Kosmetik-Studio

Kosmetik-Studio Rechnung Schweiz: MWST, Vorlagen & Tipps

Alles zur korrekten Rechnung für dein Kosmetik-Studio: MWST 8.1%, QR-Rechnung, Gutscheine und Trinkgeld richtig verbuchen.

Magic Heidi Kosmetik-Studio Rechnung

Kosmetik-Studio Rechnung Schweiz: Der komplette Leitfaden

Eine Kosmetik-Studio Rechnung in der Schweiz muss die gesetzlichen Pflichtangaben enthalten, bei MWST-Pflicht 8.1% MWST ausweisen und einen QR-Zahlteil beinhalten. Wer ein Kosmetik-Studio in der Schweiz führt — egal ob in Zürich, Bern oder Lausanne — kommt an diesen Vorgaben nicht vorbei. Kosmetische Behandlungen sind mehrwertsteuerpflichtig, AHV-Beiträge sind obligatorisch, und seit Oktober 2022 ist die QR-Rechnung die einzige akzeptierte Einzahlungsform.

In diesem Leitfaden zeigen wir dir, wie du als Kosmetikerin Rechnungen korrekt ausstellst — von der AHV-Anmeldung über die MWST-Abrechnung, die Unterscheidung von Behandlungen und Produktverkauf, die Buchung von Gutscheinen und Trinkgeld bis hin zu einer gebrauchsfertigen Vorlage. So geht's in der Schweiz.

Das Wichtigste in Kürze

  • MWST 8.1%: Kosmetische Behandlungen sind mehrwertsteuerpflichtig. Ab CHF 100'000.00 Umsatz pro Jahr bist du MWST-pflichtig.
  • QR-Rechnung: Seit Oktober 2022 der Standard für Einzahlungen — die alten roten und orangen Einzahlungsscheine sind abgeschafft.
  • AHV-Beitrag: Rund 10% AHV/IV/EO als Selbstständige — bei der Ausgleichskasse anmelden, bevor du die erste Rechnung schreibst.
  • Gutscheine: MWST wird bei Einlösung fällig, nicht beim Verkauf.
  • Trinkgeld: Nicht auf der Rechnung ausweisen — separater Vorgang.

Rechtliche Grundlagen: Was auf jede Kosmetik-Studio Rechnung muss

Zwei Gesetzestexte sind für deine Kosmetik-Studio Rechnung relevant: das Obligationenrecht (OR) und das Mehrwertsteuergesetz (MWSTG).

Das OR verlangt die Mindestangaben, die jede Rechnung enthalten muss — unabhängig von der MWST-Pflicht:

  1. Name und Adresse des Rechnungsstellers — dein vollständiger Geschäftsname inkl. Rechtsform (z.B. «Beauty Lounge Claudia Meier, Einzelfirma»).
  2. Name und Adresse des Empfängers — Vor- und Nachname, Strasse, PLZ und Ort deiner Kundin.
  3. Rechnungsdatum — der Tag, an dem du die Rechnung ausstellst.
  4. Leistungsbeschrieb — konkret und nachvollziehbar. «Gesichtsbehandlung Deluxe, 60 Min» funktioniert. «Kosmetik» nicht.
  5. Betrag — Gesamtbetrag, bei mehreren Positionen aufgeschlüsselt.

Art. 26 MWSTG ergänzt diese Anforderungen, sobald du MWST-pflichtig bist oder dich freiwillig registrierst. Dann kommen hinzu:

  • Eine fortlaufende Rechnungsnummer (z.B. 2026-001, 2026-002).
  • Deine UID-Nummer (Unternehmens-Identifikationsnummer).
  • Der MWST-Satz (8.1%) und der ausgewiesene MWST-Betrag in CHF.

Die offiziellen Vorgaben findest du auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Die rechtlichen Texte kannst du auf admin.ch einsehen.

MWST im Kosmetik-Studio: 8.1% auf alle Behandlungen

Die häufigste Frage von Kosmetik-Studio-Gründerinnen: Muss ich als Kosmetikerin MWST abrechnen? Die Antwort hängt vom Jahresumsatz ab — aber Achtung: Im Gegensatz zu Heilpraktikern oder Physiotherapeuten gibt es für reine Kosmetik-Behandlungen keine MWST-Befreiung.

