Die offizielle Basis in der Schweiz ist nicht das Wort «Kassenbuch», sondern die allgemeine Buchführungspflicht nach Art. 957 OR. Das KMU-Portal des Bundes hält fest:
- Juristische Personen wie AG oder GmbH sind buchführungspflichtig.
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften ab CHF 500'000 Umsatz ebenfalls.
- Einzelunternehmen unter CHF 500'000 Umsatz müssen mindestens eine vereinfachte Buchhaltung führen, die Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage umfasst.
Daraus folgt: Sobald du eine Bargeldkasse führst, muss auch diese Kasse in deiner Buchhaltung plausibel dokumentiert sein. Das Kassenbuch ist das Werkzeug dafür. Mehr zur vereinfachten Buchhaltung findest du im Guide zur Buchhaltung für die Einzelfirma.
Zusätzlich gilt (Art. 958f OR): Geschäftsbücher und Buchungsbelege sind 10 Jahre aufzubewahren. Elektronische Aufbewahrung ist erlaubt, wenn die Daten zugänglich, lesbar und in ihrer Integrität gesichert bleiben.
Die ehrliche Antwort: Excel ist erlaubt, aber du musst die Nachvollziehbarkeit selbst sicherstellen. Beim Kassenbuch zählt nicht nur die Erfassung, sondern auch, dass Änderungen später nachvollziehbar sind. In einer Tabelle lässt sich ein Eintrag spurlos überschreiben.
So führst du die Excel-Vorlage trotzdem sauber:
- Jede Bewegung sofort erfassen, nicht am Monatsende aus der Erinnerung.
- Falsche Einträge nicht löschen, sondern mit einer Korrekturzeile (negativer Betrag, Beleg «Storno») ausgleichen.
- Pro Monat eine PDF-Kopie speichern oder das Blatt ausdrucken und unterschreiben. Damit hast du einen unveränderbaren Stand.
- Kasse regelmässig zählen und den Ist-Bestand im Abschlussblock eintragen. Differenzen als eigene Buchung erfassen, nie stillschweigend anpassen.
Wenn du nur selten Bargeld bewegst, reicht diese disziplinierte Excel-Lösung. Wenn Bargeld täglich Teil deines Geschäfts ist (Laden, Gastro, Markt), ist ein Kassensystem mit Journal die sicherere Wahl.
Für viele Freelancer ist die entscheidende Frage nicht, wie gross das Kassenbuch sein muss, sondern ob sie überhaupt eine Barkasse führen.
- Keine Barkasse, nur Bank und Karte: meist kein eigenes Kassenbuch nötig. Belege scannst du direkt in die Buchhaltungssoftware.
- Handkasse für kleinere Barzahlungen: als kleines Kassenkonto behandeln, Vorlage monatlich führen.
- Regelmässiger Verkauf gegen Bargeld: Kassenbuch täglich führen, Tagesbestand zählen.
Faustregel: Nicht jedes Unternehmen braucht ein Kassensystem. Aber jedes Unternehmen mit Bargeld braucht eine glaubwürdige Bargelddokumentation.