Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsfragen als Schweizer Freiberufler

Sind AVS und LaMal Betriebsausgaben?

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Als Freelancer in der Schweiz sind Sie Teil einer wachsenden Community unabhängiger Fachleute, die die Flexibilität der Selbstständigkeit genießen, aber auch mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind, insbesondere wenn es um Finanzen, Steuern und Versicherungen geht. Der Ruf der Schweiz für Stabilität, hohe Lebensqualität und ein robustes soziales Sicherheitsnetz ist wohlverdient. Für Freiberufler ist es jedoch von entscheidender Bedeutung, zu verstehen, wie sie mit obligatorischen Beiträgen wie der Sozialversicherung (AHV) und der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) umgehen. Dabei handelt es sich nicht nur um persönliche Verpflichtungen – sie können sich durch Steuerabzüge erheblich auf Ihr Endergebnis auswirken.

In diesem umfassenden Leitfaden untersuchen wir, ob die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AVS) und das Krankenversicherungsgesetz (LaMal) für Schweizer Freiberufler als Betriebsausgaben gelten. Wir liefern den historischen Kontext, analysieren das Schweizer Steuersystem, bieten praktische Einblicke und geben Tipps zur Optimierung Ihrer Finanzen. Am Ende haben Sie ein klareres Bild davon, wie diese Elemente in Ihr freiberufliches Geschäft passen. Dies hilft Ihnen, fundierte Entscheidungen zu treffen und möglicherweise Tausende von Franken jährlich zu sparen. Dieser Artikel richtet sich an Schweizer Freiberufler, egal ob Sie Grafikdesigner in Zürich, Berater in Genf oder Softwareentwickler in Basel sind.

Der Aufstieg der Freiberufler in der Schweiz

Ein kontextueller Überblick

Die Schweiz hat in den letzten zehn Jahren einen starken Anstieg der Freiberuflichkeit erlebt, der durch die digitale Transformation*, die Gig Economy und den Wandel hin zu einer ausgewogenen Work-Life-Balance* vorangetrieben wurde. Laut Daten des **Bundesamts für Statistik erreichte die Zahl der Selbstständigen ohne Angestellte (zu denen viele Freiberufler gehören) im Jahr 2024 über 300.000, gegenüber rund 250.000 im Jahr 2015. Dieses Wachstum ist besonders in Branchen wie IT, Kreativdienstleistungen, Marketing und Beratung deutlich zu erkennen, in denen Remote Work und projektbasierte Engagements florieren.

Freiberuflichkeit in der Schweiz bedeutet jedoch nicht nur, die Arbeitszeiten selbst festzulegen – sie ist in ein stark reguliertes Umfeld eingebettet. Im Gegensatz zu Angestellten sind Freiberufler als Einzelunternehmer tätig, es sei denn, sie gründen eine GmbH oder AG. Das bedeutet, dass Ihre geschäftlichen und privaten Finanzen miteinander verflochten sind und Sie persönlich für Ihre Schulden haften. Der Schlüssel zu dieser Struktur ist das Schweizer Sozialversicherungssystem, das sicherstellt, dass jeder zum kollektiven Wohl beiträgt, den Selbstständigen jedoch eine besondere Verantwortung auferlegt.

Das Schweizer Sozialmodell basiert auf drei Säulen: Die erste Säule (AHV, IV und EO) ist für alle obligatorisch; die zweite (berufliche Vorsorge, BVG) ist für Freiberufler optional; und die dritte (privates Sparen wie die Säule 3a) bietet Steuervorteile. Die Krankenversicherung, geregelt durch das Krankenversicherungsgesetz (KVG), ist ein etwas abgesonderter, obligatorischer Privatvertrag. Es ist wichtig, diese Versicherungen zu verstehen, da ein falscher Umgang zu unerwarteten Steuerrechnungen oder Deckungslücken führen kann.

Freiberufler übersehen oft, wie diese Versicherungen mit den Steuern interagieren. Das Schweizer Steuersystem ist bundesweit, kantonaler und kommunaler Natur, wobei die Steuersätze stark variieren – von rund 20 % in Niedrigsteuerkantonen wie Zug bis zu über 40 % in Genf für Gutverdiener. Abzüge sind hier Ihr bester Freund, denn sie reduzieren das zu versteuernde Einkommen und damit Ihre Steuerschuld.


