Grenzgänger Schweiz Steuern 2026: Wo du wirklich Steuern zahlst
Grenzgänger Schweiz Steuern: Wo du zahlst, wie die Homeoffice-Falle funktioniert und was B-Bewilligung und Quellensteuer bedeuten — mit Beispielen.
Founder of Magic Heidi
Als Grenzgänger Schweiz verdienst du Schweizer Franken, wohnst aber jenseits der Grenze — in Deutschland, Frankreich oder Italien. Das bringt steuerlich mehr mit sich als einen längeren Arbeitsweg. Wo du deine Steuern zahlst, entscheidet sich nicht nach Bauchgefühl, sondern nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), deiner Bewilligung und — seit 2023 immer öfter entscheidend — danach, wie viele Tage du im Homeoffice arbeitest.
In diesem Artikel gehe ich die Frage «Grenzgänger Schweiz Steuern: wo zahlen?» der Reihe nach durch: von der G-Bewilligung über das Arbeitsortprinzip im DBA Schweiz–Deutschland bis zur Homeoffice-Falle, die das Besteuerungsrecht verschieben kann. Dazu: Quellensteuer mit der B-Bewilligung, die 90%-Regel, und was passiert, wenn du als Grenzgänger selbständig Rechnungen an Schweizer Kunden stellst.
Das Wichtigste vorab:
- Grenzgänger aus Deutschland zahlen ihre Einkommensteuer grundsätzlich am Arbeitsort — also in der Schweiz (DBA CH–DE, Art. 15).
- Seit 2023 gilt Art. 15a DBA CH–DE: Erwerbstätigkeit im Homeoffice kann das Besteuerungsrecht ganz oder teilweise an den Wohnstaat verlagern. Die Verständigungsvereinbarung der Behörden sieht eine Toleranz von bis zu 39 Homeoffice-Tagen pro Jahr vor — darüber hinaus verschiebt sich das Besteuerungsrecht tageweise.
- Grenzgänger mit B-Bewilligung (Frontaliere aus Frankreich/Italien) zahlen in der Regel Quellensteuer in der Schweiz; die Schweiz behält gegenüber Frankreich das Erstbesteuerungsrecht.
- Ein Grenzgänger mit Aufenthalt C in Deutschland und Wochenaufenthalt in der Schweiz kann unter Umständen nach der 90%-Regel wie ein in der Schweiz Ansässiger besteuert werden (Quasi-Ansässigkeit).
- Selbständige Nebenbeschäftigung? Eine Einzelfirma in der Schweiz ist auch als Grenzgänger möglich — ändert aber an den Regeln für den Grenzgängerlohn nichts.
Was ist ein Grenzgänger — und welche Bewilligung brauchst du?
Ein Grenzgänger ist eine Person, die in einem Land wohnt und in einem anderen arbeitet, dabei aber regelmässig nach Hause zurückkehrt. In der Schweiz ist der Begriff vor allem verwaltungstechnisch relevant: Wer aus einem EU/EFTA-Staat einreist, braucht eine Arbeitsbewilligung — und die unterscheidet, ob du als Zupendler oder mit Wochenaufenthalt arbeitest.
Die G-Bewilligung (Grenzgängerbewilligung)
Staatsangehörige von EU/EFTA-Staaten erhalten die G-Bewilligung, wenn sie in der Schweiz erwerbstätig sind und im Ausland wohnen. Voraussetzung: Sie müssen in der Regel mindestens einmal pro Woche an ihren Wohnort zurückkehren. Wer das tut, gilt verwaltungsrechtlich als Grenzgänger — auch wenn er in einer betroffenen Gemeinde wohnen muss (Frankreich und Italien führen dazu Gemeindeverzeichnisse; Details regeln die bilateralen Verträge, nachlesbar auf admin.ch).
Die G-Bewilligung selbst sagt noch nichts darüber aus, wo du steuerpflichtig wirst. Sie regelt nur, dass du arbeiten darfst. Die Steuerfrage beantworten die Doppelbesteuerungsabkommen — und da trennt sich die Spreu vom Weizen.
