Honorarrechnung schreiben: so kommt dein Honorar pünktlich aufs Konto
Honorarrechnung schreiben: Pflichtangaben, Vorlage, MWST und Zahlung per QR-Rechnung – mit Rechenbeispielen in CHF. Jetzt gratis erstellen mit Magic Heidi.
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Eine Honorarrechnung ist die Rechnung, mit der Freiberufler ihre zeit- oder leistungsbezogene Arbeit abrechnen – Anwälte, Coaches, Berater, Therapeuten, Dozenten, Übersetzer und IT-Consultants. Sie unterscheidet sich in einem entscheidenden Punkt von einer normalen Rechnung: Das Honorar basiert nicht auf einem Produktpreis, sondern auf Stundensatz, Tageshonorar, Pauschale, Retainer oder Erfolgshonorar – meist abgestützt auf einen dokumentierten Arbeitsrapport. Dazu kommen getrennt ausgewiesene Auslagen, die MWST-Frage je nach Freiberuf und die Pflichtangaben nach OR Art. 469 und Art. 26 MWSTV.
In diesem Guide zeige ich dir, welche Honorarmodelle es gibt, welche Pflichtangaben auf deine Rechnung gehören, wie du Auslagen korrekt weiterbelastest und wie die MWST deinen Freiberuf behandelt. Mit einer Kopiervorlage, drei konkreten Beispielen mit echten CHF-Beträgen und ohne Theorie-Blabla.
Das Wichtigste in Kürze
- Honorarmodelle: Stundensatz (z. B. CHF 180.00/h Beratung), Tageshonorar (z. B. CHF 1'400.00/Tag), Pauschalhonorar, Retainer (z. B. CHF 1'800.00/Monat) oder Erfolgshonorar – dein Modell legst du vor Auftragsstart fest.
- Pflichtangaben: OR Art. 469 und Art. 26 MWSTV verlangen u. a. Namen und Adressen, Datum, eindeutige Rechnungsnummer, konkrete Leistungsbeschreibung, Nettobetrag, MWST-Satz und MWST-Betrag in CHF.
- MWST 8.1% auf Beratung, Coaching und IT-Dienstleistungen (steuerbar); Heilbehandlungen sind nach Art. 21 MWSTG/MWSTV MWST-frei – dein Status hängt von deiner Tätigkeit ab.
- QR-Rechnung ist der Standard – mit QR-IBAN und QR-Referenz bezahlen deine Kunden mit einem Scan, ohne Tippfehler beim Überweisen.
- Tool-Tipp: Mit Magic Heidi erstellst du eine Honorarrechnung in unter 2 Minuten – ab CHF 25.00/Monat. Das ist die Hälfte von bexio (CHF 52.00/Monat) bei denselben Kernfunktionen.
Was ist eine Honorarrechnung – und für wen ist sie relevant?
Die Honorarrechnung ist das Standard-Instrument für alle, die kein Produkt verkaufen, sondern Zeit, Wissen und Können. Der Begriff taucht überall dort auf, wo klassische Freiberufe arbeiten: in Anwaltskanzleien, Coaching-Praxen, Treuhand- und Beratungsbüros, bei Dozenten, Übersetzern, Therapeuten und IT-Consultants. Anders als bei einer Handwerkerrechnung mit Material und Ersatzteilen zählt hier eine andere Frage: Wie viel Zeit hast du investiert – und wie belegst du deinen Preis?
Genau deshalb ist die Basis jeder guten Honorarrechnung der Arbeitsrapport: ein lückenloser Nachweis, welche Tätigkeit du wann und wie lange erbracht hast. Ohne Zeitnachweis ist dein Honorar eine Behauptung – mit Zeitnachweis ist es belegbar. Das zählt bei Streitigkeiten mit Kunden, bei einer MWST-Kontrolle und ganz banal, wenn der Kunde fragt: «Woran genau haben Sie diese drei Stunden gearbeitet?»
Die Rechtslage in der Schweiz ist überschaubar: Der Rechnungsinhalt ergibt sich aus dem Obligationenrecht (OR Art. 469), die MWST-Pflichtangaben aus der Mehrwertsteuerverordnung (Art. 26 MWSTV). Ob du als selbstständige Erwerbstätige AHV-Beiträge zahlst, regelt das AHVG (Art. 2 und 3) – die Ausgleichskasse klärt deinen Status. Wer als Einzelfirma im Handelsregister eingetragen ist oder eine Rechtsform prüfen will, findet die Gesetze im Volltext auf admin.ch.