Doch die große Frage:

Zählen die AHV und das Krankenversicherungsgesetz (KVG) als Betriebsausgaben und sind von Ihrem Bruttoeinkommen als Freiberufler abzugsfähig? 💡

Die AHV verstehen

Der Eckpfeiler der sozialen Sicherheit in der Schweiz

Die AVS oder AHV im deutschsprachigen Raum ist das Fundament des Sozialversicherungssystems der Schweiz. Es wurde 1948 nach einem Referendum nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt und zielt darauf ab, eine grundlegende Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsrente bereitzustellen. Für Arbeitnehmer werden die Beiträge im Verhältnis 50:50 zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt, normalerweise etwa 10,6 % des Gehalts (jeweils 5,3 %). Als Freiberufler sind Sie jedoch sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und zahlen den vollen Betrag selbst.

Als Selbstständiger werden Ihre AHV-Beiträge auf Grundlage Ihres Nettoeinkommens aus der Geschäftstätigkeit nach Abzug der Betriebskosten berechnet. Der Satz ist progressiv: Für Einkommen bis CHF 60'500 im Jahr 2025 gilt eine gleitende Skala, die bei 5,371 % beginnt und bei höheren Einkünften 10,6 % erreicht. Sie melden Ihr Einkommen jährlich Ihrer kantonalen Ausgleichskasse, die Ihnen eine vorläufige Rechnung stellt und diese anhand des tatsächlichen Einkommens anpasst.

Nun zur wichtigsten Erkenntnis:

Sind AHV-Beiträge Geschäftsausgaben? Ja, das sind sie. Gemäss Artikel 27 des Bundesgesetzes über die direkte Steuer (DBG) umfassen Geschäftsausgaben alle notwendigen Kosten* zur Erzielung von Einkünften. Sozialversicherungsbeiträge wie die AHV gelten als solche, da sie direkt mit Ihrer beruflichen Tätigkeit verbunden sind. Das bedeutet, dass Sie Ihre gesamten AHV-Zahlungen bei der Berechnung des steuerpflichtigen Geschäftseinkommens von Ihrem Bruttoeinkommen aus freiberuflicher Tätigkeit abziehen können.

Stellen Sie sich beispielsweise vor, Sie sind ein freiberuflicher Webentwickler und verdienen im Jahr 2025 120.000 CHF brutto. Nach Abzug anderer Geschäftskosten (wie Büromiete, Software und Marketing) könnte Ihr Nettoeinkommen 100.000 CHF betragen. Ihr AHV-Beitrag würde ungefähr 10.600 CHF (10,6 %) betragen. Durch den Abzug als Geschäftsausgabe sinkt Ihr zu versteuerndes Einkommen auf 89.400 CHF, wodurch Sie je nach Kanton möglicherweise Tausende an Steuern sparen.

Tipps für Freiberufler:

Viele neue Selbstständige unterschätzen die AHV-Kosten, was zu Cashflow-Problemen führt. Planen Sie voraus, indem Sie monatlich 10–12 % Ihres Einkommens beiseitelegen. Auch bei einem geringen Einkommen (unter 2.300 CHF jährlich) sind Sie möglicherweise von der Steuer befreit. Dies ist jedoch bei Vollzeit-Freiberuflern selten der Fall. Ein weiterer Tipp: Wenn Sie verheiratet sind, stimmen Sie die Beiträge Ihres Ehepartners ab, um die Familienleistungen zu optimieren. Denken Sie daran: Die AHV ist nicht nur eine Ausgabe, sondern eine Investition in Ihre Altersvorsorge. Mit Erreichen des Rentenalters (65 Jahre für Männer, 64 Jahre für Frauen, bis 65 Jahre) erhalten Sie eine Rente basierend auf Ihren Beitragsjahren und Ihrem Durchschnittseinkommen.

Häufige Fallstricke: Wenn Sie vergessen, sich innerhalb von 30 Tagen nach Beginn Ihrer Freiberuflichkeit bei der Ausgleichskasse anzumelden, kann dies zu nachträglichen Rechnungen mit Zinsen führen. Auch wenn Sie während Ihrer Beschäftigung Nebenjobs haben, können Sie zu viel bezahlen, wenn Sie diese nicht ordnungsgemäß deklarieren. Führen Sie stets sorgfältige Aufzeichnungen, da Audits stattfinden können.

LaMal

Obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz

Das LaMal, das 1994 erlassen und ab 1996 in Kraft trat, revolutionierte das Schweizer Gesundheitswesen, indem es eine Grundversicherung für alle Einwohner*innen unabhängig vom Beschäftigungsstatus vorschrieb. Es handelt sich nicht um ein staatliches System, sondern um ein privates: Sie wählen aus über 50 zugelassenen Versicherern** und zahlen Prämien basierend auf Alter, Wohnort und Versicherungsmodell (z. B. Standardfranchise von 300–2.500 CHF). Die durchschnittlichen Prämien im Jahr 2025 liegen bei etwa 400–500 CHF/Monat** für Erwachsene und variieren je nach Kantonniedriger in Appenzell, höher in Basel-Stadt.

