Zahnarztrechnung Schweiz

Zahnarzt Rechnung Schweiz

Eine Zahnarzt Rechnung in der Schweiz wird nach dem SSO-Tarifsystem berechnet: Jede zahnärztliche Leistung trägt einen Punktwert (Taxpunkte), multipliziert mit dem Taxpunktwert der Praxis (typischerweise CHF 1.00 für Versicherungen, CHF 1.50–3.50 für Privatpatienten), und muss seit Oktober 2022 als QR-Rechnung ausgestellt werden.

Magic Heidi Rechnungsliste

Warum korrekte zahnärztliche Abrechnung zählt
in der Schweiz

SSO-Tarif mit Taxpunkten und Taxpunktwert, Tarif 590 für Versicherungen bei CHF 1.00, QR-Rechnung seit Oktober 2022 obligatorisch, MWST-Befreiung nach Art. 21 mit einer Ausnahme für ästhetische Behandlungen — Fehler hier führen zu abgelehnten Versicherungsansprüchen, Patientenstreitigkeiten und nicht konformen Rechnungen.

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Komplexität des SSO-Tarifs

Taxpunkte × Taxpunktwert, Tarifpositionen, Tarif 590 vs. Privatabrechnung — ohne Kenntnis des Systems riskieren Sie falsche Rechnungen und Patientenverwirrung
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Transparenz des Taxpunktwerts

Jede Praxis legt ihren eigenen Satz fest (CHF 1.50–3.50 privat) und muss ihn auf jeder Rechnung ausweisen — fehlt er, ist die Rechnung nicht konform
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QR-Rechnung seit Okt. 2022 obligatorisch

Alte ISR-Einzahlungsscheine rot/blau verschwunden — jede Zahnarztrechnung braucht einen QR-Code mit QR-IBAN und strukturiertem Referenz

MWST-Befreiungsregeln

Zahnärztliche Leistungen sind nach Art. 21 MWST-befreit — mit Ausnahme rein ästhetischer Behandlungen, die mit 8.1% steuerbar sein können

Wichtigste Erkenntnisse

  • Schweizer Zahnarztrechnungen verwenden Taxpunkte × Taxpunktwert = Leistungskosten; der Taxpunktwert wird von jeder Praxis festgelegt und muss auf jeder Rechnung aufgedruckt sein.
  • Tarif 590 ist das obligatorische Format für die Abrechnung mit Krankenkassen (UV/MV/IV) bei einem festen Taxpunktwert von CHF 1.00; Privatpatienten werden zum individuellen Satz der Praxis abgerechnet (typischerweise CHF 1.50–3.50).
  • Zahnärztliche Leistungen sind nach Art. 21 des Schweizer MWST-Gesetzes MWST-befreit, mit einer Ausnahme: rein ästhetische/kosmetische Behandlungen können mit 8.1% steuerbar sein.
  • Eine QR-Rechnung ist seit Oktober 2022 obligatorisch und hat die alten rot/blauen ISR-Einzahlungsscheine ersetzt.
  • Ein Kostenvoranschlag ist vor der Behandlung bei Versicherungsfällen erforderlich und sollte auch Privatpatienten erstellt werden.

Eine Zahnarzt Rechnung in der Schweiz wird nach dem SSO-Tarifsystem berechnet: Jede zahnärztliche Leistung trägt einen Punktwert (Taxpunkte), multipliziert mit dem Taxpunktwert der Praxis (typischerweise CHF 1.00 für Versicherungen, CHF 1.50–3.50 für Privatpatienten), und muss seit Oktober 2022 als QR-Rechnung ausgestellt werden. Das ist die kurze Antwort. Die längere Geschichte umfasst Tarifpositionen, MWST-Befreiungen, Kostenvoranschläge und einen Softwaremarkt, der zwischen teuren Praxisverwaltungssuiten und schlanken Fakturierungstools für Freelancer gespalten ist.

Wenn Sie schon einmal auf eine Zahnarztrechnung gestarrt haben und sich fragten, was „Pos. 51 — 3 Taxpunkte × CHF 2.80" eigentlich bedeutet, sind Sie nicht allein. Die meisten Patienten — und viele neue Zahnärzte — finden das SSO-Tarifsystem beim ersten Kontakt undurchsichtig. Dieser Leitfaden erklärt, wie eine Zahnarzt Rechnung funktioniert, was jede Rechnung enthalten muss, wie sich Tarif 590 von der Privatabrechnung unterscheidet und welche Tools das Fakturieren erleichtern (ohne ein teures Dental-ERP).

