Zahlungsfristen in der Schweiz: Alles, was Selbstständige wissen müssen
Zahlungsfristen in der Schweiz: gesetzliche Regeln, Empfehlungen für Selbstständige, Verzug & Betreibung. Jetzt lesen und Fristen setzen!
Founder of Magic Heidi
Rechnung raus, Geld rein — so soll's sein. Doch zwischen Rechnungsdatum und Zahlungseingang liegt in der Schweiz eine Frist, die viele Selbstständige unterschätzen. Wer die Zahlungsfristen Schweiz nicht richtig setzt, wartet Wochen auf sein Geld, schreibt Mahnungen und landet irgendwann beim Betreibungsamt.
Dieser Artikel nimmt Sie mit auf die Reise durch die gesamte Timeline einer Zahlung: vom Datum auf der Rechnung über den Verzug bis zur Betreibung. Praxistauglich, mit CHF-Beispielen und Verweisen auf das Obligationenrecht (OR). Am Ende wissen Sie, welche Frist Sie wem geben, was bei Ablauf passiert und wie Sie sich als Selbstständige:r absichern.
Key Takeaways
- Gesetzliche Frist (OR Art. 102): 30 Tage ab Rechnungseingang für B2B, sofern nichts anderes vereinbart. Nach Ablauf gerät der Schuldner automatisch in Verzug.
- Verzugszins (OR Art. 104): 5 % p.a. — bei CHF 10'000.00 offener Rechnung sind das rund CHF 41.10 pro Monat Verzug.
- Empfohlene Fristen: 14 Tage für Kleinunternehmer/Privatkunden, 30 Tage für B2B, 10 Tage Skonto bei Vorauszahlung.
- MWST-Frist: Die ESTV verlangt quartalsweise oder monatliche Abrechnung — nicht verwechseln mit der Zahlungsfrist Ihres Kunden.
- QR-Rechnung: Frist und IBAN stehen im Zahlteil — das beschleunigt den Einzug und senkt Mahnaufwand.
Was sind Zahlungsfristen und warum sind sie wichtig?
Die Zahlungsfrist ist der Zeitraum, den Sie Ihrem Kunden einräumen, eine Rechnung zu begleichen. Sie beginnt am Rechnungsdatum (oder Eingangsdatum beim Kunden) und endet am Fälligkeitsdatum. Danach gilt die Rechnung als überfällig.
Warum ist das so wichtig? Weil die Frist der Hebel ist, mit dem Sie Ihren Cashflow steuern. Zu lange Fristen binden Liquidität, zu kurze verärgern Kunden. Für Selbstständige mit dünnem Polster kann ein verschobener Zahlungseingang von CHF 5'000.00 die Miete gefährden.
Es geht aber nicht nur ums Geld. Wer Fristen nicht einhält oder nicht durchsetzt, verliert rechtlich den Boden. Mahnungen müssen fristgerecht verschickt werden, der Verzugszins läuft nur ab definiertem Zeitpunkt, und die Betreibung verlangt eine klare Fälligkeit. Wer hier schludert, hat am Ende weder Geld noch Anspruch.
Drei Akteure sind beteiligt: Sie (Rechnungssteller), der Kunde (Rechnungsempfänger) und im Eskalationsfall das Betreibungsamt. Jeder hat eigene Fristen und Pflichten. Wer die Regeln kennt, spart sich Mahngebühren, Anwaltskosten und Ärger.
Gesetzliche vs. vereinbarte Zahlungsfristen in der Schweiz
Die Schweiz kennt zwei Wege zu einer Zahlungsfrist: die gesetzliche und die vereinbarte. Beide sind gültig, aber sie unterscheiden sich deutlich.
Die gesetzliche Frist (OR Art. 102)
Wenn Sie auf der Rechnung nichts vereinbaren, greift OR Art. 102. Der Schuldner muss innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang zahlen. Das gilt für Geschäfte zwischen Unternehmern (B2B) und gilt als Auffangregel, wenn Verträge oder Rechnungen keine andere Frist vorsehen.
Der Bundesgesetzestext ist auf admin.ch — OR Art. 102 nachzulesen. Wichtig: Die Frist läuft ab dem Tag, an dem die Rechnung beim Kunden eingeht, nicht ab Rechnungsdatum. Bei E-Mail-Rechnungen gilt der Zugang am Folgetag als sicher nachgewiesen, bei Papierpost etwas länger.
