Logopädie-Abrechnung Schweiz

Logopäde Rechnung Schweiz

Als Logopäde in der Schweiz schreibst du Rechnungen, die Art. 26 MWSTG erfüllen, die QR-Rechnung seit Oktober 2022 nutzen und ärztlich verordnete Heilbehandlungen gemäss Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 MWSTG von nicht-medizinischen Leistungen trennen. So geht es korrekt.

Magic Heidi Rechnungsliste

Warum korrekte Abrechnung zählt
für Schweizer Logopäden

Logopäden sind ein reglementierter Heilmittelberuf unter dem KVG — und stehen damit vor einer Abrechnung, die viele Stolpersteine kennt: MWST-Befreiung nur bei ärztlicher Verordnung, QR-Rechnung-Pflicht seit Oktober 2022, vier Abrechnungswege (KVG, UVG, privat, Selbstzahler) und sieben Pflichtelemente nach Art. 26 MWSTG. Ein falsches Feld genügt, und die Krankenkasse lehnt ab oder die ESTV meldet sich.

QR-Rechnung-Pflicht

Seit Okt. 2022 obligatorisch — QR-Code mit QR-IBAN auf jeder Privatrechnung
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MWST-Befreiung für Heilbehandlungen

Ärztlich verordnet = befreit (Art. 21 MWSTG), Stimmtraining = 8.1%
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Krankenkassen-Abrechnung (KVG)

Verordnung mit Diagnose, kantonalen Tarif, Patient zahlt Franchise/Selbstbehalt

Art. 26 MWSTG-Pflichtelemente

Sieben Felder inklusive MWST-Nummer und Verordnungsnummer

Das Wichtigste in Kürze

  • Ärztlich verordnete Logopädie ist MWST-befreit gemäss Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 MWSTG. Nicht-medizinische Leistungen (Stimmtraining ohne Verordnung, Rhetorik, Prävention) sind MWST-pflichtig mit 8.1%.
  • Die QR-Rechnung ist Pflicht seit dem 1. Oktober 2022. Jede Privatrechnung und Selbstzahler-Rechnung braucht einen QR-Code mit QR-IBAN.
  • Sieben Pflichtelemente nach Art. 26 MWSTG gelten, sobald du MWST-registriert bist — plus die Verordnungsnummer für KVG-Fälle.
  • Die MWST-Schwelle liegt bei CHF 100'000 Jahresumsatz. Darunter bist du nicht steuerpflichtig und schreibst „Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen, da nicht steuerpflichtig."
  • Vier Abrechnungswege bestimmen deinen Alltag: KVG, UVG, privat und Selbstzahler — jeder mit eigenem Empfänger, Tarif und Format.

Als Logopäde in der Schweiz bewegst du dich an der Schnittstelle von Medizin, Krankenversicherung und Steuerrecht. Eine Logopäde Rechnung Schweiz muss formell nach Art. 26 MWSTG korrekt sein, die QR-Rechnung nutzen und — das ist der häufigste Fehler — die MWST-Befreiung nur dann anwenden, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Stimmtraining für Sänger, Accent Reduction oder Rhetorikkurse sind nicht befreit, auch wenn du dieselbe Stimme behandelst.

Dieser Leitfaden zeigt dir, wie du eine konforme Logopäden-Rechnung schreibst, wie du MWST-befreite und MWST-pflichtige Leistungen sauber trennst und wie der Rechnungs-Workflow für Logopäden von Magic Heidi dir die Schweizer Besonderheiten abnimmt — von der QR-Rechnung-Generierung bis zur Verordnungsverfolgung.

Schweizer Rechnungsanforderungen: 7 Pflichtelemente (Art. 26 MWSTG)

Jede Rechnung, die du als Logopäde ausstellst, muss formale Anforderungen erfüllen. Bist du MWST-registriert, definiert Art. 26 der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) sieben Pflichtelemente:

  1. Dein Name und deine Adresse — voller Praxisname, Strasse, PLZ, Ort.
  2. Name und Adresse des Empfängers — Patient oder Krankenkasse.
  3. Rechnungsdatum — der Tag der Ausstellung.
  4. Menge und Beschreibung der Leistungen — z. B. „Logopädische Behandlung, 50 min, ärztlich verordnet" inklusive Verordnungsnummer.
  5. Steuerbarer Betrag — der Nettobetrag vor MWST (falls MWST anwendbar).
  6. MWST-Satz und MWST-Betrag — 8.1% und die resultierende Steuer, separat ausgewiesen.
  7. Deine MWST-Nummer (MWST-Nr.) — die UID-basierte Nummer der ESTV.

