E-Rechnung

E-Rechnung Schweiz: Das richtige Format für deine elektronische Rechnung

PDF, QR-Rechnung, eBill oder ZUGFeRD – was deine Kunden wirklich brauchen.

E-Rechnung Schweiz: elektronische Rechnung mit QR-Zahlteil

E-Rechnung Schweiz: Das richtige Format für deine elektronische Rechnung

E-Rechnung Schweiz 2026: Reicht ein PDF per E-Mail? QR-Rechnung, eBill, ZUGFeRD und die MWST-Regeln im Vergleich – mit klarer Empfehlung pro Kundentyp.

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Nathan Ganser

Founder of Magic Heidi

Die E-Rechnung Schweiz ist kein einheitliches Format, sondern ein Sammelbegriff: Jede elektronische Rechnung, die du per E-Mail, Portal oder Schnittstelle verschickst, ist mehrwertsteuerlich eine gültige Rechnung – sofern der Inhalt stimmt und Herkunft, Integrität und Lesbarkeit nachvollziehbar bleiben. Eine Pflicht zum Versand strukturierter E-Rechnungen wie in Deutschland gibt es in der Schweiz nicht.

Das klingt entspannend, sorgt aber in der Praxis für Verwirrung. Muss deine nächste Rechnung jetzt als XML-Datei daherkommen? Braucht jedes PDF einen ZUGFeRD-Stempel? Und was ist eigentlich mit dem QR-Zahlteil, den du seit Jahren verwendest?

Hier ist die Kurzfassung: Für Schweizer Kunden genügt in der Regel ein sauberes PDF mit QR-Rechnung. Für deutsche Firmenkunden brauchst du seit 2025 häufig ZUGFeRD oder XRechnung. Alles andere ist Optimierung, nicht Pflicht. Wir gehen die Formate der Reihe nach durch.

Keine E-Rechnungspflicht in der Schweiz

Ein PDF per E-Mail ist eine gültige elektronische Rechnung, solange alle Pflichtangaben nach Art. 26 MWSTG darauf stehen. Der Versand kostet dich CHF 0.00.

QR-Rechnung ist der Schweizer Standard

Seit dem 1. Oktober 2022 ist der QR-Zahlteil der einzige gültige Zahlteil im Schweizer Zahlungsverkehr. Rote und orange Einzahlungsscheine werden nicht mehr verarbeitet.

eBill für viele Privatkunden

Bei eBill landet die Rechnung direkt im E-Banking deiner Kundin. Sinnvoll bei vielen Kleinrechnungen an Privatpersonen, weniger bei fünf grossen Firmenkunden.

Deutschland ist anders

Deutsche B2B-Kunden müssen seit 2025 strukturierte E-Rechnungen (ZUGFeRD/XRechnung) empfangen können. Ein normales PDF wird dort zunehmend abgelehnt.

10 Jahre Aufbewahrung

Elektronische Rechnungen musst du 10 Jahre lang lesbar, unverändert und wiederauffindbar aufbewahren – genau wie Papierbelege.

Was ist eine E-Rechnung? Die drei Formen im Überblick

Eine elektronische Rechnung ist jedes Rechnungsdokument, das nicht auf Papier daherkommt. Klingt banal, ist aber der Kern der Verwirrung. Denn innerhalb dieser Definition gibt es drei ganz unterschiedliche Formen – und nur eine davon ist das, was Deutschland und die EU unter «E-Rechnung» verstehen.

1. Strukturierte E-Rechnung. Die Rechnungsdaten liegen als maschinenlesbare Datei vor, meist als XML. Der Computer deines Kunden liest Betrag, Datum und Positionen direkt ein, ohne dass jemand etwas abtippt. Bekannte Formate: XRechnung (reines XML) und ZUGFeRD (PDF mit eingebetteten Daten). Beide basieren auf dem EU-Standard EN 16931. In der Schweiz ist diese Form freiwillig.

2. Semi-strukturierte oder hybride Rechnung. Ein PDF, das Zusatzdaten enthält. Das klassische Schweizer Beispiel: der QR-Zahlteil in deinem PDF. Der Swiss QR Code überträgt die Zahlungsdaten maschinell ins E-Banking, die Rechnungspositionen selbst bleiben aber unstrukturiert. Für die Schweiz ist das der De-facto-Standard.

