Reisespesen in der Schweiz: Was Selbstständige abziehen können
(und wie Sie es belegen)
Ein praxisnaher, revisionssicherer Rahmen für abzugsfähige Reisekosten: Transport, Unterkunft, Verpflegung, gemischte Reisen, notwendige Belege und die 10-jährige Aufbewahrungspflicht.

Als Selbstständige/r in der Schweiz können Geschäftsreisen vollkommen legitim – und vollständig abzugsfähig sein – sofern sie «geschäftsmässig begründet» sind und Sie Zweck und Kosten dokumentieren können.
Dieser letzte Punkt ist entscheidend: Reisen gelten typischerweise als indirekte Ausgaben. Anders als Rohmaterial oder eine Subunternehmer-Rechnung «belegt» ein Flugticket sich nicht selbst. Steuerbehörden schauen bei Reisen oft genauer hin, weil sie leicht mit dem Privatleben überlappen können.
Dieser Leitfaden bietet Ihnen einen klaren, auf Schweizer Selbstständige ausgerichteten Rahmen:
- Welche Geschäftsreisekosten üblicherweise abzugsfähig sind
- Wie Sie geschäftlich vs. privat trennen (besonders bei gemischten Reisen)
- Welche Belege Sie aufbewahren sollten (damit Sie «revisionssicher» sind)
- Wie lange Belege in der Schweiz aufzubewahren sind (und wie Sie digital archivieren)
- Häufige Fehler, die Rückfragen auslösen
Hinweis: Dies sind allgemeine Informationen, keine Steuerberatung. Die kantonale Praxis kann variieren. Bei komplexen Fällen (hohe Beträge, lange Reisen, hohe Bewirtungskosten) konsultieren Sie einen Treuhänder/Steuerberater.
Reisespesen sind abzugsfähig – aber nur mit Nachweis.
Bei Selbstständigen können Reisen mit dem Privatleben überlappen. Der einfachste Weg, Rückfragen zu vermeiden: konsequent buchen und eine Prüfspur führen: Beleg + Zahlungsnachweis + Geschäftszweck.
Belege allein reichen nicht
Ergänzen Sie Zweck, Teilnehmer und Projektkontext.Prüfspur aufbauen
Verknüpfen Sie jeden Eintrag mit Dokumenten und Zahlungsnachweis.Gemischte Reisen erfordern Aufteilung
Trennen Sie, was möglich ist; teilen Sie den Rest vernünftig auf.Reisebelege laufend erfassen
Eine einfache Gewohnheit: Nach jeder Ausgabe eine kurze Notiz hinzufügen (Zweck, mit wem, Projekt). So werden schwache Belege zur vertretbaren Buchhaltung.

Kurzantwort: Welche Reisekosten sind üblicherweise abzugsfähig?
Wenn die Reise primär geschäftlich bedingt ist, können Selbstständige in der Schweiz in der Regel abziehen:
- Transport: Zug/Flug, Taxis, ÖV, Mietwagen, Kilometerentschädigung/Treibstoff (bei geschäftlicher Nutzung), Parkgebühren, Mautgebühren
- Unterkunft: Hotel/Airbnb für Geschäftsübernachtungen
- Verpflegung auf Reisen: angemessene Verpflegungskosten während Geschäftsreisen
- Kundenbewirtung (im Rahmen): mit klarer Dokumentation von Teilnehmern und Zweck
- Nebenkosten: Gepäckgebühren, Geschäftstelefonate, Arbeits-Internet, Konferenztickets, geschäftsbezogene Trinkgelder/Servicegebühren
Üblicherweise nicht abzugsfähig:
- Freizeitaktivitäten (Museum, Skipass, Spa)
- Einkäufe und persönliche Artikel (Kleidung, Kosmetik, Souvenirs)
- Zusätzliche Hotelnächte für private Verlängerungen (z.B. «angehängtes Wochenende»)
- Kosten für begleitende Partner/Ehepartner (ausser sie haben eine echte geschäftliche Funktion, die Sie belegen können)
Die «goldene Regel»: Bleiben Sie verhältnismässig und können Sie den Geschäftszweck in einem Satz erklären – gestützt auf Dokumente.
