Logopädie-Abrechnung Schweiz

Logopäde Rechnung Schweiz

Als Logopäde in der Schweiz schreiben Sie Rechnungen, die Art. 26 MWSTV erfüllen, die QR-Rechnung seit Oktober 2022 nutzen und ärztlich verordnete Heilbehandlungen gemäss Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 MWSTG von nicht-medizinischen Leistungen trennen. So geht es korrekt.

Magic Heidi Rechnungsliste

Warum korrekte Abrechnung zählt
für Schweizer Logopäden

Logopäden sind ein reglementierter Heilmittelberuf unter dem KVG — und stehen damit vor einer Abrechnung, die viele Stolpersteine kennt: MWST-Befreiung nur bei ärztlicher Verordnung, QR-Rechnung-Pflicht seit Oktober 2022, vier Abrechnungswege (KVG, UVG, privat, Selbstzahler) und sieben Pflichtelemente nach Art. 26 MWSTV. Ein falsches Feld genügt, und die Krankenkasse lehnt ab oder die ESTV meldet sich.

QR-Rechnung-Pflicht

Seit Okt. 2022 obligatorisch — QR-Code mit QR-IBAN auf jeder Privatrechnung
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MWST-Befreiung für Heilbehandlungen

Ärztlich verordnet = befreit (Art. 21 MWSTG), Stimmtraining = 8.1%
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Krankenkassen-Abrechnung (KVG)

Verordnung mit Diagnose, kantonalen Tarif, Patient zahlt Franchise/Selbstbehalt

Art. 26 MWSTV-Pflichtelemente

Sieben Felder inklusive MWST-Nummer und Verordnungsnummer

Wichtigste Erkenntnisse

  • Ärztlich verordnete Logopädie ist MWST-befreit gemäss Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 MWSTG. Nicht-medizinische Leistungen (Stimmtraining ohne Verordnung, Rhetorik, Prävention) sind MWST-pflichtig mit 8.1%.
  • Die QR-Rechnung ist Pflicht seit dem 1. Oktober 2022. Jede Privatrechnung und Selbstzahler-Rechnung braucht einen QR-Code mit QR-IBAN.
  • Sieben Pflichtelemente nach Art. 26 MWSTV gelten, wenn Sie MWST-registriert sind — plus die Verordnungsnummer für KVG-Fälle.
  • Die MWST-Schwelle liegt bei CHF 100'000 Jahresumsatz. Darunter sind Sie nicht steuerpflichtig und schreiben „Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen, da nicht steuerpflichtig."
  • Vier Abrechnungswege bestimmen Ihren Alltag: KVG, UVG, privat und Selbstzahler — jeder mit eigenem Empfänger, Tarif und Format.

Als Logopäde in der Schweiz bewegen Sie sich an der Schnittstelle von Medizin, Krankenversicherung und Steuerrecht. Eine Logopäde Rechnung Schweiz muss formell nach Art. 26 MWSTV korrekt sein, die QR-Rechnung nutzen und — das ist der häufigste Fehler — die MWST-Befreiung nur dann anwenden, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Stimmtraining für Sänger, Accent Reduction oder Rhetorikkurse sind nicht befreit, auch wenn Sie dieselbe Stimme behandeln.

Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie eine konforme Logopäden-Rechnung schreiben, wie Sie MWST-befreite und MWST-pflichtige Leistungen sauber trennen und wie der Rechnungs-Workflow für Logopäden von Magic Heidi Ihnen die Schweizer Besonderheiten abnimmt — von der QR-Rechnung-Generierung bis zur Verordnungsverfolgung.

Schweizer Rechnungsanforderungen: 7 Pflichtelemente (Art. 26 MWSTV)

Jede Rechnung, die Sie als Logopäde ausstellen, muss formale Anforderungen erfüllen. Sind Sie MWST-registriert, definiert Art. 26 der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) sieben Pflichtelemente:

  1. Ihr Name und Ihre Adresse — voller Praxisname, Strasse, PLZ, Ort.
  2. Name und Adresse des Empfängers — Patient oder Krankenkasse.
  3. Rechnungsdatum — der Tag der Ausstellung.
  4. Menge und Beschreibung der Leistungen — z. B. „Logopädische Behandlung, 50 min, ärztlich verordnet" inklusive Verordnungsnummer.
  5. Steuerbarer Betrag — der Nettobetrag vor MWST (falls MWST anwendbar).
  6. MWST-Satz und MWST-Betrag — 8.1% und die resultierende Steuer, separat ausgewiesen.
  7. Ihre MWST-Nummer (MWST-Nr.) — die UID-basierte Nummer der ESTV.

