Krankentaggeldversicherung

Krankentaggeldversicherung in der Schweiz: Schutz für Selbstständige

Als Selbstständiger erhalten Sie keine Lohnfortzahlung bei Krankheit. Die Krankentaggeldversicherung (KTG) schliesst diese Lücke. Was kostet sie? Wann ist sie Pflicht? Alle Antworten im Guide 2026.

Krankentaggeldversicherung Schweiz

Krankentaggeldversicherung in der Schweiz: Schutz für Selbstständige

Krankentaggeldversicherung Schweiz: Was Selbstständige wissen müssen. Kosten, Karenzfrist, KTG-Abzug & Anbieter im Vergleich. Guide 2026.

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Nathan Ganser

Founder of Magic Heidi

Wer in der Schweiz selbständig erwerbend ist und krank wird, hat ein Problem: Es gibt keine Lohnfortzahlung. OR Art. 324a sichert Angestellten zwar den Lohn für eine begrenzte Zeit — aber dieser Schutz gilt nur für Arbeitnehmer. Für Selbstständige fällt das Einkommen während einer Krankheit auf null. Genau hier kommt die Krankentaggeldversicherung Schweiz ins Spiel: Sie zahlt Ihnen ein Taggeld, wenn Sie krankheitsbedingt nicht arbeiten können. Dieser Guide erklärt, was die KTG kostet, wie die Karenzfrist funktioniert, wann die Versicherung Pflicht ist und wie Sie sie steuerlich absetzen.

Die Krankentaggeldversicherung — kurz KTG — ist für Selbstständige die wichtigste Absicherung neben der AHV. Wer sie nicht hat, trägt das volle Einkommensrisiko bei Krankheit selbst. Und das kann teuer werden: Sechs Wochen Ausfall kosten einen Freelancer mit CHF 80'000.00 Jahreseinkommen schnell CHF 9'000.00 oder mehr.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • KTG kostet ca. CHF 50.00–200.00/Monat für Selbstständige (1–3% des Bruttoeinkommens)
  • Karenzfrist: 14–30 Tage — während dieser Zeit zahlt die KTG nicht
  • Taggeld: meist 80% des zuletzt verdienten Einkommens
  • KTG-Prämien sind als Geschäftskosten steuerlich absetzbar
  • Für Arbeitgeber mit Personal ab 1 Mitarbeiter in den meisten Kantonen Pflicht

Was ist die Krankentaggeldversicherung (KTG)?

Die Krankentaggeldversicherung ist eine Versicherung, die Ihnen ein Taggeld auszahlt, wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall nicht arbeiten können. Sie ersetzt einen Teil Ihres Erwerbseinkommens — typischerweise 80% — und schliesst die Lücke, die entsteht, wenn Sie als Selbstständiger keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben.

Wichtig: Die KTG ist nicht dasselbe wie Ihre Krankenkasse. Die reguläre Krankenversicherung (KVG) zahlt die Kosten für Arztbesuche, Spitalaufenthalte und Medikamente. Sie deckt die medizinischen Rechnungen ab. Die KTG hingegen zahlt keinen Franken an Ärzte — sie zahlt Geld an Sie, damit Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten können, während Sie krank sind. Das sind zwei völlig unterschiedliche Versicherungen mit unterschiedlichen Zwecken.

Die KTG basiert auf dem Krankenversicherungsgesetz (KVG). KVG Art. 3a regelt die Taggeldversicherung als optionalen Bestandteil der Krankenversicherung. Den aktuellen Wortlaut des Gesetzes finden Sie auf admin.ch unter SR 832.10 (Krankenversicherungsgesetz). Die Taggeldversicherung kann bei der Krankenkasse abgeschlossen werden, die auch die Grundversicherung führt — oder bei einem separaten Versicherungsunternehmen, das KTG-Produkte anbietet.

Für Angestellte ist die Sache klar: OR Art. 324a verpflichtet den Arbeitgeber, bei Krankheit den Lohn für eine bestimmte Dauer weiterzuzahlen — in der Regel mindestens drei Wochen pro Jahr, je nach Kanton und Dienstjahren auch länger (Berner Skala, Zürcher Skala). Viele Arbeitgeber schliessen deshalb eine KTG ab, um dieses Risiko abzusichern. Als Selbstständiger haben Sie keinen Arbeitgeber, der für Sie aufkommt. Sie müssen selbst handeln.

