Kompletter Ratgeber

Einpersonen-GmbH Schweiz: Ihr kompletter Ratgeber zur Ein-Mann-GmbH

Allein selbstständig sein bedeutet nicht, auf den Schutz und die Glaubwürdigkeit einer richtigen Gesellschaft verzichten zu müssen. Erfahren Sie alles über die Gründung einer Einpersonen-GmbH – vom CHF 20'000 Stammkapital über Haftungsschutz bis zur Steueroptimierung.

Schweizer Geschäftsbüro

Allein selbstständig zu sein bedeutet nicht, auf den Schutz und die Glaubwürdigkeit einer ordentlichen Gesellschaftsform verzichten zu müssen. Eine Einpersonen-GmbH kombiniert die Unabhängigkeit der Einzelunternehmerschaft mit den rechtlichen Vorteilen einer Kapitalgesellschaft – ganz ohne Partner.

Seit 2008 erlaubt das Schweizer Recht die Gründung einer GmbH durch eine einzelne Person. Das heisst: Sie können gleichzeitig alleiniger Gesellschafter, Geschäftsführer und einziger Mitarbeiter sein und geniessen trotzdem den Schutz der beschränkten Haftung für Ihr Privatvermögen.

Wenn Sie als Einzelunternehmer über CHF 100'000 jährlich verdienen, eventuell später Partner ins Boot holen möchten oder einfach ruhiger schlafen wollen, weil Ihr Privatvermögen vor Geschäftsrisiken geschützt ist, könnte die Einpersonen-GmbH Ihr nächster logischer Schritt sein.

Hauptunterschiede

Einpersonen-GmbH vs. Einzelfirma

Diese Unterschiede helfen Ihnen bei der Entscheidung für den richtigen Zeitpunkt.

MerkmalEinpersonen-GmbHEinzelfirma
MindestkapitalCHF 20'000Keines
Persönliche Haftung Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen Unbeschränkt
GründungskostenAb CHF 10'000Unter CHF 500
Handelsregistereintrag ObligatorischOptional unter CHF 100'000
Professionelles Image Erhöhte GlaubwürdigkeitWird als kleinerer Betrieb wahrgenommen
Jährliche KostenCHF 5'000-10'000+CHF 1'000-3'000
Partner hinzufügen Einfach neue Anteile ausgeben Komplette Umstrukturierung nötig
Wechsel-Auslöser

Wann sollten Sie eine Einpersonen-GmbH gründen?

Die Entscheidung hängt von drei Faktoren ab: Umsatz, Risiko und Ambitionen.

Umsatzschwelle

Die CHF 100'000-Frage

Unter CHF 100'000 ist die Einzelfirma oft sinnvoller. Darüber rechtfertigen die GmbH-Vorteile die höheren Kosten.

  • Unter CHF 100'000: Einzelfirma meist ausreichend
  • Ab CHF 100'000: MWST-Pflicht ohnehin erforderlich
  • CHF 150'000-200'000: Meiste Berater empfehlen GmbH
  • Steueroptimierung allein kann die Struktur rechtfertigen
Umsatzschwelle und GmbH Entscheidung
Risikoeinschätzung

Was steht auf dem Spiel?

Berücksichtigen Sie Ihr persönliches Haftungsrisiko bei Geschäftsverbindlichkeiten und möglichen Forderungen.

  • Könnten Sie persönlich Ihren grössten Auftrag zurückzahlen, wenn etwas schiefgeht?
  • Haben Sie Lagerbestände, Geräteleasing oder Büroverpflichtungen?
  • Sind Sie in Beratung, IT, Bau oder Branchen mit häufigen Haftungsfällen tätig?
  • Besitzen Sie ein Eigenheim oder haben Sie Ersparnisse, die Sie nicht verlieren dürfen?
Risikobewertung für Selbstständige
Wachstumsplanung

2-3 Jahre vorausdenken

Eine Einpersonen-GmbH macht Ihre Struktur zukunftssicher für neue Chancen.

  • Planen Sie, in naher Zukunft Mitarbeiter einzustellen
  • Möchten Sie eventuell einen Geschäftspartner aufnehmen
  • Bauen Sie etwas auf, das Sie später verkaufen könnten
  • Wollen Sie Investoren anziehen oder grössere Kunden gewinnen
Strategische Wachstumsplanung für eine GmbH

Gesetzliche Anforderungen Einpersonen-GmbH
Was das Schweizer Recht verlangt

Die unverzichtbaren Voraussetzungen kennen, bevor Sie mit der Gründung beginnen.