Die CHF 100'000.00 Schwelle

In der Schweiz bist du MWST-pflichtig, wenn dein Jahresumsatz CHF 100'000.00 übersteigt. Für ein typisches Kosmetik-Studio mit 4–5 Behandlungen pro Tag zu durchschnittlich CHF 120.00 bedeutet das:

  • 25 Behandlungen/Woche × CHF 120.00 = CHF 3'000.00/Woche
  • 50 Wochen × CHF 3'000.00 = CHF 150'000.00/Jahr

Bei dieser Auslastung wirst du MWST-pflichtig. Das heisst:

  1. Du musst dich bei der ESTV registrieren.
  2. Auf jeder Rechnung 8.1% MWST ausweisen.
  3. Vierteljährlich oder jährlich die MWST abrechnen und überweisen.
  4. Ab diesem Moment die QR-Rechnung mit MWST-Ausweis verwenden.

Die MWST für Selbstständige ist übersichtlich. Magic Heidi erledigt die MWST-Abrechnung automatisch — du gibst einfach deinen MWST-Satz ein.

Kosmetik vs. medizinische Behandlung: Der Unterschied

Das ist ein wichtiger Punkt, der oft verwechselt wird. Während Heilpraktiker-Rechnungen und Physiotherapeut-Rechnungen von der MWST befreit sind, gilt das für Kosmetikerinnen nicht. Kosmetische Behandlungen wie Gesichtsbehandlungen, Wimpernverlängerungen, Permanent Make-up, Maniküre oder Haarentfernung sind steuerbar und fallen unter den Normalsatz von 8.1%.

Ausnahme: Ästhetische Eingriffe, die von einem lizenzierten Arzt durchgeführt werden (z.B. Botox, Filler), können unter die MWST-Befreiung für medizinische Leistungen fallen. Sobald du aber als Kosmetikerin ohne ärztliche Lizenz tätig bist, ist jede Behandlung MWST-pflichtig, sobald du über der Schwelle liegst.

Mini-Story: Claudia aus Zürich

Claudia betreibt seit zwei Jahren ein Kosmetik-Studio in Zürich. Sie macht monatlich rund CHF 3'200.00 Umsatz — also ca. CHF 38'400.00 pro Jahr. Damit liegt sie klar unter der MWST-Schwelle von CHF 100'000.00. Zu Beginn hatte sie trotzdem Schwierigkeiten mit der Buchhaltung, weil sie Behandlungen (8.1% steuerbar, falls MWST-pflichtig) und Produktverkäufe (Pflegeprodukte, 8.1% steuerbar) in einer einzigen Summe auf der Rechnung auswies. Das funktionierte solange sie nicht MWST-pflichtig war — aber für eine saubere Buchhaltung war es ein Problem.

Heute trennt Claudia Behandlungen und Produktverkäufe auf der Rechnung sauber in zwei Positionen, auch wenn beide dem gleichen MWST-Satz von 8.1% unterstehen. Bei einer allfälligen MWST-Prüfung kann die ESTV sofort nachvollziehen, welcher Anteil Dienstleistung und welcher Produktverkauf ist. Das kostet sie keine zusätzliche Zeit, weil die Rechnungssoftware von Magic Heidi die Trennung automatisch vornimmt.

AHV-Anmeldung für dein Kosmetik-Studio

Bevor du die erste Rechnung schreibst, musst du dich bei der AHV anmelden. Das gilt für jedes Kosmetik-Studio — egal wie klein. Die AHV-Anmeldung ist obligatorisch, sobald du selbstständig erwerbstätig bist.

Wann giltst du als selbstständig?

Nach AHV-Recht giltst du als selbstständig erwerbend, wenn du:

  • deine Tätigkeit selbstständig und auf eigene Rechnung ausübst.
  • dein eigenes Kosmetik-Studio führst und das Unternehmensrisiko trägst.
  • deine Preise selbst bestimmst.
  • deine Arbeitszeit frei einteilen kannst.

