Zahlungsfristen in der Schweiz: Alles, was Selbstständige wissen müssen
Zahlungsfristen in der Schweiz richtig setzen: was das OR wirklich sagt, welche Frist zu welchem Kunden passt und was bei Verzug und Betreibung passiert.
Founder of Magic Heidi
Rechnung raus, Geld rein — so soll's sein. Doch zwischen Rechnungsdatum und Zahlungseingang liegt in der Schweiz eine Frist, die viele Selbstständige unterschätzen. Wer die Zahlungsfristen Schweiz nicht richtig setzt, wartet Wochen auf sein Geld, schreibt Mahnungen und landet irgendwann beim Betreibungsamt.
Dieser Artikel nimmt dich mit durch die ganze Timeline einer Zahlung: vom Datum auf der Rechnung über den Verzug bis zur Betreibung. Praxistauglich, mit CHF-Beispielen und Verweisen auf das Obligationenrecht (OR). Am Ende weisst du, welche Frist du wem gibst, was bei Ablauf passiert und wie du dich als Selbstständige oder Selbstständiger absicherst.
Keine gesetzliche 30-Tage-Frist
Das OR kennt keine allgemeine Zahlungsfrist. Ohne Abrede ist die Forderung sofort fällig (Art. 75 OR). Die berühmten 30 Tage netto sind Usanz, nicht Gesetz.
Verfalltag = Verzug ohne Mahnung
Steht ein konkretes Datum auf der Rechnung, gerät der Kunde mit dessen Ablauf automatisch in Verzug (Art. 102 Abs. 2 OR). Ohne Datum brauchst du zuerst eine Mahnung.
Verzugszins 5% pro Jahr
Ab Verzug schuldet der Kunde 5% Verzugszins nach Art. 104 OR, ohne dass du einen Schaden nachweisen musst. Bei CHF 10'000.00 sind das rund CHF 41.10 pro Monat.
Empfohlene Fristen
10 bis 14 Tage für Privatkunden, 14 bis 30 Tage im B2B, Vorauszahlung oder Meilensteine bei grossen Aufträgen. Kürzer heisst schneller bezahlt.
QR-Rechnung beschleunigt den Einzug
IBAN, Referenz und Betrag stehen maschinenlesbar im Zahlteil. Die Zuordnung der Zahlung passiert automatisch, das senkt den Mahnaufwand.
Was sind Zahlungsfristen und warum sind sie wichtig?
Die Zahlungsfrist ist der Zeitraum, den du deinem Kunden einräumst, um eine Rechnung zu begleichen. Sie beginnt am Rechnungsdatum (oder am Eingangsdatum beim Kunden) und endet am Fälligkeitsdatum. Danach gilt die Rechnung als überfällig.
Warum ist das so wichtig? Weil die Frist der Hebel ist, mit dem du deinen Cashflow steuerst. Zu lange Fristen binden Liquidität, zu kurze verärgern Kunden. Für Selbstständige mit dünnem Polster kann ein verschobener Zahlungseingang von CHF 5'000.00 die Miete gefährden.
Es geht aber nicht nur ums Geld. Wer Fristen nicht sauber setzt und nicht durchsetzt, verliert rechtlich den Boden. Der Verzugszins läuft erst ab einem definierten Zeitpunkt, und die Betreibung verlangt eine klare Fälligkeit. Wer hier schludert, hat am Ende weder Geld noch belastbare Nachweise.
Drei Akteure sind beteiligt: du (Rechnungssteller), der Kunde (Rechnungsempfänger) und im Eskalationsfall das Betreibungsamt. Jeder hat eigene Fristen und Pflichten. Wer die Regeln kennt, spart sich Mahngebühren, Anwaltskosten und Ärger.
Gesetzliche vs. vereinbarte Zahlungsfristen in der Schweiz
Hier räumen wir zuerst mit einem hartnäckigen Missverständnis auf: Die Schweiz kennt keine allgemeine gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen, wie es sie in der EU gibt.