Wir versprechen: Die Schweizer Zahnarztabrechnung wirkt kompliziert, folgt aber einer logischen, punktebasierten Struktur, sobald man die Regeln kennt. Am Ende dieses Artikels verstehen Sie jede Zeile einer Zahnarztrechnung — und wissen genau, wie Sie eine ausstellen. Folgendes behandeln wir: das SSO-Tarifsystem, obligatorische Rechnungselemente, Tarif 590 vs. Privatabrechnung, MWST-Regeln, Kostenvoranschläge und Teilrechnungen, eine Copy-Paste-Rechnungsvorlage sowie einen Softwarevergleich.

Das SSO-Tarifsystem: Taxpunkte, Taxpunktwert und Tarifpositionen

Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) pflegt den offiziellen Schweizer Zahnarzttarif — den strukturierten Katalog jeder abrechenbaren zahnärztlichen Leistung. Das SSO-Tarifsystem ist das Rückgrat jeder Zahnarzt Rechnung in der Schweiz, unabhängig davon, ob Sie einen Privatpatienten behandeln oder einer Krankenkasse abrechnen.

So funktioniert die Mathematik. Jede zahnärztliche Leistung in der SSO-Tarifliste trägt einen Punktwert (Taxpunkte). Eine Routineuntersuchung könnte 25 Punkte sein. Eine Kompositfüllung 60 Punkte. Die Gesamtkosten einer Leistung berechnen sich aus:

Leistungskosten = Taxpunkte × Taxpunktwert

Der Taxpunktwert ist der CHF-Betrag, der einem Punkt zugeordnet ist. Hier wird es interessant: Jede Zahnarztpraxis legt ihren eigenen Taxpunktwert für Privatpatienten fest, und er muss auf jeder Rechnung klar ausgewiesen werden. Es gibt keinen einheitlichen nationalen Satz für die Privatabrechnung — er variiert nach Kanton, Praxispositionierung und Kostenstruktur.

AbrechnungsszenarioTaxpunktwertWer legt ihn fest
Versicherung (UV/MV/IV über Tarif 590)CHF 1.00 (gesetzlich fixiert)Bundes-Tarifvertrag
Privatpatienten (Privatpraxis)CHF 1.50–3.50 typischer BereichEinzelne Praxis
Privatklinik (Premium-Positionierung)CHF 3.00–5.00+Einzelne Praxis

Der SSO-Tarifkatalog ist nach Tarifpositionen (Positionen) strukturiert. Jede Position hat eine Nummer, eine Beschreibung und einen Punktwert. Wenn Sie eine Zahnarzt Rechnung ausstellen, listen Sie jede während der Behandlung erbrachte Position auf — Pos. 1 (Konsultation), Pos. 51 (Untersuchung), Pos. 211 (Füllung) usw. Patienten können jede Position in der Tarifliste nachschlagen, was Transparenz schafft (und manchmal Preisschock auslöst).

Nehmen Sie Dr. Weber, eine Zahnärztin in Basel, die den Taxpunktwert ihrer Praxis auf CHF 2.40 festgelegt hat. Wenn ein Privatpatient zu einer Routinekontrolle mit zwei kleinen Füllungen kommt, listet die Rechnung Pos. 51 (Untersuchung, 25 Punkte) und zwei × Pos. 211 (Kompositfüllung, je 60 Punkte) auf. Total: 145 Punkte × CHF 2.40 = CHF 348.00. Dr. Weber druckt den Taxpunktwert direkt auf die Rechnung, sodass der Patient die Rechnung selbst nachprüfen kann. Kein Geheimnis, keine Überraschungen — einfach das SSO-Tarifsystem, das seine Arbeit tut.

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Obligatorische Rechnungselemente: Was jede Zahnarzt Rechnung enthalten muss

Eine konforme Zahnarzt Rechnung in der Schweiz ist nicht einfach eine Liste von Leistungen und ein Total. Schweizer Recht und SSO-Transparenzregeln verlangen spezifische Elemente auf jeder Zahnarztrechnung — fehlt eines, riskieren Sie verzögerte Zahlungen, Patientenstreitigkeiten oder Versicherungsablehnung.

