Leitfaden zur Schweizer Rentenplanung für Freiberufler

(BVG, 3. Säule) für Freiberufler im Jahr 2025

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Der Schritt in die Selbstständigkeit in der Schweiz bietet unbestreitbare Vorteile: Flexibilität, Unabhängigkeit und die Freiheit, sich etwas Eigenes aufzubauen. Doch er bringt auch Verantwortlichkeiten mit sich, an die Angestellte selten denken – allen voran die Altersvorsorge.

Wenn Sie aus dem Angestelltenverhältnis ausscheiden, zahlt niemand mehr automatisch in Ihre Rentenkasse ein. Das ehemals im Hintergrund laufende, strukturierte Sicherheitsnetz erfordert nun Ihre aktive Aufmerksamkeit und Ihre Entscheidungen. Dieser Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick über das Schweizer Rentensystem für Selbstständige, mit besonderem Fokus auf die zweite Säule (LPP/BVG) und deren Vergleich mit den Ersparnissen der Säule 3a.

Alle Zahlen und Schwellenwerte in diesem Leitfaden entsprechen dem 2025-Regelwerk, da diese Werte von den Schweizer Behörden regelmäßig angepasst werden.

Das Schweizer Drei-Säulen-System verstehen

Das Schweizer Rentensystem basiert auf drei Säulen, die jeweils einem bestimmten Zweck dienen, um die finanzielle Sicherheit der Rentner zu gewährleisten.

⭐Die erste Säule: AVS/AHV

Die erste Säule ist die Bundesrenten- und Hinterbliebenenversicherung (AVS auf Französisch, AHV auf Deutsch). Es handelt sich um ein Umlageverfahren, das durch Beiträge der Erwerbstätigen und ihrer Arbeitgeber finanziert wird. Die Versicherung ist für alle, die in der Schweiz leben oder arbeiten, obligatorisch, einschließlich Selbstständiger.

Die erste Säule deckt die grundlegenden Lebenshaltungskosten im Ruhestand ab – nicht mehr. Für Personen mit vollständiger Beitragshistorie (44 Jahre für Männer, 43 Jahre für Frauen) beträgt die maximale AVS-Rente im Jahr 2025 ca. 2.450 CHF monatlich für Alleinstehende. Die meisten Versicherten erhalten etwas weniger, abhängig von ihrer Beitragshistorie und ihrem durchschnittlichen Einkommen im Erwerbsleben.

Für Freiberufler werden die AVS-Beiträge auf Basis des Nettoeinkommens aus selbstständiger Tätigkeit berechnet und folgen einer gleitenden Skala. Wer jährlich mehr als ca. 60.500 CHF verdient, zahlt den Höchstbeitragssatz von 10,6 % seines Einkommens (einschließlich Beiträgen zu anderen Systemen der ersten Säule wie der Erwerbsunfähigkeitsversicherung).

⭐Die zweite Säule: LPP/BVG (Berufliche Vorsorge)

Die zweite Säule umfasst die betriebliche Altersvorsorge, auf Französisch LPP (Loi sur la prévoyance professionnelle) und auf Deutsch BVG (Berufliche Vorsorge). Für Arbeitnehmer ist die Teilnahme ab einem bestimmten Jahresgehalt verpflichtend.

Das gemeinsame Ziel der ersten und zweiten Säule ist es, Rentnern ca. 60 % ihres letzten Gehalts zu sichern – genug, um ihren gewohnten Lebensstandard zu halten und nicht nur das Überleben zu sichern.

Anders als die erste Säule, die auf dem Umlageverfahren basiert, ist die zweite Säule kapitalgedeckt: Die Beiträge werden in individuellen Konten angesammelt, von Pensionskassen angelegt und schließlich in Rentenleistungen umgewandelt.

