Säule 3a für Selbständige: Maximalbetrag 2026 und Nachzahlung für fehlende Jahre
Säule 3a für Selbständige 2026: 20 % des Erwerbseinkommens, max. CHF 36'288. Lücken ab 2025 nachzahlen: bis CHF 7'258 pro Einkaufsjahr. Gutschrift bis 31.12.
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Bei der Säule 3a für Selbständige ohne Pensionskasse gilt 2026: Du darfst bis zu 20 % deines Erwerbseinkommens einzahlen, höchstens CHF 36'288. Mit Pensionskasse sind es CHF 7'258. Lücken ab 2025 kannst du seit 2026 nachzahlen.
| Jahr | Mit Pensionskasse | Ohne Pensionskasse (typisch für Selbständige) |
|---|---|---|
| 2025 | CHF 7'258 | 20 % des Erwerbseinkommens, max. CHF 36'288 |
| 2026 | CHF 7'258 | 20 % des Erwerbseinkommens, max. CHF 36'288 |
| 2027 | CHF 7'373 | 20 % des Erwerbseinkommens, max. CHF 36'864 |
In diesem Artikel rechnest du deinen persönlichen Betrag aus deinem Gewinn aus, prüfst, was du für 2025 nachzahlen kannst, und zahlst vor dem 31. Dezember den richtigen Betrag ein.
Quellen: BSV, «Die dritte Säule» für 2025 und 2026; Bundesrat, Beschluss vom 2.10.2026 für 2027.
Nachzahlen heisst offiziell «Einkauf». Pro Einkaufsjahr sind höchstens CHF 7'258 möglich, auch ohne Pensionskasse. Und zwar erst, nachdem du deinen ordentlichen Beitrag voll einbezahlt hast. Der ordentliche Beitrag muss bis zum 31. Dezember auf deinem 3a-Konto gutgeschrieben sein, und auch den Einkauf schliesst du am besten bis dann ab.
Stell dir den November vor. Zwei Dezember-Rechnungen sind noch offen, dein Gewinn für 2026 steht erst nach dem Abschluss im Frühling fest. Das 3a-Geld muss aber vor Silvester auf dem Konto sein.
Zahlst du zu wenig ein, verschenkst du Steuerabzug. Zahlst du zu viel ein, kommt der Überschuss zurück, aber ohne Zins.
Wir bauen Buchhaltung für Selbständige und kennen das Schätzproblem im November. Hier bekommst du drei Dinge: dein Maximum 2026, die genauen Regeln für den Einkauf aus der Verordnung und eine Checkliste für den Dezember.
Das Wichtigste in Kürze
- Ohne Pensionskasse: 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288 (2025 und 2026). Mit Pensionskasse: CHF 7'258. Ab 2027: CHF 36'864 bzw. CHF 7'373.
- Erwerbseinkommen ist dein Gewinn nach den persönlichen AHV/IV/EO-Beiträgen, ohne Abzug der 3a-Beiträge. Ergibt deine Erwerbstätigkeit einen Verlust, ist kein 3a-Abzug möglich.
- Stichtag ist die Gutschrift auf dem 3a-Konto bis 31.12., nicht das Datum deiner Überweisung.
- Nachzahlen geht seit 2026 für Lücken ab 2025: höchstens CHF 7'258 pro Einkaufsjahr, nur nach dem vollen ordentlichen Beitrag, und jede Lücke nur mit einem Einkauf.
- Wer 2025 als Gutverdiener CHF 36'288 ausgelassen hat, holt davon höchstens CHF 7'258 nach. Jedes Jahr einzahlen bleibt das Wichtigste.
Wie viel dürfen Selbständige 2026 in die Säule 3a einzahlen?
Entscheidend ist eine einzige Frage: Bist du einer Pensionskasse (2. Säule) angeschlossen? Für Selbständige ist die 2. Säule freiwillig, und viele Einzelfirmen und Freelancer haben keine. Für sie ersetzt die Säule 3a einen Teil der 2. Säule. Das BSV schreibt selbst, sie «kann ihnen als Ersatz der 2. Säule dienen».
