Krankentaggeldversicherung

Krankentaggeldversicherung in der Schweiz: Schutz für Selbstständige

Als Selbstständige:r bekommst du keine Lohnfortzahlung bei Krankheit. Die Krankentaggeldversicherung (KTG) schliesst diese Lücke. Was kostet sie? Wann ist sie Pflicht? Alle Antworten im Guide 2026.

Krankentaggeldversicherung Schweiz

Krankentaggeldversicherung CH 2026 | Magic Heidi

Krankentaggeldversicherung Schweiz: Was du als Selbstständige:r wissen musst. Kosten, Karenzfrist, KTG-Abzug & Anbieter im Vergleich. Guide 2026.

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Nathan Ganser

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Wer in der Schweiz selbständig erwerbend ist und krank wird, hat ein Problem: Es gibt keine Lohnfortzahlung. OR Art. 324a sichert Angestellten zwar den Lohn für eine begrenzte Zeit — aber dieser Schutz gilt nur für Arbeitnehmende. Für Selbstständige fällt das Einkommen während einer Krankheit auf null. Genau hier kommt die Krankentaggeldversicherung Schweiz ins Spiel: Sie zahlt dir ein Taggeld, wenn du krankheitsbedingt nicht arbeiten kannst. Dieser Guide erklärt, was die KTG kostet, wie die Karenzfrist funktioniert, wann die Versicherung Pflicht ist und wie du sie steuerlich absetzt.

Die Krankentaggeldversicherung — kurz KTG — ist für Selbstständige eine der wichtigsten Absicherungen neben der AHV. Wer sie nicht hat, trägt das volle Einkommensrisiko bei Krankheit selbst. Und das kann teuer werden: Sechs Wochen Ausfall kosten einen Freelancer mit CHF 80'000.00 Jahreseinkommen schnell CHF 9'000.00 oder mehr.

Das Wichtigste in Kürze

  • KTG kostet als Richtwert 1–3% des Bruttoeinkommens, also oft CHF 50.00–200.00/Monat für Selbstständige
  • Karenzfrist: meist 14–30 Tage — während dieser Zeit zahlt die KTG nicht
  • Taggeld: meist 80% des zuletzt verdienten Einkommens
  • KTG-Prämien sind als Geschäftsaufwand steuerlich absetzbar, bezogene Taggelder sind steuerbar
  • Für Solo-Selbstständige freiwillig; für Arbeitgeber nur Pflicht, wenn ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) sie vorschreibt

Was ist die Krankentaggeldversicherung (KTG)?

Die Krankentaggeldversicherung ist eine Versicherung, die dir ein Taggeld auszahlt, wenn du wegen Krankheit (je nach Police auch bei Unfall) nicht arbeiten kannst. Sie ersetzt einen Teil deines Erwerbseinkommens — typischerweise 80% — und schliesst die Lücke, die entsteht, wenn du als Selbstständige:r keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hast.

Wichtig: Die KTG ist nicht dasselbe wie deine Krankenkasse. Die reguläre Krankenversicherung (KVG) zahlt die Kosten für Arztbesuche, Spitalaufenthalte und Medikamente. Sie deckt die medizinischen Rechnungen ab. Die KTG hingegen zahlt keinen Franken an Ärzte — sie zahlt Geld an dich, damit du deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst, während du krank bist. Das sind zwei völlig unterschiedliche Versicherungen mit unterschiedlichen Zwecken.

Die freiwillige Taggeldversicherung nach KVG ist in Art. 67 ff. KVG geregelt. Den aktuellen Wortlaut des Gesetzes findest du auf admin.ch unter SR 832.10 (Krankenversicherungsgesetz). Die Taggeldversicherung kann bei der Krankenkasse abgeschlossen werden, die auch die Grundversicherung führt — oder als Privatversicherung nach VVG bei einem Versicherungsunternehmen, das KTG-Produkte anbietet.

Für Angestellte ist die Sache klar: OR Art. 324a verpflichtet den Arbeitgeber, bei Krankheit den Lohn für eine bestimmte Dauer weiterzuzahlen — im ersten Dienstjahr mindestens drei Wochen, danach je nach Dienstjahren länger (Berner Skala, Zürcher Skala, Basler Skala). Viele Arbeitgeber schliessen deshalb eine KTG ab, um dieses Risiko abzusichern. Als Selbstständige:r hast du keinen Arbeitgeber, der für dich aufkommt. Du musst selbst handeln.