Zusätzlich gilt OR Art. 469, das die Grundanforderungen an eine Rechnung im Obligationenrecht festlegt. Für Logopäden kommt ein achtes Element hinzu: die Verordnungsnummer des verordnenden Arztes, wenn du über das KVG mit der Krankenkasse abrechnest. Ohne diese Nummer lehnt die Krankenkasse die Rechnung oft ab.

Ist deine Behandlung MWST-befreit, weist du keine MWST aus — den Grund für die Befreiung hältst du aber trotzdem fest. Der Standardvermerk lautet: „Mehrwertsteuerfrei gemäss Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 MWSTG — ärztlich verordnete Heilbehandlung." Liegt dein Jahresumsatz unter CHF 100'000 und bist du nicht angemeldet, schreibst du: „Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen, da nicht steuerpflichtig."

Die QR-Rechnung: seit 2022 unverzichtbar

Seit dem 1. Oktober 2022 ist die QR-Rechnung das einzige akzeptierte Einzahlungsschein-Format in der Schweiz. Die alten orangen und roten ESR-Scheine sind ungültig. Jede Privatrechnung und jede Selbstzahler-Rechnung, die du als Logopäde ausstellst, braucht einen QR-Rechnung-Zahlungsteil mit dem Schweizer QR-Code und deiner QR-IBAN.

Der QR-Code codiert deine QR-IBAN, den Betrag, deinen Namen und eine Referenznummer. Patienten scannen ihn mit ihrer Banking-App. Das senkt Tippfehler, beschleunigt die Zahlung und vermeidet Rückfragen. Wer eine QR-Rechnung erstellen möchte, kann das heute vollständig digital — ohne Papier-ESR.

Thomas, ein Logopäde in Bern, hat es auf die harte Tour gelernt. Er schickte Anfang 2023 eine Rechnung über CHF 480.00 an einen Selbstzahler — ohne QR-Code, nur mit einer normalen IBAN im Text. Der Patient konnte den Betrag in seiner E-Banking-App nicht scannen, tippte die Nummer falsch ab, die Überweisung kam zurück. Drei Wochen später war das Geld immer noch nicht da. Seitdem nutzt Thomas nur noch die QR-Rechnung und hat seine Zahlungsrückstände praktisch auf null gebracht.

MWST-Regeln für Logopäden: verordnet vs. nicht-medizinisch

Das ist der zentrale Verwirrungspunkt für Schweizer Logopäden. Fehler hier bedeuten entweder zu viel berechnete MWST oder eine ESTV-Korrektur mit Nachzahlung.

Die Regel

Gemäss Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 MWSTG sind ärztlich verordnete logopädische Heilbehandlungen MWST-befreit. „Ärztlich verordnet" heisst: Ein zugelassener Schweizer Arzt hat eine Verordnung ausgestellt, die dich namentlich (oder nach kantonalen Regeln übertragbar) nennt, den Patienten nennt, Diagnose und Behandlungsart angibt und innerhalb ihrer Gültigkeit liegt. Die Verordnung ist die rechtliche Basis der KVG-Abrechnung — ohne sie greift weder Krankenkassenschutz noch MWST-Befreiung.

Nicht-medizinische logopädische Leistungen sind MWST-pflichtig mit 8.1% (Normalsatz seit 1. Januar 2024). Dazu gehören:

  • Stimmtraining für Sänger ohne medizinische Indikation
  • Accent Reduction und Aussprachetraining für Berufstätige
  • Rhetorik- und Sprechtraining für Unternehmen
  • Präventionskurse und Stimmhygiene-Workshops
  • Lese-Rechtschreib-Training, das nicht verordnet ist

Warum das Logopäden zu Fall bringt

Ein Sänger kommt mit Heiserkeit. Du behandelst die Stimme. Hat er eine ärztliche Verordnung (z. B. funktionelle Dysphonie, diagnosegesichert), ist die Behandlung MWST-befreit. Kommt er ohne Verordnung, weil er einfach „besser singen lernen" will, ist dieselbe Behandlung MWST-pflichtig. Gleiche Übung, gleiche Stunde, unterschiedliches Steuerergebnis — abhängig von einem Stück Papier.