Für Freiberufler ist LaMal nicht verhandelbar. Sie müssen sich innerhalb von drei Monaten** nach Wohnsitz oder Beginn der Selbstständigkeit anmelden, andernfalls drohen Strafen. Anders als bei der AVS sind die Prämien nicht einkommensabhängig, Es handelt sich um Pauschalpreise, die zu Fixkosten führen und das variable Einkommen als Freiberufler belasten können. Sind LaMal-Prämien Betriebsausgaben? Nein, sind sie nicht. Während betriebsbezogene Versicherungen (wie die Berufshaftpflicht oder die Unfallversicherung im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit) gemäss DBG Artikel 27 als Betriebskosten abgezogen werden können, gilt LaMal als persönliche Verpflichtung. Es ist für alle Einwohner obligatorisch und nicht speziell an Ihre freiberufliche Tätigkeit gebunden. Stattdessen gelten LaMal-Prämien als persönliche Abzüge in Ihrer Steuererklärung.

Gemäss Bundes- und Kantonssteuergesetzen können Sie Krankenversicherungsprämien als Standardabzug oder tatsächlichen Kostenabzug von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Die meisten Kantone bieten einen Pauschalabzug für Versicherungsprämien an, der je nach Familienstand gedeckelt ist – z. B. 2.700 CHF für Alleinstehende in einigen Kantonen, zuzüglich nicht erstatteter medizinischer Kosten, die 5 % des Nettoeinkommens übersteigen. Dies wird auf Ihrem persönlichen Steuerformular geltend gemacht, nicht als Teil der Geschäftsbuchhaltung.

Wenn Ihre jährliche LaMal-Prämie beispielsweise CHF 5.000 beträgt, ziehen Sie diese persönlich ab, wodurch sich Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen nach Berechnung des Geschäftsgewinns verringert. Diese Unterscheidung ist wichtig: Geschäftsausgaben reduzieren Ihren Nettogewinn (was sich auch auf die AVS-Berechnungen auswirkt), während persönliche Abzüge danach anfallen.

Einblicke:

Freiberufler bündeln die LaMal oft mit Zusatzversicherungen für Zahnmedizin oder Alternativmedizin, wobei jedoch nur der Grundanteil der LaMal vollumfänglich absetzbar ist. Wenn Ihre Tätigkeit mit Gesundheitsrisiken verbunden ist (z. B. als freiberuflicher Trainer*), sollten Sie eine Unfallversicherung (UVG) in Betracht ziehen. Diese kann, sofern die vom Arbeitgeber vorgeschriebenen Leistungen gelten, teilweise vom Unternehmen absetzbar sein. Spar-Tipp: Wählen Sie höhere Franchisen, um die Prämien zu senken, aber achten Sie darauf, dass Sie Rücklagen für Eigenbeteiligungen haben. Bei einem geringen Einkommen (unter 50.000–60.000 CHF, je nach Kanton und Familiengrösse) sind Zuschüsse möglich – erkundigen Sie sich bei Ihrer kantonalen Gesundheitsbehörde.

Historischer Kontext:

LaMal entstand aus Debatten über eine allgemeine Krankenversicherung und brachte private Entscheidung mit Solidarität in Einklang. Dadurch wird sichergestellt, dass niemandem die Versorgung verweigert wird, doch die Prämien sind jährlich um 4–5 % gestiegen, was zu Forderungen nach einer Reform geführt hat. Für Freiberufler bedeutet dies, dass sie sorgfältig haushalten müssen, da sie im Gegensatz zu Angestellten keine Arbeitgeberzuschüsse erhalten.

Tisch

Wichtige Unterschiede bei den Abzügen für Schweizer Freelancer

Kategorie Beispiele Als Betriebsausgaben absetzbar? Auswirkungen auf das steuerbare Einkommen
AHV-Beiträge Volle 10,6 % auf das Nettoeinkommen Ja Mindert den Nettogewinn
LaMal-Prämien Monatliche Krankenkassenbeiträge Nein (persönlicher Abzug) Mindert das steuerbare Einkommen nach Gewinnermittlung
Andere Versicherungen Berufshaftpflicht, Unfall Ja, wenn betriebsbezogen Mindert den Nettogewinn
Homeoffice Anteil an Miete/Nebenkosten Ja Mindert den Nettogewinn
Säule 3a-Ersparnisse Beiträge zur privaten Altersvorsorge Nein (persönlich, bis CHF 7.056) Mindert das steuerbare Einkommen

Erkenntnisse:

Falsche Klassifizierung kann Betriebsprüfungen auslösen. Bei hybriden Kosten (z. B. einem zu 70 % geschäftlich genutzten Telefon) sind die Abzüge anteilig. Nutzen Sie Software wie Banana Accounting oder wenden Sie sich zur Einhaltung der Vorschriften an eine Treuhand. Kantonale Unterschiede sind wichtig – Waadt erlaubt höhere Gesundheitsabzüge als Zürich.

