Zahlungserinnerung schreiben: Freundlich erinnern, schneller bezahlt werden
Zahlungserinnerung schreiben: 3 kostenlose Vorlagen für die Schweiz. Freundlich mahnen, schneller Geld erhalten – mit Fristen & Tipps. Jetzt lesen!
Founder of Magic Heidi
Die Zahlungsfrist ist abgelaufen, das Geld ist immer noch nicht da. Ihr erster Impuls ist vielleicht Frust – oder Unsicherheit: Wie fordere ich mein Geld, ohne den Kunden zu verlieren? Die Antwort ist in den meisten Fällen dieselbe: die Zahlungserinnerung. Sie ist der freundliche erste Schritt, bevor irgendetwas Formelles passiert. Und sie wirkt erstaunlich gut. Die Erfahrung aus der Schweizer Praxis zeigt: Die meisten offenen Rechnungen werden nach einer kurzen, höflichen Erinnerung bezahlt – oft innerhalb weniger Tage, ohne dass es je eine Mahnung gebraucht hätte.
In diesem Artikel zeige ich, wie Sie eine Zahlungserinnerung schreiben, die zum Bezahlen anregt statt zum Widerspruch. Sie erhalten drei fertige Textvorlagen zum Kopieren, das bewährte 3-Stufen-Modell für den Fall, dass der Kunde nicht reagiert, und die häufigsten Fehler, die Ihnen Zeit und Geld kosten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die erste Zahlungserinnerung ist kostenlos. Keine Gebühren, keine Androhung – sie kostet Sie nur zwei Minuten und erhält die Kundenbeziehung.
- Neue Frist setzen: Bitten Sie um Zahlung bis zu einem konkreten Datum, üblich sind 7 Tage. Eine Erinnerung ohne Frist ist eine Höflichkeitsfloskel ohne Wirkung.
- QR-Rechnung erneut mitschicken: Wer erst im Posteingang suchen muss, zahlt später. Der QR-Code senkt die Hürde auf fast null.
- Erst Erinnerung, dann Mahnung: Die 1. Mahnung mit CHF 10.00 bis CHF 20.00 Mahngebühr folgt erst, wenn die Erinnerung fruchtlos bleibt.
- Automatisch erinnern: Software wie Magic Heidi verschickt Erinnerungen nach Ihren Regeln – ab CHF 25.00 pro Monat.
Warum die freundliche Zahlungserinnerung so gut funktioniert
Fangen wir mit der Psychologie an, denn sie ist der eigentliche Trick. Meist steckt hinter einer unbezahlten Rechnung kein böser Wille. Die Rechnung ist im Spam-Ordner gelandet. Sie ging an die falsche Person in der Buchhaltung. Der Kunde war in den Ferien. Oder die Rechnung läuft beim Kunden über den Geschäftspartner – und der hat sie schlicht übersehen.
Wenn das stimmt, wäre eine scharfe Mahnung ein Fehler. Sie unterstellt etwas, das meist nicht zutrifft: dass der Kunde nicht zahlen will. Menschen reagieren auf Unterstellungen vorhersehbar – mit Verteidigung, Ausreden oder Widerspruch gegen die Rechnung. Eine freundliche Zahlungserinnerung unterstellt das Gegenteil: «Es ist Ihnen sicher entgangen.» Das gibt dem Kunden die Möglichkeit, sein Gesicht zu wahren und einfach zu zahlen. Genau das wollen Sie.
Drei psychologische Prinzipien machen die freundliche Erinnerung so wirksam:
- Respekt erzeugt Kooperation. Wer höflich erinnert, signalisiert: Ich glaube, das ist ein Versehen. Der Kunde korrigiert das Versehen gern – es kostet ihn nichts an Ansehen.
- Ein konkretes Datum erzeugt Handlung. «Bitte bis 30. Oktober» führt zu einem Kalendereintrag. «Wenn es Ihnen passt» führt zu nichts.
- Erleichterung statt Belehrung. Eine Erinnerung, die nochmal die QR-Rechnung beilegt, senkt die Hürde für die Zahlung auf fast null. Der Kunde muss nichts suchen, nichts nachfragen – nur noch den QR-Code scannen.
Und noch ein praktischer Punkt: Wer freundlich startet, bewahrt sich die Eskalationsmöglichkeiten. Wenn Sie mit der Keule beginnen, haben Sie keine Steigerung mehr übrig – die einzige Option nach der scharfen ersten Nachricht ist die Betreibung. Wenn Sie freundlich beginnen, ist jede folgende Stufe (Mahnung, letzte Mahnung, Betreibungsandrohung) ein legitimer, dokumentierter nächster Schritt. Die Eskalation wirkt dann nicht übertrieben, sondern angemessen.