Zusätzlich gilt OR Art. 469, das die Grundanforderungen an eine Rechnung im Obligationenrecht festlegt. Für Logopäden kommt ein achtes Element hinzu: die Verordnungsnummer des verordnenden Arztes, wenn Sie über das KVG mit der Krankenkasse abrechnen. Ohne diese Nummer lehnt die Krankenkasse die Rechnung oft ab.

Ist Ihre Behandlung MWST-befreit, weisen Sie keine MWST aus — identifizieren aber die Befreiung. Der Standardvermerk lautet: „Mehrwertsteuerfrei gemäss Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 MWSTG — ärztlich verordnete Heilbehandlung." Liegt Ihr Jahresumsatz unter CHF 100'000 und sind Sie nicht angemeldet, schreiben Sie: „Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen, da nicht steuerpflichtig."

Die QR-Rechnung: seit 2022 unverzichtbar

Seit dem 1. Oktober 2022 ist die QR-Rechnung das einzige akzeptierte Einzahlungsschein-Format in der Schweiz. Die alten orangen und roten ESR-Scheine sind ungültig. Jede Privatrechnung und jede Selbstzahler-Rechnung, die Sie als Logopäde ausstellen, braucht einen QR-Rechnung-Zahlungsteil mit dem Schweizer QR-Code und Ihrer QR-IBAN.

Der QR-Code codiert Ihre QR-IBAN, den Betrag, Ihren Namen und eine Referenznummer. Patienten scannen ihn mit ihrer Banking-App. Das senkt Tippfehler, beschleunigt die Zahlung und vermeidet Rückfragen. Wer eine QR-Rechnung erstellen möchte, kann das heute vollständig digital — ohne Papier-ESR.

Thomas, ein Logopäde in Bern, hat es auf die harte Tour gelernt. Er schickte Anfang 2023 eine Rechnung über CHF 480.00 an einen Selbstzahler — ohne QR-Code, nur mit einer normalen IBAN im Text. Der Patient konnte den Betrag in seiner E-Banking-App nicht scannen, tippte die Nummer falsch ab, die Überweisung kam zurück. Drei Wochen später war das Geld immer noch nicht da. Seitdem nutzt Thomas nur noch die QR-Rechnung und hat seine Zahlungsrückstände praktisch auf null gebracht.

MWST-Regeln für Logopäden: verordnet vs. nicht-medizinisch

Das ist der zentrale Verwirrungspunkt für Schweizer Logopäden. Fehler hier bedeuten entweder zu viel berechnete MWST oder eine ESTV-Korrektur mit Nachzahlung.

Die Regel

Gemäss Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 MWSTG sind ärztlich verordnete logopädische Heilbehandlungen MWST-befreit. „Ärztlich verordnet" heisst: Ein zugelassener Schweizer Arzt hat eine Verordnung ausgestellt, die Sie namentlich (oder nach kantonalen Regeln übertragbar) nennt, den Patienten nennt, Diagnose und Behandlungsart angibt und innerhalb ihrer Gültigkeit liegt. Die Verordnung ist die rechtliche Basis der KVG-Abrechnung — ohne sie greift weder Krankenkassenschutz noch MWST-Befreiung.

Nicht-medizinische logopädische Leistungen sind MWST-pflichtig mit 8.1% (Normalsatz seit 1. Januar 2024). Dazu gehören:

  • Stimmtraining für Sänger ohne medizinische Indikation
  • Accent Reduction und Aussprachetraining für Berufstätige
  • Rhetorik- und Sprechtraining für Unternehmen
  • Präventionskurse und Stimmhygiene-Workshops
  • Lese-Rechtschreib-Training, das nicht verordnet ist

Warum das Logopäden zu Fall bringt

Ein Sänger kommt mit Heiserkeit. Sie behandeln die Stimme. Hat er eine ärztliche Verordnung (z. B. funktionelle Dysphonie, diagnosegesichert), ist die Behandlung MWST-befreit. Kommt er ohne Verordnung, weil er einfach „besser singen lernen" will, ist dieselbe Behandlung MWST-pflichtig. Gleiche Übung, gleiche Stunde, unterschiedliches Steuerergebnis — abhängig von einem Stück Papier.