Das trifft auf fast alle Kosmetik-Studio-Besitzerinnen zu. Auch wer nebenberuflich ein Kosmetik-Studio betreibt, muss sich anmelden — es gibt keine Untergrenze.

Wie funktioniert die AHV-Anmeldung?

  1. Ausgleichskasse finden: Jeder Kanton hat eine zuständige Ausgleichskasse. Die AHV/IV hilft bei der Suche.
  2. Anmeldung einreichen: Füll das Anmeldeformular aus und reich es mit Belegen ein (z.B. erste Rechnungen, Businessplan).
  3. Beitrag festsetzen: Die Ausgleichskasse setzt deinen Beitrag fest — rund 10% des AHV-pflichtigen Einkommens (AHV/IV/EO, zuzüglich Verwaltungskosten).
  4. Rechnung bekommen: Du erhältst eine AHV-Rechnung, die du per QR-Rechnung bezahlst.

Bei einem Reingewinn von CHF 60'000.00 zahlst du rund CHF 6'000.00 AHV-Beiträge pro Jahr. Der Beitrag sinkt in den ersten Jahren, wenn die Ausgleichskasse noch keinen endgültigen Gewinn festgesetzt hat — später kann es zu Nachzahlungen kommen. Behalte also einen Puffer von 10–15% deines Gewinns für die AHV zurück.

Kosmetik-Studio als Einzelfirma gründen

Die meisten Kosmetik-Studios in der Schweiz werden als Einzelfirma gegründet. Das ist die einfachste Rechtsform — kein Kapital, kein Handelsregister (unter CHF 100'000.00 Umsatz), minimale Administrationskosten.

Schritte zur Einzelfirma

  1. Namen wählen: Der Firmenname einer Einzelfirma muss deinen Nachnamen enthalten — Zusätze wie «Beauty Lounge» sind erlaubt.
  2. AHV anmelden: Wie oben beschrieben — obligatorisch vor dem ersten Kunden.
  3. Gewerbeversicherung prüfen: Eine Haftpflichtversicherung ist ratsam — die Prämie hängt von Anbieter und Studio-Grösse ab.
  4. Lokale Vorschriften: Prüfe kantonale Vorschriften für Kosmetik-Studios (Hygienevorschriften, Raumnutzung).
  5. QR-IBAN einrichten: Bei deiner Bank eine QR-IBAN eröffnen für QR-Rechnungen.

Der komplette Leitfaden zur Einzelfirma-Gründung hilft dir Schritt für Schritt. Den offiziellen Firmeneintrag prüfst du auf zefix.ch.

Kosmetik-Studio Preise: Was du berechnen darfst

Die Preisgestaltung im Kosmetik-Studio ist frei — es gibt keine gesetzlichen Tarife. Du setzt deine Preise selbst fest, basierend auf Kosten, Erfahrung und lokalem Markt.

Typische Preisspannen in der Schweiz

LeistungPreisrange
Gesichtsbehandlung (60 Min)CHF 90.00–150.00
Gesichtsbehandlung (90 Min)CHF 130.00–220.00
Wimpernverlängerung (Neu)CHF 150.00–250.00
Wimpern AuffüllenCHF 80.00–120.00
Permanent Make-up (Brauen)CHF 350.00–600.00
Maniküre (ohne Lack)CHF 40.00–60.00
Haarentfernung (Wachs, Beine)CHF 60.00–100.00
MicrodermabrasionCHF 120.00–180.00

Diese Preise variieren je nach Kanton, Studio-Grösse und Erfahrung. In Zürich und Genf liegen die Preise tendenziell höher als in ländlichen Gebieten.

Was nimmst du in die Rechnung auf?

Jede Leistung erscheint als separate Position auf der Rechnung. Das gibt Kundinnen Transparenz und schützt dich bei Streitigkeiten. Verkaufst du zusätzlich Pflegeprodukte, weise diese als separate Position aus — selbst wenn beide dem gleichen MWST-Satz von 8.1% unterstehen.

Eine fertige Rechnungsvorlage mit allen Pflichtangaben findest du bei Magic Heidi. Die Vorlage passt sich automatisch an — mit oder ohne MWST.

