Pensionskasse für Einzelfirma: 2026 Guide | Magic Heidi
Pensionskasse für Einzelfirma: Ja, über freiwilligen BVG-Beitritt oder 1e-Plan. So sichern Sie Altersvorsorge und Steuervorteile 2026 – mit Magic Heidi.
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Als Inhaber einer Einzelfirma sind Sie selbstständig – und damit ohne Arbeitgeber, der Sie in eine Pensionskasse einschreibt. Die kurze Antwort auf die Frage «Pensionskasse für Einzelfirma?»: Ja, aber nicht über den klassischen Weg als Angestellter. Sie haben drei Optionen: den freiwilligen BVG-Beitritt bei einer Vorsorgeeinrichtung, einen 1e-Vorsorgeplan ab höherem Einkommen oder – für viele die pragmatischste Lösung – die Säule 3a mit hohen Einzahlungslimits. Welche Variante zu Ihrer Einzelfirma passt, hängt vor allem von Ihrem Einkommen ab. Dieser Guide zeigt die Wege 2026, mit CHF-Beispielen und den entscheidenden Stolpersteinen.
Das Wichtigste in Kürze
- Als Einzelfirmen-Inhaber haben Sie keinen Arbeitgeber – der obligatorische BVG-Beitritt greift nicht
- Freiwilliger BVG-Beitritt: möglich über eine Versicherungslösung, ab einem minimalen Jahreseinkommen (Schwelle bei der Vorsorgeeinrichtung prüfen)
- 1e-Pläne: erst für Einkommen über der BVG-Maximalgrense interessant (Obergrenze beim BSV prüfen)
- Säule 3a ohne PK-Anbindung: bis rund CHF 37'000 pro Jahr einzahlbar (Selbstständige ohne Pensionskasse; aktuelle Limite bei der ESTV prüfen)
- Beiträge an BVG und Säule 3a sind voll steuerabzugsfähig
Kann eine Einzelfirma überhaupt eine Pensionskasse haben?
Die Frage ist berechtigt, denn die zweite Säule (BVG) ist als Vorsorge für Angestellte konstruiert. Der obligatorische BVG-Beitritt greift für Angestellte erst ab einer festgelegten Jahreslohngrenze, die das Bundesamt für Sozialversicherungen regelmässig anpasst. Als Einzelfirmen-Inhaber fehlt Ihnen diese Arbeitgeberebene schlicht. Niemand zahlt die Hälfte Ihrer Beiträge.
Heisst das: keine Pensionskasse, Punkt? Nein. Das BVG-Gesetz kennt den freiwilligen Beitritt für Selbstständige. Wer genug verdient, kann sich bei einer Vorsorgeeinrichtung oder über eine Versicherung anmelden und in eine regelkonforme Pensionskasse einzahlen. Einzelfirma heisst schliesslich nicht «ohne Vorsorge» – es heisst nur: Sie sind selbst für alles verantwortlich. Die AHV ist für Sie obligatorisch (Infos auf ahv.ch), die Pensionskasse bleibt Ihre Entscheidung.
Wer sich einen Überblick über die ganze Vorsorgelandschaft verschaffen will – AHV, BVG, Säule 3a –, findet ihn in unserem Guide zur Altersvorsorge für Selbstständige. Und wenn Sie Ihre Einzelfirma erst noch gründen, hilft unser Artikel zum Einzelfirma gründen in der Schweiz weiter.
Der freiwillige BVG-Beitritt: so funktioniert er
Selbstständige können sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen. Dafür braucht es ein minimales jährliches Erwerbseinkommen, dessen genaue Schwelle per Verordnung festgelegt wird. Lassen Sie sich die aktuelle Grenze von der Vorsorgeeinrichtung oder auf admin.ch bestätigen, statt mit veralteten Zahlen zu planen.