⭐Die dritte Säule: Private Altersvorsorge

Die dritte Säule umfasst freiwillige private Ersparnisse, die in zwei Kategorien unterteilt sind:

  • Säule 3a: Steuerbegünstigte Altersvorsorge mit jährlichen Beitragsgrenzen und Auszahlungsbeschränkungen
  • Säule 3b: Völlig flexible Spar- und Anlagemöglichkeiten ohne besondere steuerliche Behandlung (über die übliche Vermögenssteuer hinaus)

Für Angestellte dient die dritte Säule als Ergänzung zur obligatorischen ersten und zweiten Säule. Für Freiberufler wird sie häufig zum primären Instrument der Altersvorsorge.

Wie die zweite Säule für die Mitarbeiter funktioniert

Bevor man die Perspektive der Selbständigerwerbenden betrachtet, ist es hilfreich zu verstehen, wie die BVG in ihrer „standardmäßigen“ Form für Angestellte funktioniert. Dies schafft Kontext für die Unterschiede, auf die Freiberufler stoßen.

✔️ Anspruchsvoraussetzungen

Für Angestellte wird die berufliche Vorsorge im Jahr 2025 obligatorisch, wenn:

  • Die Person bereits durch eine Anstellung AHV-Beiträge leistet
  • Das Jahresgehalt CHF 22’680 übersteigt (Eintrittsschwelle 2025)
  • Die Person das 17. Altersjahr für Risikoversicherung (Tod und Invalidität) bzw. das 25. Altersjahr für Altersgutschriften erreicht hat

Arbeitgeber müssen einer Pensionskasse angeschlossen sein und sicherstellen, dass ihre anspruchsberechtigten Mitarbeitenden versichert werden. Der Arbeitnehmer hat dabei keine Wahl – die Teilnahme ist automatisch und obligatorisch.

✔️ Der Koordinationsabzug

Ein zentrales Konzept der beruflichen Vorsorge ist der Koordinationsabzug. Da die 1. Säule bereits einen Teil des Renteneinkommens abdeckt, soll die 2. Säule nur denjenigen Teil des Lohns versichern, der nicht durch die AHV gedeckt ist.

Im Jahr 2025 gelten folgende Schwellenwerte:

Parameter Betrag (CHF)
Koordinationsabzug 26’460
Eintrittsschwelle 22’680
Maximal versicherter Lohn 90’720
Minimal koordinierter Lohn 3’780
Maximal koordinierter Lohn 64’260

Der koordinierte Lohn – also der Lohnanteil, auf dem die BVG-Beiträge tatsächlich berechnet werden – ergibt sich durch Abzug des Koordinationsabzugs vom Jahreslohn:

Koordinierter Lohn = Jahreslohn − 26’460

Verdient ein Arbeitnehmer beispielsweise CHF 85’000 im Jahr, ergibt sich ein koordinierter Lohn von CHF 58’540. Bei einem Einkommen von CHF 150’000 gilt für die obligatorische Versicherung der maximale koordinierte Lohn von CHF 64’260 (viele Pensionskassen bieten jedoch überobligatorische Lösungen über diesem Grenzwert an).

✔️ Altersabhängige Beitragssätze

Das Schweizer Vorsorgerecht legt Mindestbeitragssätze fest, die mit dem Alter steigen, da ältere Arbeitnehmer eine kürzere Ansparzeit haben. Diese Altersgutschriften entsprechen dem Sparanteil der Beiträge:

Altersgruppe Altersgutschriften
25–34 Jahre 7%
35–44 Jahre 10%
45–54 Jahre 15%
55–65 Jahre 18%

Diese Prozentsätze gelten für den koordinierten Lohn. Zusätzlich erheben Pensionskassen Prämien für Risikoleistungen (Invalidität und Tod) sowie Verwaltungskosten. Die gesamten Beiträge liegen daher über den oben genannten Sparsätzen.

Für Angestellte gilt gesetzlich, dass Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Gesamtbeiträge übernehmen müssen. Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr, was einen wichtigen Teil der Gesamtvergütung darstellt.