Akonto und Schlussrechnung im Kosmetik-Studio

Bei grösseren Aufträgen — z.B. einem kompletten Bridal-Paket oder einer Permanent Make-up-Behandlung über mehrere Sessions — arbeiten Kosmetik-Studios oft mit Akonto (Anzahlung) und Schlussrechnung.

So funktioniert's

  1. Akonto-Rechnung: Du stellst eine Anzahlung in Rechnung, bevor die Leistung erbracht wird. Typisch sind 30–50% des Gesamtpreises.
  2. Schlussrechnung: Nach Abschluss der Arbeit stellst du die restliche Summe in Rechnung. Auf der Schlussrechnung muss der bereits bezahlte Akonto-Betrag abgezogen und ausgewiesen werden.

Mini-Story: Thomas aus Bern

Thomas ist mobiler Kosmetiker und spezialisiert auf Bridal-Pakete. Für eine Hochzeit in Bern hat er ein Gesamtpaket über CHF 1'800.00 vereinbart — Make-up und Hautvorbereitung für die Braut plus zwei Begleitungen. Er arbeitet in zwei Schritten:

  • Akontorechnung (Mai): CHF 900.00 als Anzahlung bei Buchung — fixiert den Termin.
  • Schlussrechnung (Juni): CHF 900.00 nach der Hochzeit, inkl. Vermerk «Akonto CHF 900.00 — bereits bezahlt».

Thomas ist nicht MWST-pflichtig, daher weist er keine MWST aus. Wäre er es, müsste er 8.1% MWST auf den Gesamtbetrag von CHF 1'800.00 abrechnen — also CHF 145.80 MWST — und zwar bereits auf der Akontorechnung anteilig. Die QR-Rechnung funktioniert für Akonto- und Schlussrechnungen gleich. Der einzige Unterschied ist der Rechnungstyp und der Betrag.

Gutscheine richtig verbuchen: MWST bei der Einlösung

Gutscheine sind im Kosmetik-Studio beliebt — besonders zu Weihnachten, zum Muttertag oder als Last-Minute-Geschenk. Die Buchhaltung von Gutscheinen ist aber ein häufiger Stolperstein.

Die Grundregel: MWST bei Einlösung, nicht beim Verkauf

Wenn du einen Gutschein verkaufst, ist dieser Verkauf MWST-technisch noch nicht steuerbar. Die MWST wird erst fällig, wenn die Kundin den Gutschein einlöst und du eine Leistung erbringst. Das gilt für echte Gutscheine (mit festem Wert, einlösbar für jede Leistung).

Bei Sammelkarten (z.B. «10te Behandlung gratis») ist die MWST-Behandlung anders — hier wird der Rabatt bei der Einlösung als Preisnachlass verbucht.

Mini-Story: Nadia aus Lausanne

Nadia betreibt ein Kosmetik-Studio in Lausanne. Im Dezember 2025 verkauft sie einen Gutschein über CHF 150.00 an eine Kundin, die ihn ihrer Mutter schenkt. Die Mutter löst den Gutschein im März 2026 ein — für eine Gesichtsbehandlung zu CHF 130.00.

So bucht Nadia korrekt:

  • Dezember 2025 (Verkauf): Gutschein über CHF 150.00 verkauft. Keine MWST, keine Leistung erbracht. Der Betrag erscheint als Verbindlichkeit in der Buchhaltung — Nadia schuldet der Kundin noch eine Leistung.
  • März 2026 (Einlösung): Gesichtsbehandlung CHF 130.00 + 8.1% MWST = CHF 140.53. Der Gutschein deckt CHF 150.00 ab, Nadia zahlt CHF 9.47 Wechselgeld zurück. Die MWST von CHF 10.53 (auf die erbrachte Leistung von CHF 130.00) wird im Q1 2026 versteuert.

Wichtig: Nadia versteuert nur die tatsächlich erbrachte Leistung (CHF 130.00 netto), nicht den ursprünglichen Gutscheinwert. Wäre der Gutschein für eine Behandlung zu CHF 170.00 eingelöst worden, hätte die Kundin CHF 20.00 dazuzahlen müssen — und Nadia hätte MWST auf CHF 170.00 verrechnet.