Selbstständig vs. Angestellt: Ein häufiger Schweizer Irrtum
Viele Online-Inhalte (und sogar offizielle Zusammenfassungen) konzentrieren sich auf Angestellte, die bestimmte Berufsauslagen in ihrer Steuererklärung abziehen (oft mit Pauschalen und spezifischen Obergrenzen – z.B. Pendlerabzug-Limits auf Bundesebene).
Als Selbstständige/r (Einzelfirma / Freelancer / Einzelunternehmer):
- Sie verwenden typischerweise nicht die Pauschalen-Logik für Angestellte.
- Ihre Reisekosten werden als Geschäftsaufwand in Ihrer Buchhaltung behandelt, sofern sie geschäftsmässig begründet und ordnungsgemäss dokumentiert sind.
Deshalb sind Ihre Dokumentation und Buchhaltungs-Prüfspur so wichtig: Ihre Reiseausgaben werden im Kontext Ihrer Geschäftsrealität beurteilt.
Welche Reisekosten sind für Selbstständige in der Schweiz abzugsfähig?
Denken Sie in Kategorien. Das hilft Ihnen, konsistent zu buchen und die Logik später bei Bedarf zu verteidigen.
Transport (An-/Abreise + lokale Fahrten)
Üblicherweise abzugsfähig (wenn geschäftlich bedingt):
- Flugtickets und Fluggebühren (inkl. Sitzplatzreservierung, Gepäckgebühren falls relevant)
- Zugtickets (SBB und international), Sitzplatzreservierungen
- Lokaler Transport: Tram/Bus/Metro-Tickets, Fahrdienste, Taxis
- Mietwagen für Geschäftsreisen
- Parkgebühren, Mautgebühren, Autobahnvignette bei Geschäftsreisen
- Treibstoff und Geschäftskilometer (je nach Erfassungsmethode der Fahrzeugnutzung)
- Velo/Scooter-Miete für Fahrten zu Meetings
Aufzubewahrende Belege:
- Rechnung/Quittung für Ticket oder Buchungsbestätigung mit Preis/Datum
- Zahlungsnachweis (Kartenauszug ist hilfreich, besonders bei minimalen Rechnungen)
- Bei Autonutzung: ein einfaches Fahrtenbuch (Datum, Strecke, Zweck, Kunde/Projekt)
Praxistipp: Wenn Sie geschäftliche und private Fahrten mischen, führen Sie eine klare Methode (Fahrtenbuch oder konsistenter Aufteilungsansatz). Konsistenz über das Jahr ist oft so wichtig wie die genaue Methode.
Unterkunft (Hotel, Airbnb, Serviced Apartments)
Üblicherweise abzugsfähig:
- Hotelnächte, die Ihren Geschäftstagen entsprechen
- Airbnb/Serviced-Apartment-Kosten für den geschäftlichen Teil der Reise
- Obligatorische Kurtaxen/Gebühren auf der Rechnung (wenn Teil der Unterkunft)
Üblicherweise nicht abzugsfähig:
- Zusatznächte rein für Freizeit («Wenn ich schon mal da bin…»)
- Upgrades, die eindeutig persönlicher Luxus ohne Geschäftsbedarf sind (seien Sie vorsichtig und vernünftig)
Aufzubewahrende Belege:
- Rechnung mit Daten, Gastname, Ort, Betrag
- Zahlungsnachweis
- Bei Plattform-Format (Airbnb/Booking): Endrechnung/Quittungs-PDF speichern
Verpflegung auf Reisen (Einzelreisen) + Kundenbewirtung
Verpflegung ist abzugsfähig, wenn sie mit Geschäftsreisen oder Geschäftstreffen verbunden ist – aber sie ist auch eine klassische Revisionsfrage, daher zählt die Dokumentationsqualität.