So laufen die Schritte typischerweise:
- Sie beantragen den Beitritt bei einer Vorsorgeeinrichtung oder einer Versicherung, die freiwillige BVG-Lösungen für Selbstständige anbietet
- Die Einrichtung prüft Ihr Erwerbseinkommen – massgebend ist Ihre Erfolgsrechnung bzw. Steuererklärung
- Nach Annahme zahlen Sie Beiträge auf den versicherten Lohn, den Sie innerhalb des Rahmens teilweise selbst bestimmen können
- Die Beiträge sind – wie bei Angestellten – voll vom steuerbaren Einkommen abziehbar
Der Clou gegenüber der Säule 3a: Die Einzahlungslimits liegen deutlich höher, und die Beiträge senken Ihr steuerbares Einkommen direkt. Der Haken: Es gibt keine Arbeitgeberhälfte. Jeder Franken kommt von Ihnen. Ausserdem ist eine echte PK-Lösung mit Verwaltungsaufwand und Gebühren verbunden. Für kleine Einzelfirmen lohnt sich das oft erst, wenn der Grenzsteuersatz spürbar steigt – grob gesagt, wenn Sie im fünfstelligen Bereich Steuern zahlen.
1e-Vorsorgepläne ab höherem Einkommen
Seit 2017 gibt es die sogenannten 1e-Pläne – Vorsorgelösungen für Einkommen über der BVG-Maximalgrense. Sie wurden für Kaderleute entworfen, passen aber genau zu gut verdienenden Selbstständigen. Die Logik: Auf dem Teil Ihres Einkommens, der ohnehin nicht mehr in die obligatorische PK passt, können Sie eine flexiblere, chancenorientiertere Lösung fahren.
Die Unterschiede zum klassischen BVG:
- Höhere Einzahlungsbasis: versichert wird nur der Lohn über der koordinierten Lohnschwelle im 1e-Bereich
- Anlagefreiheit: Sie wählen die Anlagestrategie selbst – von konservativ bis offensiv
- Ihr Risiko: Verluste trägt die versicherte Person, nicht die Einrichtung. Dafür winkt bei guter Entwicklung mehr am Ende
- Kapitalbezug bei Rentenbeginn ist im 1e-Bereich flexibler geregelt als im obligatorischen BVG
Für wen lohnt sich das? Für Selbstständige mit einem Reineinkommen deutlich über der BVG-Obergrenze – als Faustregel ab rund CHF 130'000 bis 150'000 pro Jahr. Darunter ist der Aufwand meist nicht gerechtfertigt, und die Säule 3a plus freiwilliger BVG decken den Bedarf besser.
Säule 3a als einfache Alternative
Für die meisten Einzelfirmen ist die Säule 3a der pragmatischste erste Schritt. Kein Antrag bei einer Vorsorgeeinrichtung, keine Mindestbeiträge, keine Gebühren für komplizierte Konstrukte: Konto oder Wertschriftensparen bei einer Bank oder Versicherung eröffnen, einzahlen, steuerlich abziehen – fertig.
Der entscheidende Unterschied zu Angestellten: Als Selbstständiger ohne Anbindung an eine Pensionskasse gilt für Sie das höhere Limit. Grob gesagt können Sie rund CHF 7'400 einzahlen, wenn Sie nebenbei angestellt sind – als Einzelfirma ohne PK hingegen bis rund CHF 37'000 pro Jahr. Die exakten, aktuellen Beträge veröffentlicht die ESTV; prüfen Sie sie vor der Einzahlung auf estv.admin.ch.
Diese Konstellation ist ein echter Steuervorteil für Einzelfirmen: Verdient ein Jahr gut, füllen Sie die 3a auf und drücken das steuerbare Einkommen spürbar. Im nächsten, schwächeren Jahr lassen Sie es sein. Nachzahlen können Sie übrigens jederzeit bis zur Steuererklärung – es zählt das Kalenderjahr.
Was passiert mit Ihrem PK-Guthaben beim Wechsel in die Selbstständigkeit?