Geschäftsausgaben vs. persönliche Abzüge

Entschlüsselung des Schweizer Steuersystems

Um vollständig zu verstehen, warum AVS eine Betriebsausgabe ist und LaMal nicht, wollen wir das Steuersystem der Schweiz für Freiberufler entmystifizieren. Als Einzelunternehmer wird Ihr Geschäftseinkommen als persönliches Einkommen besteuert – keine separate Körperschaftssteuer. Sie reichen eine einzelne Steuererklärung ein, aus Gründen der Übersichtlichkeit wird jedoch eine separate Geschäftsbuchhaltung empfohlen.

Betriebsausgaben sind Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Erzielung von Einnahmen stehen: Miete, Materialien, Marketing, Reisen und ja, Sozialabgaben wie die AHV. Diese werden vom Bruttoeinkommen abgezogen, um den Nettogewinn zu ermitteln, der in Ihr persönliches zu versteuerndes Einkommen einfließt. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) und kantonale Ämter lassen tatsächliche Aufwendungen oder Pauschalbeträge zu (z.B. 20% des Umsatzes für Kleinunternehmen unter CHF 500'000).

Zu den persönlichen Abzügen zählen hingegen Unterhalt, Kinderbetreuung, Ausbildung und Versicherungsprämien wie LaMal. Sie werden nach dem Nettoeinkommen aus Geschäftstätigkeit angewendet und reduzieren Ihre endgültige Steuerbemessungsgrundlage. Dieser mehrschichtige Ansatz maximiert die Einsparungen, erfordert jedoch eine genaue Kategorisierung.

Praktische Einblicke und Tipps für Schweizer Freelancer

Die Optimierung von AHV und LaMal erfordert Strategie.
Prognostizieren Sie zunächst Ihr Einkommen, um die AHV-Rechnungen abzuschätzen – nutzen Sie dazu die Online-Rechner auf der AHV-Website. Für LaMal vergleichen Sie jährlich während der offenen Einschreibefrist (November/Dezember) die Krankenkassen, um günstigere Tarife zu erhalten.

Steuerspar-Hacks

Maximieren Sie Ihre Beiträge zur 2. Säule oder 3a, die abzugsfähig sind und die AHV ergänzen. Bei schwankendem Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit empfiehlt sich in manchen Kantonen eine Durchschnittsbesteuerung über mehrere Jahre. Für international tätige Freiberufler können EU-/EFTA-Abkommen Auswirkungen auf die Beiträge haben – prüfen Sie die Doppelbesteuerungsabkommen.

Häufige Fehler

Wer zu wenig AHV-Leistungen zahlt, zahlt zu wenig Rente; wer zu viel LV-Leistungen zahlt, verliert Zuschüsse. Deklarieren Sie stets alle Einkünfte, denn die röntgenähnliche Steuertransparenz (über Banken und Versicherungen) deckt Unstimmigkeiten auf.

Zukunftsaussichten

Angesichts der alternden Bevölkerung werden Reformen der AHV (wie die Anhebung des Rentenalters) diskutiert, die möglicherweise zu höheren Beiträgen führen. Die LaMal-Prämien könnten mit den Gesundheitskosten steigen. Legen Sie daher einen Notfallfonds an.

Abschluss

Stärkung Ihrer freiberuflichen Laufbahn

Für Schweizer Freiberufler ist die AHV tatsächlich eine Betriebsausgabe, die Sie absetzen können, um Ihren steuerpflichtigen Gewinn zu senken. Die LaMal hingegen ist ein persönlicher Abzug, der zwar eine Entlastung bietet, aber nicht direkt vom Betriebseinkommen abgezogen wird. Diese Nuance spiegelt das ausgewogene System der Schweiz wider – es schützt Einzelpersonen und fördert gleichzeitig Unternehmertum.

Wenn Sie diese Aspekte verstehen, können Sie effektiv budgetieren, klug absetzen und erfolgreich sein. Wenden Sie sich an einen Steuerberater für eine persönliche Beratung, da sich die Regeln weiterentwickeln (z. B. Anpassungen 2025). Freiberuflichkeit ist hier lohnend; wappnen Sie sich mit Wissen, um sie in vollen Zügen zu genießen.

Weitere Ressourcen finden Sie unter estv.ch oder treten Sie Freiberuflernetzwerken wie dem Schweizerischen Freiberuflerverband bei.

➡️ Bleiben Sie versichert, bleiben Sie abgesetzt, bleiben Sie erfolgreich!