Vorsteuerabzug Schweiz: So holen Sie MWST auf Ausgaben von der ESTV zurück
Vorsteuerabzug in der Schweiz: MWST auf Geschäftsausgaben von der ESTV zurückfordern. Mit Formel, CHF-Beispielen und Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Founder of Magic Heidi
Der Vorsteuerabzug ist eines der wichtigsten Konzepte der Schweizer Mehrwertsteuer — und für Selbständige oft die einzige Möglichkeit, die MWST auf Geschäftsausgaben zurückzubekommen. Einfach gesagt: Sie fordern die MWST, die Sie auf Rechnungen von Lieferanten und Dienstleistern bezahlen, von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zurück. So bleibt Geld in Ihrer Kasse, das Ihnen gehört.
Ob Sie einen Laptop kaufen, Software abonnieren oder Material für Ihre Aufträge einkaufen — überall fällt MWST an. Mit dem Vorsteuerabzug holen Sie sich genau diesen Betrag zurück, vorausgesetzt Sie sind MWST-pflichtig oder haben sich freiwillig der MWST unterstellt. In diesem Guide erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie der Vorsteuerabzug in der Schweiz funktioniert, wer berechtigt ist und welche CHF-Beträge Sie typischerweise zurückbekommen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Vorsteuer = MWST, die Sie auf Geschäftsausgaben bezahlen — Sie fordern sie von der ESTV zurück
- Voraussetzung: MWST-Pflicht oder freiwillige Unterstellung (ab CHF 100'000 Umsatz pflichtig)
- Typische Abzüge: Laptop CHF 2'000.00 + MWST CHF 162.00, Software-Abo CHF 50.00/Monat + MWST CHF 4.05
- Vorsteuerüberhang = Sie bekommen Geld zurück (wenn Vorsteuer > geschuldete MWST)
- Auch mit Saldosteuersatz möglich — aber nur die effektive Vorsteuer, nicht pauschal
Was ist der Vorsteuerabzug?
Der Vorsteuerabzug ist das Herzstück des Mehrwertsteuersystems. Die Idee ist simpel: Die MWST soll nur auf den Mehrwert belastet werden, den Sie schaffen — nicht auf das, was Sie einkaufen. Also dürfen Sie die MWST, die Sie beim Einkauf von Gütern und Dienstleistungen bezahlen, als Vorsteuer abziehen.
Zwei Begriffe, die Sie auseinanderhalten müssen:
- Umsatzsteuer (MWST): Das ist die Steuer, die Sie Ihren Kunden in Rechnung stellen. Wenn Sie eine Dienstleistung für CHF 1'000.00 erbringen und der normale Steuersatz von 8.1% gilt, stellen Sie CHF 1'081.00 in Rechnung. Die CHF 81.00 sind Ihre Umsatzsteuer, die Sie an die ESTV abführen müssen.
- Vorsteuer: Das ist die MWST, die Sie selbst auf Rechnungen von Lieferanten und Dienstleistern bezahlen. Wenn Sie Material für CHF 500.00 + MWST CHF 40.50 einkaufen, sind diese CHF 40.50 Ihre Vorsteuer.
In der MWST-Abrechnung verrechnen Sie die beiden: Sie zahlen nur den Unterschiedsbetrag an die ESTV. Wenn Ihre Umsatzsteuer höher ist als Ihre Vorsteuer, zahlen Sie die Differenz. Wenn Ihre Vorsteuer höher ist als Ihre Umsatzsteuer, bekommen Sie Geld zurück — das nennt man Vorsteuerüberhang.
Rechtsgrundlage dafür ist Art. 28 MWSTG (Mehrwertsteuergesetz). Dort ist geregelt, dass steuerpflichtige Personen in ihrer MWST-Abrechnung die MWST, die ihnen von anderen steuerpflichtigen Personen in Rechnung gestellt wurde, als Vorsteuer abziehen dürfen. Die aktuelle Version des Gesetzes finden Sie auf admin.ch.
Wer ist vorsteuerabzugsberechtigt?