Warum Selbstständige eine KTG brauchen

OR Art. 324a schützt Angestellte. Der Arbeitgeber muss bei Krankheit den Lohn weiterzahlen — mindestens für eine begrenzte Zeit. Das Gesetz unterscheidet nach Dienstjahren: Im ersten Dienstjahr sind es drei Wochen, danach steigt die Dauer. Kantonale Skalen wie die Berner Skala oder die Zürcher Skala konkretisieren diese Dauer. Nach Ablauf der Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers springt — sofern vorhanden — die KTG ein.

Für Selbstständige gilt OR Art. 324a nicht. Kein Arbeitgeber, keine Lohnfortzahlung. Wenn du als Freelancer sechs Wochen krank wirst, stoppt dein Einkommen am ersten Tag. Rechnungen, die du nicht stellen kannst, werden nicht bezahlt. Kunden, die du nicht bedienen kannst, suchen sich eine andere Lösung. Das kann existenzbedrohend sein — besonders für Solo-Selbstständige ohne Rücklagen.

Das Beispiel von Marc

Marc ist Grafiker aus Bern. Er arbeitet als Solo-Selbstständiger mit einem Jahreseinkommen von rund CHF 85'000.00. Im Frühling 2025 erkrankte er an einer schweren Grippe mit Komplikationen — er konnte sechs Wochen lang nicht arbeiten. Keine KTG, keine Lohnfortzahlung, keine Ersatzeinkünfte. Sechs Wochen bei rund CHF 2'000.00 pro Woche bedeuten CHF 12'000.00 verlorenes Einkommen. Marc hatte Rücklagen, aber die wurden fast vollständig aufgebraucht.

Ein Jahr später hat Marc eine KTG abgeschlossen. Er zahlt rund CHF 89.00/Monat bei einer Karenzfrist von 30 Tagen und 80% Taggeld. Bei einer erneuten sechswöchigen Krankheit würde die KTG für die letzten zwei Wochen (nach Ablauf der Karenzfrist) rund CHF 2'600.00 zahlen — nicht alles, aber ein erheblicher Teil der Ausfallsumme.

Die Rechnung ist einfach: CHF 89.00/Monat sind CHF 1'068.00/Jahr. Gegenüber einem möglichen Einkommensausfall von CHF 12'000.00 bei sechswöchiger Krankheit ist das eine Versicherung, die sich rechnet — wenn auch nicht bei jedem Krankheitsfall, so doch bei den schweren.

Wer sich überlegt, den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen, findet im Guide Freelancer werden in der Schweiz eine Übersicht aller Kosten, die auf dich zukommen — inklusive KTG.

Karenzfrist und Karenztage erklärt

Die Karenzfrist ist die Wartezeit, bevor die KTG zu zahlen beginnt. Während der Karenzfrist erhältst du kein Taggeld. Du wählst die Karenzfrist beim Abschluss der Versicherung — und sie hat einen direkten Einfluss auf die Prämie.

Typische Karenzfristen:

KarenzfristWas das heisstPrämien-Auswirkung
7 TageKTG zahlt ab dem 8. Krankheitstaghöchste Prämie
14 TageKTG zahlt ab dem 15. Krankheitstaghohe Prämie
30 TageKTG zahlt ab dem 31. Krankheitstagmittlere Prämie
90 TageKTG zahlt ab dem 91. Krankheitstagtiefste Prämie

Die Logik ist simpel: Je länger du selbst trägst, desto günstiger die Versicherung. Die meisten Selbstständigen wählen 30 Tage — ein Kompromiss zwischen Prämie und Schutz. Wer genug Rücklagen hat, um drei Monate ohne Einkommen zu überleben, kann 90 Tage wählen und spart deutlich an der Prämie. Wer keine Rücklagen hat, sollte 14 Tage oder sogar 7 Tage wählen — zahlt aber mehr.

Karenztage sind die einzelnen Tage innerhalb der Karenzfrist. Wenn die Karenzfrist 30 Tage beträgt und du 35 Tage krank bist, sind die ersten 30 Tage Karenztage (keine Zahlung), und die KTG zahlt für die Tage 31 bis 35 — also fünf Taggelder.