Mini-Story: Claudia, Grafikerin aus Zürich. Claudia hatte eine CHF 2'400.00 Rechnung für ein Logo-Redesign gestellt, Zahlungsfrist 30 Tage. Am Tag 33 immer noch kein Geld. Sie schrieb eine zweizeilige, freundliche Zahlungserinnerung: Rechnungsnummer, Betrag, «vermutlich entgangen», neue Frist von 7 Tagen, QR-Rechnung erneut im Anhang. Der Kunde antwortete innerhalb von zwei Stunden: «Ups, sorry – die Rechnung lag im Posteingang meines Geschäftspartners.» Am Tag 35 waren die CHF 2'400.00 auf ihrem Konto. Kein Konflikt, keine Mahnung, und die Geschäftsbeziehung läuft bis heute weiter.
Das 3-Stufen-Modell: Zahlungserinnerung, 1. Mahnung, 2. Mahnung
Die Zahlungserinnerung ist nie ein Einzelschritt. Sie ist Stufe eins von drei. Wenn Sie das Modell im Kopf haben, fällt das Schreiben leicht, weil jede Stufe eine klare Aufgabe hat:
| Stufe | Timing (nach Fälligkeit) | Ton | Gebühr |
|---|---|---|---|
| 1. Zahlungserinnerung | 3–7 Tage | Freundlich, ohne Druck | keine |
| 2. Erste Mahnung | ca. 2 Wochen nach der Erinnerung | Bestimmt, formell | CHF 10.00 – CHF 20.00 |
| 3. Letzte Mahnung | ca. 10 Tage nach der 1. Mahnung | Formell, mit Betreibungsandrohung | CHF 20.00 – CHF 40.00 |
Stufe 1 – Zahlungserinnerung: Sie geht 3 bis 7 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist raus. Sie ist keine Mahnung im rechtlichen Sinn, sondern eine Courtoisie: ein höflicher Hinweis ohne Forderungscharakter. Förmlich wird es erst mit der Mahnung. Genau deshalb sollte die Erinnerung auch keine Gebühr ausweisen – mehr dazu im FAQ weiter unten.
Stufe 2 – Erste Mahnung: Wenn auf die Erinnerung nichts kommt, wird es formell. Die Mahnung trägt diese Bezeichnung im Betreff, setzt eine klare Frist (üblich: 10 Tage) und kann eine angemessene Mahngebühr ausweisen. Wie hoch die Gebühren sein dürfen und wie Sie sie MWST-korrekt ausweisen, erklärt der Guide zu Mahngebühren in der Schweiz im Detail.
Stufe 3 – Letzte Mahnung: Der Ton ist jetzt sachlich-formell, die Frist kurz (5 bis 7 Tage), die Betreibung wird explizit angedroht. Parallel beginnt der Verzug zu zählen: Wer nach der Fälligkeit nicht zahlt, gerät nach OR Art. 102 in Verzug – und ab diesem Moment können Sie Verzugszins von 5 % pro Jahr verlangen (OR Art. 104). Wie Sie den Zins taggenau berechnen, steht im Artikel zu Verzugszinsen in der Schweiz.
Rechtlich sind Sie übrigens nicht verpflichtet, zuerst zu erinnern und dann zu mahnen. Sie könnten sofort mahnen. Aber wer so vorgeht, verschenkt Geld und goodwill – die freundliche Erinnerung kassiert in den meisten Fällen die Rechnung, ohne dass Gebühren, Zinsen oder Anwälte nötig wären. Und sollten Sie irgendwann doch die Betreibung einleiten müssen, haben Sie mit der dokumentierten Eskalation eine saubere Beweiskette: Erinnerung am Tag X, Mahnung am Tag Y, letzte Mahnung am Tag Z. Das macht das Betreibungsbegehren zum Formalakt statt zum Streit.
Was in jede Zahlungserinnerung gehört
Eine gute Zahlungserinnerung ist kurz. Vier bis sechs Sätze genügen. Aber jedes Element hat eine Aufgabe – lassen Sie keines weg:
- Rechnungsnummer und Rechnungsdatum. Ohne Nummer muss der Kunde (oder dessen Buchhaltung) erst suchen. Die Nummer ist der schnellste Weg zur Sache.
