Heilpraktiker-Abrechnung Schweiz

Heilpraktiker Rechnung Schweiz

Heilpraktiker in der Schweiz brauchen eine kantonale Bewilligung für die MWST-Befreiung, eine QR-Rechnung seit Oktober 2022 und sieben Pflichtelemente gemäss Art. 26 MWSTG. Dieser Leitfaden zeigt, wie du korrekt abrechnest — mit Vorlage, MWST-Regeln und Praxisbeispielen.

Magic Heidi Rechnungsliste

Warum korrekte Abrechnung zählt
für Schweizer Heilpraktiker

Heilpraktiker in der Schweiz jonglieren kantonale Bewilligungen, MWST-Befreiung nach Art. 21 MWSTG und die QR-Rechnung-Pflicht. Ein falscher Vermerk auf der Rechnung — und die ESTV fordert MWST nach, oder der Patient verweigert die Zahlung. Vier Fallstricke bringen Selbstständige regelmässig zu Fall.

QR-Rechnung-Pflicht

Seit Okt. 2022 obligatorisch — alte ESR-Scheine sind verschwunden, QR-IBAN nötig
💰

MWST-Befreiung prüfen

Heilbehandlungen befreit nach Art. 21 MWSTG — nur mit kantonaler Bewilligung
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Kantonale Bewilligung

Ohne kantonales Practitioner-Permit keine MWST-Befreiung, keine legitime Praxis

Art. 26 MWSTG-Elemente

Sieben Pflichtfelder je Rechnung — fehlt eines, riskierst du eine Beanstandung

Das Wichtigste in Kürze

  • Heilbehandlungen sind MWST-befreit gemäss Art. 21 Abs. 2 Ziff. 18 MWSTG — aber nur, wenn du eine kantonale Bewilligung hast. Wellness, Coaching und Produktverkäufe sind MWST-pflichtig mit 8.1%.
  • Die MWST-Schwelle liegt bei CHF 100'000 Jahresumsatz (Art. 10 MWSTG). Darunter bist du nicht steuerpflichtig und schreibst „Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen, da nicht steuerpflichtig."
  • AHV-Beiträge sind obligatorisch ab dem ersten Franken Umsatz — als Selbstständigerwerbende zahlst du rund 10% deines Einkommens an AHV/IV/EO, dazu kommen Verwaltungskosten.
  • Die QR-Rechnung ist Pflicht seit Oktober 2022. Ohne Schweizer QR-Code mit QR-IBAN wird die Rechnung von Banken nicht mehr automatisch verarbeitet.
  • Es gibt kein GebüH in der Schweiz — du setzt deine Honorare frei. Übliche Sätze bewegen sich je nach Kanton, Disziplin und Sitzungsdauer im mittleren dreistelligen Bereich pro Sitzung.

Wenn du als Heilpraktiker in der Schweiz selbstständig arbeitest — oder den Schritt in die Selbstständigkeit planst —, ist die Rechnung der Punkt, an dem Steuerrecht, Berufsrecht und Praxisalltag aufeinanderprallen. Eine fehlende Pflichtangabe kann eine ESTV-Beanstandung auslösen. Eine falsche MWST-Behandlung kostet dich bares Geld. Eine Rechnung ohne QR-Code sorgt für verzögerte Zahlungen und unglückliche Patienten.

Dieser Leitfaden führt dich durch alles, was du für eine korrekte Heilpraktiker Rechnung Schweiz brauchst: die sieben Pflichtelemente nach Art. 26 MWSTG, die MWST-Befreiung für Heilbehandlungen, die AHV-Pflicht für Selbstständigerwerbende, die QR-Rechnung seit Oktober 2022 und eine kopierfertige Rechnungsvorlage. Du bekommst konkrete Beispiele, Praxisfälle und Referenzen auf die massgeblichen Gesetze.

Wir zeigen dir auch, wie Magic Heidis Abrechnungs-Workflow die Schweizer Besonderheiten für Heilpraktiker übernimmt — QR-Rechnung-Generierung, MWST-befreite vs. MWST-pflichtige Zeilen, Ausgleichskasse-Reporting — ohne dass du ein Treuhand-Diplom brauchst.