Claudia, eine Logopädin in Zürich mit einer Einzelfirma und rund CHF 85'000 Jahresumsatz, hat genau hier versagt. Sie rechnete Stimmtraining für einen Sänger ohne Verordnung MWST-befreit ab — zwei Jahre lang, insgesamt ca. CHF 4'200. Bei einer ESTV-Prüfung wurde der Fehler entdeckt. Claudia musste die MWST nachzahlen plus Zinsen: rund CHF 1'200 zusätzliche Belastung. Heute trennt sie in Magic Heidis Rechnungs-Workflow konsequent zwischen MWST-befreiten und MWST-pflichtigen Zeilen — pro Patient, pro Sitzung. Der Umschalter passiert automatisch, sobald sie den Verordnungsstatus setzt.

Die CHF 100'000-Schwelle

Sie müssen sich nur für die MWST registrieren, wenn Ihr steuerbarer Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt. Darunter sind Sie ein nicht steuerpflichtiges Kleinunternehmen. Hier kommt aber eine wichtige Feinheit: MWST-befreite Leistungen (verordnete Logopädie) zählen zur Umsatzermittlung, lösen aber keine Steuerpflicht aus. Steuerpflichtig sind nur die nicht-medizinischen Leistungen. Wer also CHF 70'000 verordnete Logopädie und CHF 20'000 Stimmtraining abrechnet, liegt bei CHF 90'000 Gesamtumsatz — aber nur CHF 20'000 sind steuerbar. Die Schwelle ist nicht erreicht.

Sobald die nicht-befreiten Leistungen die CHF 100'000 übersteigen, müssen Sie sich bei der ESTV registrieren. Details dazu finden Sie in den ESTV-Informationen zur MWST-Pflicht. Eine vertiefte Übersicht bietet unser Leitfaden zu MWST für Selbstständige.

Abrechnungswege: KVG, UVG, privat, Selbstzahler

Die Logopäden-Abrechnung in der Schweiz teilt sich in vier Wege, jeder mit eigenem Empfänger, Tarif und Format.

1. KVG (Krankenversicherungsgesetz)

Hat ein Arzt Logopädie verordnet, übernimmt die Krankenkasse des Patienten nach Franchise und Selbstbehalt den Löwenanteil. Sie stellen entweder direkt der Krankenkasse in Rechnung — mit KVG-Tarif, Verordnungsnummer, Diagnosecode und Sitzungsdetails — oder dem Patienten, der dann die Rückerstattung einfordert. Die KVG-Tarife sind reglementiert: Sie können den kantonal festgelegten Tarif nicht überschreiten. Die Tarifpositionen decken üblicherweise eine 50-minütige Sitzung mit eigenen Codes für Befund, Therapie und Nachkontrolle.

2. UVG (Unfallversicherung)

Arbeits- und Nichtberufsunfälle fallen unter UVG. Suva, CSS, Allianz und weitere Unfallversicherer bearbeiten diese Fälle. Die UVG-Abrechnung nutzt eine eigene Tarifstruktur, die in der Regel höher liegt als der KVG-Tarif. Ihre Rechnung muss die Unfallnummer, das Unfalldatum und den verordnenden Arzt referenzieren. UVG-Rechnungen gehen direkt an den Versicherungsträger, nicht an den Patienten.

3. Privatzahler

Privatzahler — mit Zusatzversicherung oder aus eigener Tasche für nicht-KVG-Leistungen — erhalten eine private Rechnung. Hier haben Sie Preisspielraum, müssen aber trotzdem alle sieben Art. 26 MWSTV-Elemente (falls MWST-registriert) und den QR-Rechnung-Zahlungsteil enthalten. Ist die Leistung nicht ärztlich verordnet, ist sie MWST-pflichtig mit 8.1%.

4. Selbstzahler

Selbstzahler zahlen direkt für Leistungen, die die Krankenkasse nicht deckt — Stimmtraining, Rhetorik, Prävention oder Sitzungen über die verordnete Anzahl hinaus. Diese Rechnungen gehen an den Patienten, enthalten die QR-Rechnung und sind MWST-pflichtig mit 8.1%, es sei denn, der Patient reicht später eine Verordnung nach (selten, riskant — nicht darauf verlassen).