- Der offene Betrag in CHF. Nennen Sie den exakten Betrag, zum Beispiel CHF 2'400.00 – inklusive MWST, so wie er auf der Rechnung steht. Nicht «den offenen Betrag», sondern die Zahl.
- Eine neue, konkrete Frist. «Wir bitten Sie um Zahlung bis spätestens 30. Oktober 2026» – mit Datum, nicht mit «innert einer Woche». Ein Datum wandert in den Kalender.
- Die QR-Rechnung erneut im Anhang. Das ist der unterschätzteste Hebel. Der Kunde muss nicht in seinem Postfach graben. Die QR-Rechnung enthält alle Angaben, die auch die Rechnung nach Art. 26 MWSTV braucht – Rechnungsnummer, UID, MWST-Ausweis, QR-IBAN und Referenznummer. Wie eine korrekte QR-Rechnung aufgebaut ist, lesen Sie im Pillar-Guide zum QR-Rechnung erstellen.
- Ein höflicher, vorwurfsfreier Ton. Kein «trotz», kein «wiederholt», keine Passiv-Aggressivität.
- Ihre Kontaktadresse für Rückfragen. Wenn etwas mit der Rechnung nicht stimmt, soll der Kunde fragen – statt zu schweigen und nicht zu zahlen. Ein Satz wie «Falls Sie Fragen zur Rechnung haben, melden Sie sich gerne» senkt die Zahl der Blockaden spürbar.
Und was gehört nicht hinein: Mahngebühren, Verzugszins, Androhungen, Emojis (ja, die tauchen in echten Erinnerungen auf – lassen Sie es) und lange Erklärungen, warum Sie das Geld dringend brauchen. Ihr Liquiditätsproblem ist kein Argument, es wirkt nur bemitleidenswert.
Noch ein Wort zum Betreff: «Zahlungserinnerung zur Rechnung Nr. 2026-0415» ist besser als «Offene Rechnung» oder gar «Dringend». Die Nummer macht das E-Mail auffindbar, das Wort «Zahlungserinnerung» ist neutral und ehrlich. Und verschicken Sie die Erinnerung per E-Mail – das ist in der Schweiz völlig ausreichend und üblich. Einen Brief braucht es erst bei der letzten Mahnung, allenfalls per Einschreiben, damit die Beweiskette lückenlos ist.
Mini-Story: Reto, Marketingberater aus Zug. Reto hatte eine CHF 5'800.00 Rechnung offen – und wartete. Erst nach acht Wochen schrieb er, und dann in einem Ton, der eher an ein Entschuldigungsschreiben erinnerte: «Es tut mir leid, ich möchte nicht aufdringlich sein, aber wenn es Ihnen möglich wäre, würde mich eine Zahlung irgendwann freuen.» Kein Datum, kein Betrag, keine beigelegte Rechnung. Der Kunde schob die Sache weiter auf. Nach drei Monaten und null Zahlung wurde Reto formell – und musste am Ende die Betreibung androhen, um sein Geld zu bekommen. Die Lektion: Übertriebene Höflichkeit ohne Frist ist keine Freundlichkeit, sie ist Unverbindlichkeit. Freundlich heisst: warm im Ton, klar in der Sache.
Zahlungserinnerung schreiben: drei Vorlagen zum Kopieren
Hier sind drei Textvorlagen für die drei Tonlagen, die Sie im Mahnprozess brauchen. Kopieren Sie sie, ersetzen Sie die Platzhalter in eckigen Klammern – fertig.
Vorlage 1: Die freundliche Zahlungserinnerung (erste Erinnerung nach Fristablauf)
Betreff: Zahlungserinnerung zur Rechnung Nr. Rechnungsnummer
Sehr geehrte/r Name,
unsere Rechnung Nr. 2026-0415 vom 01.09.2026 über CHF 2'400.00 ist bei uns leider noch nicht eingegangen. Vermutlich ist die Zahlung untergegangen – das passiert.
Wir bitten Sie daher, den Betrag bis spätestens 30. September 2026 zu überweisen. Die QR-Rechnung liegt diesem E-Mail erneut bei, sodass Sie direkt mit dem QR-Code zahlen können.
Falls Sie die Rechnung bereits bezahlt haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos. Bei Fragen zur Rechnung antworte ich Ihnen gerne kurzfristig.