Warum der Wohnsitz die Steuern nicht automatisch mitnimmt
Viele Grenzgänger gehen davon aus, dass sie dort Steuern zahlen, wo sie gemeldet sind. Normalfall in internationalen DBA ist genau das: der Wohnstaat besteuert das Welteinkommen. Die Schweiz hat mit ihren Nachbarländern aber Sonderregeln für Arbeitnehmer vereinbart. Für das Verständnis deiner Situation ist deshalb immer die Kombination aus drei Bausteinen nötig: Wohnstaat, Arbeitsvertrag und Arbeitsort — und seit Kurzem auch der Arbeitsweg ins eigene Wohnzimmer.
Wo zahlen Grenzgänger Steuern? Das Arbeitsortprinzip im DBA
Die kurze Antwort auf «Grenzgänger Schweiz Steuern — wo zahlen?»: Deutschland: in der Schweiz. Frankreich und Italien: in der Schweiz per Quellensteuer, mit Verrechnung im Wohnstaat. Die lange Antwort hat Details, die mehrere tausend Franken bewegen.
Grenzgänger Deutschland–Schweiz: Lohn wird in der Schweiz besteuert
Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Schweiz weist Einkünfte aus unselbständiger Arbeit dem Staat zu, in dem die Arbeit ausgeführt wird (Art. 15 DBA CH–DE — das Arbeitsortprinzip). Wer also in Basel oder Zürich arbeitet und in Lörrach wohnt, zahlt die Einkommensteuer auf den Schweizer Lohn in der Schweiz.
Das gilt nicht nur für die Bundessteuer: Der Steuerausgleich zwischen der Schweiz und Deutschland regelt, dass auch die deutschen Kirchensteuer- und Solidaritätszuschlagsansprüche auf diesen Lohn nicht greifen. Praktisch heisst das: Der Schweizer Arbeitgeber behält die Steuern direkt vom Lohn ein und führt sie der Schweiz zu.
Beispiel: Martin aus Lörrach. Martin ist Maschinenbauingenieur, arbeitet in Basel und verdient CHF 96'000.00 pro Jahr. Auf seinen Lohnzetteln sieht er jede Monat den Steuerabzug des Kantons Basel-Stadt: rund CHF 14'000.00 Steuern pro Jahr, einbehalten direkt durch den Arbeitgeber. Martins Brutto-Netto-Schnitt ist damit ähnlich dem eines Basler Kollegen mit gleichem Lohn — nur dass er jeden Tag die Grenze quert und sein Geld in CHF erhält.
In Deutschland deklariert Martin den Schweizer Lohn trotzdem: Er ist dort unbeschränkt steuerpflichtig (Wohnsitzprinzip), der Lohn wird aber über die Schweizer Besteuerung angerechnet. Resultat: keine Doppelbesteuerung, sondern eine saubere Aufteilung. Wer hier schlampert, bekommt zuerst Post vom deutschen Finanzamt und später von der Schweiz — ein Doppelverfahren, das stressiger ist als die schwarzwaldnahen Staus am Zoll.
Grenzgänger Frankreich–Schweiz und Italien–Schweiz: Quellensteuer mit Sonderregeln
Für Grenzgänger Frankreich–Schweiz (Frontaliers) und Grenzgänger Italien–Schweiz gelten eigene Vertragswerke und Zusatzprotokolle, die sich vom Standardmuster unterscheiden: Die Schweiz behält für Grenzgänger aus Frankreich und Italien grundsätzlich das Erstbesteuerungsrecht auf den Arbeitslohn und zieht diesen als Quellensteuer direkt vom Lohn ab. Frankreich und Italien besteuern danach nach ihren Regeln und rechnen die Schweizer Quellensteuer an — die Details der Anrechnung und der betroffenen Grenzzonen sind vertraglich fein geregelt und ändern sich immer wieder. Verlass dich hier nicht auf Blog-Beiträge (auch nicht auf diesen): Die massgebenden Vertragstexte findest du in der Systematischen Rechtssammlung auf admin.ch.
Beispiel: Céline aus Saint-Louis
Beispiel: Céline aus Saint-Louis. Céline wohnt im französischen Saint-Louis, acht Kilometer von Basel entfernt, und arbeitet als Fachfrau Betreuung in einem Basler Spital. Ihr Lohn von CHF 78'000.00 wird in der Schweiz mit Quellensteuer belastet — der Arbeitgeber behält die Steuer monatlich ein und überweist sie der Steuerbehörde. In Frankreich deklariert sie den Lohn, und die Schweizer Quellensteuer wird nach den Regeln des bilateralen Abkommens angerechnet. Netto bleibt ihr etwas mehr, als wenn sie denselben Job in Saint-Louis hätte — Grund genug, jeden Tag über die Grenze zu fahren.