Akonto und Schlussrechnung

Logopädie ist oft eine mehrsitzige Therapie. Viele Logopäden stellen nach einigen Sitzungen eine Akontorechnung (Zwischenrechnung) und am Ende des Therapiezyklus eine Schlussrechnung aus. Die Schlussrechnung fasst alle Sitzungen zusammen, zieht bereits gestellte Akontorechnungen ab und weist den Restbetrag aus. Wichtig: Jede Akontorechnung braucht ihre eigene Rechnungsnummer, und die Schlussrechnung muss die früheren Rechnungen korrekt referenzieren — sonst drohen Doppelzahlungen oder Verwirrung bei der Krankenkasse.

Preise und Tarifstrukturen für Schweizer Logopäden

KVG-Tarife

KVG-Sätze sind kantonal — jeder Kanton legt seinen Tarif im Bundesrahmen fest. Eine typische 50-minütige verordnete logopädische Behandlung liegt zwischen CHF 95 und CHF 140. Befund, Gruppentherapie und spezifische Leistungen (z. B. Stimmtherapie, Sprachtherapie bei Kindern, Schlucktherapie) haben eigene Tarifpositionen. Der Berufsverband logopädie suisse veröffentlicht die aktuellen Positionen.

Mit dem KVG-Tarif können Sie nicht verhandeln. Sie stellen den Tarif in Rechnung, die Krankenkasse zahlt. Unzufrieden? Ihr Weg führt über den Berufsverband und kantonale Tarifverhandlungen — nicht über die individuelle Rechnung.

Privat- und Selbstzahler-Sätze

Hier setzen Sie eigene Preise. Übliche Spannen:

  • Einzelsitzung Logopädie (50 min): CHF 120–180
  • Stimmtraining für Sänger (50 min): CHF 130–190
  • Accent Reduction / Aussprache (50 min): CHF 140–200
  • Rhetorik- und Sprechtraining (Gruppe): CHF 90–150 pro Person

Höhere Sätze gelten in Zürich, Genf und Lausanne. In kleineren Städten bewegen Sie sich eher am unteren Ende. Eine kostenlose Rechnungsvorlage hilft Ihnen, diese Preise sauber zu dokumentieren.

UVG-Tarife

Die UVG-Abrechnung nutzt Medidata- oder Suva-Tarifstrukturen. Die Sätze liegen in der Regel 10–20% über dem KVG, da die Unfallversicherung nicht gleich gedeckelt ist. Prüfen Sie die aktuelle Suva-Tarifliste oder Ihr kantonales UVG-Abkommen.

Den vollständigen Preisvergleich — wie sich Magic Heidi ab CHF 25/Monat gegen bexio mit CHF 52/Monat schlägt — finden Sie auf unserer Übersichtsseite. Schweizer Logopäden brauchen kein Unternehmens-ERP, um eine Rechnung zu verschicken.

AHV, Einzelfirma und Geschäftsform

Als selbstständiger Logopäde müssen Sie sich bei der Ausgleichskasse (AHV/AVS) registrieren — unabhängig von der MWST-Schwelle. Die Beiträge liegen bei rund 10.1% des Einkommens (AHV/IV/EO). AHVG Art. 2–3 definiert die Kriterien der Selbstständigkeit: eigenes Unternehmerrisiko, Weisungsfreiheit, eigene Kunden. Die AHV-Anmeldung für Selbstständige läuft über die kantonale Ausgleichskasse.

Die meisten selbstständigen Logopäden operieren als Einzelfirma — einfach, günstig, ausreichend für eine Einzelpraxis. Wer Haftung begrenzen will, wählt die GmbH. Einen vollständigen Leitfaden zur Einzelfirma gründen haben wir separat zusammengestellt.

Daniel, ein Logopäde in der Romandie, hat beim Wechsel von Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit die AHV-Anmeldung schlicht vergessen. 18 Monate lang. Die Ausgleichskasse meldete sich, rechnete die Beiträge rückwirkend — inklusive Zinsen — und forderte rund CHF 6'800 nach. Daniel zahlte in Raten. Die Lektion: Registrieren Sie sich bei der Ausgleichskasse am ersten Tag Ihrer Selbstständigkeit, nicht „wenn die Praxis läuft".