Jede Zahnarzt Rechnung muss Folgendes enthalten:

  1. Praxisname und -adresse — vollständiger rechtlicher Name der Zahnarztpraxis oder des Zahnarztes mit Kontaktdaten.
  2. Patientenname und -adresse — einschliesslich Geburtsdatum für die Versicherungsabrechnung.
  3. Rechnungsnummer und -datum — fortlaufende, eindeutige Rechnungsnummer; Ausstellungsdatum.
  4. Behandlungszeitraum — Start- und Enddatum der abgerechneten Behandlung.
  5. Einzelne Leistungen mit Tarifpositionen — jede Leistung aufgelistet mit SSO-Tarifnummer, Beschreibung und Taxpunkten.
  6. Ausgewiesener Taxpunktwert — der CHF-Pro-Punkt-Satz muss auf der Rechnung sichtbar sein (Transparenzanforderung).
  7. Gesamtbetrag — klare Zwischensumme (Punkte × Taxpunktwert), allfällige Material- oder Laborkosten und Gesamtbetrag.
  8. QR-Rechnung-Zahlungsabschnitt — der Schweizer QR-Code mit IBAN, Zahlbetrag und strukturiertem Referenz, seit Oktober 2022 obligatorisch.
  9. Zahlungsbedingungen — typischerweise 30 Tage; allfällige Skonto-Rabatte vermerken, falls angeboten.

Die QR-Rechnung-Pflicht verdient besondere Aufmerksamkeit. Seit Oktober 2022 sind die alten ISR-Einzahlungsscheine (die roten und blauen, die man abtrennte und per Post verschickte) vollständig ausser Kraft gesetzt. Jede Rechnung in der Schweiz — zahnärztlich oder anderweitig — muss den QR-Code-Block mit Gläubigerinfo, Schuldnerinfo, Betrag und Referenznummer enthalten. Wer noch immer Rechnungen ohne QR-Code ausstellt, ist nicht konform. Punkt.

Für Versicherungsfälle, die nach Tarif 590 abgerechnet werden, gelten zusätzliche strukturelle Anforderungen: Die Rechnung muss das Tarifpositionsformat genau einhalten, die Versicherungsfallnummer enthalten und häufig elektronisch eingereicht werden (über die santésuisse- oder SUVA-Portale). Papierrechnungen werden zunehmend abgelehnt.

Kurzer Tipp: Wenn Sie als Stellvertretungszahnarzt oder Dentalhygieniker/in privat abrechnen, brauchen Sie nicht die volle Tarif-590-Struktur — aber Sie brauchen dennoch die QR-Rechnung, einzelne Leistungen und Ihren ausgewiesenen Taxpunktwert. Erstellen Sie eine korrekte QR-Rechnung in Sekunden, anstatt mit Word-Vorlagen zu kämpfen.

Tarif 590 vs. Privatabrechnung: Zwei verschiedene Welten

Die Schweizer Zahnarztabrechnung teilt sich in zwei parallele Spuren: Tarif 590 für Krankenkassen und Privatabrechnung für selbstzahlende Patienten. Den Unterschied zu verstehen ist entscheidend — sie haben verschiedene Formate, verschiedene Taxpunktwerte und verschiedene Einreichungsregeln.

Tarif 590: Versicherungsabrechnung

Tarif 590 ist die offizielle Tarifstruktur für die Abrechnung Schweizer Krankenversicherer (Krankenkassen) für zahnärztliche Behandlungen, die unter die Grundversicherung fallen (UV — Unfallversicherung, MV — Militär, IV — Invalidenversicherung). Die wichtigsten Fakten:

  • Fester Taxpunktwert von CHF 1.00 — durch Bundes-Tarifvertrag festgelegt, nicht verhandelbar.
  • Standardisiertes Format — Tarifpositionen müssen genau dem 590-Katalog folgen.
  • Obligatorischer Kostenvoranschlag — ein Kostenvoranschlag muss vor Behandlungsbeginn beim Versicherer eingereicht und von ihm genehmigt werden.
  • Elektronische Einreichung — die meisten Versicherer verlangen elektronische Rechnungsstellung via santésuisse- oder SUVA-Portale; Papier ist weitgehend obsolet.
  • Versicherungsfallnummer erforderlich — jede Rechnung muss die Fall-/Schadennummer referenzieren.