Schweizer Rechnungsanforderungen: 7 Pflichtelemente gemäss Art. 26 MWSTG

Jede Heilpraktiker-Rechnung in der Schweiz muss formale Anforderungen erfüllen. Bist du MWST-registriert, definiert Art. 26 der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) sieben Pflichtelemente, die deine Rechnung enthalten muss:

  1. Dein Name und deine Adresse — voller Praxisname, Strasse, Postleitzahl, Ort. Bei einer Einzelfirma reicht der Name, bei anderen Rechtsformen braucht es die Firmenbezeichnung aus dem Handelsregister.
  2. Name und Adresse des Empfängers — Patient oder gegebenenfalls eine versicherende Stelle.
  3. Rechnungsdatum — der Tag, an dem du die Rechnung ausstellst.
  4. Menge und Beschreibung der Leistungen — z. B. „Klassische Homöopathie, Erstkonsultation, 90 min" oder „TCM-Akupunktur, 60 min". Präzise Beschreibungen schützt du bei ESTV-Prüfungen.
  5. Steuerbarer Betrag — der Nettobetrag vor MWST, falls MWST anwendbar.
  6. MWST-Satz und MWST-Betrag — 8.1% und die resultierende Steuer, separat ausgewiesen.
  7. Deine MWST-Nummer (MWST-Nr.) — die UID-basierte Nummer, die die ESTV bei der Registrierung zuweist.

Wenn deine Behandlung MWST-befreit ist — was für die meisten Heilpraktiker-Heilbehandlungen gilt —, weist du keine MWST aus, hältst den Grund für die Befreiung aber mit einem Vermerk fest, etwa: „Mehrwertsteuerfrei gemäss Art. 21 Abs. 2 Ziff. 18 MWSTG — Heilbehandlung durch kantonale Bewilligung."

Unterhalb der Schwelle von CHF 100'000? Dann bist du gar nicht MWST-pflichtig. Stell klar fest: „Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen, da nicht steuerpflichtig." Das signalisiert dem Patienten und der ESTV, dass du unter der Schwelle liegst und dich nicht freiwillig angemeldet hast.

Neben der MWSTV regelt auch OR Art. 469 den Inhalt von Rechnungen im Geschäftsverkehr. Die Bestimmungen ergänzen sich: OR liefert die zivilrechtliche Grundlage, die MWSTV die steuerlichen Pflichten. Wenn du beide einhältst — was in der Praxis deckungsgleich ist —, bist du auf der sicheren Seite. Details findest du in der amtlichen Sammlung des Schweizerischen Obligationenrechts.

Die QR-Rechnung: seit 2022 unverzichtbar

Seit dem 1. Oktober 2022 ist die QR-Rechnung das einzige akzeptierte Einzahlungsschein-Format in der Schweiz. Die alten orangen und roten ESR-Scheine sind ausser Kraft gesetzt. Jede Rechnung, die du ausstellst, sollte einen QR-Rechnung-Zahlungsteil mit dem Schweizer QR-Code enthalten.

Der QR-Code codiert deine QR-IBAN, den Betrag, deinen Namen und eine Referenznummer. Patienten scannen ihn mit ihrer Banking-App, Banken verarbeiten ihn automatisch. Ohne QR-Code drohen manuelle Zahlungsverzögerungen und Rückfragen. Wie du so einen Zahlungsteil konkret erzeugst, steht in unserem Leitfaden zum QR-Rechnung erstellen. Ein neutrales Muster für den Rechnungsaufbau findest du in der Rechnungsvorlage Schweiz.

MWST für Heilpraktiker: befreit oder pflichtig?

Das ist der zentrale Punkt, an dem Schweizer Heilpraktiker ausrutschen. Machst du hier einen Fehler, zahlst du entweder MWST nach, die du eigentlich nicht schuldest — oder du verschenkst Geld, weil du MWST ausweist, obwohl du befreit wärst.

Die Befreiung: Art. 21 Abs. 2 Ziff. 18 MWSTG

Gemäss Art. 21 Abs. 2 Ziff. 18 MWSTG sind Heilbehandlungen MWST-befreit, wenn sie von Personen erbracht werden, die im Hinblick auf die Ausübung der betreffenden Tätigkeit eine kantonale Bewilligung besitzen. Für Heilpraktiker bedeutet das: Du brauchst die kantonale Bewilligung deines Praxiskantons — dann sind deine Heilbehandlungen MWST-befreit.

