Verzugszins

Verzugszins Schweiz: Satz, Berechnung & Fristen

Der Verzugszins in der Schweiz beträgt 5% pro Jahr. So berechnen Sie ihn richtig, setzen ihn rechtssicher ein und vermeiden MWST-Fallen.

Verzugszins Schweiz berechnen

Verzugszins Schweiz: Satz, Berechnung & Fristen

Verzugszins Schweiz 2026: Satz 5%, Berechnung, Fristen, MWST. Praxisnahe Beispiele mit CHF-Beträgen. Jetzt Formel & Rechner ansehen.

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Nathan Ganser

Founder of Magic Heidi

Der gesetzliche Verzugszins in der Schweiz beträgt 5% pro Jahr, gemäss OR Art. 104 geregelt und beträgt 5% pro Jahr. OR Art. 106 präzisiert: Sobald der Schuldner in Verzug gerät, schuldet er automatisch den Verzugszins — ohne dass der Gläubiger einen konkreten Schaden nachweisen muss.

Das ist ein zentraler Unterschied zum Schadensersatz: Für Schadensersatz müssten Sie beweisen, dass die verspätete Zahlung Sie einen bestimmten Betrag gekostet hat (z.B. Zinsaufschlag auf einen Kontokorrentkredit). Den Verzugszins bekommen Sie ohne diesen Nachweis — er ist gesetzlich definiert und steht Ihnen automatisch zu.

Verzugszins vs. Schuldzins — der Unterschied

Der Schuldzins ist der vertraglich vereinbarte Zins für ein Darlehen oder eine Kreditlinie (z.B. 2% p.a. für ein Geschäftskredit). Der Verzugszins greift erst, wenn eine fällige Forderung nicht bezahlt wird. Er ist also eine Pönale für verspätete Zahlung, kein Preis für eine Geldleistung. Wer als Selbstständiger Rechnungen stellt, sollte beide Grössen nicht verwechseln — nur der Verzugszins läuft automatisch bei Verzug.

Wann gilt OR Art. 104, wann OR Art. 106?

OR Art. 104 liefert den gesetzlichen Zinsfuss (5% p.a.). OR Art. 106 regelt, dass dieser Zins bei Verzug geschuldet ist — auch ohne Schadensnachweis. Beide Artikel gelten zusammen. Wer im B2B-Bereich einen höheren Satz will, muss das vertraglich vereinbaren — zum Beispiel 8% oder 10% in den AGB. Gegenüber Konsumenten ist der Satz von 5% deckelt (Art. 26 OR), eine höhere Vereinbarung ist nichtig.

Für wen gilt der Verzugszins?

Der Verzugszins gilt für alle Geldschulden — unabhängig davon, ob Sie Einzelfirma, GmbH, AG oder Konsument sind. Er gilt im B2B-Bereich wie auch im B2C-Bereich, mit einem Unterschied: Im B2B können Sie den Satz vertraglich erhöhen, im B2C nicht. Praktisch relevant ist er vor allem für Freelancer, Agenturen, Handwerker und Dienstleister, die auf Rechnung arbeiten und regelmässig Spätzahler haben.

Verzugszins berechnen — die Formel

Die Berechnung ist simpel, aber die Details entscheiden. Die Formel lautet:

Verzugszins = Hauptforderung × Zinssatz × (Verzugstage / 365)

Die einzelnen Bausteine:

  • Hauptforderung = Bruttobetrag der Rechnung (inkl. MWST 8.1%)
  • Zinssatz = 5% (0,05) gesetzlich, oder der vereinbarte Satz
  • Verzugstage = Tage ab dem Tag nach Fälligkeit bis zum Zahlungseingang
  • 365 = Tage pro Jahr (in der Schweiz üblich, nicht 360)

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Bruttobetrag festlegen: Nehmen Sie den Rechnungstotal inkl. MWST. Bei CHF 1'000.00 netto + CHF 81.00 MWST sind das CHF 1'081.00.
  2. Fälligkeit bestimmen: Steht auf der Rechnung ein Datum, ist das die Fälligkeit. Ohne Datum gilt gesetzlich 30 Tage nach Erhalt.
  3. Verzugstage zählen: Ab dem Tag nach Fälligkeit bis zum Zahlungseingang. Beispiel: Fällig am 14. April, Zahlung am 20. Mai = 36 Tage (15. April bis 20. Mai).
  4. Zins berechnen: Bruttobetrag × 0,05 × (Verzugstage / 365).