3. Unstrukturierte Rechnung. Ein normales PDF per E-Mail. Keine eingebetteten Daten, keine Schnittstelle. Trotzdem mehrwertsteuerrechtlich voll gültig, sofern alle Pflichtangaben stimmen. Für den grössten Teil der Schweizer Kleinunternehmen reicht genau das. Wie du eine solche Rechnung korrekt aufbaust, zeigt der Guide zum Rechnung schreiben in der Schweiz.

Warum die Unterscheidung wichtig ist: Wer im Internet liest, «E-Rechnung wird Pflicht», denkt an die Schweiz – gemeint ist aber meistens Deutschland. Die Standards, die dort gelten, sind nicht die Standards, die deine Schweizer Buchhaltung braucht.

E-Rechnung oder QR-Rechnung: Was in der Schweiz wirklich zählt

Das ist die Frage, die ich am häufigsten höre. Die Verwirrung ist verständlich, denn beide Begriffe schwirren seit Jahren durch Ratgeber.

Die Antwort: Die QR-Rechnung ist ein Zahlungsstandard, kein Rechnungsformat. Sie regelt, wie deine Kunden bezahlen – Code scannen, im E-Banking freigeben, Referenz verbindet Zahlung und Rechnung. Die E-Rechnung beschreibt dagegen, in welchem Dateiformat die Rechnung verschickt wird. Das PDF mit QR-Zahlteil vereint beides: eine semi-strukturierte E-Rechnung mit Schweizer Zahlungsstandard.

Ein konstruiertes, aber typisches Beispiel: Miriam Frey, Business Coach aus Bern, hat rund 22 Kundinnen und Kunden, meist lokale Firmen. Sie las von der deutschen E-Rechnungspflicht und war überzeugt, sie brauche nun eine teure Speziallösung. Das Angebot ihres Treuhänders: ein Rechnungsportal mit CHF 660.00 Jahresgebühr plus Gebühr pro verschickter Rechnung.

Nach zehn Minuten Recherche war klar: Das wäre Geld zum Fenster hinaus gewesen. Ihre Rechnungen als PDF mit QR-Zahlteil sind bereits elektronische Rechnungen im Sinne des Schweizer Mehrwertsteuerrechts. Ihre Kundinnen zahlen per E-Banking, die Referenz ordnet die Zahlung zu, fertig.

Ein Detail solltest du trotzdem kennen: Die QR-Rechnung hat eigene Regeln, die nichts mit E-Rechnungs-Formaten zu tun haben. Seit dem 1. Oktober 2022 ist sie der einzige gültige Zahlteil im Schweizer Zahlungsverkehr, und seit November 2025 gelten zusätzliche Anforderungen an strukturierte Adressen. Wenn du zum ersten Mal einen QR-Zahlteil erzeugst, führt dich die Anleitung zum QR-Rechnung erstellen Schritt für Schritt durch.

Digitale Rechnung verschicken: Diese MWST-Regeln gelten

Gute Nachricht zuerst: Das Mehrwertsteuerrecht ist medienneutral. Ob du deine Rechnung per Post, per E-Mail oder per Schnittstelle verschickst, spielt für die MWST keine Rolle. Was zählt, ist der Inhalt – und der steht in Art. 26 MWSTG.

Die Pflichtangaben sind immer dieselben:

  • Dein vollständiger Name oder Firmenname plus Adresse
  • UID beziehungsweise MWST-Nummer des Rechnungsstellers
  • Name und Adresse deiner Kundin oder deines Kunden
  • Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
  • Art, Umfang und Datum der erbrachten Leistung
  • Entgelt, MWST-Satz (8.1% Normalsatz, 3.8% für Beherbergung, 2.6% reduziert) und Steuerbetrag, oder der Hinweis auf eine Steuerbefreiung

Das gilt für die elektronische Rechnung exakt gleich wie für Papier. Eine kompakte Übersicht und eine fertige Rechnungsvorlage Schweiz findest du auf der Vorlagenseite.

Für elektronische Rechnungen und Belege kommt ein Punkt dazu, den viele überlesen: Herkunft, Integrität und Lesbarkeit müssen über die ganze Aufbewahrungsdauer nachvollziehbar bleiben. Das ergibt sich aus den Regeln zur ordnungsmässigen Buchführung (Geschäftsbücherverordnung) und aus der Praxis der ESTV. Konkret heisst das: Deine Kundin muss darauf vertrauen können, dass die Rechnung wirklich von dir stammt und unterwegs nicht verändert wurde.

