Was kann ich als Selbständiger mit Einzelfirma von der Steuer abziehen?
Alle Ausgaben, die direkt mit Ihrer selbständigen Tätigkeit zusammenhängen: Bürokosten, IT-Geräte, Software, Fahrzeugkosten (Geschäftsanteil), Weiterbildung, Versicherungen und Beratungskosten. Dazu kommen persönliche Abzüge wie AHV-Beiträge und Säule-3a-Einzahlungen (bis CHF 36'288 ohne BVG, Stand 2026).
Ist das Homeoffice immer steuerlich abzugsfähig?
Nicht automatisch. Ein dediziertes Bürozimmer, das ausschliesslich beruflich genutzt wird, ist anteilig abzugsfähig. Wer am Küchentisch arbeitet, hat kaum einen anerkannten Abzug. Fragen Sie im Zweifel beim kantonalen Steueramt nach.
Was passiert, wenn ich keinen Beleg habe?
Das Steueramt kann die Ausgabe ablehnen und Ihr steuerbares Einkommen entsprechend erhöhen. Kein Beleg bedeutet kein Abzug. Für digitale Ausgaben reichen E-Mail-Belege, PDF-Rechnungen oder Kontoauszug-Screenshots.
Muss ich Abzüge bei Kanton und Bund separat angeben?
Ja. Die direkte Bundessteuer und die kantonalen Steuern werden separat berechnet. Die meisten Abzüge gelten für beide, aber einzelne Beträge (z.B. Krankenkassenprämien-Pauschalen) unterscheiden sich. Das Formular Ihres Kantons führt Sie durch die Unterschiede.
Sind Berufslizenzgebühren in der Schweiz steuerlich abzugsfähig?
Ja. Lizenz- und Bewilligungsgebühren, die für die Ausübung Ihrer selbstständigen Tätigkeit zwingend sind – etwa kantonale Berufsbewilligungen, Anwalts- oder Arztzulassungen, FINMA-Gebühren oder Konzessionen – gelten als geschäftsmässig begründete Aufwände und sind vollständig abzugsfähig. Bewahren Sie Rechnung und Zahlungsbeleg auf; die genaue Handhabung kann je nach Kanton leicht variieren.
Was ist mit Mitgliedsbeiträgen in Berufsverbänden?
Beiträge an einschlägige Berufsverbände wie Anwaltskammer, Ärzteverband oder Branchenorganisation sind in der Regel abzugsfähig, sofern die Mitgliedschaft beruflich erforderlich oder klar geschäftsbezogen ist. Rein private Vereine fallen nicht darunter.
Sind Weiterbildungs- und Zertifizierungskosten abzugsfähig?
Kosten für berufsbezogene Weiterbildungen, Zertifizierungen und Pflichtfortbildungen sind als Geschäftsaufwand abzugsfähig. Erstausbildungen, die nicht direkt mit Ihrer aktuellen Tätigkeit zusammenhängen, sind in der Regel nicht abzugsfähig.
Kann ich Lizenzgebühren über mehrere Jahre verteilen?
Wenn eine Lizenz mehrere Jahre abdeckt, wird der Aufwand in der Praxis periodengerecht – also jährlich anteilig – verbucht. Bei kleineren Beträgen akzeptieren viele Kantone die volle Verbuchung im Zahlungsjahr; im Zweifel lohnt sich eine Rückfrage beim kantonalen Steueramt.
Welche Belege brauche ich für den Abzug?
Die Rechnung der ausstellenden Stelle (Kanton, Verband, Behörde), den Zahlungsbeleg und – falls vorhanden – die Lizenz- oder Bewilligungsurkunde selbst. Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre.
Gelten in jedem Kanton dieselben Regeln?
Die direkte Bundessteuer behandelt geschäftsmässig begründete Aufwände einheitlich, aber die Kantone haben unterschiedliche Praxen bei Pauschalen, Belegnachweisen und einzelnen Abzugskategorien. Ein Blick in die Wegleitung Ihres Wohnsitzkantons schafft Klarheit.