Ein Beispiel aus der Praxis:
Mini-Story: Clarissa, Anwältin in Zürich. Clarissa führt eine kleine Kanzlei als Einzelfirma und rechnet CHF 250.00 pro Stunde ab. Ein Mandat umfasst 12.5 Stunden Vorbereitung und Schriftsatz plus CHF 85.00 an Auslagen (Registerauszüge, Kopien), die sie zum Einstandspreis weiterbelastet. Ihre Rechnung: 12.5 h × CHF 250.00 = CHF 3'125.00 Honorar netto, plus 8.1% MWST = CHF 253.13, plus CHF 85.00 Auslagen. Total: CHF 3'463.13. Weil Clarissa den Zeitnachweis als Arbeitsrapport beilegt und eine QR-Rechnung verschickt, zahlt der Mandant innert einer Woche – ohne eine einzige Rückfrage.
Honorar, Honorarnote oder Kostennote: die Begriffe klar getrennt
Die Begriffsvielfalt verwirrt viele. Kurze Einordnung:
| Begriff | Bedeutung | Wo geläufig? |
|---|---|---|
| Honorarrechnung | Rechnung über zeit- oder leistungsbezogenes Honorar | Schweiz, Standardbegriff |
| Honorarnote | Österreichischer Ausdruck für eine (meist kleinere) Honorarrechnung | Österreich |
| Kostennote | Traditioneller Begriff, v. a. bei Anwälten und Ärzten für die Gesamtabrechnung | Schweiz (klassisch) |
| Honorarabrechnung | Der Vorgang des Abrechnens, oft synonym zur Honorarrechnung gebraucht | überall |
Für die Schweiz gilt: Du stellst eine Honorarrechnung aus. «Honorarnote» ist der österreichische Begriff – dort gilt das österreichische UStG mit eigenen Regeln wie der 400-Euro-Grenze, die für dich in der Schweiz keine Rolle spielen. Lass dich von Online-Artikeln dazu nicht verwirren. Wenn Kundinnen oder Partner aus Österreich von einer Honorarnote sprechen, meinen sie dasselbe Dokument – aber die formellen Anforderungen, die für dich zählen, sind OR Art. 469 und Art. 26 MWSTV, nicht das österreichische Recht.
Der Begriff Kostennote hat in der Schweiz Tradition, besonders in der Anwaltschaft und bei Ärzten: Damit wird die abschliessende Gesamtabrechnung eines Mandats bezeichnet. Formal ist die Kostennote nichts anderes als eine Honorarrechnung – dieselben Pflichtangaben, dieselbe MWST-Logik. Wer den Begriff verwendet, macht nichts falsch; wer mit deutschen oder österreichischen Kunden arbeitet, bleibt mit «Honorarrechnung» auf der sicheren Seite.
Die fünf Honorarmodelle im Vergleich
Bevor du überhaupt eine Honorarrechnung schreiben kannst, brauchst du ein Honorarmodell. Das klingt banal, ist aber der Punkt, an dem die meisten Selbstständigen Geld liegen lassen. Die fünf gängigen Modelle:
1. Stundensatz
Der Klassiker: Du rechnest jede geleistete Stunde ab. Typische Sätze in der Schweiz: Coaches CHF 150.00–250.00/h, Berater CHF 150.00–300.00/h, Anwälte CHF 200.00–500.00/h, IT-Consultants CHF 120.00–180.00/h, Übersetzer CHF 80.00–140.00/h. Dein Stundensatz muss die Jahreskosten abdecken: AHV, Versicherungen, Weiterbildung, Ferien und Leerlauf gehören in die Kalkulation.
Vorteil: fair für beide Seiten, sauber dokumentierbar über den Arbeitsrapport. Nachteil: du bestrafst dich für Schnelligkeit. Wer in 2 Stunden erledigt, was anderen 4 Stunden kostet, verdient weniger.