Für Angestellte gibt es kantonale Skalen, die die Lohnfortzahlung bei Krankheit regeln. Die Berner Skala sieht beispielsweise vor, dass der Arbeitgeber im ersten Dienstjahr drei Wochen Lohn fortzahlt und die Dauer danach mit jedem Dienstjahr steigt — bis zu mehreren Monaten. Die Zürcher Skala ist ähnlich aufgebaut. Diese Skalen regeln, wie lange der Arbeitgeber zahlt — und die KTG springt danach ein. Für Selbstständige gibt es diese Skalen nicht. Du wählst die Karenzfrist frei.

Praxistipp: Wenn du Rücklagen von mindestens drei Monatsausgaben hast, wähle 30 Tage Karenzfrist. Das ist der Sweet Spot zwischen Prämie und Schutz. Wenn du keine Rücklagen hast, wähle 14 Tage — aber bau parallel Rücklagen auf, damit du die Karenztage überbrücken kannst.

Was kostet eine Krankentaggeldversicherung?

Die Prämie für eine KTG hängt von mehreren Faktoren ab. Die Faustregel: 1–3% des Bruttoeinkommens pro Jahr. Bei einem Bruttoeinkommen von CHF 80'000.00 liegen die Jahresprämien zwischen CHF 800.00 und CHF 2'400.00 — also CHF 67.00 bis CHF 200.00 pro Monat.

Die wichtigsten Preistreiber:

  • Alter: Jüngere Versicherte zahlen weniger. Ab 40 Jahren steigen die Prämien spürbar.
  • Gesundheitszustand: Bei Vorerkrankungen kann die Versicherung einen Zuschlag erheben oder Ausschlüsse vereinbaren.
  • Taggeld-Höhe: Je höher das Taggeld (z.B. 80% vs. 60% des Einkommens), desto höher die Prämie.
  • Karenzfrist: Kürzere Karenzfrist = höhere Prämie.
  • Leistungsdauer: 720 Tage (ca. 2 Jahre) vs. 730 Tage innerhalb von 900 Tagen (KVG-Minimum) — je nach Anbieter. Längere Leistungsdauer = höhere Prämie.
  • Versicherungsform: Taggeldversicherung bei der Krankenkasse (nach KVG) vs. private Versicherung (nach VVG).

Das Beispiel von Sarah

Sarah ist Webdesignerin aus Zürich. Sie verdient rund CHF 90'000.00 pro Jahr und hat eine KTG mit folgenden Konditionen abgeschlossen:

  • Taggeld: 80% des zuletzt verdienten Einkommens
  • Karenzfrist: 30 Tage
  • Leistungsdauer: 720 Tage
  • Prämie: rund CHF 147.00/Monat (CHF 1'764.00/Jahr)

Das entspricht rund 2% ihres Bruttoeinkommens. Als Sarah sich im Sommer 2025 das Handgelenk brach und sechs Wochen nicht arbeiten konnte, zahlte die KTG nach Ablauf der 30-tägigen Karenzfrist für die restlichen zwei Wochen ein Taggeld von rund CHF 197.00 pro Tag. Insgesamt erhielt sie rund CHF 2'760.00 — weniger als ihr tatsächlicher Einkommensausfall, aber genug, um die Miete und die wichtigsten Rechnungen zu decken.

Hätte Sarah eine kürzere Karenzfrist von 14 Tagen gewählt, hätte die KTG für vier statt zwei Wochen gezahlt — aber die Prämie wäre auf rund CHF 190.00/Monat gestiegen. Über das Jahr gerechnet wären das CHF 516.00 mehr an Prämien. Sarah hat sich bewusst für 30 Tage entschieden, weil sie Rücklagen hat.

Wenn du deine Einnahmen und Ausgaben sauber trackst, weisst du genau, wie hoch dein Taggeld sein muss. Mit dem Rechnungsprogramm von Magic Heidi behältst du dein Einkommen im Blick — und weisst, welche Summe du bei Krankheit ersetzen musst.