✔️ Berechnung der Altersleistungen

Bei der Pensionierung können die angesparten Vorsorgegelder mittels Umwandlungssatz in eine lebenslange Rente umgerechnet werden. Für das obligatorische BVG-Guthaben schreibt das Gesetz einen Umwandlungssatz von 6,8% vor.

Die jährliche Rente wird wie folgt berechnet:

Jahresrente = Altersguthaben × Umwandlungssatz

Eine Person, die mit CHF 400’000 obligatorischem BVG-Guthaben in Pension geht, erhält:

400’000 × 6,8% = CHF 27’200 pro Jahr (rund CHF 2’267 pro Monat)

Es ist zu beachten, dass viele Pensionskassen für überobligatorische Guthaben tiefere Umwandlungssätze anwenden und politisch darüber debattiert wird, den gesetzlichen Satz von 6,8% aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der tiefen Zinsen zu senken.


Die grundlegend andere Position von Freiberuflern

Für Selbstständige gestaltet sich die Altersvorsorgeplanung deutlich anders. Diese Unterschiede zu verstehen, ist entscheidend für fundierte Entscheidungen.

✔️ Was weiterhin verpflichtend ist

Selbstständige in der Schweiz unterliegen folgenden Anforderungen:

Erste Säule (AVS/KI/APG)

Pflichtbeitrag, wobei die Beiträge auf dem Nettoeinkommen aus selbstständiger Tätigkeit basieren.

Zweite Säule (BVG)

Völlig optional

Dritte Säule (3a und 3b)

Optional, aber dringend empfohlen

Das bedeutet, dass Freiberufler zwar legal nur mit einer AVS-Versicherung arbeiten können, dies aber in der Regel zu einem Renteneinkommen führt, das weit unter dem liegt, was zum Erhalt des Lebensstandards nötig wäre, und erhebliche Lücken im Schutz vor Invalidität und Tod entstehen lässt.

✔️ Wege zur zweiten Säule

Selbstständige, die die zweite Säule nutzen möchten, haben verschiedene Möglichkeiten:

Berufsverbände: Viele Berufsgruppen unterhalten eigene Rentensysteme. Ärzte, Anwälte, Architekten, Ingenieure, Apotheker und andere reglementierte Berufe verfügen oft über etablierte Fonds, die auch selbstständig tätige Mitglieder aufnehmen. Diese Fonds bieten in der Regel Konditionen, die auf die Einkommensmuster und Karrierewege der jeweiligen Berufsgruppe zugeschnitten sind.

Kollektive Stiftungen für Selbstständige: Verschiedene Rentenstiftungen richten sich speziell an Selbstständige, die keinem Berufsverband angehören. Dazu gehören die Stiftung Auffangeinrichtung BVG und spezialisierte Anbieter wie die von großen Versicherungsgesellschaften und Banken.

Betriebliche Altersvorsorge: Freiberufler, die Mitarbeiter beschäftigen und daher eine betriebliche Altersvorsorge für ihre Angestellten führen müssen, können sich oft selbst im selben System versichern. Diese Option bietet administrative Einfachheit, setzt aber voraus, dass man überhaupt Mitarbeiter hat.

Jede Option hat ihre eigenen Beitragsstrukturen, Anlagestrategien, Risikodeckungsbestimmungen und Kosten. Es empfiehlt sich, mehrere Angebote zu vergleichen, bevor man sich entscheidet.

✔️ Übernahme beider Beitragsanteile

Ein entscheidender praktischer Unterschied für Selbstständige besteht darin, dass sie sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil der Beiträge zahlen müssen. Während bei einem Angestellten beispielsweise 7 % vom Gehalt abgezogen und von diesem mit 7 % Arbeitgeberbeitrag (insgesamt 14 %) ergänzt werden, zahlt ein Freiberufler die vollen 14 % aus eigenen Mitteln.

Dies verdoppelt effektiv die sichtbaren Kosten der Teilnahme an der zweiten Säule im Vergleich zu dem, was Arbeitnehmern vom Gehalt abgezogen wird. Der volle Betrag bleibt jedoch steuerlich absetzbar, und Selbstständige profitieren vollumfänglich von den angesammelten Ersparnissen.