Die Bewilligung wird vom kantonalen Gesundheitsdepartement erteilt, meist nach einer Fähigkeitsprüfung. Jeder Kanton hat eigene Voraussetzungen, aber alle anerkennen den Heilpraktiker-Beruf. Ohne diese Bewilligung darfst du die Behandlung nicht als Heilbehandlung deklarieren — und die MWST-Befreiung greift nicht.

Ausführliche Informationen dazu liefert die ESTV-MWST-Info Gesundheitswesen.

Was ist befreit, was ist pflichtig?

MWST-befreit sind typische Heilpraktiker-Leistungen:

  • Klassische Homöopathie
  • TCM (Akupunktur, Kräutertherapie)
  • Phytotherapie
  • Osteopathie (mit kantonaler Bewilligung)
  • Manualtherapie im Rahmen der Heilbehandlung
  • Ernährungsberatung als Teil einer Therapie

MWST-pflichtig mit 8.1% sind Leistungen ausserhalb der Heilbehandlung:

  • Wellness-Massagen ohne therapeutischen Bezug
  • Life-Coaching, Business-Coaching
  • Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln, Salben, Tinkturen
  • Vorträge, Workshops und Kurse (ausser Weiterbildung mit therapeutischem Bezug)
  • Online-Kurse, Bücher, digitale Produkte

Die Unterscheidung hängt am Begriff Heilbehandlung. Eine Massage, die der Behandlung einer Beschwerde dient und in einem therapeutischen Kontext steht, ist befreit. Eine identische Massage als Wellness-Angebot ohne therapeutische Indikation ist pflichtig. Notiere in der Patientenakte, warum die Leistung Heilbehandlung ist — Diagnose, Behandlungsziel, Therapieplan. Diese Dokumentation schützt dich bei einer ESTV-Prüfung.

Die CHF 100'000-Schwelle

Du registrierst dich nur für die MWST, wenn dein jährlicher steuerbarer Umsatz CHF 100'000 übersteigt (Art. 10 MWSTG). Darunter bist du ein „nicht steuerpflichtiges" Kleinunternehmen. Aber Vorsicht: Wenn der grösste Teil deines Umsatzes MWST-befreit ist, kann sich eine freiwillige Anmeldung trotzdem lohnen, um Vorsteuer auf Miete, Equipment und Praxismaterial zurückzufordern. Ob das für deine Praxis aufgeht, klärst du am besten mit deiner Treuhand. Mehr dazu im Überblick zur MWST für Selbstständige.

Nach der Registrierung reichst du MWST-Abrechnungen bei der ESTV ein — in der Regel quartalsweise oder jährlich, je nach Umsatz.

Honorare und Preisgestaltung: freie Tarifgestaltung in der Schweiz

Hier liegt ein wesentlicher Unterschied zum deutschen Heilpraktiker-Beruf: In der Schweiz gibt es kein GebüH — kein Gebührenverzeichnis, das dir vorschreibt, was du für welche Leistung verrechnen darfst. Du hast freie Tarifgestaltung. Du setzt deine Honorare selbst.

Das ist Fluch und Segen zugleich. Niemand diktiert dir, was du verlangst dürfen — aber niemand schützt dich davor, zu wenig zu verlangen. Typische Honorare in der Schweiz:

LeistungTypischer Stundenansatz
Erstkonsultation Homöopathie (90 min)CHF 180–250
Folgebehandlung Homöopathie (45 min)CHF 90–140
TCM-Akupunktur (60 min)CHF 120–180
Osteopathische Behandlung (60 min)CHF 150–220
Phytotherapeutische Beratung (60 min)CHF 120–160
Ernährungsberatung (60 min)CHF 100–150

Die Spannen variieren nach Kanton, Erfahrung, Spezialisierung und Praxisart (Einzelfirma, Group Practice). Zürich und Genf liegen tendenziell am oberen Ende, ländliche Kantone am unteren.

Wenn du dich selbstständig machst, gründest du in der Regel eine Einzelfirma — die einfachste Rechtsform für Heilpraktiker. Kein Stammkapital, keine Handelsregistereintragung (unter CHF 100'000 Umsatz), volle Kontrolle. Die meisten selbstständigen Heilpraktiker in der Schweiz arbeiten in dieser Form.