Ohne Pensionskasse: 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288
Das ist die «grosse Säule 3a». Du darfst bis 20 % deines Erwerbseinkommens einzahlen, 2025 und 2026 höchstens CHF 36'288 pro Jahr. Die Grundlage ist Art. 7 Abs. 1 Bst. b der Verordnung BVV 3. Der Höchstbetrag entspricht 40 % des oberen BVG-Grenzbetrags und wird mit diesem angepasst.
Die Obergrenze erreichst du ab einem Erwerbseinkommen von CHF 181'440, denn 20 % davon sind genau CHF 36'288. Darunter gilt dein persönlicher 20-%-Betrag. Den Gewinn dafür hast du nur dann griffbereit, wenn du Rechnungen und Ausgaben laufend erfasst, zum Beispiel in der Buchhaltung für Selbständige von Magic Heidi.
Mit Pensionskasse: CHF 7'258
Bist du freiwillig einer Pensionskasse beigetreten, etwa über eine Verbandslösung, gilt der «kleine» Beitrag: CHF 7'258 pro Jahr (Art. 7 Abs. 1 Bst. a BVV 3). Ob sich der Beitritt lohnt, erklärt unser Guide zur Pensionskasse für die Einzelfirma.
Den kleinen Beitrag hast du auch, wenn du neben der Selbständigkeit angestellt bist und über diese Stelle in einer Pensionskasse versichert bist. Das zeigt das Beispiel von Sara weiter unten.
Was zählt als Erwerbseinkommen?
Die ESTV definiert es im Kreisschreiben Nr. 18a, gültig seit 1.1.2026. Es ersetzt das Kreisschreiben 18 von 2008. Für Selbständige ist es der Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung nach allfälligen steuerlichen Berichtigungen. Abgezogen sind deine persönlichen AHV/IV/EO-Beiträge, nicht abgezogen sind deine 3a-Beiträge.
Auch realisierte Wertzuwachsgewinne auf Geschäftsvermögen gehören dazu. Hast du daneben einen Lohn ohne Pensionskasse, zählt auch dieser mit, nach Abzug von AHV/IV/EO/ALV. Vereinfacht heisst das: Gewinn minus persönliche AHV-Beiträge. Die 3a-Einzahlung selbst ziehst du für diese Rechnung nicht ab.
Ein Verlustjahr ist klar geregelt: «Kein Abzug kommt deshalb in Betracht, wenn sich aus der Erwerbstätigkeit ein Verlust ergibt» (KS 18a, Ziff. 5.5). Ohne Gewinn und ohne anderes Erwerbseinkommen gibt es also keinen 3a-Abzug.
Und wenn du mitten im Jahr wechselst? Für die Zeit als Angestellte mit Pensionskasse gilt der kleine Betrag. Für die selbständige Zeit sind es 20 % des selbständigen Einkommens, sofern für die laufende Steuerperiode ein Jahresabschluss vorliegt. Zusammen darfst du höchstens den grossen Betrag einzahlen (KS 18a, Ziff. 5.7 g).
Säule 3a Maximalbetrag 2027: CHF 7'373 bzw. CHF 36'864
Der Bundesrat hat am 2.10.2026 die Beträge für 2027 erhöht. Mit 2. Säule sind es neu CHF 7'373 (bisher CHF 7'258), ohne 2. Säule CHF 36'864 (bisher CHF 36'288). Die neuen Beträge gelten ab 1.1.2027. An deiner Einzahlung für 2026 ändern sie nichts.
Deinen persönlichen 3a-Betrag berechnen: in 4 Schritten

Hier liegt das eigentliche Problem der Säule 3a für Selbständige. Dein Beitrag muss bis 31. Dezember gutgeschrieben sein, deinen Gewinn kennst du aber erst nach dem Abschluss. Also schätzt du. So geht es in zehn Minuten:
- Gewinn bis heute nehmen. Nimm deinen Gewinn des laufenden Jahres aus Magic Heidi, also Einnahmen minus Ausgaben bis heute. Achte darauf, dass auch die offenen Rechnungen des Jahres mitgezählt sind, nicht nur die bezahlten.
- Rest des Jahres dazuzählen. Addiere, was du bis 31.12. noch verrechnest, und zieh die Ausgaben ab, die noch kommen. Rechne vorsichtig.