Zusätzlich brauchen Sie als Logopäde die kantonale Berufsausübungsbewilligung — Logopädie ist ein reglementierter Heilmittelberuf. Die Bewilligung setzt einen anerkannten Abschluss (z. B. Bachelor in Logopädie) voraus und wird pro Kanton erteilt. Die kantonale Berufsausübungsbewilligung Logopädie ist Voraussetzung, um überhaupt KVG-Patienten abrechnen zu dürfen.

Rechnungsvorlage für Schweizer Logopäden

Hier ist eine einsatzbereite Vorlage für eine Schweizer Logopäden-Rechnung. Passen Sie die Felder an Ihre Praxis an.

RECHNUNG

[Praxisname]
[Strasse und Hausnummer]
[Postleitzahl, Ort]
Telefon: [Telefon] | E-Mail: [E-Mail]
MWST-Nr.: [CHE-XXX.XXX.XXX MWST]  (falls registriert)

Rechnung an:
[Patientenname oder Krankenkasse-Name]
[Adresse]

Rechnung-Nr.: 2026-0142
Datum: 03.07.2026
Verordnungs-Nr.: [Verordnungsnummer]  (falls zutreffend)
Verordnender Arzt: [Name, Adresse]

Erbrachte Leistungen:
- Logopädische Behandlung, 50 min, ärztlich verordnet
  Datum: 28.06.2026 | Position: [Tarifcode]
                                        CHF 120.00
- Logopädische Behandlung, 50 min, ärztlich verordnet
  Datum: 01.07.2026 | Position: [Tarifcode]
                                        CHF 120.00

Zwischensumme:                             CHF 240.00
MWST (8.1%):                               CHF 0.00
(Mehrwertsteuerfrei gemäss Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 MWSTG)

Total fällig:                              CHF 240.00

Zahlungsbedingungen: 30 Tage
[QR-Rechnung-Zahlungsteil mit Schweizer QR-Code]

Für Selbstzahler-Stimmtraining ohne Verordnung tauschen Sie die MWST-Zeile aus:

Zwischensumme:                             CHF 150.00
MWST (8.1%):                               CHF 12.15
Total fällig:                              CHF 162.15

Beachten Sie den Unterschied: verordnet = MWST CHF 0.00 mit Art. 21-Zitat. Nicht-medizinisch = 8.1% obendrauf. Gleiches Layout, unterschiedliche Steuerbehandlung.

Magic Heidi: Abrechnung gebaut für Logopäden

Die meisten Schweizer Abrechnungstools sind für allgemeine Freischaffende gebaut — sie verstehen die verordnungsgesteuerte MWST-Aufteilung der Logopädie-Abrechnung nicht. Magic Heidi schon.

  • QR-Rechnung-Generierung auf jeder Rechnung — kein manuelles Formatieren, keine abgelehnten Zahlungen.
  • MWST-befreit vs. MWST-pflichtig Umschalter pro Position — setzen Sie das Verordnungskennzeichen, die MWST wird automatisch korrekt angewendet.
  • Patienten-Verordnungsverfolgung — speichern Sie Verordnungsnummer, verordnenden Arzt und Gültigkeitsdatum in jeder Patientenakte.
  • KVG-, UVG-, privat- und Selbstzahler-Vorlagen — wechseln Sie den Abrechnungsweg ohne Neu-Eingabe.
  • Akonto und Schlussrechnung — Zwischenrechnungen werden sauber referenziert, die Schlussrechnung zieht sie automatisch ab.
  • Mobile-first — stellen Sie Rechnungen vom Telefon aus, direkt nach der Sitzung.

Claudia aus Zürich verbrachte früher Sonntagabende mit Rechnungsrückständen. Heute sendet sie die Rechnung vom Handy aus, während der Patient noch in der Praxis ist. Zahlungen kommen schneller, keine Sitzung geht vergessen, und die MWST-Aufteilung stimmt automatisch.

Preise ohne Überdimensionierung

Bexio verlangt CHF 52/Monat für Funktionen, die die meisten Logopäden nie nutzen. Magic Heidi startet bei CHF 25/Monat — alles, was Sie für konforme Schweizer Logopäden-Abrechnung brauchen, nichts, was Sie nicht brauchen. Wer eine günstigere bexio-Alternative sucht, wird hier fündig. Den vollständigen Vergleich sehen Sie auf der Preisseite.

