Erwerbsersatz für Selbständige 2026 | Magic Heidi
Erwerbsersatz 2026: 80% deines Einkommens, min. CHF 69/Tag, plus CHF 75 Betriebszulage. So beantragen Selbständige den EO bei der Ausgleichskasse.
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Als Selbständiger bekommst du für Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz Erwerbsersatz: 80% deines durchschnittlichen Einkommens vor dem Dienst, mindestens CHF 69.00 pro Tag, dazu der Sold und für Selbständige eine Betriebszulage von aktuell CHF 75.00 pro Tag. Zuständig ist die Erwerbsersatzordnung, kurz EO — dieselbe Stelle, die auch die Mutterschaftsentschädigung auszahlt. Der Haken für Freelancer: Niemand erledigt die Formulare für dich. Als Angestellter reicht der Arbeitgeber die Anmeldung ein. Als Selbständiger landet die Meldekarte auf deinem Schreibtisch — und wenn du sie liegen lässt, bleibt die Kasse zu.
Wie du den Erwerbsersatz als Selbständiger beantragst, wie sich dein Taggeld berechnet und was du in der Buchhaltung verbuchen musst, damit kein Franken liegen bleibt — das erklärt dir dieser Guide Schritt für Schritt. Mit konkreten CHF-Beispielen, Mini-Stories von typischen Freelancer-Situationen und einer FAQ, die die häufigsten Fragen beantwortet.
Das Wichtigste in Kürze
- Erwerbsersatz für Diensttage: 80% deines Einkommens vor dem Dienst, mindestens CHF 69.00 pro Tag, CHF 124.00 mit Kindern
- Maximal CHF 220.00 pro Tag — der Sold kommt obendrauf
- Selbständige erhalten zusätzlich eine Betriebszulage von aktuell CHF 75.00 pro Tag für laufende Fixkosten
- Bezahlt wird das Ganze über die Beiträge: Als Selbständiger zahlst du AHV-, IV- und EO-Beiträge von zusammen 10.6% auf dein Einkommen
- Der Antrag läuft über die Meldekarte an deine eigene Ausgleichskasse — ohne Anmeldung kein Geld
Was ist die Erwerbsersatzordnung (EO)?
Die Erwerbsersatzordnung ist eine der ältesten Sozialversicherungen der Schweiz: Das Erwerbsersatzgesetz (EOG) vom 25. September 1952 ist seit über 70 Jahren in Kraft. Die Idee dahinter ist simpel. Wer für die Schweiz Dienst leistet, soll finanziell nicht draufzahlen. Der Staat verpflichtet dich für Militär-, Zivildienst oder Zivilschutz — und die EO ersetzt dir das Erwerbseinkommen, das dir in dieser Zeit entgeht.
Die EO zahlt nicht nur beim Militär. Erwerbsersatz gibt es für:
- Militärdienst — von der Rekrutenschule bis zum Wiederholungskurs (WK)
- Zivildienst — Einsätze und Kurse zählen gleich wie Militärdienst
- Zivilschutzdienst — Leistungstage und Kurse
- Rotkreuzdienst — etwa für Sanitätspersonal
- Jugend-und-Sport-Kurse — für leitende Person, etwa als J+S-Leiter von Kinderkursen
Finanziert wird die EO über die AHV-/IV-/EO-Beiträge, die alle zahlen: Arbeitnehmende, Arbeitgebende, Selbständige und Nichterwerbstätige. Du zahlst also mit deinen Beiträgen in einen Topf ein — und wenn du selbst Dienst leistest, bekommst du daraus deinen Erwerbsersatz. Wie das Bundesamt für Sozialversicherungen die EO organisiert, findest du übersichtlich auf bsv.admin.ch.
Für dich als Selbständiger ist die EO wichtiger als für Angestellte — denn sie zahlt auch Leistungen, die nichts mit dem Dienst zu tun haben: Auch die Mutterschaftsentschädigung läuft über die EO. Wer die EO versteht, versteht ein gutes Stück des schweizerischen Sozialversicherungssystems. Die gesetzliche Grundlage, das EOG mit der Nummer SR 834.1, kannst du auf fedlex.admin.ch nachlesen.
