Maler Offerte

Maler Offerte Schweiz: Jeden Anstrich rentabel kalkulieren und offerieren

Vom Aufmass bis zum Deckanstrich: Verrechnungssätze, qm-Preise, Farbverbrauch, Gerüst und Zahlungsbedingungen — so erstellen Sie eine Maler Offerte, die Gewinn lässt und Streit vermeidet.

Schweizer Chalet mit Holzfassade — typisches Malerprojekt in der Schweiz

Maler Offerte Schweiz: Jeden Anstrich rentabel kalkulieren und offerieren

Maler Offerte erstellen: Verrechnungssatz CHF 60–90/h, qm-Preis CHF 25–45, Materialkalkulation und kopierfertige Vorlage. Jetzt offerieren.

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Nathan Ganser

Founder of Magic Heidi

Eine Maler Offerte in der Schweiz trägt dann, wenn sie Aufmass, Rüstarbeiten, Anstrich, Material, Gerüst und Zahlungsbedingungen als einzelne Positionen ausweist — und wenn diese Positionen auf einer Besichtigung vor Ort beruhen. Als Verrechnungssatz sind CHF 60 bis 90 pro Stunde üblich, für Wandmalerei liegen die qm-Preise bei CHF 25 bis 45, und wer eine Fassade offeriert, muss das Gerüst von Beginn an einrechnen. Diese Faustwerte ersetzen keine eigene Kalkulation.

Die allgemeinen Regeln — Aufbau einer Offerte, Formulierungen, was rechtlich Pflicht ist — haben wir im grossen Guide zum Offerten erstellen mit der passenden Software zusammengestellt. Hier geht es um das Malerspezifische: Aufmass, Untergrund, Farbverbrauch, Gerüst, Abrechnungsmodelle und Zahlungsbedingungen, die im Malergewerbe den Ausschlag geben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verrechnungssatz Maler: CHF 60–90 pro Stunde, je nach Region, Betrieb und Spezialisierung — in Zürich und Genf eher am oberen Ende, in ländlichen Kantonen am unteren
  • qm-Preise: CHF 25–45 pro qm Wandmalerei, CHF 35–70 pro qm Fassadenanstrich — zuzüglich Gerüst
  • Farbverbrauch: rund 0.13 l pro qm und Anstrich — bei 120 qm Wandfläche und zwei Anstrichen sind das über 30 l Farbe, die Sie einpreisen müssen
  • Gerüst: CHF 15–30 pro qm Fassade — die am häufigsten vergessene Position in Maler-Offerten
  • Zahlungsbedingungen: 30 Tage netto ist Standard, 2% Skonto innert 10 Tagen beschleunigt Zahlungen, Akonto von 30–50% schützt Ihren Cashflow bei Grossaufträgen

Maler Offerte erstellen: Besichtigung und Aufmass als Fundament

Keine seriöse Maler Offerte entsteht am Schreibtisch. Wer nach zwei Fotos per WhatsApp einen Preis nennt, übernimmt das volle Risiko des Untergrunds — und das ist im Malergewerbe das teuerste Risiko überhaupt. Die Besichtigung ist der Moment, in dem Sie alle Informationen sammeln, die Ihre Kalkulation trägt.

Nehmen Sie bei jedem Augenschein mindestens Folgendes auf:

  • Wand- und Deckenflächen in qm: Höhe × Umfang je Raum, abzüglich Tür- und Fensteröffnungen. Branchenüblich werden Öffnungen zur Hälfte angerechnet — weil der Rahmen drumherum Zeit und Abklebeaufwand kostet, die Fläche aber nicht gemalt wird. Legen Sie Ihre Regel in der Offerte fest, dann gibt es keine Diskussion.
  • Längen in lfm: Sockelleisten, Deckenabschlussleisten, Heizkörper, Rohre und Blenden — alles, was gestrichen oder abgeklebt werden muss, aber nicht über qm erfasst wird.
  • Stückzahlen: Türen, Fensterlaibungen, Radiatoren, Storenkästen. Jedes Stück ist ein eigenes Rüst- und Anstrichobjekt.
  • Untergrundzustand: Art und Zustand des Altanstrichs (Latex, Dispersion, Ölfarbe?), Tapeten, Risse, Feuchtigkeitsschäden, Nikotinbeläge, Haarrisse im Gips. Ein Ölanstrich unter einer Dispersionsfarbe bedeutet Abstumpfen und Spezialgrundierung — ohne Prüfung nicht kalkulierbar.
  • Raumsituation: Bewohnt oder leer, Möbelverschiebung, Parkplätze für den Wagen, Lift oder fünfter Stock ohne? All das kostet Zeit und gehört in die Offerte.