Die vereinbarte Frist
Sie können eine andere Frist vereinbaren — kürzer oder länger. Das kann im Vertrag, in den AGB oder direkt auf der Rechnung stehen. Häufig sind 14 Tage, 10 Tage oder "zahlbar binnen 30 Tagen". Egal was Sie wählen: Wenn es schriftlich fixiert ist, verdrängt es die gesetzliche 30-Tage-Frist.
Achtung bei AGB: Sie müssen diese dem Kunden vor Vertragsabschluss vorlegen, sonst gelten sie nicht. Bei Privatkunden sind AGB nur gültig, wenn sie ausdrücklich akzeptiert wurden. Bei B2B genügt stillschweigende Geltung, wenn die AGB branchenüblich sind und mitgeliefert wurden.
Mini-Story: Lukas, Webdesigner aus Zürich
Lukas, selbstständiger Webdesigner, schickt einer Zürcher Agentur eine Rechnung über CHF 7'500.00. Auf der Rechnung steht nur "Bitte überweisen Sie den Betrag". Keine Frist, kein Datum.
Nach 30 Tagen passiert nichts. Lukas wartet weitere zwei Wochen, dann schreibt er eine erste Mahnung. Die Agentur zahlt — aber erst nach weiteren 14 Tagen. Gesamt: 58 Tage Wartezeit, CHF 0.00 Verzugszins, weil die Fälligkeit unklar war.
Hätte Lukas "zahlbar binnen 14 Tagen" auf die Rechnung geschrieben, wäre der Verzug ab Tag 15 klar definiert gewesen. Mit 5 % Verzugszins (OR Art. 104) hätte er für die 44 Tage Verzug rund CHF 45.00 extra verlangen können.
Lektion: Ohne klare Frist auf der Rechnung haben Sie rechtlich schwache Karten. Die gesetzliche 30-Tage-Frist existiert, aber sie ist lang und schwer nachzuweisen, wenn der Kunde den Rechnungseingang bestreitet.
Empfohlene Zahlungsfristen für verschiedene Branchen
Die gesetzliche 30-Tage-Frist ist ein Notanker, keine Strategie. Was in der Praxis gut funktioniert, hängt von Branche, Kunde und Rechnungssumme ab. Hier eine Übersicht mit Empfehlungen, die sich in Schweizer KMU und bei Selbstständigen bewährt haben.
| Branche / Kundenart | Empfohlene Frist | Begründung |
|---|---|---|
| Privatkunden (B2C) | 10–14 Tage | Schneller Einzug, geringere Summen, geringeres Risiko |
| B2B, Kleinrechnungen bis CHF 5'000.00 | 14 Tage | Kunden haben oft kurze Freigabeprozesse |
| B2B, mittlere Rechnungen CHF 5'000–50'000.00 | 30 Tage | Branchenstandard, OR-konform |
| B2B, Grossrechnungen ab CHF 50'000.00 | 30–60 Tage | Lange Freigabezyklen bei Konzernen |
| Projektarbeit, Meilensteine | 14 Tage ab Abnahme | Verhindert endlose Diskussionen |
| Vorausrechnung (Subscription, Vorauszahlung) | 10 Tage vor Lieferung | Skonto 2 % möglich, sichert Cashflow |
| Handwerk, Baugewerbe | 30 Tage | Branchenüblich, aber streng mahnen |
| Freiberufler (Design, Beratung) | 14–30 Tage | Kurz halten, sobald Vertrauen da ist |
Skonto als Anreiz
Wer Vorauszahlung oder Schnellzahlung will, gibt Skonto. Beispiel: "Zahlbar binnen 30 Tagen, 2 % Skonto innerhalb 10 Tagen." Bei einer Rechnung über CHF 20'000.00 heisst das: CHF 400.00 Rabatt bei Zahlung in 10 Tagen. Für den Kunden ein Anreiz, für Sie ein sicherer Einzug.
Rechnen Sie durch: Liegt Ihr Kontokorrentzins bei 4 %, kostet Sie eine 30-Tage-Verzögerung CHF 20'000.00 × 4 % × 30/365 = ca. CHF 65.75. Skonto von CHF 400.00 ist also teurer — aber Sie haben das Geld sofort und sparen Mahnaufwand. Oft rechnet sich Skonto trotzdem, weil Ausfallrisiko und Mahnkosten eliminiert werden.
Mini-Story: Mira, Steuerberaterin aus Basel
Mira, selbstständige Steuerberaterin, arbeitet für kleine und mittlere Unternehmen. Lange Zeit gab sie 30 Tage Frist — und stand oft vor leeren Kassen.