Die genauen Vorgaben zu Gutscheinen finden sich im MWSTG. Die ESTV publiziert Merkblätter zum Thema Gutscheine und Rabatte.

Trinkgeld auf der Rechnung: So geht's richtig

Im Kosmetik-Studio ist Trinkgeld seltener als im Restaurant — aber es kommt vor, besonders bei sehr zufriedenen Kundinnen oder bei aufwendigen Behandlungen. Wie gehst du mit Trinkgeld um?

Grundregel: Trinkgeld ist nicht auf der Rechnung

Trinkgeld ist ein freiwilliger Zuschlag der Kundin und gehört nicht auf die Rechnung. Die Rechnung enthält nur die erbrachte Leistung plus allfällige MWST. Wenn eine Kundin zusätzlich CHF 10.00 oder CHF 20.00 als Trinkgeld gibt, buchst du das separat.

MWST und AHV beim Trinkgeld

  • MWST: Trinkgeld ist nicht MWST-pflichtig, da es keine Gegenleistung für eine Leistung ist. Du weist es nicht auf der Rechnung aus und versteuerst es nicht.
  • AHV: Trinkgeld, das du als selbstständige Kosmetikerin direkt erhältst, gilt als Einkommen und ist AHV-pflichtig. Halte diese Beträge sauber fest — bei der jährlichen AHV-Abrechnung zählen sie zum Einkommen.

In der Praxis: Trinkgeld bar erhalten und sauber ablegen. Ein kleiner Umschlag mit Datum und Betrag reicht. Die meisten Kosmetikerinnen tun das ohnehin intuitiv.

Vorlage: Kosmetik-Studio Rechnung Schweiz

Hier ist eine einfache Vorlage, die du kopieren und anpassen kannst. Sie enthält alle Pflichtangaben nach OR und Art. 26 MWSTG für MWST-pflichtige Kosmetik-Studios.

Rechnung Nr. 2026-042
Datum: 15. Juli 2026

Beauty Lounge Claudia Meier, Einzelfirma
Bahnhofstrasse 27
8001 Zürich
UID: CHE-123.456.789
MWST-Nummer: CHE-123.456.789 MWST

Kundin: Maria Schneider
Seestrasse 12
8002 Zürich

Leistung                              Menge    Einzelpreis    Total
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Gesichtsbehandlung Deluxe (90 Min)    1        CHF 180.00     CHF 180.00
Wimpernlifting                        1        CHF 90.00      CHF 90.00
Pflegeprodukt «Aqua Serum 30ml»       1        CHF 45.00      CHF 45.00
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Zwischenbetrag netto                                        CHF 315.00
MWST (8.1%)                                                 CHF 25.52
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Gesamtbetrag                                                CHF 340.52

Zahlungsbedingungen: 30 Tage netto
QR-Rechnung beigelegt — Referenz: 00 00420 04200 00000 00000 00042

Vielen Dank für Ihr Vertrauen!

Diese Vorlage zeigt eine typische Rechnung mit Behandlungen und einem Produktverkauf. Bei nicht-MWST-pflichtigen Studios entfallen die Zeilen «MWST» und «UID/MWST-Nummer» — der Gesamtbetrag entspricht dann dem Zwischenbetrag.

Die Rechnungsvorlage von Magic Heidi generiert solche Rechnungen automatisch in unter 30 Sekunden — inklusive QR-Rechnung mit korrekter QR-IBAN und QR-Referenz.

Häufige Fehler bei Kosmetik-Studio Rechnungen

Fehler 1: MWST ausweisen, ohne MWST-pflichtig zu sein

Wenn du nicht MWST-pflichtig bist, darfst du auch keine MWST ausweisen. Eine Rechnung mit ausgewiesener MWST, ohne bei der ESTV registriert zu sein, ist ungültig und kann zu Rückforderungen führen.

Lösung: Prüfe deinen Jahresumsatz. Unter CHF 100'000.00 = keine MWST. Über CHF 100'000.00 = bei der ESTV registrieren.