Fotografieren Sie jeden Raum. Wenn der Kunde Wochen später behauptet, der Riss im Flur sei «schon immer» dagewesen, retten Sie die datumsgestempelten Fotos — und die Offerte, in der der Riss aufgeführt war.

Tobias aus Bern hat diese Lektion mit CHF 1'400 bezahlt. Er offerierte das Streichen einer 3.5-Zimmer-Altbauwohnung pauschal für CHF 4'200 — kalkuliert auf der Basis von zwei Fotos, die ihm die Vermieterin geschickt hatte. Vor Ort stellte sich heraus, dass unter der Raufasertapete eine Ölfarbe aus den Siebzigern lag: Die Tapete liess sich nicht abziehen, der Untergrund musste abgeschliffen, gespachtelt und grundiert werden. Drei zusätzliche Arbeitstage, Material inklusive — CHF 1'400, die er aus seiner Marge vorgestreckt hat. Heute fährt er zu keiner Besichtigung mehr ohne Feuchtigkeitsmessgerät und Messer für den Tapeten-Testschnitt, und in jeder seiner Offerten steht der festgestellte Untergrund wörtlich, soweit beurteilbar.

Das Aufmass ist der zweite Teil des Fundaments: «Wohnzimmer, 4.2 × 5.6 m, Höhe 2.45 m, abzüglich 2 Türen und 1 Fenster (½ angerechnet): 42.4 qm». Der Kunde sieht, dass Sie gemessen haben — und bei der Schlussrechnung haben Sie die Grundlage, wenn plötzlich «doch noch das kleine Büro mitgemeint» war.

Rüstarbeiten und Untergrund — die Kosten, die Offerten sprengen

Im Malergewerbe gilt eine unbequeme Wahrheit: Der Anstrich selbst ist schnell kalkuliert, die Vorbereitung nicht. Spachteln, schleifen, abkleben, abdecken, Tapeten entfernen, Grundierung — diese Rüstarbeiten machen bei einem Altbau oft mehr als die Hälfte der Gesamtkosten aus.

Kalkulieren Sie Rüstarbeiten als eigene Positionen, nicht als «pauschal inklusive»:

  • Abkleben und Abdecken: Klebeband an Leisten, Rahmen und Deckenkante, Abdeckfolie am Boden, Vlies in belasteten Zonen. Materialkosten von CHF 60–120 für eine Wohnung plus die reine Zeit — rechnen Sie pro Raum mit 0.5 bis 1 Stunde.
  • Spachteln und Schleifen: Bei einer Altbau-Renovation mit Rissen, Dübellöchern und unebenen Stellen sind 0.3 bis 0.5 Stunden pro qm Wandfläche realistisch — bei stark beschädigten Untergründen mehr. Rigips-Neubauten mit Fugenband sind schneller, aber die Fugenarbeit will gelernt und berechnet sein.
  • Tapete entfernen: Je nach Klebstoff und Anzahl Schichten zwischen 0.2 und 0.5 Stunden pro qm. Mehrschichtige Tapeten über Gipskarton sind der Worst Case — Abschältechnik und Resteentfernung gehören in die Offerte ausgewiesen.
  • Grundierung: Ein saugender oder ungleichmässiger Untergrund braucht eine Grundierung, sonst fleckt der Deckanstrich. Grundierung ist Material (siehe unten) und Zeit — und sie ist bei dunklen Altanstrichen keine Optionalität, sondern Pflicht für ein deckendes Resultat.