Wie viel Erwerbsersatz bekommst du als Selbständiger?
Der Erwerbsersatz beträgt 80% deines durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor dem Dienst. Das Minimum liegt bei CHF 69.00 pro Tag — hast du Kinder mit Anspruch auf Kinderzulagen, sind es mindestens CHF 124.00 pro Tag. Nach oben ist das Taggeld bei CHF 220.00 pro Tag gedeckelt. Das ist die offizielle Regelung aus dem Merkblatt 6.01 «Erwerbsersatz» der Ausgleichskassen, das du auf ahv-iv.ch findest — dieselbe Referenz, mit der auch deine Kasse arbeitet.
Für Selbständige gilt als Faustregel dieselbe Formel, die auch bei der Mutterschaftsentschädigung verwendet wird:
Taggeld = AHV-pflichtiges Jahreseinkommen × 0.8 ÷ 360
Basis ist also dein letztes AHV-pflichtiges Einkommen — jenes Einkommen, das du deiner Ausgleichskasse deklariert hast, nicht dein Umsatz. Was genau als AHV-pflichtiges Einkommen zählt und was du abrechnen darfst, hängt mit deiner Rechtsform zusammen — mehr dazu im Guide zur Einzelfirma in der Schweiz. Die Kasse prüft deine Zahlen, im Zweifel fragt sie nach der letzten AHV-Abrechnung oder Steuererklärung.
So sieht die Rechnung bei drei typischen Einkommen aus:
| AHV-pflichtiges Jahreseinkommen | Taggeld ohne Kinder | Taggeld mit Kindern |
|---|---|---|
| CHF 30'000 | CHF 69.00 (Minimum; rechnerisch CHF 66.65) | CHF 124.00 (Minimum) |
| CHF 60'000 | CHF 133.35 | CHF 133.35 |
| CHF 99'000 und mehr | CHF 220.00 (Maximum) | CHF 220.00 (Maximum) |
Was gilt bei unregelmässigem Einkommen? Genau die Frage, die für Selbständige am häufigsten auftaucht. Die Kasse geht vom durchschnittlichen Einkommen vor dem Dienst aus — bei stark schwankenden Jahren prüft sie mehrere Steuerperioden. Wer vor der Rekrutenschule gerade erst selbstständig geworden ist und noch kein AHV-pflichtiges Einkommen deklariert hat, bekommt mindestens den Minimaltaggeldsatz von CHF 69.00; wie die Kasse in diesem Fall konkret rechnet, ist von Kanton und Situation abhängig — prüfe das vor dem Dienst direkt bei deiner Ausgleichskasse. Besser als jede Faustregel: Rechne vor der Einrückung einmal durch, wie viel Taggeld dich erwartet, und plane den Cashflow für die Dienstwochen danach.
Und jetzt der wichtigste Punkt, den viele nicht kennen: Der Sold kommt obendrauf. Der Erwerbsersatz und der Sold (den du als Militärangehöriger oder Zivildienstleistender bekommst) werden nicht verrechnet — du bekommst beides. Die Höhe des Soldes hängt von deinem Grad und deinem Zivilstand ab. Der Erwerbsersatz richtet sich nach deinem Einkommen, der Sold nach deinem Dienstgrad. Beides zusammen ergibt dein Gesamteinkommen während des Dienstes.
Mini-Story zum Mitnehmen: Marco, Fotograf aus Luzern. Sein AHV-pflichtiges Einkommen im Jahr vor dem WK lag bei CHF 96'000 — auf rund 250 Arbeitstage umgerechnet verrechnet er etwa CHF 384.00 pro Arbeitstag. Die EO rechnet aber nicht mit seinem Tagesansatz, sondern mit der Formel: CHF 96'000 × 0.8 ÷ 360 = CHF 213.35 pro Tag. Für seine 18 WK-Tage bekommt er rund CHF 3'840.00 an Erwerbsersatz — dazu der Sold und die Betriebszulage, um die es gleich geht. Reicher wirst du im Dienst nicht — aber draufzahlen musst du auch nicht.