Mini-Story 1: Sarah aus Zürich

Sarah, Heilpraktikerin für Homöopathie in Zürich, hat lange gezögert, sich selbstständig zu machen. Sie wollte ihre Honorare nicht zu niedrig ansetzen, weil sie wusste: einmal tief, immer tief. Sie kalkulierte ihre Praxisausgaben — Miete CHF 1'800/Monat, Material CHF 400/Monat, AHV ca. CHF 350/Monat — und landete bei CHF 220 für die Erstkonsultation und CHF 140 für die Folgebehandlung. Sie nahm sich vor, den Preis nach einem Jahr um 10% anzuheben, wenn sich die Praxis etabliert hat. Das funktionierte: Die Patienten akzeptierten die Anpassung, weil sie die Qualität schätzten. Ihr Bruttojahresumsatz liegt heute knapp unter der MWST-Schwelle, was ihr die MWST-Abrechnung erspart. Sie rechnet sauber ab, kennt ihre Zahlen und kann kalkulieren.

AHV und Sozialversicherung: Pflichten für Selbstständigerwerbende

Wenn du als Heilpraktiker selbstständig arbeitest, fällst du unter die AHV-Pflicht für Selbstständigerwerbende. Das gilt ab dem ersten Franken Umsatz — nicht erst ab der MWST-Schwelle. Das ist ein häufiges Missverständnis.

AHV-Registrierung: so geht's

  1. Melde sich bei der Ausgleichskasse an — der kantonalen oder einer anerkannten branchenspezifischen Ausgleichskasse. Das geht online oder schriftlich.
  2. Reiche die Betriebsangaben ein — Geschäftsform (Einzelfirma), Adresse, Tätigkeit, ggf. Handelsregisternummer.
  3. Die Ausgleichskasse ermittelt deinen Beitrag — basierend auf deinem AHV-pflichtigen Einkommen aus der Selbstständigkeit. Der Beitragssatz für AHV/IV/EO liegt bei rund 10% (bei kleinen Einkommen tiefer), dazu kommen je nach Kanton Verwaltungskosten und FAK-Beiträge.
  4. Du zahlst Akonto-Beiträge — die Ausgleichskasse fordert im ersten Jahr Vorauszahlungen, die später mit der effektiven Abrechnung verrechnet werden.
  5. Einreichen der Jahresabrechnung — nach Ablauf jedes Jahres reichst du eine Gewinn- und Verlustrechnung ein. Die Ausgleichskasse verrechnet die Akonto-Zahlungen und fordert Nachzahlungen oder erstattet Überschüsse.

Die AHV-Pflicht gilt für selbstständige Erwerbstätigkeit im Sinne von AHVG Art. 2–3. Kriterien sind Eigeninitiative, Unternehmerrisiko, freie Gestaltung der Tätigkeit und eigene Rechnungsstellung. Wenn du diese Kriterien erfüllst — was für die meisten Heilpraktiker mit eigener Praxis zutrifft —, bist du selbstständigerwerbend und AHV-pflichtig.

Ausführliche Informationen liefert das Merkblatt AHV/IV Beiträge Selbstständigerwerbende.

Mini-Story 2: Markus aus Bern

Markus, Heilpraktiker für TCM in Bern, wusste nach der Gründung seiner Praxis nicht, dass er sich bei der Ausgleichskasse anmelden muss. Er hatte nur die kantonale Bewilligung und das Gewerbe angemeldet — AHV vergass er. Nach 18 Monaten bekam er Post von der Ausgleichskasse: Nachzahlung von CHF 5'400 für die ersten beiden Jahre, plus Verzugszinsen. Er meldete sich nach, reichte die Jahresabrechnungen nach, und die Ausgleichskasse berechnete die Beiträge neu. Sein AHV-pflichtiges Einkommen lag bei CHF 54'000/Jahr, also ca. CHF 5'450 Beitrag pro Jahr. Er richtete einen monatlichen Akonto-Rückstellungsposten von CHF 460 ein, um künftige Nachzahlungen zu vermeiden. Heute bezahlt er sauber und hat Ruhe. Er rät jedem neuen Kollegen: „Meld dich bei der Ausgleichskasse an, bevor du die erste Rechnung stellst."

QR-Rechnung für Heilpraktiker: so funktioniert's

Die QR-Rechnung ersetzt seit Oktober 2022 alle alten Einzahlungsscheine. Sie besteht aus zwei Teilen: dem Zahlungsteil mit QR-Code unten rechts und dem Empfangsschein oben, den der Patient abtrennt und an die Bank schickt.