Die Summe dieser Positionen entscheidet über das Abrechnungsmodell: Bei klar definierten Räumen mit gutem Untergrund trägt eine Pauschale. Bei Altbauten, unbekannten Untergründen oder Teilrenovationen während dem Betrieb rechnen Sie Rüstarbeiten nach Aufwand ab — mit einem in der Offerte genannten Stundensatz und einem Kostendach.

Unterschreiben Sie keine Offerte mit «Untergrundvorbereitung nach Bedarf», ohne dass Sie den Bedarf gesehen haben — der Satz ist ein Blankoscheck. Wenn Sie etwas bei der Besichtigung nicht beurteilen können, schreiben Sie die Annahme als Annahme: «Vorliegender Untergrund laut Besichtigung, andere Befunde nach Aufwand verrechnet.» So bleiben Sie bei unerwarteten Funden verhandelbar, statt den Schaden zu tragen.

Anstrich und Arbeitszeit: Grundierung, Mehrlagen und Trocknungszeiten

Der reine Anstrich wirkt wie der einfachste Teil der Kalkulation — Qm-Mass mal Zeit pro qm, fertig. In der Praxis bestimmen aber drei Faktoren die Arbeitszeit, die in keine einfache Formel passen.

Erstens: der Mehrlagenanstrich. Weisse Wand auf weissem Untergrund mit gutem Zustand: ein Anstrich genügt manchmal. Dunkelroter Altanstrich auf Weiss geplant: zwei bis drei Anstriche plus Grundierung, sonst schimmert der Untergrund durch, und der Kunde reklamiert zu Recht. Die Anzahl der Lagen ist keine Detailfrage, sondern ein Preisfaktor von bis zu 100% der Anstrichskosten. Legen Sie in der Offerte fest, wie viele Anstriche eingeschlossen sind — und zu welchem Satz jeder weitere verrechnet wird.

Zweitens: die Trocknungszeit. Dispersionsfarben sind je nach Produkt und Raumklima nach zwei bis vier Stunden überstreichbar. In einer Wohnung mit fünf Räumen streichen Sie selten alles an einem Tag — Sie arbeiten in Blöcken, während woanders getrocknet wird. Die Trocknungszeit kostet kein Geld, aber sie ist der Grund, warum Sie in der Offerte Ausführungswochen statt Ausführungstage zusagen.

Drittens: das Arbeiten im bewohnten Umfeld. Möbel verrücken, Boden schützen, zwischen Bewohnern durcharbeiten — das kostet Zeit und verlangt Absprachen. Klare Regeln in der Offerte verhindern die Frage, warum aus drei geplanten Tagen eine Woche wird.

Sandra aus Luzern hat den Mehrlagenanstrich schmerzhaft zu spüren bekommen. Sie offerierte die Renovation einer 4.5-Zimmer-Wohnung zum qm-Preis, kalkuliert mit einem Anstrich — der vorherige Mieter hatte laut Vermieter «helle Wände». Vor Ort: sattes Dunkelrot in drei von fünf Räumen. Zwei zusätzliche Anstriche plus Grundierung, rund 26 Stunden und CHF 850 mehr Material, die sie nicht mehr verrechnen konnte, weil die Offerte «Anstrich, eine Lage» vermerkte. Heute steht in jeder ihrer Offerten die Anzahl Anstriche pro Raum, abhängig von Untergrund und Altanstrichfarbe — der Kunde weiss vorher, wofür er bezahlt, und sie arbeitet nicht mehr gratis.

Als grober Anhaltspunkt: An vorbereiteten, frei zugänglichen Wänden schafft ein erfahrener Maler etwa 25 bis 35 qm pro Stunde mit Dispersionsfarbe; bei Decken, hinter Heizkörpern oder auf Gerüsten sinkt der Wert deutlich. Ihr Verrechnungssatz mal den realen Stunden pro qm ergibt Ihren minimalen Anstrichspreis — rechnen Sie nach, bevor Sie einen qm-Preis übernehmen, «weil die Konkurrenz den auch nimmt».