⚖️ Gesetzeskonformität
🔒 Vermögensschutz
📝 Ordnungsgemässe Dokumentation
Offizielle Eintragung
💰
CHF 20'000 Stammkapital

Vollständig eingezahlt vor Eintragung – wird zum Betriebskapital Ihrer Firma

🇨🇭
Schweizer Geschäftsführer

Mindestens ein Geschäftsführer muss in der Schweiz wohnhaft sein

📋
Handelsregistereintrag

Obligatorische Eintragung schafft öffentliches Register Ihrer Gesellschaft

📊
Buchhaltungsstandards

Doppelte Buchführung und jährlicher Jahresabschluss erforderlich

Der Gründungsablauf: Ihr Schritt-für-Schritt-Zeitplan

Die Gründung einer Einpersonen-GmbH dauert typischerweise 2-3 Wochen. So läuft es ab:

Woche 1: Vorbereitung (3-5 Tage)

Firmennamen wählen

  • Muss «GmbH» oder regionale Variante enthalten («Sàrl» französisch, «Sagl» italienisch)
  • Muss einzigartig und von bestehenden eingetragenen Firmen unterscheidbar sein
  • Darf nicht über Geschäftstätigkeit oder Standort täuschen
  • Verfügbarkeit beim kantonalen Handelsregister prüfen

Gründungsunterlagen vorbereiten

  • Gesellschaftsvertrag (Statuten)
  • Gesellschafterbeschluss zur Ernennung der Geschäftsführung
  • Annahmeerklärung der Geschäftsführer
  • Persönliche Ausweisdokumente
  • Nachweis der Geschäftsadresse in der Schweiz

Woche 2: Kapital und Beurkundung (5-7 Tage)

Kapitaleinzahlungskonto eröffnen

Besuchen Sie eine Schweizer Bank mit Ihrem Gesellschaftsvertragsentwurf. Die Bank eröffnet ein gesperrtes Konto, auf das Sie die CHF 20'000 einzahlen. Sie erhalten eine Bestätigung, die für die Eintragung benötigt wird.

Notarielle Beurkundung

Treffen Sie sich mit einem Schweizer Notar zur Beglaubigung Ihrer Gründungsdokumente. Der Notar verifiziert Identitäten, bezeugt Unterschriften und erstellt die beglaubigte Gründungsurkunde.

Kosten: CHF 1'500-3'000 je nach Komplexität und Kanton.

Woche 3: Eintragung (5-10 Tage)

Einreichung beim Handelsregister

Der Notar oder Ihr Dienstleister reicht alle Dokumente beim kantonalen Handelsregisteramt ein:

  • Beglaubigte Statuten
  • Geschäftsführererklärungen
  • Kapitaleinzahlungsbestätigung
  • UBO-Erklärung (wirtschaftlich Berechtigter)
  • Strafregisterauszug für Geschäftsführer (einige Kantone)

Eintragungsgebühr: CHF 600 für Handelsregistereintrag.

Eintragungsbestätigung erhalten

Nach Genehmigung erhalten Sie Ihre UID (Unternehmens-Identifikationsnummer) und offizielle Firmeneintragung. Das Kapitaleinzahlungskonto wird freigegeben und Sie können ein reguläres Geschäftskonto eröffnen.

Gründungskosten: Budget einplanen

Die komplette Investition verstehen, die für Ihre Einpersonen-GmbH nötig ist.

Minimale Gründung

CHF10,000/month
Basis-Gründungskosten
  • CHF 20'000 Stammkapital (Ihr Firmenvermögen)
  • CHF 600 Eintragungsgebühr
  • CHF 1'500 Mindestnotariatskosten
  • CHF 2'000 grundlegende Rechtsberatung
  • CHF 500 Buchhaltungs-Setup
  • 2-3 Wochen Zeitrahmen
Mehr erfahren

Rundum-Service-Gründung

CHF15,000/month
Umfassende Komplettlösung
  • CHF 20'000 Stammkapital (Ihr Kapital)
  • Alle Eintragungs- und Notariatsgebühren
  • Komplette Rechtsdokumentation
  • Unterstützung Bankbeziehung
  • Steuerberatung inklusive
  • Schnellverfahren 2 Wochen
Kontakt aufnehmen
🛡️Das CHF 20'000 Stammkapital wird nach Eintragung zum Geld Ihrer Firma – keine Kosten, sondern Ihr Start-Betriebskapital.

