Das bedeutet, dass Freiberufler zwar legal nur mit einer AVS-Versicherung arbeiten können, dies aber in der Regel zu einem Renteneinkommen führt, das weit unter dem liegt, was zum Erhalt des Lebensstandards nötig wäre, und erhebliche Lücken im Schutz vor Invalidität und Tod entstehen lässt.
✔️ Wege zur zweiten Säule
Selbstständige, die die zweite Säule nutzen möchten, haben verschiedene Möglichkeiten:
✦ Berufsverbände: Viele Berufsgruppen unterhalten eigene Rentensysteme. Ärzte, Anwälte, Architekten, Ingenieure, Apotheker und andere reglementierte Berufe verfügen oft über etablierte Fonds, die auch selbstständig tätige Mitglieder aufnehmen. Diese Fonds bieten in der Regel Konditionen, die auf die Einkommensmuster und Karrierewege der jeweiligen Berufsgruppe zugeschnitten sind.
✦ Kollektive Stiftungen für Selbstständige: Verschiedene Rentenstiftungen richten sich speziell an Selbstständige, die keinem Berufsverband angehören. Dazu gehören die Stiftung Auffangeinrichtung BVG und spezialisierte Anbieter wie die von großen Versicherungsgesellschaften und Banken.
✦ Betriebliche Altersvorsorge: Freiberufler, die Mitarbeiter beschäftigen und daher eine betriebliche Altersvorsorge für ihre Angestellten führen müssen, können sich oft selbst im selben System versichern. Diese Option bietet administrative Einfachheit, setzt aber voraus, dass man überhaupt Mitarbeiter hat.
Jede Option hat ihre eigenen Beitragsstrukturen, Anlagestrategien, Risikodeckungsbestimmungen und Kosten. Es empfiehlt sich, mehrere Angebote zu vergleichen, bevor man sich entscheidet.
✔️ Übernahme beider Beitragsanteile
Ein entscheidender praktischer Unterschied für Selbstständige besteht darin, dass sie sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil der Beiträge zahlen müssen. Während bei einem Angestellten beispielsweise 7 % vom Gehalt abgezogen und von diesem mit 7 % Arbeitgeberbeitrag (insgesamt 14 %) ergänzt werden, zahlt ein Freiberufler die vollen 14 % aus eigenen Mitteln.
Dies verdoppelt effektiv die sichtbaren Kosten der Teilnahme an der zweiten Säule im Vergleich zu dem, was Arbeitnehmern vom Gehalt abgezogen wird. Der volle Betrag bleibt jedoch steuerlich absetzbar, und Selbstständige profitieren vollumfänglich von den angesammelten Ersparnissen.
Die steuerliche Behandlung der freiwilligen Teilnahme an der zweiten Säule ist einer ihrer größten Vorteile für Freiberufler:
✦ Einkommens- Steuerabzüge: Alle Beiträge zu einer freiwilligen zweiten Säule sind voll vom zu versteuernden Einkommen absetzbar und reduzieren sowohl die Bundes- als auch die kantonalen/kommunalen Einkommensteuern. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % kostet jede eingezahlte CHF 10.000 nach Abzug der Steuern effektiv nur CHF 6.500.
✦ Reduzierung der AVS-Beiträge: Ein oft übersehener Vorteil ist, dass Pensionsfondsbeiträge die für die Berechnung der AVS-Beiträge herangezogene Einkommensbasis reduzieren. Konkret wird nur die Hälfte der Pensionsfondsbeiträge als AVS-pflichtiges Einkommen angerechnet. Dies führt zu zusätzlichen Einsparungen von etwa 5 % des ausgeschlossenen Betrags.
✦ Zusatzbeiträge: Personen, die erst später in ihrer Karriere in einen Pensionsfonds eintreten oder deren Einkommen deutlich gestiegen ist, können oft hohe Einmalbeiträge leisten, um Lücken in ihren Altersvorsorgekonten zu schließen. Diese Zuzahlungen sind im Jahr der Einzahlung steuerlich absetzbar und bieten Gutverdienern somit erhebliche Planungsmöglichkeiten.
Für Freiberufler mit hohem Einkommen können diese Steuervorteile die Teilnahme an der zweiten Säule der Altersvorsorge finanziell attraktiv machen, noch bevor man den Aspekt der Altersvorsorge berücksichtigt.