Die Homeoffice-Steuerfalle seit 2023 (Art. 15a DBA CH–DE)
Und jetzt der Teil, der seit 2023 das Leben vieler Grenzgänger verändert — und der Grund, warum «Grenzgänger Schweiz Steuern» neu gedacht werden muss.
Was Art. 15a DBA CH–DE regelt
Das revidierte Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland bringt mit Art. 15a eine neue Logik: Erwerbstätigkeit, die im Wohnstaat ausgeübt wird — also schlicht Homeoffice auf der deutschen Seite der Grenze —, kann das Besteuerungsrecht für diese Tage an Deutschland verlagern. Die Schweiz behält sich dabei in Art. 15a Abs. 4 vor, auf die Besteuerung solcher Tage zu verzichten, solange die Betroffenen die regelmässige Rückkehr an den Arbeitsort einhalten.
Die Behörden beider Länder haben dazu eine Verständigungsvereinbarung getroffen: Wer an maximal 39 Tagen pro Jahr im Homeoffice arbeitet, dessen Homeoffice-Tage bleiben vorerst unberücksichtigt — die Schweiz versteuert weiterhin den vollen Lohn. Wer darüber hinaus im Homeoffice arbeitet, verschiebt das Besteuerungsrecht tageweise an Deutschland: Jeder Homeoffice-Tag über die Toleranz hinaus wird dann in Deutschland besteuert und in der Schweiz aus der Steuerberechnung herausgerechnet.
Warum 39 Tage so wichtig sind
Beispiel: Daniel aus Kandern. Daniel ist Softwareentwickler bei einem Berner Unternehmen, verdient CHF 110'000.00 und arbeitet nach der Corona-Zeit gerne von zu Hause. Sein Team hat zwei Tage Homeoffice pro Woche eingeplant — das sind im Jahr schnell über 90 Tage. Der Effekt: Ein grosser Teil seines Lohns wird auf Deutschland umgeschichtet, und zwar mit deutschem Tarif. Bei seinem Einkommen bedeutet das rund CHF 4'000.00 bis 6'000.00 mehr Steuerbelastung pro Jahr, je nach Bundesland und Kirchensteuer. Daniels Firma hat deshalb die Homeoffice-Regel für Grenzgänger auf einen Tag pro Woche gedrosselt — sie möchte nicht für jeden Mitarbeiter zwei Steuerverfahren führen.
Die Lehre: Wenn du Grenzgänger Deutschland–Schweiz bist, führe ein Homeoffice-Tagebuch. Nicht schriftlich festgehaltene Tage helfen dir nicht, wenn das Finanzamt nachfragt. Und eine Faustregel: Unter 40 Tagen pro Jahr bist du auf der sicheren Seite der Verständigungsvereinbarung — die genauen Wirkungen der Regelung im Einzelfall prüft dein Steuerberater oder die zuständige Behörde.
Was für Frankreich und Italien gilt
Frankreich und Italien kennen vergleichbare Diskussionen um Telearbeit, die Vertragslagen sind aber anders gelagert und im Umbruch. Wer als Frontalier oder Grenzgänger aus Italien deutlich ins Homeoffice wechselt, riskiert je nach Vertrag die Umqualifizierung der gesamten Situation. Hier gilt: jede einzelne Homeoffice-Woche mit der Quellensteuer-Basis abgleichen und im Zweifel bei der ESTV nachfragen.
Quellensteuer und B-Bewilligung: die 90%-Regel und Quasi-Ansässigkeit
Zwei Begriffe tauchen bei Grenzgängern ständig auf — und werden ständig verwechselt.
Quellensteuer: Steuer direkt vom Lohn
Die Quellensteuer ist eine Steuer, die der Arbeitgeber direkt vom Lohn einbehält und der Steuerbehörde überweist — du bekommst sie also nie in die Hand. Für Grenzgänger aus Frankreich und Italien ist sie der Normalfall, für Grenzgänger aus Deutschland greift sie faktisch über die Schweizer Lohnsteuer am Arbeitsort. Wer tiefer einsteigen will, liest den ausführlichen Guide zur Quellensteuer in der Schweiz.