✔️ Steuerliche Auswirkungen

Die steuerliche Behandlung der freiwilligen Teilnahme an der zweiten Säule ist einer ihrer größten Vorteile für Freiberufler:

Einkommens- Steuerabzüge: Alle Beiträge zu einer freiwilligen zweiten Säule sind voll vom zu versteuernden Einkommen absetzbar und reduzieren sowohl die Bundes- als auch die kantonalen/kommunalen Einkommensteuern. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % kostet jede eingezahlte CHF 10.000 nach Abzug der Steuern effektiv nur CHF 6.500.

Reduzierung der AVS-Beiträge: Ein oft übersehener Vorteil ist, dass Pensionsfondsbeiträge die für die Berechnung der AVS-Beiträge herangezogene Einkommensbasis reduzieren. Konkret wird nur die Hälfte der Pensionsfondsbeiträge als AVS-pflichtiges Einkommen angerechnet. Dies führt zu zusätzlichen Einsparungen von etwa 5 % des ausgeschlossenen Betrags.

Zusatzbeiträge: Personen, die erst später in ihrer Karriere in einen Pensionsfonds eintreten oder deren Einkommen deutlich gestiegen ist, können oft hohe Einmalbeiträge leisten, um Lücken in ihren Altersvorsorgekonten zu schließen. Diese Zuzahlungen sind im Jahr der Einzahlung steuerlich absetzbar und bieten Gutverdienern somit erhebliche Planungsmöglichkeiten.

Für Freiberufler mit hohem Einkommen können diese Steuervorteile die Teilnahme an der zweiten Säule der Altersvorsorge finanziell attraktiv machen, noch bevor man den Aspekt der Altersvorsorge berücksichtigt.

Berechnung Ihres potenziellen Beitrags

Das Verständnis der Beitragszahlungen in der Praxis hilft Ihnen zu klären, ob eine Teilnahme an der zweiten Säule für Ihre Situation sinnvoll ist. Die folgende Methodik gilt, wenn ein Pensionsfonds die Standardregeln der gesetzlichen Rentenversicherung (LPP) für seine obligatorische Deckung anwendet.

✔️ Ermittlung Ihres Referenzeinkommens

Ausgangspunkt ist Ihr Netto-Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, wie es für AVS-Zwecke anerkannt wird. Dies ist im Wesentlichen Ihr Geschäftsgewinn nach Abzug der zulässigen Betriebsausgaben, aber vor Abzug Ihrer persönlichen Ausgaben.

Beispiel: Ein freiberuflicher Berater mit einem jährlichen Nettoeinkommen von CHF 95.000.

✔️ Berechnung des koordinierten Gehalts

Unter Verwendung des Koordinierungsabzugs von CHF 26.460 für 2025:

Koordiniertes Gehalt = 95.000 − 26.460 = CHF 68.540

Da dieser Betrag jedoch das maximale koordinierte Gehalt von CHF 64.260 übersteigt, ist er aus Gründen der Versicherungspflicht auf CHF 64.260 begrenzt.

✔️ Anwendung altersabhängiger Sätze

Für einen 40-jährigen Berater beträgt der anwendbare Rentenbeitragssatz 10 % (Altersgruppe 35–44 Jahre):

Jährlicher Rentenbeitrag = 64.260 × 10 % = CHF 6.426

Dies entspricht einer monatlichen Nettorente von ca. CHF 535.

Zuzüglich Risikoprämien und Verwaltungskosten können die monatlichen Gesamtbeiträge CHF 600–700 erreichen. Der genaue Betrag hängt von der Kostenstruktur des jeweiligen Pensionsfonds und dem Umfang der enthaltenen Risikodeckung ab.