Sie stellte um: 14 Tage für Kunden unter CHF 5'000.00, 30 Tage für grössere Mandate. Nach einem halben Jahr sank ihr durchschnittlicher Zahlungseingang von 34 auf 19 Tage. Die Auswirkung: CHF 18'000.00 mehr verfügbare Liquidität im Jahr, weil die Rechnungen früher eingingen. Keine Mahngebühren, kein Ärger.
Lektion: Die Frist ist ein Werkzeug. Setzen Sie sie bewusst, nicht nach Gewohnheit.
Was passiert bei versäumter Zahlungsfrist? (Verzugszins, Mahnungen)
Wenn die Frist abläuft und der Kunde nicht zahlt, beginnt die Eskalation. Drei Phasen sind wichtig: Verzug, Mahnung, Betreibung.
Phase 1: Verzug (OR Art. 102 und 104)
Ab dem Tag nach Fristablauf gerät der Schuldner in Verzug. Das passiert automatisch, Sie müssen nichts tun — ausser bei der gesetzlichen 30-Tage-Frist: Hier endet die Frist 30 Tage nach Rechnungseingang, danach gilt Verzug ohne Mahnung.
Im Verzug fallen zwei Dinge an:
- Verzugszins nach OR Art. 104: 5 % p.a., auch ohne Schadensnachweis. Details im Artikel Verzugszins Schweiz.
- Schadensersatz nach OR Art. 106: Zusätzliche Kosten, die nachgewiesen werden — Mahngebühren, Anwaltskosten, Zinsen des eigenen Kredits.
Phase 2: Mahnung
Eine Mahnung ist die formelle Aufforderung zu zahlen. Sie ist nicht zwingend erforderlich, wenn die Fälligkeit klar definiert war, aber sie wird in der Praxis immer empfohlen, um das Gespräch zu suchen und gute Kunden nicht sofort zu verprellen.
Erste Mahnung: 7–10 Tage neue Frist. Zweite Mahnung: kürzere Frist, Ankündigung der Betreibung. Dritte Mahnung: Betreibung ankündigen.
Mahngebühren sind umstritten. Die Schweiz hat keine gesetzliche Mahngebühren-Tabelle, aber branchenüblich sind CHF 10–40 pro Mahnung. Voraussetzung: Sie haben die Gebühren im Vertrag oder in den AGB angekündigt. Details im Artikel Mahngebühren Schweiz.
Phase 3: Betreibung
Zahlt der Kunde nach Mahnung nicht, droht die Betreibung. Das Betreibungsbegehren geht an das Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners. Das Verfahren ist im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) geregelt. Eine ausführliche Anleitung dazu finden Sie im Artikel Betreibung Schweiz.
Die Betreibung kostet CHF 30–50 Gebühren, die der Schuldner am Ende trägt — wenn er zahlt. Zahlt er nicht und bleibt es beim Rechtsvorschlag, steigen die Kosten. Für Sie als Rechnungssteller lohnt sich die Betreibung bei Summen ab ca. CHF 500.00.
Mini-Story: Thomas, Installateur aus Bern
Thomas, selbstständiger Installateur, hat eine Rechnung über CHF 3'200.00 offen. Kunde: ein Berner Gastronomiebetrieb. Frist abgelaufen, zwei Mahnungen, keine Antwort.
Thomas reicht das Betreibungsbegehren ein. Kosten: CHF 30.00. Der Schuldner erhebt Rechtsvorschlag, weil er eine Reklamation behauptet. Thomas muss den Anspruch vor Gericht beweisen. Nach drei Monaten und CHF 800.00 Anwaltskosten obsiegt er.
Auszahlung: CHF 3'200.00 + CHF 41.10 Verzugszins (5 %, 90 Tage) + CHF 30.00 Betreibungsgebühr + CHF 800.00 Anwaltskosten = CHF 4'071.10. Hätte Thomas gleich eine saubere Mahnung Vorlage Schweiz verwendet und frühzeitig Mahngebühren in Rechnung gestellt, hätte er sich den Anwalts-Teil der Kosten sparen können.
Lektion: Verzug ist ein Prozess. Je klarer Ihre Frist und Mahnungen dokumentiert sind, desto günstiger und schneller kommt das Geld zurück.
Zahlungsfristen korrekt auf der Rechnung angeben
Die Frist auf der Rechnung muss klar, eindeutig und messbar sein. Vage Formulierungen wie "zahlbar wenn möglich bald" sind rechtlich wertlos. Konkret bedeutet das:
Pflichtfelder auf der Rechnung
Nach OR Art. 469 und der MWST-Verordnung muss eine Schweizer Rechnung folgende Angaben enthalten:
- Name und Adresse von Rechnungssteller und -empfänger
- Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
- Art, Menge und Preis der Leistung
- MWST-Satz (8.1 % oder 2.6 %) und MWST-Betrag
- Zahlungsfrist und Fälligkeitsdatum
- Bei QR-Rechnung: QR-IBAN und Referenznummer
Details zur vollständigen Rechnungsvorlage finden Sie auf der Seite Rechnungsvorlage.
