Hier geraten die meisten Freelancer ins Grübeln. Sie nutzen vielleicht dieselbe Software (wie Bexio oder Klara), aber die Art und Weise, wie Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben erfassen, wird jetzt komplexer.
Als Freelancer mit einem Umsatz unter 500.000 CHF haben Sie wahrscheinlich die einfache Buchhaltung verwendet.
Logik: Einnahmen? Gut, erfassen. Ausgaben? Erfassen.
Ergebnis: Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn.
Steuer: Sie tragen diesen Gewinn in Ihre private Steuererklärung ein. Fertig.
Eine GmbH muss die doppelte Buchführung anwenden. Statt nur einer Transaktionsliste müssen Sie nun jährlich zwei wichtige Dokumente für das Finanzamt erstellen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung -> „Der Film“
Sie ähnelt Ihrer bisherigen Vorgehensweise. Sie erzählt die Geschichte Ihres Geschäftsjahres.
Was sie zeigt: Einnahmen (Umsatz) vs. Ausgaben (Gehälter, Miete, Software) über einen bestimmten Zeitraum (z. B. 1. Januar bis 31. Dezember).
Das Endergebnis: Gewinn oder Verlust.
Der Haken: Anders als zuvor ist Ihr eigenes Gehalt nun eine Ausgabe! In der Einzelfirma war Ihr „Gewinn“ Ihr Gehalt. In einer GmbH zahlt Ihnen das Unternehmen ein Gehalt (wodurch der Gewinn sinkt), und der verbleibende Gewinn gehört dem Unternehmen, nicht Ihnen.
Die Bilanz -> „Die Momentaufnahme“
Dies ist die neue Anforderung, die viele verwirrt. Während die Gewinn- und Verlustrechnung einem Film gleicht, der ein ganzes Jahr umfasst, ist die Bilanz ein Foto, aufgenommen in einer einzigen Sekunde: 23:59 Uhr am 31. Dezember.
Sie fragt nicht: „Wie viel haben wir verdient?“, sondern: „Wie gesund sind wir aktuell?“. Sie hat zwei Seiten, die immer ausgeglichen sein müssen:
Linke Seite (Vermögen): Was dem Unternehmen gehört.
Bargeld auf dem Bankkonto.
Computer und Ausrüstung.
Offene Rechnungen (Geld, das Ihnen Kunden schulden).
Rechte Seite (Verbindlichkeiten): Wer hat dafür bezahlt?
Schulden: Geld, das Lieferanten oder Banken geschuldet wird.
Eigenkapital: Das von Ihnen eingebrachte Kapital (das Startkapital von 20.000 €) zuzüglich der über die Jahre erwirtschafteten Gewinne.
Warum ist das wichtig? In Ihrer alten „Milchbüchli“ war der Kauf eines Laptops für 3.000 CHF lediglich eine Ausgabe. In der Bilanz ist dieser Laptop jedoch ein Vermögenswert. Er steht auf der linken Seite Ihrer Bilanz und verliert mit den Jahren langsam an Wert (Abschreibung). Das verändert die Darstellung Ihres Gewinns.
Die Kapitalflussrechnung
Streng genommen sind kleine Schweizer GmbHs oft gesetzlich von der Abgabe einer vollständigen Kapitalflussrechnung befreit (OR Art. 961), aber Ihr Steuerberater wird wahrscheinlich eine erstellen, und Sie müssen sie unbedingt verstehen.
Warum? Weil Gewinn nicht gleich Bargeld ist.
Szenario: Sie stellen am 20. Dezember eine Rechnung über 50.000 CHF aus.
Gewinn- und Verlustrechnung: „Super! +50.000 Umsatz! Großer Gewinn!“
Kapitalflussrechnung: „Null.“ (Weil der Kunde noch nicht bezahlt hat).
Bilanz: Zeigt die „Forderungen“ (Geld, das Ihnen zusteht).
Wenn Sie nur Ihren Gewinn betrachten, denken Sie vielleicht, Sie seien reich und kaufen einen neuen Server. Doch wenn Sie Ihren Cashflow betrachten, erkennen Sie, dass Ihr Bankkonto leer ist, bis der Kunde zahlt. Die Kapitalflussrechnung bildet den tatsächlichen Geldfluss ab und entlarvt die Buchhaltungstricks.