KTG-Abzug: Krankentaggeldversicherung steuerlich absetzen

Gute Nachricht: Die KTG-Prämien sind für Selbstständige steuerlich absetzbar. Sie zählen als Geschäftsaufwand und reduzieren damit deinen steuerbaren Reingewinn. Das bedeutet: Du trägst nicht nur weniger Risiko, sondern zahlst auch weniger Steuern.

Die Steuerbehörden behandeln Krankentaggeldversicherungs-Prämien für Selbstständige als abziehbare Geschäftskosten — sofern die Versicherung der Sicherung des Erwerbseinkommens dient. Das ist bei Selbstständigen regelmässig der Fall. Die offiziellen Merkblätter findest du auf der Website der ESTV und bei deiner kantonalen Steuerverwaltung.

Ein Rechenbeispiel:

Du verdienst CHF 80'000.00 pro Jahr und zahlst CHF 1'500.00 KTG-Prämien. Ohne KTG-Abzug wäre dein steuerbarer Reingewinn CHF 80'000.00. Mit KTG-Abzug sinkt er auf CHF 78'500.00. Bei einem kombinierten Steuersatz (Bund + Kanton + Gemeinde) von beispielsweise 25% sparst du CHF 375.00 an Steuern. Die effektiven Kosten der KTG sinken damit von CHF 1'500.00 auf CHF 1'125.00.

Das gilt übrigens auch für andere Geschäftsausgaben. Wer eine Einzelfirma gründet, sollte von Anfang an alle Geschäftskosten sauber in einer Buchhaltungssoftware erfassen — KTG-Prämien, Berufshaftpflicht, Software, Arbeitsmittel. Jeder abziehbare Franken senkt die Steuerlast.

Achtung: Wenn du als Selbstständige:r KTG-Taggelder beziehst, sind diese in der Regel steuerpflichtig als Ersatzeinkommen. Du musst sie in der Steuererklärung als Einkommen deklarieren. Das ist kein Nachteil — es ist einfach die Kehrseite der Medaille: Prämien abziehbar, Taggelder steuerbar.

Wenn du dich fragst, welche Ausgaben du sonst noch absetzen kannst, lohnt sich ein Blick auf den Leitfaden zur MWST als Freelancer abrechnen — dort geht es zwar primär um MWST, aber die Struktur der Geschäftsausgaben ist dieselbe.

Krankentaggeldversicherung: Pflicht oder freiwillig für Selbstständige?

Die Antwort hängt davon ab, ob du Mitarbeitende beschäftigst oder nicht — und in welcher Branche.

Für Selbstständige ohne Mitarbeitende: freiwillig.

Wenn du solo selbständig bist — keine Angestellten, keine Lernenden, keine Mitarbeitenden — ist die KTG freiwillig. Niemand zwingt dich, eine abzuschliessen. Aber wie das Beispiel von Marc gezeigt hat, ist das Risiko ohne KTG erheblich. Die Frage ist nicht, ob die KTG Pflicht ist, sondern ob du dir das Risiko leisten kannst, sie nicht zu haben.

Für Arbeitgeber mit Mitarbeitenden: nur bei GAV-Pflicht obligatorisch.

Sobald du Mitarbeitende beschäftigst, gilt die Lohnfortzahlungspflicht nach OR Art. 324a. Eine gesetzliche Pflicht, dafür eine KTG abzuschliessen, gibt es in der Schweiz aber nicht. Verbindlich wird sie erst, wenn ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag (GAV) deiner Branche eine Krankentaggeldversicherung vorschreibt — das ist zum Beispiel im Bau- und Ausbaugewerbe, im Gastgewerbe oder in der Reinigungsbranche der Fall. Der GAV legt dann auch Mindestleistungen fest, etwa 80% Taggeld während 720 Tagen.

Prüfe also, ob für deine Branche ein GAV gilt. Auch ohne Pflicht ist eine Kollektiv-KTG für Arbeitgeber meist sinnvoll: Sie deckt die Lohnfortzahlung ab, die du sonst aus eigener Tasche zahlen müsstest.

Das Beispiel von Thomas

Thomas ist Schreiner aus Luzern und betreibt eine Einzelfirma mit zwei Angestellten. Der GAV seiner Branche verlangt eine Krankentaggeldversicherung für die Angestellten. Thomas schliesst deshalb eine Kollektiv-KTG für seine zwei Mitarbeitenden ab und versichert sich selbst gleich mit. Die Gesamtkosten liegen in seinem Fall bei rund CHF 340.00/Monat für drei Personen. Die KTG für die Mitarbeitenden sichert die Lohnfortzahlungspflicht nach OR Art. 324a ab — Thomas zahlt den Lohn bei Krankheit zwar zunächst weiter, bekommt das Geld aber von der Versicherung zurück.

