Handelsregister der Schweiz (2026)

Ein vollständiger Leitfaden in einfachem Englisch

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Dieser Leitfaden erklärt was das Handelsregister ist, wer sich (und wann) registrieren muss, wie die Registrierung erfolgt, welche Kosten, Fristen, Dokumente und praktischen Vorteile für Freiberufler und Unternehmen in der Schweiz.
Er spiegelt die ab Oktober 2025 geltenden Regeln wider und bleibt bis 2026 gültig, sofern sich das Schweizer Recht nicht ändert.

Was das Handelsregister ist...

(und warum es wichtig ist)

Das Handelsregister der Schweiz ist eine öffentliche, kantonal verwaltete Datenbank mit den wichtigsten rechtlichen Daten von Unternehmen (Rechtsform, Eigentümer/Vertreter, Sitz usw.). Es dient dazu, diese Fakten transparent zu machen, Rechtssicherheit zu gewährleisten und Dritte zu schützen (Kunden, Lieferanten, Kreditgeber). Die Einträge sind bundesweit über Zefix, das zentrale Firmennamenverzeichnis, durchsuchbar.

Sobald Ihr Eintrag von Ihrem Kanton genehmigt wurde, wird er zur Genehmigung an den Bund weitergeleitet und im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht. Dann ist er für alle sichtbar und Sie können amtliche Auszüge bestellen.

Fazit: Durch die Registrierung erhalten Ihre Vertragspartner eine zuverlässige, offizielle Quelle, um zu überprüfen, wer Sie sind und wer für Ihr Unternehmen unterschreiben darf.

Wer muss sich registrieren...

(und wann)

Immer bei Gründung obligatorisch:

  • GmbH/Sàrl (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und AG/SA (Aktiengesellschaft)
  • Offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften
  • Genossenschaften und die meisten Vereine mit gewerblicher Tätigkeit
  • Stiftungen (mit wenigen Ausnahmen)
  • Schweizer und ausländische Zweigniederlassungen

Einzelunternehmen (Einzelfirma / entreprise individuelle / ditta individuale):

  • Obligatorisch, sobald Ihr Umsatz im letzten Geschäftsjahr 100.000 CHF erreicht (Freiberufler und Landwirte ohne gewerblichen Betrieb sind davon ausgenommen).
  • Freiwillig unterhalb dieses Schwellenwerts – oft aus Gründen der Glaubwürdigkeit empfohlen (siehe „Vorteile“ weiter unten).

Zu beachtende Schwellenwerte:

  • Buchhaltung: Bei einem Jahresumsatz von ≥ CHF 500'000 ist eine vollständige Buchführung nach Obligationenrecht erforderlich; darunter genügt eine vereinfachte Buchführung.
  • MWST: Ab einem Umsatz von 100'000 CHF ist grundsätzlich auch eine MWST-Registrierung (getrennt vom Handelsregister) erforderlich.

Was es kostet

(typische Zahlen für 2025/26)

Die amtlichen Gebühren variieren je nach Rechtsform und Kanton. Das KMU-Portal des Bundes listet jedoch die ungefähren Grundgebühren für eine Eintragung auf (exkl. Notar-/Portokosten etc.):

  • Einzelfirma: ~CHF 80 (Grundgebühr)
  • Offene Handelsgesellschaft: **~CHF 160
  • GmbH/Sàrl oder AG/SA: ~CHF 420 (Grundgebühr)
  • Zuzüglich CHF 20 für jede eingetragene Person/Unterschriftsberechtigung sowie geringe Beträge für Urkunden/Auszüge.
    (Die genauen Preise finden Sie in der Handelsregistergebührenverordnung und im Handelsregister Ihres Kantons.)

In der Praxis geben viele Gründer an, dass sie für die Eintragung einer Einzelfirma ~CHF 120 aus eigener Tasche bezahlen müssen, wenn kleine Extras berücksichtigt werden.

Wie lange es dauert

Die offizielle Zeitspanne beträgt je nach Kanton und Arbeitsaufkommen typischerweise etwa 5 bis 60 Tage. Saisonale Spitzen (z. B. Jahresende) und unvollständige Einreichungen führen zu Verzögerungen. Einige Kantone bearbeiten die Unterlagen deutlich schneller; andere verzeichneten in arbeitsintensiven Zeiten Rückstände von bis zu sieben Wochen.

Sobald Ihr Kanton den Eintrag genehmigt, wird die eidgenössische Zustimmung in der Regel innerhalb von ca. einem Werktag erteilt, und die Veröffentlichung erfolgt etwa zwei Werktage später – ab diesem Zeitpunkt ist der Eintrag auf Zefix/SHAB sichtbar.

