Die Grenze ist einfach: Wenn Ihr Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen CHF 100'000 übersteigt, müssen Sie sich innerhalb von 30 Tagen nach Erreichen dieser Grenze für die MWST registrieren.
Ein kritisches Detail, das viele Unternehmen übersehen: Diese Grenze gilt seit 2018 weltweit. Als ausländisches Unternehmen müssen Sie Ihren weltweiten Jahresumsatz berücksichtigen, nicht nur die in der Schweiz erzielten Einnahmen.
Die Rechtsform spielt keine Rolle. Eine Einzelfirma unterliegt exakt denselben Regeln wie eine GmbH oder AG: Massgebend ist allein der Umsatz aus steuerbaren Leistungen.
Wann eine Einzelfirma von der MWST befreit ist:
- Solange der Umsatz aus steuerbaren Leistungen unter CHF 100'000 pro Jahr liegt, sind Sie von der Steuerpflicht befreit. Sie müssen sich nicht anmelden, dürfen keine MWST auf Ihren Rechnungen ausweisen und können auch keine Vorsteuer zurückfordern.
- Diese Befreiung gilt automatisch – Sie müssen dafür nichts beantragen und nichts melden.
- Nicht-gewinnstrebige Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen sind erst ab CHF 250'000 steuerpflichtig.
- Bestimmte Leistungen sind unabhängig vom Umsatz von der Steuer ausgenommen – etwa Leistungen im Bereich Gesundheit, Bildung, Kultur oder Versicherung. Wer ausschliesslich solche Leistungen erbringt, wird auch mit CHF 300'000 Umsatz nicht MWST-pflichtig.
Wann die Pflicht für eine Einzelfirma entsteht: In dem Moment, in dem absehbar wird, dass Sie die CHF 100'000 innerhalb von zwölf Monaten überschreiten – nicht erst, wenn die Grenze auf dem Kontoauszug steht. Ab da laufen die 30 Tage.
Ein häufiger Irrtum: Der Lohn aus einer Anstellung zählt nicht zur Schwelle. Wer neben einem Job selbstständig ist, rechnet nur den selbstständigen Umsatz – siehe Doppelerwerbstätigkeit.
Auch unterhalb der Grenze können Sie auf die Befreiung verzichten und sich freiwillig anmelden. Hier ist der Grund:
Vorsteuerabzug: Nach der Registrierung können Sie die auf Geschäftsausgaben bezahlte MWST zurückfordern – Büromaterial, Geräte, Software-Abonnements und Dienstleistungen. Für Unternehmen mit erheblichen Ausgaben überwiegt dies oft den administrativen Aufwand.
Beispiel: Ein Berater mit CHF 80'000 Jahresumsatz, aber CHF 20'000 Geschäftsausgaben, könnte etwa CHF 1'620 MWST zurückfordern (bei 8,1% Steuersatz). Mit der Zeit summieren sich diese Einsparungen.
Der Haken: Ein Verzicht auf die Befreiung bindet Sie in der Regel für mindestens eine Steuerperiode. Und Sie müssen ab dann jeder Kundschaft MWST verrechnen – bei überwiegend privaten Kunden verteuert das Ihr Angebot um 8,1%.