Verwandte Berufsgruppen

Logopäden teilen sich viele Abrechnungsregeln mit anderen Heilmittelberufen. Wer sich für die Physiotherapie-Abrechnung oder die Heilpraktiker-Rechnung interessiert, findet dort parallele Strukturen — die MWST-Aufteilung verordnet vs. nicht-medizinisch gilt für alle drei. Auch die Zahnarzt-Rechnung Schweiz kennt ähnliche Pflichtelemente.

FAQ

FAQ: Logopäden-Rechnungen in der Schweiz

Sind logopädische Leistungen MWST-pflichtig?

Ärztlich verordnete logopädische Heilbehandlungen sind MWST-befreit gemäss Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 MWSTG. Nicht-medizinische Leistungen wie Stimmtraining ohne Verordnung, Accent Reduction oder Rhetorikkurse sind MWST-pflichtig mit 8.1%.

Muss ich als Logopäde eine QR-Rechnung ausstellen?

Ja, seit dem 1. Oktober 2022 ist die QR-Rechnung obligatorisch. Jede Privatrechnung und jede Selbstzahler-Rechnung braucht einen QR-Code mit QR-IBAN. Krankenkassen-Rechnungen werden oft per Banküberweisung ohne Einzahlungsschein bezahlt, aber private Rechnungen brauchen die QR-Rechnung.

Wie rechne ich mit der Krankenkasse ab?

Unter dem KVG stellen Sie entweder direkt der Krankenkasse in Rechnung (mit Verordnungsnummer, Diagnosecode, KVG-Tarif) oder dem Patienten, der dann die Rückerstattung einfordert. Voraussetzung ist die ärztliche Verordnung. Der Patient zahlt Franchise und Selbstbehalt.

Ab wann bin ich als Logopäde MWST-pflichtig?

Bei CHF 100'000 steuerpflichtigem Jahresumsatz. MWST-befreite Leistungen (verordnete Logopädie) zählen zur Umsatzermittlung, lösen aber keine Steuerpflicht aus. Nur die nicht-medizinischen Leistungen sind steuerbar. Übersteigen diese CHF 100'000, müssen Sie sich bei der ESTV registrieren.

Was muss auf der Logopäden-Rechnung stehen?

Die sieben Pflichtelemente nach Art. 26 MWSTV: Name/Adresse, Empfänger, Datum, Menge/Beschreibung, steuerbarer Betrag, MWST-Satz und -Betrag, MWST-Nummer. Zusätzlich die Verordnungsnummer für KVG-Fälle und der Vermerk zur MWST-Befreiung (Art. 21 MWSTG) bzw. zur Nicht-Steuerpflicht.

Brauche ich eine Berufsausübungsbewilligung?

Ja. Logopädie ist ein reglementierter Heilmittelberuf unter dem KVG. Sie brauchen eine kantonale Berufsausübungsbewilligung, die einen anerkannten Abschluss (z. B. Bachelor in Logopädie) voraussetzt. Ohne diese Bewilligung können Sie keine KVG-Patienten abrechnen.

Fazit: konforme Logopäden-Rechnungen ohne Reibung

Eine korrekte Logopäde Rechnung Schweiz kommt auf drei Dinge an: die sieben Art. 26 MWSTV-Elemente, den QR-Rechnung-Zahlungsteil und die richtige MWST-Behandlung je nach Verordnungsstatus. Stimmen alle drei, gehen Ihre Rechnungen glatt durch die Krankenkasse, überstehen ESTV-Prüfungen und landen schnell bezahlt auf Ihrem Konto.

Die MWST-Aufteilung — befreit für ärztlich verordnete Logopädie, 8.1% für Stimmtraining, Rhetorik und Prävention — ist die Stelle, an der die meisten Logopäden ausrutschen. Verfolgen Sie die Verordnung pro Patient. Schalten Sie das MWST-Kennzeichen pro Rechnung. Nutzen Sie ein Tool, das den Unterschied versteht.

Magic Heidi übernimmt das für CHF 25–39/Monat, mobile-first, ohne das Bloat von bexio. Probieren Sie es kostenlos — Ihre erste Logopäden-Rechnung geht in unter fünf Minuten raus.

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Referenzen: logopädie suisse für Tarif- und Berufsberatung · ESTV für MWST-Vorschriften · AHV/IV für Ausgleichskasse-Beiträge.

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