Unfallversicherung für Selbständige: So schliesst du die UVG-Lücke
Unfallversicherung für Selbständige in der Schweiz: freiwillige NUV über die Ausgleichskasse, Kosten in CHF, Leistungen und Alternativen. Guide 2026.
Founder of Magic Heidi
Die kurze Antwort zur Unfallversicherung Selbständige Schweiz: Wer in der Schweiz selbständig erwerbend ist, ist nicht automatisch gegen Unfälle versichert — anders als Angestellte, die über den Arbeitgeber pflichtversichert sind. Die gute Nachricht: Du kannst dich über die freiwillige Nichterwerbstätigen-Unfallversicherung (NUV) bei deiner Ausgleichskasse versichern. Die reine Unfalldeckung kostet als grobe Grössenordnung CHF 200.00–500.00 pro Jahr — je nach versichertem Verdienst und Ausgleichskasse. Sie deckt Heilkosten, Taggeld, Invaliden- und Hinterlassenenrenten ab. Alternativ gibt es private Unfallversicherungen oder den Unfall-Einschluss in die Krankentaggeldversicherung.
Warum das wichtig ist: Ein einziger schwerer Unfall kann als Selbständige:r existenzbedrohend sein. Kein Arbeitgeber zahlt den Lohn weiter, kein UVG-Versicherer springt ein — und die Erwerbsausfallversicherung der Krankenkasse (EO bei Mutterschaft mal ausgenommen) gibt es bei Unfällen nicht einfach so. Dieser Guide zeigt dir, wie die freiwillige Unfallversicherung funktioniert, was sie kostet, was sie leistet und worauf du bei der Anmeldung achten musst.
Das Wichtigste in Kürze
- Selbständige sind nicht automatisch UVG-versichert — der Schutz aus dem Arbeitsverhältnis endet mit der Selbständigkeit
- Die freiwillige NUV über die Ausgleichskasse kostet typischerweise CHF 200.00–500.00/Jahr (reine Unfalldeckung, Grössenordnung je nach Verdienst und Kasse)
- Leistungen: Heilkosten, Taggeld (~80% des Erwerbsausfalls), Invalidenrente, Hinterlassenenrente, Hilflosenentschädigung
- Unfall zeigt sich oft erst spät: Rückfälle und Spätfolgen sind bei der gesetzlichen Unfallversicherung lebenslang mitgedeckt — ein klarer Vorteil gegenüber vielen privaten Lösungen
- Prämien für die Erwerbssicherung sind als Geschäftsausgabe absetzbar; Versicherungsleistungen sind von der MWST befreit
Warum Selbständige nicht automatisch UVG-versichert sind
Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) kennt zwei grosse Gruppen: Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte. Wer als Angestellte:r arbeitet, wird vom Arbeitgeber automatisch bei einem UVG-Versicherer (häufig die Suva) angemeldet. Das gilt für Berufsunfälle, Berufskrankheiten und — wenn der Arbeitgeber es mitversichert — auch für Freizeitunfälle. Der Arbeitgeber zahlt die Prämien für Berufsunfälle, die Mitarbeitenden für Freizeitunfälle.
Mit dem Schritt in die Selbständigkeit endet dieser Schutz. Spätestens wenn das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird, meldet der Arbeitgeber dich bei der Suva oder dem Privatversicherer ab. Auch die Nichterwerbstätigen-Unfallversicherung (NUV), über die manche Angestellten ihre Freizeitunfälle abdecken, ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft — der Einschluss über den Arbeitgeber läuft aus. Wer nicht aktiv handelt, ist ab dem ersten Tag der Selbständigkeit ungedeckt.
Viele Selbständige merken davon jahrelang nichts — bis der Unfall kommt. Und die Statistik zeigt: Berufs- und Freizeitunfälle sind keine Seltenheit. Wer den ganzen Tag am Schreibtisch sitzt, unterschätzt zudem, dass die meisten Unfälle in der Freizeit passieren: Sport, Haushalt, Verkehr. Ein E-Bike-Sturz, ein Skiunfall, eine Treppe im eigenen Zuhause — die gesetzliche Krankenversicherung (KVG) zahlt zwar die Heilkosten, aber sie zahlt kein Taggeld bei Erwerbsausfall durch Unfall. Wer keine Unfallversicherung hat, trägt das Einkommensrisiko allein.
Wer sich gerade erst selbständig macht, sollte die Unfallversicherung deshalb von Anfang an einplanen. Im Guide Einzelfirma gründen in der Schweiz findest du die komplette Übersicht aller Kosten und Versicherungen, die bei der Gründung anfallen.