Betriebszulage und Betreuungszulage: was Selbständige extra bekommen
Hier kommt der Teil, der speziell für Selbständige interessant ist — und den viele nicht kennen. Zusätzlich zum Erwerbsersatz können Selbständige eine Betriebszulage bekommen. Sie entschädigt die laufenden Kosten, die auch dann weiterlaufen, wenn du selbst im Dienst bist: Miete fürs Büro oder die Werkstatt, Abos, Versicherungen, Maschinenleasing. Aktuell sind das CHF 75.00 pro Tag. Wichtig: Der Betrag wird regelmässig angepasst — prüfe den aktuellen Stand direkt bei deiner Ausgleichskasse, bevor du mit der Zahl planst.
Mini-Story zum Mitnehmen: Reto, Schreiner aus dem Emmental. Seine Werkstatt kostet ihn im Monat rund CHF 2'400.00 an Fixkosten — Miete, Maschinenunterhalt, Haftpflicht. Bei einem zweiwöchigen Zivilschutz-Einsatz sind das CHF 900.00 an Betriebszulage (12 Tage × CHF 75.00). Die Werkstatt läuft weiter, die Maschinen bleiben versichert, die Miete zahlt sich nicht von selbst. Genau für diese Lücke ist die Betriebszulage da. Retos Fazit: «Ohne die Zulage hätte ich den Einsatz fast nicht verantworten können.»
Daneben gibt es die Betreuungszulage. Sie bekommen Eltern, deren Kinder unter 12 Jahren während des Dienstes nicht anderweitig betreut werden können — etwa weil die Partnerin selbst arbeitet und die übliche Betreuung wegfällt. Die Betreuungszulage wird zusammen mit dem Erwerbsersatz beantragt und von derselben Stelle ausbezahlt. Die Details für Militär-, Jugend-und-Sport- und Zivildienst erklärt die Eidgenössische Ausgleichskasse in ihren Merkblättern. Auch hier gilt: Die aktuelle Höhe erfährst du bei deiner Kasse.
Merke dir die Reihenfolge: Erst das Taggeld (80% deines Einkommens, mindestens CHF 69.00, mit Kindern CHF 124.00), dann die Betriebszulage (aktuell CHF 75.00 pro Tag), dann der Sold. Drei Posten, die du bei der Antragstellung einzeln prüfen solltest.
So beantragst du den Erwerbsersatz Schritt für Schritt
Die Anmeldung ist der Schritt, bei dem Selbständige am häufigsten Fehler machen — vor allem, weil niemand daran erinnert. Hier der Ablauf in vier Schritten:
Schritt 1: Meldekarte abwarten und prüfen. Nach deiner Einrückung schickt dir die zuständige Dienststelle eine Meldekarte — beim Militär meist über den Betreuungsstandort, im Zivildienst über das zuständige Kompetenzzentrum. Diese Meldekarte ist der Auslöser für alles Weitere. Ohne Meldekarte keine Auszahlung: Wird kein Antrag gestellt, bleibt die Kasse einfach zu. Es gibt also kein automatisches System, das dich von selbst findet.
Schritt 2: Anmeldeformular deiner Ausgleichskasse ausfüllen. Als Selbständiger reichst du den Antrag bei deiner eigenen AHV-Ausgleichskasse ein — jener Kasse, bei der du deine AHV-Beiträge bezahlst. Nicht bei der Krankenkasse, nicht bei der Kasse deines allfälligen Arbeitgebers. Auch wenn du nebenbei angestellt bist: Für die selbständige Tätigkeit gibst du den Antrag immer selbst ein, der Arbeitgeber kümmert sich nur um den angestellten Teil. Beide Einkommen fliessen in die Berechnung. Das ist eine Besonderheit, die selbst erfahrenere Freelancer überrascht.
Schritt 3: Unterlagen beilegen. Dazu gehören die Meldekarte, deine AHV-Nummer und in der Regel ein Nachweis deines Einkommens — etwa die letzte AHV-Abrechnung oder die Steuererklärung. Tipp: Bevor du den Antrag ausfüllst, prüfe, ob deine letzte AHV-Rechnung bezahlt ist. Offene Beitragsschulden verzögern die Prüfung unnötig.