2. Tageshonorar
Bei ganztägigen Aufträgen – Workshops, Weiterbildungen, Präsenz-Mandate – rechnest du pro Tag ab statt pro Stunde. Typisch: CHF 1'200.00–1'800.00 pro Tag für Trainer und Dozenten. Halbe Tage werden meist mit 50–60% des Tagessatzes abgerechnet. Kläre vorab schriftlich, wie Vorbereitung, Reisezeit und Überstunden behandelt werden – das sind die drei klassischen Streitpunkte.
Vorteil: weniger Verwaltung, planbar für beide Seiten. Nachteil: braucht klare Regeln für halbe Tage und Mehraufwand.
3. Pauschalhonorar
Ein fixer Betrag für einen klar umrissenen Auftrag: «Konzept und Erstellung der Website: CHF 8'000.00.» Das Pauschalhonorar belohnt Effizienz und Erfahrung – und verlangt ein präzises Pflichtenheft. Ist der Auftrag vage definiert, trägst du das Risiko von Mehraufwand ohne Gegenleistung.
Vorteil: du profitierst von deiner Schnelligkeit; der Kunde hat Kostensicherheit. Nachteil: bei ungenügender Auftragsdefinition arbeitest du gratis nach. Sichere dich mit einem Leistungskatalog im Vertrag ab.
4. Retainer
Der Retainer ist reservierte Verfügbarkeit: Der Kunde bezahlt dir monatlich einen fixen Betrag – z. B. CHF 1'800.00 für bis zu 10 Stunden Rechtsberatung oder IT-Support. Nicht genutzte Stunden verfallen oder werden vereinbarungsgemäss übertragen. Der Retainer gibt dir ein planbares Grundeinkommen und dem Kunden garantierte Kapazität.
Mini-Story: Markus, Business Coach in Bern. Markus hatte elf verschiedene Kunden mit Stundensätzen zwischen CHF 160.00 und CHF 220.00 – und jeden Monat über 20 einzelne Rechnungen. Er hat drei Stammkunden auf einen Retainer umgestellt: je CHF 1'800.00/Monat für 10 garantierte Stunden. Resultat: CHF 5'400.00 planbares Einkommen pro Monat aus nur drei Rechnungen statt zwanzig, und seine Abrechnungszeit ist von rund 4 Stunden auf 30 Minuten pro Monat gesunken.
5. Erfolgshonorar
Beim Erfolgshonorar hängt ein Teil deines Honorars am Resultat – üblich in der Anwaltschaft (prozentualer Anteil an durchgesetzten Forderungen), im Vertrieb oder bei bestimmten Beratungsmandaten. Häufig als Kombination: reduzierter Stundensatz plus Bonus bei Zielerreichung.
Wichtig: Kläre schriftlich, wie der «Erfolg» definiert und gemessen wird. Erfolgshonorare sind in der Schweiz grundsätzlich zulässig, brauchen aber eine präzise Vereinbarung – hier lohnt sich ein kurzes Gespräch mit einer Fachperson, bevor du unterschreibst.
Welches Modell passt zu dir? Faustregel: Stundensatz für offene Aufträge, Pauschale für klar definierte Projekte, Retainer für laufende Betreuung, Tageshonorar für Präsenz-Anlässe. Viele Freiberufler kombinieren: ein bis zwei Retainer als Basis, dazu Stunden- und Pauschalaufträge.
Pflichtangaben: Was muss auf die Honorarrechnung?
Formal ist eine Honorarrechnung eine Rechnung wie jede andere – mit den Anforderungen aus OR Art. 469 und Art. 26 MWSTV. Fehlt eine Pflichtangabe, kann dein Kunde den Vorsteuerabzug verweigern und die Rechnung zurückweisen. Das ist der häufigste Grund, warum Honorarrechnungen liegen bleiben.
Die Pflichtangaben im Überblick:
- Name und Adresse des Rechnungsstellers – bei Einzelfirma mit Handelsregistereintrag der registrierte Name
- Name und Adresse des Rechnungsempfängers
- Rechnungsdatum
- Eindeutige, fortlaufende Rechnungsnummer – ohne Lücken
- Art und Umfang der Leistung – konkret: «Strategieberatung, März 2026, 14.5 h gemäss beiliegendem Arbeitsrapport» statt nur «Beratung»
- Nettobetrag in CHF
- MWST-Satz und MWST-Betrag – getrennt ausgewiesen, bei steuerbaren Tätigkeiten 8.1%
- MWST-Nummer – die CHE-Nummer mit MWST-Erweiterung, z. B. CHE-123.456.789 MWST
- Zahlungsziel – üblich sind 14 oder 30 Tage
Drei Praxis-Tipps, die nicht Pflicht sind, aber Geld wert sind:
- Leistungsperiode angeben: «Leistungszeitraum 1.–31. März 2026» beantwortet die Frage «Wann war das nochmal?», bevor sie gestellt wird.
