Die MWST (französisch TVA) ist eine Bundessteuer. Angemeldet wird bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), nicht bei der Administration cantonale des impôts – Schwelle, Formular und Fristen sind in Lausanne dieselben wie in Chur. Den vollständigen nationalen Ablauf beschreibt der Leitfaden zur MWST-Registrierung.
Kantonal relevant sind vier Punkte:
Caisse cantonale vaudoise de compensation (CCVD). Sie anerkennt Ihren Status als indépendant. Diese Anerkennung sollten Sie vor dem MWST-Antrag haben – ohne sie fehlt der ESTV der Nachweis der selbstständigen Tätigkeit.
Registre du commerce du canton de Vaud. Eintrag der Einzelfirma ab CHF 100'000 Umsatz – dieselbe Schwelle wie bei der MWST. Der Eintrag liefert Ihre UID im Format CHE-XXX.XXX.XXX.
Startups rund um EPFL und Innovation Park. Der Kanton Waadt hat die höchste Dichte an Gründungen, die jahrelang investieren, bevor nennenswerter Umsatz entsteht. Für diese Konstellation ist die freiwillige Registrierung oft die richtige Antwort: Sie holen die Vorsteuer auf Geräte, Labormaterial, Anwalts- und Entwicklungskosten zurück, obwohl Sie die CHF 100'000 noch nicht ansatzweise erreichen. Kommt Forschungs- oder Entwicklungsarbeit für eine ausländische Muttergesellschaft dazu, ist diese Leistung in der Schweiz nicht steuerbar – der Vorsteuerabzug bleibt aber bestehen. Rechnen Sie damit, dass die ESTV in solchen Fällen einen Businessplan sehen will.
Weinbau und Landwirtschaft. Für Waadtländer Winzer im Lavaux, in La Côte oder im Chablais gilt eine Sonderregel: Wer als Urproduzent ausschliesslich selbst erzeugte Produkte aus eigenem Betrieb verkauft, ist von der MWST-Pflicht ausgenommen – unabhängig vom Umsatz. Sobald Sie aber zugekaufte Trauben verarbeiten, Wein Dritter handeln, Degustationen, Führungen oder Gastronomie anbieten, entsteht steuerbarer Umsatz und die CHF 100'000-Schwelle wird wieder relevant. Diese Abgrenzung ist der häufigste MWST-Streitpunkt in der Waadtländer Weinbranche.
Bundesweit identisch: 8,1% Normalsatz, 2,6% reduziert (Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Medikamente), 3,8% Beherbergung – relevant an der Riviera und in den Waadtländer Alpen.
Die Erhöhung auf 8,5% Normalsatz ab Januar 2028 wurde im Juni 2026 vom Parlament beschlossen; die Volksabstimmung findet im November 2026 statt.