Für die Mitarbeitenden ist das ein Vorteil: Sie wissen, dass ihr Lohn bei Krankheit gesichert ist. Für Thomas ist es ein Vorteil, weil er das Risiko nicht selbst trägt. Die Prämien für die Mitarbeiter-KTG sind als Geschäftsaufwand absetzbar — sie mindern den steuerbaren Gewinn der Schreinerei.

Wenn du Mitarbeitende einstellst, musst du dich auch bei der AHV als Arbeitgeber anmelden und Lohnabrechnungen erstellen. Die Kriterien für selbständige Erwerbstätigkeit findest du auf ahv.ch. Wer nebenberuflich selbständig ist, findet im Leitfaden nebenberuflich selbständig weitere Hinweise zur AHV und Sozialversicherung.

Anbieter vergleichen: Krankenkasse vs. Versicherung

Wenn du eine KTG abschliessen willst, hast du zwei Arten von Anbietern zur Auswahl: Krankenkassen mit Taggeldversicherung nach KVG und private Versicherungen nach VVG. Beide bieten Taggeldversicherungen an, aber mit Unterschieden.

Taggeldversicherung nach KVG (Krankenkassen):

Kassen wie Swica, Helsana, CSS, KPT und Sanitas bieten Taggeldversicherungen an. Die Vorteile der KVG-Variante: Aufnahmepflicht (die Kasse darf dich nicht ablehnen, kann aber für bestehende Krankheiten einen Vorbehalt von maximal fünf Jahren anbringen) und Freizügigkeit beim Wechsel. Die Nachteile: Die versicherbaren Taggelder sind oft tief, und die Prämien sind für hohe Taggelder meist nicht attraktiv.

  • Swica: Taggeldversicherung mit flexiblen Karenzfristen, wählbare Leistungsdauer.
  • Helsana: KTG mit verschiedenen Taggeld-Modellen, kombinierbar mit der Grundversicherung.
  • CSS: Taggeld mit wählbarem Taggeldsatz und Karenzfrist.
  • KPT: Lösungen für Selbstständige und KMU.
  • Sanitas: Transparente Taggeld-Modelle, digitale Verwaltung.

Private Versicherungen (nach VVG):

Versicherer wie AXA, Die Mobiliar und Baloise — und auch die Krankenkassen selbst — bieten KTG-Produkte nach VVG an. Die Vorteile: Oft flexiblere Gestaltung, höhere Taggelder möglich, wählbare Laufzeiten. Die Nachteile: Meist Gesundheitsprüfung erforderlich, Ausschlüsse bei Vorerkrankungen möglich, Prämien können mit dem Alter steigen. Für die meisten Selbstständigen mit mittlerem oder hohem Einkommen ist die VVG-Variante die realistische Wahl.

Worauf du beim Vergleich achten solltest:

  1. Taggeldhöhe: Wie viel Prozent des Einkommens wird ersetzt? 80% ist Standard, manche Anbieter bieten bis zu 100%.
  2. Karenzfrist: Wähle eine, die zu deinen Rücklagen passt.
  3. Leistungsdauer: Meist 720 oder 730 Tage. Längere Laufzeit = mehr Schutz, höhere Prämie.
  4. Vorerkrankungen: Werden diese ausgeschlossen oder mit Zuschlag abgedeckt?
  5. Gesundheitsprüfung: Ist eine medizinische Untersuchung nötig? Bei der KVG-Taggeldversicherung nicht, bei VVG-Produkten meist schon.
  6. Anpassbarkeit: Kannst du Taggeld und Karenzfrist später ändern?
  7. Kündigungsfrist: Wie flexibel kannst du die Versicherung wechseln?

Praxistipp: Hol mindestens drei Offerten ein — von einer Krankenkasse und von zwei privaten Versicherern. Vergleiche nicht nur die Prämie, sondern auch die Bedingungen. Die billigste KTG ist nicht die beste, wenn sie bei der Krankheit, die dich tatsächlich trifft, nicht zahlt.