1) Verpflegung auf Reisen (Sie allein)
Üblicherweise abzugsfähig:
- Angemessene Verpflegungskosten an Geschäftsreisetagen (Frühstück/Mittag/Abend)
- Snacks während der Anreise, wenn klar Teil der Reise
Aufzubewahrende Belege:
- Detaillierte Quittung (nicht nur der Kartenschein)
- Datum, Ort, Betrag
- Notiz hinzufügen: «Geschäftsreise nach Stadt für Kunde/Projekt»
2) Essen mit Kunden/Partnern (Geschäftsbewirtung)
Oft abzugsfähig, wenn klar geschäftsbezogen und verhältnismässig:
- Mittag-/Abendessen mit Kunden, Interessenten, Lieferanten, Partnern
- Ein Kaffeetreffen als Teil von Geschäftsgesprächen
Was notieren (das ist entscheidend):
- Namen und Firma der Teilnehmer
- Geschäftszweck (z.B. «Projekt-Kickoff», «Partnerverhandlung», «Lieferantenbesuch»)
- Datum und Stadt
Falls Sie es später rechtfertigen müssen, ist eine Quittung mit nur «Restaurant – CHF 186» schwach. Eine Quittung mit diesem Betrag plus «Abendessen mit X (Firma Y) zur Verhandlung von Z» ist viel einfacher zu verteidigen.
Weitere abzugsfähige Nebenkosten (oft vergessen)
Je nach Tätigkeit können diese abzugsfähig sein, wenn klar mit der Reise verbunden:
- Konferenz-/Eventtickets (wenn geschäftsbezogen)
- Arbeits-Internetkosten unterwegs (Hotel-WLAN-Gebühr, Roaming-Paket für Arbeit)
- Geschäftstelefonate
- Trinkgelder/Servicegebühren, wenn üblich und mit Geschäftsessen oder Transport verbunden
- Druckkosten, kleine Büromaterialien für die Reise
- Versand von Mustern/Material nach Hause (z.B. Produktbeschaffungsreise)
Geschäftsreise vs. Privatreise: Die entscheidenden Faktoren
Eine Reise gilt grundsätzlich als «geschäftlich», wenn Sie Zweck, Timing und Verhalten im Einklang mit dem Geschäft nachweisen können.
Fragen Sie sich:
- Was ist der Geschäftszweck?
Ein Satz. Beispiel: «Treffen mit Kunde A, um den Vertrag abzuschliessen und Schulung durchzuführen.» - Welche Belege gibt es über die Quittung hinaus?
E-Mails, Kalendereinträge, Agenda, Konferenzanmeldung, Besprechungsnotizen, danach versandte Offerte. - Ergibt der Reiseplan Sinn?
Drei Tage Kundenmeetings + ein Wochenende Tourismus ist nicht «komplett geschäftlich». - Ist die Ausgabe verhältnismässig für Ihre Geschäftsart?
Steuerbehörden vergleichen oft mit dem, was ähnliche Unternehmen typischerweise ausgeben.
Ein hilfreicher Denkansatz: Hätten Sie diese Reise auch ohne den Geschäftszweck gemacht? Falls ja, erwarten Sie, den privaten Teil aufzuteilen und auszuschliessen.
Beispiel: Eine klare Geschäftsreise (und was Sie abziehen können)
Sie sind selbstständige/r Augenoptiker/in in der Schweiz. Eine grosse Brillenmarke lädt Sie nach Paris ein, um eine Zusammenarbeit aufzubauen.
Reise: Dienstagabend bis Freitag.