Claudia, eine Logopädin in Zürich mit einer Einzelfirma, ist genau hier reingelaufen. Sie rechnete Stimmtraining für einen Sänger ohne Verordnung MWST-befreit ab — zwei Jahre lang. Bei einer Prüfung fiel der Fehler auf: Claudia musste die MWST nachzahlen, plus Verzugszins. Heute trennt sie in Magic Heidis Rechnungs-Workflow konsequent zwischen MWST-befreiten und MWST-pflichtigen Zeilen — pro Patient, pro Sitzung. Der Umschalter passiert automatisch, sobald sie den Verordnungsstatus setzt.

Die CHF 100'000-Schwelle

Du musst dich nur für die MWST registrieren, wenn dein steuerbarer Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt. Darunter bist du ein nicht steuerpflichtiges Kleinunternehmen. Hier kommt aber eine wichtige Feinheit: MWST-befreite Leistungen (verordnete Logopädie) zählen zur Umsatzermittlung, lösen aber keine Steuerpflicht aus. Steuerpflichtig sind nur die nicht-medizinischen Leistungen. Wer also CHF 70'000 verordnete Logopädie und CHF 20'000 Stimmtraining abrechnet, liegt bei CHF 90'000 Gesamtumsatz — aber nur CHF 20'000 sind steuerbar. Die Schwelle ist nicht erreicht.

Sobald die nicht-befreiten Leistungen die CHF 100'000 übersteigen, musst du dich bei der ESTV registrieren. Details dazu findest du in den ESTV-Informationen zur MWST-Pflicht. Eine vertiefte Übersicht bietet unser Leitfaden zu MWST für Selbstständige.

Abrechnungswege: KVG, UVG, privat, Selbstzahler

Die Logopäden-Abrechnung in der Schweiz teilt sich in vier Wege, jeder mit eigenem Empfänger, Tarif und Format.

1. KVG (Krankenversicherungsgesetz)

Hat ein Arzt Logopädie verordnet, übernimmt die Krankenkasse des Patienten nach Franchise und Selbstbehalt den Löwenanteil. Du stellst entweder direkt der Krankenkasse in Rechnung — mit KVG-Tarif, Verordnungsnummer, Diagnosecode und Sitzungsdetails — oder dem Patienten, der dann die Rückerstattung einfordert. Die KVG-Tarife sind reglementiert: Du kannst den kantonal festgelegten Tarif nicht überschreiten. Die Tarifpositionen decken üblicherweise eine 50-minütige Sitzung mit eigenen Codes für Befund, Therapie und Nachkontrolle.

2. UVG (Unfallversicherung)

Arbeits- und Nichtberufsunfälle fallen unter UVG. Suva, CSS, Allianz und weitere Unfallversicherer bearbeiten diese Fälle. Die UVG-Abrechnung nutzt eine eigene Tarifstruktur, die in der Regel höher liegt als der KVG-Tarif. Deine Rechnung muss die Unfallnummer, das Unfalldatum und den verordnenden Arzt referenzieren. UVG-Rechnungen gehen direkt an den Versicherungsträger, nicht an den Patienten.

3. Privatzahler

Privatzahler — mit Zusatzversicherung oder aus eigener Tasche für nicht-KVG-Leistungen — erhalten eine private Rechnung. Hier hast du Preisspielraum, brauchst aber trotzdem alle sieben Art. 26 MWSTG-Elemente (falls MWST-registriert) und den QR-Rechnung-Zahlungsteil. Ist die Leistung nicht ärztlich verordnet, ist sie MWST-pflichtig mit 8.1%.

4. Selbstzahler

Selbstzahler zahlen direkt für Leistungen, die die Krankenkasse nicht deckt — Stimmtraining, Rhetorik, Prävention oder Sitzungen über die verordnete Anzahl hinaus. Diese Rechnungen gehen an den Patienten, enthalten die QR-Rechnung und sind MWST-pflichtig mit 8.1%, es sei denn, der Patient reicht später eine Verordnung nach (selten, riskant — nicht darauf verlassen).