Was das OR wirklich sagt
Ohne anderslautende Abrede ist eine Forderung sofort fällig (Art. 75 OR). Praktisch heisst das: Sobald deine Rechnung beim Kunden ist, könntest du das Geld verlangen.
Fällig heisst aber noch nicht in Verzug. Für den Verzug gilt Art. 102 OR:
- Ohne Verfalltag setzt du den Schuldner erst mit einer Mahnung in Verzug (Art. 102 Abs. 1 OR).
- Mit einem kalendermässig bestimmten Verfalltag — also einem konkreten Datum auf der Rechnung oder im Vertrag — gerät der Kunde mit Ablauf dieses Tages automatisch in Verzug, ganz ohne Mahnung (Art. 102 Abs. 2 OR).
Den Gesetzeswortlaut findest du im Obligationenrecht auf fedlex.admin.ch. Stand: September 2026.
Woher die 30 Tage kommen
Die verbreiteten "30 Tage netto" sind Branchenusanz, kein Gesetz. Sie haben sich als Standard in der Schweizer Geschäftswelt eingebürgert, und viele Gerichte ziehen sie beiläufig als übliches Zahlungsziel heran, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Verlassen solltest du dich darauf nicht: Steht auf deiner Rechnung kein Datum, musst du mahnen, bevor der Verzugszins zu laufen beginnt.
Die vereinbarte Frist
Du kannst jede Frist vereinbaren — kürzer oder länger. Das kann im Vertrag, in den AGB oder direkt auf der Rechnung stehen. Häufig sind 14 Tage, 10 Tage oder "zahlbar bis 15.03.2026". Am stärksten bist du mit einem konkreten Datum, weil damit der automatische Verzug greift.
Achtung bei AGB: Du musst sie dem Kunden vor Vertragsabschluss vorlegen, sonst gelten sie nicht. Bei Privatkunden sind AGB nur gültig, wenn sie ausdrücklich akzeptiert wurden. Im B2B genügt es in der Regel, wenn die AGB branchenüblich sind und dem Kunden zur Kenntnis gebracht wurden.
Mini-Story: Lukas, Webdesigner aus Zürich
Die folgenden Beispiele sind konstruiert, zeigen aber Muster, die im Alltag ständig vorkommen.
Lukas, selbstständiger Webdesigner, schickt einer Zürcher Agentur eine Rechnung über CHF 7'500.00. Auf der Rechnung steht nur "Bitte überweisen Sie den Betrag". Keine Frist, kein Datum.
Nach 30 Tagen passiert nichts. Lukas wartet weitere zwei Wochen, dann schreibt er eine erste Mahnung. Die Agentur zahlt — aber erst nach weiteren 14 Tagen. Gesamt: 58 Tage Wartezeit. Verzugszins konnte er erst ab der Mahnung geltend machen, und weil er ihn nie in Rechnung stellte, blieb es bei CHF 0.00.
Hätte Lukas "zahlbar bis" plus konkretes Datum auf die Rechnung geschrieben, wäre der Verzug ab dem Folgetag automatisch gelaufen. Mit 5% Verzugszins (Art. 104 OR) hätte er für rund 44 Tage Verzug etwa CHF 45.00 zusätzlich verlangen können.
Lektion: Ohne konkretes Datum auf der Rechnung hast du rechtlich schwache Karten. Ein Datum kostet dich nichts und verschiebt die Beweislast.
Empfohlene Zahlungsfristen für verschiedene Branchen
Was in der Praxis gut funktioniert, hängt von Branche, Kunde und Rechnungssumme ab. Hier eine Übersicht mit Empfehlungen, die sich bei Schweizer KMU und Selbstständigen bewährt haben.