Programm:
- Dienstag: Ankunft, Hotel
- Mittwoch: Meeting am Hauptsitz, Mittagessen offeriert, Abendessen mit dem Team, Hotel
- Donnerstag: Partnerschaft finalisieren, Mittagessen von Ihnen bezahlt, freier Nachmittag Shopping, Hotel
- Freitag: Rückreise
Üblicherweise abzugsfähig:
- Transport nach Paris + lokaler Transport (Hotel ↔ Büros)
- Hotelnächte (Di/Mi/Do)
- Verpflegung im Zusammenhang mit der Geschäftsreise (Ihre Mittag-/Abendessen), inkl. das von Ihnen bezahlte Kundenessen
- Parkgebühren, Maut, Reisenebenkosten
Nicht abzugsfähig:
- Kleidung und Schuhe, die in der Freizeit gekauft wurden
- Jegliche Freizeitaktivitäten
Was zur Dokumentation hinzufügen:
- E-Mails mit Einladung + Agenda speichern
- Auf Essensquittungen notieren: «Meeting mit Marke-Team – Partnerverhandlung»
- Alle Ausgaben einem Projekt zuordnen: «Paris – Markenpartnerschaft»
Auch wenn Sie den Kunden nicht gewinnen, kann die Reise trotzdem geschäftlich bedingt sein – solange Absicht und Handlungen echt und dokumentiert waren (Akquise ist eine echte Geschäftstätigkeit).
Gemischte Reisen (teils geschäftlich, teils privat): Kosten aufteilen
Reisen mit doppeltem Zweck sind häufig: eine Konferenz plus Wochenende, oder Meetings in einer Stadt mit längerem Aufenthalt. Der sauberste Ansatz:
- Trennen Sie, was Sie trennen können, und
- Teilen Sie auf, was Sie nicht trennen können, basierend auf einer vernünftigen Regel (üblicherweise Tage).
Faustregel: Aufteilung nach Geschäfts- vs. Privattagen
Wenn Ihre Reise 7 Tage dauert und nur 4 geschäftlich sind, ziehen Sie typischerweise:
- Kosten ab, die rein geschäftlich sind (Konferenzgebühr, Taxi zum Kunden)
- Teilen geteilte Kosten (Unterkunft, teilweise Transport) vernünftig auf
- Schliessen rein private Zusätze aus (Tourismus, Freizeit, Zusatznächte)
Beispiel 1: Konferenz + angehängtes Wochenende
Sie besuchen eine 3-tägige Konferenz (Do–Sa) und bleiben bis Montag zum Sightseeing.
Oft abzugsfähig:
- Konferenzticket
- Hotel Do–Sa Nächte (wenn mit Konferenztagen übereinstimmend; prüfen Sie Ihren genauen Zeitplan)
- Lokaler Transport zum Veranstaltungsort
- Verpflegung während der Konferenztage
Üblicherweise nicht abzugsfähig:
- Zusätzliche Sonntag/Montag-Hotelnächte für Freizeit
- Touristenaktivitäten
Transport (Flug/Zug):
Das ist der kniffligste Punkt. Wenn sich die Flugkosten durch einen Extra-Tag nicht wesentlich ändern, behandeln manche Unternehmen den Haupttransport als geschäftlich – andere teilen auf. Der sicherere Ansatz: dokumentieren Sie, warum der Reiseplan notwendig war, und seien Sie konservativ, wenn die «Ferienverlängerung» der eigentliche Treiber ist.
Beispiel 2: Kundenbesuch + Remote-Arbeitstage + Freizeit
Sie besuchen einen Kunden für 2 Tage, arbeiten dann 3 Tage remote aus derselben Stadt, dann 2 Tage frei.
Sie sollten nachweisen können:
- Welche Tage waren kundenbezogen
- Welche Tage waren tatsächlich Arbeitstage (Lieferungen, Meetings, Rechnungen, Projektaufgaben)
- Welche Tage waren privat (diese Kosten ausschliessen)
Beispiel 3: Partner/Partnerin begleitet Sie
Wenn Ihr/e Partner/in auf Ihrer Geschäftsreise dabei ist:
- Deren Flug, Verpflegung und Aktivitäten sind grundsätzlich privat und nicht abzugsfähig.
- Wenn sie eine echte geschäftliche Rolle haben (z.B. Angestellte/r/Auftragnehmer/in mit definierter Funktion auf der Reise), brauchen Sie starke Dokumentation: Rolle, Aufgaben, und warum ihre Anwesenheit notwendig war.
Welche Belege sollten Sie aufbewahren? (Revisionssichere Checkliste)
In der Schweiz wollen Sie Dokumentation, die eine Prüfspur schafft – eine klare Verbindung von der Transaktion zum Geschäftszweck und zu Ihrem Buchhaltungseintrag.