Freundliche Grüsse Ihr Name, Ihre Firma
Warum das funktioniert: kein Vorwurf, eine konkrete Frist, die Rechnung nochmal im Anhang und zwei Türen für den Fall, dass etwas nicht stimmt (schon bezahlt / Frage klären). Das ist die Vorlage, die Sie in acht von zehn Fällen verwenden werden.
Vorlage 2: Die bestimmte zweite Zahlungserinnerung (falls die erste ignoriert wurde)
Betreff: Zweite Zahlungserinnerung zur Rechnung Nr. Rechnungsnummer
Sehr geehrte/r Name,
wir haben Sie am Datum der ersten Erinnerung auf die noch offene Rechnung Nr. 2026-0415 über CHF 2'400.00 aufmerksam gemacht. Leider ist die Zahlung weiterhin nicht bei uns eingetroffen.
Wir gehen davon aus, dass es sich um ein Versehen handelt, und bitten Sie erneut, den Betrag bis spätestens Datum, ca. 7 Tage zu begleichen. Die QR-Rechnung ist erneut beigelegt.
Sollten wir bis zu diesem Datum keinen Zahlungseingang feststellen, sehen wir uns gezwungen, das formelle Mahnverfahren einzuleiten. Das möchten wir vermeiden – melden Sie sich daher bitte kurz, falls die Zahlung nicht möglich ist oder etwas unklar ist.
Freundliche Grüsse Ihr Name, Ihre Firma
Warum das funktioniert: Der Ton ist noch immer ruhig, aber der Druck steigt. Sie dokumentieren, dass bereits erinnert wurde (wichtig für die spätere Beweiskette), und kündigen die Konsequenz an, ohne sie zu übertreiben. Der Satz «melden Sie sich bitte kurz» öffnet die Verhandlungsroute – manche Kunden haben ein Problem und sagen es erst, wenn man sie fragt.
Vorlage 3: Die formelle erste Mahnung (wenn aus der Erinnerung Ernst wird)
Betreff: 1. Mahnung zur Rechnung Nr. Rechnungsnummer
Sehr geehrte/r Name,
trotz unserer Zahlungserinnerungen vom Datum 1 und Datum 2 ist die Rechnung Nr. 2026-0415 vom 01.09.2026 über CHF 2'400.00 bis heute nicht bezahlt.
Wir fordern Sie hiermit auf, den Gesamtbetrag von CHF 2'415.00 (Rechnungsbetrag CHF 2'400.00 zuzüglich Mahngebühr von CHF 15.00 inkl. 8.1 % MWST) bis spätestens Datum, 10 Tage zu überweisen. Die Zahlungsdetails entnehmen Sie der beigelegten QR-Rechnung.
Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns vor, Verzugszins gemäss OR Art. 104 zu berechnen und weitere Schritte zu prüfen.
Freundliche Grüsse Ihr Name, Ihre Firma
Ab hier gilt: alles schriftlich, alles mit Datum, alles dokumentiert. Die Mahngebühr muss – falls Sie MWST-pflichtig sind – mit 8.1 % MWST ausgewiesen werden; die Details zu Gebührenstufen und MWST-Ausweis stehen im ersten Abschnitts-Guide oben.
Häufige Fehler bei der Zahlungserinnerung
In der Praxis sehe ich immer wieder dieselben fünf Fehler. Jeder davon kostet Zeit, Geld oder beides:
- Fehler 1: Zu spät erinnern. Viele Freelancer warten aus falscher Rücksichtnahme vier, sechs, acht Wochen. Je länger Sie warten, desto selbstverständlicher wird die Nichtzahlung – und desto schwieriger wird es, später Konsequenzen anzukündigen. Erinnern Sie 3 bis 7 Tage nach Fristablauf. Das ist weder aufdringlich noch nachlässig. Die üblichen Zahlungsfristen in der Schweiz geben Ihnen dafür den Rahmen.
- Fehler 2: Keine neue Frist setzen. «Ich wollte nur kurz erinnern» ohne Datum ist ein Wunsch, keine Aufforderung. Ohne Frist gibt es keinen messbaren Punkt, an dem Sie überhaupt feststellen können, dass die Erinnerung gescheitert ist – und damit keinen sauberen Übergang zur Mahnung.
- Fehler 3: Gebühren auf die erste Erinnerung. Die Zahlungserinnerung ist kostenlos – das ist ihre Wirkung. Wer CHF 20.00 für den ersten höflichen Hinweis verlangt, wirkt gierig und verärgert genau die Kunden, die schlicht vergessen hatten. Gebühren beginnen mit der Mahnung, nicht mit der Erinnerung.