Wo und wie Sie sich registrieren (Schritt für Schritt)

Das Portal EasyGov des Bundes leitet Sie zum richtigen kantonalen Register weiter und ermöglicht Ihnen die Online-Erledigung damit verbundener Aufgaben (AHV, Mehrwertsteuer usw.). Einzelunternehmen und Personengesellschaften können vollständig online gegründet und registriert werden; GmbHs/AGs können online gegründet werden, benötigen aber dennoch einen Notar.

Entscheiden Sie sich für Ihre Rechtsform

  • Einzelunternehmen, wenn Sie klein anfangen und persönliche Haftung übernehmen.
  • GmbH/AG, wenn Sie eine beschränkte Haftung und ein einfacheres Teamwachstum wünschen; Sie benötigen eingezahltes Kapital (mindestens CHF 20.000 für GmbH; CHF 100.000 für AG) und notarielle Beglaubigung.

Wählen Sie einen konformen Firmennamen

  • Namen von Einzelunternehmen müssen Ihren Familiennamen enthalten (Vorname optional). Sie können beschreibende oder kreative Elemente hinzufügen, aber der Name muss wahrheitsgemäß und nicht irreführend sein.
  • Prüfen Sie Verfügbarkeit/Konflikte über Zefix, bevor Sie Visitenkarten drucken.

Bereiten Sie die Dokumente vor

  • Einzelunternehmen: Antragsformular; Ausweis; Wohnsitz-/Adressnachweis; Zweckbeschreibung; beglaubigte Unterschrift(en) (ausgefertigt bei einer Gemeinde oder einem Notar).
  • GmbH/AG: Notarielle Gründungsurkunde, Satzung, Nachweis des eingezahlten Kapitals, Ausweise, Wohnsitzbestätigung und erforderliche Erklärungen (z. B. zur Vertretung/zu den wirtschaftlichen Eigentümern gemäß gängiger Praxis).

Einreichung über EasyGov oder das kantonale Handelsregisteramt

  • Dossier hochladen/abschicken. Einige Kantone bieten Vorabprüfungen (gegen eine geringe Gebühr) an, um Ablehnungen zu vermeiden.

Genehmigung, Veröffentlichung und Auszüge

  • Nach der kantonalen Genehmigung und der Zustimmung des Bundes wird der Eintrag im SHAB publiziert, erscheint auf Zefix und Sie können einen amtlichen Auszug bestellen (nützlich für Banken, Vermieter, Grosskunden).

Was Sie nach der Registrierung erwartet

  • Ihre Stammdaten sind öffentlich und durchsuchbar (Name, Sitz, Zweck, Vertreter). Diese Transparenz ist der Sinn des Registers.
  • Für Einzelunternehmen können Sie eine vereinfachte Buchführung führen, sofern Ihr Umsatz < CHF 500'000 bleibt. Darüber hinaus gelten die vollständigen Buchführungsregeln.
  • Sie müssen Änderungen (Adresse/Sitz, Zweck, Zeichnungsberechtigte, Geschäftsführer) dem Register Ihres Kantons melden und die Einträge aktuell halten.

Vorteile der Registrierung (auch wenn optional)

Viele Einzelunternehmer registrieren sich bevor sie einen Umsatz von 100.000 CHF erzielen, da die Registrierung folgende Vorteile bietet:

  • Stärkung des Vertrauens und Gewinnung größerer Kunden (einige Beschaffungsteams benötigen einen Registerauszug).
  • Schützen Sie Ihren Firmennamen innerhalb Ihres Standorts/Ihrer Rechtsform.
  • Sorgen Sie für eine Eindeutigkeit Ihrer **Unterschriftsvollmacht und Vertretung gegenüber Banken, Versicherungen und Plattformen.
  • Reibungslose Mehrwertsteuerregistrierung, Genehmigungen und Unternehmenskonten (Banken und Fintechs verlangen Auszüge).

Typische Zeitpläne und Budgets (Kurzübersicht)

Einzelunternehmen:

  • Wenn obligatorisch: nach einem Umsatz von 100.000 CHF im vorherigen Geschäftsjahr (früher ist optional).
  • Behördengebühren: ~80–120 CHF zzgl. kleiner Zuschläge.
  • Gesamtzeit: ~1–8 Wochen je nach Kanton/Saison; Veröffentlichung selbst in der Regel ~2–3 Werktage nach Genehmigung.

GmbH/Sàrl oder AG/SA:

  • Obligatorisch bei der Gründung (konstitutiv – die Gesellschaft besteht erst nach der Eintragung).
  • Behördengebühren: Basis ~CHF 420 (exkl. Notar-/Bankkosten).
  • Gesamtzeit: ~2–6 Wochen von Anfang bis Ende (Bankkapital, Notar, Register).