Beispiel 1: Sarah, Grafikerin aus Zürich

Sarah hat am 15. März 2026 eine Rechnung über CHF 3'500.00 gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage — also Fälligkeit am 14. April. Ihr Kunde zahlt erst am 20. Mai. Verzugstage: 36 (15. April bis 20. Mai).

Rechnung:

CHF 3'500.00 × 5% × (36 / 365) = CHF 3'500.00 × 0,05 × 0,0986 = CHF 17.26

Sarah kann also CHF 17.26 Verzugszins geltend machen. Kleiner Betrag — aber sie hätte den Zins vertraglich auf 8% vereinbaren können, dann wären es CHF 27.62. Und bei grösseren Forderungen summiert sich das schnell.

Beispiel 2: Markus, Schreiner aus Bern

Markus hat einen Werkvertrag über CHF 12'000.00 abgerechnet. Zahlungsfrist war der 1. Juni. Der Kunde zahlt erst am 31. Juli — 60 Tage Verzug.

Rechnung:

CHF 12'000.00 × 5% × (60 / 365) = CHF 12'000.00 × 0,05 × 0,1644 = CHF 98.63

Markus kann CHF 98.63 Verzugszins auf der Mahnung ausweisen. Wenn er vorher einen Werkvertrag abschliessen und dort 8% Zins vereinbaren würde, läge der Zins bei CHF 157.81 — deutlich mehr. Wer im B2B-Bereich regelmässig verspätete Zahlungen erlebt, sollte den Zinssatz vertraglich anpassen.

Beispiel 3: Gemischte Rechnung mit Teilzahlung

Anna, Webdesignerin, hat eine Rechnung über CHF 8'000.00 gestellt. Fälligkeit 30. Juni. Der Kunde zahlt am 15. Juli CHF 4'000.00 und am 30. August die restlichen CHF 4'000.00. Wie berechnet sich der Verzugszins?

  • Erster Abschnitt: CHF 8'000.00 × 5% × (15/365) = CHF 16.44 (für die ersten 15 Tage, gesamter Betrag)
  • Zweiter Abschnitt: CHF 4'000.00 × 5% × (46/365) = CHF 25.21 (restliche CHF 4'000.00 vom 16. Juli bis 30. August)
  • Gesamt: CHF 16.44 + CHF 25.21 = CHF 41.65

Bei Teilzahlungen berechnen Sie den Zins pro Abschnitt neu — immer auf dem noch offenen Betrag.

Beispieltabelle: Verzugszinsen bei 5% p.a.

Hauptforderung30 Tage Verzug60 Tage Verzug90 Tage Verzug
CHF 1'000.00CHF 4.11CHF 8.22CHF 12.33
CHF 5'000.00CHF 20.55CHF 41.10CHF 61.64
CHF 10'000.00CHF 41.10CHF 82.19CHF 123.29
CHF 25'000.00CHF 102.74CHF 205.48CHF 308.22

Die Tabelle zeigt: Bei CHF 25'000.00 und 90 Tagen Verzug sind das über CHF 300.-, die Sie rechtlich zustehen. Viele Freelancer verzichten darauf — zu Unrecht.

Online-Rechner vs. manuelle Berechnung

Sie können den Verzugszins von Hand berechnen oder einen Online-Rechner nutzen. Der Vorteil der manuellen Berechnung: Sie verstehen, was passiert, und können den Zins auf der Mahnung plausibel erklären. Der Vorteil eines Tools: Geschwindigkeit und weniger Tippfehler. Mit einer Rechnungssoftware wie Magic Heidi setzen Sie den Verzugszins automatisch auf die Mahnung — inklusive korrekter Tagesberechnung.

Ab wann entsteht der Verzugszins?

Der Verzugszins beginnt am Tag nach der Fälligkeit der Forderung. Fälligkeit ist der Zeitpunkt, an dem der Schuldner leisten müsste. Das ist entweder:

  • Vertraglich vereinbart (z.B. "zahlbar innerhalb 30 Tagen")
  • Gesetzlich: 30 Tage nach Rechnungserhalt, wenn nichts vereinbart wurde
  • Bei einer bestimmten Leistung (z.B. "nach Abnahme des Werks")

Wichtig: Der Verzug beginnt nicht am Rechnungsdatum. Er beginnt am Tag nach Ablauf der Fälligkeitsfrist. Wer am 1. März eine Rechnung mit 30 Tagen Frist stellt, hat Fälligkeit am 31. März. Der Verzugszins läuft ab dem 1. April.