Fehler 2: QR-IBAN mit normalem IBAN verwechseln

Die QR-Rechnung mit QR-Referenz benötigt eine spezielle QR-IBAN (erkennbar an der QR-IID 30000–31999 an den Stellen 5–9). Wenn du deine normale IBAN mit einer QR-Referenz kombinierst, weist die Bank die Zahlung ab.

Lösung: Nutze die Rechnungssoftware von Magic Heidi — die QR-IBAN wird automatisch korrekt generiert. Die technischen Vorgaben für die QR-Rechnung werden von Swiss Payment Standards definiert.

Fehler 3: Rechnungsnummer nicht fortlaufend

Rechnungsnummern müssen fortlaufend und lückenlos sein. Wenn du Rechnung 001, 002, 004 ausstellst — aber 003 fehlt — kann die ESTV bei einer Prüfung nachfragen.

Lösung: Magic Heidi vergibt Rechnungsnummern automatisch und fortlaufend.

Fehler 4: Behandlungen und Produkte vermischen

«Kosmetikbehandlung + Pflegeprodukt» als einzige Position ist zu ungenau. Die ESTV will bei einer Prüfung sehen, welcher Anteil Dienstleistung und welcher Warenverkauf ist — selbst wenn beide dem gleichen MWST-Satz unterstehen.

Lösung: Trenne Behandlungen und Produktverkäufe in separate Positionen. Das erhöht die Transparenz und schützt dich bei einer MWST-Prüfung.

Fehler 5: AHV-Beiträge ignorieren

Viele Kosmetik-Studio-Gründerinnen vergessen die AHV-Anmeldung. Die Konsequenz: Nachzahlungen mit Zuschlägen. Die AHV ist gesetzlich verankert (AHVG Art. 2–3) — es gibt keine Untergrenze.

Software für deine Kosmetik-Studio Rechnung: Warum Excel nicht reicht

Viele Kosmetik-Studios starten mit einer Excel-Vorlage oder einem Word-Dokument. Das funktioniert für die ersten paar Rechnungen, wird aber schnell unübersichtlich. Du verlierst den Überblick über offene Rechnungen, vergisst Mahnungen, kannst keine QR-Rechnung generieren und verbringst mehr Zeit mit Admin als mit Kundinnen.

Eine bessere Lösung: eine Schweizer Rechnungssoftware, die speziell für Selbständige und kleine Unternehmen entwickelt wurde. Magic Heidi erstellt compliant Rechnungen mit QR-Rechnung in unter 30 Sekunden, verwaltet deine Kundinnen automatisch und generiert steuerfertige Berichte für deine MWST- und AHV-Abrechnung. Alles vom Handy aus — ideal, wenn du zwischen zwei Behandlungen schnell eine Rechnung schreiben willst.

Das Magic Heidi Abo startet bei CHF 25.00/Monat und ist als bexio Alternative speziell auf Schweizer Selbständige zugeschnitten, nicht auf KMU mit Mitarbeitenden. Weitere Vergleichspunkte findest du im Leitfaden zur Nagelstudio-Rechnung Schweiz, der ähnliche Strukturen aufzeigt. Auch für Friseur Rechnung Schweiz oder einen Tattoo-Künstler Rechnung gelten analoge Regeln.

Fazit: Deine Kosmetik-Studio Rechnung Schweiz — sicher und korrekt

Eine korrekte Kosmetik-Studio Rechnung in der Schweiz ist kein Hexenwerk. Die wichtigsten Punkte:

  1. Pflichtangaben nach OR Art. 469 auf jeder Rechnung — egal wie klein.
  2. MWST 8.1% ab CHF 100'000.00 Jahresumsatz auf alle kosmetischen Behandlungen. Darunter: keine MWST, freiwillige Registrierung möglich.
  3. AHV-Anmeldung vor dem ersten Kunden — sonst drohen Nachzahlungen mit Zuschlägen.
  4. QR-Rechnung für alle Banküberweisungen — der alte ESR ist nicht mehr gültig.
  5. Gutscheine bei Einlösung versteuern, nicht beim Verkauf.
  6. Trinkgeld nicht auf der Rechnung ausweisen — separater Vorgang.
  7. Behandlungen und Produktverkäufe sauber trennen — für saubere Buchhaltung und MWST-Prüfungen.