✔️ Was diese Beiträge leisten

Neben dem Aufbau von Altersvorsorgekapital umfassen die Beiträge zur zweiten Säule typischerweise:

  • Erwerbsunfähigkeitsrente: Oft 60–70 % des versicherten Gehalts, falls Sie erwerbsunfähig werden.
  • Hinterbliebenenrente: Renten für überlebende Ehepartner und Kinder, falls Sie vor dem Renteneintritt versterben.
  • Altersvorsorgekapitalaufbau: Die Sparanteile, die Ihre spätere Rente finanzieren.

Die Gewichtung der einzelnen Komponenten variiert je nach Pensionsfonds. Einige Pläne legen Wert auf eine umfassende Risikodeckung, andere maximieren die Altersvorsorge. Es ist wichtig, diese Abwägungen anhand Ihrer familiären Situation und Ihres bestehenden Versicherungsschutzes zu bewerten.

Beispielhafte Szenarien

Die folgenden Beispiele veranschaulichen mögliche Ergebnisse unter verschiedenen Umständen. Diese Darstellungen basieren auf vereinfachten Annahmen und stellen keine Garantie für Ergebnisse dar – die tatsächlichen Ergebnisse hängen von der Kapitalrendite, den Gebührenstrukturen und zukünftigen regulatorischen Änderungen ab.

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Szenario A: Grafikdesigner/in am Anfang der Karriere

Profil:
-Alter: 32
-Nettoeinkommen aus selbstständiger Tätigkeit: CHF 72.000
-Koordiniertes Gehalt: 72.000 − 26.460 = CHF 45.540
-Rentenbeitragssatz (25–34): 7 %

Jährliche Beiträge (Sparanteil): CHF 3.188 (ca. CHF 266/Monat)

Prognose über 33 Jahre bis zum Renteneintritt: Bei einem angenommenen jährlichen Zinssatz von 1,5 % (etwas über dem aktuellen Mindestzinssatz) würden diese Beiträge ein Altersvorsorgevermögen von ca. CHF 140.000–150.000 erreichen.

Bei einem Umwandlungssatz von 6,8 % ergäbe dies allein aus der zweiten Säule eine jährliche Rente von ca. CHF 10.000 (ca. CHF 830/Monat).

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Szenario B:
Etablierter IT-Berater

Profil:
-Alter: 42
-Nettoeinkommen aus selbstständiger Tätigkeit: CHF 130.000
-Koordiniertes Gehalt: Begrenzt auf CHF 64.260 (da 130.000 − 26.460 = 103.540 den Höchstbetrag überschreitet)
-Rentenbeitragssatz (35–44): 10 %

Jährliche Beiträge (Sparanteil): CHF 6.426 (ca. CHF 535/Monat)

Prognose über 23 Jahre bis zum Renteneintritt:
Bei einem jährlichen Zinssatz von 1,5 % würden diese Beiträge auf ein Altersvorsorgevermögen von ca. CHF 180.000–190.000 anwachsen.

Bei einem Konversionszinssatz von 6,8 % ergäbe dies eine jährliche Rente von ca. CHF 12.500 (ca. CHF 1.040/Monat).

Dieser Berater könnte jedoch auch von einer Zusatzversicherung (für Einkünfte über 90.720 CHF) profitieren und erhebliche Zuzahlungen leisten, wodurch sich die endgültige Rentenhöhe potenziell deutlich erhöhen würde.

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Szenario C:
Maximaler langfristiger Beitragszahler

Profil:
-Eintrittsalter: 30 Jahre
-Nettoeinkommen aus selbstständiger Tätigkeit: Durchgehend über CHF 90.720
-Koordiniertes Gehalt: Maximal CHF 64.260 während der gesamten Berufslaufbahn
-Beitragsdauer: 35 Jahre

Gewichteter durchschnittlicher Rentenbeitragssatz: Ca. 13 % (unter Berücksichtigung der Zeit in den jeweiligen Altersgruppen)

Geschätzte Gesamtbeiträge (Sparanteil): Ca. CHF 292.000 über 35 Jahre

Prognostizierter Kapitalaufbau bei 1,5 % Zinsen: Ca. CHF 380.000–400.000

Folgende jährliche Rente: Ca. CHF 26.000–27.000 (CHF 2.150–2.250/Monat)

In Kombination mit einer vollen AVS-Rente von ca. CHF 29.400 Jährlich würde diese Person ein Gesamteinkommen aus der ersten und zweiten Säule von etwa CHF 55.000–56.000 pro Jahr erhalten – was dem Ziel eines Einkommensersatzes von 60 % nahekäme, das das System erreichen soll.