Nicht jeder kann Vorsteuer abziehen. Das ist ein häufiges Missverständnis, besonders bei Personen, die gerade ein Geschäft gründen.
Sie sind vorsteuerabzugsberechtigt, wenn Sie:
- MWST-pflichtig sind — das ist der Fall, wenn Ihr Umsatz aus steuerbaren Leistungen weltweit CHF 100'000.00 pro Jahr erreicht. Ab diesem Schwellenwert müssen Sie sich bei der ESTV registrieren und MWST abrechnen. Eine MWST-Registrierung ist dann verpflichtend.
- Freiwillig der MWST unterstellt sind — wenn Ihr Umsatz unter CHF 100'000.00 liegt, können Sie sich freiwillig bei der ESTV anmelden. Das lohnt sich oft für Selbständige, die hohe Investitionen haben (z. B. teure Geräte, Material) und die Vorsteuer zurückhaben möchten.
Nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind:
- Private Personen, die Einkäufe für den privaten Gebrauch tätigen
- Unternehmen, die nur steuerbefreite Umsätze erbringen (z. B. Ärzte, Krankenhäuser im Kernbereich)
- Personen, die nicht MWST-pflichtig sind und sich auch nicht freiwillig unterstellt haben
Beispiel: Lisa ist Grafikerin und hat im ersten Jahr einen Umsatz von CHF 60'000.00. Sie ist nicht MWST-pflichtig. Sie kauft einen Laptop für CHF 2'000.00 + MWST CHF 162.00. Da sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, bleiben die CHF 162.00 endgültig bei ihr. Wenn sie sich freiwillig der MWST unterstellt, kann sie diese CHF 162.00 als Vorsteuer geltend machen und bekommt sie zurück.
Wenn Sie sich freiwillig unterstellen, müssen Sie aber mindestens drei Jahre in der MWST bleiben — Sie können nicht einfach jedes Jahr ein- und aussteigen. Das sollten Sie vorher gut überlegen. Mehr dazu im MWST-Guide für Selbständige.
Was können Sie als Vorsteuer absetzen?
Grundsätzlich gilt: Alles, was Sie für Ihr Geschäft einkaufen und auf dem eine MWST ausgewiesen ist, können Sie als Vorsteuer absetzen. Der Schlüssel ist, dass die Ausgabe einen geschäftlichen Bezug hat und Sie eine korrekte Rechnung mit MWST-Ausweis besitzen.
Typische Vorsteuerabzüge für Selbständige:
| Ausgabe | Beispiel-Betrag | MWST 8.1% | Vorsteuer |
|---|---|---|---|
| Laptop / Computer | CHF 2'000.00 | CHF 162.00 | CHF 162.00 |
| Software-Abo (monatlich) | CHF 50.00 | CHF 4.05 | CHF 4.05/Monat |
| Büromaterial | CHF 300.00 | CHF 24.30 | CHF 24.30 |
| Geschäftstelefon | CHF 80.00/Monat | CHF 6.48 | CHF 6.48/Monat |
| Werbekosten | CHF 500.00 | CHF 40.50 | CHF 40.50 |
| Fachbücher | CHF 120.00 | CHF 9.72 | CHF 9.72 |
| Material/WARES | CHF 5'000.00 | CHF 405.00 | CHF 405.00 |
Wichtig: Der reduzierte Steuersatz von 2.6% gilt für bestimmte Güter wie Bücher, Zeitungen, Lebensmittel und medizinische Leistungen. Wenn Sie ein Fachbuch für CHF 120.00 kaufen, beträgt die MWST nur 2.6% — also CHF 3.12, nicht CHF 9.72. Achten Sie auf den korrekten Satz auf der Rechnung.