Geschätzte jährliche Gesamtbetriebskosten

Minimalszenario (Schweizer Wohnsitz, kleiner Betrieb, Revisionsverzicht): CHF 4'000-6'000

Typisches Szenario (mittlere Komplexität, professionelle Dienstleistungen): CHF 6'000-10'000

Ausländischer Unternehmer-Szenario (Nominee-Geschäftsführer, Vollservice): CHF 10'000-15'000

Vergleichen Sie dies mit jährlichen Einzelfirmen-Kosten von CHF 1'000-3'000. Die Differenz ist Ihre Investition in Haftungsschutz und professionelle Struktur.

Steuerstruktur

Steuerliche Aspekte verstehen

Eine Einpersonen-GmbH wird anders besteuert als eine Einzelfirma – das müssen Sie wissen.

Gewinnsteuer

12-25% je nach Kanton

Ihre GmbH zahlt Gewinnsteuer auf den Gewinn, bevor Sie persönliches Einkommen beziehen.

  • Tiefste Sätze: Zug, Nidwalden, Luzern (12-15% total)
  • Mittelfeld: Zürich, Bern, Aargau (16-19% total)
  • Höchste: Genf, Basel-Stadt (22-24% total)
  • Jede Geschäftsausgabe reduziert den steuerbaren Gewinn
Schweizer Steuerstruktur
Persönliches Einkommen

Lohn + Dividenden-Strategie

Als Geschäftsführer zahlen Sie sich ein Gehalt (als Einkommen besteuert) und können Dividenden beziehen (privilegierte Besteuerung).

  • Lohn zählt als Geschäftsaufwand (reduziert Gewinnsteuer)
  • Muss marktüblicher Satz für Ihre Rolle sein
  • Erfordert Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO, Pensionskasse)
  • Dividenden zu reduzierten Sätzen besteuert nach Gewinnsteuer
Lohn und Dividenden in der GmbH
MWST-Registrierung

Obligatorisch über CHF 100'000

Bei Jahresumsatz über CHF 100'000 wird MWST-Registrierung zum Normalsatz von 8,1% obligatorisch.

  • Handelsregistereintrag erleichtert MWST-Registrierung
  • Vorsteuerabzug auf Geschäftsausgaben möglich
  • Quartals- oder Jahresabrechnung je nach Volumen
  • Professionelle Buchhaltung für Compliance unerlässlich
MWST Registrierung für die GmbH

Vorteile einer Einpersonen-GmbH

Eine Einpersonen-GmbH bietet bedeutende Vorteile gegenüber der Einzelfirma – aber nur wenn sie für Ihre Situation passt.

🛡️

Beschränkter Haftungsschutz

Haus, Auto, Ersparnisse persönlich geschützt bei Firmenschulden oder Rechtsansprüchen

Erhöhte professionelle Glaubwürdigkeit

GmbH-Status signalisiert Seriosität, Etablierung und langfristige Planung
💰

Steueroptimierungsmöglichkeiten

Aufteilung von Firmen- und Privatsteuern, Gewinne effizient behalten, Ausschüttungen strategisch planen
🔄

Einfach später skalierbar

Einfach neue Anteile ausgeben für Partner oder Investoren ohne Umstrukturierung
🏦

Pensionskasse & Sozialversicherung

Zugang zu BVG-Leistungen der zweiten Säule, die Einzelfirmen nicht haben
🌍

Internationale Anerkennung

GmbH-Struktur weltweit verstanden, erleichtert grenzüberschreitendes Geschäft

Umwandlung von Einzelfirma zu Einpersonen-GmbH

Führen Sie bereits eine Einzelfirma? So funktioniert der Übergang:

Wann sollten Sie wechseln?

Erwägen Sie die Umwandlung, wenn:

  • Jahresumsatz konstant über CHF 100'000 und MWST-Registrierung ohnehin erforderlich
  • Sie grössere Verträge abschliessen mit Haftungsrisiko über Ihr Privatvermögen hinaus
  • Kunden Kapitalgesellschaft verlangen für Lieferantenfreigabe oder professionelle Anforderungen
  • Sie planen, Mitarbeiter einzustellen oder in naher Zukunft Partner aufzunehmen
  • Steueroptimierung mehr spart als die zusätzlichen CHF 5-10'000 jährlichen Kosten
  • Sie stärkere Altersvorsorge wünschen durch BVG-Beitritt der zweiten Säule

Der Umwandlungsprozess

Sie «wandeln» technisch nicht um – Sie gründen eine neue GmbH und übertragen den Betrieb:

  1. Einpersonen-GmbH gründen nach dem Standard-2-3-Wochen-Verfahren
  2. Vermögen und Verträge übertragen von der Einzelfirma auf die neue GmbH
  3. Einzelfirma schliessen durch Löschung aus dem Handelsregister (falls eingetragen)
  4. Kunden und Lieferanten informieren mit neuen Firmendaten und Bankinformationen
  5. Banking und Konten übertragen auf die neue Gesellschaft

Steuerliche Folgen der Umwandlung

Die Übertragung von Vermögen kann steuerpflichtige Ereignisse auslösen:

  • Lagerbestand und Ausrüstung: Müssen möglicherweise zum Verkehrswert bewertet und übertragen werden
  • Goodwill und Immaterialgüter: Könnten steuerpflichtige Gewinne erzeugen, wenn Geschäftswert Buchwert übersteigt
  • Timing: Strategisches Timing minimiert Steuerfolgen durch Verteilung über Geschäftsjahre

Arbeiten Sie mit einem Steuerberater, um den Übergang steuereffizient zu gestalten. Manchmal hilft schrittweiser Übergang.

Zeitrahmen und Kosten

Rechnen Sie mit 4-6 Wochen total:

  • 2-3 Wochen GmbH-Gründung
  • 1-2 Wochen Vermögensübertragung und Kontoupdates
  • 1 Woche finale Einzelfirmen-Schliessung

Kosten umfassen Standard-GmbH-Gründung (CHF 10-15'000) plus potenzielle Steuerberatungsgebühren (CHF 2-5'000) für ordnungsgemässe Übergangsstruktur.

Internationale Unternehmer

Ausländische Unternehmer: Besondere Anforderungen

Nicht-Schweizer können eine Einpersonen-GmbH gründen, müssen aber zusätzliche Anforderungen erfüllen.

Wohnsitzpflicht Geschäftsführer

Drei Optionen für ausländische Gründer

Schweizer Recht verlangt mindestens einen Geschäftsführer mit Einzelzeichnungsrecht und Wohnsitz in der Schweiz.

  • Option 1: Selbst Schweizer Wohnsitz begründen (am einfachsten)
  • Option 2: Nominee-Geschäftsführer-Service beauftragen (CHF 3'000-10'000 jährlich)
  • Option 3: Mit Schweizer Mit-Geschäftsführer zusammenarbeiten (erfordert Vertrauen und klare Vereinbarungen)
  • Der ansässige Geschäftsführer stellt sicher, dass Schweizer Behörden jemanden vor Ort erreichen können
Schweizer Unternehmer
Fernunterzeichnung

Aus dem Ausland möglich

Sie müssen nicht für jeden Schritt in die Schweiz reisen, obwohl Besuche helfen.

  • Dokumente können bei Schweizer Botschaften/Konsulaten in Ihrem Land beglaubigt werden
  • Einige Dienstleister wickeln gesamten Prozess remote mit Vollmacht ab
  • Banking kann persönlichen Besuch erfordern (einige Banken erlauben Fernkontoeröffnung)
  • Rechnen Sie mit 4-6 Wochen für internationale Gründung vs. 2-3 Wochen für Ansässige
Internationale GmbH Gründung aus dem Ausland
Banking-Herausforderungen

Strengere Anforderungen erwarten

Schweizer Banken sind vorsichtiger bei ausländisch kontrollierten Gesellschaften geworden.

  • Mehr Dokumentation erforderlich (Geschäftstätigkeitsnachweis, Herkunft der Mittel)
  • Potenzielle persönliche Treffen in der Schweiz für Kontoeröffnung
  • Höhere Gebühren für internationales Geschäft und grenzüberschreitende Transaktionen
  • Mögliche Ablehnung von manchen Banken – mit Spezialisten arbeiten, die Beziehungen haben
Banking Anforderungen für ausländische Gründer
Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen

Kann ein Ausländer 100% einer Schweizer Einpersonen-GmbH besitzen?

Ja, absolut. Das Schweizer Recht hat keine Nationalitäts- oder Wohnsitzbeschränkungen für Gesellschafter. Sie können von überall auf der Welt 100% der Anteile besitzen. Einzige Anforderung ist mindestens ein in der Schweiz ansässiger Geschäftsführer mit Zeichnungsrecht.

Wie lange dauert die Gründung einer Einpersonen-GmbH?

Typisch 2-3 Wochen für Schweizer Ansässige mit einfachen Verhältnissen. Ausländische Unternehmer sollten 4-6 Wochen einplanen, besonders wenn Bankbeziehungen oder grenzüberschreitende Dokumentenbeglaubigung zusätzliche Komplexität schaffen.

Kann ich von zu Hause aus mit einer Einpersonen-GmbH arbeiten?