- Arbeitsrapport beilegen: Bei Stundensätzen immer. Das halbiert die Rückfragen.
- Skonto anbieten: 2% bei Zahlung innert 10 Tagen beschleunigt Zahlungen oft massiv – der Rabatt von CHF 20.00 auf einer CHF 1'000.00-Rechnung kostet dich weniger als drei Wochen Wartezeit.
Mini-Story: Sandra, Übersetzerin in Basel. Sandra übersetzt Fachtexte DE/FR und hat nach ihrer freiwilligen MWST-Registrierung einmal eine Rechnung über CHF 2'400.00 an eine AG verschickt – ohne MWST-Nummer darauf. Die Buchhaltung der AG lehnte ab: ohne MWST-Nummer kein Vorsteuerabzug. Die Rechnung ging zurück, Sandra korrigierte sie, und drei Wochen Zahlungsverzug waren die Folge. Seitdem steht die MWST-Nummer fest in ihrer Vorlage – und die Rechnungsnummern vergibt ihre Software automatisch und lückenlos.
Auslagen und Spesen getrennt ausweisen
Auslagen sind der zweite Baustein vieler Honorarrechnungen – und oft der schlechteste gepflegte. Die Grundregel: Honorar und Auslagen sind getrennt auszuweisen. Dein Kunde will sehen, was dein Honorar ist und was du an Kosten durchgereicht hast – und deine MWST-Abrechnung braucht die Trennung sowieso.
Zwei Kategorien, zwei Behandlungen:
- Auslagen mit Vorsteuerabzug (z. B. Fachliteratur, Software-Lizenz für den Kunden): Du rechnest sie mit 8.1% MWST weiter, weil du selbst eine Rechnung mit Vorsteuer erhalten hast.
- Reise- und Auslagenspesen (Fahrten, Halbtax, Verpflegung, Porto): Die rechnest du nach Vereinbarung weiter, meist zum Einstandspreis ohne eigenen MWST-Aufschlag.
Halte die Regeln in einem kurzen Spesenreglement fest: Was gilt für Fahrten? Was für Übernachtungen? Was für Verpflegung? Ein einseitiges Blatt verhindert 90% der Diskussionen – die Details und Pauschalen findest du im Guide zur Spesenabrechnung.
MWST auf dem Honorar: steuerbar oder befreit?
Die MWST-Frage ist bei Honorarrechnungen nicht mit einer Antwort für alle zu lösen – sie hängt von deiner Tätigkeit ab:
| Tätigkeit | MWST-Status | Basis |
|---|---|---|
| Beratung, Coaching, IT, Treuhand, Übersetzen | steuerbar, 8.1% | Normalsatz |
| Heilbehandlungen (Ärzte, Physiotherapie, Psychotherapie im Heilbereich) | MWST-frei | Art. 21 MWSTG/MWSTV |
| Unterricht im Schulbereich | teilweise MWST-frei | Art. 21 MWSTG/MWSTV |
| Kulturleistungen | teils Optionsmöglichkeit | MWSTG, aktuelle Fassung |
Kurz gesagt: Beratung, Coaching und IT-Dienstleistungen sind steuerbar – du weist 8.1% MWST aus, wenn du MWST-pflichtig bist oder freiwillig registriert. Heilbehandlungen sind nach Art. 21 MWSTG/MWSTV MWST-frei – du weist keine MWST aus und schreibst «MWST-frei gemäss Art. 21 MWSTG» auf die Rechnung. Für Sonderfälle gilt: Prüfe deine Tätigkeit gegen die aktuelle Fassung des MWSTG auf admin.ch und die branchenspezifischen Merkblätter der ESTV.
Ab wann bist du MWST-pflichtig? Ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000.00 weltweit. Darunter kannst du dich freiwillig registrieren lassen – das lohnt sich oft, weil du die Vorsteuer auf Laptop, Software und Weiterbildung zurückholst. Alles Wichtige zu Schwellenwert, Registrierung und Abrechnung steht im Artikel zu MWST für Freelancer.