Was Sie NICHT als Vorsteuer absetzen können (Art. 29 MWSTG):
- Ausgaben für den rein privaten Gebrauch
- Kosten für Lebensmittel, die Sie privat konsumieren
- Ausgaben, die steuerbefreite Umsätze betreffen
- Bewirtungsaufwand und Geschenke an Dritte (mit Einschränkungen)
Gemischte Nutzung (Mixed-Use): Wenn Sie einen Gegenstand teils geschäftlich und teils privat nutzen — z. B. ein Auto oder ein Smartphone — müssen Sie den Vorsteuerabzug aufteilen. Beim Auto können Sie typischerweise 70% geschäftliche und 30% private Nutzung annehmen, wenn Sie ein Geschäftsauto auch privat fahren. Die Vorsteuer dürfen Sie nur für den geschäftlichen Anteil geltend machen. Eine saubere Trennung ist hier entscheidend, sonst gibt es Ärger mit der ESTV.
Vorsteuer berechnen: Schritt für Schritt
Die Berechnung der Vorsteuer ist nicht kompliziert, aber Sie müssen sorgfältig vorgehen. Hier ist die Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Schritt 1: Sammeln Sie alle Rechnungen
Heben Sie jede Rechnung auf, auf der MWST ausgewiesen ist. Das gilt für digitale Rechnungen genauso wie für Papierrechnungen. Die Rechnung muss folgende Pflichtangaben enthalten:
- Name und Adresse des Rechnungsstellers
- Name und Adresse Ihres Unternehmens
- Datum der Rechnung
- Menge und Art der gelieferten Güter/Dienstleistungen
- MWST-Satz und MWST-Betrag (oder Hinweis, dass MWST enthalten ist)
- MWST-Nummer des Rechnungsstellers
Schritt 2: Ermitteln Sie den Nettobetrag und MWST-Betrag
Auf jeder Rechnung finden Sie den Nettobetrag und den MWST-Betrag. Wenn nur ein Bruttopreis angegeben ist, müssen Sie zurückrechnen:
- Bei 8.1%: Nettobetrag = Bruttopreis ÷ 1.081
- Bei 2.6%: Nettobetrag = Bruttopreis ÷ 1.026
- Bei 3.8% (Beherbergung): Nettobetrag = Bruttopreis ÷ 1.038
Beispiel: Sie sehen auf einer Rechnung CHF 1'081.00 brutto, MWST 8.1%. Nettobetrag = CHF 1'081.00 ÷ 1.081 = CHF 1'000.00. MWST = CHF 81.00.
Schritt 3: Addieren Sie alle Vorsteuerbeträge
Summieren Sie die MWST-Beträge aller abzugsfähigen Rechnungen eines Quartals oder Jahres. Das ist Ihre gesamte Vorsteuer.
Schritt 4: Berechnen Sie Ihre Umsatzsteuer
Berechnen Sie die MWST, die Sie auf Ihren eigenen Rechnungen ausgewiesen haben (oder die mit dem Saldosteuersatz geschuldet ist, falls Sie diese Methode nutzen). Detaillierte Hilfe dazu finden Sie im Guide MWST berechnen.
Schritt 5: Vergleichen Sie Vorsteuer und Umsatzsteuer
- Umsatzsteuer > Vorsteuer: Sie zahlen die Differenz an die ESTV
- Vorsteuer > Umsatzsteuer: Sie bekommen die Differenz zurück (Vorsteuerüberhang)
Komplettes Beispiel mit CHF-Zahlen:
Markus ist Schreiner und hat im ersten Quartal folgende Situation:
Umsätze:
- Rechnung Kunde A: CHF 10'000.00 netto + MWST 8.1% = CHF 810.00
- Rechnung Kunde B: CHF 5'000.00 netto + MWST 8.1% = CHF 405.00
- Gesamte Umsatzsteuer: CHF 1'215.00
Ausgaben (mit MWST):
- Holz und Material: CHF 15'000.00 netto + MWST 8.1% = CHF 1'215.00
- Werkzeug: CHF 800.00 netto + MWST 8.1% = CHF 64.80
- Büromaterial: CHF 200.00 netto + MWST 8.1% = CHF 16.20
- Gesamte Vorsteuer: CHF 1'296.00
Abrechnung:
- Umsatzsteuer: CHF 1'215.00
- Vorsteuer: CHF 1'296.00
- Vorsteuerüberhang: CHF 1'296.00 − CHF 1'215.00 = CHF 81.00
Markus bekommt CHF 81.00 von der ESTV zurück. Das ist sein Vorsteuerüberhang — Geld, das er sonst verloren hätte.