Die B-Bewilligung: Aufenthalt mit Wochenaufenthalt
Wer nicht jede Woche zurückkehrt, sondern während der Woche in der Schweiz wohnt und nur am Wochenende nach Hause fährt, erhält je nach Situation die B-Bewilligung (Aufenthaltsbewilligung). Steuerlich wird damit relevant: Wer mehr als die übliche Toleranz an Tagen in der Schweiz verbringt, kann dort steuerpflichtig werden. Für Grenzgänger aus Frankreich und Italien ist deshalb der Unterschied zwischen G- und B-Bewilligung nicht nur ein Verwaltungs-, sondern ein Steuerthema — die B-Bewilligung und Quellensteuer hängen zusammen wie Rechnung und Zahlung.
Quasi-Ansässigkeit: die 90%-Regel
Wer als in Deutschland wohnender Grenzgänger mehr als 90% des Welteinkommens aus der Schweiz bezieht, gilt nach Art. 15a und den einschlägigen Regeln als quasi-ansässig in der Schweiz — und wird dann für die Erwerbstätigkeit wie ein in der Schweiz Ansässiger besteuert, nicht mehr nach dem Grenzgängerregime. Das klingt nach einem Detail, kann aber die Steuerlast spürbar ändern, weil dann Schweizer Tarife auf die gesamte Erwerbstätigkeit angewendet werden.
Wer wissen will, wie viel netto vom Bruttolohn bleibt, bevor all diese Regeln greifen, nutzt den Brutto-Netto-Rechner für die Schweiz.
Selbständig als Grenzgänger: Rechnungen an Schweizer Kunden stellen
Bis hierhin ging es um unselbständige Arbeit — also den normalen Grenzgänger-Job. Was aber, wenn du als Grenzgänger selbständig Rechnungen stellst?
Die Einzelfirma als Grenzgänger
Grundsätzlich gilt: Selbständige Tätigkeit wird immer am Ort der tatsächlichen Geschäftstätigkeit besteuert, nicht am Wohnort. Wer als Grenzgänger eine Einzelfirma in der Schweiz gründet — mit eingetragenem Sitz und reeller Geschäftstätigkeit —, versteuert den Gewinn in der Schweiz. Der Wohnstaat nimmt den Gewinn über das DBA in die Verrechnung auf. Vorsicht: Eine blosse Briefkastenadresse reicht nicht; entscheidend ist, wo die Arbeit wirklich geleistet wird.
Wichtig für den Verträglichkeitscheck: Eine selbständige Tätigkeit neben dem Grenzgänger-Job kann die Bewilligung beeinflussen. Die G-Bewilligung gilt für die unselbständige Stelle bei einem Arbeitgeber; wer nebenbei selbständig arbeiten will, braucht dafür je nach Bewilligung eine eigene Genehmigung.
Was sich für Rechnungen und MWST ändert
Wer Rechnungen an Schweizer Kunden stellt, kommt um zwei Themen nicht herum: MWST und ein professionelles Rechnungswesen. Die MWST beträgt 8.1% auf den meisten Dienstleistungen, ab CHF 100'000.00 Jahresumsatz wird sie meldepflichtig — diese Schwelle gilt auch für Grenzgänger mit Schweizer Einzelfirma. Ab der MWST-Pflicht müssen Rechnungen die gesetzlichen Pflichtangaben erfüllen, inklusive QR-Rechnung für Schweizer Zahlungen. Mit der Rechnungssoftware von Magic Heidi erstellst du QR-Rechnungen und versendest sie in Minuten — inklusive MWST-Konto, das du für die Steuererklärung brauchst.
Die AHV ist das zweite Thema: Als selbständiger Grenzgänger bist du in der Regel in der Schweiz AHV-pflichtig — die Details regeln die Sozialversicherungsabkommen, Übersicht bei ahv.ch. Wer hier falsch liegt, zahlt später Nachbeiträge, die schnell vierstellig werden.
Beispiel: Luca aus Como, selbständig in Lugano
Beispiel: Luca. Luca wohnt in Como und arbeitet als UX-Designer selbständig für Schweizer Kunden. Er hat eine Einzelfirma mit Sitz in Lugano und stellt seine Rechnungen in CHF. Sein Umsatz liegt bei CHF 85'000.00 pro Jahr — noch unter der MWST-Schwelle, aber nur knapp. 2026 überschreitet er die CHF 100'000.00 und muss sich innert 30 Tagen bei der ESTV für die MWST anmelden. Luca rechnet jetzt mit 8.1% auf seinen Rechnungen — vorher mochten seine Kunden den Preis ohne MWST lieber, jetzt ist der Mehrwertsteuerbetrag einfach ein Posten auf der QR-Rechnung, den sie gewohnt sind.