- Fehler 4: Der falsche Ton. Zwei Extreme sind gleich schlecht: das tobende «LETZTE MAHNUNG!!!» bei der ersten Erinnerung und das unterwürfige «wenn es Ihnen nichts ausmacht». Beides kostet Respekt. Die Formel heisst: warm in der Beziehung, klar in der Sache.
- Fehler 5: Rechnung nicht beilegen. Die Erinnerung ohne QR-Rechnung zwingt den Kunden zum Suchen – und Suchen ist der häufigste Grund, warum eine Erinnerung folgenlos bleibt. Immer die QR-Rechnung erneut anhängen, mit derselben QR-IBAN und derselben Referenznummer wie auf der Originalrechnung.
Mini-Story: Fabienne, Innenarchitektin aus Basel. Fabienne mahnte früher manuell – «wenn ich daran dachte». Das war unregelmässig, mal nach 10 Tagen, mal nach 6 Wochen. Zwei Kunden mit zusammen CHF 7'300.00 offenen Rechnungen zogen sich zurück, weil ihr Prozess chaotisch wirkte. Heute erinnert sie automatisiert: Tag 33 erste Zahlungserinnerung, Tag 47 erste Mahnung, Tag 57 letzte Mahnung. Ihre durchschnittliche Zahlungsdauer sank von 47 auf 31 Tage. Der Grund ist nicht Drohkulisse, sondern Verlässlichkeit: Kunden nehmen automatisch erinnerte Rechnungen ernst, weil sie ein System spüren.
Wann aus der Zahlungserinnerung eine Mahnung wird
Die Zahlungserinnerung ist gescheitert, wenn die gesetzte Frist abgelaufen ist und kein Geld geflossen ist. Dann haben Sie drei Optionen:
Option 1: Kurz nachfragen (nur bei einem wichtigen Kunden). Ein Anruf: «Ist bei der Rechnung etwas unklar?» Manchmal steckt ein echtes Problem dahinter – eine Reklamation, die der Kunde nie kommuniziert hat. Klären Sie das zuerst; eine Mahnung gegen einen verärgerten Kunden mit berechtigtem Einwand wird teuer. Oft passt nach dem Klären auch eine Ratenzahlung als Lösung.
Option 2: Die Mahnstufe fortsetzen. Mahnung mit Gebühr, letzte Mahnung mit Betreibungsandrohung – der Ablauf oben zeigt, wie. Denken Sie an die MWST: Auch Mahngebühren sind bei MWST-Pflicht mit 8.1 % abzurechnen und in der Abrechnung zu erfassen.
Option 3: Betreibung einleiten. Wenn auch die letzte Mahnung fruchtlos bleibt, ist die Betreibung der nächste Schritt. Sie ist in der Schweiz einfacher als ihr Ruf: Ein Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners genügt – kein Anwalt nötig, ein Formular reicht.
Eine Regel sollten Sie sich merken: Nie mehr als eine Erinnerung und zwei Mahnungen. Wer endlos weitermahnt, signalisiert, dass es keine Konsequenzen gibt – und eröffnet dem säumigen Schuldner die Möglichkeit, die Forderung auszusitzen, bis sie irgendwann verjährt. Drei Schreiben, dann Betreibung. Das ist fair gegenüber Kunden, die nur vergessen haben, und konsequent gegenüber denen, die nicht zahlen wollen.
Fazit: Freundlich erinnern – und den Prozess automatisieren
Der aufwendigste Teil des Erinnerns ist nicht das Schreiben – es ist das Dranbleiben. Wer 15 offene Rechnungen hat, weiss nicht mehr, bei welchem Kunde heute die Frist abgelaufen ist. Genau hier setzt eine Rechnungssoftware an. Magic Heidi überwacht Ihre offenen Rechnungen und verschickt Zahlungserinnerungen und Mahnungen automatisch nach Ihren Regeln:
- Stufen einmal definieren: Tag 3 nach Fälligkeit freundliche Erinnerung, Tag 14 erste Mahnung mit CHF 15.00 Gebühr, Tag 24 letzte Mahnung mit Androhung.
- Jede Erinnerung geht mit der originalen QR-Rechnung raus – Referenz und QR-IBAN stimmen, die Zahlung wird automatisch dem richtigen Debitor zugeordnet.
- Gebühren und MWST werden korrekt ausgewiesen und in die MWST-Abrechnung übernommen.
