MWST-Compliance 2025

Schweizer MWST-Sätze 2025-2026: Ihr vollständiger Compliance-Leitfaden

Wenn Sie in der Schweiz ein Unternehmen führen – oder an Schweizer Kunden verkaufen – ist das Verständnis der MWST unverzichtbar. Sie ist entscheidend für die Compliance, korrekte Preisgestaltung und zur Vermeidung von Bussen bis CHF 800'000.

Schweizer Geschäftsbüro

Die gute Nachricht? Die Schweizer MWST ist unkompliziert, sobald Sie die Regeln kennen. Dieser Leitfaden deckt alles ab: aktuelle Sätze, kommende Änderungen 2028, Registrierungspflichten, Abgabefristen und praktische Schritte für die Compliance.

Aktuelle Schweizer MWST-Sätze (2025-2027)

Seit 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz die überarbeiteten MWST-Sätze nach der AHV-Reform (Alters- und Hinterlassenenversicherung). Diese Sätze bleiben bis 2027 gültig:

SatzartAktueller SatzGilt für
Normalsatz8,1%Die meisten Waren und Dienstleistungen
Reduzierter Satz2,6%Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Bücher, Zeitungen, Medikamente, Menstruationsprodukte
Beherbergungssatz3,8%Hotelübernachtungen, B&Bs, ähnliche Unterkünfte
Nullsatz0%Exporte von Waren

Wichtige Änderung 2025: Seit 1. Januar 2025 unterliegen Menstruationshygieneprodukte (Tampons, Binden, Menstruationstassen) dem reduzierten Satz von 2,6% statt dem Normalsatz von 8,1%.

Was änderte sich gegenüber den vorherigen Sätzen?

Zum Vergleich die Erhöhungen von 2024:

  • Normalsatz: 7,7% → 8,1% (+0,4%)
  • Reduzierter Satz: 2,5% → 2,6% (+0,1%)
  • Beherbergungssatz: 3,7% → 3,8% (+0,1%)

Diese Erhöhungen finanzieren das Schweizer Rentensystem und gewährleisten die langfristige Stabilität der Sozialversicherung.

Änderungen 2028

Ab 2028: Geplante Satzerhöhungen

Notieren Sie sich: Die Schweiz plant am 1. Januar 2028 weitere MWST-Erhöhungen zur Finanzierung einer 13. Monatsrente.

Geplante Sätze 2028

SatzartAktuell (2025-2027)Geplant (2028+)Erhöhung
Normalsatz8,1%8,8%+0,7%
Reduzierter Satz2,6%2,8%+0,2%
Beherbergungssatz3,8%4,2%+0,4%

Wichtig: Diese Erhöhungen erfordern die Genehmigung des Parlaments (bis März 2025) und eine Volksabstimmung (voraussichtlich September 2025). Die Annahme ist sehr wahrscheinlich, aber noch nicht Gesetz.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Finanzprognosen aktualisieren mit 8,8% ab 2028
  • Preisstrategie überprüfen für langfristige Verträge
  • Abstimmungsergebnis verfolgen im September 2025
  • System-Updates planen, falls Sie MWST-Sätze fest codiert haben
Registrierungspflicht

Müssen Sie sich für die Schweizer MWST registrieren?

Nicht jedes Unternehmen muss sich für die MWST registrieren. So prüfen Sie Ihre Pflicht.

MWST-Registrierungs-Unterlagen

Registrierungsgrenzen

Allgemeine Unternehmen:

  • Registrierung erforderlich bei Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen in der Schweiz über CHF 100'000

Gemeinnützige Organisationen, freiwillige Sport-/Kulturvereine:

  • Registrierung erforderlich bei Jahresumsatz über CHF 250'000

Kritische Regel für ausländische Unternehmen

Als Unternehmen mit Sitz ausserhalb der Schweiz müssen Sie Ihren weltweiten Jahresumsatz berücksichtigen, nicht nur Schweizer Verkäufe. Das bedeutet, dass sich die meisten internationalen Unternehmen mit steuerbaren Transaktionen in der Schweiz registrieren müssen – selbst bei geringen Schweizer Umsätzen.