Wie du das sicherstellst, ist dir überlassen. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist nicht vorgeschrieben. In der Praxis genügt ein dokumentierter, nachvollziehbarer Prozess: Rechnungen laufen immer über dieselbe Software und dieselbe Absenderadresse, jede Rechnung ist eindeutig nummeriert, das PDF wird unverändert archiviert, und die Zahlung lässt sich über die Referenz der Rechnung zuordnen. Die aktuellen Erläuterungen findest du auf estv.admin.ch. Stand: September 2026.

Kurz gesagt: In der Schweiz ist jede digitale Rechnung eine gültige Rechnung, wenn der Inhalt stimmt und dein Prozess glaubwürdig ist. Umgekehrt hilft dir das schönste Format nichts, wenn eine Pflichtangabe fehlt.

Rechnungen nach Deutschland: ZUGFeRD und XRechnung

Jetzt zum Thema, das tatsächlich Schmerzen verursacht. Deutschland hat 2025 die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich eingeführt: Unternehmen mit Sitz in Deutschland müssen strukturierte elektronische Rechnungen empfangen können – ZUGFeRD-Dateien (PDF mit eingebetteten XML-Daten) oder XRechnungen (reines XML). Die Pflicht, selbst nur noch strukturierte E-Rechnungen auszustellen, greift dort stufenweise ab 2027.

Die Folge für Schweizer Selbständige: Deutsche Firmen lehnen normale PDF-Rechnungen zunehmend ab. Nicht, weil jemand dich ärgern will, sondern weil deren Buchhaltung die Rechnung sonst manuell erfassen müsste.

Ein typisches Beispiel: Ein Zürcher Webdesigner setzt für eine Münchner Marketingagentur einen Relaunch um, Rechnungsbetrag CHF 4'800.00. Er verschickt sein gewohntes PDF – und bekommt es drei Tage später zurück. «Bitte als ZUGFeRD oder XRechnung.» Seine Rechnung war formal einwandfrei, aber für das Buchhaltungssystem der Agentur schlicht nicht automatisch verarbeitbar.

Praktisch hast du in so einem Fall zwei Wege: ein spezialisiertes Portal oder Konvertierungs-Tool nutzen, das dein PDF in ein ZUGFeRD-konformes Dokument verwandelt, oder mit dem deutschen Kunden abklären, ob er die Rechnung ausnahmsweise manuell erfasst. Wichtig für deine Planung: ZUGFeRD hat mehrere Profile, vom «Minimum» bis «Extended». Für den praktischen Einsatz mit deutschen Kunden reicht meist «Comfort» oder «Extended», weil dort alle üblichen Angaben inklusive Positionen enthalten sind. Die XRechnung ist vor allem bei Behörden und grossen Konzernen Pflicht.

Noch ein Hinweis zur MWST bei Kunden in der EU: Für Dienstleistungen an Unternehmen im EU-Ausland gilt in der Regel das Empfängerortsprinzip. Deine Rechnung weist dann keine Schweizer MWST aus, sondern die UID-Nummern beider Seiten. Die MWST-Behandlung ist also ein anderes Thema als das Dateiformat, wird aber gern in einem Atemzug verwechselt. Kläre den Fall mit deinem Treuhandbüro, bevor du die erste Grenzrechnung als steuerfrei ausstellst. Was für dich als Schweizer Freelancer sonst noch gilt, steht im Guide zur MWST für Freelancer.

eBill: Die Rechnung direkt im E-Banking deiner Kundin

Es gibt noch einen vierten Weg, der oft vergessen wird: eBill. Dahinter steckt ein Angebot von SIX, das über die meisten Schweizer Banken läuft, PostFinance inklusive. Deine Kundin gibt dich einmal in ihrem E-Banking frei – und bekommt danach jede neue Rechnung direkt dort angezeigt. Bezahlt wird mit zwei Klicks, ohne QR-Code scannen, ohne Wechsel des Kanals.

Der Unterschied zum QR-Code: Beim QR-Code scannt die Kundin aktiv jede Rechnung. Bei eBill liegt die Rechnung bereits im E-Banking, sobald du sie verschickst. Das senkt in der Praxis die Zeit bis zum Zahlungseingang und die Zahl der Mahnungen.