- Jeder Schritt wird protokolliert – falls es je zur Betreibung kommt, haben Sie die komplette Dokumentation.
Der Preis dafür: Magic Heidi kostet ab CHF 25.00 pro Monat (Preise ansehen) – deutlich weniger, als Sie an Liquidität und Nerven verlieren, wenn eine einzige CHF 2'400.00 Rechnung acht Wochen zu spät kommt.
Das Fazit ist einfach: Die Zahlungserinnerung ist der günstigste Hebel im ganzen Mahnprozess. Sie kostet nichts ausser vier Sätzen, rettet in den meisten Fällen die Kundenbeziehung – und holt Ihr Geld schneller herein als jede Drohung. Die Formel: freundlich im Ton, klar in der Frist, QR-Rechnung im Anhang. Und wenn die Erinnerung nicht reicht, wissen Sie jetzt genau, welche Stufe als Nächstes kommt – von der ersten Mahnung bis zur Betreibung.
Schreiben Sie die erste Erinnerung 3 bis 7 Tage nach Fristablauf. Mit den drei Vorlagen oben dauert das weniger als fünf Minuten. Und mit Magic Heidis Rechnungssoftware passiert es ganz ohne Ihr Zutun – Sie merken es erst am Kontoauszug.
Was ist der Unterschied zwischen Zahlungserinnerung und Mahnung?
Die Zahlungserinnerung ist ein freundlicher, formloser Hinweis, dass eine Rechnung noch offen ist – sie unterstellt ein Versehen und enthält keine Gebühr. Die Mahnung ist die formelle Zahlungsaufforderung mit klarer Fristsetzung und kann eine angemessene Mahngebühr ausweisen. In der Praxis folgt auf die Erinnerung die 1. Mahnung und danach allenfalls die letzte Mahnung mit Betreibungsandrohung.
Darf man für eine Zahlungserinnerung Gebühren verlangen?
Rechtlich ist die Abgrenzung nicht scharf geregelt – theoretisch könnte ein Gericht eine Erinnerung als Mahnung werten. In der Praxis ist die erste Zahlungserinnerung aber kostenlos, und das ist auch sinnvoll: Wer für den ersten höflichen Hinweis eine Gebühr verlangt, wirkt gierig und verärgert Kunden, die schlicht vergessen haben. Gebühren von CHF 10.00 bis CHF 20.00 sind erst bei der 1. Mahnung üblich.
Wie lange sollte man mit der Zahlungserinnerung warten?
3 bis 7 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist ist ideal. Früher wirkt drängend, später verlieren Sie Zeit und die Nichtzahlung wird zur Gewohnheit. Wer mit 30 Tagen Zahlungsziel rechnet, verschickt die Erinnerung also etwa am Tag 33 bis 37 nach Rechnungsdatum. Die rechtliche Grundlage für Fälligkeit und Verzug liefert OR Art. 102 – wer nicht fristgerecht zahlt, gerät in Verzug.
Ist eine Zahlungserinnerung per E-Mail gültig?
Ja. In der Schweiz gibt es keine Formvorschrift für die Zahlungserinnerung oder die Mahnung – E-Mail, Brief oder ein anderer Kanal genügen formal. Wichtig ist nur, dass Sie den Versand belegen können. Praktisch empfehlen sich E-Mails mit Lesebestätigung, bei der letzten Mahnung allenfalls das Einschreiben, um die Beweiskette für eine allfällige Betreibung zu sichern.
Zählt eine Zahlungserinnerung als Mahnung?
Für die Zahlungsmoral Ihres Kunden: ja, sie erinnert an die offene Schuld. Für die Eskalation: nein. Die Zahlungserinnerung ist die freundliche Vorstufe, die Mahnung die formelle Stufe mit Frist und Gebühr. Entscheidend ist der Inhalt: Solange keine Frist gesetzt und keine Konsequenz angedroht wird, ist es eine Erinnerung – unabhängig vom Wortlaut im Betreff.
Muss ich der Zahlungserinnerung die Rechnung erneut beilegen?
Ja – am besten als QR-Rechnung. Das ist der stärkste Hebel: Der Kunde muss nicht im Posteingang suchen, sondern kann direkt mit dem QR-Code zahlen. Die beigelegte Rechnung sollte die Pflichtangaben nach Art. 26 MWSTV enthalten, also Rechnungsnummer, Datum, MWST-Ausweis und UID – was bei einer erneut erzeugten QR-Rechnung automatisch der Fall ist.