Mindestnachweis für jede Reiseausgabe
Für jeden Aufwand aufbewahren:
- Quittung/Rechnung (vorzugsweise detailliert)
- Zahlungsnachweis (Kartenbeleg oder Bank-/Kreditkartenauszug)
- Geschäftszweck-Notiz (kurz aber spezifisch)
Was auf Quittungen notieren (die «30-Sekunden-Gewohnheit»)
Direkt nach der Ausgabe (oder beim Scannen) hinzufügen:
- Zweck: «Kundenmeeting», «Lieferantenbeschaffung», «Konferenzteilnahme»
- Mit wem: Kunden-/Interessenten-/Lieferantenname (bei Essen/Bewirtung)
- Wo/wann: Stadt + Datum (oft schon auf der Quittung)
- Projekt-Tag: Kundenname, Auftragsnummer oder Projektname
So wird ein Stapel Quittungen zur vertretbaren Buchhaltung.
Was nach Kategorie aufbewahren
Transport
- Tickets/Rechnungen (Zug/Flug)
- Taxiquittungen
- Mietvertrag + Tankquittungen
- Parkgebühren/Maut
- Strecken-/Zwecknotizen bei Autonutzung
Unterkunft
- Hotelrechnung mit Daten
- Plattform-Rechnung (Airbnb/Booking) als PDF gespeichert
- Zahlungsnachweis
Verpflegung
- Detaillierte Quittung (bei Barzahlung danach fragen)
- Teilnehmer + Geschäftszweck-Notiz (besonders bei Kundenbewirtung)
Bei Barzahlung
- Immer detaillierte Quittung verlangen
- Sofort Notiz hinzufügen (Bargeld ist später schwerer nachzuverfolgen)
Fremdwährungsausgaben
- Originalbeleg in Fremdwährung aufbewahren
- CHF-Betrag mit konsistenter Methode erfassen (z.B. CHF-Betrag vom Kartenauszug, oder konsistent verwendete dokumentierte Wechselkursquelle)
Wie lange müssen Sie Reisebelege in der Schweiz aufbewahren? (Und digitale Archivierungsgrundlagen)
Schweizer Aufbewahrungserwartungen verlangen grundsätzlich ordnungsgemässe Aufbewahrung und die Fähigkeit, Unterlagen bei Anfrage zeitnah vorzulegen. Ein weitverbreiteter Standard ist 10 Jahre Aufbewahrung für Buchhaltungsunterlagen und Belege (Quittungen, Rechnungen, Kontoauszüge), zusammen mit einem lesbaren, abrufbaren Ablagesystem. Offizielle Leitlinien betonen auch Nachvollziehbarkeit («Prüfspur») und geordnete Dokumentation.
Quelle: ESTV-Leitlinien zu Aufbewahrung und Prüfspur-Konzepten.
https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/die-estv/fragen-und-antworten20.html
Sind Scans/digitale Kopien akzeptiert?
In der Praxis nutzen viele Unternehmen erfolgreich digitale Archivierung – solange Dokumente lesbar, vollständig und abrufbar bleiben und Ihr Prozess konsistent ist. Bei Grenzfällen (hohe Beträge, bestimmte formelle Dokumente oder spezifische kantonale Erwartungen) kann ein Treuhänder beraten, was im Original aufzubewahren ist.
Eine einfache Archivstruktur, die funktioniert
Verwenden Sie eine konsistente Benennungs- + Ordnerlogik:
2026-01-Paris-KundeA/Transport/Hotel/Verpflegung/Konferenz/
- Dateinamen wie:
2026-01-12_Taxi_Paris_KundeA_CHF32.pdf2026-01-13_Restaurant_Abendessen_KundeA_Teilnehmer.pdf
Ihr Ziel: Wenn Sie 18 Monate später gefragt werden, können Sie die Geschichte schnell rekonstruieren.