Schritt 4: Frist einhalten. In der Regel musst du die Anmeldung innert 30 Tagen einreichen — die genaue Frist steht auf deiner Meldekarte, also prüfe sie dort und nicht irgendwo im Internet. Verspätete Anmeldungen können bedeuten, dass einzelne Taggelder verfallen. Gib das Formular also am besten direkt nach Erhalt der Meldekarte ab — im WK-Rhythmus heisst das: einräcken, Meldekarte abwarten, sofort einreichen, weiter mit dem Leben.
Mini-Story zum Mitnehmen: Tim, Webdesigner aus Basel. Nach einem dreiwöchigen WK hat er die Meldekarte zwei Monate in seinem Posteingang liegen lassen — der Laden lief, die Kunden warteten nicht. Die Auszahlung kam erst mit erheblicher Verzögerung, und Tim musste der Kasse mehrfach nachfassen. Sein Fazit: «Zwei Stunden Aufwand, die ich gleich nach der Entlassung hätte reinstecken sollen. Stattdessen habe ich der Kasse monatelang hinterhertelefoniert.» Merke: Der Aufwand ist klein, die Folgen eines Verzugs sind es nicht.
Erwerbsersatz und deine Buchhaltung: was du verbuchen musst
Der Erwerbsersatz ist Geld wie jedes andere — mit zwei Besonderheiten, die du kennen solltest, sonst wunderst du dich im Januar über die Zahlen.
Erstens: Erwerbsersatz und Sold sind steuerpflichtiges Einkommen. Du deklarierst beides in deiner Steuererklärung wie anderes Erwerbseinkommen. Rechne also nicht mit dem vollen Brutto-Betrag, sondern lege dir für die Steuer eine Reserve zurück. Der Sold des Militärs ist ebenfalls steuerbar — auch wenn er sich bescheiden ausnimmt, gehört er ins Steuerformular.
Zweitens: AHV-/IV-/EO-Beiträge werden an der Quelle abgezogen. Die Ausgleichskasse zieht die Beiträge direkt vom Taggeld ab — du bekommst also netto ausgezahlt. Der bezogene Erwerbsersatz fliesst in deine jährliche AHV-Abrechnung ein und zählt als Beitragszeit für deine Rente. Das ist kein Nachteil: Die Dienstjahre hinterlassen keine Beitragslücke in deiner AHV, was gerade für Selbständige mit wechselndem Einkommen Gold wert ist.
Was du für die Buchhaltung konkret brauchst: eine saubere Trennung zwischen Einkommen vor dem Dienst, Taggeld-Zahlungen der EO und allfälligen Rechnungen, die du während des Dienstes (nicht) stellen konntest. Behalte deine Einnahmen und Ausgaben an einem Ort — genau dafür gibt es eine schlanke Rechnungs- und Einnahmenverwaltung wie Magic Heidi. Damit siehst du auf einen Blick, was während des WK in der Kasse lag — und was du der Kasse und dem Steueramt melden musst.
Ein Hinweis zur Ehrlichkeit: Der Erwerbsersatz zahlt nur für Diensttage. Wirst du ausserhalb des Dienstes krank und kannst nicht arbeiten, springt die EO nicht ein. Dafür braucht es eine Krankentaggeldversicherung, die du idealerweise abschliesst, bevor du sie brauchst. Wer schon einmal einen längeren Ausfall hatte, weiss, warum.
Wenn du nicht dienstpflichtig bist
Vielleicht liest du das hier und denkst: «Ich bin gar nicht dienstpflichtig — wozu das Ganze?» Kurz: Weil du trotzdem bezahlst.
Frauen ohne Dienstpflicht, Ausgestellte und alle, die aus anderen Gründen nicht dienen, zahlen trotzdem EO-Beiträge — bei Selbständigen zusammen mit AHV und IV in der Höhe von 10.6% auf das AHV-pflichtige Einkommen. Die EO ist eine solidarisch finanzierte Versicherung, keine individuelle Abrechnung nach Diensttagen. Dafür profitieren auch nicht dienstpflichtige Personen von ihr: die Mutter über die Mutterschaftsentschädigung, der Vater über den Vaterschaftsurlaub, der nebenbei Selbständige über jeden freiwillig geleisteten Dienst.
