Umzug in die Schweiz: Der Leitfaden für EU-Bürger

Wohnsitz-, Steuer- und Freiberuflerregeln für einen reibungslosen Umzug

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Ein Umzug in die Schweiz bietet eine Mischung aus atemberaubender Alpenlandschaft, hoher Lebensqualität und einer robusten Wirtschaft und ist damit ein attraktives Ziel für viele EU-Bürger. Dank des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU/EFTA ist ein Umzug im Vergleich zu Nicht-EU-Bürgern relativ unkompliziert.

Dieser Leitfaden enthält alles, was Sie über die Anforderungen und das Verfahren für EU-Bürger wissen müssen. Darüber hinaus gehen wir auf die besonderen Aspekte für Freiberufler aus einem anderen EU-Land ein, einschließlich der möglichen Entwicklung von Geschäftspraktiken, steuerlichen Auswirkungen, Mehrwertsteuervorschriften und vielem mehr.
Ob Sie eine Anstellung suchen, ein neues Leben beginnen oder Ihr freiberufliches Unternehmen mitbringen möchten – dieser Artikel bietet klare, schrittweise Einblicke basierend auf den aktuellen Vorschriften ab 2025.

Die Grundlagen verstehen

Warum es für EU-Bürger einfacher ist

Die Schweiz ist zwar kein EU-Mitglied, nimmt aber am Schengen-Raum teil und befolgt die Freizügigkeitsgrundsätze für EU-/EFTA-Bürger. Das bedeutet, dass Sie ohne Visum in die Schweiz einreisen und sich für touristische Zwecke, die Arbeitssuche oder zur Ersteinrichtung bis zu drei Monate dort aufhalten können. Wenn Ihr Aufenthalt drei Monate überschreitet oder mit einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, benötigen Sie eine Aufenthaltsbewilligung. Der Hauptvorteil besteht darin, dass EU-Bürger nicht den strengen Quoten oder Arbeitsmarkttests unterliegen, die für Drittstaatsangehörige gelten. Kroatische Staatsangehörige genießen seit dem 1. Januar 2025 uneingeschränkten Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt und sind damit mit anderen EU-Bürgern gleichgestellt.

Das Verfahren legt Wert auf Selbstständigkeit: Sie müssen nachweisen, dass Sie das Sozialsystem nicht belasten. Dazu gehören ausreichende finanzielle Mittel, umfassende Krankenversicherung und gegebenenfalls eine Beschäftigung oder selbstständige Erwerbstätigkeit. Aufgrund der föderalen Struktur der Schweiz können die Verfahren je nach Kanton leicht variieren. Erkundigen Sie sich daher immer bei den örtlichen Behörden nach Einzelheiten.

Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Umzug in die Schweiz

Einreise und Erstaufenthalt

Als EU-Bürger können Sie mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass in die Schweiz einreisen – ein Visum ist nicht erforderlich.
Für Aufenthalte unter drei Monaten ist keine formelle Anmeldung erforderlich, es sei denn, Sie arbeiten. Bei Arbeitssuche können Sie die Aufenthaltsdauer auf sechs Monate verlängern, wenn Sie aktive Arbeitssuche und finanzielle Mittel nachweisen. Sorgen Sie während dieser Zeit für eine sichere Unterkunft, da für längerfristige Aufenthaltsgenehmigungen oft ein Mietvertrag erforderlich ist.

Unterkunft finden und anmelden

Die Wohnungssuche in der Schweiz kann hart umkämpft sein, insbesondere in Städten wie Zürich oder Genf. Starten Sie Ihre Suche auf Plattformen wie Homegate oder Immoscout24.
Sobald Sie eine Adresse haben, melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft bei der Einwohnerkontrolle (Contrôle des Habitants) an, wenn Sie länger als drei Monate bleiben. Bringen Sie Ihren Ausweis, Ihren Mietvertrag und alle Angaben zu Ihrer Beschäftigung mit. Mit dieser Anmeldung wird der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis gestellt.

Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis

Die Bewilligungen werden von den kantonalen Migrationsämtern ausgestellt, richten sich aber nach den bundesstaatlichen Richtlinien. Gängige Bewilligungsarten für EU-Bürger sind:

  • L-Bewilligung (Kurzzeitbewilligung): Für Aufenthalte zwischen drei Monaten und einem Jahr, oft an einen bestimmten Arbeitsvertrag oder eine befristete Entsendung gebunden. Verlängerbar, wenn die Bedingungen bestehen bleiben.
  • B-Bewilligung (EU/EFTA-Aufenthaltsbewilligung): Gültig für fünf Jahre, verlängerbar, für Personen mit Beschäftigung, Selbstständigkeit oder ausreichenden finanziellen Mitteln (z. B. Rentner oder Studierende). Erfordert den Nachweis einer Krankenversicherung und finanzieller Stabilität.
  • C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung): Nach fünf ununterbrochenen Jahren mit einer B-Bewilligung können Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, die Ihnen unbegrenztes Aufenthalts- und Arbeitsrecht gewährt.