Braucht es eine Mahnung?

Nein — wenn die Fälligkeit bestimmt ist. OR Art. 102 sagt: Ist die Fälligkeit durch Vertrag, Rechnung oder Gesetz bestimmt, gerät der Schuldner automatisch in Verzug, sobald die Frist abläuft. Eine Mahnung ist dann nicht nötig.

Steht auf der Rechnung aber keine Zahlungsfrist und ist vertraglich auch nichts vereinbart, müssen Sie mahnen, bevor Verzugszins läuft. Das ist ein häufiger Fehler, der Freelancer jährlich Tausende Franken kostet.

Mini-Story: Lena, Logopädin aus Basel

Lena hat eine Patientin behandelt und die Rechnung per QR-Rechnung verschickt. Auf der Rechnung steht kein Fälligkeitsdatum — nur "zahlbar innerhalb 30 Tagen". Rechtlich ist das eine Bestimmtheit, aber Lena hat vergessen, das Datum explizit als Datum auszuweisen. Die Patientin zahlt erst nach 80 Tagen. Lena will Verzugszins ab dem 31. Tag geltend machen — doch da das Datum nicht klar bestimmt war, muss sie erst mahnen. Ernsthaft gemeinte Mahnung verschickt, 14 Tage später ist die Forderung fällig. Ab Tag 15 nach der Mahnung läuft der Verzugszins. Lehre: Schreiben Sie auf der Rechnung ein konkretes Fälligkeitsdatum — zum Beispiel "Zahlbar bis 14. April 2026".

Was passiert, wenn die Fälligkeit umstritten ist?

Manchmal bestreitet der Kunde, dass die Forderung überhaupt fällig war — zum Beispiel, weil er mit der Leistung unzufrieden ist. In diesem Fall gerät der Schuldner nicht in Verzug, solange die Forderung ernsthaft bestritten wird. Der Verzugszins läuft dann erst ab dem Zeitpunkt, an dem die Forderung rechtskräftig festgestellt ist (z.B. durch ein Gerichtsurteil oder einen Schiedsspruch). Das ist in OR Art. 102 Abs. 2 geregelt.

Der Verzugszins und die MWST — ein häufiger Irrtum

Viele Freelancer fragen sich: Ist der Verzugszins mwst-pflichtig? Die Antwort der ESTV ist klar: Nein. Verzugszinsen gehören nicht zum steuerbaren Umsatz, weil sie kein Entgelt für eine Leistung sind. Sie sind eine Pönale für verspätete Zahlung, kein Preis.

Auf welchen Betrag wird der Zins berechnet?

Der Verzugszins wird auf den Bruttobetrag der Forderung berechnet — also inkl. MWST. Das ergibt sich aus OR Art. 104, der auf die "geschuldete Leistung" abstellt, und die ist der volle Rechnungsbetrag, den der Kunde schuldet.

Beispiel:

  • Netto-Rechnung: CHF 1'000.00
  • MWST 8.1%: CHF 81.00
  • Brutto: CHF 1'081.00

Der Verzugszins wird auf CHF 1'081.00 berechnet, nicht auf CHF 1'000.00. Bei 30 Tagen Verzug:

CHF 1'081.00 × 5% × (30 / 365) = CHF 4.44

Wie weisen Sie den Zins auf der MWST-Abrechnung aus?

Verzugszinsen, die Sie erhalten, buchen Sie als neutrales Konto (z.B. 3700 "Übriger Ertrag"), nicht als Umsatz. Damit tauchen sie nicht in der MWST-Abrechnung auf. Wenn Sie als MWST-pflichtiger Selbstständiger abrechnen, müssen Sie Verzugszinsen in der MWST-Periodenabrechnung von der steuerbaren Summe abgrenzen. Die ESTV-Praxis dazu ist seit Jahren konstant — Sie finden sie in den MWST-Infos der ESTV.

Häufige Fehler bei der MWST-Behandlung

  • Fehler 1: Zins auf Netto-Betrag berechnen. Korrekt ist der Bruttobetrag.
  • Fehler 2: Verzugszins als Umsatz buchen und MWST abrechnen. Das ist falsch — Verzugszinsen sind nicht steuerbar.
  • Fehler 3: Verzugszins auf einer separaten Rechnung mit MWST ausweisen. Korrekt ist eine neutrale Gutschrift ohne MWST-Verweis.