Der grösste Fehler, den wir sehen, ist nicht die Rechnungsstellung selbst. Es ist, alles manuell mit Excel und Word zu machen. Das kostet dich Zeit, die du bei deinen Kundinnen verbringen könntest, und führt früher oder später zu Fehlern — eine vergessene Rechnungsnummer, eine falsche MWST-Berechnung, eine nicht zugestellte Mahnung. Eine Software wie Magic Heidi nimmt dir diesen Aufwand ab, sodass du dich auf das konzentrieren kannst, was du am besten kannst: deine Kundinnen strahlen lassen.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich als Kosmetikerin MWST abrechnen?

Ja, kosmetische Behandlungen unterliegen der MWST von 8.1% — im Gegensatz zu Heilpraktikern oder Physiotherapeuten gibt es für Kosmetikerinnen keine MWST-Befreiung. Du musst MWST aber erst abrechnen, wenn dein Jahresumsatz CHF 100'000.00 übersteigt. Unterhalb dieser Schwelle ist die Registrierung freiwillig. Viele Kosmetik-Studios registrieren sich freiwillig, um Vorsteuer auf Material, Geräte und Miete zurückzufordern.

Wie stelle ich eine Rechnung mit Trinkgeld aus?

Trinkgeld gehört nicht auf die Rechnung. Die Rechnung enthält nur die erbrachte Leistung plus allfällige 8.1% MWST. Wenn eine Kundin zusätzlich CHF 10.00 oder CHF 20.00 als Trinkgeld gibt, buchst du das separat — es ist nicht MWST-pflichtig, aber AHV-pflichtig als Einkommen. Ein kleiner Umschlag mit Datum und Betrag reicht für die Aufbewahrung.

Wie buche ich Gutscheine richtig?

Bei echten Gutscheinen mit festem Wert wird die MWST erst bei der Einlösung fällig, nicht beim Verkauf. Beim Verkauf buchst du den Gutschein als Verbindlichkeit — du schuldest der Kundin noch eine Leistung. Bei der Einlösung verrechnest du die erbrachte Leistung mit 8.1% MWST und lösen den Gutschein ein. Versteuert wird nur die tatsächlich erbrachte Leistung, nicht der ursprüngliche Gutscheinwert.

Brauche ich eine QR-Rechnung als Kosmetik-Studio?

Ja. Die QR-Rechnung hat den alten ESR seit dem 1. Oktober 2022 abgelöst. Jede Rechnung, die per Banküberweisung bezahlt wird, sollte einen QR-Zahlteil enthalten. Das erleichtert deinen Kundinnen die Zahlung und ermöglicht dir das automatische Matching von Zahlungen über die 27-stellige QR-Referenz. Bei MWST-Pflicht ist die QR-Rechnung ohnehin Standard.

Was ist die MWST-Freigrenze für Kosmetik-Studios?

Die MWST-Pflicht greift ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000.00. Unterhalb dieser Schwelle bist du nicht MWST-pflichtig — kannst dich aber freiwillig registrieren lassen. Das lohnt sich, wenn du hohe Vorsteuern auf Material, Equipment oder Miete hast und diese zurückfordern möchtest. Ab CHF 100'000.00 Umsatz musst du dich zwingend bei der ESTV registrieren.

Welche Pflichtangaben braucht meine Kosmetik-Rechnung?

Gemäss OR Art. 469 braucht jede Rechnung: Name und Adresse des Rechnungsstellers und der Kundin, Rechnungsdatum, konkreten Leistungsbeschrieb (z.B. «Gesichtsbehandlung Deluxe, 90 Min»), Betrag. Bei MWST-Pflicht kommen gemäss Art. 26 MWSTG hinzu: fortlaufende Rechnungsnummer, UID-Nummer, MWST-Satz (8.1%) und ausgewiesener MWST-Betrag.

Rechnungen für dein Kosmetik-Studio in 30 Sekunden

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