Warum Selbstständige eine KTG brauchen

OR Art. 324a schützt Angestellte. Der Arbeitgeber muss bei Krankheit den Lohn weiterzahlen — mindestens für eine begrenzte Zeit. Das Gesetz unterscheidet nach Dienstjahren: Im ersten Dienstjahr sind es in der Regel drei Wochen, danach steigt die Dauer. Kantonale Skalen wie die Berner Skala oder die Zürcher Skala konkretisieren diese Dauer. Nach Ablauf der Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers springt — sofern vorhanden — die KTG ein.

Für Selbstständige gilt OR Art. 324a nicht. Kein Arbeitgeber, keine Lohnfortzahlung. Wenn Sie als Freelancer sechs Wochen krank werden, stoppt Ihr Einkommen am ersten Tag. Rechnungen, die Sie nicht stellen können, werden nicht bezahlt. Kunden, die Sie nicht bedienen können, suchen sich eine andere Lösung. Das kann existenzbedrohend sein — besonders für Solo-Selbstständige ohne Rücklagen.

Das Beispiel von Marc

Marc ist Grafiker aus Bern. Er arbeitet als Solo-Selbstständiger mit einem Jahreseinkommen von rund CHF 85'000.00. Im Frühling 2025 erkrankte er an einer schweren Grippe mit Komplikationen — er konnte sechs Wochen lang nicht arbeiten. Keine KTG, keine Lohnfortzahlung, keine Ersatzeinkünfte. Sechs Wochen bei rund CHF 2'000.00 pro Woche bedeuten CHF 12'000.00 verlorenes Einkommen. Marc hatte Rücklagen, aber die wurden fast vollständig aufgebraucht.

Ein Jahr später hat Marc eine KTG abgeschlossen. Er zahlt CHF 89.00/Monat bei einer Karenzfrist von 30 Tagen und 80% Taggeld. Bei einer erneuten sechswöchigen Krankheit würde die KTG für die letzten zwei Wochen (nach Ablauf der Karenzfrist) rund CHF 2'800.00 zahlen — nicht alles, aber ein erheblicher Teil der Ausfallsumme.

Die Rechnung ist einfach: CHF 89.00/Monat sind CHF 1'068.00/Jahr. Gegenüber einem möglichen Einkommensausfall von CHF 12'000.00 bei sechswöchiger Krankheit ist das eine Versicherung, die sich rechnet — wenn auch nicht bei jedem Krankheitsfall, so doch bei den schweren.

Wer sich überlegt, den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen, findet im Guide Freelancer werden in der Schweiz eine Übersicht aller Kosten, die auf Sie zukommen — inklusive KTG.

Karenzfrist und Karenztage erklärt

Die Karenzfrist ist die Wartezeit, bevor die KTG zu zahlen beginnt. Während der Karenzfrist erhalten Sie kein Taggeld. Sie wählen die Karenzfrist beim Abschluss der Versicherung — und sie hat einen direkten Einfluss auf die Prämie.

Typische Karenzfristen:

KarenzfristWas das heisstPrämien-Auswirkung
7 TageKTG zahlt ab dem 8. Krankheitstaghöchste Prämie
14 TageKTG zahlt ab dem 15. Krankheitstaghohe Prämie
30 TageKTG zahlt ab dem 31. Krankheitstagmittlere Prämie
90 TageKTG zahlt ab dem 91. Krankheitstagtiefste Prämie

Die Logik ist simpel: Je länger Sie selbst tragen, desto günstiger die Versicherung. Die meisten Selbstständigen wählen 30 Tage — ein Kompromiss zwischen Prämie und Schutz. Wer genug Rücklagen hat, um drei Monate ohne Einkommen zu überleben, kann 90 Tage wählen und spart deutlich an der Prämie. Wer keine Rücklagen hat, sollte 14 Tage oder sogar 7 Tage wählen — zahlt aber mehr.