- Persönliche AHV-Beiträge abziehen. Hast du deine AHV/IV/EO-Beiträge bereits als Ausgabe erfasst, sind sie im Gewinn schon abgezogen. Sonst ziehst du sie jetzt ab. Wie hoch sie etwa sind, steht in unserem Artikel zu den AHV-Beiträgen für Selbständigerwerbende.
- Mal 20 % rechnen. Das Resultat ist dein Maximum, höchstens CHF 36'288. Ist der Dezember unsicher, runde etwas ab, ausser du planst einen Einkauf (siehe unten).
Magic Heidi gibt dir die Gewinnzahl, den 20-%-Schritt machst du selbst.
Warum abrunden? Wer etwas zu wenig einzahlt, kann die Lücke in einem der Folgejahre per Einkauf schliessen, bis CHF 7'258 und nach dem vollen ordentlichen Beitrag. Wer zu viel einzahlt, muss sich den Überschuss zurückzahlen lassen, und zwar ohne Zins. Bei einem normalen Einkommen ist leichtes Abrunden deshalb meist der sauberere Weg.
Ausnahme: Planst du dieses Jahr einen Einkauf, runde nicht ab. Der Einkauf setzt voraus, dass dein voller zulässiger Beitrag einbezahlt ist. Fällt dein Erwerbseinkommen nach dem Abschluss höher aus als geschätzt, fehlt sonst ein Teil davon, und der Einkauf kann in Frage gestellt werden. Zahl dann eher am oberen Rand deiner Schätzung ein. Ein Überschuss wird zurückerstattet, wenn auch ohne Zins.
Tipp: Die 3a-Einzahlung ist privat. Erfasse sie nicht als Geschäftsausgabe. Laut ESTV gelten diese Beiträge bei Selbständigen «stets als Kosten der privaten Lebenshaltung» (KS 18a, Ziff. 5.1). Du ziehst sie in der Steuererklärung als allgemeinen Abzug ab. Deine Jahreszahlen aus Magic Heidi helfen dir später, deine Beträge nachzuvollziehen, in der Steuererklärung und bei einem Einkauf.
Frist 31. Dezember: Es zählt die Gutschrift, nicht die Überweisung
Dein 3a-Beitrag für 2026 muss bis spätestens am 31. Dezember 2026 geleistet sein. Massgebend ist laut ESTV «der Tag der Gutschrift auf dem individuellen Vorsorgekonto». Weder die Abbuchung auf deinem Bankkonto noch die Gutschrift auf dem allgemeinen Konto der 3a-Stiftung reicht (KS 18a, Ziff. 5.1).
Das gilt auch für Selbständige, deren Geschäftsjahr am 31. Dezember endet. Du kannst nicht bis zum Abschluss oder bis zur Steuererklärung warten, auch wenn man das oft anders liest. So setzt du die Frist praktisch um:
- Überweise Anfang bis Mitte Dezember, nicht am 30.
- Prüfe vor Weihnachten im 3a-Konto, ob die Gutschrift angekommen ist.
- Frag deine Stiftung, bis wann eine Zahlung im Dezember eintreffen muss.
Zu viel einbezahlt? Zu hohe Beiträge sind nicht abziehbar und müssen zurückerstattet werden (KS 18a, Ziff. 5.1). Die Stiftung zahlt aber nur den nominellen Betrag zurück: «der auf diesem Betrag aufgelaufene Zins wird nicht zurückerstattet» (KS 18a, Ziff. 9.1).
Frist verpasst? Für Lücken ab 2025 ist das nicht mehr endgültig. Dafür gibt es seit 2026 den Einkauf.
Säule 3a nachzahlen: der Einkauf für fehlende Jahre (seit 2026)
Säule 3a nachzahlen heisst offiziell «Einkauf». Seit 2026 kannst du für Beitragslücken ab dem Jahr 2025 nachträglich einzahlen und sie so rückwirkend schliessen. Pro Einkaufsjahr sind höchstens CHF 7'258 möglich, auch ohne Pensionskasse. Voraussetzung ist, dass du im selben Jahr deinen ordentlichen Beitrag voll einbezahlt hast. Die Regeln stehen in Art. 7a und 7b BVV 3.
Welche Jahre du nachzahlen kannst
Nur Lücken ab 2025 zählen. Ältere Lücken «können nicht mit einem Einkauf ausgeglichen werden» (Übergangsbestimmung BVV 3). Der erste Einkauf ist im Steuerjahr 2026 möglich, für eine Lücke aus 2025.