Material kalkulieren: Farbe, Klebeband, Abdeckfolie

Material ist bei Malerarbeiten nicht der grösste Posten — aber es ist der Posten, der am häufigsten zu knapp kalkuliert wird. Drei Bausteine gehören in jede Materialkalkulation.

Farbverbrauch pro qm. Eine handelsübliche Dispersionsfarbe deckt etwa 7 bis 8 qm pro Liter und Anstrich, das sind rund 0.13 l pro qm. Für 120 qm Wandfläche mit zwei Anstrichen brauchen Sie also über 30 l Farbe — plus Reserve für Nacharbeiten. Grundierungen liegen ähnlich, Lacke und Latexfarben deutlich niedriger in der Ergiebigkeit. Rechnen Sie pro Projekt den Verbrauch hoch und runden Sie auf reale Gebindegrössen — Sie kaufen zwei 15-l-Eimer und einen 5-l-Eimer, nie 31.2 Liter.

Das ganze Verbrauchsmaterial. Malerkrepp, Abdeckband, Abdeckfolie, Vlies, Spachtelmasse, Schleifpapier, Verdünner, Reinigungsmittel — das sind pro Wohnung schnell CHF 150 bis 300, die in keiner qm-Zahl automatisch enthalten sind. Führen Sie es als Pauschale oder als effektive Position, aber führen Sie es.

Der Material-Mehrwertaufschlag. Branchenüblich rechnen Betriebe Bezugsmaterial mit einem Aufschlag von 15 bis 30% ab — für Beschaffung, Lagerung, Transport und das Risiko, dass Restgebinde unverbraucht bleiben. Das ist legitime Praxis, solange Sie sie deklarieren: «Material mit 20% Aufschlag auf den Einkaufspreis» in der Offerte verhindert die Rückfrage, warum der Farbzehnliter im Detailhandel CHF 89 kostet und in Ihrer Rechnung CHF 106.80.

Werden Sie bei der Offerte konkret, was Farbe betrifft: Produktname, Qualität (waschscheuerfest oder nicht), Glanzgrad und wer die Farbe liefert. Manche Kunden bringen eigene Farbe mit. Das ist erlaubt — aber vermerken Sie in der Offerte: Deckkraft und Resultat hängen am Produkt, und die Haftung für mangelnde Deckfähigkeit einer kundeneigenen Farbe liegt nicht bei Ihnen.

Gerüst, Leiter und Entsorgung: die vergessenen Positionen

Beim Innenanstrich sind Leiter und kleines Rollgerüst Betriebsmittel, die über Ihren Stundensatz abgerechnet werden. Beim Fassadenanstrich sieht es komplett anders aus — und hier liegt der teuerste Kalkulationsfehler des Malergewerbes.

Marco aus Zürich hat ihn gemacht. Er offerierte den Fassadenanstrich eines Einfamilienhauses in Zürich-Wollishofen für CHF 12'400 — kalkuliert über Wandfläche, Anstrich und Arbeitszeit, alles sauber. Das Gerüst hatte er «im Kopf mit eingerechnet», aber nie als eigene Position kalkuliert. Die Realität: Gerüstmieter verlangten für die zweigeschossige Fassade rund ums Haus CHF 3'800 für Miete, Auf- und Abbau, und der Aufbau fraß zwei volle Arbeitstage, in denen nicht ein Quadratmeter Farbe an die Wand kam. Seine kalkulierte Marge von rund CHF 3'200 war mit einem Schlag weg — der Auftrag endete praktisch zum Nulltarif. Heute steht in jeder seiner Fassaden-Offerten das Gerüst als separate Position mit Mietpreis und Rüstzeit, und wenn der Kunde ein eigenes Gerüst stellt, vermerkt die Offerte ebenso genau, wer aufbaut, wer für die Standsicherheit haftet und wer abbaut.

Die Faustwerte fürs Gerüst: CHF 15 bis 30 pro qm Fassadenfläche für Miete inklusive Auf- und Abbau, je nach Höhe, Zugänglichkeit und Dauer. Addieren Sie die Rüstzeit auf Ihre Arbeitszeit — und beachten Sie, dass Gerüste in der Hochsaison oft zwei bis drei Wochen im Voraus bestellt sind. Wer das Gerüst erst nach der Auftragserteilung bestellt, riskiert Leerlauf, in dem das Team Wartezeit schreibt.