Vorsteuerüberhang: Wenn Sie Geld zurückbekommen
Der Vorsteuerüberhang ist ein Begriff, der Selbständigen oft Kopfzerbrechen bereitet. Dabei ist er einfach zu verstehen: Er entsteht, wenn in einer Abrechnungsperiode Ihre Vorsteuer höher ist als Ihre Umsatzsteuer.
Wann entsteht ein Vorsteuerüberhang?
Typischerweise in folgenden Situationen:
- Startup-Phase — Sie investieren viel in Material, Geräte und Infrastruktur, haben aber noch keine oder wenige Einnahmen. Die Vorsteuer aus den Investitionen übersteigt die (geringe) Umsatzsteuer.
- Quartal mit grossen Anschaffungen — Sie kaufen z. B. eine neue Maschine, einen Laptop oder grössere Mengen Material.
- Saisonale Geschäfte — wenn Sie in einem Quartal viel Material einkaufen, aber erst im nächsten Quartal Rechnungen stellen.
- Exportorientierte Unternehmen — wenn Sie ins Ausland liefern (steuerbefreit), haben Sie wenig Umsatzsteuer, aber trotzdem Vorsteuer aus Inlandseinkäufen.
Was passiert mit dem Überhang?
Sie geben den Vorsteuerüberhang in Ihrer MWST-Abrechnung an. Die ESTV erstattet Ihnen den Betrag. In der Regel wird der Betrag auf Ihr Bankkonto überwiesen, wenn Sie die Abrechnung online einreichen. Wie das genau funktioniert, lesen Sie im Artikel MWST-Abrechnung einreichen.
Beispiel: Sandra ist Web-Entwicklerin und hat im ersten Quartal ihres neuen Geschäfts folgende Zahlen:
- Investitionen: Laptop CHF 2'500.00 + MWST CHF 202.50, Software-Lizenzen CHF 1'000.00 + MWST CHF 81.00, Büroeinrichtung CHF 800.00 + MWST CHF 64.80
- Vorsteuer gesamt: CHF 348.30
- Erste Rechnung gestellt: CHF 1'500.00 + MWST CHF 121.50
- Umsatzsteuer gesamt: CHF 121.50
- Vorsteuerüberhang: CHF 348.30 − CHF 121.50 = CHF 226.80
Sandra bekommt CHF 226.80 von der ESTV zurück. Das ist Geld, das sie im ersten Quartal dringend braucht, weil sie viel investiert hat. Genau dafür ist der Vorsteuerabzug gedacht.
Häufige Fehler beim Vorsteuerabzug
In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Fehler. Die meisten lassen sich mit etwas Sorgfalt vermeiden.
Fehler 1: Rechnungen ohne MWST-Ausweis
Eine Rechnung ohne korrekten MWST-Ausweis ist für den Vorsteuerabzug wertlos. Das passiert oft bei Kleinbeträgen oder wenn Sie bei Anbietern einkaufen, die keine MWST-Nummer haben. Prüfen Sie immer, dass die MWST auf der Rechnung klar ausgewiesen ist. Wenn nicht: Verlangen Sie eine korrigierte Rechnung. Was passiert, wenn Sie ohne MWST-Nummer rechnen, lesen Sie im Artikel Rechnung ohne MWST.
Fehler 2: Gemischte Nutzung nicht aufgeteilt
Sie nutzen ein Auto, ein Smartphone oder eine Wohnung teils geschäftlich, teils privat. Viele Selbständige ziehen die volle Vorsteuer ab — das ist falsch und kann bei einer Prüfung teuer werden. Teilen Sie den Vorsteuerabzug nach dem geschäftlichen Anteil auf. Beim Auto können Sie z. B. ein Fahrtenbuch führen, um den geschäftlichen Anteil zu belegen. Ohne Fahrtenbuch gilt oft eine pauschale Schätzung (z. B. 70/30).