Der Gesetzestext des UVG sowie die dazugehörige Verordnung (UVGV) findest du in der aktuellen Version auf admin.ch unter SR 832.20. Dort ist auch die freiwillige Versicherung geregelt — inklusive der Bedingungen, unter denen die Ausgleichskassen NUV-Verträge führen.
Die freiwillige NUV über die Ausgleichskasse
Die günstigste Lösung für die meisten Solo-Selbstständigen ist die freiwillige Nichterwerbstätigen-Unfallversicherung — kurz NUV. Der Name ist etwas irreführend: Die NUV wurde ursprünglich für Personen geschaffen, die nicht erwerbstätig sind (z.B. Rentner, Studierende). Aber auch Selbständige, die keine Angestellten beschäftigen und deren Tätigkeit keine obligatorische Unfallversicherung auslöst, können sie abschliessen. Zuständig ist die Ausgleichskasse, bei der du auch deine AHV-Beiträge bezahlst — das Regelwerk dazu steht im AHVG-Kontext und in der UVG-Gesetzgebung.
Was die NUV kostet
Die Prämie bemisst sich nach dem versicherten Verdienst. Die Ausgleichskassen rechnen unterschiedlich, als grobe Grössenordnung gilt aber: Für einen versicherten Jahresverdienst von CHF 30'000.00–70'000.00 liegt die Jahresprämie für die reine Unfalldeckung typischerweise zwischen CHF 200.00 und CHF 500.00. Einige Kantonalen Ausgleichskassen verlangen zusätzlich eine einmalige Eintrittsgebühr von rund CHF 20.00. Die Taggeld- und Rentenleistungen bemessen sich am versicherten Verdienst — wer mehr versichert, zahlt mehr, ist aber auch besser abgesichert.
Wichtig: Das sind Richtwerte. Jede Ausgleichskasse hat ihre eigene Prämienberechnung. Es lohnt sich, bei der eigenen Ausgleichskasse (oder bei der kantonalen Ausgleichskasse deines Wohnorts) die aktuelle Prämientabelle anzufordern — die Beträge ändern sich regelmässig.
Was die NUV abdeckt
Die freiwillige NUV bietet dieselben Leistungen wie die obligatorische Unfallversicherung — und das ist ihr grösster Vorteil gegenüber billigen privaten Police:
- Heilkosten: Arzt, Spital, Medikamente, Therapien — die NUV zahlt die Kosten, die nicht durch die Krankenversicherung gedeckt sind, nach UVG-Tarif. Meist ist das günstiger als die Franchise und Eigenbeteiligung deiner KVG-Police.
- Taggeld: Bei Arbeitsunfähigkeit durch Unfall zahl die NUV ein Taggeld, typischerweise rund 80% des Erwerbsausfalls, ab dem dritten Tag nach dem Unfall (je nach Vertrag). Bei CHF 70'000.00 Jahreseinkommen sind das rund CHF 170.00 pro Tag.
- Invalidenrente: Bleibst du dauerhaft arbeitsunfähig, gibt es eine Rente — bei voller Invalidität bis zu 100% des versicherten Verdienstes pro Jahr, gestaffelt nach Invaliditätsgrad (Rentenskala der UVG).
- Hinterlassenenrente: Stirbst du an den Unfallfolgen, erhalten deine Angehörigen eine Witwen-, Witwer- oder Waisenrente.
- Hilflosenentschädigung: Bei dauernder Pflegebedürftigkeit gibt es zusätzlich eine Entschädigung.
- Spätfolgen: Unfallfolgen können noch Jahre später auftreten. Die gesetzliche Unfallversicherung haftet für Folgen des Unfalls lebenslang — solange der kausale Zusammenhang belegt ist.
Genau das ist der Kernunterschied zu rein privaten Unfalltaggeld-Lösungen: Die NUV ist Sozialversicherung mit gesetzlich definierten Leistungen, ohne Gesundheitsprüfung und ohne dass der Versicherer die Police einseitig kündigen oder die Prämie wegen eines Unfalls hochschrauben kann.
Wie du dich konkret anmeldest, kannst du direkt bei deiner Kasse nachlesen — die Ausgleichskassen erklären den Prozess auf ahv.ch und auf ihren eigenen Seiten.
