Tipp: Rechnen Sie Ihre letzten zwölf Monate für beide Methoden durch, bevor Sie sich entscheiden. Ein Wechsel ist möglich, aber erst nach drei Jahren bei der effektiven Methode und nach einem Jahr beim Saldosteuersatz.
Monatliche Abrechnungen eignen sich für Unternehmen, die regelmässig Vorsteuerüberschüsse haben – also mehr Vorsteuer bezahlen als sie von Kunden einnehmen.
Ideal für: Selbstständige mit hohen Ausrüstungs- oder Materialkosten oder solche, die schnellere Rückerstattungen wünschen.
Ab dem 1. Januar 2025 können KMU eine jährliche MWST-Abrechnung beantragen, wenn:
- Der jährliche steuerbare Umsatz unter CHF 5'005'000 bleibt
- Eine saubere Compliance-Historie vorliegt
- Der Antrag bis 28. Februar 2026 über das ePortal gestellt wird
Ideal für: Kleinere Selbstständige, die den administrativen Aufwand minimieren möchten und ein planbares Geschäft mit geringerem Volumen haben.
Jährliche Abrechner müssen trotzdem quartalsweise Akontozahlungen leisten und einmal jährlich abrechnen.