Tarif 590 ist nach Tarifpositionen (Pos. 1, 2, 3 …) mit spezifischen Punktwerten strukturiert. Zum Beispiel Pos. 1 (Konsultation) = 25 Punkte, Pos. 211 (Kompositfüllung, eine Fläche) = 60 Punkte. Bei CHF 1.00 pro Punkt kostet diese Füllung den Versicherer CHF 60.00 — weit unter dem, was ein Privatpatient zahlen würde.

Privatabrechnung: Selbstzahlende Patienten

Für Privatpatienten (die Mehrheit der zahnärztlichen Versorgung in der Schweiz, da die Grundversicherung die meisten Zahnbehandlungen nicht abdeckt) rechnen Zahnärzte mit der SSO-Tarifliste ab, jedoch mit ihrem eigenen Taxpunktwert. Wichtigste Unterschiede:

  • Individueller Taxpunktwert — die Praxis legt ihren eigenen Satz fest (typischerweise CHF 1.50–3.50).
  • Flexibles Format — während Sie weiterhin SSO-Tarifpositionen referenzieren sollten, ist das Rechnungslayout weniger starr.
  • Keine Versicherergenehmigung nötig — ein Kostenvoranschlag ist jedoch weiterhin dringend empfohlen (und ethisch erwartet) vor grösseren Behandlungen.
  • Direkte Patientenbezahlung — QR-Rechnung an den Patienten; keine Portaleinreichung.
MerkmalTarif 590 (Versicherung)Privatabrechnung
TaxpunktwertCHF 1.00 (fix)CHF 1.50–3.50 (praxisfestgelegt)
FormatStrenge TarifpositionsstrukturSSO-basiert, flexibles Layout
KostenvoranschlagObligatorisch (versicherergenehmigt)Empfohlen, nicht gesetzlich vorgeschrieben
EinreichungElektronisches PortalDirekt an den Patienten (QR-Rechnung)
Typischer PatientUnfall-, Militär-, IV-FälleAllgemeinbevölkerung (Grundversicherung schliesst die meisten Zahnbehandlungen aus)

Dr. Fischer, ein Stellvertretungszahnarzt in Bern, musste schmerzhaft erfahren, warum diese Unterscheidung wichtig ist. Als er begann, einen Privatpatienten im Tarif-590-Format mit seinem privaten Taxpunktwert von CHF 2.80 abzurechnen, war der Patient verwirrt — die Rechnung sah aus wie ein Versicherungsdokument, aber die Mathematik passte nicht zum CHF 1.00-Satz, den er online gesehen hatte. Nach einem 20-minütigen Telefonat, in dem er den Unterschied erklärte, wechselte Dr. Fischer zu einem klar als privat gekennzeichneten Rechnungsformat und hatte das Problem nie wieder. Die Lektion? Machen Sie offensichtlich, ob Sie Tarif 590 oder privat abrechnen.

Sie können Zahnbehandlungskosten und Taxpunktwerte Schweizer Praxen auf comparis.ch vergleichen, wo verbraucherfreundliche Erklärungen des Punktesystems veröffentlicht werden.

MWST-Regeln für Zahnärzte: Befreit, mit einem Haken

Hier eine gute Nachricht für die meisten Zahnärzte: Zahnärztliche Leistungen sind nach Art. 21 des Schweizer MWST-Gesetzes (MWSTG) MWST-befreit. Medizinische Leistungen — einschliesslich Zahnbehandlungen — sind als MWST-befreit aufgeführt, was bedeutet, dass Sie keine 8.1% auf Ihren Rechnungen ausweisen und sich grundsätzlich nicht für die MWST registrieren müssen.

Aber es gibt eine wichtige Ausnahme: Kosmetische und ästhetische zahnärztliche Leistungen können zum Normalsatz von 8.1% steuerbar sein. Die Unterscheidung ist wichtig. Eine Füllung zur Kariesreparatur ist eindeutig medizinisch. Eine Veneer, die rein aus ästhetischen Gründen ohne funktionelle Indikation eingesetzt wird, könnte in die steuerbare Kategorie fallen.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht keinen klaren Test für jede Behandlung, daher sollten Zahnärzte, die ästhetische Behandlungen anbieten, eine individuelle Abklärung einholen. Das Grundprinzip: Wenn die Behandlung einem medizinischen Zweck dient (Funktionswiederherstellung, Krankheitsbehandlung, Kariesprävention), ist sie befreit. Wenn sie rein kosmetisch ohne medizinische Indikation ist, kann sie steuerbar sein.