| Branche / Kundenart | Empfohlene Frist | Begründung |
|---|---|---|
| Privatkunden (B2C) | 10–14 Tage | Schneller Einzug, geringere Summen, geringeres Risiko |
| B2B, Kleinrechnungen bis CHF 5'000.00 | 14 Tage | Kunden haben oft kurze Freigabeprozesse |
| B2B, mittlere Rechnungen CHF 5'000.00–50'000.00 | 30 Tage | Branchenstandard in der Schweiz |
| B2B, Grossrechnungen ab CHF 50'000.00 | 30–60 Tage | Lange Freigabezyklen bei Konzernen |
| Projektarbeit, Meilensteine | 14 Tage ab Abnahme | Verhindert endlose Diskussionen |
| Vorausrechnung (Abo, Vorauszahlung) | 10 Tage vor Lieferung | Skonto 2% möglich, sichert Cashflow |
| Handwerk, Baugewerbe | 30 Tage | Branchenüblich, aber konsequent mahnen |
| Freiberufler (Design, Beratung) | 14–30 Tage | Kurz halten, sobald Vertrauen da ist |
Skonto als Anreiz
Wer Vorauszahlung oder Schnellzahlung will, gibt Skonto. Beispiel: "Zahlbar binnen 30 Tagen, 2% Skonto innerhalb 10 Tagen." Bei einer Rechnung über CHF 20'000.00 heisst das: CHF 400.00 Rabatt bei Zahlung in 10 Tagen. Für den Kunden ein Anreiz, für dich ein sicherer Einzug.
Rechne durch: Liegt dein Kontokorrentzins bei 4%, kostet dich eine Verzögerung von 30 Tagen CHF 20'000.00 × 4% × 30/365 = rund CHF 65.75. Skonto von CHF 400.00 ist also rein rechnerisch teurer — aber du hast das Geld sofort und sparst Mahnaufwand. Oft rechnet sich Skonto trotzdem, weil Ausfallrisiko und Mahnkosten wegfallen.
Mini-Story: Mira, Steuerberaterin aus Basel
Mira, selbstständige Steuerberaterin, arbeitet für kleine und mittlere Unternehmen. Lange Zeit gab sie 30 Tage Frist — und stand oft vor leeren Kassen.
Sie stellte um: 14 Tage für Kunden unter CHF 5'000.00, 30 Tage für grössere Mandate. Nach einem halben Jahr sank ihr durchschnittlicher Zahlungseingang von 34 auf 19 Tage. Der Effekt: deutlich mehr verfügbare Liquidität übers Jahr, weil die Rechnungen früher eingingen. Keine Mahngebühren, kein Ärger.
Lektion: Die Frist ist ein Werkzeug. Setze sie bewusst, nicht nach Gewohnheit.
Was passiert bei versäumter Zahlungsfrist? Verzugszins und Mahnungen
Wenn die Frist abläuft und der Kunde nicht zahlt, beginnt die Eskalation. Drei Phasen sind wichtig: Verzug, Mahnung, Betreibung.
Phase 1: Verzug (Art. 102 und 104 OR)
Stand ein Verfalltag auf der Rechnung, ist der Kunde ab dem Folgetag automatisch in Verzug. Stand keiner, brauchst du zuerst eine Mahnung — ab deren Zugang läuft der Verzug.
Im Verzug fallen zwei Dinge an:
- Verzugszins nach Art. 104 OR: 5% pro Jahr, auch ohne Schadensnachweis.
- Schadenersatz nach Art. 106 OR: zusätzliche Kosten, die du nachweisen musst — etwa Zinsen deines eigenen Kredits.
Phase 2: Mahnung
Eine Mahnung ist die formelle Aufforderung zu zahlen. Sie ist nicht zwingend nötig, wenn ein Verfalltag vereinbart war, aber sie wird in der Praxis fast immer empfohlen: Sie sucht das Gespräch und verprellt gute Kunden nicht sofort.
Erste Mahnung: 7 bis 10 Tage neue Frist. Zweite Mahnung: kürzere Frist, Betreibung ankündigen. Dritte Mahnung: Betreibung einleiten. Eine fertige Formulierung findest du in der Mahnung Vorlage für die Schweiz, den ganzen Ablauf beschreibt der Leitfaden zum Mahnwesen in der Schweiz.