Fehler 3: Rechnungen zu spät oder im falschen Quartal
Die Vorsteuer muss in der Abrechnungsperiode geltend gemacht werden, in der Sie die Rechnung erhalten haben (Fakturmethode) — nicht in der Periode, in der Sie bezahlen. Wenn Sie eine Rechnung im März erhalten, aber erst im April bezahlen, gehört die Vorsteuer ins erste Quartal.
Fehler 4: Private Ausgaben als Vorsteuer absetzen
Lebensmittel, private Kleidung, Geschenke an Freunde — all das ist nicht abzugsfähig. Die ESTV prüft bei Stichproben, ob die Ausgaben wirklich geschäftlich sind. Halten Sie Geschäftsausgaben und private Ausgaben sauber getrennt, am besten mit separaten Konten.
Fehler 5: Fehlende MWST-Registrierung
Wenn Sie nicht MWST-pflichtig sind und sich nicht freiwillig unterstellt haben, dürfen Sie keine Vorsteuer absetzen. Trotzdem rechnen manche Selbständige MWST aus und setzen Vorsteuer ab — das ist illegal und wird bestraft. Prüfen Sie, ob Sie registrieren lassen müssen, bevor Sie Vorsteuer geltend machen.
Vorsteuerabzug und Saldosteuersatz: Die Besonderheit
Der Saldosteuersatz (auch Pauschalsteuersatz genannt) ist eine vereinfachte Abrechnungsmethode für kleinere Unternehmen. Statt jede einzelne Rechnung aufzulisten, wenden Sie einen pauschalen Steuersatz auf Ihren Umsatz an. Das ist einfacher, aber beim Vorsteuerabzug gibt es eine wichtige Besonderheit.
Wie der Saldosteuersatz funktioniert:
Wenn Sie den Saldosteuersatz nutzen, rechnen Sie die MWST pauschal: Umsatz × Saldosteuersatz = geschuldete MWST. Der Saldosteuersatz liegt je nach Branche zwischen 0.1% und 6.0%. Er ist niedriger als der reguläre MWST-Satz, weil er die Vorsteuer bereits pauschal berücksichtigt.
Vorsteuerabzug mit Saldosteuersatz — ja oder nein?
Hier kommt die wichtige Regel: Wenn Sie den Saldosteuersatz anwenden, können Sie keine Vorsteuer absetzen — ausser bei bestimmten Investitionen.
Die Ausnahme: Für Investitionen und übrige Betriebskosten mit einem Anlagebetrag (ohne MWST) von mehr als CHF 10'000.00 und einer Vorsteuer von mehr als CHF 500.00 dürfen Sie die Vorsteuer trotzdem absetzen. Das gilt z. B. für teure Maschinen, Fahrzeuge oder grössere Anschaffungen.
Beispiel: Sandra nutzt den Saldosteuersatz von 5.5% (für Dienstleistungen). Sie kauft einen Server für CHF 12'000.00 + MWST CHF 972.00. Da der Anlagebetrag über CHF 10'000.00 liegt und die Vorsteuer über CHF 500.00, darf sie die CHF 972.00 als Vorsteuer absetzen. Für ihren monatlichen Software-Abo-Preis von CHF 50.00 + MWST CHF 4.05 darf sie die Vorsteuer NICHT zusätzlich absetzen — die ist im Saldosteuersatz bereits pauschal berücksichtigt.
Wann lohnt sich der Saldosteuersatz?
Der Saldosteuersatz lohnt sich, wenn Sie wenig Vorsteuer haben (wenig Einkäufe, keine grossen Investitionen) und den administrativen Aufwand reduzieren möchten. Wenn Sie hohe Vorsteuerbeträge haben — z. B. als Handwerker mit viel Material — ist die effektive Abrechnung meist günstiger, weil Sie die volle Vorsteuer zurückbekommen.