Berufliche versus nichtberufliche Unfälle
Die Unfallversicherung unterscheidet zwischen Berufsunfällen (inklusive Berufskrankheiten) und Nichtberufsunfällen (Freizeitunfälle). Für Angestellte sind Berufsunfälle immer gedeckt, Freizeitunfälle nur, wenn der Arbeitgeber sie mitversichert. Die NUV deckt dagegen alle Unfälle — berufliche wie nichtberufliche. Für Selbständige ist diese Unterscheidung trotzdem wichtig, wenn sie später Angestellene einstellen: Ab dem ersten Mitarbeitenden wird die Unfallversicherung für das Personal nämlich obligatorisch.
Am einfachsten versteht man den Unterschied an zwei konkreten Beispielen.
Das Beispiel von Lena: der E-Bike-Sturz
Lena ist Grafikerin aus Zürich und arbeitet seit drei Jahren als Solo-Selbständige. Ihr Jahreseinkommen liegt bei rund CHF 78'000.00. Im Sommer 2025 stürzt sie auf dem Weg zu einem Kundentermin mit dem E-Bike — Schlüsselbeinbruch und Handgelenksfraktur, sechs Wochen keine Arbeit möglich. Die Krankenversicherung zahlt die Spitalkosten, aber ihr verbleibendes Eigenrisiko (Franchise und Selbstbehalt) von rund CHF 2'500.00 geht zu ihren Lasten. Und das eigentliche Problem: Ihr Einkommen fällt für sechs Wochen komplett aus — bei rund CHF 1'500.00 pro Woche sind das CHF 9'000.00 Erwerbsausfall, die niemand ersetzt.
Ein Jahr später hat Lena die freiwillige NUV bei ihrer Ausgleichskasse abgeschlossen. Die Jahresprämie: rund CHF 380.00 bei einem versicherten Verdienst von CHF 70'000.00. Würde sich der Sturz heute wiederholen, zahle die NUV die Heilkosten (kein Eigenrisiko), ein Taggeld von rund CHF 145.00 pro Tag ab dem dritten Tag, und bei bleibenden Folgen eine Invalidenrente. Bei einem sechs-wöchigen Ausfall wären das rund CHF 4'200.00 Taggeld — für CHF 380.00 Jahresprämie.
Das Beispiel von Beat: der Kreissägen-Unfall
Beat ist Schreiner und führt eine Einzelfirma im Emmental, ohne Angestellte. Bei einem Wanddurchbruch erwischt ihn die Kettensäge an der linken Hand — Schnittverletzungen an zwei Fingern, Operation, neun Monate Physiotherapie, dauerhaft reduzierte Feinmotorik. Beat war nicht NUV-versichert. Die Folge: Die Krankenkasse zahlt die Behandlung, aber die Erwerbsunfähigkeit von rund 25%, die ihm die Ärzte attestieren, bleibt unbezahlt. Bei seinem Einkommen von CHF 95'000.00 verliert er dauerhaft rund CHF 24'000.00 pro Jahr — jedenfalls, solange er den Schreinerei-Alltag nicht anpassen kann.
Hätte Beat eine NUV mit versichertem Verdienst von CHF 90'000.00 gehabt, hätte er für die 25% Invalidität eine Invalidenrente von rund CHF 18'000.00 pro Jahr erhalten — bei einer Jahresprämie von grob CHF 450.00. Dazu kämen die Heilkosten ohne Eigenrisiko und ein Taggeld während der Arbeitsunfähigkeit. Die Rechnung ist brutal einfach: CHF 450.00 Prämie gegen CHF 18'000.00 Rente pro Jahr.
Beat hat daraus Konsequenzen gezogen: Er hat die NUV nachgeholt und zusätzlich eine Berufshaftpflicht abgeschlossen — denn der nächste Unfall könnte auch einen Kunden oder Dritten treffen, und dann kommen Schadenersatzforderungen dazu, die keine Unfallversicherung deckt.
Alternativen zur NUV: private Police, KTG und Kombinationen
Die NUV ist für die meisten Solo-Selbstständigen die Basis. Sie ist aber nicht die einzige Option — und nicht immer die komplette.
Private Unfallversicherung (UVG-Versicherer)
Versicherer wie die Suva, AXA, Die Mobiliar, Helvetia oder Zurich bieten freiwillige Unfallversicherungen nach UVG für Selbständige an — teils direkt, teils über Verbände und Berufsgruppen. Die Leistungen entsprechen weitgehend der NUV, die Prämien können etwas höher oder tiefer liegen als bei der Ausgleichskasse. Vorteil: Flexiblere Gestaltung des versicherten Verdienstes und teilweise bessere Beratung. Nachteil: Nicht jede Police hält das Niveau der gesetzlichen Leistungen, und bei privaten Lösungen gibt es teilweise Gesundheitsprüfungen. Suva und andere Versicherer erklären die Unterschiede auf ihren Seiten — ein Blick auf suva.ch lohnt sich, um die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung nachzuschlagen.