Mahngebühren sind umstritten. Die Schweiz hat keine gesetzliche Mahngebühren-Tabelle, branchenüblich sind CHF 10.00 bis CHF 40.00 pro Mahnung. Voraussetzung: Du hast die Gebühren im Vertrag oder in den AGB angekündigt. Details im Artikel Mahngebühren Schweiz.
Phase 3: Betreibung
Zahlt der Kunde nach Mahnung nicht, droht die Betreibung. Das Betreibungsbegehren geht an das Betreibungsamt am Wohnsitz oder Sitz des Schuldners. Das Verfahren ist im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) geregelt.
Die Betreibungsgebühr richtet sich nach der Forderungshöhe (Gebührenverordnung zum SchKG) und liegt bei kleineren Forderungen im tiefen zweistelligen Frankenbereich. Du musst sie vorschiessen, bekommst sie aber vom Schuldner zurück, wenn er bezahlt. Erhebt er Rechtsvorschlag, steigen die Kosten spürbar. Für dich als Rechnungssteller lohnt sich die Betreibung erfahrungsgemäss ab Beträgen von einigen hundert Franken.
Mini-Story: Thomas, Installateur aus Bern
Thomas, selbstständiger Installateur, hat eine Rechnung über CHF 3'200.00 offen. Kunde: ein Berner Gastronomiebetrieb. Frist abgelaufen, zwei Mahnungen, keine Antwort.
Thomas reicht das Betreibungsbegehren ein. Der Schuldner erhebt Rechtsvorschlag, weil er eine Reklamation behauptet. Damit muss Thomas den Anspruch vor Gericht durchsetzen. Nach drei Monaten und mehreren hundert Franken Anwaltskosten obsiegt er und bekommt neben der Forderung den Verzugszins von rund CHF 41.10 (5%, 90 Tage) sowie die Betreibungsgebühr ersetzt.
Hätte Thomas von Anfang an ein konkretes Zahlungsdatum gesetzt, sauber gemahnt und die Reklamation schriftlich geklärt, wäre der Fall wahrscheinlich gar nicht vor Gericht gelandet.
Lektion: Verzug ist ein Prozess. Je klarer deine Frist und deine Mahnungen dokumentiert sind, desto günstiger und schneller kommt das Geld zurück.
Zahlungsfristen korrekt auf der Rechnung angeben
Die Frist auf der Rechnung muss klar, eindeutig und messbar sein. Vage Formulierungen wie "zahlbar wenn möglich bald" sind rechtlich wertlos.
Pflichtangaben auf der Rechnung
Für MWST-pflichtige Rechnungssteller listet Art. 26 MWSTG auf, was auf die Rechnung gehört:
- Name und Adresse von Rechnungssteller und Empfänger
- UID beziehungsweise MWST-Nummer des Rechnungsstellers
- Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
- Art, Umfang und Datum der Leistung
- Entgelt, MWST-Satz (8.1%, 3.8% oder 2.6%) und Steuerbetrag
- Bei QR-Rechnung: IBAN oder QR-IBAN und Referenznummer
Die Zahlungsfrist ist gesetzlich keine Pflichtangabe — aber genau sie entscheidet über den automatischen Verzug. Schreib sie trotzdem auf jede Rechnung. Eine vollständige Vorlage inklusive aller Felder findest du auf der Seite Rechnungsvorlage Schweiz, die Schritt-für-Schritt-Erklärung im Guide zum Rechnung schreiben in der Schweiz.
Formulierung der Frist
Korrekte Formulierungen sind:
- "Zahlbar bis 15.03.2026" (Datum konkret, löst automatischen Verzug aus)
- "Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum"
- "Zahlbar binnen 30 Tagen, 2% Skonto binnen 10 Tagen"
Vermeide:
- "Zahlbar nach Erhalt" (wann ist "Erhalt"?)
- "Zahlbar umgehend" (umgehend ist nicht messbar)
- "Bitte bald zahlen" (keine Frist)
Das Fälligkeitsdatum ist das Ablaufdatum der Frist. Ab dem Tag danach gilt Verzug. Schreib am besten direkt das konkrete Datum statt nur die Anzahl Tage, das verhindert Missverständnisse.
