Was ist eine Mahnung?
Eine Mahnung ist die formelle Aufforderung an einen Kunden, eine fällige, noch offene Rechnung zu bezahlen. Sie nennt die betroffene Rechnung, den offenen Betrag und eine neue Zahlungsfrist. In der Schweiz löst die Mahnung ohne fix vereinbartes Zahlungsdatum den Verzug aus (Art. 102 OR). Ab dann sind grundsätzlich 5% Verzugszins pro Jahr geschuldet (Art. 104 OR).
Zahlungserinnerung vs. Mahnung
Eine Zahlungserinnerung ist freundlich formuliert und geht davon aus, dass die Rechnung einfach untergegangen ist. Eine Mahnung ist formeller, setzt klar eine neue Frist und kündigt Konsequenzen an.
Wichtig in der Schweiz: Rechtlich relevant können beide sein. Wenn kein fixes Fälligkeitsdatum vereinbart wurde, tritt der Verzug erst mit einer Mahnung oder klaren Zahlungsaufforderung ein. Wurde ein konkretes Zahlungsdatum vereinbart («zahlbar bis 30.09.2026»), kann der Verzug bereits mit Ablauf dieses Datums eintreten. Eine gesetzliche Pflicht, vor der Betreibung zu mahnen, gibt es nicht. Praktisch ist die gestaffelte Erinnerung trotzdem fast immer der bessere Weg, weil sie Kundenbeziehungen schont und deine Dokumentation verbessert.
Wenn du gerade erst vom Angebot zur Rechnung wechselst: Starte mit einer Offerte, arbeite mit einer sauberen Rechnungsvorlage und greif bei Zahlungsverzug auf diese Vorlagen zurück. Alle Gratis-Vorlagen findest du in der Übersicht aller Vorlagen.
Wenn du nicht nur einzelne Mahnungen formulieren, sondern den ganzen Ablauf offener Rechnungen strukturieren willst, helfen die Guides Mahnwesen Schweiz und Debitorenbuchhaltung Schweiz.