Bei Arbeitnehmern bearbeitet in der Regel Ihr Arbeitgeber den Antrag und stellt Ihnen einen Arbeitsvertrag aus. Reichen Sie den Antrag online über das kantonale Portal oder persönlich zusammen mit Ihrem Ausweis und Ihrem Krankenversicherungsnachweis ein. Die Bearbeitung dauert 2–8 Wochen.

Wenn Sie arbeitslos, aber finanziell abgesichert sind (z. B. durch Ersparnisse oder passives Einkommen), können Sie dennoch eine Aufenthaltserlaubnis B beantragen, indem Sie ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherung nachweisen – keine Arbeitspflicht.

Krankenversicherung und Sozialversicherung

Eine Krankenversicherung ist obligatorisch und muss innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft bei einem Schweizer Anbieter abgeschlossen werden (z. B. beginnt die Grundversicherung bei etwa 300 CHF/Monat). EU-Gesundheitskarten (EHIC) decken Notfälle ab, jedoch keine Langzeitaufenthalte.
Sie werden außerdem Mitglied im Schweizer Sozialversicherungssystem (AHV/AVS) und erhalten Renten, die automatisch vom Gehalt abgezogen oder bei Selbstständigkeit selbst bezahlt werden.

Bankgeschäfte, Autofahren und Dinge des täglichen Bedarfs

Eröffnen Sie ein Schweizer Bankkonto für Gehaltseinzahlungen – bringen Sie Ihre Bewilligung und Ihren Ausweis mit. Ihr EU-Führerschein ist ein Jahr gültig; danach tauschen Sie ihn gegen einen Schweizer ein. Melden Sie sich beim kantonalen Steueramt für Ihre Steuererklärung an, da es in der Schweiz Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern gibt.

Familienzusammenführung

Ehepartner, Kinder unter 21 Jahren und unterhaltsberechtigte Eltern können zu Ihnen kommen. Sie beantragen Genehmigungen auf der Grundlage Ihres Status und unter Nachweis familiärer Bindungen und gemeinsamer Unterbringung.

Besondere Überlegungen für Freiberufler, die aus einem anderen EU-Land umziehen

Wenn Sie als Freiberufler Ihr Unternehmen in die Schweiz verlegen, baut der Prozess auf dem allgemeinen EU-Verfahren auf, fügt jedoch zusätzliche Aspekte im Zusammenhang mit der Selbstständigkeit hinzu. Als EU-Bürger qualifizieren Sie sich gemäß dem Freizügigkeitsabkommen für den Selbstständigenstatus, was Ihnen erlaubt, ohne Quoten zu leben und zu **arbeiten. Rechnen Sie jedoch mit Anpassungen in den Geschäftspraktiken, von der Einhaltung administrativer Vorschriften bis hin zu finanziellen Verpflichtungen. Viele Freiberufler aus der EU arbeiten erfolgreich remote für internationale Kunden, während sie in der Schweiz ansässig sind. Eine gründliche Planung ist jedoch der Schlüssel, um Fallstricke zu vermeiden.

Gründung einer selbständigen Erwerbstätigkeit in der Schweiz

Um legal freiberuflich tätig zu sein, beantragen Sie eine B-Bewilligung als Selbstständigerwerbender. Reichen Sie einen Nachweis Ihrer Tätigkeit ein, z. B. einen Businessplan, Kundenverträge oder eine Anmeldung als Einzelunternehmen. Wenn Ihr Jahreseinkommen CHF 2.300.- übersteigt, melden Sie sich bei der **Kantonalen Ausgleichskasse für die Sozialversicherung an. Sie benötigen keine separate Arbeitsbewilligung – Ihre Aufenthaltsbewilligung reicht aus. Bei Kleinunternehmen benötigen Sie möglicherweise keinen Handelsregistereintrag, bis der Umsatz CHF 100.000.- übersteigt.