Weitere Positionen, die in Maler-Offerten regelmässig fehlen:

  • Entsorgung: Altbeschichtungen, Tapetenreste und mit Farbe getränkte Tücher sind Sondermüll — CHF 80 bis 200 pro Projekt, je nach Volumen.
  • Anfahrt und Parken: In Städten braucht es Parkbewilligungen oder teure Kurzzeitparkplätze — eine Woche Baustellenparkierung in Zürich kostet schnell CHF 150 bis 250. Ausserhalb gelten Kilometerpauschalen.
  • Reinigung: Übergabereinigung und Endreinigung sind Arbeit. Wenn Sie sie gratis machen, sagen Sie es — wenn nicht, stehen sie in der Offerte.

Pauschale, Stundenlohn oder qm-Preis: das passende Abrechnungsmodell

Für Maler gibt es drei gängige Abrechnungsmodelle — keines ist pauschal das beste.

ModellTypischer EinsatzIhr RisikoRisiko für den Kunden
Pauschale (Fixpreis)Klar definierte Projekte, bekannter Untergrund, NeubauHoch bei unklarem Untergrund — Sie tragen ÜberraschungenTief — der Preis steht fest
StundenabrechnungReparaturen, Nacharbeiten, unklare Objekte, TeilrenovationenTief — jede Stunde wird bezahltHöher — das Total ist offen
qm-PreisSerielle Arbeiten (Wandmalerei, Fassaden) mit klarer Definition, was der qm enthältMittel — die Definition entscheidet über die MargeTransparent und vergleichbar

Beim Stundenlohn bewegen Sie sich als Maler in der Spanne von CHF 60 bis 90 pro Stunde. Der Satz muss Ihre Gesamtkosten decken: Lohn, AHV-Beiträge, Fahrzeug, Werkzeug, Versicherung, Administration und Ihr unternehmerisches Einkommen — und zwar bezogen auf die faktisch fakturierbaren Stunden, nicht auf die Anwesenheitszeit. Ein Satz von CHF 70 klingt gut, bis Sie rechnen, dass von 2'000 Jahresstunden oft nur 1'400 direkt fakturiert werden.

Der qm-Preis für Wandmalerei liegt zwischen CHF 25 und 45 — wobei die Definition den Ausschlag gibt: Enthält der Preis nur den Anstrich auf vorbereiteter Wand, oder sind Rüstarbeiten, Grundierung und Mehrlagen eingeschlossen? Ein qm-Preis «inklusive alles» für CHF 28 ist bei einem Altbau ein Verlustgeschäft; ein Anstrichspreis von CHF 28 auf perfekt vorbereiteter Fläche ist solide. Schreiben Sie die Definition wörtlich in die Offerte — sonst klingt die Konkurrenz billiger, die weniger einschliesst.

Für Fassaden liegen die qm-Preise höher — CHF 35 bis 70, zuzüglich Gerüst — weil Arbeitshöhe, Witterung und Untergrundvorbehandlung den Aufwand treiben. Wie Handwerker aus Bau- und Dachgewerben dieselben Abrechnungsfragen lösen, zeigt die Schreiner-Rechnung — die Logik von Positionen statt Mischpreisen ist überall dieselbe.

Zuschläge, MWST und Zahlungsbedingungen in der Maler-Offerte

Diese Punkte gehören in jede Maler Offerte — nicht als Kleingedrucktes, sondern als sichtbarer Block.

Wochenend- und Nachtzuschläge. Gewerbliche Kunden verlangen manchmal Arbeiten ausserhalb der Normalzeiten — Nachtarbeit im Hotel, Wochenendarbeiten im Bürogebäude, damit der Betrieb am Montag läuft. Branchenüblich sind Zuschläge von 25 bis 50% auf den Stundensatz; legen Sie sie in der Offerte fest, solange niemand unter Druck steht.

