1. Mehrere Auftraggeber
Ein Auftraggeber = Nicht selbstständig, unabhängig vom Einkommen. Sie gelten rechtlich als Angestellte/r, auch wenn Sie Rechnungen stellen.
- Mehrere Auftraggeber belegen Unabhängigkeit
- Ein CHF 10'000-Auftraggeber = Angestelltenverhältnis
- Auftraggeber sollte Arbeitgeber-Sozialversicherung zahlen
- Hohes Einkommen hebt Ein-Auftraggeber-Regel nicht auf