Zahlungsfristen in der Schweiz — was gilt?

Gesetzliche Grundregel

Wenn Sie vertraglich nichts vereinbart haben, gilt eine gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Rechnungserhalt. Das ist in OR Art. 102 Abs. 2 geregelt und gilt im B2B-Bereich. Gegenüber Konsumenten ist die Frist nicht gesetzlich fixiert — hier ist eine Angabe auf der Rechnung ratsam.

Empfehlung: Frist klar auf die Rechnung

Schreiben Sie auf jede Rechnung ein konkretes Fälligkeitsdatum. Zum Beispiel: "Zahlbar bis 14. April 2026". So beginnt der Verzugszins automatisch am 15. April — ohne Mahnung. Mit Magic Heidi setzen Sie das Datum pro Rechnung in Sekunden.

Zusammenhang mit Verzugszins

Ohne Fälligkeit kein Verzug. Ohne Verzug kein Verzugszins. Die Zahlungsfrist ist also die Grundvoraussetzung für den Verzugszins. Wer die Frist nicht klärt, verzichtet de facto auf den Zinsanspruch.

Typische Fristen im Schweizer Markt

  • 10 Tage: Häufig bei kleinen Beträgen, oft mit Skonto
  • 30 Tage: Standard in den meisten Branchen
  • 60 Tage: Seltener, meist bei Grossaufträgen mit Abschlagsregelung

Wenn ein Kunde eine Ratenzahlungsvereinbarung wünscht, vereinbaren Sie die Raten und Fälligkeiten schriftlich. Erst wenn eine Rate nicht fristgerecht eingeht, beginnt der Verzugszins für diese Rate.

Was gilt bei Skonto und Rabatt?

Skonto (Zahlungsabzug für schnelle Zahlung) und Verzugszins schliessen sich nicht aus, sind aber zwei Seiten einer Medaille. Skonto ist der Anreiz für fristgerechte Zahlung, Verzugszins die Konsequenz für verspätete Zahlung. Praktisch: Bieten Sie 2% Skonto bei Zahlung innerhalb 10 Tagen an, und berechnen Sie 5% Verzugszins ab dem 31. Tag. Das macht die Rechnung attraktiv und diszipliniert.

Verzugszins steuerlich absetzen oder nicht?

Für Gläubiger (Sie bekommen Zinsen)

Verzugszinsen, die Sie erhalten, sind steuerpflichtiges Einkommen. Als Selbstständiger oder Einzelfirma weisen Sie sie in der Steuererklärung als "Übriger Ertrag" aus. Für MWST-Zwecke sind sie nicht steuerbar (siehe oben).

Für Schuldner (Sie müssen Zinsen zahlen)

Verzugszinsen, die Sie als geschäftlicher Aufwand zahlen, sind abzugsfähig — als Schuldzinsen unter der Position "Finanzaufwand". Voraussetzung: Die Forderung ist geschäftlich veranlasst. Wer als Freelancer eine Rechnung spät bezahlt und dafür Verzugszins leistet, kann das in der Steuererklärung absetzen.

Wichtige Ausnahme: Verzugszins auf Steuer- und MWST-Schulden

Verzugszinsen, die Sie der ESTV oder den Steuerbehörden für verspätete Steuerzahlungen schulden, sind nicht abzugsfähig. Das ist in Art. 33 DBG geregelt: Sanktionen und Verzugszinsen auf Steuerschulden dürfen nicht als beruflicher Aufwand abgezogen werden. Gleiches gilt für Verzugszins auf MWST-Schulden — die ESTV sieht das als steuerliche Nebenleistung, nicht als geschäftlichen Aufwand.

Wie buchen Sie Verzugszinsen korrekt?

  • Erhaltener Verzugszins: Konto 3700 "Übriger Ertrag" (neutral, ohne MWST)
  • Bezahlter Verzugszins: Konto 6900 "Finanzaufwand" — Schuldzinsen
  • Verzugszins auf Steuerschulden: Privatbuchung, nicht abzugsfähig

Wer mit einer Buchhaltungssoftware arbeitet, kann diese Konten automatisch zuordnen. Manuell prüfen Sie am Jahresende, ob alle Verzugszinsen richtig klassifiziert sind.

Verzugszins in der Praxis — Vorlage für Ihre Rechnung und Mahnung

So weisen Sie den Verzugszins rechtssicher auf der Mahnung aus. Kopieren Sie den Baustein und passen Sie die Platzhalter an.