Was die QR-Rechnung enthält

Der QR-Code codiert folgende Daten:

  • QR-IBAN — eine spezielle IBAN mit der CH-QR-Kennung, die deine Bank dir ausstellt. Sie ist nicht identisch mit deiner normalen Geschäfts-IBAN.
  • Begünstigter — dein Name und deine Adresse.
  • Zahlungsreferenz — eine QR-Referenz (26 Stellen) oder eine freie Referenz. Meistens verwendest du die QR-Referenz, die mit einer Prüfziffer abschliesst.
  • Betrag — falls eingetragen, wird der Betrag codiert; sonst kann der Patient ihn eintragen.
  • Weitere Angaben — z. B. Rechnungsnummer, Kundennummer, Mitteilung.

Die Bank deines Patienten scannt den QR-Code mit der Banking-App oder am Bankschalter. Die Zahlung geht automatisch an dich — kein Tippfehler bei der IBAN, kein vergessener Betreff.

Praktische Tipps

  • Beantrage die QR-IBAN früh — deine Bank braucht 1–2 Wochen. Ohne QR-IBAN keine QR-Rechnung.
  • Nutz eine Software mit QR-Generator — manuelles Erstellen des QR-Codes ist fehleranfällig und kostet Zeit. Eine gute Software erzeugt den QR-Code automatisch.
  • Referenznummer konsistent halten — verwendest du die Rechnungsnummer als Referenz. So kannst du Zahlungen automatisch zuordnen.
  • Akonto und Schlussrechnung korrekt kennzeichnen — bei einer Akontorechnung vermerkst du „Akonto", bei der Schlussrechnung „Schlussrechnung" und weist die Akontozahlung als Gutschrift aus. So weiss der Patient, was er noch schuldet.

Mini-Story 3: Lena aus Basel (nebenberuflich)

Lena arbeitet nebenberuflich als Heilpraktikerin für Phytotherapie in Basel — drei Abende pro Woche, während sie tagsüber eine Anstellung hat. Ihr Jahresumsatz liegt bei rund CHF 24'000, also weit unter der MWST-Schwelle. Sie brauchte lange für die Abrechnung: Excel-Tabelle, Word-Vorlage, QR-Code manuell aus einem Online-Generator kopieren, PDF zusammenbauen. Eine Rechnung dauerte 25 Minuten. Sie wechselte zu Magic Heidi: Jetzt wählt sie die Patienten aus, trägt die Leistung ein, und die Software erzeugt QR-Rechnung und PDF in unter 30 Sekunden. Die gewonnene Zeit nutzt sie für Behandlungen statt fürs Büro. Sie zahlt CHF 25/Monat für die Software — und sagt: „Ein paar gesparte Stunden pro Monat rechnen sich mühelos."

Rechnungsvorlage für Heilpraktiker

Hier ist eine kopierfertige Vorlage, die alle sieben Pflichtelemente nach Art. 26 MWSTG erfüllt und die QR-Rechnung-einbettung-ready ist.

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                       PRAXIS [NAME]
                   [Strasse Nr.]
                  [PLZ Ort], Kanton [XX]
                   Tel: [Nummer] · Email: [Email]
                   UID: CHE-XXX.XXX.XXX · MWST-Nr.: CHE-XXX.XXX.XXX MWST
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RECHNUNG Nr. 2026-001
Datum: [TT.MM.JJJJ]

Rechnung an:
[Patientenname]
[Strasse Nr.]
[PLZ Ort]

Patienten-ID: P-00123 · Diagnose: [Kürzel / Kurzbeschreibung]
Verordnende Ärztin / Arzt: [falls zutreffend, Name + GLN]

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Pos. │ Beschreibung                                    │ Betrag CHF
───────────────────────────────────────────────────────────────────
1    │ Klassische Homöopathie, Erstkonsultation, 90 min │   220.00
2    │Organ-Untersuchung, umfangreich                  │    45.00
───────────────────────────────────────────────────────────────────
                                          Zwischensumme:   265.00
                                          MWST:             —
                              (befreit gemäss Art. 21 Abs. 2
                               Ziff. 18 MWSTG — Heilbehandlung
                               mit kantonaler Bewilligung)

                                          Total:          265.00
───────────────────────────────────────────────────────────────────