Lucas Steuerlage: Der Gewinn wird in der Schweiz besteuert (Geschäftstätigkeit in Lugano), in Italien über die DBA-Regeln angerechnet. Sein Wohnkanton Como bleibt für die private Steuerpflicht zuständig — aber die selbständige Tätigkeit folgt dem Betriebsort. Was für Grenzgänger in festen Anstellungen ungewohnt ist, ist für Selbständige Routine: Steuern folgen der Arbeit, nicht dem Schlafzimmer.
Praktische Tipps für Grenzgänger: Belege, Wechselkurs, Steuerausgleich
Zum Schluss das Praktische — die Dinge, die du dieses Jahr konkret tun kannst.
1. Führe ein Homeoffice-Tagebuch
Jeden Homeoffice-Tag notieren, mit Datum. Am Jahresende hast du damit das entscheidende Dokument, wenn das Finanzamt oder die Schweizer Behörde nachfragt, ob du noch Grenzgänger im Sinne der Verständigungsvereinbarung bist. Ein einfaches Kalenderblatt reicht — Hauptsache, es existiert.
2. Beobachte den Wechselkurs CHF/EUR
Als Grenzgänger Deutschland–Schweiz verdienst du in CHF, lebst aber teilweise in EUR. Bei der Steuererklärung müssen CHF-Beträge in EUR umgerechnet werden — und umgekehrt für Schweizer Zwecke. Nutze für alle steuerlichen Umrechnungen die offiziellen Monats- oder Jahresmittelkurse der ESTV bzw. der deutschen Behörden, nicht den Tageskurs deiner Hausbank. Wer mit Kopfrechnen-Kursen arbeitet, bekommt Rückfragen.
3. Behalte deine Belege beidseitig
Du brauchst Belege für die Schweiz und den Wohnstaat. Bewahrungspflicht in der Schweiz: 10 Jahre. Digitale Ablage ist dein Freund — mit Magic Heidi hast du Rechnungen und Belege an einem Ort, inklusive MWST-Kategorien, die du für beide Erklärungen brauchst. Und wenn du Hilfe bei den Abzügen brauchst, lohnt der Blick in den Guide zu Treuhandkosten in der Schweiz — ein guter Treuhänder rechnet sich bei Grenzgänger-Konstellationen oft schneller, als du denkst.
4. Verstehe den Steuerausgleich
Der Steuerausgleich zwischen der Schweiz und Deutschland regelt, wer was besteuert — inklusive der Frage, ob deutsche Abgaben wie Kirchensteuer auf den Schweizer Lohn greifen. Wer die Grundmechanik verstanden hat, erschrickt nicht mehr vor dem deutschen Steuerbescheid, der den Schweizer Lohn ausweist, aber auf 0 EUR Steuer herauskommt. Das ist kein Fehler, sondern der Ausgleich.
5. Prüfe die Vorsorge
Als Grenzgänger zahlst du in die Schweizer AHV und vermutlich in eine Pensionskasse. Die Säule 3a steht Grenzgängern oft offen — aber die Abzugsfähigkeit hängt von deiner Steuerpflicht ab. Hier lohnt eine individuelle Beratung; pauschale Aussagen von Facebook-Gruppen solltest du nicht als Grundlage für Vorsorgeentscheide nehmen. Weitere steuerliche Themen, die bei Grenzgängern häufig falsch verstanden werden, behandeln wir im Artikel zur Verrechnungssteuer in der Schweiz.
Fazit: Grenzgänger sein heisst, die Regeln zu kennen
Die Frage «Grenzgänger Schweiz Steuern» hat keine Ein-Satz-Antwort — aber sie hat eine klare Struktur:
- Wohnst du in Deutschland? Dann zahlt die Schweiz deine Lohnsteuer am Arbeitsort (Art. 15 DBA CH–DE) — solange du die Homeoffice-Tage unter Kontrolle hast.
- Wohnst du in Frankreich oder Italien? Dann zieht die Schweiz per Quellensteuer das Erstbesteuerungsrecht ein; Details regeln die bilateralen Verträge.
- Homeoffice über 39 Tage verschiebt tageweise das Besteuerungsrecht an den Wohnstaat — ein Tagebuch ist der beste Schutz.