Formulierung der Frist
Korrekte Formulierungen sind:
- "Zahlbar bis 15.03.2026" (Datum konkret)
- "Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum"
- "Zahlbar binnen 30 Tagen, 2 % Skonto binnen 10 Tagen"
Vermeiden Sie:
- "Zahlbar nach Erhalt" (wann ist "Erhalt"?)
- "Zahlbar umgehend" (umgehend ist nicht messbar)
- "Bitte bald zahlen" (keine Frist)
Das Fälligkeitsdatum ist das Ablaufdatum der Frist. Ab diesem Tag + 1 gilt Verzug. Schreiben Sie am besten direkt das konkrete Datum statt nur die Tage, das verhindert Missverständnisse.
QR-Rechnung und Zahlungsfrist
Seit 2020 ist die QR-Rechnung Standard in der Schweiz. Sie ersetzt die roten und orangen Einzahlungsscheine (ESR). Die QR-Rechnung enthält im Zahlteil die IBAN, Referenznummer und Fälligkeitsdatum. Die ESTV hat die Spezifikationen auf paymentstandards.ch veröffentlicht.
Vorteil der QR-Rechnung: Die Frist und die Zahlungsdaten sind maschinenlesbar. Banken und Buchhaltungssoftware erkennen das Fälligkeitsdatum automatisch und können Mahnungen auslösen. Wer Magic Heidi verwendet, hat die QR-Rechnung bereits integriert — Frist, Referenz und IBAN werden automatisch generiert.
MWST und Zahlungsfrist: nicht verwechseln
Die MWST-Frist der ESTV (quartalsweise oder monatlich) ist etwas anderes als die Zahlungsfrist Ihres Kunden. Sie müssen die MWST unabhängig vom Zahlungseingang abrechnen. Das heisst: Rechnung am 1. Januar gestellt, Frist 30 Tage, aber MWST bereits im ersten Quartal geschuldet, wenn Sie Ist-Versteuerer sind. Wird noch komplexer? Lesen Sie dazu auch MWST für Freelancer.
Zahlungsfrist verlängern oder verkürzen — geht das?
Ja, Sie können die Frist ändern — aber nur mit Zustimmung des Kunden und vor Ablauf der ursprünglichen Frist. Zwei Fälle sind zu unterscheiden.
Verkürzung: schneller, aber nicht immer beliebt
Sie können eine kürzere Frist vereinbaren, als die gesetzliche 30-Tage-Frist vorsieht. 14 Tage, 10 Tage, sogar Vorkasse sind möglich. Achten Sie auf:
- Die Verkürzung muss vertraglich oder schriftlich vereinbart sein.
- Bei Privatkunden (B2C) sind sehr kurze Fristen (unter 7 Tagen) kritisch — einige Kantonalgerichte sehen das als unangemessen.
- Skonto oder Vorauszahlung sind oft besser als 7-Tage-Fristen.
Verlängerung: möglich, aber mit Risiko
Sie können auf Kundenwunsch eine längere Frist gewähren — 60, 90 Tage sind in Grosskonzernen üblich. Drei Risiken:
- Liquiditätsbelastung: Sie finanzieren praktisch den Kunden. Bei CHF 50'000.00 und 60 Tagen Frist binden Sie das Geld zwei Monate.
- Ausfallrisiko: Je länger die Frist, desto grösser das Risiko, dass der Kunde pleitegeht. Bei Konkurs sind Sie ungesicherte:r Gläubiger:in.
- Verjährung: Die Forderung verjährt nach OR Art. 127 nach fünf Jahren ab Fälligkeit. Das ist zwar lang, aber wenn Sie mahnen, beginnt die Frist nicht neu — Sie müssen im Auge behalten, wann was fällig war.
Mini-Story: Sandra, Grafikerin aus Luzern
Sandra, freischaffende Grafikerin, bekommt einen Auftrag von einer Genossenschaft: CHF 12'000.00 für ein Corporate Design. Die Genossenschaft will 60 Tage Zahlungsziel — "wegen internem Freigabeprozess".
Sandra überlegt: 60 Tage sind lang, aber der Auftrag ist lukrativ. Sie verlangt stattdessen eine Meilensteinzahlung — CHF 4'000.00 bei Auftragsbestätigung, CHF 4'000.00 nach Konzept, CHF 4'000.00 nach Abnahme. Jede Meilensteinrechnung hat 14 Tage Frist.