Lücken aus 2024 oder früher kannst du also nicht nachzahlen. Für spätere Lücken gilt: Zurück geht es höchstens zehn Jahre vor dem Einkaufsjahr.
Die Bedingungen
Alle Punkte müssen erfüllt sein (Art. 7a BVV 3, KS 18a Ziff. 5.6, BSV-FAQ zu Einkäufen):
- Du hattest im Einkaufsjahr und in jedem Lückenjahr ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen.
- Du zahlst im Einkaufsjahr den für dich zulässigen ordentlichen Beitrag vollständig ein.
- Du hast noch keine Altersleistung aus der Säule 3a bezogen. Als Altersleistung gilt jeder Bezug ab fünf Jahren vor dem Referenzalter.
- Nach dem Referenzalter geht es höchstens fünf Jahre weiter, und nur, solange du erwerbstätig bist.
Der zweite Punkt ist für Selbständige der heikle. Laut Verordnung musst du «den für sie zulässigen Beitrag nach Artikel 7 Absatz 1 vollständig einbezahlen» (Art. 7a Abs. 1 Bst. c BVV 3). Die ESTV schreibt «den für sie zulässigen Maximalbeitrag» und verweist dabei ausdrücklich auch auf die 20-%-Regel ohne Pensionskasse (KS 18a, Ziff. 5.6 mit Verweis auf Ziff. 5.5).
Ohne Pensionskasse heisst «zulässig» also: Dein voller 20-%-Betrag, bis CHF 36'288. Die FAQ des BSV nennt als Beispiel nur CHF 7'258, den Betrag mit Pensionskasse. Massgebend sind Verordnung und Kreisschreiben. Lass dir den Betrag trotzdem von deiner 3a-Stiftung bestätigen, bevor du einkaufst.
Und Verlustjahre? Nach unserem Verständnis entsteht dort keine Lücke. Die Lücke ist die Differenz zwischen zulässigem und bezahltem Beitrag (Art. 7a Abs. 2 BVV 3). Ohne Erwerbseinkommen war dein zulässiger Beitrag null, also gibt es nichts nachzukaufen.
Das leiten wir aus KS 18a und Art. 7a BVV 3 ab, es steht so nicht ausdrücklich da. Kläre Grenzfälle mit deiner Stiftung.
Wie viel pro Jahr: höchstens CHF 7'258, auch ohne Pensionskasse
Der Einkauf ist auf den «kleinen Beitrag» begrenzt, also auf 8 % des oberen BVG-Grenzbetrags (Art. 7a Abs. 2 BVV 3). Das BSV schreibt dazu: «Das gilt auch für Versicherte ohne 2. Säule.» Massgebend ist der Betrag des Jahres, in dem du einkaufst, 2026 also CHF 7'258.
Ein Einkauf darf mehrere Lückenjahre abdecken. Die CHF 7'258 gelten aber für das Einkaufsjahr insgesamt, nicht pro Lückenjahr. Ohne Pensionskasse kannst du 2026 damit höchstens CHF 36'288 plus CHF 7'258 einzahlen, zusammen CHF 43'546.
Für Einkäufe im Jahr 2027 sind es damit CHF 7'373. Der Höchstbetrag folgt dem kleinen Beitrag des Einkaufsjahres, und diesen hat der Bundesrat für 2027 auf CHF 7'373 festgelegt. Die Zahl haben wir aus der Verordnung und dem Bundesratsbeschluss abgeleitet; eine eigene Angabe dazu hat das BSV noch nicht veröffentlicht.
Eine Lücke, ein Einkauf: Was übrig bleibt, verfällt
Eine bestimmte Jahreslücke schliesst du mit einem Einkauf, nicht mit mehreren. Die ESTV hält fest: «es ist nicht zulässig, eine bestimmte Jahresbeitragslücke über mehrere Jahre hinweg durch mehrere (Jahres-)Einkäufe auszugleichen» (KS 18a, Ziff. 5.6; Art. 7a Abs. 3 BVV 3).
Füllst du eine Lücke nur teilweise, ist der Rest verloren. Bei kleinen Lücken spielt das keine Rolle. Bei Selbständigen mit hohem Einkommen und einer grossen Lücke schon, wie das Beispiel von Marco zeigt.