- Selbständig? Dann folgt die Steuer der Geschäftstätigkeit, und die MWST ab CHF 100'000.00 Umsatz ist Pflicht — inklusive QR-Rechnung und 8.1%.
Wer die Regeln kennt, spart sich doppelt: Steuern, die zu viel bezahlt werden, und Stress mit zwei Steuerbehörden gleichzeitig. Und wenn du als Grenzgänger selbständig Rechnungen stellst, willst du deine Administration nicht in zwei Ländern und drei Tools verlieren. Magic Heidi gibt dir Rechnungen, Belege und MWST in einem Tool — für CHF 25.00 pro Monat im Monatsabo, günstiger im Jahresabo. Was genau drinsteht, zeigt die Preisübersicht. Probier es aus — die erste Rechnung schickst du in Minuten.
Häufige Fragen zu Grenzgänger Schweiz Steuern
Wie viele Tage Homeoffice sind für Grenzgänger erlaubt?
Nach der Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland bleiben bis zu 39 Homeoffice-Tage pro Jahr ausser Betracht — die Schweiz versteuert weiterhin den vollen Lohn. Wer mehr als 39 Tage im Homeoffice arbeitet, verschiebt das Besteuerungsrecht tageweise an den Wohnstaat (Art. 15a DBA CH–DE). Grundlage ist ein Homeoffice-Tagebuch, das jeden Tag dokumentiert. Für Frankreich und Italien gelten eigene vertragliche Regeln.
Wo zahlt ein Grenzgänger Steuern?
Grenzgänger aus Deutschland zahlen ihre Einkommensteuer auf den Schweizer Lohn am Arbeitsort, also in der Schweiz (Art. 15 DBA CH–DE). Grenzgänger aus Frankreich und Italien zahlen über die Schweizer Quellensteuer, die direkt vom Lohn einbehalten wird; der Wohnstaat rechnet diese nach dem bilateralen Abkommen an. Der Wohnstaat bleibt für weitere Einkünfte zuständig und führt die Verrechnung durch.
Muss ein Grenzgänger in der Schweiz eine Steuererklärung machen?
Das hängt von der Bewilligung und der Einkommenssituation ab. Grenzgänger aus Deutschland mit reiner Lohnbesteuerung in der Schweiz zahlen über den Arbeitgeber und reichen die Erklärung beim Wohnstaat ein. Grenzgänger mit B-Bewilligung oder Quasi-Ansässigkeit (90%-Regel) sind in der Schweiz ordentlich steuerpflichtig und reichen eine Schweizer Steuererklärung ein. Für Selbständige mit Einzelfirma gilt die Steuerpflicht am Geschäftsort ohnehin.
Was kostet ein Steuerberater für Grenzgänger?
Eine Grenzgänger-Steuererklärung mit Deutschland-Bezug kostet bei einem Steuerberater je nach Komplexität typischerweise CHF 500.00 bis CHF 1'500.00 pro Jahr, bei komplexen Situationen mit Homeoffice-Verlagerung oder Selbständigkeit auch mehr. Ein Treuhänder lohnt sich besonders bei der erstmaligen Klärung der Situation; die laufende Erklärung kann danach oft selbst erstellt werden.
Kann ein Grenzgänger eine Einzelfirma in der Schweiz gründen?
Grundsätzlich ja — eine Einzelfirma mit Sitz und tatsächlicher Geschäftstätigkeit in der Schweiz ist auch für Personen mit Wohnsitz im Ausland möglich. Der Gewinn wird dann in der Schweiz besteuert, der Wohnstaat rechnet über das DBA an. Wichtig: Die selbständige Tätigkeit kann die G-Bewilligung beeinflussen, und ab CHF 100'000.00 Jahresumsatz besteht MWST-Pflicht (Normalsatz 8.1%) inklusive QR-Rechnung.
Was ist Quasi-Ansässigkeit beim Grenzgänger?
Quasi-Ansässigkeit bedeutet, dass ein Grenzgänger für die Erwerbstätigkeit wie ein in der Schweiz Ansässiger besteuert wird. Voraussetzung ist unter anderem, dass mehr als 90% des Welteinkommens aus der Schweiz stammen. In diesem Fall werden zusätzliche Abzüge und Schweizer Tarife auf die Erwerbstätigkeit angewendet — das kann die Steuerlast spürbar verändern und ist ein klassisches Thema für eine individuelle Beratung.