Die Rolle von Säule 3a in der Ruhestandsplanung für Freiberufler

Für Selbständigerwerbende verdient die dritte Säule – insbesondere die Säule 3a – ernsthafte Beachtung, entweder zusätzlich zur oder anstelle einer Teilnahme an der zweiten Säule. Die Regeln unterscheiden sich erheblich für Personen ohne Anschluss an eine Pensionskasse.

✔️ Erhöhte Beitragssätze für selbständig Erwerbende ohne Pensionskasse

Die Beitragssätze der Säule 3a für das Jahr 2025 schaffen eine interessante Dynamik:

Situation Maximaler jährlicher 3a-Beitrag
Mit Pensionskassenanschluss CHF 7’258
Selbständig ohne Pensionskasse 20% des Reineinkommens, bis maximal CHF 36’288

Ein Freelancer, der jährlich CHF 120’000 verdient und sich entscheidet, keiner Pensionskasse beizutreten, kann bis zu CHF 24’000 in die Säule 3a einzahlen – mehr als das Dreifache dessen, was mit Pensionskassenanschluss möglich wäre.

Dies schafft eine echte strategische Entscheidung: einer Pensionskasse beitreten und die niedrigere 3a-Limite akzeptieren oder auf die zweite Säule verzichten und stattdessen die 3a-Beiträge maximieren.

✔️ Vergleich der Anlagestrategien

Pensionskassen unterliegen strengen regulatorischen Vorgaben. Sie müssen bestimmte Reserven halten, konservative Anlagevorgaben einhalten und auf den obligatorischen Guthaben einen Mindestzins garantieren (derzeit 1,25%). Die meisten Kassen erzielen langfristig Renditen im Bereich von 1–3%, mit geringer Volatilität, aber auch begrenztem Aufwärtspotenzial.

3a-Konten bieten deutlich mehr Flexibilität. Moderne 3a-Anbieter erlauben Aktienquoten von 80–100%, wodurch Anleger langfristige Aktienmarktrenditen nutzen können. Über einen Zeitraum von 30 Jahren haben aktienlastige Portfolios historisch deutlich höhere Renditen erzielt als konservative Pensionskassenanlagen – allerdings auch mit entsprechend höherer Volatilität und ohne Garantien.

Die Entscheidung beinhaltet einen grundlegenden Kompromiss zwischen Sicherheit und Wachstumspotenzial.

✔️ Wichtige Überlegungen zur Risikodeckung

Ein oft übersehener, entscheidender Unterschied: Die Teilnahme an der zweiten Säule umfasst typischerweise eine Invaliditäts- und Hinterlassenenversicherung. Wird ein Pensionskassenmitglied invalid, erhält es fortlaufende Rentenzahlungen. Im Todesfall erhalten Ehepartner und Kinder Hinterlassenenleistungen.

Die Säule 3a bietet keinen solchen Schutz.
Die angesparten Gelder stehen den Erben im Todesfall zur Verfügung, aber es gibt keine laufenden Leistungen für Hinterbliebene. Bei Invalidität werden keine besonderen Leistungen ausgelöst – das Konto bleibt einfach mit dem vorhandenen Guthaben bestehen.

Freelancer, die sich ausschließlich auf die Säule 3a verlassen, müssen Invaliditäts- und Lebensversicherung separat organisieren, wenn sie ihre Familie gegen diese Risiken absichern möchten. Die Kosten für eine solche Deckung sollten in jeden Vergleich einbezogen werden.