Unfall-Einschluss in die Krankentaggeldversicherung
Viele Krankentaggeldversicherungen (KTG) bieten einen Unfallbaustein an: Statt zwei Verträge pflegst du einen. Aber Vorsicht — hier gibt es die Überlappungsfalle: Wenn deine KTG Unfälle mitdeckt und du zusätzlich eine NUV abschliesst, zahlst du zweimal für dieselbe Deckung, und im Schadensfall wird zwischen den Versicherern verrechnet — du bekommst trotzdem nur einmal 80%. Die saubere Lösung: KTG für Krankheit, NUV für Unfälle. Warum das die Standard-Kombination ist, erklärt der Guide zur Krankentaggeldversicherung im Detail — inklusive der Frage, ob sich ein Unfall-Einschluss für dich trotzdem lohnt (z.B. für die Karenzzeit, in der die NUV noch nicht zahlt).
Kombination mit der Berufshaftpflicht
Die Unfallversicherung deckt dich und deine Erwerbsfähigkeit. Sie deckt nicht Schäden, die du Dritten zufügst. Wer mit Kunden, auf Baustellen oder mit gefährlichem Gerät arbeitet, braucht deshalb zusätzlich eine Berufshaftpflicht — die beiden Versicherungen ergänzen sich, sie ersetzen sich nicht.
Was bei Krankheit passiert — und warum das eine andere Geschichte ist
Ein wichtiger Punkt zum Schluss dieser Sektion: Die NUV zahlt nur bei Unfällen. Wer krank wird — Grippe mit Komplikationen, Burnout, Operation — braucht dafür die Krankentaggeldversicherung. Wer nur eine Unfallversicherung hat und sechs Wochen krank im Bett liegt, bekommt trotzdem nichts. Die zwei Versicherungen decken zwei verschiedene Risiken ab, und die meisten Selbständigen brauchen am Ende beide. Details dazu im Artikel Krankentaggeldversicherung für Selbständige.
Prämien absetzen und die MWST-Frage
Die gute Nachricht für deine Steuerrechnung: Prämien für Versicherungen, die deiner Erwerbssicherung dienen, darfst du als selbständige:r in der Regel als Geschäftsausgabe absetzen. Das gilt für die NUV-Prämie, soweit sie Taggeld und Invaliditätsleistungen (also Einkommensersatz) abdeckt, wie auch für die KTG. Die Prämien reduzieren deinen steuerbaren Reingewinn — bei CHF 380.00 Prämie und einer Grenzsteuerbelastung von 30% kostet dich die Versicherung effektiv rund CHF 265.00. Reine Todesfalldeckungen (Risikoleben) sind dagegen privat abzusetzen, nicht geschäftlich. Im Zweifelsfall klärst du die Abgrenzung mit deiner Steuerberatung — aber die Grundregel stimmt: Erwerbssicherung = Geschäftsausgabe.
Und zur Mehrwertsteuer: Versicherungsleistungen und Prämien sind in der Schweiz von der MWST befreit — du bekommst keine Vorsteuer gutgeschrieben und musst Prämien voll bezahlen. Wenn du ohnehin MWST-abrechnest, hat das für diese Position keine Auswirkung. Wie das MWST-Regime für Freelancer funktioniert, erklärt der Guide zur MWST für Selbständige.
Damit die Absetzung am Jahresende reibungslos klappt, brauchst du eine saubere Ausgaben-Erfassung — von der NUV-Prämie über die KTG bis zur Berufshaftpflicht. Mit Magic Heidi erfasst du Ausgaben und Prämien in Sekunden und siehst jederzeit, was du geschäftlich geltend machen kannst.
So meldest du dich an: Fristen, Formular, Ablauf
Der Anmeldeprozess für die freiwillige NUV ist unkompliziert — aber es gibt ein paar Punkte, die du kennen solltest:
- Zuständig ist deine Ausgleichskasse — in der Regel die kantonale Ausgleichskasse deines Wohnorts oder die Kasse, bei der du bereits AHV-Beiträge bezahlst. Bei Verbandslösungen (z.B. über einen Berufsverband) kann auch ein UVG-Versicherer die Rolle übernehmen.
- Formular: Du füllst das Anmeldeformular für die freiwillige Unfallversicherung aus — auf dem Postweg oder je nach Kasse online. Angaben zu Person und versichertem Verdienst reichen in der Regel, eine Gesundheitsprüfung gibt es nicht.