QR-Rechnung und Zahlungsfrist
Die QR-Rechnung ist seit dem 1. Oktober 2022 der einzige gültige Zahlteil im Schweizer Zahlungsverkehr; die roten und orangen Einzahlungsscheine sind seither ungültig. Der Zahlteil enthält IBAN beziehungsweise QR-IBAN, Betrag und Referenznummer maschinenlesbar. Die Spezifikationen stammen von SIX und stehen auf paymentstandards.ch.
Vorteil: Die Zahlungsdaten sind maschinenlesbar, die Zahlung lässt sich über die Referenz automatisch der Rechnung zuordnen. Wie du einen korrekten Zahlteil erzeugst, zeigt die Anleitung zum QR-Rechnung erstellen. Wer Magic Heidi verwendet, hat die QR-Rechnung bereits integriert — Frist, Referenz und IBAN werden automatisch gesetzt.
MWST und Zahlungsfrist: nicht verwechseln
Die MWST-Abrechnungsperiode der ESTV (quartalsweise oder halbjährlich) ist etwas anderes als die Zahlungsfrist deines Kunden. Bei der vereinbarten Abrechnung schuldest du die MWST, sobald du fakturierst — unabhängig davon, ob der Kunde schon bezahlt hat. Bei der vereinnahmten Abrechnung erst mit dem Zahlungseingang. Welche Methode zu dir passt und ab wann du überhaupt MWST-pflichtig bist, steht im Guide zur MWST für Freelancer.
Zahlungsfrist verlängern oder verkürzen — geht das?
Ja, du kannst die Frist ändern — aber nur mit Zustimmung des Kunden und idealerweise vor Ablauf der ursprünglichen Frist. Zwei Fälle sind zu unterscheiden.
Verkürzung: schneller, aber nicht immer beliebt
Du kannst eine kurze Frist setzen, sogar Vorkasse verlangen. Achte auf:
- Die Frist gehört schriftlich fixiert, am besten als Datum auf der Rechnung.
- Bei Privatkunden wirken sehr kurze Fristen (unter 7 Tagen) schnell unfair und führen zu Diskussionen.
- Skonto oder Vorauszahlung sind oft der elegantere Weg als eine 7-Tage-Frist.
Verlängerung: möglich, aber mit Risiko
Du kannst auf Kundenwunsch eine längere Frist gewähren — 60 oder 90 Tage sind in Grosskonzernen üblich. Drei Risiken:
- Liquiditätsbelastung: Du finanzierst praktisch den Kunden. Bei CHF 50'000.00 und 60 Tagen Frist bindest du das Geld zwei Monate.
- Ausfallrisiko: Je länger die Frist, desto grösser das Risiko, dass der Kunde zahlungsunfähig wird. Im Konkurs bist du ungesicherter Gläubiger.
- Verjährung: Die ordentliche Verjährungsfrist beträgt nach Art. 127 OR zehn Jahre ab Fälligkeit, bei periodischen Forderungen fünf Jahre nach Art. 128 OR. Eine Mahnung unterbricht die Verjährung nicht — dafür braucht es eine Anerkennung des Schuldners oder rechtliche Schritte. Details im Artikel wann eine Rechnung in der Schweiz verjährt.
Mini-Story: Sandra, Grafikerin aus Luzern
Sandra, freischaffende Grafikerin, bekommt einen Auftrag von einer Genossenschaft: CHF 12'000.00 für ein Corporate Design. Die Genossenschaft will 60 Tage Zahlungsziel — "wegen internem Freigabeprozess".
Sandra überlegt: 60 Tage sind lang, aber der Auftrag ist lukrativ. Sie verlangt stattdessen Meilensteinzahlungen — CHF 4'000.00 bei Auftragsbestätigung, CHF 4'000.00 nach Konzept, CHF 4'000.00 nach Abnahme. Jede Meilensteinrechnung hat 14 Tage Frist mit konkretem Datum.
