Führen Sie bereits eine Einzelfirma? So funktioniert der Übergang:
Erwägen Sie die Umwandlung, wenn:
- Jahresumsatz konstant über CHF 100'000 und MWST-Registrierung ohnehin erforderlich
- Sie grössere Verträge abschliessen mit Haftungsrisiko über Ihr Privatvermögen hinaus
- Kunden Kapitalgesellschaft verlangen für Lieferantenfreigabe oder professionelle Anforderungen
- Sie planen, Mitarbeiter einzustellen oder in naher Zukunft Partner aufzunehmen
- Steueroptimierung mehr spart als die zusätzlichen CHF 5-10'000 jährlichen Kosten
- Sie stärkere Altersvorsorge wünschen durch BVG-Beitritt der zweiten Säule
Der Umsatzbereich CHF 90'000–130'000 ist eine Grauzone: Die Steuerersparnis deckt hier oft kaum die zusätzlichen Compliance-Kosten. Rechnen Sie konkret nach und wandeln Sie nur um, wenn mindestens zwei der obigen Kriterien klar zutreffen.
Sie «wandeln» technisch nicht um – Sie gründen eine neue GmbH und übertragen den Betrieb:
- Einpersonen-GmbH gründen nach dem Standard-2-3-Wochen-Verfahren
- Vermögen und Verträge übertragen von der Einzelfirma auf die neue GmbH
- Einzelfirma schliessen durch Löschung aus dem Handelsregister (falls eingetragen)
- Kunden und Lieferanten informieren mit neuen Firmendaten und Bankinformationen
- Banking und Konten übertragen auf die neue Gesellschaft
Die Übertragung von Vermögen kann steuerpflichtige Ereignisse auslösen:
- Lagerbestand und Ausrüstung: Müssen möglicherweise zum Verkehrswert bewertet und übertragen werden
- Goodwill und Immaterialgüter: Könnten steuerpflichtige Gewinne erzeugen, wenn Geschäftswert Buchwert übersteigt
- Timing: Strategisches Timing minimiert Steuerfolgen durch Verteilung über Geschäftsjahre
Arbeiten Sie mit einem Steuerberater, um den Übergang steuereffizient zu gestalten. Manchmal hilft schrittweiser Übergang.
Übertragung stiller Reserven (Art. 19 DBG): Übertragen Sie Geschäftsvermögen zum steuerlichen Buchwert statt zum Verkehrswert, sofern die Tätigkeit im Wesentlichen unverändert weitergeführt wird und Sie eine 5-jährige Sperrfrist für die Anteile akzeptieren. So vermeiden Sie die Besteuerung stiller Reserven auf Goodwill, Kundenstamm und Wertsteigerung von Ausrüstung — meist der grösste einmalige Umwandlungskostenposten.
MWST-Übertragungsmeldung (Art. 38 MWSTG): Sind Sie mehrwertsteuerpflichtig, melden Sie den Wechsel mindestens 30 Tage vor der Übertragung bei der ESTV. Die Vermögensübertragung erfolgt ohne MWST-Belastung und Ihre MWST-Historie geht auf die GmbH über.
Richtig umgesetzt erschliesst die Umwandlung typischerweise CHF 10'000–15'000 jährliche Steuerersparnis durch Lohn-Dividenden-Optimierung, sobald die neue Gesellschaft operativ ist.
Rechnen Sie mit 4-6 Wochen total:
- 2-3 Wochen GmbH-Gründung
- 1-2 Wochen Vermögensübertragung und Kontoupdates
- 1 Woche finale Einzelfirmen-Schliessung
Kosten umfassen Standard-GmbH-Gründung (CHF 10-15'000) plus potenzielle Steuerberatungsgebühren (CHF 2-5'000) für ordnungsgemässe Übergangsstruktur.