Factoring in der Schweiz: schneller an Ihr Geld — oder doch nicht nötig?
Factoring Schweiz: Rückgriff, Ausfallrisiko und Gesamtkosten prüfen. Mit transparentem CHF-Rechenbeispiel und Vergleich zu anderen Finanzierungen.
Founder of Magic Heidi
Beim Factoring übertragen Sie Forderungen an einen Factor. Je nach Vertrag erhalten Sie einen Vorschuss, Dienstleistungen im Forderungsmanagement und eine begrenzte Übernahme des Ausfallrisikos. Ob sich das lohnt, entscheidet die konkrete Offerte – nicht ein pauschales Urteil über alle Einzelfirmen.
Wichtig: Eine Zahlungserinnerung finanziert keine Rechnung vor. Sie kann einen Prozess verbessern, ersetzt aber weder Liquidität durch Factoring noch eine vereinbarte Ausfalldeckung.
Echtes und unechtes Factoring unterscheiden
Beim echten Factoring (non-recourse) übernimmt der Factor das vertraglich definierte Ausfallrisiko. Prüfen Sie Bonitätslimiten, Ausschlüsse, Streitfälle und Rückgriff bei einer nicht bestehenden oder mangelhaft erfüllten Forderung. «Echt» bedeutet nicht, dass jede Rechnung ohne Ausnahme versichert ist.
Beim unechten Factoring (recourse) verbleibt das wirtschaftliche Ausfallrisiko grundsätzlich bei Ihnen. Der Factor kann nach den vereinbarten Bedingungen Rückzahlung verlangen. Planen Sie diese mögliche Belastung ein.
Offen oder still betrifft die Information des Kunden und den Zahlungsweg, nicht automatisch die Risikodeckung. Lassen Sie schriftlich erklären, wer wem wann zahlen muss und wie Fehlzahlungen behandelt werden.
Forderung übertragen: Vertrag zuerst prüfen
Nach OR Art. 164 kann eine Forderung grundsätzlich ohne Zustimmung des Schuldners abgetreten werden, soweit nicht Gesetz, Vereinbarung oder die Natur des Rechtsverhältnisses entgegenstehen. Art. 165 verlangt für die Abtretung schriftliche Form. Prüfen Sie deshalb auch Abtretungsverbote in Ihren Kundenverträgen.
Legen Sie vor Vertragsabschluss fest:
- Welche Rechnungen darf oder muss der Factor übernehmen?
- Welcher Anteil wird wann ausgezahlt und welcher als Reserve zurückbehalten?
- Welche Belege und Abnahmen sind erforderlich?
- Wer betreut Kundenfragen und Reklamationen?
- Was geschieht bei Zahlungsverzug, Kündigung und Rückbelastungen?
Eine eingereichte Rechnung garantiert noch keine Annahme oder Auszahlung binnen 24 Stunden. Verlangen Sie verbindliche Bedingungen, statt allgemeine Werbezeiten auf Ihre Forderungen zu übertragen.
Kosten vergleichen: Gebühr, Zins und Mindestentgelt
Vergleichen Sie mehrere schriftliche Angebote für denselben Rechnungsbestand. Es gibt keinen hier belegten universellen Schweizer Preis von 1–3 %. Auch Mindestumsatz, Vorschussquote und Konditionen sind anbieter- und vertragsabhängig.
| Kostenpunkt | Im Angebot klären |
|---|---|
| Factoringgebühr | Prozentsatz, Bemessungsgrundlage, belastete Rechnungen |
| Finanzierungszins | Satz, verzinster Vorschuss, Anzahl Tage und 360-/365-Tage-Basis |
| Reserve | Höhe, Freigabezeitpunkt, Verrechnung von Gebühren |
| Nebenkosten | Einrichtung, Bonitätsprüfung, Mindestentgelt, Inkasso, Kündigung |
| Risikoschutz | gedeckter Ausfall, Limiten, Selbstbehalt und Rückgriff |
Frei erfundenes Rechenbeispiel, keine Anbieter-Offerte
Eine Rechnung beträgt CHF 10'000.00. Angenommen sind 90 % Vorschuss, 1.2 % Gebühr auf den Rechnungsbetrag und 6 % Jahreszins auf den Vorschuss für 45 Tage bei 365-Tage-Basis. Weitere Kosten und eine allfällige MWST auf Dienstleistungen sind im Beispiel nicht enthalten.
- Vorschuss: CHF 9'000.00.
- Gebühr: CHF 10'000.00 × 1.2 % = CHF 120.00.
- Zins: CHF 9'000.00 × 6 % × 45 / 365 = CHF 66.58.
- Gesamtkosten: CHF 186.58.
- Restzahlung bei vollständiger Kundenzahlung und Abzug aller Beispielkosten aus der Reserve: CHF 1'000.00 − CHF 186.58 = CHF 813.42.
- Insgesamt erhalten: CHF 9'813.42.