So läuft der Säule-3a-Einkauf ab
- Ordentlichen Beitrag zuerst einzahlen. Zahl deinen vollen Beitrag für das laufende Jahr ein, ohne Pensionskasse also deine 20 %.
- Schriftlichen Antrag stellen. Schreib deiner 3a-Stiftung: Einkaufsbetrag, Lückenjahre, Betrag pro Lückenjahr und die in diesen Jahren bereits bezahlten Beiträge mit Zahlungsdatum.
- Voraussetzungen bestätigen. Du bestätigst, dass der ordentliche Beitrag im Einkaufsjahr voll bezahlt ist (mit Betrag), dass du in den Lückenjahren AHV-pflichtiges Einkommen hattest, dass du für diese Jahre noch nie eingekauft und noch keine Altersleistung bezogen hast.
- Einkauf überweisen. Zahl den Einkaufsbetrag so ein, wie es mit deiner Stiftung abgemacht ist.
- Bescheinigung aufbewahren. Die Stiftung bescheinigt den Einkauf (Art. 8 Abs. 2 BVV 3). Diese Bescheinigung brauchst du für die Steuererklärung.
Der Einkauf muss nicht auf dasselbe 3a-Konto gehen wie dein ordentlicher Beitrag (KS 18a, Ziff. 5.6). Nach unserem Verständnis zählt er im Jahr, in dem er deinem 3a-Konto gutgeschrieben wird. Stell den Antrag deshalb schon im November, damit vor dem 31.12. genug Zeit bleibt.
Steuerabzug: voll abziehbar im Einkaufsjahr
Das BSV ist eindeutig: «Der Einkauf ist, wie auch der ordentliche Jahresbeitrag, vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig.» Das gilt bei der Bundessteuer und bei den Kantons- und Gemeindesteuern. Du ziehst den Einkauf im Jahr ab, in dem du ihn machst, nicht rückwirkend im Lückenjahr.
Die Säule 3a ist nicht der einzige Abzug, den du vor Jahresende prüfen solltest. Eine Übersicht findest du in unserem Guide zu den Steuerabzügen für Selbständige.
Rechenbeispiele mit CHF-Zahlen
Lea, Grafikerin ohne Pensionskasse: Lücke 2025 im Jahr 2026 schliessen
Nehmen wir Lea, eine fiktive Grafikerin mit Einzelfirma und ohne Pensionskasse. 2025 hatte sie ein Erwerbseinkommen von CHF 48'000. Ihr Maximum war also CHF 9'600. Eingezahlt hat sie nur CHF 3'000, ihre Lücke 2025 beträgt CHF 6'600.
Ende Oktober 2026 liegt ihr Gewinn des laufenden Jahres in Magic Heidi bei CHF 66'000. Mit ihren offenen Rechnungen und den Aufträgen bis Ende Jahr, abzüglich der restlichen Ausgaben, kommen rund CHF 14'000 dazu, also rund CHF 80'000. Ihre persönlichen AHV-Beiträge hat sie nicht als Ausgabe erfasst, sie betragen rund CHF 8'000. Damit liegt ihr Erwerbseinkommen bei rund CHF 72'000.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Ordentlicher Beitrag 2026 (20 % von CHF 72'000) | CHF 14'400 |
| Einkauf für die Lücke 2025 (CHF 6'600, unter dem Höchstbetrag von CHF 7'258) | CHF 6'600 |
| Gutschrift bis 31.12.2026, ganz abziehbar 2026 | CHF 21'000 |
Die Reihenfolge ist wichtig. Lea zahlt zuerst die CHF 14'400 ein, denn das ist die Bedingung. Weil sie einkaufen will, rundet sie ihren ordentlichen Beitrag nicht ab.
Im November stellt sie den schriftlichen Einkaufsantrag und überweist danach die CHF 6'600. Ihre Lücke 2025 ist damit ganz geschlossen.
Marco, IT-Berater mit hohem Einkommen: warum der Einkauf ihm wenig hilft
Stell dir Marco vor, einen fiktiven IT-Berater ohne Pensionskasse. 2025 verdiente er CHF 190'000. 20 % davon wären CHF 38'000, sein Maximum war aber auf CHF 36'288 begrenzt. Er hat 2025 nichts eingezahlt, seine Lücke beträgt also CHF 36'288.