Wichtig bei MWST-freien Tätigkeiten: Auch eine MWST-freie Honorarrechnung braucht alle Pflichtangaben nach OR Art. 469. «MWST-frei» heisst nicht «formlos». Und: Auslagen rechnest du auch dann sauber und belegt weiter – die Buchhaltung deines Kunden dankt es dir.
Vorlage: Deine Honorarrechnung zum Kopieren
Hier ist eine vollständige Vorlage mit allen Pflichtangaben. Kopieren, ausfüllen, verschicken. So sieht eine Honorarrechnung mit Stundensatz, Tageshonorar und Auslagen konkret aus:
Deine Firma / Dein Name
Strasse Nr.
PLZ Ort
Telefon / E-Mail / Website
Rechnung an: Kundenname AG
Strasse Nr.
PLZ Ort
Ort, 24. September 2026
Rechnung Nr.: 2026-047
Leistungszeitraum: 1.–30. September 2026
Unsere Referenz: Angebot 2026-012
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir erlauben uns, Ihnen folgende Leistungen in Rechnung zu stellen:
Position 1: Strategieberatung, 12.0 h à CHF 180.00 CHF 2'160.00
Position 2: Workshop Digitalisierung, 1 Tag à CHF 1'400.00 CHF 1'400.00
Subtotal Honorar netto CHF 3'560.00
MWST 8.1% CHF 288.36
Subtotal Honorar inkl. MWST CHF 3'848.36
Position 3: Auslagen (Zugfahrt 2. Klasse,
zum Einstandspreis, belegt) CHF 84.50
Rechnungstotal CHF 3'932.86
Zahlbar innert 14 Tagen netto auf das angegebene Konto.
Der QR-Zahlteil mit QR-IBAN und QR-Referenz ist beigelegt.
MWST-Nummer: CHE-123.456.789 MWST
UID: CHE-123.456.789
Besten Dank für Ihren Auftrag.
Freundliche Grüsse
Vorname Name
Hinweise zur Vorlage:
- Die Rechnungsnummer ist fortlaufend und lückenlos – Pflicht und ein Prüfkriterium bei einer MWST-Kontrolle.
- Die Leistungsbeschreibung ist konkret: Was, wie lange, in welchem Zeitraum. «Beratung» allein ist zu vage.
- Der QR-Zahlteil gehört auf jede Rechnung – als PDF oder physisch beigelegt. Ohne ihn schickst du deine Kunden ins Abtippen, und genau dabei entstehen Fehler und Verzögerungen.
Zahlung beschleunigen: QR-Rechnung, Akonto und Zahlungsziel
Die beste Honorarrechnung nützt nichts, wenn das Geld nicht kommt. Drei Hebel:
1. QR-Rechnung verwenden. Der QR-Zahlteil macht das Bezahlen zum Drei-Sekunden-Scan: kein IBAN-Abtippen, keine Tippfehler, kein falscher Betrag. Wie du den Zahlteil korrekt erstellst, zeigen wir Schritt für Schritt im Guide QR-Rechnung erstellen.
2. Bei grossen Aufträgen ein Akonto verlangen. Ab einem Mandatsumfang von rund CHF 5'000.00 ist es branchenüblich, einen Akonto zu verlangen – z. B. 30% bei Auftragsstart, also CHF 1'500.00 bei einem CHF 5'000.00-Auftrag. Das sichert deine Liquidität und filtert Kunden, die gar nicht zahlen können. Am Ende des Auftrags stellst du die Schlussrechnung aus und verrechnest das bereits bezahlte Akonto. Wie das Formular dafür aussieht, steht im Artikel zur Akontorechnung.
3. Zahlungsziel 14 Tage statt 30. Je kürzer das Zahlungsziel, desto schneller kommt im Schnitt das Geld – und 14 Tage sind in der Schweiz völlig üblich. Kombiniere mit Skonto: «Bei Zahlung innert 10 Tagen 2% Skonto» drückt die effektive Zahlungszeit oft unter eine Woche. Und wer nach Fälligkeit nicht zahlt, schuldet dir Verzugszins – die aktuelle Höhe findest du in der aktuellen Fassung des OR.