Für wen lohnt sich das? Vor allem für Betriebe mit vielen kleinen Rechnungen an Privatpersonen – Praxen, Vereine, Abo-Modelle, Online-Shops. Als Rechnungsstellerin zahlst du je nach Anbieter eine Transaktionsgebühr im Rappenbereich pro Rechnung, manche Banken verlangen zusätzlich eine einmalige Einrichtung. Für reine B2B-Dienstleister mit fünf grossen Firmenkunden lohnt sich der Aufwand dagegen selten.

Wie deine Kunden eine Rechnung mit QR-Code konkret bezahlen, erklärt übrigens der Artikel zum Bezahlen von QR-Code-Rechnungen.

Formate im Vergleich: Kosten und Aufwand

Damit du nicht raten musst, hier der direkte Vergleich der vier gängigen Wege. Die Kostenangaben sind grobe Grössenordnungen für ein Kleinstunternehmen.

FormatSo funktioniert'sAm besten fürKosten pro Rechnung
PDF per E-MailRechnung als Anhang, Zahlung per ÜberweisungFirmenkunden in der SchweizCHF 0.00
PDF mit QR-RechnungAnhang plus scanbarem ZahlteilSchweizer Kunden aller ArtCHF 0.00 per E-Mail, rund CHF 1.50 gedruckt mit Porto
ZUGFeRD / XRechnungPDF mit eingebetteten XML-Daten oder reines XMLFirmenkunden in Deutschland und der EUJe nach eingesetztem Tool oder Portal
eBillRechnung erscheint direkt im E-Banking der KundinPrivatkunden, Praxen, VereineRappenbeträge pro Rechnung, je nach Anbieter

Was in der Tabelle fehlt, ist der Softwareaufwand. Denn die eigentliche Frage ist nicht «welches Format», sondern «welches Tool».

Für den Schweizer Alltag – PDF-Rechnung mit korrektem QR-Zahlteil, MWST-Sätze, Mahnungen, Belegablage – brauchst du keine teure ERP-Lösung. Magic Heidi kostet je nach Plan CHF 24.99 bis CHF 39.00 pro Monat, erzeugt Schweizer QR-Rechnungen, verschickt sie per E-Mail und hält Belege und MWST-Sätze im Griff. bexio, die bekannteste Schweizer Alternative, startet im Jahresabo bei CHF 35.00 pro Monat und wird mit den grösseren Paketen deutlich teurer – die Details stehen in der Übersicht der bexio Preise. Was in welchem Magic-Heidi-Paket steckt, zeigt die Preisübersicht.

Und noch ein Rat gegen das Overkill-Denken: Du brauchst nicht am ersten Tag jedes Format. Starte mit dem PDF plus QR-Rechnung für Schweizer Kunden. Kümmere dich um ZUGFeRD, sobald der erste deutsche Kunde danach fragt. eBill lohnt sich, wenn du viele Privatkunden hast. So bleibt jede Investition da, wo sie sich bezahlt macht.

Archivierung: 10 Jahre Aufbewahrungspflicht

Ein Punkt, der bei allem Format-Stress gern untergeht: die Aufbewahrungspflicht. Geschäftsbücher, Buchungsbelege und damit auch deine Rechnungen musst du 10 Jahre lang aufbewahren – während dieses ganzen Zeitraums lesbar, unverändert und wiederauffindbar. Das gilt für Papier und für elektronische Rechnungen identisch. Die Gesetzestexte im aktuellen Wortlaut findest du auf fedlex.admin.ch.

Praktisch heisst das drei Dinge. Erstens: Bewahre die Rechnung so auf, wie du sie verschickt hast – ein PDF gehört als PDF ins Archiv, nicht nur als Ausdruck. Zweitens: Sorge dafür, dass du jede Rechnung auch in acht Jahren noch findest. Ein Ordner «Rechnungen 2026» auf der Festplatte ist ein Anfang, eine Software mit automatischem Archiv das bessere Ziel. Drittens: Mach regelmässig Backups. Eine Festplatte, die nach vier Jahren stirbt, ist keine Aufbewahrung.