Strategischer Rahmen

Die Wahl Ihres Ansatzes

Wie sollte ein Freiberufler angesichts der damit verbundenen Abwägungen entscheiden, ob er sich für die zweite Säule entscheidet, die Vorteile der dritten Säule maximiert oder eine Kombination aus beidem wählt? Die optimale Vorgehensweise hängt von den individuellen Gegebenheiten ab.

✔️ Wann Säule 3a allein ausreicht

Die Priorisierung von Säule 3a gegenüber der zweiten Säule ist oft sinnvoll, wenn:

  • Ihr Einkommen ist moderat oder schwankt: Bei stark schwankenden Einkünften ist die Flexibilität der Beiträge zu Säule 3a (Sie können in Jahren mit geringem Einkommen weniger einzahlen) von Vorteil.
  • Sie haben einen langen Anlagehorizont: Jüngere Freiberufler können die Marktvolatilität von Säule 3a verkraften und von höheren erwarteten Renditen profitieren.
  • Ihr Risikoschutz ist bereits gedeckt: Wenn Sie über eine ausreichende Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung verfügen.
  • Sie legen Wert auf Kontrolle über Ihre Anlagen: Mit Säule 3a können Sie Ihren Anbieter und Ihre Anlagestrategie selbst wählen.
  • Einfachheit ist wichtig: Die Verwaltung eines Kontos zu Säule 3a ist im Vergleich zu den Optionen von Pensionsfonds unkompliziert.

✔️ Wann die Teilnahme an der zweiten Säule sinnvoll wird

Der Beitritt zu einem Pensionsfonds ist besonders sinnvoll, wenn:

  • Ihr Einkommen ist hoch und stabil: Die Steuervorteile steigen mit dem Einkommen, und planbare Erträge machen feste Beiträge überschaubar.
  • Sie benötigen eine integrierte Risikoabsicherung: Die kombinierte Invaliditäts- und Hinterbliebenenversicherung bietet umfassenden Schutz.
  • Sie möchten maximale Steuervorteile: LPP-Beiträge plus Buy-ins können die Möglichkeiten von Säule 3a allein übersteigen.
  • Sie bevorzugen strukturiertes Sparen: Feste Beiträge bieten die Disziplin, die beim selbstverwalteten Sparen fehlen kann.
  • Sie sind näher am Ruhestand: Die geringere Volatilität von Pensionsfondsanlagen ist mit kürzerem Anlagehorizont vorteilhafter.

✔️ Der kombinierte Ansatz

Viele etablierte Freiberufler verfolgen letztendlich eine duale Strategie:

  • Beibehaltung der Teilnahme an der zweiten Säule für Risikoabsicherung und steuerlich begünstigte Ersparnisse mit geringer Volatilität.
  • Beiträge zu Säule 3a (mit dem niedrigeren Limit von CHF 7.258, das bei Pensionsfondszugehörigkeit gilt) für zusätzliche steuerlich begünstigte Ersparnisse mit höherem Wachstumspotenzial.

Dieser Ansatz schränkt den Beitragsspielraum im Vergleich zum Maximum von Säule 3a ohne Pensionsfonds etwas ein, bietet aber eine diversifizierte Anlagestrategie. sowohl konservative als auch wachstumsorientierte Altersvorsorge.

Praktische Schritte zur Umsetzung

Die Umsetzung dieses Rahmens in die Praxis erfordert eine systematische Analyse Ihrer Situation und der verfügbaren Optionen.