Akonto und Schlussrechnung

Logopädie ist oft eine mehrsitzige Therapie. Viele Logopäden stellen nach einigen Sitzungen eine Akontorechnung (Zwischenrechnung) und am Ende des Therapiezyklus eine Schlussrechnung aus. Die Schlussrechnung fasst alle Sitzungen zusammen, zieht bereits gestellte Akontorechnungen ab und weist den Restbetrag aus. Wichtig: Jede Akontorechnung braucht ihre eigene Rechnungsnummer, und die Schlussrechnung muss die früheren Rechnungen korrekt referenzieren — sonst drohen Doppelzahlungen oder Verwirrung bei der Krankenkasse.

Preise und Tarifstrukturen für Schweizer Logopäden

KVG-Tarife

KVG-Sätze sind kantonal — jeder Kanton legt seinen Tarif im Bundesrahmen fest. Was eine 50-minütige verordnete Behandlung einbringt, ist damit kantonal vorgegeben und nicht verhandelbar. Befund, Gruppentherapie und spezifische Leistungen (z. B. Stimmtherapie, Sprachtherapie bei Kindern, Schlucktherapie) haben eigene Tarifpositionen. Der Berufsverband logopädie suisse veröffentlicht die aktuellen Positionen.

Mit dem KVG-Tarif kannst du nicht verhandeln. Du stellst den Tarif in Rechnung, die Krankenkasse zahlt. Unzufrieden? Dein Weg führt über den Berufsverband und kantonale Tarifverhandlungen — nicht über die individuelle Rechnung.

Privat- und Selbstzahler-Sätze

Hier setzt du eigene Preise. Übliche Spannen:

  • Einzelsitzung Logopädie (50 min): CHF 120–180
  • Stimmtraining für Sänger (50 min): CHF 130–190
  • Accent Reduction / Aussprache (50 min): CHF 140–200
  • Rhetorik- und Sprechtraining (Gruppe): CHF 90–150 pro Person

Höhere Sätze gelten in Zürich, Genf und Lausanne. In kleineren Städten bewegst du dich eher am unteren Ende. Eine kostenlose Rechnungsvorlage hilft dir, diese Preise sauber zu dokumentieren.

UVG-Tarife

Die UVG-Abrechnung nutzt Medidata- oder Suva-Tarifstrukturen. Die Sätze liegen in der Regel über dem KVG-Tarif, da die Unfallversicherung anders gedeckelt ist. Prüf die aktuelle Suva-Tarifliste oder dein kantonales UVG-Abkommen.

Den vollständigen Preisvergleich — Magic Heidi startet bei CHF 25/Monat im Jahresabo, die aktuellen bexio Preise haben wir separat aufgeschlüsselt — findest du auf unserer Übersichtsseite. Schweizer Logopäden brauchen kein Unternehmens-ERP, um eine Rechnung zu verschicken.

AHV, Einzelfirma und Geschäftsform

Als selbstständiger Logopäde musst du dich bei der Ausgleichskasse (AHV/AVS) registrieren — unabhängig von der MWST-Schwelle. Die Beiträge für AHV/IV/EO liegen bei rund 10% des Einkommens (bei kleinen Einkommen tiefer), dazu kommen Verwaltungskosten. AHVG Art. 2–3 definiert die Kriterien der Selbstständigkeit: eigenes Unternehmerrisiko, Weisungsfreiheit, eigene Kunden. Die AHV-Anmeldung für Selbstständige läuft über die kantonale Ausgleichskasse.

Die meisten selbstständigen Logopäden operieren als Einzelfirma — einfach, günstig, ausreichend für eine Einzelpraxis. Wer Haftung begrenzen will, wählt die GmbH. Einen vollständigen Leitfaden zur Einzelfirma gründen haben wir separat zusammengestellt.

Daniel, ein Logopäde in der Romandie, hat beim Wechsel von Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit die AHV-Anmeldung schlicht vergessen. 18 Monate lang. Die Ausgleichskasse meldete sich, rechnete die Beiträge rückwirkend ab — inklusive Zinsen — und stellte eine vierstellige Nachforderung. Daniel zahlte in Raten. Die Lektion: Registriere sich bei der Ausgleichskasse am ersten Tag deiner Selbstständigkeit, nicht „wenn die Praxis läuft".

