Für Beratung, IT oder Design gilt in Luzern exakt dasselbe wie überall. Wer aber rund um den Vierwaldstättersee im Tourismus, in der Gastronomie oder im Eventbereich arbeitet, trifft auf drei Konstellationen, die anderswo selten sind:
Beherbergung läuft mit 3,8%, nicht mit 8,1%. Der Sondersatz gilt für Übernachtung inklusive Frühstück – für Ferienwohnungen in Weggis, Vitznau oder Engelberg genauso wie für ein Gästezimmer in der Stadt Luzern. Vermieten Sie zusätzlich Parkplätze, Seminarräume oder verkaufen Sie Getränke, unterliegen diese Leistungen dem Normalsatz. Die Trennung muss aus Ihrer Buchhaltung hervorgehen.
Pauschalarrangements müssen aufgeteilt werden. Ein Paket aus zwei Übernachtungen, Schifffahrt und Abendessen enthält Leistungen zu 3,8% und zu 8,1%. Wer alles zum Normalsatz abrechnet, verschenkt Geld; wer alles zum Sondersatz abrechnet, riskiert eine Nachbelastung.
Ausländische Reiseveranstalter. Vermitteln oder erbringen Sie Leistungen für einen Reiseveranstalter mit Sitz im Ausland, greift das Empfängerortsprinzip – die Leistung ist in der Schweiz nicht steuerbar. Führungen, die Sie physisch in Luzern erbringen, bleiben dagegen fast immer steuerbar, auch wenn der Auftraggeber im Ausland sitzt.
Sie müssen sich innerhalb von 30 Tagen anmelden, wenn Ihr weltweiter Umsatz in den letzten zwölf Monaten CHF 100'000 überschritten hat oder Sie das für die nächsten zwölf Monate absehen können.
Wichtiges Detail für Luzern: Es zählt der weltweite Umsatz. Buchungen ausländischer Gäste, Aufträge internationaler Veranstalter und Onlineverkäufe zählen alle mit – auch wenn darauf gar keine Schweizer MWST anfällt.
Unter der Schwelle ist die Anmeldung optional. Erwägen Sie eine freiwillige Anmeldung, wenn Sie:
Vorsteuer zurückfordern möchten: Ziehen Sie die auf Geschäftsausgaben bezahlte MWST ab, wie Büromiete, Ausrüstung und Software-Abonnements. Dies kann sich auf Tausende von Franken jährlich summieren.
Mit Firmenkunden arbeiten: Viele Schweizer Unternehmen bevorzugen oder verlangen MWST-registrierte Lieferanten. Es signalisiert Seriosität und vereinfacht deren eigene Buchhaltung.
Erhebliche Geschäftsinvestitionen tätigen: Planen Sie, teure Ausrüstung zu kaufen oder Büroflächen zu mieten? Melden Sie sich zuerst an, um die MWST zurückzufordern.
Der Nachteil: Der administrative Aufwand steigt. Sie müssen quartalsweise oder jährliche Abrechnungen einreichen und allen Kunden MWST berechnen, was Sie bei Privatkunden weniger wettbewerbsfähig machen kann.
- Non-Profit-Vereine: CHF 250'000 Schwelle für Sport- und Kulturorganisationen
- Gemeinnützige Institutionen: CHF 250'000 Schwelle