Ein Fall, der in vielen Guides fehlt: Sie waren vorher angestellt und haben bereits PK-Guthaben. Bei der Gründung Ihrer Einzelfirma wird dieses Guthaben nicht ausgezahlt, sondern wandert in ein Freizügigkeitskonto oder bleibt als polizzenfreie Vorsorge bei der bisherigen Einrichtung liegen. Das Guthaben bleibt steuerlich in der zweiten Säule verankert – Sie können es später für eine Wohneigentumsfinanzierung per Vorsorgebezugsformular einsetzen oder ab Rentenalter beziehen.
Drei Punkte, die dabei zählen:
- Kein Zwang zum Bezug: Das Guthaben bleibt auch ohne neue PK-Anbindung erhalten und weiter steuerfrei
- Zins und Sicherheit: Freizügigkeitskonten sind verzinst und praktisch risikofrei – die Rendite ist allerdings bescheiden
- Wiedereinstieg möglich: Treten Sie später wieder freiwillig einer Pensionskasse bei, können Sie das Guthaben dorthin übertragen und die Rente weiter aufbauen
Wichtig: Reichen Sie das Freizügigkeitsausweis-Formular Ihrer bisherigen Vorsorgeeinrichtung innert der vorgegebenen Frist ein, sonst verschiebt die Einrichtung das Guthaben von sich aus auf ein Auffanginstitut – und dort laufen die Kontoführungsgebühren zu Ihren Lasten. Wer das Guthaben lieber selbst anlegt, kann es teilweise auch in eine gebundene 3a-Lösung überführen, sofern die Bedingungen dafür erfüllt sind; die Details klären Sie vor dem Wechsel mit beiden Einrichtungen.
Für frisch gegründete Einzelfirmen ist das die bequemste Ausgangslage: Das vorhandene PK-Kapital arbeitet weiter, während Sie mit der Säule 3a flexibel neu aufbauen. Ein verkauftes Guthaben im falschen Moment – etwa mitten in einem guten Steuerjahr – kostet dagegen schnell mehrere tausend Franken an Steuern, weil der Kapitalbezug progressiv besteuert wird.
Steuerlich absetzen: was Sie wissen müssen
Die Vorsorge ist einer der grössten legalen Steuerausläufer für Selbstständige. Das gilt für alle drei Varianten:
- AHV-Beiträge: Als Selbstständiger zahlen Sie die vollen Beiträge – sie sind als Geschäftskosten abziehbar
- Freiwilliger BVG-Beitritt: Beiträge voll abziehbar im Jahr der Einzahlung
- Säule 3a: ebenfalls voll abziehbar, bis zum jeweiligen Limit
Wer die ganzen Abzugsmöglichkeiten systematisch nutzen will – vom Homeoffice über die Berufsauslagen bis zu den Vorsorgebeiträgen –, sollte sich unseren Guide zu den Steuerabzügen für Selbstständigen ansehen. Kombiniert mit sauberer Buchhaltung sparen Sie hier jedes Jahr bares Geld: Ausgaben erfassen, Belege scannen, Zahlen bei der Steuererklärung griffbereit. Mit den Funktionen von Magic Heidi machen Sie das ohne Treuhänder-Aufschlag fürs Basisgeschäft.
Was für Ihre Einzelfirma am besten passt
Drei Beispiele aus der Praxis zeigen, wie unterschiedlich die Antwort ausfällt.
Sandra, Grafikerin, 46, Einzelfirma in Luzern
Sandra hat einen Jahresumsatz von CHF 48'000, nach Ausgaben bleiben rund CHF 40'000. Ein freiwilliger BVG-Beitritt mit Verwaltungsgebühren und festen Mindestbeiträgen wäre für sie Overkill. Sie entscheidet sich für die Säule 3a: jedes Jahr CHF 10'000 bis 15'000, je nachdem, wie das Jahr läuft. Bei einem Grenzsteuersatz von rund 25% spart sie damit jährlich etwa CHF 2'500 bis 3'750 an Steuern – und baut parallel ein Kapital auf, das sie ab 59 schrittweise beziehen kann.
