MWST-Abrechnung 2026

MWST-Abrechnung online einreichen: MWST abrechnen Schritt für Schritt (2026)

Seit dem 1. Januar 2025 reichst du die MWST-Abrechnung nur noch online im ePortal der ESTV ein. Hier findest du Login, Ziffern, Fristen, Zahlungsangaben und Kontakte: beim ersten Mal in etwa 30 Minuten erledigt, danach in 15 bis 20 Minuten.

Magic Heidi Analytics Dashboard

Wie reichst du die MWST-Abrechnung online ein? Über das ePortal der ESTV: Du meldest dich mit AGOV an, erfasst im Dienst «MWST-Abrechnung pro» die Umsätze der Periode (und bei der effektiven Methode die Vorsteuer) und übermittelst die Abrechnung elektronisch. Effektive Methode: quartalsweise, Saldosteuersatz: halbjährlich, jeweils innert 60 Tagen nach Periodenende. Innert der gleichen Frist ist auch die Zahlung fällig.

Auf einen Blick

  • Portal: ePortal der ESTV, Login mit AGOV (seit 31. Oktober 2026 obligatorisch), Dienst «MWST-Abrechnung pro».
  • Nächste Frist: Q3 2026 (Juli–September, effektive Methode): 60 Tage nach dem 30. September, also am 29. November 2026. Das ist ein Sonntag: Reiche am besten bis Freitag, 27. November ein. Danach: Q4 2026 und 2. Halbjahr 2026 am 1. März 2027.
  • Zahlung: PostFinance, IBAN CH60 0900 0000 3000 0037 5, BIC POFICHBEXXX, Mitteilung: deine MWST-Nummer und der Zahlungsgrund.
  • Mehr Zeit: Fristverlängerung kostenlos und nur online beantragen, vor Fristablauf.
  • Hilfe: Technik (ePortal, AGOV): ESTV-Servicedesk +41 58 461 61 11. Fachfragen: Kontaktformular MWST oder Telefon deines Regionalteams.

Diese Seite behandelt nur das Abrechnen. Sätze, Pflichtgrenze (CHF 100'000) und Anmeldung findest du unter MWST Schweiz 2026, MWST-Sätze und MWST-Registrierung. Am 29. November 2026 stimmt die Schweiz über die Erhöhung des Normalsatzes von 8.1% auf 8.5% ab; bei einem Ja gilt er frühestens ab 2028. Für deine Abrechnungen 2026 und 2027 ändert sich nichts.

ePortal-Dienste

Seit Mai 2026 gibt es nur noch einen Dienst

Bis im Frühling 2026 bot die ESTV zwei Wege zur Einreichung an. Heute ist nur noch einer übrig.

MWST-Abrechnung pro

Der vollständige Dienst im ePortal: speicherbare Entwürfe, Zugriff für mehrere Personen und für deine Treuhand, Erinnerungen per E-Mail oder SMS. Seit dem 11. Mai 2026 der einzige Weg zur Einreichung.

MWST-Abrechnung easy

Vereinfachte Einreichung mit Abrechnungscode, ohne Konto. Aus Sicherheitsgründen eingestellt: Die Codes waren bis am 8. Mai 2026 gültig.

Zugang einrichten: AGOV und «MWST-Abrechnung pro»

Einmalig registrieren: Wähle im ePortal den Dienst «myESTV», melde dich mit AGOV an, suche dein Unternehmen, bestätige die Adresse des Geschäftssitzes und wähle die benötigten ESTV-Dienste. Der Aktivierungscode wird immer an die Sitzadresse des Unternehmens verschickt; plane deshalb ein paar Tage ein. Ohne diese Registrierung kannst du keine Abrechnung einreichen, und die ESTV kann dich nach Ermessen einschätzen und büssen.

Du hast bisher mit «easy» abgerechnet? Die ESTV erklärt den Wechsel in einer Schritt-für-Schritt-Anleitung (PDF) und auf der Seite MWST online abrechnen.

AGOV statt CH-LOGIN:

  • Registrierung und Anmeldung im ePortal laufen seit dem 31. Oktober 2026 nur noch über AGOV.
  • CH-LOGIN wird voraussichtlich Ende 2027 abgeschaltet.
  • Ein bestehendes CH-LOGIN-Konto kannst du mit AGOV verknüpfen. Hilfe: AGOV-Hilfe.

Richte den Zugang ein, sobald du deine MWST-Nummer hast, nicht erst am Tag vor der Frist.