Zusätzlich brauchst du als Logopäde die kantonale Berufsausübungsbewilligung — Logopädie ist ein reglementierter Heilmittelberuf. Die Bewilligung setzt einen anerkannten Abschluss (z. B. Bachelor in Logopädie) voraus und wird pro Kanton erteilt. Die kantonale Berufsausübungsbewilligung Logopädie ist Voraussetzung, um überhaupt KVG-Patienten abrechnen zu dürfen.

Rechnungsvorlage für Schweizer Logopäden

Hier ist eine einsatzbereite Vorlage für eine Schweizer Logopäden-Rechnung. Passe die Felder an deine Praxis an.

RECHNUNG

[Praxisname]
[Strasse und Hausnummer]
[Postleitzahl, Ort]
Telefon: [Telefon] | E-Mail: [E-Mail]
MWST-Nr.: [CHE-XXX.XXX.XXX MWST]  (falls registriert)

Rechnung an:
[Patientenname oder Krankenkasse-Name]
[Adresse]

Rechnung-Nr.: 2026-0142
Datum: 03.07.2026
Verordnungs-Nr.: [Verordnungsnummer]  (falls zutreffend)
Verordnender Arzt: [Name, Adresse]

Erbrachte Leistungen:
- Logopädische Behandlung, 50 min, ärztlich verordnet
  Datum: 28.06.2026 | Position: [Tarifcode]
                                        CHF 120.00
- Logopädische Behandlung, 50 min, ärztlich verordnet
  Datum: 01.07.2026 | Position: [Tarifcode]
                                        CHF 120.00

Zwischensumme:                             CHF 240.00
MWST (8.1%):                               CHF 0.00
(Mehrwertsteuerfrei gemäss Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 MWSTG)

Total fällig:                              CHF 240.00

Zahlungsbedingungen: 30 Tage
[QR-Rechnung-Zahlungsteil mit Schweizer QR-Code]

Für Selbstzahler-Stimmtraining ohne Verordnung tauschst du die MWST-Zeile aus:

Zwischensumme:                             CHF 150.00
MWST (8.1%):                               CHF 12.15
Total fällig:                              CHF 162.15

Beachte den Unterschied: verordnet = MWST CHF 0.00 mit Art. 21-Zitat. Nicht-medizinisch = 8.1% obendrauf. Gleiches Layout, unterschiedliche Steuerbehandlung.

Magic Heidi: Abrechnung gebaut für Logopäden

Die meisten Schweizer Abrechnungstools sind für allgemeine Freischaffende gebaut — sie verstehen die verordnungsgesteuerte MWST-Aufteilung der Logopädie-Abrechnung nicht. Magic Heidi schon.

  • QR-Rechnung-Generierung auf jeder Rechnung — kein manuelles Formatieren, keine abgelehnten Zahlungen.
  • MWST-befreit vs. MWST-pflichtig Umschalter pro Position — du setzt das Verordnungskennzeichen, die MWST wird automatisch korrekt angewendet.
  • Patienten-Verordnungsverfolgung — Verordnungsnummer, verordnender Arzt und Gültigkeitsdatum liegen in jeder Patientenakte.
  • KVG-, UVG-, privat- und Selbstzahler-Vorlagen — Abrechnungsweg wechseln ohne Neu-Eingabe.
  • Akonto und Schlussrechnung — Zwischenrechnungen werden sauber referenziert, die Schlussrechnung zieht sie automatisch ab.
  • Mobile-first — Rechnungen gehen vom Telefon raus, direkt nach der Sitzung.

Claudia aus Zürich verbrachte früher Sonntagabende mit Rechnungsrückständen. Heute sendet sie die Rechnung vom Handy aus, während der Patient noch in der Praxis ist. Zahlungen kommen schneller, keine Sitzung geht vergessen, und die MWST-Aufteilung stimmt automatisch.

Preise ohne Überdimensionierung

Die grossen KMU-Suiten verlangen ein Mehrfaches für Funktionen, die die meisten Logopäden nie nutzen (siehe bexio Preise). Magic Heidi startet bei CHF 25/Monat im Jahresabo — alles, was du für eine konforme Schweizer Logopäden-Abrechnung brauchst, nichts, was du nicht brauchst. Wer eine günstigere bexio-Alternative sucht, wird hier fündig. Den vollständigen Vergleich siehst du auf der Preisseite.