✔️ Ihre aktuelle Situation analysieren

Beginnen Sie mit der Zusammenstellung wichtiger Informationen:

  • Durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten zwei bis drei Jahre (zur Beurteilung der Einkommensstabilität)
  • Aktuelles Alter und voraussichtliche Jahre bis zum Renteneintritt
  • Bestehende Altersvorsorgevermögen in allen Säulen (z. B. Beitragshistorie zur Altersvorsorge, bestehende zweite Säule aus früheren Beschäftigungsverhältnissen, bestehende 3a-Konten)
  • Familiäre Situation und unterhaltsberechtigte Personen, die abgesichert werden müssen
  • Aktueller Versicherungsschutz für Berufsunfähigkeit und Tod

✔️ Ihre Prioritäten festlegen

Ordnen Sie die verschiedenen Faktoren nach ihrer Wichtigkeit für Ihre Situation:

  • Steuerreduzierung im laufenden Jahr
  • Risikoschutz für Berufsunfähigkeit und Tod
  • Anlageperformance und Wachstumspotenzial
  • Flexibilität bei Beitragshöhe und -zeitpunkt
  • Einfache Verwaltung

✔️ Verfügbare Optionen recherchieren Optionen

Bei der Überlegung zur Teilnahme an der zweiten Säule:

  • Prüfen Sie, ob es für Ihren Beruf eine entsprechende Pensionskasse gibt.
  • Fordern Sie Informationen von zwei oder drei Trägern für Selbstständige an.
  • Falls Sie Angestellte haben, prüfen Sie die Bedingungen Ihrer bestehenden Pensionskasse für die Teilnahme von selbstständigen Inhabern.
  • Vergleichen Sie Beitragsstrukturen, Risikovorteile, Kosten und Anlagestrategien.

✔️ Entscheidung treffen und umsetzen

Basierend auf Ihrer Analyse:

  • Entscheiden Sie sich für Ihre Gesamtstrategie (zweite Säule, nur 3a oder kombiniert).
  • Wählen Sie konkrete Anbieter aus.
  • Legen Sie die Beitragshöhe und den Zahlungsplan fest.
  • Richten Sie automatische Überweisungen ein, um regelmäßiges Sparen zu gewährleisten.
  • Dokumentieren Sie Ihre Gründe für spätere Referenz und regelmäßige Überprüfung.

Wichtigste Erkenntnisse

Der Übergang von der Festanstellung zur Selbstständigkeit wandelt die Altersvorsorgeplanung von einem automatischen Hintergrundprozess in eine strategische Entscheidung, die aktives Management erfordert.

Für Angestellte stellt die zweite Säule ein obligatorisches, standardisiertes System dar. Für Freiberufler wird sie zu einem optionalen Instrument mit deutlichen Vorteilen – umfassender Risikoschutz, erhebliche Steuervorteile und strukturierte Spardisziplin –, denen jedoch geringere Flexibilität und niedrigere erwartete Anlagerenditen im Vergleich zu Alternativen der dritten Säule (Säule 3a) gegenüberstehen.

Der optimale Ansatz variiert je nach individueller Situation. Freiberufler am Anfang ihrer Karriere mit einem bescheidenen, schwankenden Einkommen profitieren oft von der maximalen Ausschöpfung der Flexibilität der dritten Säule (Säule 3a). Etablierte Gutverdiener finden die Teilnahme an der zweiten Säule aufgrund ihrer Steuervorteile und des integrierten Schutzes häufig attraktiv. Viele entscheiden sich letztendlich für kombinierte Strategien, die beide Optionen nutzen.

Welchen Ansatz Sie auch wählen, der entscheidende Punkt ist: Als Freiberufler hängt Ihre Altersvorsorge vollständig von Ihren heutigen Entscheidungen ab. Das Schweizer System bietet hervorragende Instrumente zum Aufbau eines Alterseinkommens, aber im Gegensatz zu Ihrer Zeit als Angestellter wird niemand diese Instrumente in Ihrem Namen einsetzen.


Dieser Leitfaden bietet allgemeine Informationen zum Schweizer Rentensystem und stellt keine individuelle Finanz- oder Rechtsberatung dar. Da die individuellen Gegebenheiten variieren, wird empfohlen, vor wichtigen Entscheidungen zur Altersvorsorge qualifizierte Berater zu konsultieren, die mit Ihrer spezifischen Situation vertraut sind.