Familienzulagen 2026: FAK-Anmeldung für Selbständige

Kinder- und Ausbildungszulagen für Selbständige: Mindestbeträge, Anschluss an die FAK, Anspruchskonkurrenz und Unterlagen für den Antrag.

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Nathan Ganser

Founder of Magic Heidi

Selbständigerwerbende müssen sich grundsätzlich einer Familienausgleichskasse (FAK) anschliessen und Beiträge zahlen — auch ohne eigene Kinder. Die Beiträge und die Anmeldung einer Kinder- oder Ausbildungszulage sind getrennt zu behandeln. Der BSV-Überblick für Selbständige und das Merkblatt 6.08, Stand 2026 erklären die Grundlagen.

Kinderzulage und Ausbildungszulage: die Mindestbeträge seit 2025

LeistungBundesrechtlicher Mindestansatz pro MonatGrundregel
KinderzulageCHF 215Ab Geburtsmonat bis Ende des Monats des 16. Geburtstags
AusbildungszulageCHF 268Nachobligatorische Ausbildung, frühestens im Monat des 15. Geburtstags, längstens bis Ende des Monats des 25. Geburtstags

Für erwerbsunfähige Kinder kann die Kinderzulage bis 20 weiterlaufen. Bei Kindern über 16, die noch die obligatorische Schule besuchen, gelten die besonderen Regeln des Merkblatts. Übersteigt das jährliche Bruttoerwerbseinkommen des Kindes in Ausbildung CHF 30'240, entfällt der Anspruch auf Ausbildungszulagen.

Ein 14-jähriges Kind erhält also nicht allein wegen seines Alters die Ausbildungszulage. Umgekehrt kann eine kantonal erhöhte Kinderzulage für ein älteres Schulkind gleich hoch sein wie eine Ausbildungszulage — die Leistungsart bleibt trotzdem unterschiedlich.

Familienzulagen nach Kanton: die Beträge im Vergleich

Kantone können höhere Ansätze und zusätzliche Geburts- oder Adoptionszulagen vorsehen. Eine kantonale Leistungstabelle ist keine Beitragstabelle für jede FAK. Die Beitragssätze unterscheiden sich nach Kanton und Kasse. Für einen Antrag 2026 lassen Sie sich von Ihrer FAK schriftlich bestätigen:

  • anwendbarer Kanton und Ansatz nach Alter und Ausbildungsstatus;
  • Beitragssatz Ihrer konkreten Kasse und Einkommensbasis;
  • allfällige Geburts- oder Adoptionszulage;
  • Differenzzulage bei einer vorrangigen anderen anspruchsberechtigten Person.

Für Selbständige sind die FAK-Beiträge auf dem AHV-pflichtigen Einkommen bis CHF 148'200 jährlich geschuldet. Die pauschale Annahme, der Wohnkanton oder ein im Internet genannter Kantonssatz bestimme immer die gesamte Abrechnung, ist nicht zuverlässig.

Anspruch: Wer bekommt Familienzulagen in der Schweiz?

Erwerbstätige haben grundsätzlich ab CHF 630 monatlichem bzw. CHF 7'560 jährlichem AHV-pflichtigem Erwerbseinkommen Anspruch. Bei tieferem Einkommen kommt unter Voraussetzungen das Verfahren für Nichterwerbstätige infrage. Für die Landwirtschaft und internationale Sachverhalte gelten besondere Regeln.

Welcher Elternteil erhält die Zulage?

Es gibt nicht für beide Eltern eine volle Zulage für dasselbe Kind. Die gesetzliche Rangfolge berücksichtigt Erwerbstätigkeit, elterliche Sorge, überwiegenden Aufenthalt des Kindes, Arbeit im Wohnkanton des Kindes und danach Einkommenskriterien. Bei gleichzeitig angestellter und selbständiger Tätigkeit sowie mehreren anspruchsberechtigten Personen soll die FAK die Zuständigkeit klären. Nicht einfach das höhere Einkommen oder den höheren Kantonstarif auswählen. Eine Differenzzahlung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich sein.

Familienzulagen für Selbständige: Anmeldung bei der FAK Schritt für Schritt

  1. Anschluss klären: Bei der AHV-Anmeldung die zuständige kantonale oder Verbands-FAK ermitteln. Anschlusspflicht besteht nicht erst bei der Geburt.
  2. Leistung anmelden: Angaben zum Kind und zum andern Elternteil einreichen, einschliesslich dessen Arbeit und bisheriger Zulagen.
  3. Nachweise beilegen: Geburts- bzw. Familiennachweis, bei Ausbildung die aktuelle Ausbildungsbestätigung und nötigenfalls Einkommens- oder Wohnsitznachweise.
  4. Verfügung kontrollieren: Leistungsart, Beginn, Monatsbetrag und allfällige Differenzzahlung prüfen.
  5. Änderungen unverzüglich melden: Ausbildungsende, Einkommen des Kindes, Stellenwechsel, Betreuung und Familienverhältnisse können den Anspruch verändern.

Rückwirkend bis zu 5 Jahre

Ein bestehender Anspruch kann grundsätzlich bis zu fünf Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Die Kasse prüft die Voraussetzungen für die damaligen Monate mit den damaligen Ansätzen, nicht mit dem heutigen Betrag für alle Jahre. Eine verspätete Anmeldung kann zugleich offene FAK-Beiträge sichtbar machen. Deshalb keine pauschale Nachzahlungszusage aus einer Monatsmultiplikation ableiten.

Familienzulagen im Blick behalten: Einnahmen, Beiträge, Dokumentation

Zulagen gehören zur Haushalts- und Steuerdokumentation, nicht ungeprüft zu Ihrem Kundenumsatz. Bewahren Sie Verfügung, Auszahlungsabrechnungen, FAK-Beitragsrechnungen und Ausbildungsnachweise getrennt auf. Gleichen Sie verrechnete Beiträge und Leistungen ab, damit eine Nettogutschrift nicht falsch als ganze Zulage erfasst wird.

Magic Heidi unterstützt die Erfassung von Geschäftsausgaben und Kundenrechnungen als Teil Ihrer Unterlagen. Die App stellt weder den FAK-Anschluss noch die Anspruchskonkurrenz oder eine Nachzahlung fest. Bei knapper Haushaltskasse ist zusätzlich die kantonale Prämienverbilligung zu prüfen — ohne pauschale Ersparniszusage.

Häufige Fragen

Erhält ein 14-jähriges Kind automatisch Ausbildungszulagen?

Nein. Der Anspruch hängt von Ausbildung und Alter ab; die bundesrechtliche Ausbildungszulage beginnt frühestens im Monat des 15. Geburtstags.

Sind FAK-Beiträge auch ohne Kinder geschuldet?

Grundsätzlich ja. Der Anschluss und die Beiträge sind von der Anmeldung einer Leistung für ein bestimmtes Kind zu unterscheiden.