Textbaustein: Verzugszins auf der Mahnung

Verzugszins gemäss OR Art. 104 Wir berechnen Verzugszins von 5% p.a. ab dem Fälligkeitsdatum gemäss OR Art. 104. Bis heute sind CHF Betrag angefallen. Der Zins wird auf den Bruttobetrag von CHF Rechnungssumme inkl. MWST berechnet. Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag von CHF Hauptforderung + Verzugszins bis zum Datum.

Beispielrechnung zum Mitkopieren

Rechnung Nr. 2026-014
Bruttobetrag (inkl. MWST 8.1%): CHF 3'500.00
Fälligkeit: 14.04.2026
Zahlungseingang: 20.05.2026
Verzugstage: 36

Verzugszins: 3'500.00 × 0,05 × (36/365) = CHF 17.26

Gesamtforderung: CHF 3'517.26

Wann lohnt sich der Verzugszins?

Bei kleinen Beträgen (unter CHF 500.00) ist der Zins oft symbolisch. Bei CHF 10'000.00 und 90 Tagen sind es CHF 123.29 — das lohnt sich. Setzen Sie den Zins konsequent an, signalisiert das Seriosität und senkt die Zahl der Spätzahler. Wer den Zins nie geltend macht, wird zum Spielball.

Verzugszins in den AGB festlegen

Wer im B2B-Bereich regelmässig mit Spätzahlern zu tun hat, sollte den Verzugszins in den AGB vertraglich anheben. Eine typische Klausel:

"Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszins von 8% p.a. ab Fälligkeit, mindestens jedoch den gesetzlichen Verzugszins gemäss OR Art. 104."

Damit haben Sie rechtssicher einen höheren Zinssatz und müssen bei jeder Rechnung nicht einzeln verhandeln. Im B2C-Bereich gilt die Klausel nur mit dem gesetzlichen Satz von 5%.

Nächste Schritte, wenn der Kunde nicht zahlt

  1. Fälligkeit prüfen — steht ein Datum auf der Rechnung?
  2. Mahnung mit Verzugszins ausweisen (Textbaustein oben)
  3. Nach Ablauf der Mahnfrist: Betreibung einleiten
  4. Bei Bedarf: Anwalt oder Schlichtungsbehörde einschalten

Wer sich vorab über die Preise von Magic Heidi informiert, weiss: Die Software kostet zwischen CHF 25.- und CHF 39.- pro Monat — deutlich weniger als bexio mit CHF 52.- pro Monat. Eine günstigere Alternative zu bexio lohnt sich, wenn Sie Rechnungen, Mahnungen und Verzugszinsen automatisiert ausweisen wollen.

Wie hoch ist der Verzugszins in der Schweiz?

Der gesetzliche Verzugszins in der Schweiz beträgt 5% pro Jahr, gemäss OR Art. 104. Im B2B-Bereich kann vertraglich ein höherer Zinssatz vereinbart werden.

Ab wann wird der Verzugszins fällig?

Der Verzugszins entsteht ab dem Tag nach der Fälligkeit der Forderung. Wenn auf der Rechnung eine Zahlungsfrist von 30 Tagen steht, beginnt der Verzug am 31. Tag.

Muss ich eine Mahnung schicken, bevor Verzugszins anfällt?

Nein, nicht zwingend. Wenn die Fälligkeit durch Vertrag oder Rechnung bestimmt ist (OR Art. 102), entsteht der Verzug automatisch nach Ablauf der Frist. Ohne bestimmte Fälligkeit benötigen Sie eine Mahnung.

Wird auf den Verzugszins MWST berechnet?

Nein. Der Verzugszins ist nicht mwst-pflichtig, da er kein Entgelt für eine Leistung ist. Der Zins selbst wird aber auf den Bruttobetrag (inkl. MWST) der Forderung berechnet.

Kann ich einen höheren Verzugszins als 5% vereinbaren?

Ja, im B2B-Bereich können Sie vertraglich einen höheren Zinssatz vereinbaren. Gegenüber Konsumenten gilt der gesetzliche Satz von 5% und kann nicht überschritten werden (Art. 26 OR).

Sind Verzugszinsen steuerlich absetzbar?

Für Selbstständige: Verzugszinsen, die Sie zahlen, sind als geschäftlicher Aufwand abzugsfähig. Verzugszinsen auf Steuer- oder MWST-Schulden sind jedoch nicht abzugsfähig.