Ja, aber Sie brauchen eine eingetragene Geschäftsadresse in der Schweiz fürs Handelsregister. Viele Unternehmer nutzen Domizildienstleistungen (CHF 1'000-5'000 jährlich) als offizielle Adresse während sie von zu Hause arbeiten. Das hält Ihre Privatadresse privat und bietet professionellen Geschäftsstandort.

Was passiert mit meinen CHF 20'000 Stammkapital nach der Gründung?

Es wird zum Geld Ihrer Firma. Nach Genehmigung durch das Handelsregister wird das gesperrte Konto freigegeben und Sie können Mittel auf Ihr reguläres Geschäftskonto übertragen. Nutzen Sie es für jegliche legitimen Geschäftsausgaben: Ausrüstung, Marketing, Betriebskapital oder sogar Ihr eigenes Gehalt als Geschäftsführer.

Lohnt sich die Einpersonen-GmbH für Freiberufler und Berater?

Es hängt von Ihrem Umsatz und Risikoprofil ab. Unter CHF 100'000 Umsatz überwiegen die Kosten oft die Vorteile, ausser Sie haben hohes Haftungsrisiko. Über CHF 150'000 empfehlen die meisten Berater, es ernsthaft zu erwägen. Zwischen CHF 100'000-150'000 bewerten Sie Ihre spezifische Situation mit einem Berater, der Ihre Branche versteht.

Muss ich mir ein Gehalt zahlen?

Wenn Sie die Firma aktiv führen (was Sie als Geschäftsführer tun), müssen Sie sich ein marktübliches Gehalt zahlen. Dieses Gehalt zählt als Geschäftsaufwand und erfordert Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO, Pensionskasse). Sie können auch Dividenden vom verbleibenden Gewinn nehmen, aber aktive Arbeit erfordert Gehaltskomponente.

Kann ich später von Einpersonen-GmbH zu regulärer GmbH wechseln?

Absolut. Geben Sie einfach neue Anteile an zusätzliche Gesellschafter aus, wenn Sie Partner oder Investoren aufnehmen möchten. Die juristische Person bleibt gleich – nur die Eigentümerstruktur ändert sich. Diese Flexibilität ist ein Hauptvorteil beim Start mit GmbH-Struktur auch als Einzelperson.

Was passiert wenn mein Geschäft scheitert? Hafte ich persönlich?

Ihr maximales persönliches Risiko ist das CHF 20'000 Stammkapital, das Sie bei der Gründung investiert haben. Gläubiger können Ihr Privatvermögen über diese Investition hinaus nicht verfolgen, vorausgesetzt Sie haben die Firma ordnungsgemäss geführt, ordentliche Bücher geführt und sich nicht betrügerischer Aktivitäten oder grober Fahrlässigkeit schuldig gemacht.

Bereit Ihre Einpersonen-GmbH zu gründen?

Eine Einpersonen-GmbH bietet Unternehmensschutz ohne Geschäftspartner. Wenn Sie CHF 100'000+ Umsatz erzielen, bedeutendem Haftungsrisiko ausgesetzt sind oder Wachstum planen, ist sie ernsthaft zu erwägen.

Nächste Schritte zum Start

  1. Situation einschätzen: Überprüfen Sie Ihren Umsatz, Haftungsrisiko und 2-3-Jahres-Wachstumspläne
  2. Kosten kalkulieren: Vergleichen Sie gesamte Einpersonen-GmbH-Ausgaben mit aktuellen Einzelfirmenkosten
  3. Spezialisten konsultieren: Sprechen Sie mit einem Gründungsberater oder Steuerprofi über Ihre spezifischen Umstände
  4. Kanton wählen: Recherchieren Sie Gewinnsteuersätze und Vorschriften wo Sie sich eintragen möchten
  5. Prozess beginnen: Sobald entschieden, sammeln Sie Dokumente und starten Sie den 2-3-Wochen-Ablauf

Magic Heidi kann Sie durch den gesamten Einpersonen-GmbH-Gründungsprozess begleiten, von der ersten Einschätzung über den Handelsregistereintrag und darüber hinaus. Unsere Spezialisten verstehen die Herausforderungen von Einzelunternehmern und können vereinfachen, was komplex erscheint.

Holen Sie sich persönliche Begleitung für Ihre Einpersonen-GmbH-Gründung. Kontaktieren Sie unsere Spezialisten heute, um Ihre Situation zu besprechen und eine detaillierte Kostenschätzung für Ihren Kanton und Geschäftsbedarf zu erhalten.