«Vorher / Während / Nachher» Reisekosten-Checkliste (zum Kopieren)
Vor der Reise
- Geschäftszweck definieren (Kundenmeeting, Konferenz, Lieferantenbesuch)
- Kontext speichern: Einladungs-E-Mail, Agenda, Anmeldung
- Projekt-Tag erstellen (z.B. «Kunde A – Paris»)
Während der Reise
- Belege sofort erfassen (Foto/Scan)
- Bei Essen/Bewirtung notieren: Teilnehmer + Zweck
- Private Kosten in Echtzeit trennen (zweite Karte/Portemonnaie nutzen falls hilfreich)
Nach der Reise
- Belege mit Bank-/Kreditkartenauszügen abgleichen
- Gemischte Kosten aufteilen (Geschäfts- vs. Privattage)
- Dokumente in strukturiertem Archiv exportieren/speichern
- Ausgaben konsistent buchen (jeden Monat gleiche Kategorien)
Häufige Fehler (und wie Sie sie vermeiden)
Fehler 1: «Es ist geschäftlich, weil ich es sage»
Lösung: Belege hinzufügen – E-Mails, Kalendereinträge, Konferenztickets, Besprechungsnotizen.
Fehler 2: Shopping und Freizeit als «Reisekosten» abziehen
Lösung: Private Ausgaben separat halten. Wenn es persönlich ist (Kleidung, Museum, Spa), nicht als Geschäft buchen.
Fehler 3: Keine detaillierten Quittungen bei Verpflegung
Lösung: Die detaillierte Quittung verlangen. Teilnehmer + Zweck hinzufügen.
Fehler 4: Gemischte Reisen ohne Aufteilung
Lösung: Nach Tagen aufteilen und private Zusätze ausschliessen. Methode konsistent halten.
Fehler 5: Schwache Prüfspur
Lösung: Jeden Buchhaltungseintrag verknüpfen mit:
- Quittung/Rechnung
- Zahlungsnachweis
- Geschäftszweck-Notiz
Genau das macht Prüfungen schneller und stressfreier.
Was passiert, wenn Sie private Reisen als geschäftlich abziehen?
Die Folgen hängen von den Fakten und der Schwere ab, aber grundsätzlich sollten Sie rechnen mit:
- Nachveranlagung/Korrekturen: früher eingereichte Ergebnisse können korrigiert werden
- Nachsteuern und Zinsen: möglicherweise fällig, wenn steuerbares Einkommen zu niedrig deklariert wurde
- Bussen/Strafen: möglich bei fehlenden Dokumenten, Nicht-Kooperation oder absichtlicher Falschdarstellung
- Administrativer Aufwand: Nachweisanfragen, Fristen und Stress
Wenn Sie merken, dass Sie einen Fehler gemacht haben, ist es meist besser, ihn proaktiv zu korrigieren und zu kooperieren. Gutgläubiges Verhalten und klare Unterlagen wirken sich positiv aus.
MWST-pflichtig? Diese zusätzliche Disziplin beachten
Wenn Sie MWST-pflichtig sind, ist die Reisedokumentation nicht nur für die Einkommenssteuer wichtig, sondern auch für die MWST-Compliance (wo anwendbar). Schweizer Behörden betonen Nachvollziehbarkeit («Prüfspur») und ordnungsgemässe Unterlagen. Bewahren Sie vollständige Belege auf und stellen Sie sicher, dass Ihre Buchhaltung eine klare Verbindung zwischen Dokumenten und Einträgen zeigt.
Referenz zu Aufbewahrungs-/Prüfspur-Prinzipien: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/die-estv/fragen-und-antworten20.html
FAQ: Reisespesen für Schweizer Selbstständige (Abzüge + Nachweise)
1) Was gilt als Geschäftsreise vs. Arbeitsweg in der Schweiz?
Eine Geschäftsreise ist eine Reise, die dem Geschäftszweck dient (Kundenmeeting, Lieferantenbesuch, Konferenz). Arbeitsweg ist die regelmässige Fahrt zu einem festen Arbeitsplatz. Selbstständige sollten sich darauf konzentrieren, ob die Reise geschäftsmässig begründet und in der Buchhaltung dokumentiert ist.