Häufige Fallstricke

(und wie man sie vermeidet)

  1. Namenskonflikte → Suchen Sie nach Zefix und vermeiden Sie irreführende Begriffe.
  2. Fehlende/notariell beglaubigte Unterschriften → Planen Sie für Eintragungen, die eine Beglaubigung erfordern, einen kurzen Besuch beim Notar oder Gemeindeamt ein.
  3. Jahresendstress → Kantone veröffentlichen Stichtage, um die Eintragung bis zum 31. Dezember zu garantieren; reichen Sie die Eintragung frühzeitig im vierten Quartal ein.
  4. Verwechslung von Registern → Ignorieren Sie unaufgeforderte „private Register“, die eine Zahlung verlangen; der offizielle Prozess läuft über Ihren Kanton/EasyGov.

FAQHäufig gestellte Fragen

💡 Ein letzter Tipp 💡

Wenn Sie einen Umsatz von knapp 100.000 CHF erzielen oder größere Kunden ansprechen, kann sich eine freiwillige Frühregistrierung durch reibungsloseres Onboarding und Vertrauenssignale auszahlen.

Teilen Sie mir gerne Ihren Kanton, Ihre Rechtsform und den Zeitplan mit, und ich erstelle eine personalisierte Checkliste (Dokumente, wo Unterschriften beglaubigt werden müssen und ein Budget) für Ihren speziellen Fall.

Wird alles online erledigt – oder sind physische Dokumente erforderlich?

Kurze Antwort: Ein Grossteil des Registrierungsprozesses im Schweizer Handelsregister kann online erledigt werden, für einige Rechtsformen sind jedoch weiterhin physische – notariell beglaubigte – Dokumente erforderlich.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht darüber, was Sie 2026 erwartet.


✅ Was Sie komplett online erledigen können

  • Für eine Einzelfirma oder Kollektiv-/Kommanditgesellschaft können Sie die Registrierung über das Online-Portal EasyGov (oder das entsprechende Portal Ihres Kantons) durchführen.
  • Sie können den elektronischen Antrag ausfüllen, Ihren Ausweis hochladen, die erforderlichen Unternehmensinformationen angeben und das Formular online absenden.
  • Für viele Änderungen einer bestehenden Registrierung (Adresse, Zeichnungsberechtigte, Zweck) können Sie den Online-Service nutzen.

⚠️ Wo weiterhin physische (oder notariell beglaubigte) Schritte erforderlich sein können

  • Für Rechtsformen wie eine GmbH/Sàrl (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder eine AG/SA (Aktiengesellschaft) muss eines der wichtigsten Dokumente – die Satzung/Gründungsurkundenotariell beglaubigt (von einem Schweizer Notar) und das Kapital nachgewiesen werden (z. B. durch eine Bankeinzahlungsbestätigung).
  • Einige Kantone verlangen möglicherweise weiterhin physische Unterschriften (oder beglaubigte Unterschriften) auf Dokumenten persönlich oder durch einen Notar, insbesondere bei der Gründung einer Aktiengesellschaft.
  • Obwohl das Portal einen Großteil der Einreichung übernimmt, müssen Sie möglicherweise dennoch Originaldokumente an das kantonale Register senden oder die Einreichung durch einen Notar in Ihrem Namen durchführen lassen.

📍 Was Sie je nach Kanton und Rechtsform beachten sollten

  • Prüfen Sie, ob Ihr Kanton eine vollständig digitale Einreichung für Ihre Rechtsform anbietet (manche verlangen noch eine teilweise Papierform).
  • Wenn Sie eine GmbH/AG gründen, bereiten Sie sich auf Folgendes vor: Notartermin + Einzahlung des Stammkapitals + eventueller Bankbesuch.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre digitale ID/Ihr digitales Konto (für EasyGov/Kantonportal) eingerichtet ist und Sie gescannte Kopien von Ausweis, Aufenthaltsbewilligung (falls zutreffend) und Geschäftsadressennachweis haben.
  • Bitte beachten Sie, dass „vollständig online“ nicht bedeutet, dass Sie Notargebühren oder papierbasierte Beglaubigungen vermeiden, wenn diese erforderlich sind – es bedeutet lediglich, dass die Einreichungen und viele Verwaltungsschritte digital erfolgen.

🔍 Zusammenfassung: Was das für Sie bedeutet

  • Wenn Sie sich als Einzelfirma registrieren (und unter der Schwelle von 100.000 CHF bleiben), können Sie höchstwahrscheinlich die gesamte Registrierung online mit minimalem Papieraufwand durchführen.
  • Wenn Sie eine Gesellschaft mit Stammkapital registrieren, müssen Sie immer noch mindestens einen physischen/rechtlichen Dokumentenschritt (Beglaubigung, Kapitaleinzahlung) durchführen, obwohl ein Großteil des Prozesses digital und rationalisiert ist.