Karenztage sind die einzelnen Tage innerhalb der Karenzfrist. Wenn die Karenzfrist 30 Tage beträgt und Sie 35 Tage krank sind, sind die ersten 30 Tage Karenztage (keine Zahlung), und die KTG zahlt für die Tage 31 bis 35 — also fünf Taggelder.

Für Angestellte gibt es kantonale Skalen, die die Lohnfortzahlung bei Krankheit regeln. Die Berner Skala sieht beispielsweise vor, dass der Arbeitgeber im ersten Dienstjahr drei Wochen Lohn fortzahlt, im zweiten bis vierten Jahr vier Wochen, ab dem fünften Jahr acht Wochen. Die Zürcher Skala ist ähnlich aufgebaut. Diese Skalen regeln, wie lange der Arbeitgeber zahlt — und die KTG springt danach ein. Für Selbstständige gibt es diese Skalen nicht. Sie wählen die Karenzfrist frei.

Praxistipp: Wenn Sie Rücklagen von mindestens drei Monatsausgaben haben, wählen Sie 30 Tage Karenzfrist. Das ist der Sweet Spot zwischen Prämie und Schutz. Wenn Sie keine Rücklagen haben, wählen Sie 14 Tage — aber bauen Sie parallel Rücklagen auf, damit Sie die Karenztage überbrücken können.

Was kostet eine Krankentaggeldversicherung?

Die Prämie für eine KTG hängt von mehreren Faktoren ab. Die Faustregel: 1–3% des Bruttoeinkommens pro Jahr. Bei einem Bruttoeinkommen von CHF 80'000.00 liegen die Jahresprämien zwischen CHF 800.00 und CHF 2'400.00 — also CHF 67.00 bis CHF 200.00 pro Monat.

Die wichtigsten Preistreiber:

  • Alter: Jüngere Versicherte zahlen weniger. Ab 40 Jahren steigen die Prämien spürbar.
  • Gesundheitszustand: Bei Vorerkrankungen kann die Versicherung einen Zuschlag erheben oder Ausschlüsse vereinbaren.
  • Taggeld-Höhe: Je höher das Taggeld (z.B. 80% vs. 60% des Einkommens), desto höher die Prämie.
  • Karenzfrist: Kürzere Karenzfrist = höhere Prämie.
  • Leistungsdauer: 720 Tage (ca. 2 Jahre) vs. 1095 Tage (ca. 3 Jahre). Längere Leistungsdauer = höhere Prämie.
  • Versicherungsform: Taggeldversicherung bei der Krankenkasse (KVG-konform) vs. private Versicherung.

Das Beispiel von Sarah

Sarah ist Webdesignerin aus Zürich. Sie verdient rund CHF 90'000.00 pro Jahr und hat eine KTG mit folgenden Konditionen abgeschlossen:

  • Taggeld: 80% des zuletzt verdienten Einkommens
  • Karenzfrist: 30 Tage
  • Leistungsdauer: 720 Tage
  • Prämie: CHF 147.00/Monat (CHF 1'764.00/Jahr)

Das entspricht rund 2% ihres Bruttoeinkommens. Als Sarah sich im Sommer 2025 das Handgelenk brach und sechs Wochen nicht arbeiten konnte, zahlte die KTG nach Ablauf der 30-tägigen Karenzfrist für die restlichen zwei Wochen ein Taggeld von CHF 4'200.00 pro Monat. Insgesamt erhielt sie rund CHF 2'100.00 — weniger als ihr tatsächlicher Einkommensausfall, aber genug, um die Miete und die wichtigsten Rechnungen zu decken.

Hätte Sarah eine kürzere Karenzfrist von 14 Tagen gewählt, hätte die KTG für vier statt zwei Wochen gezahlt — aber die Prämie wäre auf rund CHF 190.00/Monat gestiegen. Über das Jahr gerechnet wären das CHF 516.00 mehr an Prämien. Sarah hat sich bewusst für 30 Tage entschieden, weil sie Rücklagen hat.

Wenn Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben sauber tracken, wissen Sie genau, wie hoch Ihr Taggeld sein muss. Mit Rechnungen erstellen mit Magic Heidi behalten Sie Ihr Einkommen im Blick — und wissen, welche Summe Sie bei Krankheit ersetzen müssen.