Überlegen Sie sich vorher gut, welche Methode zu Ihrem Business passt. Sie können die Methode jährlich wechseln (mit Einschränkungen). Eine umfassende MWST-Übersicht finden Sie im MWST-Guide für Selbständige.
Vorsteuerabzug in der Praxis: Drei Beispiele
Um das Ganze greifbarer zu machen, hier drei konkrete Mini-Storys von Selbständigen, die den Vorsteuerabzug in der Praxis nutzen.
Lisa, Grafikerin — der Laptop-Kauf
Lisa arbeitet als freie Grafikerin in Zürich. Sie hat sich freiwillig der MWST unterstellt, weil ihr Umsatz im ersten Jahr bei CHF 60'000.00 liegt — unter dem Schwellenwert von CHF 100'000.00. Sie kauft einen neuen Laptop für CHF 2'000.00 netto + MWST 8.1% = CHF 162.00. In ihrer MWST-Abrechnung setzt sie die CHF 162.00 als Vorsteuer ab. Da sie im ersten Quartal nur eine Rechnung über CHF 3'000.00 + MWST CHF 243.00 gestellt hat, zahlt sie nur CHF 81.00 an die ESTV (CHF 243.00 Umsatzsteuer − CHF 162.00 Vorsteuer). Ohne Vorsteuerabzug hätte sie CHF 243.00 zahlen müssen. Der freiwillige Verzicht auf die MWST-Registrierung hätte sie CHF 162.00 gekostet.
Markus, Schreiner — der Vorsteuerüberhang
Markus ist Schreiner mit eigener Einzelfirma und MWST-pflichtig. Im Winterquartal kauft er Holz und Material für CHF 15'000.00 + MWST CHF 1'215.00. Dazu Werkzeug für CHF 800.00 + MWST CHF 64.80. Da es Winter ist und er weniger Aufträge hat, stellt er nur Rechnungen über CHF 5'000.00 + MWST CHF 405.00. Sein Vorsteuerüberhang: CHF 1'279.80 (Vorsteuer) − CHF 405.00 (Umsatzsteuer) = CHF 874.80. Markus bekommt CHF 874.80 von der ESTV zurück. Das ist Geld, das er im schwachen Quartal dringend braucht, um die Materialkosten zu decken.
Sandra, Web-Entwicklerin — Saldosteuersatz und Vorsteuer
Sandra ist Web-Entwicklerin und nutzt den Saldosteuersatz von 5.5%. Sie fragt sich, ob sie trotzdem Vorsteuer absetzen kann. Die Antwort: Ja, aber nur bei grösseren Investitionen. Sie kauft einen Server für CHF 12'000.00 + MWST CHF 972.00. Da der Anlagebetrag über CHF 10'000.00 liegt und die Vorsteuer über CHF 500.00, darf sie die CHF 972.00 als Vorsteuer geltend machen. Ihre monatlichen Software-Kosten von CHF 50.00 + MWST CHF 4.05 kann sie nicht zusätzlich absetzen — die sind im Saldosteuersatz bereits berücksichtigt. Sandra rechnet nach: Der Saldosteuersatz kostet sie CHF 990.00 (bei CHF 18'000.00 Umsatz × 5.5%). Ohne Saldosteuersatz würde sie bei 8.1% MWST CHF 1'458.00 schulden, könnte aber CHF 1'200.00 Vorsteuer absetzen — netto CHF 258.00. Mit Saldosteuersatz kostet sie die Abrechnung CHF 990.00 minus CHF 972.00 (Server-Vorsteuer) = CHF 18.00. Für Sandra ist der Saldosteuersatz in diesem Fall deutlich günstiger.
FAQ: Häufige Fragen zum Vorsteuerabzug
Was ist der Vorsteuerabzug einfach erklärt?
Der Vorsteuerabzug ist das Recht, die MWST, die Sie auf geschäftlichen Einkäufen bezahlen, von der MWST abzuziehen, die Sie der ESTV schulden. Wenn Sie mehr Vorsteuer als Umsatzsteuer haben, bekommen Sie die Differenz zurück. Das Prinzip: Die MWST soll nur den Mehrwert belasten, den Sie schaffen — nicht das, was Sie einkaufen.
