Die Berner Skala ist eine juristische Skala, die in der Schweiz verwendet wird, um zu bestimmen, wie lange ein Arbeitgeber den Lohn eines Arbeitnehmers weiterzahlen muss, der aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls unverschuldet arbeitsunfähig ist. Es basiert auf Artikel 324a des Schweizerischen Obligationenrechts (OR), der den Arbeitgeber verpflichtet, nach dem ersten Dienstjahr „für eine angemessene Dauer“ den Lohn zu bezahlen. Konkret handelt es sich um eine progressive „Skala“, die auf der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers basiert und Mindestdauern für die Gehaltsfortzahlung festlegt.
Warum „Berner“? Seinen Namen verdankt es einem Urteil des Berner Arbeitsgerichts aus dem Jahr 1926, das die Grundlagen dieses Systems zur Ausgewogenheit zwischen Arbeitnehmerrechten und Arbeitgeberpflichten legte. Heute ist es die Referenz in der französischsprachigen Schweiz und im Kanton Bern, aber auch andere Kantone verwenden Varianten.
Interessante Anmerkung: Wussten Sie, dass dieses System fast ein Jahrhundert alt ist? Damals versuchten Schweizer Gerichte, das Arbeitsrecht zu humanisieren, inspiriert von europäischen Arbeiterbewegungen. Im Vergleich zu Frankreich, wo der Arbeitgeber oft 90 % des Gehalts für 30 Tage zahlt (über die Sozialversicherung), setzt die Schweiz auf einen dezentraleren Ansatz, bei dem die private Versicherung eine Schlüsselrolle spielt.