KTG-Abzug: Krankentaggeldversicherung steuerlich absetzen

Gute Nachricht: Die KTG-Prämien sind für Selbstständige steuerlich absetzbar. Sie zählen als Geschäftsaufwand und reduzieren damit Ihren steuerbaren Reingewinn. Das bedeutet: Sie zahlen nicht nur weniger Risiko, sondern auch weniger Steuern.

Die ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung) behandelt Krankentaggeldversicherungs-Prämien für Selbstständige als abziehbare Geschäftskosten — sofern die Versicherung der Sicherung des Erwerbseinkommens dient. Das ist bei Selbstständigen regelmässig der Fall. Die offiziellen Richtlinien finden Sie auf der Website der ESTV unter den Dokumenten zur Gewinnsteuer für Selbstständige.

Ein Rechenbeispiel:

Sie verdienen CHF 80'000.00 pro Jahr und zahlen CHF 1'500.00 KTG-Prämien. Ohne KTG-Abzug wäre Ihr steuerbarer Reingewinn CHF 80'000.00. Mit KTG-Abzug sinkt er auf CHF 78'500.00. Bei einem kombinierten Steuersatz (Bund + Kanton + Gemeinde) von beispielsweise 25% sparen Sie CHF 375.00 an Steuern. Die effektiven Kosten der KTG sinken damit von CHF 1'500.00 auf CHF 1'125.00.

Das gilt übrigens auch für andere Geschäftsausgaben. Wer eine Einzelfirma gründet, sollte von Anfang an alle Geschäftskosten sauber erfassen — KTG-Prämien, Berufshaftpflicht, Software, Arbeitsmittel. Jeder abziehbare Franken senkt die Steuerlast.

Achtung: Wenn Sie als Selbstständiger KTG-Taggelder beziehen, sind diese in der Regel steuerpflichtig als Ersatzeinkommen. Sie müssen sie in der Steuererklärung als Einkommen deklarieren. Das ist kein Nachteil — es ist einfach die Kehrseite der Medaille: Prämien abziehbar, Taggelder steuerbar. Die ESTV veröffentlicht dazu aktuelle Merkblätter.

Wenn Sie sich fragen, welche Ausgaben Sie sonst noch absetzen können, lohnt sich ein Blick auf den Leitfaden zur MWST als Freelancer abrechnen — dort geht es zwar primär um MWST, aber die Struktur der Geschäftsausgaben ist dieselbe.

Krankentaggeldversicherung: Pflicht oder freiwillig für Selbstständige?

Die Antwort hängt davon ab, ob Sie Mitarbeiter beschäftigen oder nicht.

Für Selbstständige ohne Mitarbeiter: freiwillig.

Wenn Sie solo selbständig sind — keine Angestellten, keine Lehrtochter, keine Mitarbeitenden — ist die KTG freiwillig. Niemand zwingt Sie, eine abzuschliessen. Aber wie das Beispiel von Marc gezeigt hat, ist das Risiko ohne KTG erheblich. Die Frage ist nicht, ob die KTG Pflicht ist, sondern ob Sie sich das Risiko leisten können, sie nicht zu haben.

Für Arbeitgeber mit Mitarbeitern: in den meisten Kantonen Pflicht.

Sobald Sie Mitarbeiter beschäftigen, ändert sich die Rechtslage. KVG Art. 3a ermöglicht es den Kantonen, die Taggeldversicherung für Arbeitgeber obligatorisch zu erklären. Viele Kantone haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und verlangen, dass Arbeitgeber für ihre Mitarbeitenden eine KTG abschliessen — meist ab dem ersten Mitarbeiter, in einigen Kantonen ab einer bestimmten Stundenzahl oder ab dem zweiten Mitarbeiter.

Die genauen Regelungen unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Die meisten Kantone fordern eine KTG mit einer Mindestleistungsdauer und einer maximalen Karenzfrist. Wenn Sie Mitarbeiter einstellen, müssen Sie sich bei der kantonalen Gesundheitsdirektion informieren, welche Pflichten in Ihrem Kanton gelten.