Wann bin ich vorsteuerabzugsberechtigt?
Sie sind vorsteuerabzugsberechtigt, wenn Sie MWST-pflichtig sind (Umsatz ab CHF 100'000.00) oder sich freiwillig der MWST unterstellt haben. Private Personen und Unternehmen, die nur steuerbefreite Umsätze erzeugen, dürfen keine Vorsteuer absetzen.
Was kann ich als Vorsteuer absetzen?
Alle Ausgaben mit geschäftlichem Bezug und korrektem MWST-Ausweis auf der Rechnung: Geräte, Büromaterial, Software, Fahrten, Telefon, Werbung, Material, Fachbücher. Nicht abzugsfähig sind private Ausgaben, Lebensmittel für den Privatkonsum und Ausgaben, die steuerbefreite Umsätze betreffen (Art. 29 MWSTG, aktuelle Version auf admin.ch).
Wie berechne ich die Vorsteuer?
Sie summieren die MWST-Beträge aller abzugsfähigen Rechnungen einer Abrechnungsperiode. Das ist Ihre gesamte Vorsteuer. Dann berechnen Sie Ihre Umsatzsteuer (die MWST auf Ihren eigenen Rechnungen). Die Differenz zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer ergibt entweder eine Zahlung an die ESTV oder eine Rückerstattung. Detaillierte Hilfe zur Berechnung finden Sie im Guide MWST berechnen.
Was ist ein Vorsteuerüberhang?
Ein Vorsteuerüberhang entsteht, wenn Ihre Vorsteuer höher ist als Ihre Umsatzsteuer. Das passiert oft in der Startup-Phase, bei grossen Investitionen oder bei saisonalen Geschäften. Die ESTV erstattet Ihnen den Überhang, wenn Sie die Abrechnung online einreichen.
Kann ich Vorsteuer noch im Folgejahr geltend machen?
Grundsätzlich müssen Sie die Vorsteuer in der Abrechnungsperiode geltend machen, in der Sie die Rechnung erhalten haben. Wenn Sie eine Rechnung vergessen, können Sie unter Umständen eine Korrektur einreichen. Die Frist dafür beträgt in der Regel bis zur rechtskräftigen Veranlagung der betroffenen Periode. Am besten setzen Sie die Vorsteuer sofort in der korrekten Periode ab — dann gibt es keine Probleme.
Fazit: Vorsteuerabzug lohnt sich für jedes Geschäft
Der Vorsteuerabzug ist nicht optional — er ist ein Recht, das Sie nutzen sollten. Wer MWST-pflichtig ist oder sich freiwillig unterstellt, kann tausende Franken pro Jahr zurückbekommen, die sonst verloren wären. Der Schlüssel: saubere Rechnungen, richtige Aufteilung bei gemischter Nutzung und rechtzeitige Geltendmachung in der MWST-Abrechnung.
Wenn Sie sich das manuelle Sammeln und Rechnen ersparen möchten, nutzen Sie ein Rechnungsprogramm mit MWST-Verwaltung, das Vorsteuer automatisch erfasst und in die MWST-Abrechnung übernimmt. Magic Heidi bietet das ab CHF 25.00 pro Monat — deutlich günstiger als bexio mit CHF 52.00. Vergleichen Sie selbst: Preisvergleich mit bexio.
Das Wichtigste zum Mitnehmen:
- Prüfen Sie, ob Sie MWST-pflichtig sind oder sich freiwillig unterstellen wollen
- Sammeln Sie jede Rechnung mit MWST-Ausweis
- Trennen Sie geschäftliche und private Ausgaben sauber
- Geben Sie die Vorsteuer in der korrekten Abrechnungsperiode an
- Nutzen Sie Software, um den Aufwand zu minimieren
Weitere Details zur MWST in der Schweiz finden Sie im MWST-Guide für Selbständige und im Artikel MWST berechnen.