Markus, Unternehmensberater, 41, Einzelfirma in Zürich
Markus rechnet mit einem Reineinkommen von CHF 180'000. Für ihn lohnt sich der zweigleisige Weg: eine 1e-Lösung für den Teil des Einkommens über der BVG-Grenze, dazu die Säule 3a auf dem Maximum. Sein Treuhänder hat ihm zuerst die freiwillige BVG-Anbindung angeraten, dann aber gemeinsam mit ihm gerechnet: Bei seinem Profil sind die tieferen Kosten und die Anlagefreiheit des 1e-Plans die bessere Wahl. Wichtig für Markus: Er trägt das Anlagerisiko selbst und hat deswegen 60% in einer ausgewogenen Strategie investiert.
Claudia, Physiotherapeutin, 52, Einzelfirma in Bern
Claudia verdient CHF 85'000 und will in 13 Jahren mit 65 in den Ruhestand – das reguläre AHV-Rentenalter für Frauen und Männer. Sie wählt den freiwilligen BVG-Beitritt über ihre Berufsvorsorgeeinrichtung plus 3a. Der Grund: Mit 52 bekommt sie für ihre Einzahlungen eine deutlich bessere Umwandlung in eine Rente, und sie will bis zur Pensionierung eine garantierte Rente ergänzend zur AHV aufbauen. Die höheren Beiträge von rund CHF 18'000 pro Jahr drücken ihr steuerbares Einkommen gleichzeitig spürbar.
Die Faustregel daraus: Unterhalb von rund CHF 60'000 Reineinkommen reicht meist die Säule 3a. Zwischen CHF 60'000 und CHF 130'000 ist der freiwillige BVG-Beitritt eine Überlegung wert. Darüber lohnt sich die Kombination mit einem 1e-Plan.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich als Einzelfirma in eine Pensionskasse eintreten?
Ja, aber nicht als Angestellte:r. Sie können sich freiwillig bei einer Vorsorgeeinrichtung oder Versicherung anmelden, wenn Ihr selbständiges Erwerbseinkommen die erforderliche Schwelle erreicht. Die aktuelle Grenze erfragen Sie bei der Einrichtung oder prüfen sie auf admin.ch.
Zahlt der Staat einen Teil meiner Pensionskassen-Beiträge?
Nein. Als Selbstständige:r gibt es keine Arbeitgeberhälfte. Sie tragen alle Beiträge selbst – dafür sind sie voll steuerabzugsfähig.
Wie viel kann ich in die Säule 3a einzahlen?
Als Selbstständige:r ohne Pensionskasse gilt das hohe Limit von rund CHF 37'000 pro Jahr. Mit PK-Anbindung gelten die tieferen Angestellten-Limite von rund CHF 7'400. Die exakten Beträge veröffentlicht die ESTV jährlich.
Ab wann lohnt sich ein 1e-Plan?
Erst für Einkommen deutlich über der BVG-Maximalgrense – als Faustregel ab rund CHF 130'000 bis 150'000 Reineinkommen pro Jahr. Darunter sind freiwilliger BVG oder Säule 3a meist passender.
Sind Pensionskassen-Beiträge steuerlich absetzbar?
Ja. Beiträge an eine freiwillige BVG-Lösung und Einlagen in die Säule 3a sind voll vom steuerbaren Einkommen abziehbar – im Jahr der Einzahlung.
Zählt die AHV als Pensionskasse?
Nein. Die AHV ist die erste Säule und für Selbstständige obligatorisch. Die Pensionskasse (BVG) ist die zweite Säule und bleibt für Sie freiwillig. Beiträge an beide sind steuerlich absetzbar.