Das Beispiel von Thomas

Thomas ist Schreiner aus Luzern und betreibt eine Einzelfirma mit zwei Angestellten. Im Kanton Luzern ist die KTG für Arbeitgeber obligatorisch. Thomas muss für alle drei Personen — sich selbst und zwei Mitarbeiter — eine KTG abschliessen. Die Gesamtkosten betragen CHF 340.00/Monat für drei Policen. Die KTG für die Mitarbeiter sichert die Lohnfortzahlungspflicht nach OR Art. 324a ab — Thomas muss den Lohn bei Krankheit zwar selbst weiterzahlen, bekommt das Geld aber von der Versicherung zurück.

Für die Mitarbeiter ist das ein Vorteil: Sie wissen, dass ihr Lohn bei Krankheit gesichert ist. Für Thomas ist es ein Vorteil, weil er das Risiko nicht selbst trägt. Die Prämien für die Mitarbeiter-KTG sind als Geschäftsaufwand absetzbar — sie mindern den steuerbaren Gewinn der Schreinerei.

Wenn Sie Mitarbeiter einstellen, müssen Sie sich auch bei der AHV anmelden und Lohnabrechnungen erstellen. Die Kriterien für selbständige Erwerbstätigkeit sind in AHVG Art. 2–3 geregelt. Informationen dazu finden Sie auf ahv.ch. Wer nebenberuflich selbständig ist, findet im Leitfaden nebenberuflich selbständig weitere Hinweise zur AHV und Sozialversicherung.

Anbieter vergleichen: Krankenkasse vs. Versicherung

Wenn Sie eine KTG abschliessen wollen, haben Sie zwei Arten von Anbietern zur Auswahl: KVG-anerkannte Krankenkassen und private Versicherungen. Beide bieten Taggeldversicherungen an, aber mit Unterschieden.

KVG-anerkannte Krankenkassen:

Kassen wie Swica, Helsana, CSS, KPT und Sanitas bieten die Taggeldversicherung als Zusatz zur Grundversicherung an. Die Vorteile: Sie haben oft kein medizinisches Auswahlverfahren, die Annahme ist in der Regel garantiert, und die Prämien sind risikogerecht kalkuliert. Die KVG-konforme Taggeldversicherung ist besonders für Selbstständige attraktiv, die eine einfache Lösung ohne Gesundheitsprüfung suchen.

  • Swica: Taggeldversicherung mit flexiblen Karenzfristen (7–90 Tage), wählbare Leistungsdauer.
  • Helsana: KTG mit verschiedenen Taggeld-Modellen, kombinierbar mit der Grundversicherung.
  • CSS: Taggeld mit wählbarem Taggeldsatz und Karenzfrist.
  • KPT: Spezialisiert auf Kantonalspezifische Lösungen, oft gute Prämien für Selbstständige.
  • Sanitas: Transparente Taggeld-Modelle, digitale Verwaltung.

Private Versicherungen:

Versicherer wie AXA, Die Mobiliar und Baloise bieten KTG-Produkte an, die unabhängig von einer Krankenkasse abgeschlossen werden können. Die Vorteile: Oft flexiblere Gestaltung, höhere Taggelder möglich, wählbare Laufzeiten. Die Nachteile: Oft Gesundheitsprüfung erforderlich, Ausschlüsse bei Vorerkrankungen möglich, Prämien können mit dem Alter steigen.

Worauf Sie beim Vergleich achten sollten:

  1. Taggeldhöhe: Wie viel Prozent des Einkommens wird ersetzt? 80% ist Standard, manche Anbieter bieten bis zu 100%.
  2. Karenzfrist: Wählen Sie eine, die zu Ihren Rücklagen passt.
  3. Leistungsdauer: 720 Tage (2 Jahre) oder 1095 Tage (3 Jahre)? Längere Laufzeit = mehr Schutz, höhere Prämie.
  4. Vorerkrankungen: Werden diese ausgeschlossen oder mit Zuschlag abgedeckt?
  5. Gesundheitsprüfung: Ist eine medizinische Untersuchung nötig? Bei KVG-Kassen meist nicht, bei privaten Versicherern oft schon.
  6. Anpassbarkeit: Können Sie Taggeld und Karenzfrist später ändern?
  7. Kündigungsfrist: Wie flexibel können Sie die Versicherung wechseln?