2) Kann ich Reisekosten abziehen, wenn ich den Kunden oder Auftrag nicht gewinne?
Oft ja – Akquise ist eine echte Geschäftstätigkeit – wenn Sie Absicht und Handlungen dokumentieren können (E-Mails, Offerten, Besprechungsnotizen).
3) Sind Flüge und Zugtickets abzugsfähig?
Ja, wenn primär geschäftlich bedingt. Behalten Sie die Buchungsrechnung/-bestätigung und den Zahlungsnachweis, und notieren Sie den Geschäftszweck.
4) Kann ich Taxis, ÖV, Parkgebühren, Maut und Gepäckgebühren abziehen?
Grundsätzlich ja, wenn für Geschäftsreisen genutzt und ordnungsgemäss dokumentiert.
5) Kann ich Hotel- oder Airbnb-Kosten abziehen?
Ja, für Geschäftsnächte. Bei gemischten Reisen private Verlängerungsnächte ausschliessen und Rechnungen mit Daten aufbewahren.
6) Kann ich Verpflegung auf Arbeitsreisen abziehen?
Üblicherweise ja, wenn angemessen und mit Geschäftsreisen verbunden. Detaillierte Quittungen aufbewahren und kurze Zwecknotiz hinzufügen.
7) Was ist mit Kundenbewirtung – welche Nachweise brauche ich?
Quittung aufbewahren und notieren: Teilnehmer (Namen/Firma) + Geschäftszweck. Das ist eine der wichtigsten Dokumentationsgewohnheiten.
8) Wie gehe ich mit gemischten Geschäfts- + Ferienreisen um?
Strikt geschäftliche Kosten trennen, geteilte Kosten vernünftig aufteilen (oft nach Tagen), und Freizeitaktivitäten sowie private Zusätze ausschliessen.
9) Werden digitale Scans von Quittungen akzeptiert, und brauche ich Originale?
Viele Unternehmen nutzen erfolgreich digitale Archivierung, wenn Dokumente vollständig, lesbar und mit klarer Prüfspur abrufbar sind. Bei Spezialfällen einen Treuhänder fragen. Dokumente für die übliche Aufbewahrungsfrist aufbewahren (üblicherweise 10 Jahre).
10) Wie lange muss ich Reisebelege in der Schweiz aufbewahren?
Eine gängige Regel ist 10 Jahre für Buchhaltungsunterlagen und Belege, mit ordnungsgemässer Aufbewahrung und Prüfspur. Siehe ESTV-Leitlinien:
https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/die-estv/fragen-und-antworten20.html
Reiseabzüge einfach machen: Das einfachste System, das funktioniert
Sie brauchen keine komplizierte Buchhaltungstheorie, um Reisekosten korrekt abzuziehen. Sie brauchen:
- Einen klaren Geschäftszweck
- Vollständige Quittungen + Zahlungsnachweis
- Eine kurze Notiz, die die Ausgabe mit dem Geschäft verknüpft
- Ein konsistentes Archiv, das Sie später durchsuchen können
Starker nächster Schritt (CTA)
Wenn Sie möchten, dass Reiseabzüge stressfrei sind, richten Sie heute einen Spesenworkflow ein:
- Belege laufend erfassen (kein Monatsend-Stapel)
- Jede Ausgabe einem Kunden/Projekt zuordnen
- Teilnehmer + Zweck bei Verpflegung hinzufügen
- Alles in einem strukturierten, exportierbaren Archiv speichern (PDF/CSV)
Konsequent gemacht, erhalten Sie eine saubere Buchhaltung, schnellere Steuervorbereitung und weit weniger Fragen bei einer Prüfung.
Nur allgemeine Informationen; keine Steuerberatung. Bei komplexen Fällen konsultieren Sie einen Schweizer Treuhänder/Steuerberater.
Wollen Sie einfacher revisionssicher sein?
Belege erfassen, Zweck/Teilnehmer hinzufügen und ein sauberes Archiv führen – damit Reiseabzüge kein Steuersaison-Albtraum werden.