Achtung Phishing: E-Mails der ESTV kommen nur von Adressen auf @admin.ch (oder einer Subdomain davon). Klicke in anderen Mails auf keinen Link und gib keine Login-Daten ein.

Vor dem Start bereitlegen

  • Umsatz der Periode, aufgeteilt nach MWST-Satz (8.1%, 2.6%, 3.8%) und nach Inland/Ausland
  • bei der effektiven Methode: alle Belege mit ausgewiesener MWST (für die Vorsteuer)
  • Rechnungen von ausländischen Anbietern ohne Schweizer MWST (für die Bezugsteuer, siehe unten)
  • deine MWST-Nummer (CHE-xxx.xxx.xxx) und dein AGOV-Login
ESTV-Portal Anleitung

MWST online einreichen in 7 Schritten

Von Login bis Zahlung. Beim ersten Mal etwa 30 Minuten, danach 15 bis 20 Minuten pro Periode.

Schritt 1: Anmeldung im ESTV-Portal

Login ins ePortal mit AGOV. Beim ersten Mal die UID-Nummer deines Unternehmens (CHE-xxx.xxx.xxx) bereithalten.

Schritt 2: Abrechnungsperiode auswählen

Quartal (effektive Methode) oder Halbjahr (Saldosteuersatz) wählen. Die fällige Periode steht zuoberst.

Schritt 3: Umsätze eintragen

Periodensummen pro MWST-Satz: 8.1%, 2.6%, 3.8%. Leistungen im Ausland gehören in die separaten Abzugsziffern.

Schritt 4: Vorsteuer geltend machen

Nur bei effektiver Methode: Ziffer 400 (Material- und Dienstleistungsaufwand) und Ziffer 405 (Investitionen und übriger Betriebsaufwand).

Schritt 5: Plausibilitätscheck

Gelbe und rote Warnungen lesen, nicht durchklicken. Das erspart dir Nachfragen der ESTV.

Schritt 6: Einreichen und bezahlen

PDF-Bestätigung speichern. Den Betrag aus Ziffer 500 innert der gleichen 60 Tage überweisen: PostFinance, IBAN CH60 0900 0000 3000 0037 5, Mitteilung: MWST-Nummer und Zahlungsgrund.

Schritt 7: Korrektur falls nötig

Einen Fehler in einer eingereichten Abrechnung korrigierst du mit einer Korrekturabrechnung im Portal.

Bezahlen: Konto und Mitteilung

Überweise den Betrag aus Ziffer 500 innert 60 Tagen nach Periodenende auf das Konto der ESTV:

BankPostFinance, Bern
IBANCH60 0900 0000 3000 0037 5
BICPOFICHBEXXX
MitteilungMWST-Nummer und Zahlungsgrund, z. B. «CHE-123.456.789 MWST Q3 2026»

Ein Guthaben (Ziffer 510) zahlt dir die ESTV zurück. Verzugszins (4% im Jahr 2026) läuft ab Ablauf der Frist automatisch, ohne Mahnung. Wenn du eine Fristverlängerung beantragst, bezahle den geschätzten Betrag trotzdem rechtzeitig.

Quelle: ESTV – Fristverlängerung und Zahlung.

Praktische Hinweise zur Einreichung

Du lädst keine Einzelrechnungen hoch: Das Portal verlangt nur die Periodensummen. Beilagen schickst du nur, wenn die ESTV ausdrücklich danach fragt. Rechnungen und Belege bewahrst du aber zehn Jahre auf.

Beim Plausibilitätscheck markiert das Portal auffällige Werte rot oder gelb. Die häufigsten Warnungen: Vorsteuer höher als die MWST-Schuld, starke Abweichung von der Vorperiode, leere Pflichtfelder.

Bemerkst du nach dem Einreichen einen Fehler, reichst du in «MWST-Abrechnung pro» eine Korrekturabrechnung ein. Je früher, desto besser: Bleibt eine Differenz bis zur Jahresabstimmung stehen, können Verzugszinsen anfallen.

Nach dem Geschäftsjahr folgt die Jahresabstimmung: Du gleichst die eingereichten Abrechnungen mit deinem Jahresabschluss ab; Korrekturen meldest du gesetzlich spätestens in der Abrechnung, in die der 180. Tag nach Ende des Geschäftsjahres fällt. Nach 240 Tagen betrachtet die ESTV das Jahr als finalisiert. Findest du keine Fehler, reichst du nichts ein. Wie es geht, zeigt unser Leitfaden zur MWST-Jahresabstimmung.