MWST. Malerarbeiten unterliegen dem Normalsatz von 8.1% — die aktuellen Sätze führt die ESTV auf. Ob Sie MWST ausweisen, hängt von Ihrer Registrierung ab: Als Einzelfirma werden Sie ab CHF 100'000 steuerbarem Jahresumsatz MWST-pflichtig; darunter ist die Registrierung freiwillig — wegen des Vorsteuerabzugs auf Farbe, Werkzeug und Fahrzeug für die meisten Malerbetriebe früh sinnvoll. Die Grundlagen dazu erklärt der Guide zur MWST für Freischaffende; Ihre Eintragung prüfen Sie im Zefix-Handelsregister. Auf der Offerte weisen Sie die MWST aus, sobald Sie registriert sind — auf der späteren Rechnung gelten die Pflichtangaben nach Art. 26 der Mehrwertsteuerverordnung, inklusive MWST-Nummer und Leistungsbeschreibung.

Die unverbindliche Offerte. Standard ist die unverbindliche Offerte mit 30 Tagen Gültigkeit — Farb- und Materialpreise ändern sich, und niemand will eine Offerte präsentiert bekommen, die sechs Monate alt ist. «Unverbindlich» bedeutet hier: Sie sind nicht verpflichtet, zu diesen Konditionen zu arbeiten, wenn der Kunde erst nach Ablauf unterschreibt. Das gibt Ihnen die Rückzugslinie bei Materialpreissteigerungen. Werden die Zahlen vom Kunden akzeptiert, entsteht ein Werkvertrag im Sinne von OR Art. 469 — und dann gilt die Offerte als vereinbarte Grundlage für die Ausführung und die spätere Rechnung. Ein Wechsel von der unverbindlichen Offerte zur definitiven Rechnung sollte deshalb inhaltlich deckungsgleich sein: gleiche Positionen, gleiche Beträge. Wie der Übergang von der Offerte zur Zahlung mit QR-Rechnung und Akonto technisch sauber gelingt, zeigt die Anleitung zur Rechnungsvorlage für die Schweiz.

Zahlungsbedingungen. Drei Bausteine haben sich bewährt:

  1. Akonto bei Grossaufträgen: 30% bis 50% bei Auftragserteilung, gerechnet auf den offerierten Gesamtbetrag. Das deckt das vorbestellte Material und die Terminreservierung. Bei mehrwöchigen Fassadenprojekten ergänzen Sie Zwischenrechnungen nach Meilensteinen — Gerüst steht, Grundierung fertig, erster Anstrich durch — und die Schlussrechnung gleicht alles ab.
  2. 30 Tage netto als Standard-Zahlungsfrist. Bei Neukunden oder einmaligen Privataufträgen ist auch Zahlung bei Abschluss der Arbeiten oder 14 Tage vereinbar — es ist Ihre Offerte, Sie setzen die Konditionen.
  3. Skonto als Anreiz: 2% bei Zahlung innert 10 Tagen. Das kostet bei einer Rechnung von CHF 7'000 rund CHF 140 und holt Ihnen das Geld im Schnitt Wochen früher.

Kopierfertige Offerte-Vorlage für Maler

Hier eine Offerte-Vorlage, die Sie als offerte Beispiel direkt übernehmen können. Die Zahlen sind Platzhalter, die Struktur — Aufmass, Rüst- und Anstricharbeiten getrennt, Material mit Aufschlag, Zahlungs- und Ausführungskonditionen — ist praxistauglich. Wenn Sie lieber mit Word, Excel oder PDF starten, finden Sie weitere Offerte-Vorlage Schweiz.