Ein Wort zu Tools: Du brauchst kein teures ERP für deine Honorarrechnungen. Ein einfaches Rechnungsprogramm reicht völlig – es generiert die QR-Rechnung, nummeriert fortlaufend, wacht über offene Posten und mahnt automatisch. Magic Heidi macht genau das für CHF 25.00 bis CHF 39.00 pro Monat; bexio kostet für dasselbe Kernpaket CHF 52.00 pro Monat. Gleiche Kernfunktionen, halber Preis.
Häufige Fragen
Muss auf jede Honorarrechnung eine Rechnungsnummer?
Ja, wenn du MWST-pflichtig oder freiwillig registriert bist – die eindeutige Rechnungsnummer ist Pflichtangabe nach Art. 26 MWSTV. Auch ohne MWST-Registrierung ist sie dringend empfohlen: Sie macht jede Rechnung eindeutig zuordenbar, verhindert Doppelzahlungen und ist bei einer Betreibung dein wichtigster Beleg. Ein einfaches Schema wie Jahrgang-Nummer (2026-047) genügt; deine Software führt die Nummern automatisch und lückenlos.
Wie berechne ich einen fairen Stundensatz?
Faustformel: gewünschtes Einkommen × 1.5 (für AHV, Versicherungen, Weiterbildung, Ferien und Leerlauf) ÷ fakturierbare Stunden. Beispiel: Bei einem Ziel-Einkommen von CHF 90'000.00 und 1'000 fakturierbaren Stunden pro Jahr ergibt das CHF 135.00/h. Die meisten Freiberufler schaffen 900–1'100 fakturierbare Stunden – wer mit 2'000 Stunden rechnet, unterschätzt Verwaltung, Akquisition und Ferien. Mit Spezialisierung und Referenzen liegen Coaches und Berater später oft deutlich über der Faustformel.
Was ist der Unterschied zwischen Honorarrechnung und Honorarnote?
In der Schweiz ist die Honorarrechnung der Standardbegriff. «Honorarnote» ist der österreichische Ausdruck für eine kleine Honorarrechnung – dort gelten aber die Regeln des österreichischen UStG (u. a. die 400-Euro-Grenze), die in der Schweiz keine Geltung haben. Wer in der Schweiz Rechnungen stellt, hält sich an OR Art. 469 und Art. 26 MWSTV. Traditionell sagen Anwälte und Ärzte in der Schweiz auch «Kostennote» – gemeint ist dieselbe Rechnung mit denselben Pflichtangaben.
Wie weise ich Auslagen korrekt aus?
Trenne Honorar und Auslagen immer in getrennten Positionen. Auslagen mit eigener Rechnung und Vorsteuerabzug (z. B. eine Software-Lizenz für den Kunden) kannst du mit 8.1% MWST weiterberechnen; Reise- und Auslagenspesen rechnest du nach Vereinbarung weiter, meist zum Einstandspreis ohne eigenen MWST-Aufschlag. Belege jede Auslage mit dem Belegdatum und halte die Regeln in einem kurzen Spesenreglement fest – die Details stehen im Guide zur Spesenabrechnung oben im Artikel.
Was mache ich, wenn der Kunde nicht zahlt?
Nach Fälligkeit darfst du Verzugszins berechnen und mahnen – erst freundlich erinnern, dann mit Frist. Reagiert der Kunde nicht, kannst du die Betreibung einleiten; der Kostenvorschuss liegt je nach Kanton bei rund CHF 20.00 bis CHF 40.00, das Verfahren ist bewusst tiefschwellig. Wichtig: Deine Honorarrechnung sollte dann alle Pflichtangaben enthalten und du solltest deinen Arbeitsrapport vorweisen können. Je sauberer dein Beleg, desto einfacher das Verfahren.
Lohnt sich die freiwillige MWST-Registrierung unter CHF 100'000.00 Umsatz?
Es kommt auf deine Kundenstruktur an. Die Registrierung lohnt sich, wenn du hohe Vorsteuern hast (Laptop, Software, Weiterbildung, Miete) – die holst du zurück. B2B-Kunden mit eigenem Vorsteuerabzug ist die MWST auf deiner Rechnung neutral. Aber: Für Endkunden ohne Vorsteuerabzug (Privatpersonen, MWST-befreite Institutionen) wird dein Angebot effektiv 8.1% teurer. Rechne nach, bevor du dich registrierst – die Details dazu findest du im MWST-Abschnitt oben.