Zahlbar bis: [Datum + 30 Tage]
Bankverbindung: [Name der Bank] · QR-IBAN: [CH.. .. ..]
Referenz: [26-stellige QR-Referenz]

Vielen Dank für dein Vertrauen.
Mit freundlichen Grüssen, [Unterschrift / Name]

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           [QR-Rechnung-Zahlungsteil mit Schweizer QR-Code]
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Hast du MWST-pflichtige Leistungen dabei — etwa einen Workshop oder ein Produkt —, weist du diese separat aus:

3    │ Workshop „Stressbewältigung mit TCM", 4h        │   180.00
     (MWST-pflichtige Leistung, nicht Heilbehandlung)

                                          MWST 8.1%:       14.58
                                          MWST-pflichtiger
                                          Total:          194.58
───────────────────────────────────────────────────────────────────
                                          Gesamtrechnung:  459.58
───────────────────────────────────────────────────────────────────

Trenn Heilbehandlung und andere Leistungen klar. Die ESTV will erkennen, welche Beträge MWST-befreit sind und welche nicht. Mischst du beide in einer Position, verlangen Prüfer eine Neuaufstellung — was im schlimmsten Fall eine Beanstandung nach sich zieht.

Software für Heilpraktiker — oder Excel?

Viele Heilpraktiker starten mit Excel und Word: Tabelle für Honorare, Word-Vorlage für die Rechnung, QR-Code aus einem Online-Generator herauskopiert. Das funktioniert für 5–10 Rechnungen pro Monat. Ab 20+ Rechnungen — oder sobald MWST-pflichtige Leistungen dazukommen — wird es mühsam.

Excel: die Vorteile

  • Kostenlos oder im Office-Abo bereits enthalten
  • Volle Kontrolle über jede Zelle
  • Flexibel, anpassbar

Excel: die Nachteile

  • QR-Code manuell erzeugen und einbetten — fehleranfällig
  • MWST-Ausweisung per Hand — jede Rechnung neu durchrechnen
  • Keine automatische Referenznummern-Generierung
  • Keine Patientenverwaltung — Patientenstammdaten immer wieder neu eintippen
  • Keine Ausgabenverfolgung — am Jahresende alles per Hand für die AHV zusammenstellen
  • Keine automatische Fälligkeits- und Mahnerinnerung

Software: was Heilpraktiker wirklich brauchen

Magic Heidi startet bei CHF 25/Monat und bringt genau das mit, was Heilpraktiker brauchen — und nichts, was sie nicht brauchen:

  • QR-Rechnung-Generierung auf jeder Rechnung — kein manuelles Formatieren, keine abgelehnten Zahlungen.
  • MWST-befreit vs. MWST-pflichtig pro Position — du setzt das Kennzeichen „Heilbehandlung", und die richtige MWST-Behandlung wird automatisch angewendet.
  • Patientenverwaltung — Patientendaten, Behandlungsverlauf und Verordnungen liegen in einer zentralen Akte.
  • Ausgabenverfolgung mit KI-Scan — Foto einer Quittung, Magic Heidi extrahiert Betrag, MWST und Kategorie. Spart am Jahresende Stunden für die AHV-Abrechnung.
  • Mobile-first — Rechnungen stellst du zwischen den Sitzungen vom Telefon aus. Kein Laptop nötig.
  • Akonto- und Schlussrechnungs-Logik — die Software verrechnet Akontozahlungen automatisch auf der Schlussrechnung.

Wer sich über die Kosten informieren will, findet die Preise ab CHF 25 pro Monat online — die ersten drei Rechnungen sind gratis.

Wenn du dich mit dem Thema „nebenberuflich selbständig" genauer beschäftigst — etwa weil du von der Anstellung in die Selbstständigkeit wechseln willst —, hilft der Leitfaden zum nebenberuflich selbständig in der Schweiz. Und Physiotherapeuten haben ähnliche MWST-Regeln — ihr Leitfaden liefert einen guten Vergleich, wie andere Heilberufe abrechnen.

FAQ

FAQ: Heilpraktiker-Rechnungen in der Schweiz

Sind Heilpraktiker in der Schweiz von der MWST befreit?