Die Folgen eines schlampigen Archivs sind handfest. Bei einer MWST-Kontrolle muss jeder Beleg nachvollziehbar sein. Fehlen Unterlagen, kann die ESTV die Steuer nach pflichtgemässem Ermessen schätzen – und eine solche Schätzung fällt selten zu deinen Gunsten aus. Verglichen mit den Kosten eines geordneten Archivs ist das ein teurer Spass.

Fazit: Weniger Format-Denken, mehr bezahlte Rechnungen

Die E-Rechnung Schweiz ist einfacher, als sie aussieht. Für deine Schweizer Kunden ist das PDF mit QR-Rechnung der Standard, an dem 2026 kein Weg vorbeiführt. MWST-Pflichtangaben und 10 Jahre Archivierung gelten ohnehin für alles. Die einzige echte Neuerung kommt aus dem Ausland: Deutsche und EU-Firmenkunden verlangen zunehmend ZUGFeRD- oder XRechnung-Dateien.

Deine To-do-Liste ist deshalb kurz. Prüfe, ob deine Rechnungen alle Pflichtangaben nach Art. 26 MWSTG enthalten. Kläre, ob du Firmenkunden in Deutschland hast – falls ja, klär früh, wie du dort strukturierte Rechnungen lieferst. Und prüfe, ob eBill zu deiner Kundschaft passt.

Wenn du den Schweizer Teil davon mit einer schlanken Software erledigen willst: Das Rechnungsprogramm von Magic Heidi erstellt deine erste QR-Rechnung in wenigen Minuten, verschickt sie per E-Mail und erinnert dich, sobald eine Rechnung überfällig ist.

FAQ

Häufige Fragen zur E-Rechnung in der Schweiz

Ist ein PDF per E-Mail in der Schweiz eine gültige E-Rechnung?

Ja. Das Schweizer Mehrwertsteuerrecht ist medienneutral: Entscheidend sind die Pflichtangaben nach Art. 26 MWSTG sowie die Nachvollziehbarkeit von Herkunft, Integrität und Lesbarkeit über die Aufbewahrungsdauer. Ein normales PDF genügt dafür, eine qualifizierte elektronische Signatur ist nicht vorgeschrieben.

Gibt es in der Schweiz eine E-Rechnungspflicht wie in Deutschland?

Nein. Die Schweiz kennt keine Pflicht, strukturierte E-Rechnungen im Format ZUGFeRD oder XRechnung zu versenden. Pflicht ist einzig der QR-Zahlteil, wenn die Rechnung über den Schweizer Zahlungsverkehr bezahlt werden soll – das ist aber ein Zahlungsstandard, kein Rechnungsformat.

Brauche ich ZUGFeRD für Kunden in Deutschland?

Im B2B-Geschäft in aller Regel ja. Deutsche Unternehmen müssen seit 2025 elektronische Rechnungen nach dem EU-Standard EN 16931 empfangen können, und viele Buchhaltungen lehnen normale PDFs deshalb ab. Üblich ist ein ZUGFeRD-Dokument im Profil «Comfort» oder «Extended»; kläre vorab mit dem Kunden, welches Format sein System erwartet.

Was ist der Unterschied zwischen E-Rechnung und QR-Rechnung?

Die QR-Rechnung regelt die Zahlung: Der Swiss QR Code überträgt IBAN, Betrag und Referenz maschinell ins E-Banking. Die E-Rechnung beschreibt das Dateiformat der Rechnung. Dein PDF mit QR-Zahlteil ist beides gleichzeitig: eine semi-strukturierte E-Rechnung mit Schweizer Zahlungsstandard.

Was kostet die elektronische Rechnung in der Schweiz?

Der Versand eines PDFs per E-Mail kostet CHF 0.00. Gedruckte QR-Rechnungen verursachen Druck und Porto, grob CHF 1.50 pro Sendung. Bei eBill zahlst du als Rechnungsstellerin meist Rappenbeträge pro Rechnung. Dazu kommt die Software: Magic Heidi kostet CHF 24.99 bis CHF 39.00 pro Monat, bexio startet im Jahresabo bei CHF 35.00 pro Monat.

Wie lange muss ich elektronische Rechnungen aufbewahren?

10 Jahre, wie Papierrechnungen auch. Die Rechnungen müssen während der ganzen Frist lesbar, unverändert und wiederauffindbar bleiben. Bewahre das PDF im Originalformat auf und sichere es regelmässig – bei einer MWST-Kontrolle zählt nur, was du tatsächlich vorweisen kannst.

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