Wenn du deine Finanzen sauber im Blick hast, fällt die Entscheidung leichter. Mit Magic Heidi ab CHF 25/Monat trackst du Einnahmen, Ausgaben und Prämien in einer App — und weisst sofort, welcher Taggeldsatz zu deinem Einkommen passt. Wer eine Buchhaltungslösung sucht, die günstiger als bexio ist, findet in Magic Heidi eine schlanke Alternative für Schweizer Freelancer.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist die Krankentaggeldversicherung für Selbstständige Pflicht?

Für Solo-Selbstständige ohne Mitarbeitende ist die KTG freiwillig. Auch als Arbeitgeber bist du gesetzlich nicht dazu verpflichtet — ausser ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag (GAV) deiner Branche schreibt eine Krankentaggeldversicherung vor. Sinnvoll ist sie in beiden Fällen.

Wie viel kostet eine KTG als Selbstständiger?

Die Prämie liegt typischerweise bei 1–3% des Bruttoeinkommens. Bei CHF 80'000.00 Jahreseinkommen sind das CHF 800.00–2'400.00 pro Jahr, also ca. CHF 67.00–200.00 pro Monat. Faktoren wie Alter, Gesundheit, Karenzfrist und Leistungsdauer beeinflussen den Preis.

Was ist der Unterschied zwischen Karenzfrist und Karenztagen?

Die Karenzfrist ist die vereinbarte Wartezeit (z.B. 30 Tage), bevor die KTG zu zahlen beginnt. Karenztage sind die einzelnen Tage innerhalb dieser Frist. Bei 30 Tagen Karenzfrist und 35 Krankheitstagen sind die ersten 30 Tage Karenztage ohne Zahlung, und die KTG zahlt für die Tage 31 bis 35.

Kann ich die KTG-Prämien steuerlich absetzen?

Ja. Als Selbstständige:r sind die KTG-Prämien als Geschäftsaufwand absetzbar und reduzieren den steuerbaren Reingewinn, sofern die Versicherung der Sicherung des Erwerbseinkommens dient. Die bezogenen Taggelder sind dafür als Ersatzeinkommen steuerpflichtig.

Was zahlt die KTG, wenn ich selbstständig bin und krank werde?

Die KTG zahlt ein Taggeld — meist 80% des zuletzt verdienten Einkommens — nach Ablauf der Karenzfrist. Bei CHF 80'000.00 Jahreseinkommen und 80% Taggeld entspricht das rund CHF 175.00 pro Tag. Die Zahlung erfolgt für die vereinbarte Leistungsdauer (typisch 720 oder 730 Tage).

Brauche ich eine KTG, wenn ich nebenberuflich selbstständig bin?

Nicht zwingend. Wer nebenberuflich selbständig ist und ein Haupterwerbseinkommen hat, ist oft über den Arbeitgeber gegen Lohnausfall bei Krankheit abgesichert. Die KTG für die selbständige Tätigkeit ist dann freiwillig. Wer aber einen wesentlichen Teil seines Einkommens aus der Selbständigkeit bezieht, sollte eine KTG prüfen.

Fazit: Die KTG ist keine Luxusversicherung

Die Krankentaggeldversicherung ist für Selbstständige in der Schweiz keine Luxusversicherung, sondern eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt. Ohne KTG trägst du das volle Einkommensrisiko bei Krankheit — und das kann bei wenigen Wochen Ausfall schnell mehrere tausend Franken kosten.

Die wichtigsten Punkte noch einmal:

  • KTG kostet als Richtwert CHF 50.00–200.00/Monat für Selbstständige, je nach Alter, Einkommen und Karenzfrist.
  • Die Karenzfrist bestimmt, ab wann die KTG zahlt — 30 Tage ist ein solider Kompromiss für die meisten Selbstständigen.
  • KTG-Prämien sind als Geschäftsaufwand steuerlich absetzbar — die effektiven Kosten sind tiefer als die Bruttoprämie.
  • Für Solo-Selbstständige ist die KTG freiwillig, für Arbeitgeber nur bei GAV-Vorschrift Pflicht.
  • Vergleiche mindestens drei Anbieter, bevor du dich entscheidest.

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