Registrierungsfristen

  • Frist: Innerhalb von 30 Tagen nach Entstehung der Steuerpflicht
  • Bearbeitungszeit: Etwa 4 Wochen bis zum Erhalt Ihrer Schweizer MWST-Nummer
  • Busse bei Verspätung: Bussen und Sanktionen bei Nichteinhaltung der 30-Tage-Frist

Pflicht zur Fiskalvertretung

Alle ausländischen Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in der Schweiz müssen einen Fiskalvertreter ernennen – eine in der Schweiz ansässige Person oder Firma, die für Ihre MWST-Compliance verantwortlich ist. Dieser Vertreter wickelt die Kommunikation mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für Sie ab.

1. Plattformbesteuerung (wichtig für E-Commerce-Verkäufer)

Die Schweiz führte das „Deemed Supplier"-Konzept für Online-Marktplatz-Verkäufe ein.

Was das bedeutet: Wenn Sie Waren über Plattformen wie Amazon, eBay oder andere Marktplätze verkaufen, wird die Plattform selbst – nicht Sie – für MWST-Registrierung und Abrechnung verantwortlich.

Auswirkung: Einzelverkäufer benötigen möglicherweise keine separate MWST-Registrierung für Plattformverkäufe mehr. Sie bleiben jedoch für die MWST bei Direktverkäufen über Ihre eigene Website oder andere Kanäle verantwortlich.

2. Erweiterte MWST-Befreiungen

Neue Befreiungen (ohne Vorsteuerabzug) umfassen neu:

  • Ambulante Kliniken und Tageskliniken für medizinische Behandlungen
  • Koordinationsleistungen im Zusammenhang mit medizinischer Behandlung (Managed Care)
  • Von in- und ausländischen Reisebüros wiederverkaufte Reisedienstleistungen
  • Aktive Teilnahme an Kulturveranstaltungen
  • Bereitstellung von Infrastruktur für Belegärzte
  • Private Spitexdienste
  • Personalverleih durch gemeinnützige Organisationen

Ohne Vorsteuerabzug bedeutet, dass Sie die auf zugehörige Geschäftsausgaben bezahlte MWST nicht zurückfordern können – berücksichtigen Sie dies in Ihrer Preisgestaltung.

Compliance-Grundlagen

Wann MWST verrechnen: Die wichtigsten Regeln

Zu verstehen, wann Schweizer MWST zu verrechnen ist, ist entscheidend für die Compliance.

Verrechnen Sie Schweizer MWST, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind:

  1. ✅ Sie sind für Schweizer MWST registriert
  2. ✅ Die Leistung ist in der Schweiz steuerbar (gemäss Ortsbestimmungsregeln)
  3. ✅ Die Leistung ist nicht befreit oder nullbesteuert

Ortsbestimmungsregeln

Das Schweizer MWST-Gesetz bestimmt den Ort der Besteuerung nach:

  • Waren: Wo sich die Waren befinden oder geliefert werden
  • Dienstleistungen: Normalerweise am Sitz des Leistungsempfängers (B2B) oder am Sitz des Leistungserbringers (B2C)

Wichtig: Die Schweiz klassifiziert Vermietungen, Reparaturen, Installationsarbeiten und Bauarbeiten als Lieferungen (nicht Dienstleistungen), was die Ortsbestimmung beeinflusst. Dies unterscheidet sich von EU-Regeln.

Die Ausnahme bei digitalen Dienstleistungen

Für digitale Dienstleistungen, Telekommunikation und E-Commerce:

  • B2B-Verkäufe: Generell keine Schweizer MWST erforderlich, wenn Sie den Geschäftsstatus des Käufers nachweisen können
  • B2C-Verkäufe: Löst Schweizer MWST-Registrierungspflicht aus, sobald Sie CHF 100'000 weltweiten Umsatz überschreiten

„Anziehungskraft"-Regel: Schon ein einziger B2C-Verkauf macht alle Ihre Umsätze (B2B und B2C) in der Schweiz steuerbar und erfordert Registrierung. Dies ist strenger als EU-Regeln.

Vorsteuerabzug

Vorsteuerabzug: MWST auf Geschäftsausgaben zurückfordern

Als MWST-registriertes Unternehmen können Sie typischerweise die auf Geschäftseinkäufe bezahlte MWST von der bei Kunden erhobenen MWST abziehen.