Ja — für Heilbehandlungen. Gemäss Art. 21 Abs. 2 Ziff. 18 MWSTG sind Heilbehandlungen MWST-befreit, wenn der Heilpraktiker eine kantonale Bewilligung besitzt. Ohne Bewilligung greift die Befreiung nicht. Wellness-Massagen, Coaching, Produktverkäufe und Workshops sind MWST-pflichtig mit 8.1%.

Welche Pflichtangaben muss eine Heilpraktiker-Rechnung enthalten?

Sieben Pflichtelemente gemäss Art. 26 MWSTG: Dein Name und deine Adresse, Name und Adresse des Empfängers, Rechnungsdatum, Menge und Beschreibung der Leistungen, steuerbarer Betrag, MWST-Satz und MWST-Betrag sowie deine MWST-Nummer. Bei MWST-befreiten Leistungen weist du statt MWST-Satz und -Betrag die Befreiung nach Art. 21 MWSTG aus.

Muss ein Heilpraktiker AHV-Beiträge zahlen?

Ja. Wer in der Schweiz selbstständig erwerbstätig ist, muss sich bei der Ausgleichskasse anmelden und AHV/IV/EO-Beiträge zahlen — ab dem ersten Franken Umsatz, nicht erst ab der MWST-Schwelle von CHF 100'000. Der Beitragssatz für AHV/IV/EO liegt bei rund 10% des AHV-pflichtigen Einkommens, plus Verwaltungskosten und FAK.

Gibt es ein Gebührenverzeichnis wie das deutsche GebüH in der Schweiz?

Nein. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in der Schweiz kein bindendes Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Du hast freie Tarifgestaltung — du setzt deine Honorare selbst. Was üblich ist, hängt stark von Disziplin, Kanton und Erfahrung ab. Eine Dokumentation in der Patientenakte empfiehlt sich trotzdem, um die Leistung nachvollziehbar zu machen.

Welche kantonale Bewilligung brauche ich als Heilpraktiker?

Jeder Kanton führt eine eigene Heilpraktiker-Bewilligung, in der Regel erteilt vom kantonalen Gesundheitsdepartement nach einer Fähigkeitsprüfung. Die Voraussetzungen variieren, aber alle anerkennen den Heilpraktiker-Beruf. Ohne diese Bewilligung darfst du keine Heilbehandlungen durchführen — und die MWST-Befreiung nach Art. 21 MWSTG greift ebenfalls nicht.

Kann ich als nebenberuflicher Heilpraktiker Rechnungen stellen?

Ja — nebenberufliche selbstständige Erwerbstätigkeit ist erlaubt. Du musst dich bei der Ausgleichskasse anmelden und AHV-Beiträge zahlen, sobald du selbstständig erwerbstätig bist. Die MWST-Schwelle von CHF 100'000 Umsatz gilt auch für nebenberuflich Tätige: Darunter bist du nicht MWST-pflichtig. Viele Heilpraktiker starten nebenberuflich und bauen die Praxis schrittweise aus.

Fazit

Eine konforme Heilpraktiker Rechnung Schweiz kommt auf vier Dinge an: die sieben Art. 26 MWSTG-Elemente, die QR-Rechnung seit Oktober 2022, die MWST-Befreiung für Heilbehandlungen mit kantonaler Bewilligung und die AHV-Pflicht für Selbstständigerwerbende. Mach das richtig, passieren deine Rechnungen die Prüfung durch Patienten, Banken und ESTV ohne Reibung.

Die MWST-Unterscheidung — befreit für Heilbehandlungen, pflichtig für Wellness und Produkte — ist, wo die meisten Heilpraktiker ausrutschen. Dokumentiere pro Patient, warum die Leistung Heilbehandlung ist. Schalte das MWST-Kennzeichen pro Rechnung um. Verwende ein Tool, das den Unterschied kennt.

Meld dich früh bei der Ausgleichskasse an — vor der ersten Rechnung, nicht erst, wenn die Post kommt. Und kalkulier deine Honorare so, dass Praxisausgaben, AHV-Beiträge und dein Einkommen zusammenkommen. Freie Tarifgestaltung heisst: Du darfst — aber du musst auch rechnen.

Magic Heidi übernimmt den Abrechnungs-Workflow für Heilpraktiker ab CHF 25/Monat: QR-Rechnung, MWST-Verwaltung, Patientenakten, Ausgabenverfolgung. Mobile-first, ohne den Ballast von Unternehmenssoftware. Probier es kostenlos aus — die ersten drei Rechnungen sind gratis.

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