MWST-Abrechnung ausfüllen: die wichtigsten Ziffern

Als Selbstständige oder Selbstständiger brauchst du meist nur eine Handvoll Ziffern:

  • Ziffer 200 – Umsatz: Total der vereinbarten oder vereinnahmten Entgelte der Periode, inklusive steuerbefreiter Leistungen. Abzüge stehen in den Ziffern 220 bis 280, zum Beispiel steuerbefreite Exporte (220) oder Leistungen mit Ort der Leistung im Ausland (221).
  • Ziffern 302 / 312 / 342 – Steuer: steuerbarer Umsatz zu 8.1% (302), 2.6% (312) und 3.8% (342). Als Dienstleister landet dein Umsatz praktisch immer in Ziffer 302; die Steuer berechnet das Portal.
  • Ziffer 383 – Bezugsteuer: Dienstleistungen, die du bei Anbietern im Ausland ohne Schweizer MWST-Registrierung einkaufst (z. B. Software-Abos, Werbung, Freelancer im Ausland). Du deklarierst sie zum Schweizer Satz. Bei der effektiven Methode ziehst du denselben Betrag in Ziffer 400 als Vorsteuer wieder ab, soweit du die Leistung geschäftlich nutzt. Mehr dazu: Bezugsteuer Schweiz.
  • Ziffern 400 / 405 – Vorsteuer (nur effektive Methode): 400 für Material- und Dienstleistungsaufwand, 405 für Investitionen und übrigen Betriebsaufwand (Laptop, Büromöbel).
  • Ziffer 500 / 510 – Ergebnis: der zu zahlende Betrag (500) oder dein Guthaben (510).

Beim Saldosteuersatz trägst du in Ziffer 200 den Gesamtumsatz inklusive MWST ein und denselben Umsatz in Ziffer 322 bzw. 332 beim bewilligten Saldosteuersatz. Vorsteuer entfällt, der Pauschalsatz deckt sie ab. Bezugsteuer schuldest du trotzdem, ohne Abzug. Deinen Satz findest du in der Bewilligung der ESTV; die Branchenliste steht bei der ESTV unter Saldosteuersätze und Pauschalsteuersätze. Hintergründe: Saldosteuersatzmethode. Auf deinen Rechnungen weist du trotzdem die normalen Sätze aus.

Rechenbeispiel (effektive Methode): Marco, ein fiktiver IT-Consultant aus Zug, hat im Quartal CHF 30'000 Umsatz ohne MWST, alles zum Normalsatz – geschuldete MWST: CHF 2'430. Im gleichen Quartal hat er einen Laptop und Software-Abos gekauft, zusammen CHF 180 Vorsteuer. Er trägt 30'000 in Ziffer 200 und 302 ein, 180 in die Vorsteuer-Ziffern, und überweist CHF 2'250.

Die meiste Zeit kostet nicht das ePortal, sondern das Zusammentragen der Zahlen. In Magic Heidi siehst du für jede Periode Umsatz, MWST, Vorsteuer und den Betrag fürs ePortal, mit Excel-Export; eintragen tust du die Zahlen selbst im ePortal.

MWST-Rechner

Brutto und netto schnell umrechnen

MWST zu einem Betrag hinzufügen oder herausrechnen – 8.1%, 3.8%, 2.6%.

CHF
MWST-Satz
Nettobetrag
CHF 0.00
VAT (8.1%)
CHF 0.00
Bruttobetrag
CHF 0.00

Effektiv oder Saldosteuersatz: wie oft du abrechnest

Wie oft du abrechnest, hängt von der Methode ab, die du bei der MWST-Registrierung gewählt hast:

Effektive MethodeSaldosteuersatzmethode
PrinzipMWST auf Umsatz minus Vorsteuer auf AusgabenBranchen-Pauschalsatz auf den Bruttoumsatz
AbrechnungQuartalsweise (4× pro Jahr)Halbjährlich (2× pro Jahr)
Frist60 Tage nach Quartalsende60 Tage nach Semesterende
VorsteuerabzugJa, effektiv belegtNein – pauschal im Satz eingerechnet

Je mehr du einkaufst und investierst, desto eher lohnt sich die effektive Methode. Bei Textern oder Beraterinnen mit fast keinen Ausgaben fällt der Saldosteuersatz oft günstiger aus. Rechne deine letzten zwölf Monate mit beiden Methoden durch. Ein Wechsel ist möglich, aber erst nach drei Jahren bei der effektiven Methode und nach einem Jahr beim Saldosteuersatz.