Magic Heidi Spesenverwaltung

So funktioniert's

Beispiel: Sie stellen einem Kunden CHF 10'810 in Rechnung (CHF 10'000 + 8,1% MWST = CHF 810 MWST). Sie bezahlten CHF 2'160 für Material (CHF 2'000 + CHF 160 MWST).

  • Erhobene MWST: CHF 810
  • Bezahlte Vorsteuer: CHF 160
  • Geschuldete Netto-MWST an ESTV: CHF 650

Was Sie abziehen können

Die Vorsteuer ist abzugsfähig für Einkäufe zur Erbringung steuerbarer Leistungen:

  • ✅ Büromaterial und -ausstattung
  • ✅ Professionelle Dienstleistungen (Buchhaltung, Recht)
  • ✅ Marketing und Werbung
  • ✅ Geschäftsreisen
  • ✅ Rohmaterialien und Lagerbestand

Was Sie nicht abziehen können

Die Vorsteuer ist nicht abzugsfähig für:

  • ❌ Einkäufe im Zusammenhang mit von der Steuer befreiten Leistungen
  • ❌ Privatausgaben
  • ❌ Bewirtung und Geschenke (mit Ausnahmen)
Compliance

Bussen und Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Schweizer MWST-Bussen sind ernstzunehmen. Das riskieren Sie.

Bussenbeträge

VerstossartMaximale Busse
Schwere MWST-HinterziehungCHF 800'000
Fahrlässige FehlerCHF 200'000
Geringfügige FehlerCHF 20'000

Verzugszins

Aktueller Satz: 4,75% pro Jahr auf ausstehende MWST-Beträge (Stand Januar 2024)

Häufige Verstösse

Die häufigsten Probleme, die Bussen auslösen:

  1. Unterlassene Registrierung innerhalb von 30 Tagen nach Entstehung der Steuerpflicht
  2. Verspätete Abgabe der MWST-Abrechnungen (nach 60-Tage-Frist)
  3. Falsche MWST-Sätze auf Waren/Dienstleistungen angewendet
  4. Fehlende Rechnungsangaben (unvollständige Dokumentation)
  5. Ungenaue Abrechnung (zu geringe Umsätze oder zu hohe Vorsteuer geltend gemacht)

So vermeiden Sie Bussen

  • Kalender-Erinnerungen für Abgabefristen setzen
  • Buchhaltungssoftware verwenden, die Schweizer MWST korrekt handhabt
  • Regelmässige interne Audits durchführen
  • Bei komplexen Situationen Steuerberater konsultieren
  • Akribische Aufzeichnungen für 10 Jahre führen

Von der Steuer befreit ohne Vorsteuerabzug

Diese Leistungen sind MWST-frei, aber Sie können keine Vorsteuer auf zugehörige Ausgaben abziehen:

  • Gesundheits- und Spitalleistungen (2025 erweitert)
  • Finanzdienstleistungen (Banken, Versicherungen)
  • Bildung und Ausbildung
  • Kulturleistungen (bestimmte Arten)
  • Immobilientransaktionen
  • Reisebürodienstleistungen (neu ab 2025)

Preisgestaltung: Bauen Sie die nicht abzugsfähigen MWST-Kosten in Ihre Honorare ein.

Nullbesteuert (vollständig befreit mit Vorsteuerabzug)

Diese Leistungen sind MWST-frei, und Sie können Vorsteuer auf zugehörige Ausgaben abziehen:

  • Warenexporte
  • Internationale Transportdienstleistungen
  • Bestimmte grenzüberschreitende Dienstleistungen

Wettbewerbsvorteil: Niedrigere Kosten, da Sie Vorsteuer zurückfordern ohne MWST zu verrechnen.

Praxisbeispiele

Praxisszenarien: MWST in der Anwendung

Realistische Beispiele zum Verständnis, wie Schweizer MWST auf verschiedene Geschäftssituationen angewendet wird.

Szenario 1: Freiberufliche Beraterin

Situation: Sie sind eine in Zürich ansässige Marketing-Beraterin mit CHF 120'000 Jahresumsatz.