2026 muss Marco zuerst seinen vollen ordentlichen Beitrag einzahlen. Sein Einkommen 2026 ist wieder hoch, also sind das ebenfalls CHF 36'288. Erst danach darf er für 2025 einkaufen, höchstens CHF 7'258. Insgesamt kann er 2026 bis zu CHF 43'546 abziehen.
Der Haken: CHF 29'030 seiner Lücke 2025 sind für immer verloren, weil jede Jahreslücke nur mit einem Einkauf geschlossen werden kann. Die Lehre für gut verdienende Selbständige ist einfach. Zahl jedes Jahr ein. Der Einkauf flickt nur kleine Fehlschätzungen.
Sara, selbständig plus Teilzeitstelle mit Pensionskasse
Betrachten wir Sara, eine fiktive Texterin. Sie arbeitet selbständig und daneben zu 40 % angestellt bei einem Verlag, wo sie in der Pensionskasse versichert ist. Für sie gilt nur der kleine Beitrag von CHF 7'258 (2026), egal wie hoch ihr selbständiger Gewinn ist (KS 18a, Ziff. 5.7 b).
Es gibt eine Ausnahme. Ist die Selbständigkeit ihre Haupttätigkeit, kann sie sich für die Nebenstelle von der BVG-Pflicht befreien lassen (Art. 1j Abs. 1 Bst. c BVV 2). Dann gilt für sie wieder die 20-%-Regel. Die Befreiung verändert aber ihre ganze Vorsorge, also klärt Sara das zuerst mit ihrer Pensionskasse und ihrem Arbeitgeber.
Wie Steuern und AHV bei zwei Tätigkeiten sonst zusammenspielen, liest du in unserem Artikel zur Doppelerwerbstätigkeit in der Schweiz.
Strategie für schwankende Einkommen
Zahl in jedem Jahr mit Gewinn deinen ordentlichen Beitrag ein. Der Einkauf ist ein Polster für Fehlschätzungen bis CHF 7'258, kein Ersatz für ausgelassene Jahre. Wer das verwechselt, verliert bei grossen Lücken echtes Abzugspotenzial.
Nach einem schwachen Jahr kann der Einkauf trotzdem helfen. Hast du 2025 wenig verdient und deshalb wenig eingezahlt, holst du die Lücke 2026 nach, sofern sie unter CHF 7'258 liegt. Du ziehst sie dann im stärkeren Jahr ab. Bei progressiven Steuertarifen wirkt ein Abzug im Jahr mit höherem Einkommen in der Regel stärker.
Mehrere 3a-Konten sind erlaubt. Massgebend ist die Summe aller Einzahlungen pro Jahr (KS 18a, Ziff. 5.2). Mit mehreren Konten kannst du später gestaffelt beziehen. Wie das geht und wie der Bezug besteuert wird, erklären wir in Säule 3a auszahlen.
Fazit: Deine Dezember-Checkliste für die Säule 3a
Für die Säule 3a für Selbständige zählen drei Dinge. Dein Betrag sind 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288. Das Geld muss bis 31.12. gutgeschrieben sein. Und Lücken ab 2025 holst du mit höchstens CHF 7'258 pro Einkaufsjahr nach, jede Lücke nur einmal.
- Gewinn des laufenden Jahres nehmen (offene Rechnungen mitzählen), Rest des Jahres schätzen, AHV-Beiträge abziehen, mal 20 % rechnen.
- Ordentlichen Beitrag bis Mitte Dezember überweisen.
- Lücke 2025? Ordentlichen Beitrag nicht abrunden und im November den schriftlichen Einkaufsantrag stellen.
- Vor dem 31.12. prüfen, ob alles auf dem 3a-Konto gutgeschrieben ist.
- Bescheinigungen der Stiftung für die Steuererklärung aufbewahren.
Die häufigsten Fragen zur Säule 3a für Selbständige beantworten wir weiter unten.
Dieser Artikel ist allgemeine Information und keine Steuerberatung. Bei Spezialfällen frag deine 3a-Stiftung, deine Steuerverwaltung oder deinen Treuhänder.