Prüfen Sie die Liquidität zu jedem Zeitpunkt, nicht nur den Jahrespreis. Wenn Gebühren sofort abgezogen werden, ist die erste Auszahlung niedriger. Wenn sich der Kunde verspätet, können Zinsdauer und Rückgriff anders ausfallen.
Wann ist Factoring sinnvoll?
Prüfen Sie es insbesondere, wenn Sie Löhne oder Material vorfinanzieren müssen und Kunden längere Zahlungsziele verlangen. Vergleichen Sie den Preis mit einer verfügbaren Kreditlinie, eigenen Liquiditätsreserven und dem Ertrag der finanzierten Aufträge.
Bei rasch zahlenden Kunden kann der finanzierte Zeitraum klein sein. Bei niedrigen Margen kann eine umsatzbezogene Gebühr einen grossen Teil des Ergebnisses verbrauchen. Reines Rechenbild: Bei CHF 100'000.00 Umsatz und CHF 5'000.00 Ergebnis entsprechen CHF 2'000.00 zusätzlichen Kosten 40 % dieses Ergebnisses. Das ist kein Marktpreis und noch keine Gesamtbeurteilung.
Berücksichtigen Sie auch die Abhängigkeit vom Factor: Was passiert, wenn er einen wichtigen Kunden nicht mehr akzeptiert oder der Vertrag endet? Ein Ausweichplan ist Teil der Finanzierungsentscheidung.
MWST und Buchhaltung nicht mit dem Auszahlungskonto verwechseln
Der Zahlungseingang vom Factor ist nicht noch einmal Umsatz aus Ihrer ursprünglichen Leistung. Deren MWST-Behandlung bleibt separat zu prüfen. Ob und wann die Steuer entsteht, hängt unter anderem von der Abrechnungsart und dem konkreten Forderungsgeschäft ab; übertragen Sie nicht pauschal den normalen Kundenzahlungstermin auf die Factor-Auszahlung.
Auch die MWST der Factoringkosten ist nicht pauschal «immer 8.1 %»: Finanzierungs- und Übertragungsleistungen sowie eigenständige Inkasso- oder Administrationsleistungen können unterschiedlich einzuordnen sein. MWSTG Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 enthält Ausnahmen für bestimmte Finanzumsätze, aber keine generelle Steuerbefreiung aller Leistungen eines Factors. Vorsteuerabzug setzt die jeweils geltenden Voraussetzungen voraus; Betriebsausgabe und Vorsteuer sind nicht dasselbe.
Lassen Sie anhand des Vertrags klären, ob die Forderung auszubuchen ist oder wirtschaftlich bei Ihnen bleibt. Stimmen Sie Vorschuss, Reserve, Gebühren, Zinsen, Kundenforderungen und Rückbelastungen ab. Verlangen Sie vom Factor nachvollziehbare Abrechnungen und übergeben Sie diese Ihrer Treuhandperson.
Alternativen prüfen, ohne ihre Wirkung zu überschätzen
- Akonto oder Meilensteine: vor Vertragsabschluss vereinbaren; dadurch kann Ihre Vorleistung sinken.
- Kürzere Zahlungsziele: mit Kunden vereinbaren, nicht einen bestehenden Vertrag einseitig per Rechnung ändern. Siehe Zahlungsfristen.
- Skonto: erkauft frühere Zahlung durch einen Preisnachlass. Vergleichen Sie dessen Kosten mit Finanzierungskosten; siehe Skonto berechnen.
- Saubere Rechnungen und Erinnerungen: richtige Empfänger, klare Leistungsangaben und dokumentierte Nachfragen. Siehe Zahlungserinnerung.
- Kreditlinie: Verfügbarkeit, Sicherheiten, Zins und Gebühren konkret vergleichen.
Keine dieser Massnahmen garantiert dieselbe Liquidität oder Risikodeckung wie ein bestimmter Factoringvertrag. Entscheiden Sie anhand der Engpassursache: fehlende Vorfinanzierung, schlechte Prozesse oder tatsächliches Ausfallrisiko.
Häufige Fragen
Braucht eine Einzelfirma Factoring?
Nicht automatisch. Entscheidend sind Vorleistung, Zahlungsdauer, Marge, Kosten und verfügbare Alternativen, nicht nur die Rechtsform.
Trägt der Factor jeden Ausfall?
Nein. Auch echtes Factoring hat vertragliche Grenzen. Lesen Sie insbesondere Limiten und Rückgriff bei bestrittenen Forderungen.
Welche Anbieter sind am günstigsten?
Das lässt sich ohne vergleichbare aktuelle Angebote nicht seriös beantworten. Dieser Leitfaden nennt bewusst keine ungeprüften Anbieterpreise oder Mindestvolumen.
Quellen
- OR Art. 164–165 auf Fedlex – Abtretbarkeit und Form.
- MWSTG auf Fedlex – insbesondere Art. 21, 28 und 39–40; Abrechnungsart und Leistungsbestandteile gesondert prüfen.
- MWST für Freelancer – Grundbegriffe der Schweizer Abrechnung.
Allgemeine Information. Finanzierung, Bilanzierung und MWST anhand Ihres Vertrags fachlich prüfen lassen.