Resultat: Sandra hat nach vier Wochen CHF 8'000.00 sicher, nach sechs Wochen alles. Die Genossenschaft zahlt pünktlich, kein Verzug, kein Mahnaufwand.
Lektion: Fristen sind verhandelbar. Meilensteine sind oft besser als eine lange Endfrist, weil sie das Risiko streuen.
Fazit: Fristen setzen ist Chefsache
Zahlungsfristen sind kein Detail, sondern ein Cashflow-Instrument. Wer sie richtig setzt, hat früher Geld, weniger Mahnungen und bessere Karten bei der Betreibung. Wer sie ignoriert, finanziert seine Kunden und zahlt am Ende drauf.
Die drei wichtigsten Punkte zum Mitnehmen:
- Frist immer konkret auf die Rechnung schreiben — am besten als Datum, denn nur so entsteht Verzug ohne Mahnung.
- Verzugszins ab dem Tag nach Fälligkeit — 5% pro Jahr nach Art. 104 OR.
- Mahnungen sauber dokumentieren — das spart bei der Betreibung Zeit und Geld.
Mit der richtigen Software wird das einfach. Magic Heidi generiert die QR-Rechnung, setzt den Verfalltag automatisch und erinnert dich, sobald eine Rechnung überfällig ist. Wer bexio nutzt, findet im Vergleich zu bexio Gründe für einen Wechsel. Und wer einfach loslegen will, schaut sich die Preise an.
Häufige Fragen zu Zahlungsfristen in der Schweiz
Gibt es in der Schweiz eine gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen?
Nein. Das Obligationenrecht kennt keine allgemeine gesetzliche Zahlungsfrist. Ohne Abrede ist die Forderung nach Art. 75 OR sofort fällig. Die verbreiteten 30 Tage netto sind Branchenusanz. Verzug tritt entweder mit einer Mahnung ein (Art. 102 Abs. 1 OR) oder automatisch mit Ablauf eines vereinbarten Verfalltags (Art. 102 Abs. 2 OR).
Wie lange hat man Zeit, eine Rechnung in der Schweiz zu bezahlen?
Das hängt von der Vereinbarung ab. Steht auf der Rechnung ein Zahlungsziel, gilt dieses. Steht keines drauf, ist die Forderung grundsätzlich sofort fällig, in der Praxis wird aber meist mit 30 Tagen gerechnet. Am klarsten ist ein konkretes Datum auf der Rechnung.
Was passiert, wenn die Zahlungsfrist abläuft?
Mit Ablauf eines vereinbarten Verfalltags gerät der Kunde automatisch in Verzug. Du kannst dann 5% Verzugszins nach Art. 104 OR verlangen sowie nachgewiesenen weiteren Schaden nach Art. 106 OR. Zahlt der Kunde weiterhin nicht, folgen Mahnung und schliesslich die Betreibung.
Kann ich die Zahlungsfrist selbst festlegen?
Ja. Du kannst kürzere oder längere Fristen vereinbaren. Die Vereinbarung sollte schriftlich erfolgen, im Vertrag, in den AGB oder auf der Rechnung. Bei Privatkunden sind sehr kurze Fristen unter 7 Tagen unüblich und laden zu Diskussionen ein. Im B2B sind 14 bis 30 Tage Standard.
Ab wann gilt Verzug in der Schweiz ohne Mahnung?
Verzug ohne Mahnung tritt ein, wenn die Fälligkeit kalendermässig bestimmt ist, also ein konkretes Datum auf der Rechnung oder im Vertrag steht (Art. 102 Abs. 2 OR). Ab dem Tag danach läuft der Verzugszins. Ohne solches Datum brauchst du zuerst eine Mahnung.
Wie setze ich eine Zahlungsfrist korrekt auf der Rechnung?
Schreib ein konkretes Datum: «Zahlbar bis 15.03.2026». Alternativ «Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum». Vermeide vage Formulierungen wie «bald» oder «umgehend». Bei der QR-Rechnung stehen IBAN, Betrag und Referenz maschinenlesbar im Zahlteil. Wer Magic Heidi nutzt, bekommt Frist und Referenz automatisch.