MWST-Registrierungsschwelle

Die CHF 100.000-Schwelle für die obligatorische MWST-Registrierung gilt nur für steuerbare Leistungen. So wirkt sich das für Zahnärzte aus:

SzenarioMWST-Registrierung nötig?Warum
Reine Zahnarztpraxis (nur medizinisch)NeinAlle Leistungen nach Art. 21 MWST-befreit
Gemischte Praxis (medizinisch + kosmetisch)VielleichtNur wenn steuerbarer (kosmetischer) Umsatz CHF 100.000 übersteigt
Nur-kosmetische ZahnklinikJa, wenn > CHF 100KSteuerbare Leistungen unterliegen der Schwelle
Verkauf von Dentalprodukten (z. B. Bleaching-Kits)Ja, wenn > CHF 100KProduktverkäufe sind steuerbar

Die meisten Einzelzahnärzte und kleinen Praxen erreichen die Schwelle nie, da ihr steuerbarer (kosmetischer) Umsatz deutlich unter CHF 100.000 bleibt. Wer aber eine kosmetisch ausgerichtete Klinik mit Produktverkäufen und ästhetischen Behandlungen führt, muss steuerbare Umsätze separat erfassen und sich registrieren, sobald die Grenze überschritten wird.

Verwalten Sie die MWST als Freelancer mit gemischten Leistungen? Lesen Sie unseren Leitfaden zur MWST für Freelancer — er behandelt Registrierung, gemischte Leistungsabrechnung und die CHF 100.000-Schwelle im Detail. Die offizielle MWST-Information der ESTV ist die massgebliche Quelle für Grenzfälle der medizinisch/kosmetischen Klassifikation.

Kostenvoranschläge und Teilrechnungen: Kostenvoranschlag und Teilrechnungen

Bevor ein Zahnarzt in der Schweiz auch nur einen einzigen Zahn bohrt, gibt es in der Regel einen Kostenvoranschlag — eine schriftliche Kostenschätzung. Für Versicherungsfälle nach Tarif 590 ist er obligatorisch. Für Privatpatienten wird er dringend empfohlen (und Patienten haben das Recht, vor grösseren Behandlungen einen zu verlangen).

Der Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag listet die geplante Behandlung mit Tarifpositionen, geschätzten Taxpunkten und dem Taxpunktwert auf und gibt dem Patienten (oder Versicherer) vor Behandlungsbeginn ein klares Total. Für die Versicherungsabrechnung:

  • Der Kostenvoranschlag muss vor Behandlungsbeginn beim Versicherer eingereicht werden.
  • Der Versicherer genehmigt (oder passt) den Behandlungsplan an.
  • Nur genehmigte Leistungen können abgerechnet werden — nicht genehmigte Arbeiten werden möglicherweise nicht erstattet.
  • Der genehmigte Kostenvoranschlag wird die Grundlage für die Schlussrechnung.

Für Privatpatienten erfüllt der Kostenvoranschlag einen anderen Zweck: informierte Zustimmung und Vertrauen. Ein Patient, der die Kostenaufschlüsselung vorab sieht, wird die Rechnung später viel seltener anfechten. Das Schweizer Konsumentenschutzrecht gibt Patienten zudem das Recht auf einen Kostenvoranschlag für medizinische Behandlungen über CHF 1.000 (in der Praxis stellen gute Zahnärzte jedoch bei jeder nicht trivialen Arbeit einen aus).

Möchten Sie schnell einen Kostenvoranschlag erstellen? Unser Kostenvoranschlags-Tool hilft Ihnen, professionelle Kostenvoranschläge zu erstellen, die Sie später in Rechnungen umwandeln können.

Teilrechnungen bei mehrstufigen Behandlungen

Komplexe zahnärztliche Behandlungen — Implantate, Vollsanierungen, Kieferorthopädie — erstrecken sich oft über Monate oder Jahre. Eine einzige Rechnung am Ende ist weder praktisch noch liquiditätsschonend. Schweizer Zahnärzte verwenden Teilrechnungen (partial invoices), um schrittweise abzurechnen:

  • Anzahlungsrechnung — zu Behandlungsbeginn (nach Annahme des Kostenvoranschlags), typischerweise 30–50% der Schätzung.
  • Fortschrittsrechnungen — zu Meilensteinen (z. B. nach Implantatsetzung, nach Aufbau, nach Kronenanpassung).
  • Schlussrechnung — bei Behandlungsabschluss, unter Abgleich aller Teilrechnungen gegen die tatsächlich erbrachten Leistungen.