UNVERBINDLICHE OFFERTE

[Malerbetrieb Firmenname]                [Strasse, PLZ, Ort]
[Telefon] [E-Mail]                      [UID: CHE-XXX.XXX.XXX]

Offerte-Nr.: 2026-014
Datum: 20. September 2026
Gültigkeit: 30 Tage

An:
[Kundenname]
[Strasse, PLZ, Ort]

Objekt: 4.5-Zimmer-Wohnung, Musterstrasse 12, 8004 Zürich
Besichtigung vom 12. September 2026 inklusive Aufmass

AUFMASS
- Wände gesamt: 168 qm (Öffnungen zur Hälfte angerechnet)
- Decken gesamt: 62 qm
- Türen: 6 Stück, Sockelleisten: 84 lfm

VORBEREITUNG / RÜSTARBEITEN
- Wände spachteln und schleifen, 168 qm          CHF 1'260.00
- Abkleben, Abdecken (Folie, Krepp, Vlies)       CHF 240.00

ANSTRICH
- Grundierung, 168 qm à CHF 4.50                CHF 756.00
- Deckfarbe Dispersionsweiss, 2 Anstriche,
  168 qm à CHF 21.00                             CHF 3'528.00
- Türen und Leisten streichen, 6 Türen + 84 lfm  CHF 1'440.00

MATERIAL
- Dispersionsfarbe, 45 l à CHF 15.20
  (inkl. 20% Bezugsaufschlag)                    CHF 684.00

NEBENKOSTEN
- Anfahrt, Entsorgung, Endreinigung               CHF 180.00

Zwischensumme netto:                            CHF 8'088.00
MWST 8.1%:                                       CHF 655.15
Total:                                           CHF 8'743.15

ZAHLUNGSKONDITIONEN
- 30% Akonto bei Auftragserteilung (CHF 2'622.95)
- 30 Tage netto, 2% Skonto innert 10 Tagen
- Zahlungswege: QR-Rechnung

AUSFÜHRUNG
- Voraussichtlich KW 41-42, 5 Arbeitstage
- Zusätzliche Anstriche infolge stark abweichender
  Untergründe werden nach Aufwand verrechnet
  (Stundensatz CHF 75.00)

Diese Offerte ist unverbindlich und gilt 30 Tage.

Drei Hinweise dazu:

  • MWST nur ausweisen, wenn Sie registriert sind. Sonst streichen Sie die beiden Steuerzeilen und weisen den Total als Nettobetrag aus — eine nicht registrierte Einzelfirma darf keine MWST berechnen. Die Pflichtangaben, die später auf der Rechnung stehen müssen, regelt Art. 26 MWSTV.
  • Der Vorbehalt zum Untergrund ist Ihr Sicherheitsnetz — die ehrliche Konsequenz aus einer Besichtigung: Sie haben gesehen, was Sie sehen konnten.
  • Der Stundensatz für Zusatzarbeiten gehört auch in Pauschal-Offerten — bei Funden vor Ort bleibt dann nur noch eine Multiplikation statt einer Verhandlung unter Zeitdruck.

Die Vorlage deckt den klassischen Fall — Wohnung, innen, Dispersionsfarbe. Für Fassaden ergänzen Sie die Gerüstposition als eigene Zeile; für reine Stundenprojekte kürzen Sie auf das Aufmass-Minimum und den Stundenblock.

Häufige Fragen zur Maler Offerte in der Schweiz

Was kostet Streichen pro qm in der Schweiz?

Für Wandmalerei im Innenraum liegen die qm-Preise bei CHF 25–45, je nachdem, ob nur der Anstrich auf vorbereiteter Wand oder das ganze Paket inklusive Rüstarbeiten, Grundierung und Mehrlagenanstrich gemeint ist. Fassadenanstriche kosten CHF 35–70 pro qm, zuzüglich Gerüstkosten von CHF 15–30 pro qm. Ein Stundenverrechnungssatz von CHF 60–90 mit sauberem Aufmass ist bei unklaren Untergründen oft fairer für beide Seiten als ein kühner qm-Preis.

Wie lange ist eine unverbindliche Offerte gültig?

Üblich und empfehlenswert ist eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen. Materialpreise ändern sich, Ihre Termine vergeben sich weiter. Nach Ablauf sind Sie nicht mehr an die offerierten Konditionen gebunden — bei Materialpreissteigerungen wichtig. Wird die Offerte innerhalb der Frist vom Kunden akzeptiert, entsteht ein Werkvertrag (OR Art. 469) mit der Offerte als Preis- und Leistungsgrundlage.

Stundenlohn oder Pauschale — was ist für Maler besser?