MWST-Pflicht: Ja (überschreitet CHF 100'000 Grenze)

Was zu tun ist:

  1. Innerhalb von 30 Tagen nach Erreichen von CHF 100'000 für MWST registrieren
  2. Ab sofort 8,1% auf alle Rechnungen verrechnen
  3. Quartalsweise abrechnen (60-Tage-Frist)
  4. Vorsteuer auf Geschäftsausgaben (Software, Coworking Space etc.) zurückfordern

Rechnungsbeispiel: CHF 5'000 Projekthonorar → CHF 5'405 verrechnen (CHF 5'000 + CHF 405 MWST)


Szenario 2: E-Commerce-Shop (international)

Situation: Sie sind ein deutscher Online-Händler, der Elektronik an Schweizer Konsumenten verkauft mit CHF 150'000 jährlichen Schweizer Umsätzen.

MWST-Pflicht: Ja (weltweiter Umsatz zählt; überschreitet CHF 100'000)

Was zu tun ist:

  1. Schweizer Fiskalvertreter ernennen
  2. Für Schweizer MWST registrieren
  3. 8,1% auf in die Schweiz gelieferte Waren verrechnen
  4. Bei Verkauf über Plattformen (Amazon) prüfen, ob Plattform MWST handhabt
  5. Quartalsweise abrechnen

Zusatzkomplikation: Schweizer Zollgebühren können für physische Waren ebenfalls anfallen – mit Logistikpartner abstimmen.


Szenario 3: Beherbergungsbetrieb

Situation: Sie betreiben ein Bed & Breakfast in Luzern mit CHF 80'000 Jahresumsatz.

MWST-Pflicht: Nein (unter CHF 100'000 Grenze)

Option: Freiwillige Registrierung (ermöglicht Vorsteuerrückerstattung für Renovationen, Material)

Falls Sie sich registrieren: 3,8% Beherbergungssatz auf Übernachtungen verrechnen

Checkliste

Ihre MWST-Compliance-Checkliste

Nutzen Sie diese Checkliste, um bei Schweizer MWST-Anforderungen auf Kurs zu bleiben.

Ersteinrichtung

  • Jahresumsatz berechnen zur Bestimmung der Registrierungspflicht
  • Innerhalb von 30 Tagen registrieren bei Überschreiten von CHF 100'000
  • Fiskalvertreter ernennen (falls Sitz ausserhalb der Schweiz)
  • MWST-Erfassung im Buchhaltungssystem einrichten
  • Konforme Rechnungsvorlagen erstellen

Laufende Compliance

  • Korrekten MWST-Satz auf alle steuerbaren Leistungen verrechnen
  • Ordnungsgemässe Rechnungen mit allen Pflichtangaben ausstellen
  • Vorsteuer auf Geschäftseinkäufe erfassen
  • Abrechnungen fristgerecht einreichen (Quartal Standard: 60-Tage-Frist)
  • Geschuldete MWST zahlen oder Rückerstattungen zeitnah geltend machen
  • Alle Unterlagen 10 Jahre aufbewahren
  • Gesetzesänderungen verfolgen (ESTV-Updates abonnieren)

Zukunftsplanung

  • Preisstrategie für 2028-Erhöhungen überprüfen
  • Höhere MWST-Kosten ab 2028 budgetieren
  • Kundenverträge aktualisieren, falls Sätze spezifiziert sind
  • System-Updates für neue Sätze planen
Magic Heidi Lösung

Wie Magic Heidi Schweizer MWST vereinfacht

Manuelle MWST-Verwaltung ist mühsam und fehleranfällig. Magic Heidi automatisiert die aufwändige Arbeit für Schweizer Unternehmen.

Magic Heidi Rechnungsverwaltung

Offizielle Ressourcen

Für die aktuellsten Informationen konsultieren Sie immer:

  • Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV): estv.admin.ch
  • MWST-ePortal (Abrechnung): Zugang über Ihr ESTV-Konto
  • MWST-Info: Aktualisierte Wegleitung vom 30. Januar 2025
  • MWST-Hotline: Kontaktieren Sie die ESTV für spezifische Fragen zu Ihrer Situation

Bleiben Sie Schweizer MWST-Änderungen voraus

Die Schweizer MWST ist nicht statisch. Mit bereits in Kraft getretenen Gesetzesänderungen 2025 und geplanten Satzerhöhungen 2028 ist es entscheidend, informiert zu bleiben. Testen Sie Magic Heidi kostenlos und erleben Sie automatisierte Compliance, die Zeit spart und Fehler reduziert.