Monatliche Abrechnung

Sinnvoll, wenn du regelmässig mehr Vorsteuer bezahlst, als du an MWST einnimmst (z. B. hohe Material- oder Ausrüstungskosten): So bekommst du dein Guthaben schneller. Beantragen kannst du sie im ESTV-Portal unter «Neue Geschäfte» (Abrechnungsmodalitäten anpassen).

Jährliche Abrechnung (seit 2025)

Seit dem 1. Januar 2025 kannst du auf Antrag einmal jährlich abrechnen, wenn:

  • dein Jahresumsatz CHF 5'005'000 nicht übersteigt,
  • deine Abrechnungen der letzten drei Jahre fristgerecht eingereicht und vollständig bezahlt wurden,
  • du den Antrag innert 60 Tagen nach Beginn der Steuerperiode im ePortal stellst, also bis Ende Februar (Neuregistrierte: innert 60 Tagen nach Erhalt der MWST-Nummer).

Unter dem Jahr leistest du Raten, die die ESTV festlegt: effektive Methode drei Raten (30. Mai, 30. August, 30. November), Saldosteuersatz eine Rate (30. August). Die Ratenbeträge siehst du ab April im ePortal und kannst sie bis spätestens zehn Tage vor Fälligkeit anpassen. Die Jahresabrechnung reichst du bis Ende Februar des Folgejahres ein und bezahlst sie bis dann. Details: ESTV – Jährliche Abrechnung.

Fristenkalender

Die nächsten MWST-Fristen

Einreichen und bezahlen innert 60 Tagen nach Periodenende. Fällt der letzte Tag auf ein Wochenende, reiche am besten am Freitag davor ein.

Q3 2026: Jul–Sep (effektiv)

Fällig am 29. November 2026 (Sonntag)

Q4 2026: Okt–Dez (effektiv)

Fällig am 1. März 2027 (Montag) – danach folgt die Jahresabstimmung

2. Halbjahr 2026: Jul–Dez (Saldosteuersatz)

Fällig am 1. März 2027 (Montag)

Q1 2027: Jan–Mär (effektiv)

Fällig am 30. Mai 2027 (Sonntag)

Q2 2027: Apr–Jun (effektiv)

Fällig am 29. August 2027 (Sonntag)

1. Halbjahr 2027: Jan–Jun (Saldosteuersatz)

Fällig am 29. August 2027 (Sonntag)

MWST-Abrechnung zu spät? Fristverlängerung, Verzugszins und Ermessenseinschätzung

Kurz: Die MWST-Frist beträgt 60 Tage nach Ende der Abrechnungsperiode, für die Abrechnung und für die Zahlung. Mehr Zeit bekommst du kostenlos über eine Fristverlängerung im ESTV-Portal, die Zahlungsfrist lässt sich dort um drei Monate verlängern. Der Verzugszins von 4% pro Jahr (Satz seit 2026) läuft aber ab dem Fälligkeitsdatum bis zur Zahlung, auch wenn du die Abrechnung später einreichen darfst. Reichst du trotz Mahnung nichts ein, schätzt die ESTV deine MWST nach Ermessen, betreibt dich und kann eine Busse verhängen.

MWST-Frist für Q4 und das 2. Halbjahr 2026

Abrechnung und Zahlung müssen innert 60 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsperiode bei der ESTV sein (Art. 71 und Art. 86 MWSTG). Für das Jahresende 2026 heisst das:

Wie du abrechnestPeriode60. Tag
Effektive Methode, quartalsweiseQ4 2026 (Okt–Dez)Montag, 1. März 2027
Saldosteuersatz, halbjährlich2. Halbjahr 2026 (Jul–Dez)Montag, 1. März 2027
Jährliche Abrechnung (effektiv oder Saldosteuersatz)Steuerperiode 2026Jahresabrechnung und Restzahlung Ende Februar 2027

Für die jährliche Abrechnung nennt die ESTV «Ende Februar des folgenden Jahres» für Einreichung und Zahlung (der 28. Februar 2027 ist ein Sonntag). Reiche deshalb in allen drei Fällen bis Freitag, 26. Februar 2027 ein, dann musst du dich mit dem Datum nicht befassen. Mit Saldosteuersatz rechnest du zweimal pro Jahr ab (Art. 35 MWSTG): Das 1. Halbjahr 2027 ist am 29. August 2027 fällig.