Verwandte Berufsgruppen

Logopäden teilen sich viele Abrechnungsregeln mit anderen Heilmittelberufen. Wer sich für die Physiotherapie-Abrechnung oder die Heilpraktiker-Rechnung interessiert, findet dort parallele Strukturen — die MWST-Aufteilung verordnet vs. nicht-medizinisch gilt für alle drei. Auch die Zahnarzt-Rechnung Schweiz kennt ähnliche Pflichtelemente.

FAQ

FAQ: Logopäden-Rechnungen in der Schweiz

Sind logopädische Leistungen MWST-pflichtig?

Ärztlich verordnete logopädische Heilbehandlungen sind MWST-befreit gemäss Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 MWSTG. Nicht-medizinische Leistungen wie Stimmtraining ohne Verordnung, Accent Reduction oder Rhetorikkurse sind MWST-pflichtig mit 8.1%.

Muss ich als Logopäde eine QR-Rechnung ausstellen?

Ja, seit dem 1. Oktober 2022 ist die QR-Rechnung obligatorisch. Jede Privatrechnung und jede Selbstzahler-Rechnung braucht einen QR-Code mit QR-IBAN. Krankenkassen-Rechnungen werden oft per Banküberweisung ohne Einzahlungsschein bezahlt, aber private Rechnungen brauchen die QR-Rechnung.

Wie rechne ich mit der Krankenkasse ab?

Unter dem KVG stellst du entweder direkt der Krankenkasse in Rechnung (mit Verordnungsnummer, Diagnosecode, KVG-Tarif) oder dem Patienten, der dann die Rückerstattung einfordert. Voraussetzung ist die ärztliche Verordnung. Der Patient zahlt Franchise und Selbstbehalt.

Ab wann bin ich als Logopäde MWST-pflichtig?

Bei CHF 100'000 steuerpflichtigem Jahresumsatz. MWST-befreite Leistungen (verordnete Logopädie) zählen zur Umsatzermittlung, lösen aber keine Steuerpflicht aus. Nur die nicht-medizinischen Leistungen sind steuerbar. Übersteigen diese CHF 100'000, musst du dich bei der ESTV registrieren.

Was muss auf der Logopäden-Rechnung stehen?

Die sieben Pflichtelemente nach Art. 26 MWSTG: Name/Adresse, Empfänger, Datum, Menge/Beschreibung, steuerbarer Betrag, MWST-Satz und -Betrag, MWST-Nummer. Zusätzlich die Verordnungsnummer für KVG-Fälle und der Vermerk zur MWST-Befreiung (Art. 21 MWSTG) bzw. zur Nicht-Steuerpflicht.

Brauche ich eine Berufsausübungsbewilligung?

Ja. Logopädie ist ein reglementierter Heilmittelberuf unter dem KVG. Du brauchst eine kantonale Berufsausübungsbewilligung, die einen anerkannten Abschluss (z. B. Bachelor in Logopädie) voraussetzt. Ohne diese Bewilligung kannst du keine KVG-Patienten abrechnen.

Fazit: konforme Logopäden-Rechnungen ohne Reibung

Eine korrekte Logopäde Rechnung Schweiz kommt auf drei Dinge an: die sieben Art. 26 MWSTG-Elemente, den QR-Rechnung-Zahlungsteil und die richtige MWST-Behandlung je nach Verordnungsstatus. Stimmen alle drei, gehen deine Rechnungen glatt durch die Krankenkasse, überstehen ESTV-Prüfungen und landen schnell bezahlt auf deinem Konto.

Die MWST-Aufteilung — befreit für ärztlich verordnete Logopädie, 8.1% für Stimmtraining, Rhetorik und Prävention — ist die Stelle, an der die meisten Logopäden ausrutschen. Verfolge die Verordnung pro Patient. Schalte das MWST-Kennzeichen pro Rechnung. Nutz ein Tool, das den Unterschied versteht.

Magic Heidi übernimmt das ab CHF 25/Monat, mobile-first, ohne den Ballast einer ERP-Suite. Probier es kostenlos — die ersten drei Rechnungen sind gratis, und deine erste Logopäden-Rechnung geht in unter fünf Minuten raus.

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Referenzen: logopädie suisse für Tarif- und Berufsberatung · ESTV für MWST-Vorschriften · AHV/IV für Ausgleichskasse-Beiträge.

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