Faustregel: Pauschale bei klar definierten Arbeiten mit bekanntem Untergrund (Neubau, Serienarbeiten, zweite Renovation nach eigener Besichtigung), Stundenabrechnung bei Reparaturen, Teilrenovationen und unklaren Untergründen. Die Pauschale gibt dem Kunden Sicherheit und Ihnen Marge, wenn alles glattläuft — und das volle Risiko, wenn nicht. Kombinieren Sie bei gemischten Projekten: Pauschale für definierte Positionen, Stundensatz für Vorbehalte.

Muss auf einer Maler-Offerte die MWST stehen?

Wenn Sie MWST-registriert sind, weisen Sie 8.1% auf der Offerte aus — auf der späteren Rechnung sind die Pflichtangaben nach Art. 26 MWSTV ohnehin zwingend. Nicht registrierte Einzelfirmen bis CHF 100'000 steuerbarem Jahresumsatz stellen netto ohne MWST-Ausweis aus.

Was ist der Unterschied zwischen Offerte und Kostenvoranschlag?

Die unverbindliche Offerte hält Ihren Preis unter Vorbehalt fest — Sie behalten sich Anpassungen vor, etwa bei Materialpreissteigerungen oder Untergrundbefunden. Der Kostenvoranschlag ist enger gefasst und wird vom Kunden häufig als verbindliche Preisobergrenze gelesen. Für Malerarbeiten mit unbekanntem Untergrund ist die unverbindliche Offerte mit klaren Vorbehalten das ehrlichere Instrument.

Wie viel Akonto darf ich als Maler verlangen?

Üblich sind 30% bis 50% des offerierten Gesamtbetrags bei Auftragserteilung. Das ist legitim, weil Sie damit Material vorbestellen und den Termin blockieren. Bei mehrwöchigen Projekten wie Fassadenrenovationen kombinieren Sie das Akonto mit Zwischenrechnungen zu Meilensteinen — Gerüst montiert, Grundierung abgeschlossen, erster Anstrich durch — und einer Schlussrechnung, die alle Akonti auflistet und abstimmt.

Fazit: Die Maler Offerte ist Ihre Marge — oder Ihr Verlust

Beim Maler entscheidet die Offerte über den Ausgang des Auftrags, nicht die Ausführung. Marco aus Zürich hat einen technisch perfekten Fassadenanstrich zu fast Selbstkosten abgeliefert, Sandra aus Luzern 26 Stunden und CHF 850 Material geschenkt, Tobias aus Bern CHF 1'400 an Altbau-Altlasten vorgestreckt — keiner von ihnen hat schlecht gemalt. Sie haben zu wenig genau offeriert.

Die Gegenmassnahmen sind mechanisch und lernen sich schnell: Besichtigung mit Aufmass und Fotos, Rüstarbeiten als eigene Positionen, Anstrichlagen definiert statt gehofft, Material mit Verbrauchsrechnung und Aufschlag, Gerüst als eigene Zeile, Zahlungsbedingungen mit Akonto, 30 Tagen netto und Skonto-Anreiz. Diese Struktur kostet Sie eine halbe Stunde mehr pro Offerte — und rettet bei einem mittleren Auftrag schnell CHF 1'000 bis 3'000 Marge, die sonst im Untergrund verschwindet.

Genau dabei hilft Magic Heidi: Offerte aus einer Vorlage erstellen, Positionen aus dem Aufmass aufbauen, bei Auftragserteilung mit einem Klick in die erste Rechnung überführen — QR-Rechnung und 8.1% MWST inklusive, Akonto und Schlussrechnung automatisch abgestimmt. Das kostet CHF 25 bis 39 im Monat, Details auf der Preisübersicht. Wenn Sie Offerten und Rechnungen künftig in einem Atemzug erledigen wollen, starten Sie hier: Offerten mit Magic Heidi erstellen.

Stand: September 2026. Quellen: Art. 26 MWSTV; OR Art. 469 (Werkvertrag); ESTV-MWST-Sätze; Zefix-Handelsregister; AHV/IV. Die genannten Preise und Stundensätze sind Richtwerte aus der Praxis und ersetzen keine eigene Kalkulation.

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