MWST-Fristverlängerung beantragen: so geht es im ePortal

  1. Im ESTV-Portal anmelden (AGOV) und «MWST-Abrechnung pro» öffnen.
  2. Die Fristverlängerung direkt in der Übersicht beantragen. Für mehrere Abrechnungen und mehrere Firmen gleichzeitig (etwa als Treuhand) gibt es Massenfristgesuche.
  3. Vor Ablauf der 60 Tage beantragen. Warte nicht auf den letzten Tag.
  4. Den geschätzten Betrag trotzdem fristgerecht überweisen. Ohne Abrechnungs-PDF nimmst du die Zahlungsadresse der ESTV: PostFinance, IBAN CH60 0900 0000 3000 0037 5, Mitteilung: MWST-Nummer und Zahlungsgrund. Nach dem Einreichen stehen die Zahlungsangaben auf dem PDF der Abrechnung.

Wie viel Zeit du bekommst:

  • Einreichefrist (Abrechnung): kostenlos und nur über das Portal. Ein Gesuch per Brief oder E-Mail zählt nicht: Die ESTV schreibt dafür das elektronische Verfahren vor (Art. 123 MWSTV) und kann andere Gesuche nicht bewilligen. Wie lange die Verlängerung dauert, veröffentlicht die ESTV nicht.
  • Zahlungsfrist: online im gleichen Service um drei Monate nach Fälligkeit. Für mehr als drei Monate brauchst du ein begründetes Gesuch an die Abteilung Inkasso & Partnerdaten der ESTV (Kontaktformular oder Post). Ist die Zahlung eine erhebliche Härte, kannst du per Onlineformular Ratenzahlung beantragen; die ESTV entscheidet im Einzelfall.

Wichtig: Den Verzugszins rechnet die ESTV vom Fälligkeitsdatum (in der Regel Tag 60) bis zum Zahlungseingang. Eine Fristverlängerung für die Abrechnung verschiebt die Zahlungsfrist nicht. Auch die Zahlungsverlängerung gilt laut ESTV «nach Fälligkeit»; rechne deshalb damit, dass der Zins ab Tag 60 trotzdem läuft. Quellen: ESTV – Fristverlängerung, ESTV – Mehrwertsteuer bezahlen.

Verzugszins MWST 2026: 4%

  • Satz: 4% pro Jahr seit 1. Januar 2026 (2025: 4.5%). Das EFD legt den Satz in der Zinssatzverordnung EFD pro Kalenderjahr fest.
  • Ab wann: vom Fälligkeitsdatum (in der Regel 60 Tage nach Periodenende) bis zum Zahlungseingang, automatisch und ohne Mahnung (Art. 87 Abs. 1 MWSTG).
  • Unter CHF 100: Beträgt der Zins weniger als CHF 100, erhebt die ESTV ihn nicht (Art. 3 Abs. 1 Zinssatzverordnung EFD). Das gilt nicht für Zinsen auf Forderungen, die bereits betrieben werden.
  • Berechnung: nach der kaufmännischen Zinsmethode (30/360), wie die ESTV sie bei der Jahresabstimmung beschreibt.

Rechenbeispiel: Bezahlst du CHF 3'000 MWST 30 Tage zu spät, ergibt das CHF 10 Zins, also unter der Schwelle. Bei CHF 12'000 und 90 Tagen Verspätung sind es CHF 120 (12'000 × 4% × 90/360), und die bezahlst du.

Abrechnung zu spät oder gar nicht eingereicht: was passiert

  1. Nach Tag 60: Auf dem unbezahlten Betrag läuft Verzugszins ab dem Fälligkeitsdatum.
  2. Mahnung: Die ESTV mahnt dich, bevor sie betreibt (Art. 86 Abs. 2 MWSTG).
  3. Schätzung und Betreibung: Liegt keine Abrechnung vor, bestimmt die ESTV den provisorisch geschuldeten Betrag nach pflichtgemässem Ermessen und setzt ihn in Betreibung (Art. 86 Abs. 2). Erhebst du Rechtsvorschlag, entscheidet die ESTV selbst per Verfügung darüber, Einsprache innert 10 Tagen (Art. 86 Abs. 3 und 4). Bist du im Handelsregister eingetragen, wird die Betreibung seit 2025 auf Konkurs fortgesetzt.
  4. Busse: Wer trotz Mahnung eine Abrechnung nicht fristgerecht einreicht, kann gebüsst werden, auch bei Fahrlässigkeit (Art. 98 Bst. b MWSTG).

Die Ermessenseinschätzung im engeren Sinn (Art. 79 MWSTG) betrifft deine Buchhaltung: Fehlen Aufzeichnungen, sind sie unvollständig oder passen die Zahlen offensichtlich nicht zur Wirklichkeit, schätzt die ESTV die Steuer, etwa bei einer MWST-Kontrolle, und teilt sie dir mit einer Einschätzungsmitteilung mit.

Was du tun kannst: Reiche die echte Abrechnung so schnell wie möglich nach und bezahle. Die provisorische Schätzung ersetzt die definitive Festsetzung nicht (Art. 86 Abs. 7). Bleibst du untätig, gilt der geschätzte Betrag mit Eintritt der Festsetzungsverjährung als deine Steuerforderung, in der Regel fünf Jahre nach Ende der Steuerperiode (Art. 42 MWSTG).

Fehler nachträglich korrigieren: Korrekturabrechnung und Jahresabstimmung

  • Während des Jahres: Einen Fehler in einer einzelnen Quartals- oder Semesterabrechnung korrigierst du mit der Korrekturabrechnung dieser Periode, seit 2025 online im ePortal.
  • Nach dem Jahresabschluss: Fehler, die du beim Abschluss findest, meldest du mit der Jahresabstimmung (Berichtigungsabrechnung nach Art. 72 Abs. 1 MWSTG), nur mit den Differenzen. Gesetzlich spätestens in der Abrechnung der Periode, in die der 180. Tag nach Ende des Geschäftsjahres fällt. Nach 240 Tagen ohne Berichtigung betrachtet die ESTV das Jahr als finalisiert; für das Geschäftsjahr 2026 (Kalenderjahr) ist das der 28. August 2027. Anleitung: MWST-Jahresabstimmung.
  • Ältere Jahre: Erkannte Fehler musst du korrigieren, solange die Steuerperiode nicht rechtskräftig oder verjährt ist (Art. 72 Abs. 2). Eine solche Korrektur gilt als Selbstanzeige (Art. 102 Abs. 4 MWSTG).
  • Zins: Auf Steuer, die du erst mit der Jahresabstimmung nachdeklarierst, läuft Verzugszins ab dem Verfall der Steuerperiode (in der Regel Ende Februar des Folgejahres) bis zur Zahlung, wieder erst ab CHF 100.

Statt Fristverlängerung: die Zahlen schon bereit

Meist fehlt nicht die Zeit fürs ePortal, sondern die Summen der Periode. Magic Heidi rechnet die MWST deiner Periode laufend aus deinen Rechnungen und Belegen zusammen, für die effektive Methode oder den Saldosteuersatz. Die Zahlen fürs Formular liegen damit bereit, du überträgst sie ins ePortal und reichst ein, ohne eine Fristverlängerung zu beantragen.

Checkliste vor dem 1. März 2027

  • AGOV-Login und Zugang zu «MWST-Abrechnung pro» funktionieren (der Aktivierungscode geht immer an die Sitzadresse des Unternehmens)
  • Alle Rechnungen bis 31. Dezember 2026 erfasst, alle Belege mit MWST vorhanden
  • Periodensummen bereit: Umsatz, Steuer pro Satz, Vorsteuer bzw. Saldosteuersatz
  • Abrechnung bis Freitag, 26. Februar 2027 eingereicht, PDF-Bestätigung gespeichert
  • Betrag überwiesen, mit den Zahlungsangaben auf dem Abrechnungs-PDF (oder IBAN CH60 0900 0000 3000 0037 5, Mitteilung: MWST-Nummer und Zahlungsgrund)
  • Wird es knapp: Fristverlängerung im Portal vor Fristablauf beantragt und den geschätzten Betrag trotzdem bezahlt (der Zins läuft ab Tag 60)
  • Fehler aus früheren Perioden notiert für Korrekturabrechnung oder Jahresabstimmung
Vorsteuer

Welche Vorsteuer du abziehen darfst

Bei der effektiven Methode ziehst du nur MWST ab, die tatsächlich auf einer Rechnung ausgewiesen ist.

Voll abzugsfähig

Was für den vollen Abzug qualifiziert

Wenn die Ausgabe rein geschäftlich ist und die Rechnung MWST ausweist:

  • Büroausstattung und Möbel
  • Software und digitale Tools
  • Professionelle Dienstleistungen (Buchhaltung, Recht, Webdesign)
  • Marketing und Werbung
  • Geschäftsessen, sofern geschäftlich begründet
  • Coworking-Platz mit ausgewiesener MWST
  • Weiterbildung und Kurse, sofern die Rechnung MWST ausweist
Magic Heidi Spesenliste
Teilweise abzugsfähig

Gemischt genutzte Posten & Dokumentation

Hier ziehst du nur den geschäftlichen Anteil ab und brauchst eine ordentliche Dokumentation:

  • Handy und Abo (nur geschäftlicher Anteil)
  • Laptop und Geräte, die du auch privat nutzt
  • Fahrzeugkosten (bei privater Mitnutzung)
  • Home Office (anteilig zur geschäftlichen Nutzung)
Magic Heidi Mobile Rechnungsstellung

Was eine Rechnung für den Vorsteuerabzug enthalten muss

  • Name, Ort und MWST-Nummer des Lieferanten
  • deinen Namen bzw. Firmennamen und Ort
  • Datum oder Zeitraum der Leistung (eine Rechnungsnummer ist nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert)
  • Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen
  • Betrag, MWST-Satz und MWST-Betrag

Dazu: Quittungen für kleinere Einkäufe, Kontoauszüge als Zahlungsnachweis und bei gemischt genutzten Posten eine Notiz zum geschäftlichen Anteil.

Beispiel Mischnutzung: Léa, eine fiktive Fotografin aus Lausanne, kauft ein iPhone für CHF 1'200 inklusive MWST. Darin stecken CHF 89.92 MWST. Sie nutzt es zu 60% geschäftlich und darf deshalb nur 60% als Vorsteuer abziehen, also CHF 53.95. Wer 100% abzieht, zahlt die Differenz bei einer Kontrolle zurück, plus Verzugszins.

Häufige MWST-Fehler, die Selbstständige Tausende kosten

Diese Fehler tauchen in fast jeder MWST-Kontrolle auf.

⏰

Verspätete Registrierung

Wer sich zu spät registriert, schuldet die MWST rückwirkend auf alle Rechnungen, obwohl er sie den Kunden nie verrechnet hat.
💳

Falsche MWST-Sätze

Falsche Sätze führen zu falschen Kundenrechnungen und zu Korrekturen bei jeder Abrechnung.
📄

Nicht konforme Rechnungen

Fehlen Pflichtangaben, können deine Kunden die Vorsteuer nicht abziehen.
🛒

Private Ausgaben abziehen

Kontrollen decken solche Abzüge auf. Du zahlst die zu Unrecht abgezogene MWST plus Zinsen zurück.
📅

Fristen verpassen

Verzugszins (4% im Jahr 2026) läuft ab Fristablauf. Wiederholte Verspätungen können eine Busse nach sich ziehen.
🌍

Bezugsteuer vergessen

Software-Abos und Werbung von ausländischen Anbietern ohne Schweizer MWST gehören in Ziffer 383.

Kunden und Anbieter im Ausland

Dienstleistungen an Geschäftskunden im Ausland (B2B): keine Schweizer MWST; der Kunde rechnet die Steuer in seinem Land ab (Reverse Charge). Prüfe bei EU-Kunden die MWST-Nummer über das EU-System VIES. Den Umsatz deklarierst du trotzdem in Ziffer 200 und ziehst ihn in Ziffer 221 wieder ab.

Dienstleistungen an Privatpersonen: In der Schweiz verrechnest du Schweizer MWST (meist 8.1%), ausser bei von der MWST ausgenommenen Leistungen wie Gesundheit oder Bildung. Bei Privatkunden im Ausland gelten je nach Leistung besondere Regeln zum Ort der Leistung; bei grösserem Volumen lohnt sich eine Steuerberatung.

Dienstleistungen von Anbietern im Ausland: Steht keine Schweizer MWST auf der Rechnung, deklarierst du die Bezugsteuer in Ziffer 383 (siehe oben).

Rechnungen in Fremdwährung: Du deklarierst den Umsatz in Franken. Die Umrechnungskurse veröffentlicht die ESTV unter Fremdwährungskurse.

Bewahre für Auslandsgeschäfte die MWST-Nummer des Kunden, den Vertrag mit der Leistungsbeschreibung, Korrespondenz zum Sitz des Kunden und die Zahlungsbelege auf.

FAQ

Häufige Fragen zur MWST-Abrechnung

Wann ist die nächste MWST-Abrechnung fällig?

60 Tage nach Periodenende. Für Q3 2026 (effektive Methode) ist das der 29. November 2026, für Q4 2026 und das 2. Halbjahr 2026 (Saldosteuersatz) der 1. März 2027. Bis dann müssen Abrechnung und Zahlung bei der ESTV sein.

Auf welches Konto zahle ich die MWST?

PostFinance, IBAN CH60 0900 0000 3000 0037 5, BIC POFICHBEXXX. Im Mitteilungsfeld gibst du deine MWST-Nummer und den Zahlungsgrund an, z. B. «CHE-123.456.789 MWST Q3 2026».

Kann ich die MWST-Abrechnung noch auf Papier einreichen?

Nein. Seit dem 1. Januar 2025 ist die elektronische Abrechnung über das ESTV ePortal obligatorisch. Papierformulare gibt es nicht mehr, und selbst erstellte Formulare oder Kopien akzeptiert die ESTV nicht.

Was brauche ich, um die MWST online abzurechnen?

Ein AGOV-Login (seit 31. Oktober 2026 obligatorisch; CH-LOGIN wird voraussichtlich Ende 2027 abgeschaltet), die Registrierung für «MWST-Abrechnung pro» im Dienst myESTV und deine Zahlen der Periode: Umsatz, Steuer pro Satz und bei der effektiven Methode die Vorsteuer. Der Aktivierungscode wird an den Geschäftssitz verschickt, also nicht bis kurz vor der Frist warten.

Wen kontaktiere ich bei Problemen?

Technische Fragen zum ePortal und zu AGOV: ESTV-Servicedesk, +41 58 461 61 11. Fachfragen zur Abrechnung: Kontaktformular MWST oder das Regionalteam der ESTV für deinen Sitzkanton (Nummern auf estv.admin.ch unter «Kontakt Erhebung MWST»).

Wo finde ich die MWST-Formulare?

Die Papierformulare gibt es nicht mehr. Du füllst das Formular direkt im ePortal aus, mit den gleichen Ziffern wie früher (200, 302, 383, 400 usw.).

Kann ich monatlich statt quartalsweise abrechnen?

Ja, wenn du regelmässig mehr Vorsteuer bezahlst, als du an MWST einnimmst. Den Antrag stellst du im ESTV-Portal unter «Neue Geschäfte» (Abrechnungsmodalitäten anpassen). So erhältst du dein Guthaben schneller.

Wie lange muss ich MWST-Unterlagen aufbewahren?

Zehn Jahre: Geschäftsbücher, Rechnungen, Belege, Verträge und Korrespondenz. Für Unterlagen zu Immobilien gelten 20 Jahre. Digitale Aufbewahrung ist erlaubt.

Was, wenn ich einen Fehler in einer eingereichten Abrechnung mache?

Reiche im ePortal eine Korrekturabrechnung ein. Nach dem Geschäftsjahr gleichst du die Abrechnungen mit dem Jahresabschluss ab (Jahresabstimmung, gesetzlich spätestens in der Abrechnung, in die der 180. Tag nach Ende des Geschäftsjahres fällt; nach 240 Tagen betrachtet die ESTV das Jahr als finalisiert). Führt eine Korrektur zu einer Nachzahlung, können Verzugszinsen anfallen; Zinsbeträge unter CHF 100 erhebt die ESTV in der Regel nicht. Selbst korrigierte Fehler haben geringere Folgen als solche, die bei einer Kontrolle auffallen.

Verrechne ich ausländischen Kunden MWST?

Dienstleistungen an Unternehmen im Ausland sind in der Regel ohne Schweizer MWST (Reverse Charge). Bei Privatpersonen im Ausland hängt es von der Art der Leistung ab. Dokumentiere den Status und Sitz des Kunden.

Kann ich von quartalsweiser auf jährliche Abrechnung wechseln?

Ja, wenn dein Umsatz CHF 5'005'000 nicht übersteigt und du die Abrechnungen der letzten drei Jahre fristgerecht eingereicht und bezahlt hast. Den Antrag stellst du bis Ende Februar des betreffenden Jahres im ePortal. Unter dem Jahr zahlst du Raten, die Jahresabrechnung reichst du bis Ende Februar des Folgejahres ein.

Was passiert, wenn ich mich trotz Pflicht nicht registriere?

Die ESTV verlangt die MWST rückwirkend auf alle steuerbaren Leistungen ab dem Zeitpunkt, an dem du hättest registriert sein müssen, plus Verzugszins und allenfalls eine Busse. Diese MWST zahlst du aus der eigenen Tasche, weil du sie deinen Kunden nie verrechnet hast.

Deine MWST-Zahlen fertig fürs ePortal

Magic Heidi führt Umsatz, MWST und Vorsteuer das ganze Quartal mit, sodass du im ePortal nur noch die fertigen Zahlen einträgst. Kostenlos testen mit 3 Rechnungen und 3 Belegen, ohne zeitliche Begrenzung.