Jede Teilrechnung muss eine korrekte QR-Rechnung mit eigener Rechnungsnummer, dem abgedeckten Behandlungszeitraum und einem klaren Bezug zum ursprünglichen Kostenvoranschlag sein. Die Schlussrechnung sollte alle erbrachten Leistungen auflisten und die zuvor berechneten Teilbeträge abziehen, um den Restbetrag zu zeigen.

Praktisches Beispiel: Dr. Meier in Zürich behandelt einen Patienten, der über acht Monate drei Implantate benötigt. Nachdem der Patient den Kostenvoranschlag von CHF 9.000 akzeptiert hat, stellt Dr. Meier eine 40%ige Anzahlungsrechnung (CHF 3.600). Nach Implantatsetzung (Monat 2) eine Fortschrittsrechnung über CHF 3.000. Nach Kronenanpassung (Monat 7) eine Fortschrittsrechnung über CHF 1.800. Bei Abschluss (Monat 8) eine Schlussrechnung, die die restlichen CHF 600 abrechnet. Jede Rechnung ist eine korrekte QR-Rechnung — der Patient zahlt in Etappen, die Praxis hält den Cashflow, und die Papierspur ist sauber.

Zahnarzt Rechnung Muster: Copy-Paste-Rechnungsvorlage

Brauchen Sie ein Rechnung Zahnarzt Muster (Zahnarztrechnungsvorlage), das Sie sofort anpassen können? Hier ist eine gebrauchsfertige Struktur für eine private Zahnarztrechnung in der Schweiz. Kopieren Sie sie, füllen Sie Ihre Daten ein, und Sie sind zu 90% fertig (der QR-Code muss noch separat generiert werden — oder verwenden Sie ein Tool, das das automatisch erledigt).

[Praxis-Briefkopf]

Dr. [Ihr Name] — Zahnarzt
[Strasse und Hausnummer]
[PLZ Ort], Schweiz
Telefon: [+41 XX XXX XX XX]
E-Mail: [praxis@email.ch]

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RECHNUNG / INVOICE Nr. 2026-0142

Datum: 08.07.2026
Behandlungszeitraum: 01.07.2026 – 06.07.2026

Patient:
[Patientenname]
[Strasse und Hausnummer]
[PLZ Ort]
Geburtsdatum: [DD.MM.YYYY]

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Taxpunktwert: CHF 2.50 (privat)

Pos. | Leistungsbeschreibung        | Taxpunkte | Betrag (CHF)
-----|------------------------------|-----------|------------
  1  | Konsultation                 |    25     |    62.50
 51  | Untersuchung (inkl. Röntgen) |    40     |   100.00
211  | Kompositfüllung, 1-Flächig   |    60     |   150.00
211  | Kompositfüllung, 1-Flächig   |    60     |   150.00
711  | Zahnreinigung (20 Min.)      |    35     |    87.50

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Zwischensumme (220 Taxpunkte × CHF 2.50):        550.00
Material (Komposit, Anästhesie):                  45.00
                                    Total:    CHF 595.00

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Zahlbar innerhalb 30 Tagen an:

[QR-Rechnung-Block mit QR-Code]
IBAN: CHXX XXXX XXXX XXXX XXXX X
Referenz: [QR-Referenznummer]
Gläubiger: Dr. [Name], [Adresse]

Vielen Dank für Ihr Vertrauen.
Dr. [Ihr Name]

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Diese Vorlage deckt alle obligatorischen Elemente ab: Praxisinfo, Patienteninfo, Rechnungsnummer und -datum, Behandlungszeitraum, einzelne Tarifpositionen mit Taxpunkten, ausgewiesener Taxpunktwert, Materialien, Total und QR-Rechnung-Zahlungsabschnitt. Für Tarif-590-Versicherungsrechnungen ist die Struktur ähnlich, verwendet jedoch CHF 1.00 als Taxpunktwert und enthält die Versicherungsfallnummer.

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