🔹 AHV/IV/EO: Die erste Säule
Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), oft auch als erste Säule bezeichnet, bildet das Fundament der Schweizer Sozialversicherung. Zusammen mit der IV (Invalidenversicherung) und der EO (Erwerbsersatzordnung) bietet sie einen grundlegenden Schutz gegen wichtige Lebensrisiken:
Die AHV bietet Altersrenten ab 65 Jahren für Männer und ab 64 Jahren für Frauen sowie Hinterbliebenenleistungen für Ehepartner und Kinder nach dem Tod des Ernährers.
Die IV bietet finanzielle Unterstützung und Rehabilitationsleistungen für Menschen mit Behinderungen, die ihre Erwerbsfähigkeit einschränken.
Die EO ersetzt das Einkommen während der Wehrpflicht oder des Zivildienstes sowie seit 2021 auch während des Mutterschafts- (14 Wochen) und Vaterschaftsurlaubs (2 Wochen).
Beitragssatz: 10,6 % des Bruttolohns, je 5,3 % vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es gibt keine Gehaltsobergrenze für AHV-Beiträge, was die AHV zu einer universellen Sozialversicherung macht.
🔹 ALV: Arbeitslosenversicherung
Die ALV (Arbeitslosenversicherung) bietet ein wichtiges Sicherheitsnetz zwischen zwei Arbeitsverhältnissen und deckt für einen begrenzten Zeitraum bis zu 80 % Ihres vorherigen Lohns ab. Voraussetzung ist, dass Sie in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate lang Beiträge gezahlt haben und aktiv auf Arbeitssuche sind.
Beitragssatz: 2,2 % des Jahreslohns bis zu CHF 148.200 (für 2025), je 1,1 % vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Für Einkünfte über dieser Grenze fallen keine zusätzlichen ALV-Beiträge an.
🔹 BVG: Die zweite Säule
Das BVG (Gesetz über die berufliche Vorsorge) regelt die zweite Säule der Schweizer Sozialversicherung – Ihre Pensionskasse. Dieses obligatorische Sparsystem greift, wenn Sie über 22.050 CHF pro Jahr (Grenzwert 2025) verdienen und 17 Jahre oder älter sind. Das BVG zielt darauf ab, Ihren Lebensstandard vor der Pensionierung zu sichern, indem es zusammen mit der AHV etwa 60 % Ihres Arbeitseinkommens im Ruhestand abdeckt.
Die Beitragssätze variieren stark je nach Alter, Pensionskasse und Gehalt, da jede Kasse ihre eigenen Sätze festlegt. Typischerweise liegen die Beiträge zwischen 7 und 18 % Ihres koordinierten Lohns (dem Anteil zwischen 22.050 CHF und 88.200 CHF) und werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Arbeitgeber müssen mindestens 50 % zahlen und zahlen im Rahmen wettbewerbsfähiger Vergütungspakete oft auch höhere Beiträge.
🔹 Unfallversicherung (UVG/NBUV)
Das Schweizer Gesetz schreibt einen umfassenden Unfallschutz für alle Arbeitnehmer vor:
Die Berufsunfallversicherung (BUV) deckt Unfälle bei der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit ab und wird vollständig vom Arbeitgeber finanziert.
Die Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) deckt Unfälle in der Freizeit ab und wird in der Regel vom Lohn abgezogen, sofern der Arbeitgeber sich nicht an diesen Kosten beteiligt.
Die Beitragssätze variieren je nach Arbeitgeber und Risikofaktoren, liegen aber in der Regel zwischen 1 und 2 % des Lohns.
🔹 Krankentaggeld (KTG)
Im Gegensatz zu anderen Abzügen ist das KTG (Krankentaggeldversicherung) für Arbeitgeber optional, wird aber häufig angeboten. Es bietet Einkommensschutz im Krankheitsfall und deckt nach einer kurzen Wartezeit in der Regel 80 % des Lohns ab. Sofern angeboten, werden die Kosten in der Regel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt.