Überweise den Betrag aus Ziffer 500 innert 60 Tagen nach Periodenende auf das Konto der ESTV:
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| Bank | PostFinance, Bern |
| IBAN | CH60 0900 0000 3000 0037 5 |
| BIC | POFICHBEXXX |
| Mitteilung | MWST-Nummer und Zahlungsgrund, z. B. «CHE-123.456.789 MWST Q3 2026» |
Ein Guthaben (Ziffer 510) zahlt dir die ESTV zurück. Verzugszins (4% im Jahr 2026) läuft ab Ablauf der Frist automatisch, ohne Mahnung. Wenn du eine Fristverlängerung beantragst, bezahle den geschätzten Betrag trotzdem rechtzeitig.
Quelle: ESTV – Fristverlängerung und Zahlung.
Du lädst keine Einzelrechnungen hoch: Das Portal verlangt nur die Periodensummen. Beilagen schickst du nur, wenn die ESTV ausdrücklich danach fragt. Rechnungen und Belege bewahrst du aber zehn Jahre auf.
Beim Plausibilitätscheck markiert das Portal auffällige Werte rot oder gelb. Die häufigsten Warnungen: Vorsteuer höher als die MWST-Schuld, starke Abweichung von der Vorperiode, leere Pflichtfelder.
Bemerkst du nach dem Einreichen einen Fehler, reichst du in «MWST-Abrechnung pro» eine Korrekturabrechnung ein. Je früher, desto besser: Bleibt eine Differenz bis zur Jahresabstimmung stehen, können Verzugszinsen anfallen.
Nach dem Geschäftsjahr folgt die Jahresabstimmung: Du gleichst die eingereichten Abrechnungen mit deinem Jahresabschluss ab; Korrekturen meldest du gesetzlich spätestens in der Abrechnung, in die der 180. Tag nach Ende des Geschäftsjahres fällt. Nach 240 Tagen betrachtet die ESTV das Jahr als finalisiert. Findest du keine Fehler, reichst du nichts ein. Wie es geht, zeigt unser Leitfaden zur MWST-Jahresabstimmung.
Als Selbstständige oder Selbstständiger brauchst du meist nur eine Handvoll Ziffern:
- Ziffer 200 – Umsatz: Total der vereinbarten oder vereinnahmten Entgelte der Periode, inklusive steuerbefreiter Leistungen. Abzüge stehen in den Ziffern 220 bis 280, zum Beispiel steuerbefreite Exporte (220) oder Leistungen mit Ort der Leistung im Ausland (221).
- Ziffern 302 / 312 / 342 – Steuer: steuerbarer Umsatz zu 8.1% (302), 2.6% (312) und 3.8% (342). Als Dienstleister landet dein Umsatz praktisch immer in Ziffer 302; die Steuer berechnet das Portal.
- Ziffer 383 – Bezugsteuer: Dienstleistungen, die du bei Anbietern im Ausland ohne Schweizer MWST-Registrierung einkaufst (z. B. Software-Abos, Werbung, Freelancer im Ausland). Du deklarierst sie zum Schweizer Satz. Bei der effektiven Methode ziehst du denselben Betrag in Ziffer 400 als Vorsteuer wieder ab, soweit du die Leistung geschäftlich nutzt. Mehr dazu: Bezugsteuer Schweiz.
- Ziffern 400 / 405 – Vorsteuer (nur effektive Methode): 400 für Material- und Dienstleistungsaufwand, 405 für Investitionen und übrigen Betriebsaufwand (Laptop, Büromöbel).
- Ziffer 500 / 510 – Ergebnis: der zu zahlende Betrag (500) oder dein Guthaben (510).
Beim Saldosteuersatz trägst du in Ziffer 200 den Gesamtumsatz inklusive MWST ein und denselben Umsatz in Ziffer 322 bzw. 332 beim bewilligten Saldosteuersatz. Vorsteuer entfällt, der Pauschalsatz deckt sie ab. Bezugsteuer schuldest du trotzdem, ohne Abzug. Deinen Satz findest du in der Bewilligung der ESTV; die Branchenliste steht bei der ESTV unter Saldosteuersätze und Pauschalsteuersätze. Hintergründe: Saldosteuersatzmethode. Auf deinen Rechnungen weist du trotzdem die normalen Sätze aus.
Rechenbeispiel (effektive Methode): Marco, ein fiktiver IT-Consultant aus Zug, hat im Quartal CHF 30'000 Umsatz ohne MWST, alles zum Normalsatz – geschuldete MWST: CHF 2'430. Im gleichen Quartal hat er einen Laptop und Software-Abos gekauft, zusammen CHF 180 Vorsteuer. Er trägt 30'000 in Ziffer 200 und 302 ein, 180 in die Vorsteuer-Ziffern, und überweist CHF 2'250.
Die meiste Zeit kostet nicht das ePortal, sondern das Zusammentragen der Zahlen. In Magic Heidi siehst du für jede Periode Umsatz, MWST, Vorsteuer und den Betrag fürs ePortal, mit Excel-Export; eintragen tust du die Zahlen selbst im ePortal.