Resultat: Sandra hat nach 4 Wochen CHF 8'000.00 sicher, nach 6 Wochen alles. Die Genossenschaft zahlt pünktlich, kein Verzug, kein Mahnaufwand.
Lektion: Fristen verhandeln ist möglich. Meilensteine sind oft besser als eine lange Endfrist, weil sie das Risiko streuen.
FAQ
Was ist die gesetzliche Zahlungsfrist in der Schweiz?
Die gesetzliche Frist beträgt 30 Tage ab Rechnungseingang, nach OR Art. 102. Das gilt, wenn vertraglich oder auf der Rechnung nichts anderes vereinbart wurde. Nach Ablauf gerät der Schuldner automatisch in Verzug, ohne dass eine Mahnung nötig wäre. Der Bundesgesetzestext steht auf admin.ch.
Wie lange hat man Zeit, eine Rechnung in der Schweiz zu bezahlen?
Das hängt von der Vereinbarung ab. Ohne Vereinbarung gelten 30 Tage gesetzlich. Mit Vereinbarung kann die Frist 7, 10, 14, 30, 60 oder mehr Tage betragen. Was auf der Rechnung steht, ist massgebend. Voraussetzung: Die Vereinbarung ist schriftlich und dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt worden.
Was passiert, wenn die Zahlungsfrist abläuft?
Ab dem Tag nach Fälligkeit gerät der Schuldner in Verzug. Der Gläubiger kann Verzugszins (5 % p.a., OR Art. 104) und Schadensersatz für Mahngebühren verlangen. Zahlt der Kunde nicht, folgt die Mahnung und schliesslich die Betreibung. Eine ausführliche Erklärung finden Sie im Artikel Betreibung Schweiz.
Kann ich die Zahlungsfrist selbst festlegen?
Ja. Sie können kürzere oder längere Fristen vereinbaren, als die gesetzlichen 30 Tage. Die Vereinbarung sollte schriftlich erfolgen — im Vertrag, in den AGB oder auf der Rechnung. Bei Privatkunden (B2C) sind sehr kurze Fristen (unter 7 Tagen) gerichtlich angreifbar. Bei B2B sind 14 bis 30 Tage üblich und unbedenklich.
Ab wann gilt Verzug in der Schweiz ohne Mahnung?
Verzug ohne Mahnung tritt ein, wenn die Fälligkeit kalendermässig bestimmt ist — also ein konkretes Datum auf der Rechnung steht. Ab dem Tag nach diesem Datum ist Verzug, ohne dass Sie mahnen müssen. Bei der gesetzlichen 30-Tage-Frist nach OR Art. 102 ist der Verzug ab dem 31. Tag nach Rechnungseingang automatisch. Details auch im Artikel Verzugszins Schweiz.
Wie setze ich eine Zahlungsfrist korrekt auf der Rechnung?
Schreiben Sie ein konkretes Datum: "Zahlbar bis 15.03.2026". Alternativ: "Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum". Vermeiden Sie vage Formulierungen wie "bald" oder "umgehend". Bei der QR-Rechnung steht das Fälligkeitsdatum maschinenlesbar im Zahlteil. Wer Magic Heidi nutzt, hat Frist und Referenz automatisch generiert — inklusive Rechnungsvorlage und QR-Code.
Fazit: Fristen setzen ist Chefsache
Zahlungsfristen sind kein Detail, sondern ein Cashflow-Instrument. Wer sie richtig setzt, hat früher Geld, weniger Mahnungen und bessere Karten bei der Betreibung. Wer sie ignoriert, finanziert seine Kunden und zahlt am Ende drauf.
Die drei wichtigsten Punkte zum Mitnehmen:
- Frist immer konkret auf die Rechnung schreiben — am besten als Datum.
- Verzugszins ab Tag nach Fälligkeit — 5 % p.a., automatisch nach OR Art. 104.
- Mahnungen sauber dokumentieren — das spart bei der Betreibung Zeit und Geld.
Mit der richtigen Software wird das einfach. Magic Heidi generiert die QR-Rechnung, setzt die Frist automatisch und mahnt nach Ablauf. Wer bexio nutzt, findet in unserem Vergleich zu bexio Gründe für einen Wechsel. Und wer einfach loslegen will, schaut sich die Preise an.
Sie haben Fragen zu Zahlungsfristen, Mahnungen oder Betreibung? Schreiben Sie uns. Wir helfen Ihnen, Ihre Forderungen sauber und schnell einzuziehen.