Praxistipp: Holen Sie mindestens drei Offerten ein — von einer Krankenkasse und von zwei privaten Versicherern. Vergleichen Sie nicht nur die Prämie, sondern auch die Bedingungen. Die billigste KTG ist nicht die beste, wenn sie bei der Krankheit, die Sie tatsächlich trifft, nicht zahlt.

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Häufige Fragen (FAQ)

Ist die Krankentaggeldversicherung für Selbstständige Pflicht?

Für Solo-Selbstständige ohne Mitarbeiter ist die KTG freiwillig. Sobald Sie aber Angestellte beschäftigen, ist die Taggeldversicherung in den meisten Kantonen obligatorisch — meist ab dem ersten Mitarbeiter. Die genauen Regelungen variieren je nach Kanton.

Wie viel kostet eine KTG als Selbstständiger?

Die Prämie liegt typischerweise bei 1–3% des Bruttoeinkommens. Bei CHF 80'000.00 Jahreseinkommen sind das CHF 800.00–2'400.00 pro Jahr, also ca. CHF 67.00–200.00 pro Monat. Faktoren wie Alter, Gesundheit, Karenzfrist und Leistungsdauer beeinflussen den Preis.

Was ist der Unterschied zwischen Karenzfrist und Karenztagen?

Die Karenzfrist ist die vereinbarte Wartezeit (z.B. 30 Tage), bevor die KTG zu zahlen beginnt. Karenztage sind die einzelnen Tage innerhalb dieser Frist. Bei 30 Tagen Karenzfrist und 35 Krankheitstagen sind die ersten 30 Tage Karenztage ohne Zahlung, und die KTG zahlt für die Tage 31 bis 35.

Kann ich die KTG-Prämien steuerlich absetzen?

Ja. Als Selbstständiger sind die KTG-Prämien als Geschäftsaufwand absetzbar und reduzieren den steuerbaren Reingewinn. Die ESTV behandelt sie als abziehbare Kosten, sofern die Versicherung der Sicherung des Erwerbseinkommens dient. Die bezogenen Taggelder sind dafür steuerpflichtig.

Was zahlt die KTG, wenn ich selbstständig bin und krank werde?

Die KTG zahlt ein Taggeld — meist 80% des zuletzt verdienten Einkommens — nach Ablauf der Karenzfrist. Bei CHF 80'000.00 Jahreseinkommen und 80% Taggeld entspricht das rund CHF 176.00 pro Tag. Die Zahlung erfolgt für die vereinbarte Leistungsdauer (typisch 720 oder 1095 Tage).

Brauche ich eine KTG, wenn ich nebenberuflich selbstständig bin?

Nicht zwingend. Wer nebenberuflich selbständig ist und ein Haupterwerbseinkommen hat, ist oft über den Arbeitgeber gegen Lohnausfall bei Krankheit abgesichert. Die KTG für die selbständige Tätigkeit ist dann freiwillig. Wer aber einen wesentlichen Teil seines Einkommens aus der Selbständigkeit bezieht, sollte eine KTG prüfen.

Fazit: Die KTG ist keine Luxusversicherung

Die Krankentaggeldversicherung ist für Selbstständige in der Schweiz keine Luxusversicherung, sondern eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt. Ohne KTG tragen Sie das volle Einkommensrisiko bei Krankheit — und das kann bei wenigen Wochen Ausfall schnell mehrere tausend Franken kosten.

Die wichtigsten Punkte noch einmal:

  • KTG kostet CHF 50.00–200.00/Monat für Selbstständige, je nach Alter, Einkommen und Karenzfrist.
  • Die Karenzfrist bestimmt, ab wann die KTG zahlt — 30 Tage ist ein solider Kompromiss für die meisten Selbstständigen.
  • KTG-Prämien sind als Geschäftsaufwand steuerlich absetzbar — die effektiven Kosten sind tiefer als die Bruttoprämie.
  • Für Solo-Selbstständige ist die KTG freiwillig, für Arbeitgeber mit Mitarbeitern in den meisten Kantonen Pflicht.
  • Vergleichen Sie mindestens drei Anbieter, bevor Sie sich entscheiden.

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