- Versicherter Verdienst: Du gibst an, welches Einkommen du absichern willst. Wähle einen realistischen Wert — dein durchschnittliches Einkommen der letzten Jahre ist eine gute Basis. Du kannst den versicherten Verdienst später anpassen, wenn dein Einkommen steigt oder fällt.
- Fristen: Die Versicherung beginnt in der Regel am ersten Tag des Monats nach Antragstellung — manche Kassen räumen Rückdeckung für bereits laufende Verfahren ein, verlass dich aber nicht darauf. Melde dich vor dem Unfall an, nicht danach. Und: Nach einem Unfall wirst du für dieses Ereignis nicht mehr nachversichert.
- Nachweis der Selbständigung: Die Ausgleichskasse prüft deinen Status als Selbständige:r anhand deiner AHV-Registrierung. Wer gerade erst gegründet hat, legt die Anmeldung bei der AHV bei.
Wichtig für Berufseinsteiger und Quereinsteiger: Wer von der Festanstellung in die Selbständigkeit wechselt, hat manchmal die Möglichkeit, die Unfalldeckung nahtlos weiterzuführen — frag bei deiner bisherigen NUV-Lösung oder der Suva nach den Kündigungs- und Übertrittsfristen, bevor der Arbeitsvertrag endet. Eine Lücke von wenigen Wochen kann sonst jahrelange Folgen haben.
Wer später Angestellte einstellt, ändert übrigens das System: Ab dem ersten Mitarbeitenden wird die Unfallversicherung für das Personal obligatorisch, und du meldest deine Leute bei einem UVG-Versicherer an. Auch die Pensionskasse für die Einzelfirma wird dann ein Thema — die Vorsorgelücke wächst mit jedem neuen Statuswechsel.
Sind Selbständige in der Schweiz automatisch unfallversichert?
Nein. Anders als Angestellte sind selbständig Erwerbende ohne Personal nicht pflichtversichert nach UVG. Der Arbeitgeberschutz endet mit dem Arbeitsverhältnis. Du musst dich selbst versichern — am einfachsten über die freiwillige Nichterwerbstätigen-Unfallversicherung (NUV) bei deiner Ausgleichskasse.
Was kostet die freiwillige Unfallversicherung für Selbständige?
Als grobe Grössenordnung kostet die reine Unfalldeckung über die NUV CHF 200.00–500.00 pro Jahr, abhängig vom versicherten Verdienst und der Ausgleichskasse. Bei einem versicherten Jahresverdienst von CHF 70'000.00 liegt die Prämie typischerweise um CHF 350.00–450.00. Die genauen Sätze findest du bei deiner Ausgleichskasse.
Was zahlt die NUV bei einem Unfall?
Die NUV zahlt die Heilkosten (ohne Eigenrisiko nach UVG-Tarif), ein Taggeld von rund 80% des Erwerbsausfalls ab dem dritten Tag, eine Invalidenrente bei bleibender Erwerbsunfähigkeit, Hinterlassenenrenten für Angehörige und eine Hilflosenentschädigung bei Pflegebedürftigkeit. Spätfolgen des Unfalls sind lebenslang gedeckt, solange der Zusammenhang belegt ist.
Deckt die Krankenkasse keine Unfälle ab?
Die Krankenversicherung (KVG) zahlt die medizinische Behandlung bei Unfällen — aber mit deiner Franchise und Selbstbeteiligung. Was sie nicht zahlt, ist das verlorene Einkommen während der Arbeitsunfähigkeit und erst recht keine Invalidenrente. Dafür brauchst du eine Unfallversicherung oder eine KTG mit Unfalldeckung.
Brauche ich zusätzlich eine Krankentaggeldversicherung?
Ja, in den meisten Fällen. Die NUV zahlt nur bei Unfällen, die KTG nur bei Krankheit. Wer nur eine der beiden hat, trägt das jeweils andere Risiko selbst. Achte darauf, die beiden Versicherungen nicht doppelt zu versichern: Ein Unfall-Einschluss in der KTG plus NUV bedeutet doppelte Prämien für dieselbe Deckung.
Kann ich die Prämie steuerlich absetzen?
Ja. Prämien für die Erwerbssicherung — also NUV- und KTG-Prämien, soweit sie Taggeld und Invalidität abdecken — sind als Geschäftsausgaben absetzbar und reduzieren deinen steuerbaren Reingewinn. Versicherungsprämien sind zudem von der MWST befreit; es gibt keinen Vorsteuerabzug.