Wehrpflichtersatz: Wer ausgemustert oder vom Dienst befreit ist, zahlt stattdessen den Wehrpflichtersatz — eine jährliche Abgabe, die ebenfalls über die Ausgleichskasse eingezogen wird. Sie fällt in denselben Topf und finanziert die EO mit.
Freiwilliger Militärdienst: Seit 2024 können auch Personen ohne gesetzliche Dienstpflicht freiwillig Militärdienst leisten — und damit ebenfalls Anspruch auf Erwerbsersatz erwerben. Wer also aus Interesse oder für die persönliche Entwicklung dienen möchte, dem steht die EO wie allen andern offen. Voraussetzung: Du meldest den Dienst wie beschrieben an, die Meldekarte kommt auch bei freiwillig Leistenden zum Zug.
Übrigens zahlen auch Nichterwerbstätige EO-Beiträge — etwa über ihre AHV-Beiträge als Studierende oder im Sabbatical. Wie diese Beiträge funktionieren, erklären wir im Artikel zu den AHV-Beiträgen für Nichterwerbstätige.
Häufige Fragen zum Erwerbsersatz für Selbständige
Muss ich als Selbständiger etwas unternehmen, um EO zu bekommen?
Ja. Die Ausgleichskasse zahlt nicht von sich aus. Du reichst die Meldekarte deiner Dienststelle zusammen mit dem Anmeldeformular bei deiner eigenen AHV-Ausgleichskasse ein — auch wenn du daneben angestellt bist. Ohne Anmeldung gibt es keine Auszahlung.
Wie viel Erwerbsersatz bekomme ich pro Tag?
80% deines durchschnittlichen Einkommens vor dem Dienst, mindestens CHF 69.00 pro Tag — mit Kindern mindestens CHF 124.00 — und maximal CHF 220.00 pro Tag. Als Faustregel für Selbständige: Jahreseinkommen × 0.8 ÷ 360 ergibt dein Taggeld. Der Sold und die Betriebszulage von aktuell CHF 75.00 pro Tag kommen dazu.
Bis wann muss ich die Meldekarte einreichen?
In der Regel innert 30 Tagen — die konkrete Frist steht auf deiner Meldekarte, also prüfe sie dort. Verspätete Anmeldungen können dazu führen, dass Taggelder verfallen. Am besten gibst du das Formular direkt nach Erhalt der Meldekarte ab.
Muss ich auf den Erwerbsersatz Steuern und AHV bezahlen?
Ja. Erwerbsersatz und Sold sind steuerpflichtiges Einkommen und gehören in die Steuererklärung. Die AHV-/IV-/EO-Beiträge werden direkt vom Taggeld abgezogen und der Bezug fliesst in deine jährliche AHV-Abrechnung — deine Dienstzeit hinterlässt also keine Beitragslücke.
Was passiert, wenn ich während des Dienstes trotzdem arbeite?
Das Taggeld kann für die betreffenden Tage gekürzt oder gestrichen werden. Der Erwerbsersatz ersetzt Einkommen, das du wegen des Dienstes nicht verdienen kannst — arbeitest du trotzdem, entfällt der Grund für diese Tage. Melde dich im Zweifel bei deiner Ausgleichskasse, bevor du einen Auftrag während des Dienstes annimmst.
Bekomme ich auch Erwerbsersatz als Zivildienstleistender oder Zivilschützer?
Ja. Zivildienst, Zivilschutz, Rotkreuzdienst und geleitete Jugend-und-Sport-Kurse sind gleich behandelt wie Militärdienst: 80% des Einkommens, mindestens CHF 69.00 pro Tag (CHF 124.00 mit Kindern), maximal CHF 220.00. Auch hier läuft die Anmeldung über die Meldekarte an deine Ausgleichskasse.
