Das LaMal, das 1994 erlassen und ab 1996 in Kraft trat, revolutionierte das Schweizer Gesundheitswesen, indem es eine Grundversicherung für alle Einwohner*innen unabhängig vom Beschäftigungsstatus vorschrieb. Es handelt sich nicht um ein staatliches System, sondern um ein privates: Sie wählen aus über 50 zugelassenen Versicherern** und zahlen Prämien basierend auf Alter, Wohnort und Versicherungsmodell (z. B. Standardfranchise von 300–2.500 CHF). Die durchschnittlichen Prämien im Jahr 2025 liegen bei etwa 400–500 CHF/Monat** für Erwachsene und variieren je nach Kanton – niedriger in Appenzell, höher in Basel-Stadt.
Für Freiberufler ist LaMal nicht verhandelbar. Sie müssen sich innerhalb von drei Monaten** nach Wohnsitz oder Beginn der Selbstständigkeit anmelden, andernfalls drohen Strafen. Anders als bei der AVS sind die Prämien nicht einkommensabhängig, Es handelt sich um Pauschalpreise, die zu Fixkosten führen und das variable Einkommen als Freiberufler belasten können. Sind LaMal-Prämien Betriebsausgaben? Nein, sind sie nicht. Während betriebsbezogene Versicherungen (wie die Berufshaftpflicht oder die Unfallversicherung im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit) gemäss DBG Artikel 27 als Betriebskosten abgezogen werden können, gilt LaMal als persönliche Verpflichtung. Es ist für alle Einwohner obligatorisch und nicht speziell an Ihre freiberufliche Tätigkeit gebunden. Stattdessen gelten LaMal-Prämien als persönliche Abzüge in Ihrer Steuererklärung.
Gemäss Bundes- und Kantonssteuergesetzen können Sie Krankenversicherungsprämien als Standardabzug oder tatsächlichen Kostenabzug von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Die meisten Kantone bieten einen Pauschalabzug für Versicherungsprämien an, der je nach Familienstand gedeckelt ist – z. B. 2.700 CHF für Alleinstehende in einigen Kantonen, zuzüglich nicht erstatteter medizinischer Kosten, die 5 % des Nettoeinkommens übersteigen. Dies wird auf Ihrem persönlichen Steuerformular geltend gemacht, nicht als Teil der Geschäftsbuchhaltung.
Wenn Ihre jährliche LaMal-Prämie beispielsweise CHF 5.000 beträgt, ziehen Sie diese persönlich ab, wodurch sich Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen nach Berechnung des Geschäftsgewinns verringert. Diese Unterscheidung ist wichtig: Geschäftsausgaben reduzieren Ihren Nettogewinn (was sich auch auf die AVS-Berechnungen auswirkt), während persönliche Abzüge danach anfallen.
Einblicke:
Freiberufler bündeln die LaMal oft mit Zusatzversicherungen für Zahnmedizin oder Alternativmedizin, wobei jedoch nur der Grundanteil der LaMal vollumfänglich absetzbar ist. Wenn Ihre Tätigkeit mit Gesundheitsrisiken verbunden ist (z. B. als freiberuflicher Trainer*), sollten Sie eine Unfallversicherung (UVG) in Betracht ziehen. Diese kann, sofern die vom Arbeitgeber vorgeschriebenen Leistungen gelten, teilweise vom Unternehmen absetzbar sein. Spar-Tipp: Wählen Sie höhere Franchisen, um die Prämien zu senken, aber achten Sie darauf, dass Sie Rücklagen für Eigenbeteiligungen haben. Bei einem geringen Einkommen (unter 50.000–60.000 CHF, je nach Kanton und Familiengrösse) sind Zuschüsse möglich – erkundigen Sie sich bei Ihrer kantonalen Gesundheitsbehörde.
Historischer Kontext:
LaMal entstand aus Debatten über eine allgemeine Krankenversicherung und brachte private Entscheidung mit Solidarität in Einklang. Dadurch wird sichergestellt, dass niemandem die Versorgung verweigert wird, doch die Prämien sind jährlich um 4–5 % gestiegen, was zu Forderungen nach einer Reform geführt hat. Für Freiberufler bedeutet dies, dass sie sorgfältig haushalten müssen, da sie im Gegensatz zu Angestellten keine Arbeitgeberzuschüsse erhalten.