Freiberufler können für ausländische Unternehmen arbeiten, stellen Sie jedoch sicher, dass es sich um eine echte Selbstständigkeit handelt, um eine Umklassifizierung als Beschäftigung zu vermeiden, die andere Regeln nach sich ziehen könnte. Bei der Fernarbeit gilt: Wenn Sie weniger als 50 % Ihrer Zeit für Schweizer Kunden arbeiten, bleiben Sie möglicherweise über EU-Abkommen sozialversichert in Ihrem Heimatland. Wenden Sie sich jedoch an einen Spezialisten.

Steuerliche Auswirkungen für Freiberufler

Das Steuersystem der Schweiz ist mehrstufig: Bundeseinkommenssteuer (progressiv, bis zu 11,5 %), plus kantonale und kommunale Steuersätze, die je nach Standort variieren (z. B. niedriger in Zug, höher in Genf). Ziehen Sie als Freiberufler Betriebskosten wie Homeoffice-Kosten, Reisekosten und Sozialabgaben von Ihrem Einkommen ab. Jährlich einreichen; rechnen Sie mit vierteljährlichen Vorschüssen. Wenn Sie mitten im Jahr umziehen, gehen Sie mit Doppelbesteuerungsrisiken über Abkommen zwischen der EU und der Schweiz um.

Bei der Altersvorsorge der Säule 3a sind Abzüge bis zu CHF 35.280 im Jahr 2024 möglich (jährliche Anpassung), sofern nicht in einer Pensionskasse. Insgesamt sind die Steuern möglicherweise niedriger als in einigen EU-Ländern, aber das System erfordert eine sorgfältige Buchführung.

Sozialversicherung und Absicherung für Freiberufler

Selbstständige Freiberufler müssen in die AHV/AVS (Altersvorsorge) einzahlen und zwar in Höhe von 10,6 % ihres Einkommens, zuzüglich der optionalen beruflichen Vorsorge (BVG) für diejenigen, die über 22.050 CHF verdienen. Die **Krankenversicherung bleibt privat und obligatorisch – Budget 300–600 CHF/Monat. Eine **Unfallversicherung (UVG) ist obligatorisch, wenn man mehr als acht Stunden pro Woche arbeitet. Diese Beiträge sind abzugsfähig, werden aber selbst bezahlt, anders als in einigen EU-Ländern, wo sie vom Arbeitgeber übernommen werden.

Wie sich Geschäftspraktiken ändern könnten

Die Umstellung Ihres freiberuflichen Geschäfts bedeutet, sich an Schweizer Präzision anzupassen: Rechnen Sie mit strengerer Rechnungsstellung (z. B. in CHF, mit detaillierten Aufschlüsselungen) und legen Sie Wert auf Verträge. Schweizer Kunden legen Wert auf Pünktlichkeit, Diskretion und hochwertige Arbeitvernetzen Sie sich über LinkedIn oder lokale Veranstaltungen. Halten Sie beim Umgang mit Daten das schweizerische Datenschutzgesetz ein, das ähnlich, aber nicht identisch mit der DSGVO ist.

Der Verwaltungsaufwand steigt: Melden Sie sich gegebenenfalls für die Mehrwertsteuer an, reichen Sie vierteljährliche Sozialversicherungsbeiträge ein und beauftragen Sie gegebenenfalls einen Buchhalter für kantonale Feinheiten. Währungsschwankungen (CHF vs. EUR) können sich auf die Einnahmen von EU-Kunden auswirken – ziehen Sie Hedging in Betracht. Die EU-Richtlinie über Plattformarbeit (gültig ab 2025) könnte über Transparenzregeln indirekte Auswirkungen auf Gig-Freelancer haben, die Schweiz passt sich jedoch selektiv an.

Positiv ist, dass die Stabilität und die niedrige Arbeitslosigkeit der Schweiz die Kundengewinnung fördern können, allerdings erfordern höhere Lebenshaltungskosten (Miete, Lebensmittel) eine entsprechende Anpassung der Tarife.

Abschließende Tipps und Ressourcen

Budget für den Umzug: Rechnen Sie mit 5.000–10.000 CHF für die Ersteinrichtung, inklusive Kautionen und Versicherungen. *Lernen Sie Grundkenntnisse in Deutsch, Französisch oder Italienisch, je nach Region. Für eine persönliche Beratung besuchen Sie die Website des Staatssekretariats für Migration (SEM) oder einen Relocation-Service. Freiberufler sollten frühzeitig einen Steuerberater hinzuziehen, um die zweistaatlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

Die **Schweiz belohnt Vorbereitung mit beispiellosen Möglichkeiten.
Mit den richtigen Schritten kann Ihr Umzug reibungslos und lohnend verlaufen. Gute Reise! ✈️